Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6678 19. Wahlperiode 20.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5997 – Aktivitäten der Bundesregierung angesichts mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Rohingya V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Gewaltexzesse gegen die Rohingya stoppen – Für die vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar“ (Bundestagsdrucksache 19/1708). Anlass für diesen Antrag waren die massiven Menschenrechtsverletzungen gegen die muslimische Minderheit der Rohingya im Bundesstaat Rakhine in Myanmar, die im August 2017 ein bis dahin ungesehenes Ausmaß erreichten. Auslöser der Eskalation war ein koordinierter Angriff auf 30 Polizeiund Armeeposten im Norden der myanmarischen Küstenprovinz Rakhine, zu dem sich die „Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA)“ bekannte. Das myanmarische Militär reagierte mit Massenhinrichtungen, Massenvergewaltigungen , Verschwindenlassen zahlreicher Personen und setzte ganze Rohingya- Siedlungen in Brand. Infolgedessen flohen Hunderttausende über die Grenze nach Bangladesch und in andere Teile Myanmars. Inklusive mehrerer Hunderttausend Geflüchteter, die bereits vor 2017 nach Bangladesch geflogen waren, leben aktuell circa 921 000 geflüchtete Rohingya unter schlimmsten Bedingungen im weltweitgrößten Flüchtlingscamp Cox’s Bazar (https://reliefweb.int/ sites/reliefweb.int/files/resources/2018_jrp_mid_term_review_v28.pdf; www. acaps.org/sites/acaps/files/products/files/20171211_acaps_rohingya_historical_ review.pdf) – darunter etwa 500 000 Kinder (www.unicef.org/press-releases/ investment-education-desperately-needed-avert-lost-generation-rohingya-children). Ein im Juni 2018 verabschiedetes Memorandum of Understanding zwischen dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und der Regierung Myanmars schafft einen Rahmen, um die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere, würdevolle und langfristige Rückführung von Geflüchteten aus Bangladesch zu schaffen. Die Umsetzung dieses Abkommens stockt jedoch weiterhin (https://reliefweb. int/report/bangladesh/joint-response-plan-rohingya-humanitarian-crisis-mid-term- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode review-march-december). Zudem fliehen nach wie vor Rohingya aus Rakhine über die Grenzen nach Bangladesch und in andere Teile Myanmars (https://reliefweb. int/sites/reliefweb.int/files/resources/2018_jrp_mid_term_review_v28.pdf). Im September 2018 veröffentlichte die unabhängige Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) zu Myanmar einen umfassenden Bericht zur Massengewalt des myanmarischen Militärs („Tatmadaw “) in den Bundesstaaten Rakhine, Kachin und Shan (www.ohchr.org/ EN/HRBodies/HRC/Pages/NewsDetail.aspx?NewsID=23575&LangID=E). Demzufolge setzte Tatmadaw in den eigens als „clearance operations“ beschriebenen Einsätzen systematisch Gewalt gegen Zivilisten und Zivilistinnen sowie sexualisierte Gewalt ein, und schuf ein Klima der Straflosigkeit für Soldaten und Soldatinnen . Der Bericht spricht angesichts des Ausmaßes der Gewalt von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Darüber hinaus seien die Gewalttaten im Bundesstaat Rakhine aufgrund ihrer Form, dem Ausmaß und der Schwere mit anderen Kontexten vergleichbar, in denen die Voraussetzung einer genozidalen Absicht erfüllt wurde. Am 27. September 2018 nahm der VN-Menschenrechtsrat die Resolution A/HRC/39/L.22 (http://undocs.org/A/HRC/39/L.22) über die Menschenrechtslage der Rohingya und anderer Minderheiten in Myanmar an. Mit dieser Resolution soll ein unabhängiger Mechanismus zur Sammlung und Auswertung von Beweisen über die schwersten Menschenrechtsverbrechen in Myanmar seit 2011 errichtet und das Mandat der unabhängigen Untersuchungskommission bis zum Arbeitsbeginn des Mechanismus verlängert werden. Am 6. September 2018 eröffnete der Internationale Strafgerichtshof Vorermittlungen zur Situation der Rohingya – aufgrund der eingeschränkten Jurisdiktion bislang jedoch ausschließlich in Bezug auf den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch (www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx ?name=pr1403). Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi gestand im September 2018 ein, dass der Umgang mit den Rohyinga hätte „besser“ ausfallen können, übte jedoch keine Kritik am Vorgehen des Militärs (www.spiegel.de/politik/ausland/ myanmar-haette-laut-aung-san-suu-kyi-besser-mit-rohyinga-krise-umgehenkoennen -a-1227849.html). Der Zugang nach Rakhine für humanitäre Hilfe, internationale Beobachter und Beobachterinnen sowie Journalisten und Journalistinnen ist seit September zumindest eingeschränkt möglich (www.dw.com/ de/myanmar-l%C3%A4sst-un-organisationen-nach-rakhine/a-454637019). Der Abschlussbericht der Kofi Annan Commission, der Ende August 2017 vorgestellt wurde, beinhaltet 88 Empfehlungen für insgesamt 16 Politikfelder, wie beispielsweise die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Überarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts, die Gesundheitsversorgung, aber auch die kulturelle Zusammenarbeit. Die myanmarische Regierung hat sich zur Umsetzung dieses Plans bekannt. Belastbare Ergebnisse liegen bislang jedoch nicht vor. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Bundesregierung hat die Eskalation der Gewalt im Norden des myanmarischen Bundesstaates Rakhine im August 2017 von Anfang an scharf verurteilt und eine Aufklärung der Ereignisse gefordert, die zu einer Flucht von mehr als 700 000 Rohingya von Myanmar nach Bangladesch geführt haben. Bangladesch beherbergt derzeit an der Grenze zu Myanmar circa 1 Million Rohingya -Flüchtlinge; davon allein 600 000 Menschen im Flüchtlingslager Kutupalong . Die Unterstützung der nach Bangladesch geflüchteten Rohingya-Flüchtlinge ist ein prioritäres Anliegen der Bundesregierung. Die hierfür bereitgestellten Mittel sollen weiter erhöht werden. Die Bundesregierung hat in Bangladesch seit Ausbruch der Krise bereits 30,4 Mio. Euro für humanitäre Hilfe und 4 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6678 für entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe bereitgestellt. In Myanmar wurden 2018 insgesamt 16,2 Mio. Euro für Übergangshilfe bereitgestellt . Eine Unterbringung der Flüchtlinge in bangladeschischen Lagern ist keine Dauerlösung . Eine Rückkehr darf aber nur erfolgen, wenn Freiwilligkeit, Sicherheit und Erhalt der Würde der Betroffenen gewährleistet sind. Die Bundesregierung fordert, dass die Rückkehrerinnen und Rückkehrer sich in ihren Heimatdörfern oder deren Nähe niederlassen dürfen, sich frei bewegen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können sowie eine Perspektive auf die myanmarische Staatsangehörigkeit erhalten. Die Bundesregierung fordert darüber hinaus einen bedingungslosen Zugang des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) nach Myanmar und enge Einbindung des UNHCR in den Rückkehrprozess . Die Bundesregierung hat diese essentiellen Voraussetzungen, die Myanmar für eine Rückkehr der Rohingya schaffen muss, mit Vertreterinnen und Vertretern der myanmarischen Regierung auf verschiedenen Ebenen mehrfach umfassend diskutiert. Für die Bundesregierung sind die Aufklärung der Ereignisse im Norden des Bundesstaates Rakhine und deren strafrechtliche Aufarbeitung ebenfalls von zentraler Bedeutung. Die Veröffentlichung des Berichtes der unabhängigen, internationalen Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 18. September 2018 ebenso wie der Beschluss der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs vom 6. September 2018, in dem die Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Vertreibungsverbrechen an den Rohingya , die nach Bangladesch geflohen sind, bejaht wird, und die Aufnahme von Vorermittlungen durch die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs sind hierzu wichtige Schritte. Die Bundesregierung hat sich wiederholt dafür eingesetzt , dass die Täter, die für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung hat sich deshalb gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union (EU) für gemeinsame Resolutionen zu Myanmar mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit („Organisation for Islamic Cooperation“, OIC) eingesetzt, die jeweils im 39. Menschenrechtsrat in Genf am 27. September 2018 mit Resolution A/HRC/39/2 und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der VN in New York am 16. November 2018 mit der Resolution A/C.3/73/L.51 angenommen wurden. In beide Resolutionen hat sich die Bundesregierung aktiv eingebracht und darauf hingewirkt, dass Grundlagen zur Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweisen im Falle von schweren Menschenrechtsverletzungen in den myanmarischen Bundestaaten Kachin, Rakhine und Shan unter der Ägide des Menschenrechtsrates der VN geschaffen wurden. Der Rat der EU hat am 26. April 2018 das bestehende Embargo für Waffen und Ausrüstungen um ein Jahr verlängert und einen rechtlichen Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen Angehörige der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw ) bzw. der Grenzschutzpolizei angenommen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen oder die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind. Mit Ratsbeschluss vom 25. Juni 2018 hat der Rat der EU sieben Angehörige des myanmarischen Militärs im Rahmen dieser restriktiven Maßnahmen gelistet. Mit Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2018 hat der Rat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der EU angekündigt, gegen weitere Angehörige des myanmarischen Militärs Sanktionen zu verhängen (siehe www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/ 2018/12/10/myanmar-burma-council-adopts-conclusions/). Situation in Myanmar 1. Wie, gegenüber wem und mit welchen bisherigen Resultaten wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die von Staatsorganen oder mit deren Duldung begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen, die umfassend im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates vom September 2018 dokumentiert wurden (www.ohchr.org/en/hrbodies/ hrc/myanmarffm/pages/index.aspx), aufgeklärt und geahndet werden? Die Bundesregierung hat sich regelmäßig auf der Ebene der EU, im Rahmen der VN in Genf und New York sowie in bilateralen Gesprächen für die Aufklärung und Ahndung der schweren Menschenrechtsverletzungen eingesetzt, die im Bericht der unabhängigen, internationalen Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der VN vom 18. September 2018 dokumentiert wurden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie setzt sich die Bundesregierung für ein Ende der Gewalt in Myanmar ein? Unterstützt sie regionale Initiativen für eine Befriedung, und wenn ja, welche ? Mit welchen europäischen Partnern koordiniert sie ihre Bemühungen? Die Bundesregierung thematisiert in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der myanmarischen Regierung regelmäßig die Situation im Norden des Bundesstaates Rakhine, aber auch in anderen Landesteilen Myanmars wie in Shan und Kachin, in denen es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem myanmarischen Militär und bewaffneten ethnischen Gruppierungen kommt. Sie hat die myanmarische Regierung wiederholt dazu aufgefordert, den Friedensprozess entschlossen zu verfolgen mit dem Ziel eines Friedensvertrages unter Einbeziehung des myanmarischen Militärs und der bewaffneten ethnischen Gruppierungen . Hierzu stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren Partnern in der EU in Brüssel und in in Nay Pyi Taw, Myanmar, ab. 3. Inwiefern setzt sich die Bunderegierung gegenüber der myanmarischen Regierung für eine Entschädigung der Opfer dieser Kriegsverbrechen und schwersten Menschenrechtsverletzungen ein? Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen der gemeinsamen Resolution der EU und der OIC vom 27. September 2018 im Menschenrechtsrat der VN in Genf eingebracht, die alle Staaten, internationale Organisationen und sonstige Geber dazu aufruft, ihre Unterstützung für Opfer, einschließlich Flüchtlingen und Opfern sexueller Gewalt, durch das Errichten eines Treuhandfonds zu intensivieren . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6678 4. Hat die Bundesregierung die Verbrechen gegenüber der myanmarischen Regierung verurteilt? Wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Reaktion? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über andauernde Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Rohingya sowie den Minderheiten der Shan und Kachin in Myanmar? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Myanmar neben der Mehrheitsethnie der Bamar 134 anerkannte ethnische Minderheiten. Die Rohingya werden nicht als ethnische Minderheit anerkannt, so dass die meisten Rohingya nach dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz keine myanmarische Staatsangehörigkeit besitzen. Als de facto staatenlose Personen haben sie kaum Zugang zu Bildungsund Gesundheitseinrichtungen und nur bescheidene Verdienstmöglichkeiten. Auch das Verhältnis zwischen der Mehrheitsethnie der Bamar und den anerkannten 134 ethnischen Minderheiten ist eine Herausforderung. Die Angehörigen der anerkannten ethnischen Minderheiten, zu denen die Shan und Kachin gehören, genießen de jure zwar Gleichberechtigung, de facto ist ein sozialer Aufstieg jedoch kaum möglich. Besonders problematisch ist die Menschenrechtslage in den Konfliktgebieten, wo es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten ethnischen Gruppen und dem Militär kommt, unter denen die örtliche Bevölkerung leidet. Hiervon sind vor allem die Bundesstaaten Kachin und Shan betroffen. 6. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitären Hilfsorganisationen uneingeschränkter Zugang nach Rakhine in Myanmar gewährt wird und internationale Hilfe allen bedürftigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kindern und Frauen, die Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel geworden sind, zugutekommt? Die Bundesregierung hat sich in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der myanmarischen Regierung wiederholt und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass allen humanitären Hilfsorganisationen uneingeschränkter Zugang zu Hilfsbedürftigen in Rakhine, aber auch in anderen myanmarischen Bundesstaaten, gewährt wird und allen bedürftigen Bevölkerungsgruppen internationale Hilfe nach den humanitären Prinzipien zugutekommt. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter, Festnahmen und Erpressung falscher Geständnisse von nach Myanmar rückkehrenden Rohingya (www.ft.com/content/7060d434-a4e2-11e8-8ecf-a7ae1beff35b)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung unter den aktuellen Umständen eine freiwillige und sichere Rückkehr von Angehörigen der Rohingya nach Myanmar, wie sie zwischen den Regierungen Bangladeschs und Myanmars ab Mitte November geplant ist, umsetzbar und zu rechtfertigen (www.deutschlandfunk.de/rohingya-rueckfuehrung-nach-myanmar-soll-imnovember .1939.de.html?drn:news_id=940632)? Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der bangladeschischen und myanmarischen Regierung um eine Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge von Bangladesch nach Myanmar. Eine Rückkehr darf aus Sicht der Bundesregierung aber nur erfolgen, wenn Freiwilligkeit, Sicherheit und Erhalt der Würde der Betroffenen gewährleistet sind und UNHCR eng in den Rückkehrprozess eingebunden ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Auf welche Art und Weise, gegenüber welchen Ländern und mit welchen Reaktionen hat sich die Bundesregierung darum bemüht, die Regierungen der Nachbarländer Myanmars dazu zu bewegen a) die aus Myanmar geflüchteten Rohingya als Flüchtlinge aufzunehmen, sich für eine angemessene Unterbringung einzusetzen, entsprechende Hilfen wie den Zugang zu Bildung und Gesundheit zu gewähren und von einem Drängen auf Rückführung der Rohingya abzusehen, bis die Voraussetzungen für eine sichere und würdevolle Rückkehr gegeben sind, bzw. b) ihren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne der hier genannten Forderungen geltend zu machen? Die Bundesregierung hat sich wiederholt mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) über die Rohingya-Krise ausgetauscht und sie ausdrücklich ermutigt, sich aktiv für eine nachhaltige Lösung der Krise in Myanmar einzusetzen. Gegenstand dieser Gespräche waren die aktuelle Lage der Rohingya, einschließlich humanitärer Fragen, und eine mögliche Rückkehr. 10. Welche Auswirkungen hat das Vorgehen der myanmarischen Regierung gegen die Rohingyas auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Myanmar ? Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Ausbruch der aktuellen Rohingya- Krise im August 2017 gemeinsam mit anderen Gebern Grundsätze für das entwicklungspolitische Engagement im myanmarischen Bundesstaat Rakhine entwickelt . In diesen Grundsätzen haben sich die Bundesregierung und andere Geber unter anderem verpflichtet, bei ihrem entwicklungspolitischen Engagement Nichtdiskriminierung und Inklusion aller ethnischen Gruppen und Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen, die Umsetzung der Empfehlungen der Kofi- Annan-Kommission vom August 2017 zu unterstützen, Maßnahmen zur Förderung der Gesamtbevölkerung im Bundesstaat Rakhine zu priorisieren und langfristig nachhaltige Ansätze zur Verbesserung der Lage von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zu entwickeln. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6678 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der Pressefreiheit in Myanmar in den vergangenen drei Jahren? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Akteure im Land, insbesondere in Bezug auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern? Die Bundesregierung hat bereits vor dem Antritt der ersten demokratisch legitimierten Regierung im Jahr 2016 schrittweise Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte in Myanmar festgestellt. Die Bedeutung der Zivilgesellschaft hat zugenommen. Die Registrierung von Nichtregierungsorganisationen wurde mit dem „Association Registration Law“ von 2014 erheblich vereinfacht; sie nehmen eine immer wichtigere Rolle im öffentlichen Diskurs ein und können sich weitgehend frei betätigen. In jüngster Zeit jedoch schrumpfen die Handlungsspielräume für zivilgesellschaftliche Akteure und der Druck auf kritische Berichterstatter nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung wieder zu. Das Urteil vom 3. September 2018 gegen zwei Reuters-Journalisten ist aus der Sicht der Bundesregierung ein Rückschlag für Demokratie und Pressefreiheit. Die deutsche Botschaft in Rangun verfügt über zahlreiche Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern , mit denen sie sich regelmäßig über die Lage der Zivilgesellschaft in Myanmar austauscht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der beiden Reuters -Journalisten K. S. O. und W. L., die aufgrund illegalen Besitzes von Staatsgeheimnissen zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt wurden (https:// de.reuters.com/article/myanmar-journalisten-idDEKCN1LJ0FB)? a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Art und Ort der Inhaftierung sowie den Gesundheitszustand der beiden Verurteilten? b) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Inhaftierten? c) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um die Freilassung der beiden Journalisten? Die Bundesregierung hat das Urteil gegen die beiden Reuters-Journalisten in der Bundespressekonferenz am 3. September 2018 aufs Schärfste verurteilt und die myanmarische Botschafterin am 4. September 2018 in das Auswärtige Amt einbestellt . Im Gespräch mit der myanmarischen Botschafterin hat die Bundesregierung ihre Bestürzung über die hohe Strafe zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass die beiden Journalisten mit ihrer kritischen und unabhängigen Berichterstattung einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung und Aufklärung der Ereignisse im Norden des Bundesstaates Rakhine im Zuge der Rohingya- Flüchtlingskrise geleistet haben. Die deutsche Botschaft in Rangun hat an zahlreichen Verhandlungstagen des Prozesses gegen die beiden Journalisten als Beobachter teilgenommen. Die Anwälte der Journalisten haben Anfang November 2018 Berufung gegen das erstinstanzliche Gerichtsurteil eingelegt. Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU wird die deutsche Botschaft in Rangun das weitere Verfahren aufmerksam verfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Situation in Camps in Myanmar und Bangladesch 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation in den Flüchtlingscamps in Myanmar und Bangladesch, insbesondere in Cox’s Bazar? Der Bundesregierung sind die humanitäre Situation und die schwierigen Bedingungen für die Rohingyas in Flüchtlingscamps in Bangladesch und Myanmar durch regelmäßige Besuche von Botschaftsmitarbeiterinnen und Botschaftsmitarbeitern vor Ort bekannt. Die Rohingya im Flüchtlingslager in Kutupalong im Distrikt Cox`s Bazar, Bangladesch , leben unter extrem gedrängten Verhältnissen. Eine Weiterreise in andere Landesteile ist ihnen untersagt. Unterkunft und Versorgung mit Lebensmitteln und notwendigen Gebrauchsgegenständen sind durch Institutionen der VN und zahlreiche internationale und nationale Nichtregierungsorganisationen sowie bilaterale Geber auf der Grundlage eines „Joint Response Plans“ gesichert. Zu den täglichen Herausforderungen gehören eine stabile Wasser- und Abwasserversorgung , die Verhinderung von Epidemien sowie die Versorgung mit Brennmaterial. Schwierig gestaltet sich die Gesundheitsversorgung der zahlreichen Schwangeren , Neugeborenen sowie Gewaltopfern unter den Flüchtlingen. Sorge bereitet auch die mangelnde Sicherheit in den Lagern. Besonders Kinder und Frauen sehen sich körperlichen Übergriffen und der Gefahr von Menschenhandel ausgesetzt . Überdies bleiben die Lager anfällig für Schäden durch saisonale Zyklone. Maßnahmen wie Umsiedlungen innerhalb der Lager und bauliche Anpassungen (Drainagen etc.) wurden zur Vorbereitung auf starke Regen und die damit einhergehenden Landrutsche seit dem Frühjahr 2018 vorangetrieben. In den Flüchtlingscamps in Myanmar leben seit 2012 circa 120 000 intern Vertriebene . Die Lage dort ähnelt nach Kenntnis der Bundesregierung der Situation in Bangladesch. Die Bundesregierung hat die fehlende Bewegungsfreiheit der Rohingya, den stark eingeschränkten Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie den fehlenden Zugang zu Einkommensmöglichkeiten verschiedentlich verurteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 14. Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den humanitären Bedarf im Jahr 2018 von 951 Mio. US-Dollar zu decken und durch internationale Hilfsmaßnahmen die Ernährung, die Gesundheitsversorgung, die Bildung sowie die psychologische Betreuung traumatisierter Kinder und Gewaltprävention zu gewährleisten (vgl. http://reporting.unhcr.org/sites/ default/files/JRP%20for%20Rohingya%20Humanitarian%20Crisis%20-% 20March%202018.PDF)? Welchen konkreten finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung im Jahr 2018 bislang hierzu geleistet (bitte nach Haushaltstitel, Höhe der Mittel und finanzierten Maßnahmen auflisten)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 aus dem Haushaltstitel 0501/687 32 „Humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Ausland“ humanitäre Projekte in Höhe von 16 263 764 Euro in Bangladesch gefördert. Hiermit wurden Maßnahmen der Nahrungsmittelnothilfe, Gesundheitsversorgung, Ernährungssicherung, Wasserund Sanitärversorgung, Hygiene, Camp-Organisation sowie Schutz- und Hilfsmaßnahmen finanziert. Mit 90 Mio. Euro ist sie aktuell größter Einzahler in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6678 den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen („Central Emergency Response Fund“, CERF). Dieser Fonds hat 18 Mio. US-Dollar zur Bewältigung der Rohingya-Krise bereitgestellt. Aus Mitteln des Haushaltstitels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur “ (2301/687 06) werden seit 2017 in Bangladesch folgende Maßnahmen gefördert: Finanzierte Maßnahmen Träger Betrag in Euro Schulbau in Fluchtgebieten in Bangladesch Zielgruppe: Rohingya -Kinder; Errichtung u. a. von semi-permanenten Lernzentren, einschließlich Wasser- und Sanitärversorgung; Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte; Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)/Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) 4.000.000 Die Finanzierung des UNICEF-Vorhabens „Förderung von Jugendlichen in den Camps sowie in angrenzenden Gemeinden“ wird derzeit geprüft. Nachhaltige längerfristige Maßnahmen zugunsten von Rohingya-Flüchtlingen und zur Stabilisierung der aufnehmenden Gemeinden in Bangladesch mit einem Volumen bis zu 7 Mio. Euro aus den Mitteln der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind derzeit ebenfalls in Prüfung. 15. Durch welche konkreten Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Betreuung und Trauma-Behandlung von Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, insbesondere in den Flüchtlingslagern in Bangladesch? Die Bundesregierung unterstützt in Bangladesch ein überjähriges Projekt der humanitären Hilfe von Malteser International zur Gesundheitsversorgung, das auch psychosoziale Komponenten enthält. Das Gesamtvolumen beträgt 2,3 Mio. Euro; das Projekt hat eine Laufzeit bis April 2020. Die Bundesregierung fördert zudem das humanitäre Hilfsprogramm des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz mit 3 Mio. Euro, das ebenfalls Maßnahmen der psychosozialen Versorgung enthält. Darüber hinaus stellte die Bundesregierung 2018 dem Freiwilligen Fonds der VN für Folteropfer („UN Voluntary Fund for Victims of Torture“) 300 000 Euro zur Verfügung, um traumatisierte Folter-Opfer unter den nach Bangladesch geflüchteten Rohingya-Flüchtlingen zu unterstützen. Darunter befinden sich auch Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge zur humanitären Hilfe in Anbetracht der Notlage in den Camps in Myanmar und Bangladesch aufzustocken , und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Prozentsatz ungebundener Mittel? Die Bundesregierung hat im Rahmen von überjährigen Projekten der humanitären Hilfe bereits Mittel in Höhe von 5,3 Mio. Euro für Projekte in Bangladesch und 2,8 Mio. Euro für Projekte in Myanmar festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode UNHCR wird nach dem jetzigen Planungsstand im Jahr 2019 rund 24 Mio. Euro als freiwilligen, ungebundenen Beitrag von der Bundesregierung erhalten. Dieser Betrag fließt in die Gesamtfinanzierung von Hilfsmaßnahmen und -programmen des UNHCR weltweit ein. 17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten im Ernährungs-, Gesundheits - und Bildungsbereich in den Flüchtlingscamps, insbesondere zur Behandlung der durch Kriegsverbrechen traumatisierten Opfer mit psychologischer Betreuung und Gewaltprävention? Die Bundesregierung hat aus den Mitteln des Titels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau , Infrastruktur“ (2301/687 06) seit 2017 in Bangladesch folgende Maßnahmen gefördert: Projektbezeichnung Träger Betrag in Euro Ernährungssicherheit in Cox’s Bazar (für Rohingya und vulnerable lokale Bevölkerung: Stabilisierung des Haushaltseinkommens; Startup -Förderung für Kleinstunternehmerinnen und Cash-for-Work- Maßnahmen). Insgesamt sollen etwa 77.000 Bedürftige, davon 40.000 Frauen und Mädchen erreicht werden. Welternährungsprogramm (WFP) 4.000.000 Eine Förderung folgender Maßnahmen, die grenzüberschreitend bzw. von Bangladesch aus arbeiten, aus den Mitteln des Titels „Private Träger“ (2302/687 76) ab 2019 wird derzeit geprüft: Projektbezeichnung Träger Betrag in Euro Verbesserung der Existenzgrundlagen und der friedlichen Koexistenz in den Rohingya-Aufnahmegebieten in Cox's Bazar, u. a. Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung sowie neue Einkommensmöglichkeiten und Schaffung neuer Arbeitsplätze für Einheimische und Rohingya -Flüchtlinge Lichtbrücke e. V. bis zu 1.000.000 Stärkung der Resilienz von Gastgemeinden in der Umgebung des Megacamps in Cox‘s Bazar Einkommensschaffung/Unterstützung von Kleinunternehmen in den Gastgemeinden Malteser International bis zu 322.500 Aus Mitteln des Titels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (2301/687 06) werden seit 2017 folgende Maßnahmen in Rakhine, Myanmar, gefördert : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6678 Projektbezeichnung Träger Betrag in Euro Verbesserte Ernährungssituation und Resilienzstärkung durch den Aufbau lokaler Kapazitäten in konfliktbetroffenen und katastrophenanfälligen Gebieten im Bundesstaat Rakhine Save the Children 2.991.000 Ernährungssicherung und Verbesserung der Hygienepraktiken im Bundesstaat Rakhine Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) 5.370.000 Verbesserung von Einkommensperspektiven für Binnenvertriebene und umliegende Gemeinden im Bundestaat Rakhine GIZ 4.300.000 Die Förderung einer weiteren Maßnahme „Schnelle Strukturhilfe über Einrichtungen in Gesundheit und Bildung für rückkehrende Flüchtlinge aus Bangladesch in Nord-Rakhine (Myanmar)“ mit einem Gesamtvolumen von 5 Mio. Euro für das Jahr 2019 wird geprüft. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. 18. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten, um dem Heranwachsen einer „verlorenen Generation“ von Kindern vorzubeugen (www.reuters. com/article/us-bangladesh-refugees-rohingya/lost-generation-looms-forrohingya -refugee-children-without-education-idUSKCN1L8003; bitte unterstützte Projekte einzeln aufführen)? Die Bundesregierung finanziert seit 2017 das Kooperationsvorhaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) „Lernzentren für die von der Rohingya-Krise betroffenen Kinder“ aus dem Titel 2301/687 06 mit einem Fördervolumen von 4 Mio. Euro. Wesentliche Zielgruppe sind Rohingya-Flüchtlingskinder im Alter von vier bis 14 Jahren . Das Vorhaben trägt dazu bei, geflüchteten Rohingya-Kindern den Zugang zu informellen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Insgesamt sollen im Rahmen des Vorhabens 35 000 Kinder in 350 Lernzentren unterrichtet werden. Bislang wurden 42 Lernzentren für 4 400 Kinder gebaut. Der Bau von 288 weiteren Zentren befindet sich in Vorbereitung. Eine zweite Phase des Vorhabens wird derzeit geprüft. 19. Inwiefern und mit welchen Resultaten hat die Bundesregierung weitere konkrete Unterstützung geprüft, um die Situation der Binnenvertriebenen in Myanmar und der Flüchtlinge in den Nachbarländern sowohl durch humanitäre Hilfsmaßnahmen als auch durch eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit schnell und effektiv zu verbessern? Die Bundesregierung führt im Bereich humanitäre Hilfe aus dem Titel 0501/687 32 im Jahr 2018 folgende Maßnahmen durch, um die Situation der Binnenvertriebenen in Myanmar und der Flüchtlinge in den Nachbarländern schnell und effektiv zu verbessern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projektbezeichnung Träger Förderbetrag in Euro im Jahr 2018 Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene und andere vulnerable Personen Welternährungsprogramm (WFP) (Gesamtvolumen 1.000.000 Euro) 1.000.000 Hilfs-, Schutz-, Präventionsund Kooperationsmaßnahmen gemäß „Emergency Appeal“ des Internationalen Komitees vom Roten Kreuzes (IKRK) IKRK (Gesamtvolumen 1.000.000 Euro) 1.000.000 Hilfe für Binnenvertriebene und vulnerable Personen UNHCR (Gesamtvolumen 500.000 Euro) 500.000 Rückkehrvorbereitung der Binnenvertriebenen in den Bundesstaaten Kachin und Shan Deutsche Welthungerhilfe (Gesamtvolumen 1.242.382 Euro) 461.213 Erweiterung und Unterhalt von lebensrettenden Unterstützungsdiensten für 31 Lager für Binnenvertriebene im Bundesstaat Kachin Plan International (Gesamtvolumen 1.170.000 Euro) 900.000 Verbesserter Zugang zu Wasser -, Sanitärversorgung und Hygiene für Binnenvertriebene in Lagern in den Bundesstaaten Kachin und Shan Save the Children (Gesamtvolumen 598.500 Euro) 262.495 Nothilfemaßnahmen zum Schutz für Binnenvertriebene im Norden Myanmars in den Bereichen WASH (Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene ) und Ernährung sowie Schutz vor/Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt Deutscher Caritasverband (Gesamtvolumen 700.000 Euro) 20.000 Stärkung der humanitären Widerstandsfähigkeit von intern vertriebenen Kindern im Zentral -Rakhine durch integrierte WASH- und psychosoziale Maßnahmen Save the Children (Gesamtvolumen 789.300 Euro) 46.887 Insgesamt: Gesamtvolumen: 7.000.182 Euro 4.190.595 Die Bundesregierung fördert zudem aus Mitteln der Sonderinitiative „Flucht“ (2310/896 32) in Myanmar derzeit folgende Maßnahmen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6678 Projektbezeichnung Träger Betrag in Euro Stärkung von nicht-staatlichen Friedensakteuren in Kayah (Myanmar ) CARE Deutschland- Luxemburg e. V. 540.000 Stärkung der Resilienz der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung (Myanmar) Deutsche Welthungerhilfe e.V. 1.380.000 Förderung von Beschäftigungsperspektiven für Binnenvertriebene und umliegende Gemeinden im Norden des Bundesstaates Shan GIZ 5.000.000 Stärkung der Kapazitäten für Konflikttransformation bei Flüchtlingsinitiativen und Repräsentation von Flüchtlingen im Transformationsprozess Ziviler Friedensdienst/ Kurve Wustrow 320.000 Verbesserung der Lebensperspektiven von Geflüchteten und der aufnehmenden Gemeinden Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe 794.000 Die Bundesregierung plant, aus Mitteln der Sonderinitiative „Flucht“ (2310/896 32) ab dem Haushaltsjahr 2019 in Bangladesch über die GIZ Unterstützungsleistungen von Rohingya-Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden, insbesondere durch eine Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, sowie die Schaffung von Konfliktlösungsmechanismen und psychosoziale Unterstützung zu leisten. Das Projektvolumen wird voraussichtlich 5 Mio. Euro betragen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen geflüchtete Rohingya auf die bangladeschische Insel Bhasan Char umgesiedelt (www. aljazeera.com/indepth/inpictures/year-rohingya-refugees-bangladesh-1808230 74512290.html)? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände auf der Insel? Welche Monitoring-Mechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der internationalen Gemeinschaft vorgesehen, um die Situation zu überprüfen? Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse über bereits erfolgte Umsiedlungen auf die Insel Bhasan Char vor. Die VN stehen zu den Umsiedlungsplänen in Kontakt mit der bangladeschischen Regierung. Am 23. September 2018 haben Vertreterinnen und Vertreter der VN eine technische Überprüfungsmission auf Bhasan Char durchgeführt; weitere derartige Missionen wurden der bangladeschischen Regierung angeboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Integration von vertriebenen Rohingya in Bangladesch? Wo sieht die Bundesregierung Erfolge? Wo liegen die wichtigsten Herausforderungen? Nach Kenntnis der Bundesregierung strebt die bangladeschische Regierung keine Integration der Rohingya in Bangladesch an, sondern drängt auf eine baldige Rückführung der Flüchtlinge nach Myanmar. Flüchtlingen ist es untersagt, die Flüchtlingslager zu verlassen und sich in anderen Landesteilen Bangladeschs niederzulassen . Im Jahr 2018 erklärte sich die bangladeschische Regierung jedoch verschiedentlich dazu bereit, in bestimmten Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten von Rohingya-Flüchtlingen außerhalb von Aufnahmelagern zu kooperieren – unter der Bedingung, dass die aufnehmenden Gemeinden in die Entwicklungszusammenarbeit eingezogen werden. Dies beinhaltet unter anderem die Bereiche Bildung und Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Mädchen und Frauen. Juristische Aufarbeitung 22. In welcher Form hat sich die Bunderegierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür eingesetzt, dass die Experten und Expertinnen der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Hochkommissars für Menschenrechte Zugang zu Rakhine in Myanmar bekommen, bzw. inwiefern tut sie dies aktuell vor dem Hintergrund der Verlängerung des Mandats der Kommission mit der Resolution des Menschenrechtsrates vom 27. September 2018? Die Bundesregierung hat in Gesprächen gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der myanmarischen Regierung regelmäßig angemahnt, eng mit den Mitgliedern der unabhängigen, internationalen Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der VN zusammenzuarbeiten und ihnen Zugang nach Myanmar zu gewähren. Sowohl der Ratsbeschluss der EU vom 26. Februar 2018 als auch die Resolution A/HRC/39/2 des Menschenrechtsrates der VN und die Resolution A/C.3/73/L.51 des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der VN fordern Myanmar zu einer engen Zusammenarbeit mit der unabhängigen, internationalen Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der VN auf und fordern Zugang für die Mitglieder der Untersuchungskommission nach Myanmar. Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen des Ratsbeschlusses und der beiden Resolutionen eingebracht. 23. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Eröffnung von Vorermittlungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Chefanklägerin Fatou Bensouda am Internationalen Strafgerichtshof für den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch ein? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6678 24. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überweisung der gesamten Situation mutmaßlicher Verbrechen gegen die Rohinyga, die über den Tatbestand der gewaltsamen Vertreibung von Myanmar nach Bangladesch hinausgeht und damit sowohl Verbrechen umfassen würde, die an den Rohingya innerhalb Myanmars verübt wurden, als auch eine Aufklärung aller mutmaßlichen Verbrechen, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, an den Internationalen Strafgerichtshof? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung befürwortet die Überweisung der Gesamtsituation in Myanmar durch den Sicherheitsrat der VN an den Internationalen Strafgerichtshof. Nur ein Verweis durch den Sicherheitsrat vermag aus Sicht der Bundesregierung, die umfassende Gerichtsbarkeit für die Gesamtsituation zu begründen. 25. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ahndung von Völkerstraftaten , die in Myanmar begangen wurden, durch die Generalbundesanwaltschaft in Deutschland? Die Bundesregierung beobachtet die Situation in Myanmar aufmerksam. Der Generalbundesanwalt prüft die Situation insoweit im Rahmen eines Beobachtungsvorgangs entsprechend seiner Zuständigkeit nach § 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unter völkerstrafrechtlichen Gesichtspunkten. 26. Setzt sich die Bundesregierung in der VN-Generalversammlung für eine Resolution ein, die den Sicherheitsrat dazu anhält, die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof zu veranlassen, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen? Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen der Resolution A/C.3/73/L.51 des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der VN zur Menschenrechtssituation in Myanmar, die von einer breiten Mehrheit von 142 Staaten (bei 10 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen) angenommen wurde, eingebracht, und sich bis zuletzt dafür eingesetzt, in der Resolution die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs zu stärken. Diese Forderung ließ sich nicht umsetzen . Dennoch bewertet die Bundesregierung die Resolution als wichtiges Bekenntnis der Staatengemeinschaft zur Aufklärung der Verbrechen in Rakhine und der Verbesserung der Menschenrechtssituation in Myanmar. 27. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die VN-Generalversammlung eine Resolution zur Situation der Rohingya in Myanmar nach dem Vorbild der Resolution des VN-Menschenrechtsrates A/HRC/39/L.22 vom 27. September 2018 verabschiedet, und wenn ja, in Zusammenarbeit mit welchen Ländern und mit welchen bisherigen Ergebnissen? Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen zur Resolution A/C.3/73/L.51 des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der VN eingebracht , die die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweisen von schweren Menschenrechtsverletzungen aus der Resolution A/HRC/39/2 des 39. Menschenrechtsrates der VN aufgreift und das Mandat des Büros der Sondergesandten der VN für Myanmar verlängert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung ihre nichtständige Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat zu nutzen, um auf eine Resolution über die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya in Myanmar verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof hinzuwirken? Die Bundesregierung sieht den Internationalen Strafgerichtshof als wichtige Instanz zur Aufarbeitung und Ahndung schwerster Verbrechen an und befürwortet die Überweisung der Gesamtsituation in Myanmar durch den Sicherheitsrat der VN. Die Bundesregierung wird sich auch während ihrer nichtständigen Mitgliedschaft eng mit ihren Partnern abstimmen, wie in Myanmar und Bangladesch begangene Verbrechen aufgearbeitet und verfolgt werden. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 29. Inwiefern hat sich die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat bei der Resolution A/HRC/39/L.22 für die Überweisung der gesamten Situation der gegen die Rohingya verübten Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt? Welche schwersten Verbrechen („most serious international crimes“ vgl. para. 22, Res. A/HRC/39/L.22) können nach Ansicht der Bundesregierung von dem unabhängigen Beweismittelmechanismus erfasst werden? Sind von diesen „schwersten Verbrechen“ Tatbestände der Artikel 6 bis 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach Ansicht der Bundesregierung nicht erfasst? Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen zur Resolution A/HCR/39/2 des Menschenrechtsrats der VN eingebracht und dabei eine starke Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs befürwortet. Die Tätigkeit des unabhängigen Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweisen umfasst die Verfolgung der schweren Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Hierunter fallen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wie sie in den Artikel 6-8 des Römischen Statuts kodifiziert sind. 30. Setzt sich die Bundesregierung für die Besetzung und Berufung von Experten und Expertinnen für den einzurichtenden Beweismittelmechanismus nach Res. A/HRC/39/L.22 des VN-Menschenrechtsrat ein, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen bisherigen Ergebnissen? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweisen durch geeignete, unabhängige Expertinnen und Experten besetzt wird, sobald seine Finanzierung von den zuständigen Gremien der VN beschlossen und die Postenprofile ausgeschrieben worden sind. 31. Auf welche Art und Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierungen der Nachbarländer Myanmars ein, deren politischen Einfluss in Myanmar im Sinne einer juristischen und politischen Aufarbeitung der Vorfälle, Verfolgung der Täter und Täterinnen und Verbesserung der Situation der Rohingya in Myanmar zu nutzen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6678 Zukunft in Myanmar 32. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der myanmarischen Regierung dafür ein, die Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission umzusetzen ? Die Bundesregierung unterstützt die myanmarische Regierung bei der Umsetzung der 88 Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission. Zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Bundesstaates Rakhine hat sie bisher im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwei Programme der Übergangshilfe beauftragt mit dem Ziel, die Ernährungssicherheit von Müttern und Kleinkindern sowie berufsrelevante Qualifikationen von Jugendlichen zu verbessern. 33. Inwiefern und mit welchen bisherigen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit der Regierung Myanmars im Dialog über eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem Ziel, den Rohingya umfassende bürgerliche und politische Rechte und damit auch die Staatsbürgerschaft Myanmars zu gewähren? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 34. Wie und mit welchen Ergebnissen wirkt die Bundesregierung auf die myanmarische Regierung ein, dass die Vertreibung der Rohingya nicht zum Landraub genutzt wird? Die Bundesregierung und ihre Partner im Kreise der EU diskutieren die Rohingya -Krise mit der myanmarischen Regierung umfassend und unter verschiedenen Aspekten. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang verwiesen . 35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars dafür ein, dass ein umfassender Transitional Justice-Prozess eingeleitet wird, der über die strafrechtliche Aufarbeitung der Gewalt gegen die Rohingya hinausgeht? Aus Sicht der Bundesregierung ist die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen eine unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhafte Befriedung des Landes. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der myanmarischen Regierung im Friedens- und Transitionsprozess und begrüßt dabei Reformen im Bereich der Justiz, die unter Einbeziehung aller ethnischen Minderheiten zur Aussöhnung der myanmarischen Gesellschaft beitragen. 36. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Myanmars für die Achtung der Religionsfreiheit ein? Die Bundesregierung setzt sich in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der myanmarischen Regierung sowie in europäischen und internationalen Foren für die Achtung der Religionsfreiheit in Myanmar ein. Im Jahr 2018 hat sie zudem eine Konferenz mit myanmarischen Vertretern der verschiedenen Glaubensgemeinschaften durchgeführt, mit dem Ziel, den Friedensprozess zu fördern. Die deutsche Botschaft in Rangun nimmt darüber hinaus regelmäßig an der Veranstaltungsreihe „Religions for Peace“ teil, die in Myanmar von Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften initiiert wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6678 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sanktionen 37. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der im Bericht des VN- Menschenrechtsrates gestellten Forderung nach einem durch den VN-Sicherheitsrat verhängten Waffenembargo gegen Myanmar (A/HRC/39/CRP.2)? Wird sich die Bundesregierung für ein solches Waffenembargo im Rahmen ihrer nichtständigen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat einsetzen? Der Rat der EU hat am 26. April 2018 das gegen Myanmar bestehende Embargo für Waffen und Ausrüstungen mit Ratsbeschluss um ein Jahr verlängert. Die Bundesregierung wird sich während ihrer nichtständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der VN eng mit ihren Partnern über die Möglichkeit der Verhängung eines Waffenembargos gegen Myanmar abstimmen. 38. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Einreisesperren, Einfrieren von Vermögenswerten oder andere gezielte Sanktionen gegen die folgenden, im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats namentlich genannten Personen nach Deutschland zu verhängen? a) Tatmadaw Commander-in-Chief, Senior-General M. A. H.; b) Deputy Commander-in-Chief, Vice Senior-General S. W.; c) Commander, Bureau of Special Operations-3, Lieutenant-General A. K. Z.; d) Commander, Western Regional Military Command, Major-General M. M. S.; e) Commander, 33rd Light Infantry Division, Brigadier-General A. A.; f) Commander, 99th Light Infantry Division, Brigadier-General T. O. Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in den Buchstaben c bis f aufgeführten Personen bereits am 25. Juni 2018 in die Liste der Personen aufgenommen wurden, die restriktiven Maßnahmen nach Ratsbeschluss 2013/184/GASP unterliegen . Die aktuelle Fassung des vorgenannten Ratsbeschlusses ist unter folgendem Link zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1543 507686374&uri=CELEX:02013D0184-20180813. Eine Entscheidung über die Aufnahme weiterer Personen in die Liste des vorgenannten Ratsbeschlusses muss der Rat der EU einstimmig treffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 39. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung der EU-Sanktionsliste gegen die in Frage 38 genannten Personen ein? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 38 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6678 40. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Möglichkeit, die Myanmar derzeit gewährten Handelspräferenzen unter dem „Everything but Arms“-Ansatz aufzuheben? Was sind die Gründe für die Haltung der Bundesregierung? Die Einleitung eines etwaigen Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme von Handelspräferenzen gemäß dem „Everything but arms“ (EBA)-Instrument obliegt der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, durch einen intensivierten Dialog mit Myanmar auf eine Verbesserung der Lage hinzuwirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333