Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6646 19. Wahlperiode 19.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6272 – Wettbewerbsrechtliche Einordnung des Kraftfahrt-Bundesamt-Briefes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie unter anderem „DER SPIEGEL“ am 6. November 2018 berichtet hat (www. spiegel.de/auto/aktuell/diesel-affaere-kba-wirbt-fuer-umtauschpraemien-vonbmw -daimler-und-vw-a-1237029.html), habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im November 2018 rund 1,5 Millionen Briefe an Halter von Dieselfahrzeugen , die nicht der neuesten Abgasnorm entsprechen, verschickt. Das Schreiben informiere dabei über die Umtauschprämien der Hersteller und die Möglichkeit , den alten Diesel durch einen neuen zu ersetzen. Der Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes nenne laut „DER SPIEGEL“ die Flottenerneuerung als wichtiges Mittel, um mehr Fahrzeuge mit moderner Abgasreinigung in den Verkehr zu bringen und dadurch die Luft zu verbessern. Weiterhin wurde laut „DER SPIEGEL“ auf Hotlines und Internetpräsenzen von BMW, Daimler und VW verwiesen. Angegeben seien in dem Schreiben des KBA die Rufnummern und Internetadressen der drei Hersteller, die direkt zu den Diesel- Umtauschprogrammen der Firmen führen. Andere Autohersteller, selbst wenn diese auch ein Umtauschprogramm anbieten, seien nicht genannt. 1. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen Brief verschickt, in dem es einzelne Automobilhersteller und/oder deren Umtauschaktionen erwähnt hat? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage131 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen. 2. Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, in einem Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes im Allgemeinen für den Umtausch von Dieselfahrzeugen zu werben? 3. Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, in einem Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes für Umtauschangebote einzelner Hersteller zu werben ? 4. Inwiefern hält es die Bundesregierung unionsrechtlich für zulässig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt lediglich für deutsche Autohersteller wirbt bzw. auf deren Angebote hinweist? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6646 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verzerrung des Wettbewerbs durch die Nennung einzelner Autohersteller in dem Brief des Kraftfahrt- Bundesamtes? 6. Sieht die Bundesregierung einen werbenden Charakter im Brief des Kraftfahrt -Bundesamtes? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, wieso nicht? 7. Gehört es zum gewöhnlichen Vorgehen des Kraftfahrt-Bundesamtes, für einzelne Autohersteller zu werben? Wenn ja, wieso? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 8. Gehört es zum gewöhnlichen Vorgehen der Bundesregierung, für einzelne Unternehmen zu werben? Wenn ja, wieso? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 9. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung treffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Behörden und Bundesämter zu verhindern? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 9 gemeinsam beantwortet . Das Schreiben des KBA ist ein reines Informationsschreiben zum Konzept der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten und bezieht nur die Hersteller ein, die Zusagen gegenüber der Bundesregierung gemacht haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 128 des Abgeordneten Stephan Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333