Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6683 19. Wahlperiode 21.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Kai Gehring, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6283 – Monitoring von Biodiversität in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Verlust der Artenvielfalt schreitet weltweit und auch in Deutschland weiter voran. Ursachen sind vor allem der Habitatverlust durch Landnutzungsänderungen in der Agrarlandschaft und durch den Bau von Siedlungen und Infrastruktur. Bei dieser Biodiversitätskrise besteht bereits die Gefahr, dass Kipppunkte im Ökosystem erreicht sein könnten und die Folgen für Mensch und Umwelt unkontrollierbar werden (www.fona.de/de/bekanntmachung-zum-thema-kipppunktedynamik -und-wechselwirkungen-von-sozialen-und-oekologischen-systemenbiotip -20448.html). Biodiversität ist Grundlage von Leben auf unserem Planeten und ein Monitoring daher eine nationale Aufgabe, die von Bund, Ländern und nichtstaatlichen Organisationen und Privatpersonen durchgeführt wird. Ein großer Teil der Biodiversitäts- und Ökosystemdaten wird von Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern in Fachgesellschaften erhoben, darunter zum Beispiel der Dachverband Deutscher Avifaunisten, die Gesellschaft für Schmetterlingsschutz in Kooperation mit dem Umweltforschungszentrum (UFZ), oder das Netzwerk Phytodiversität Deutschland. Neben finanziell unterstützten Fachgesellschaften gibt es auch andere Fachgesellschaften, zum Beispiel für Libellen oder Käfer, die ehrenamtlich Daten zusammentragen. Die Roten Listen sind ein Beispiel für die Einbindung ehrenamtlich erhobener Daten unter Koordinierung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Allerdings fehlt bisher in Deutschland eine bundesweite, flächendeckende Darstellung von Beobachtungsdaten zu Lebewesen. Die derzeitige offizielle und zugängliche Datenlage zur Natur in Deutschland ist fragmentiert und liegt zum Teil nicht digital vor. Die Vielzahl an Datensätzen weist thematisch und taxonomisch große Heterogenität auf, sowie in der Art ihrer Erhebung. Die vielen haupt- und ehrenamtlichen Projekte und Initiativen zur Erfassung bestimmter Artengruppen auf regionaler oder nationaler Ebene verwenden keine gemeinsamen Datenstandards. Es fehlt ihnen an Vernetzung sowie an Sichtbarkeit und Anerkennung. Die meisten Bundesländer haben zudem kein Monitoringprogramm und verlassen sich häufig auf ehrenamtlich erhobene Daten. Aus Sicht der Fragesteller besteht also dringender Handlungsbedarf zur Standardisierung, Zusammenführung und dauerhaften Bereitstellung von Daten zur Natur in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6683 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland, sowie zur Visualisierung und Auswertung mit Umweltdaten, um Veränderungen des Artenreichtums erfassen und bewerten sowie frühzeitig Gegenmaßnahmen zu negativen Trends einleiten zu können. Der Bedarf einer Integrations- und Vernetzungsplattform von Akteuren und Daten im Bereich Biodiversität, Ökosysteme und Kulturlandschaften in Deutschland , in der vorhandene Daten aufgearbeitet und digitalisiert, bestehende Initiativen vernetzt, Datenerhebung und Datenspeicherung harmonisiert sowie die erhobenen Daten frei und nutzungsfreundlich zugänglich gemacht werden, ist bereits bekannt. Gerade für fortbestehendes ehrenamtliches Engagement sollte zudem aus Sicht der Fragesteller die Vermittlung von taxonomischem Wissen und Artenkenntnis gefördert werden. Eine solche Plattform, die biotische und abiotische Daten bündelt, hätte einen Mehrwert in vielfacher Hinsicht, beispielsweise die Wertschätzung und Stärkung der Kapazitäten im Ehrenamt, die Visualisierung von Daten und Wissen für die Öffentlichkeit, erleichterte Auffindbarkeit von Akteuren und Experten im Bereich Naturschutz und Artenkenntnis sowie Daten für Planungen von Infrastrukturprojekten, oder die Unterstützung von nationaler Berichterstattung oder internationalen Assessments wie IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services ). Aus Sicht der Fragesteller ist es wichtig, bestehende Datensätze zu Arten und Habitaten zusammenzuführen, um gute Trend- und Ursachenanalysen durchführen zu können, und auch ein zukünftiges Monitoring gut planen zu können . Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) plant im Zuge des Aktionsprogramms Insektenschutz den Aufbau eines nationalen Monitoringzentrums für Biodiversität (www.bmu.de/fileadmin/ Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/eckpunkte_insektenschutz_bf.pdf). Es bleibt aber unklar, inwiefern dabei die oben ausgeführten Anforderungen erfüllt werden. In den Vorschlägen zum Aktionsprogramm hebt das BMU die Bedeutung der ehrenamtlichen Datenerfassung hervor. Diese müsse ausgeweitet und fortgeführt werden durch die Bereitstellung von technischen Plattformen, Portalen und anderen Werkzeugen zur Erfassung sowie die Entwicklung von Standards zum Datenaustausch. Ein bundesweites Insektenmonitoring, das es bislang nur für die Tagfalter gibt, wird zurzeit in vom BfN unterstützten Forschungsarbeiten entwickelt. Ein neues bewilligtes Vorhaben an der Universität Osnabrück soll konzeptionelle Grundlagen für ein bundesweites Insektenmonitoring liefern, welches einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem umfassenden bundesweiten Biodiversitätsmonitoring bilden soll. Das BMU kündigte an, derartige Forschungsprojekte mit jährlich 25 Mio. Euro zu fördern (www. bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/massnahmen_ insektenschutz_bf.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die biologische Vielfalt ist wesentliche Grundlage für das Leben der Menschen. Unsere Lebensqualität, Gesundheit und gesellschaftliche Entwicklung hängen von ihr ab. Seit vielen Jahren nimmt die biologische Vielfalt weltweit und auch in Deutschland ab. Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und in einen positiven Trend umzukehren, ist das Wissen über den Zustand und die Gefährdung der Arten und ihrer Lebensräume von zentraler Bedeutung . In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist daher als übergeordnetes Ziel die Verbesserung der Datenbasis zu Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland formuliert. Es gibt in Deutschland bereits etablierte, bundesweite Monitoringprogramme zu bestimmten Artengruppen und Lebensräumen. Damit ist eine Beobachtung und Bewertung der Situation der Biodiversität insgesamt aber nicht möglich. Deswe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6683 gen wird die Bundesregierung das bundesweite Biodiversitätsmonitoring ausbauen und ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität einrichten . Dazu erarbeitet die Bundesregierung zurzeit ein Konzept. Angestrebt wird eine Verabschiedung des Konzepts im Frühsommer des Jahres 2019. Anschließend soll die Umsetzung erfolgen. Dabei wird mit einer Aufbauphase von ein bis zwei Jahren zu rechnen sein, in der die volle Arbeitsfähigkeit des Zentrums hergestellt wird. Da die Erarbeitung und Abstimmung des Konzepts noch läuft, können Fragen nach dem Inhalt des Konzepts und Fragen zum Mittelbedarf für das wissenschaftliche Monitoringzentrum zurzeit noch nicht beantwortet werden. 1. Welche Akteure sind direkt am Aufbau des geplanten Monitoringzentrums beteiligt? 2. Welche weiteren Akteure werden von der Bundesregierung einbezogen oder konsultiert? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Das wissenschaftliche Monitoringzentrum wird unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgebaut. Wenn der Entwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, werden die Bundesländer, wissenschaftliche Einrichtungen und betroffene Verbände beteiligt . 3. Inwiefern kann dieses Zentrum als Netzwerk mehrerer Organisationen, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller beschrieben, begriffen und organisiert werden, und wie wird der Prozess der Kooperation gefördert? Die stärkere Vernetzung der am Biodiversitätsmonitoring Beteiligten ist für ein wirkungsvolles Monitoring wichtig. Das Konzept soll dies berücksichtigen. 4. Wird das Zentrum einer bestimmten Behörde angegliedert? 5. Wann soll der Aufbau des Zentrums abgeschlossen sein, und wie ist der geplante Zeitablauf bis dahin? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Bildung und Forschung bezüglich des Monitoringzentrums? Gibt es ein gemeinsames Konzept, Kooperationsvereinbarungen und eine Aufteilung der Zuständigkeiten? Zwischen den beteiligten Ministerien wurden erste Gespräche zum Monitoringzentrum geführt, die fortgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6683 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Stellen plant die Bundesregierung für Aufbau und Betrieb des Zentrums oder Netzwerkes ein? Wie werden dabei Kapazitäten in Fachgesellschaften und Behörden gestärkt ? 8. Wie viel Personal- und Sachkosten plant die Bundesregierung für den Aufbau und Betrieb des Zentrums ein, und welche Pläne gibt es für die Verstetigung , da Monitoring eine Langzeitaufgabe ist? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Warum hält die Bundesregierung die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel von 25 Mio. Euro für Forschung und Insektenmonitoring für ausreichend , wenn man bedenkt, dass allein für das Rote-Liste-Zentrum beim BfN rund 3 Mio. Euro für das kommende Haushaltsjahr veranschlagt werden? Zu Beginn der Aufbauphase wird der Mittelbedarf noch relativ gering sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wie arbeitet die Bundesregierung bei den Bundesländern darauf hin, dass es einheitliche Monitoringprogramme aller Länder gibt? Die Bundesregierung steht zu Fragen des Biodiversitätsmonitorings in engem Austausch mit den jeweiligen Länderministerien und Landesfachanstalten. Auf dieser Basis wurden bundesweite Monitoringprogramme wie das Vogelmonitoring und das Monitoring der landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Naturwert (HNV-Farmland-Indikator) entwickelt und von allen Ländern umgesetzt. Im Aufbau befindliche Programme wie das bundesweite Ökosystemmonitoring und das bundesweite Insektenmonitoring werden ebenfalls in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet, um sie dann bundesweit einheitlich umzusetzen. 11. Wie bezieht die Bundesregierung die Erkenntnisse bereits durchgeführter Konzeptstudien und Pilotprojekte zu Vernetzungsplattformen und Trendanalysen zum Aufbau eines Monitoringzentrums ein? Konzepte für die Ausgestaltung des Monitoringzentrums, die der Bundesregierung zugänglich gemacht wurden, werden in die Überlegungen zur Ausgestaltung des Monitoringzentrums einbezogen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Rolle sollen Citizen Science in der Arbeit des Monitoringzentrums spielen, und inwiefern will die Bundesregierung die besondere Rolle von Citizen Science im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz ausweiten und fortführen, und welche Erkenntnisse aus der bisherigen Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben fließen dabei mit ein? In vielen aktuellen Biodiversitätsmonitoringprogrammen spielt die ehrenamtliche expertenbasierte Kartierung durch Fachverbände eine wichtige Rolle. Wieweit darüber hinaus Bürgerwissenschaften in Citizen Science-Projekten zu einem bundesweit repräsentativen Biodiversitätsmonitoring beitragen können, soll ein Thema in der Arbeit des Monitoringzentrums sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6683 13. Inwiefern werden im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bürgerwissenschaftlicher Forschung die Möglichkeit zur methodischen oder taxonomischen Weiterbildung erhalten? Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz soll die taxonomische Ausbildung und die Vermittlung von Artenkenntnissen an Universitäten, Schulen und beim Ehrenamt verbessert werden. Auch im vom BMU veranstalteten Online-Dialog zur Entwicklung des Aktionsprogramms Insektenschutz gab es zu diesem Thema eine Reihe von Rückmeldungen. BMU wertet zurzeit die Ergebnisse des Online- Dialogs und andere Rückmeldungen zum Aktionsprogramm aus. Anschließend wird ein Entwurf des Aktionsprogramms erstellt und in der Bundesregierung abgestimmt . 14. Welche Kooperationen mit Schulen, Museen, Umweltbildungszentren oder anderen Bildungseinrichtungen zur Vermittlung taxonomischer Kenntnisse sind insbesondere in Verbindung mit bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Forschungsformate vorgesehen? 15. Welche Absprachen für die zum Aktionsprogramm Insektenschutz vorgeschlagene Initiative zum Ausbau der taxonomischen Kenntnisse und Forschung in Deutschland und deren Weitergabe gibt es bereits zwischen den Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und für Bildung und Forschung (bitte wenn möglich Zeitplan und Mittel nennen)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Wie will die Bundesregierung die taxonomische Expertise aufbauen, da das Artenwissen selbst in naturaffinen Teilen der Gesellschaft sehr gering ist (Artenpisa-Studie von Naturgucker unter www.naturgucker.info/vielfaltstudieren /artenpisa/)? Um die taxonomische Expertise zu verbessern, muss die taxonomische Ausbildung und die Vermittlung von Artenkenntnissen an Universitäten, Schulen und beim Ehrenamt verbessert werden. In erster Linie sind hier die Länder verantwortlich . Der Bund wird jedoch seine Möglichkeiten nutzen, im Rahmen der föderalen Aufgabenverteilung Initiativen zur Stärkung der taxonomischen Expertise zu unterstützen. 17. Plant die Bundesregierung die Digitalisierung und Analyse bereits vorhandener Daten für Trend- und Ursachenanalysen, wie es beispielweise die Teilnehmer eines Experten-Workshops im Rahmen des sMon-Projekts als wichtig erachteten (www.idiv.de/de/smon/smon_workshops/zusammanfassung_ des_smon_workshops_vom_27_28_november_2017.html)? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 18. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die erhobenen Daten auf Dauer vorgehalten werden und frei sowie möglichst nutzungsfreundlich zur öffentlichen Verfügung stehen? 19. Wie viele Stellen wären nach Einschätzung der Bundesregierung für eine Digitalisierung und Visualisierung historischer und aktueller Daten einzuplanen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6683 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche wissenschaftliche Anbindung auf nationaler und internationaler Ebene strebt die Bundesregierung für das Monitoringzentrum an? Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Inwiefern fungieren die Living Atlas-Initiativen von Australien und anderen Ländern als Vorbild zur Vernetzung von Biodiversitätsdaten in Portalen für Deutschland, und welche Erfahrungen sind bei der Erarbeitung der deutschen Strategie insbesondere hinsichtlich Citizen Science und Open Data eingeflossen? Das Monitoringzentrum wird mit entsprechenden europäischen und internationalen Einrichtungen kooperieren und dabei auch Erfahrungen aus der Arbeit dieser Einrichtungen aufgreifen und für die eigene Arbeit fruchtbar machen. Bereits jetzt gibt es einen intensiven Austausch zwischen Einrichtungen, die in Deutschland im Biodiversitätsmonitoring und in der Monitoringforschung aktiv sind, und entsprechenden Einrichtungen im Ausland. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Inwieweit gibt es, Bezug nehmend auf Frage 21, eine internationale Vernetzung mit bestehenden Monitoringprogrammen, beispielsweise der Niederlande , der Schweiz oder Großbritanniens? 23. Welche Rolle spielen zum Beispiel die EU-MON-Datenbank und das EU-BON-Projekt, GBIF und GFBIO zur Standardisierung von Biodiversitätsmonitoringdaten beim Aufbau eines deutschen Monitoringzentrums? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 24. Inwieweit werden auch bodenrelevante Organismen im Monitoring integriert , um Bodenfunktionen und Ökosystemleistungen zu messen? 25. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass im Monitoring zukünftig der Aspekt der Auswirkungen der Klimakrise auf Arten in Deutschland , insbesondere Insektenarten, umfassend berücksichtigt wird? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 26. Wie wird sichergestellt, dass die Forschungsergebnisse des Monitoringzentrums in die Arbeit der Behörden sowie zur Erarbeitung politischer Handlungsempfehlungen einfließen? Das Monitoringzentrum wird Politik, Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit zu den Ergebnissen seiner Arbeit umfassende Informationen zur Verfügung stellen, die dann bei der Erarbeitung politischer Handlungsempfehlungen genutzt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333