Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6679 19. Wahlperiode 20.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Liebich, Thomas Lutze, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. –Drucksache 19/6026 – Deutsche Korea-Politik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Präsident der Republik Korea (hier: Südkorea), Moon Jae-in, und der Staatschef der Demokratischen Volksrepublik Korea (hier: Nordkorea), Kim Jong-un, trafen sich im September 2018 bereits zu dritten Mal zu einem Gipfelgespräch . Darin kommt eine deutliche Wende in den innerkoreanischen Beziehungen zum Ausdruck. Moon Jae-in setzt, anders als seine Vorgängerin im Amt, Park Geun-hye, auf Aussöhnung, Stabilisierung und perspektivisch Vertiefung der Beziehungen zum Norden. Bereits im Juli 2017 hatte Moon Jae-in, gerade ins Amt gekommen, in einer Grundsatzrede in Berlin seine Entschlossenheit bekundet, Schritte zur Entspannung zu gehen. Als Ergebnis der bisherigen Gespräche wurden Fortschritte in der Familienzusammenführung , Bahnverbindungen und die Wiedereröffnung der Sonderwirtschaftszone Kaesong in Nordkorea angekündigt. Beide Staatschefs sprachen von einer „Ära des Friedens“, die auf der koreanischen Halbinsel anbrechen solle. Kim Jong-un kündigte seinen Besuch in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul an. Und eine gemeinsame Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele im Jahr 2032 wurde in Aussicht gestellt. Auch im Hinblick auf das nordkoreanische Atom- und Raketenprogramm wurden Verabredungen getroffen: Nordkorea bot den Rückbau von Atom- und Raketentestanlagen unter internationaler Expertenaufsicht an, sofern auch die USA zu Entgegenkommen bereit seien. Als vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Nord- und Südkorea sollen Puffer - und Flugverbotszonen in der Nähe der Grenze eingerichtet werden. Während die Vereinbarungen zu innerkoreanischen Entspannungsschritten also recht konkrete Form annahmen und von Beobachtern aus Politik und Wissenschaft durchaus als Durchbruch bewertet wurden, blieben die Vereinbarungen im Hinblick auf das Atom- und Raketenprogramm Nordkoreas vage. Hierin wird die Ungleichzeitigkeit der beiden Prozesse – Entspannungsprozess zwischen Nord- und Südkorea einerseits und Verhandlungen über atomare Abrüstung Nordkoreas andererseits – deutlich. Darin wiederum spiegelt sich das Auseinanderdriften strategischer Interessen von Südkorea und den USA wider. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6679 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Präsident Moon Jae-in legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der innerkoreanischen Beziehungen. Die US-Regierung gibt der atomaren Abrüstung oberste Priorität. Dieser Prozess verläuft widersprüchlicher, Abmachungen, die bislang erzielt werden konnten, blieben vage oder unerfüllt. In diesem Zusammenhang steht der Umgang mit den von den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen gegen Nordkorea. Um die nordkoreanische Führung zu Verhandlungen über ihr Atomprogramm zu bewegen, werden sie von den USA und einigen Staaten der EU, darunter Deutschland, als unabdingbar betrachtet und mit aller Härte durchgesetzt. Für die Ziele der südkoreanischen Führung, die auf eine Verbesserung der innerkoreanischen Beziehungen, auf Entspannung und perspektivisch auf wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet sind, können die Sanktionen nach Ansicht der Fragesteller kontraproduktiv sein. Konturen einer strategischen Aufstellung Deutschlands oder der EU in diesem Feld sind aus Sicht der Fragesteller noch nicht sichtbar geworden. Vielmehr scheinen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Perspektiven auf die beiden Verhandlungsprozesse einzunehmen. Deutschland, als eines von wenigen Ländern mit Botschaften sowohl in Nord- als auch in Südkorea, wäre für eine aktive Rolle im innerkoreanischen Entspannungsprozess geeignet, erst recht vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Überwindung der deutschen Teilung. Stattdessen klagen deutsche Mittlerorganisationen und Bildungseinrichtungen, die in Nordkorea tätig sind oder sein wollen und im Sinne einer Entspannung der Konflikte wirken könnten, nach Kenntnis der Fragesteller darüber, dass ihre Arbeit durch die Sanktionen und ihre unflexible Handhabung erschwert wird. Kultureller und wissenschaftlicher Austausch wird verhindert, weil keine Visa vergeben werden und der Transfer von Geld verboten ist. Von Gegenmaßnahmen der nordkoreanischen Seite im Bereich der Visavergabe sind auch Humanitäre Hilfeleistungen betroffen, die nicht mehr stattfinden können. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der EU verhängten Sanktionen sind darauf gerichtet, den Druck auf die Demokratische Volksrepublik Korea so zu erhöhen, dass es seine Verletzungen von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abstellt, seinen Konfrontationskurs gegen die internationale Gemeinschaft beendet und sich ernsthaften Verhandlungen insbesondere über seine völkerrechtswidrigen Raketen- und Nuklearprogramme öffnet. Sanktionslinderung und Maßnahmen zur Wiedereingliederung Nordkoreas in die internationale Gemeinschaft sind Maßnahmen, die folgen können, wenn Nordkorea den Sanktionsgrund abgestellt hat, das heißt konkrete Schritte in Richtung einer vollkommenen, überprüfbaren und irreversiblen Denuklearisierung unternimmt. Derzeit sind wirtschaftliche und politische Anreize aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. Die wirtschaftliche und soziale Lage in Nordkorea ist in erster Linie Ergebnis der Entscheidung des Regimes, den Großteil der Haushaltsmittel für das Raketenund Nuklearprogramm des Landes einzusetzen. Die gezielten Sanktionen, wie etwa das Luxusgüterembargo, haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung vor allem Auswirkungen auf die städtische Regime-Elite. Die Landbevölkerung lebt seit Jahrzehnten systematisch von Waren- und Devisenströmen abgeschnitten in Subsistenzwirtschaft und Armut. Gegen sie richten sich die Sanktionen explizit nicht. Das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossene Sanktionsregime sieht vielmehr unter anderem ausdrücklich Ausnahmen für Bereitstellung von humanitärer Hilfe vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6679 1. Welchen Platz hat die Berliner Erklärung des Präsidenten Moon Jae-in in der Betrachtung des Korea-Konflikts durch die Bundesregierung? Die Bundesregierung begrüßt, dass der Staatspräsident der Republik Korea (im folgenden Südkorea), Moon Jae-in, mit der Berliner Rede am 6. Juli 2017 seine Vorstellungen für die Zukunft der koreanischen Halbinsel dargelegt und der Demokratischen Volksrepublik Korea (im folgenden Nordkorea) seine Hand ausgestreckt hat. Seither hat die Bundesregierung Nordkorea auf allen Ebenen verdeutlicht , dass das Eingehen auf die Gesprächsangebote aus dem Süden dringend angezeigt ist. 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, inwiefern die Arbeit von Stiftungen, Mittlerorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen in Nordkorea durch die Sanktionen eingeschränkt bzw. unmöglich wurde? Die Sanktionen richten sich nicht gegen in Nordkorea aktive Stiftungen, Mittlerorganisationen , wissenschaftliche Einrichtungen und Hilfsorganisationen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den wissenschaftlichen und kulturellen Austausch mit Nordkorea trotz des bestehenden Sanktionsregimes zu ermöglichen? Ein substantieller Ausbau des akademischen Austausches mit Nordkorea ist derzeit nicht angezeigt. Die Bundesregierung hat 2009 entschieden, wegen des Missbrauchs von Stipendien und anderer Angebote in Deutschland keine nordkoreanischen Studenten mehr in proliferationsrelevanten Disziplinen/Studienrichtungen zuzulassen. Eine entsprechende Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten geht auch aus Artikel 30 des EU-Beschlusses 849/2016/GASP hervor. Auch in anderen Studiengängen werden nordkoreanische Studenten bei ihrem Aufenthalt in Deutschland von nordkoreanischen Behörden massiv unter Druck gesetzt. Die Bundesregierung plant daher nicht, Aktivitäten in diesem Bereich zu unterstützen. In Gesprächen mit Stiftungen und Mittlerorganisationen weist sie wiederholt darauf hin, dass auf solche Unterstützungsleistungen, die in der Regel nicht den Studierenden, sondern dem Regime zu Gute kommen, verzichtet werden sollte. Wenn sich eine erkennbare Verbesserung des nordkoreanischen Verhaltens abzeichnet , wird die Bundesregierung die Unterstützung des kulturellen und wissenschaftlichen Austauschs mit Nordkorea unterhalb der Sanktionsschwelle prüfen . Kleine Maßnahmen im Rahmen Kulturerhalt wären hier denkbar. 4. Was ist erforderlich, damit die Bundesregierung den in der Bundesrepublik Deutschland akkreditierten Diplomaten der Botschaft Nordkoreas die Notifizierung ihrer Reisen außerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg beim Auswärtigen Amt erlässt? In Deutschland akkreditierte Diplomatinnen und Diplomaten unterliegen grundsätzlich keiner Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Das Erfordernis einer Notifizierung von Reisen kann sich aber aus einem Gegenseitigkeitsverhältnis oder aufgrund von konkreten Sicherheitsgefährdungen ergeben. Solche Beschränkungen stehen im Einklang mit den Artikeln 26 und 47 Absatz 2 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bewegungsfreiheit deutscher Diplomatinnen und Diplomaten in Nordkorea durch ungerechtfertigte Maßnahmen Nordkoreas massiv eingeschränkt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6679 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie handhaben andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung die Erteilung von Visa für wissenschaftliche und kulturelle Austauschprogramme? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Visavergabepraxis anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Teilnahme an wissenschaftlichen und kulturellen Austauschprogrammen. Sofern Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) beantragt werden , richten sich die Erteilungsvoraussetzungen nach den europarechtlich vereinheitlichten Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Was tut die Bundesregierung, um humanitäre Hilfe für Nordkorea trotz des bestehenden Sanktionsregimes zu ermöglichen? Für humanitäre Hilfe sieht das bestehende Sanktionsregime ausdrücklich Ausnahmen vor, die von den betreffenden Organisationen auch genutzt werden. Wenn erforderlich, unterstützt die Bundesregierung die Organisationen bei der Erlangung der Ausnahmegenehmigungen. 7. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft bisheriger Fortbildungsprogramme im medizinischen Bereich angesichts des bestehenden Sanktionsregimes ? Die bisherigen Fortbildungsprogramme im medizinischen Bereich lassen sich seit einer Sanktionsverschärfung nicht mehr sanktionskonform ausgestalten. Artikel 17 der VN-Sicherheitsratsresolution 2375 vom 11. September 2017 sowie der dies umsetzende Artikel 26a des Beschlusses 2016/849/GASP untersagen es den Mitgliedstaaten, Staatsangehörigen Nordkoreas in ihrem Hoheitsbereich in Verbindung mit der Einreise in ihr Hoheitsgebiet Arbeitsgenehmigungen zu erteilen. Diese wären für einen Medizineraustausch aufgrund des damit verbundenen Praxisanteils notwendig. 8. Wie handhaben andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Nordkorea im medizinischen und humanitären Bereich angesichts des Sanktionsregimes? Nach Kenntnis der Bundesregierung handhaben andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zusammenarbeit mit Nordkorea im medizinischen und humanitären Bereich ebenfalls sanktionskonform. 9. Wie unterstützt die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, innerkoreanische und deutsch-koreanische Familienzusammenführungen? Innerkoreanische Familienzusammenführungen müssen bilateral zwischen Nordund Südkorea selbst gestaltet werden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit , mögliche Unterstützung zu prüfen, wo dies von den Beteiligten erbeten wird. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Aufgaben und Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz deutschkoreanische Familienbegegnungen. Sie steht dazu in engem Austausch mit betroffenen Familien und allen beteiligten Stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6679 10. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Sanktionsregime unverhältnismäßige Härten gegenüber den verwundbarsten Teilen der nordkoreanischen Bevölkerung enthält (z. B. Menschen mit Behinderung, Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind)? a) Falls nein, hat sie Kenntnis von entsprechenden Berichten von Hilfsorganisationen , und wie antwortet sie darauf? b) Falls ja, was will sie tun, um diese Härten abzumindern? Ein Großteil des Staatshaushaltes Nordkoreas wird für die Entwicklung des Nuklear - und Raketenprogramms eingesetzt statt für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes. Die Aufgabe des Nuklear- und Raketenprogramms sowie die Legalisierung privater, marktwirtschaftlicher Aktivitäten kämen der wirtschaftlichen Entwicklung Nordkoreas zugute. Es wird ferner auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der bisherigen Gipfeltreffen zwischen Moon Jae-in und Kim Jong-un, insbesondere des letzten Treffens ? Die Bundesregierung begrüßt die Annäherung zwischen Nord- und Südkorea ausdrücklich . Südkorea zielt darauf, mit seinen politischen Gesten einen Einstieg in substantielle Denuklearisierungsgespräche zu erleichtern. Eine solche Dynamik ist zum Bedauern der Bundesregierung bisher allerdings nicht eingetreten. Die vollständige, überprüfbare und irreversible Aufgabe des Nuklearwaffenprogramms ist aus Sicht der Bundesregierung Dreh- und Angelpunkt für nachhaltigen Frieden und Stabilität in der Region. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen über das nordkoreanische Atom- und Raketenprogramm? Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Bemühungen der USA, die auf den Einstieg in einen substantiellen Denuklearierungsprozess abzielen. Die Bundesregierung erkennt die symbolischen Schritte und Bekenntnisse der nordkoreanischen Seite an. Sie erwartet jedoch darüber hinaus, dass der erklärten Bereitschaft zur Denuklearisierung im Laufe von Verhandlungen rasch substantielle und unumkehrbare Maßnahmen folgen. 13. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der nachhaltigen Verbesserung der innerkoreanischen Beziehungen bei? Die Bundesregierung begrüßt die Annäherung zwischen Nord- und Südkorea ausdrücklich und sieht darin ermutigende Schritte, Spannungen ab- und Vertrauen zwischen beiden Seiten aufzubauen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 14. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der atomaren Abrüstung auf der koreanischen Halbinsel bei? Eine vollständige, überprüfbare und irreversible Aufgabe des nordkoreanischen Nuklearwaffen-programms ist von essentieller Bedeutung für nachhaltigen Frieden und Stabilität in der Region. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen um substantielle und unumkehrbare Schritte durch die nordkoreanischen Füh- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6679 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rung, die Vertrauen in die bekundete Bereitschaft zur Denuklearisierung herstellen und den Einstieg in einen substantiellen Denuklearisierungsprozess ermöglichen 15. Wie will die Bundesregierung die Annäherung von Nord- und Südkorea unterstützen ? Die Bundesregierung begrüßt die innerkoreanische Annäherung. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich muss bilateral zwischen Nordkorea und Südkorea selbst gestaltet werden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, mögliche Unterstützung zu prüfen, wo dies von den Beteiligten erbeten wird, zum Beispiel durch Erfahrungsaustausch zum innerdeutschen Annäherungsprozess. 16. Welche Erfahrungen aus der Überwindung der deutsch-deutschen Teilung können dabei aus Sicht der Bundesregierung eingebracht werden? Der Erfahrungsaustauch zum innerdeutschen Annäherungsprozess und zum „Aufbau Ost“ findet in Gesprächen mit Südkorea auf verschiedenen Ebenen statt, formalisiert im Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremium zu Vereinigungsfragen , das beim koreanischen Vereinigungsministerium und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgehängt ist. Ein weiteres deutsch-südkoreanisches Beratergremium zu außenpolitischen Fragen der Wiedervereinigung unter Federführung der beiden Außenministerien hat seine Arbeit 2017 mit der Vorlage eines Abschlussberichts beendet. Nordkorea hat bisher kein Interesse an einem Austausch zu Erfahrungen aus der Überwindung der deutsch-deutschen Teilung geäußert. 17. Welche Rolle wird der innerkoreanische Aussöhnungsprozess für die Agenda der Bundesregierung während ihrer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen spielen? Die Bundesregierung wird sich auch im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weiterhin für die komplette, überprüfbare und irreversible Denuklearisierung Nordkoreas einsetzen. Das völkerrechtswidrige Streben nach eigener Nuklearwaffenfähigkeit durch Nordkorea bleibt eine große Gefahr für die Region und den Weltfrieden. Die Einheit der internationalen Gemeinschaft und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die Aufrechterhaltung des Sanktionsdrucks auf Nordkorea bleiben notwendig, auch um substanzielle und nachhaltige Fortschritte im innerkoreanischen Aussöhnungsprozess erreichen zu können. 18. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung davon, wie der Aussöhnungsprozess durch die Vereinten Nationen unterstützt werden könnte? Das Sanktionsregime der Vereinten Nationen hat weiterhin zum Ziel, Nordkorea zu konkreten Schritten in Richtung vollkommene, überprüfbare und irreversible Denuklearisierung zu bewegen. Das weitere System der Vereinten Nationen befasst sich insbesondere mit Fragen der Menschenrechte und humanitären Hilfe in Nordkorea und kann somit einen Beitrag zur Verbesserung der Lage in Nordkorea leisten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat den bisherigen Gipfelprozess durch öffentliche Erklärungen begleitet, in denen er die Gipfelergebnisse begrüßt und zur Umsetzung der Vereinbarungen aufgerufen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6679 19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung perspektivisch, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Nordkorea zu fördern? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 20. Welche Potenziale erkennt die Bundesregierung in der innerkoreanischen Annäherung für die wirtschaftliche Entwicklung Nord- und Südkoreas? Einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind vor allem durch die ausbleibende Legalisierung privater, marktwirtschaftlicher Aktivitäten in Nordkorea enge Grenzen gesetzt. Sanktionslinderung und Schritte zur Wiedereingliederung Nordkoreas in die internationale Gemeinschaft sind Maßnahmen, die ergriffen werden können, wenn Nordkorea den Sanktionsgrund abgestellt hat, das heißt greifbare Schritte in Richtung einer vollkommenen, überprüfbaren und irreversiblen Denuklearisierung unternimmt. Aktuell sind wirtschaftliche und politische Anreize nicht angezeigt 21. Welche Rüstungsexporte aus Deutschland nach Südkorea wurden in den letzten fünf Jahren genehmigt? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschafts-verordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern “ aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern aus dem Jahr 2008 und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6679 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Übersicht über die Anzahl der Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Südkorea AL-Position Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 bisher A0001 14 11 9 5 10 A0002 2 9 1 4 7 A0003 6 8 6 5 2 A0004 6 9 14 12 12 A0005 24 16 11 9 20 A0006 92 76 70 96 64 A0007 16 19 17 9 14 A0008 27 20 40 26 28 A0009 67 97 133 157 153 A0010 20 24 33 49 38 A0011 19 32 25 38 24 A0013 9 19 20 18 5 A0015 4 5 13 8 4 A0016 11 9 13 6 13 A0017 4 2 4 3 A0018 8 16 10 13 11 A0021 13 22 20 16 19 A0022 18 30 32 30 14 Gesamt 333 384 437 463 408 Die Differenz zwischen der Gesamtanzahl der Genehmigungen eines Jahres und der Summe der Anzahlen der Ausfuhrlistenpositionen ergibt sich dadurch, dass sich auf einer Genehmigung Güter aus unterschiedlichen AL-Positionen befinden können. Bei den Daten für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Änderungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können (Stand: 28. November 2018). 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des Exports von Taurus-Raketen nach Südkorea auf die sich nun anbahnende Entspannung zwischen den beiden Koreas, im Hinblick darauf, dass ein Einsatz dieser Raketen grundsätzlich keinen defensiven Charakter hätte, sondern Teil einer sogenannten Enthauptungsstrategie gegen Führungseinrichtungen des Nordens darstellt (www.nytimes.com/2017/09/12/world/asia/north-south-koreadecapitation -.html)? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Rüstungsgüterexporte prüft die Bundesregierung mögliche Auswirkungen auf die regionale Lage umfassend. Sie verfügt über keine Erkenntnisse, nach denen die Lieferungen von Rüstungsgütern deutscher Hersteller die Sicherheitslage auf der Halbinsel negativ beeinträchtigt hätten. Südkorea ist ein verlässlicher Partner, auch in Fragen der Rüstungsexportkontrolle . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333