Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6684 19. Wahlperiode 21.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6292 – Islamistischer Terrorismus in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Vergangenheit wurden vereinzelt Meldungen verbreitet, dass mutmaßliche Terroranschläge erfolgreich verhindert werden konnten, wie beispielsweise Mitte Juni 2018 durch die Festnahme von Sief Allah H. in Köln, der verdächtigt wurde, an einem Sprengsatz mit hochgiftigen Substanzen gearbeitet zu haben (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-zu-koeln-sehrwahrscheinlich -anschlag-verhindert-a-1213074.html). Zuletzt, am 30. Oktober 2018, hat der Generalbundesanwalt (GBA) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den 33-jährigen deutschen und algerischen Staatsangehörigen Samir K. erhoben, u. a. wegen des Verdachts der Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und der Werbung von Mitgliedern und Unterstützern des IS (vgl. Pressemitteilung des GBA vom 7. November 2018, www.generalbundesanwalt. de/de/showpress.php?themenid=20&newsid=804). Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank kündigte Ende 2017 an, härter gegen Frauen vorgehen zu wollen, die sich dem IS angeschlossen haben (vgl. www. sueddeutsche.de/politik/terrormiliz-is-mehr-haerte-gegen-is-frauen-1.3792740). Laut Medienberichten war das Bundeskriminalamt (BKA) bereits einige Male im Irak, um inhaftierte Islamisten im Auftrag des GBA zu vernehmen mit dem Ziel, Beweise und Indizien für ein Ermittlungsverfahren in Deutschland nach einer erfolgreichen Rückkehr nach Deutschland zu generieren (vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article180210626/Terrormiliz-IS-Soll-Deutschlandseine -Terroristen-zurueckholen.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Anschläge oder sonstige Straftaten, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 verhindert werden (bitte nach Jahren, Bundesland, in Rede stehender Straftat, Anzahl der Beschuldigten , Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Beschuldigten aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu sieben aktiv verhinderten Anschlägen in Deutschland vor, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen. Im Jahr 2016 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwei Anschläge, einer in Schleswig-Holstein mit einem tatverdächtigen syrischen Staatsangehörigen und einer in Nordrhein-Westfalen mit zwei Tatverdächtigen, einem österreichischen und einem deutschen Staatsangehörigen, verhindert. Im Jahr 2017 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung drei Anschläge, einer in Niedersachsen mit zwei deutschen und einem türkischen Staatsangehörigen, einer in Mecklenburg-Vorpommern mit einem syrischen Staatsangehörigen und einer in Baden-Württemberg mit einem tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen , verhindert. Im Jahr 2018 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato zwei Anschläge , einer in Nordrhein-Westfalen mit zwei Tatverdächtigen, einem deutschen und einem tunesischen Staatsangehörigen, und einer in Hessen mit einem Tatverdächtigen, der die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, verhindert. Bundesland Tatvorwurf Anzahl Beschuldigte Staatsangehörigkeit(en) 2016 SN §§ 129a, 129b, 89a i.V.m. § 27 StGB einer SYR NW § 89a StGB zwei AUT DEU 2017 NI § 89a StGB drei 2xDEU TUR MV § 89a StGB einer SYR BW § 89a StGB einer DEU 2018 NW § 89a StGB zwei TUN DEU HE §§ 89a, 91 StGB einer DEU-TUR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6684 2. Wie viele Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, hat der GBA seit dem 1. Januar 2015 eingeleitet (bitte nach Jahren, Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten im Verfahren, Geschlecht des bzw. der Beschuldigten, Staatsangehörigkeit (en) des bzw. der Beschuldigten, Status des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? Im Jahr 2015 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 108 Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen. Davon wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 138 des Strafgesetzbuches (StGB) geführt. Drei Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach § 8 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs nach § 10 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach §§ 7, 8 VStGB eingeleitet. Die übrigen 102 Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB eingeleitet . Die 108 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen insgesamt 166 Beschuldigte . Bei mehreren Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronischen Verfahrensregistern nicht erfasst. Beschuldigte im Jahr 2015 Männer 157 Frauen 9 Gesamt 166 Staatsangehörigkeit(en) deutsch 53 deutsch/afghanisch 3 deutsch/algerisch 1 deutsch/irakisch 1 deutsch/kasachisch 1 deutsch/libanesisch 3 deutsch/marokkanisch 6 deutsch/polnisch 1 deutsch/serbisch 1 deutsch/syrisch 4 deutsch/türkisch 1 deutsch/tunesisch 4 afghanisch 1 albanisch 1 algerisch 2 bosnisch-herzegovinisch 3 französisch 1 irakisch 1 italienisch 1 kamerunisch 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschuldigte im Jahr 2015 libanesisch 1 marokkanisch 3 österreichisch 1 russisch 3 saudiarabisch 1 serbisch 1 somalisch 1 syrisch 19 tadschikisch 1 türkisch 9 tunesisch 1 ukrainisch 1 ungeklärt/elektronisch nicht erfasst 34 Summe 166 Von den im Jahr 2015 eingeleiteten 108 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 32 durch Einstellung und 30 durch Abgabe wegen minderer Bedeutung nach § 142 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erledigt. Vier Verfahren wurden durch Verbindung zu einem anderen Verfahren erledigt. 42 Verfahren werden weiter geführt. Im Jahr 2016 leitete der GBA 201 Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen. Davon wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 211 StGB, ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 212 StGB eingeleitet . Vier Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach § 8 VStGB eingeleitet. Vier Ermittlungsverfahren wurden wegen Tatvorwürfen nach § 8 VStGB und §§ 129a, 129b StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach §§ 6, 7, 8 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs nach § 10 VStGB eingeleitet. Die übrigen 189 Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB eingeleitet . Die 201 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen insgesamt 217 Beschuldigte . Bei mehreren Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronischen Verfahrensregistern nicht erfasst. Beschuldigte im Jahr 2016 Männer 211 Frauen 6 Gesamt 217 Staatsangehörigkeit(en) deutsch 47 deutsch/afghanisch 2 deutsch/algerisch 1 deutsch/britisch 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6684 Beschuldigte im Jahr 2016 deutsch/französisch 1 deutsch/iranisch 1 deutsch/libanesisch 1 deutsch/marokkanisch 1 deutsch/serbisch 1 deutsch/türkisch 1 afghanisch 22 algerisch 2 belgisch 1 irakisch 7 jordanisch 1 kenianisch 1 marokkanisch 1 pakistanisch 3 russisch 4 schweizerisch 1 serbisch 1 somalisch 6 syrisch 64 tadschikisch 1 türkisch 12 tunesisch 4 ungeklärt/elektronisch nicht erfasst 29 Summe 217 Von den im Jahr 2016 eingeleiteten 201 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 61 durch Einstellung und 78 durch Abgabe wegen minderer Bedeutung nach § 142 Absatz 2 GVG erledigt. Drei Verfahren wurden durch Verbindung zu einem anderen Verfahren erledigt. 59 Verfahren werden weiter geführt. Im Jahr 2017 leitete der GBA 1 052 Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen. Davon wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs gemäß § 138 StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen gemäß §§ 89a und 89c StGB eingeleitet. Sechs Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs nach § 8 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach §§ 7 und 8 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach § 7, 8 und 9 VStGB eingeleitet. 1 039 Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs gemäß §§ 129a, 129b StGB eingeleitet, davon ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB, vier Ermittlungsverfahren wegen des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 212 StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 253 StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 308 StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 310 StGB, 15 wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 8 VStGB, zwei wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8, 9, 10 VStGB, drei wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach § 9 VStGB, eins wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8, 9 VStGB und fünf Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 22a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG). Die 1 052 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen insgesamt 1 173 Beschuldigte . Beschuldigte im Jahr 2017 Männer 1.151 Frauen 22 Gesamt 1.173 Staatsangehörigkeit(en) deutsch 49 deutsch/afghanisch 2 deutsch/algerisch 1 deutsch/iranisch 1 deutsch/libanesisch 1 deutsch/marokkanisch 6 deutsch/polnisch 1 deutsch/russisch 1 deutsch/syrisch 4 deutsch/türkisch 4 deutsch/tunesisch 4 algerisch 1 afghanisch 372 afghanisch/pakistanisch 1 albanisch 1 argentinisch/syrisch 1 bosnisch-herzegovinisch 5 georgisch 2 ghanaisch 2 griechisch 1 irakisch 29 iranisch 1 italienisch 1 kamerunisch 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6684 Beschuldigte im Jahr 2017 kenianisch 1 kongolesisch 1 kuwaitisch 1 libanesisch 4 libysch 1 malisch 3 marokkanisch 6 nigerianisch 8 pakistanisch 117 rumänisch/türkisch 1 russisch 12 salomonisch 1 somalisch 243 spanisch 2 staatenlos 8 syrisch 158 türkisch 11 tunesisch 8 usbekisch 1 ungeklärt/elektronisch nicht erfasst 94 Summe 1.173 Von den im Jahr 2017 eingeleiteten 1 052 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 519 durch Einstellung und 462 durch Abgabe wegen minderer Bedeutung nach § 142 Absatz 2 GVG erledigt . Drei Verfahren wurden durch Verbindung zu einem anderen Verfahren erledigt . 68 Verfahren werden weiter geführt. Im Jahr 2018 (Stand: 10. Dezember 2018) leitete der GBA insgesamt 855 Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen. Davon wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs gemäß § 20 des Vereinsgesetzes (VereinsG) eingeleitet . Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs nach § 8 VStGB eingeleitet. Zwei Ermittlungsverfahren wurden wegen Tatvorwürfen nach §§ 6, 7 und 8 VStGB eingeleitet. Drei Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach § 9 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach §§ 7 und 8 VStGB eingeleitet. 844 Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs gemäß §§ 129a, 129b StGB eingeleitet, davon zwei Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB, vier Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB, drei Ermittlungsverfahren wegen der zusätzlichen Tatvorwürfe gemäß § 211 StGB und § 22a KrWaffKontrG, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 211 und 308 StGB, vier Ermittlungsverfahren wegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 8 VStGB, zwei Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 9 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 11 VStGB, zwei Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 6, 7 und 8 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8 und 11 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8 und 9 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 7, 9 und 11 VStGB und ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach § 89a StGB und § 9 VStGB. Die 855 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen insgesamt 905 Beschuldigte. Beschuldigte im Jahr 2018 Männer 875 Frauen 30 Gesamt 905 Staatsangehörigkeit(en) deutsch 37 deutsch/äthiopisch 2 deutsch/afghanisch 1 deutsch/algerisch 1 deutsch/kasachisch 2 deutsch/libanesisch 3 deutsch/marokkanisch 2 deutsch/polnisch 1 deutsch/syrisch 1 deutsch/türkisch 2 deutsch/tunesisch 2 ägyptisch 2 afghanisch 310 afghanisch/syrisch 1 bangladeschisch/pakistanisch 1 belgisch 1 bosnisch-herzegowinisch 4 eritreisch 1 französisch 1 georgisch 1 ghanaisch 1 indisch 1 irakisch 27 italienisch 1 jemenitisch 2 jordanisch 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6684 Beschuldigte im Jahr 2018 kamerunisch 3 kosovarisch 1 libanesisch 28 malisch 2 nigerianisch 8 österreichisch 1 pakistanisch 52 rumänisch 1 russisch 5 salomonisch 1 serbisch 1 serbisch/kosovarisch 1 somalisch 218 staatenlos 2 syrisch 139 tansanisch 1 türkisch 4 tunesisch 5 ungeklärt/elektronisch nicht erfasst 23 Summe 905 Von den im Jahr 2018 eingeleiteten 855 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 501 durch Einstellung und 233 durch Abgabe wegen minderer Bedeutung nach § 142 Absatz 2 GVG erledigt . Ein Verfahren wurde durch Verbindung zu einem anderen Verfahren erledigt . 120 Verfahren werden weiter geführt. Sofern das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde: 3. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015 hat der GBA Verfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, aus dem Zuständigkeitsbereich der Landesstaatsanwaltschaften an sich gezogen (bitte nach Jahren, zuständige Landesstaatsanwaltschaft, Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten im Verfahren, Staatsangehörigkeit (en) des bzw. der Beschuldigten aufschlüsseln)? Die Frage wird dahin verstanden, dass nur solche Verfahren erfasst sein sollen, für die keine originäre Zuständigkeit des GBA begründet war, mögen sie auch durch Landesbehörden an den GBA herangetragen worden sein. Erfasst sind folglich nur Verfahren, die durch den GBA aufgrund der im Einzelfall bejahten besonderen Bedeutung gemäß § 142a Absatz 1 GVG i. V. m. § 120 Absatz 2 GVG oder § 74a Absatz 2 GVG durch Evokation übernommen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach dieser Maßgabe wurde im Jahr 2015 kein Verfahren, das einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwies, übernommen . Im Jahr 2016 wurden zwei Verfahren, im Jahr 2017 fünf Verfahren und im Jahr 2018 bislang (Stand: 10. Dezember 2018) zwei Verfahren übernommen. Die Zusammenstellung der weiteren erfragten Daten hinsichtlich dieser Verfahren konnte aufgrund der erforderlichen höchst umfangreichen Auswertung innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist nicht abgeschlossen werden. 4. Wie viele der Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, wurden aus welchen Gründen eingestellt? Von den im Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen, wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 32 eingestellt, davon eines gemäß § 154a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) und 31 gemäß § 170 Absatz 2 StPO. Von den im Jahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen, wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 61 eingestellt, davon elf gemäß § 153c StPO, zwei gemäß § 154 Absatz 1 StPO, fünf gemäß § 154b StPO, zwei gemäß § 154f StPO und 41 gemäß § 170 Absatz 2 StPO. Von den im Jahr 2017 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen, wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 519 eingestellt, davon 463 gemäß § 153c StPO, eins gemäß § 153f StPO, zwei gemäß § 154 Absatz 1 StPO, drei gemäß § 154b StPO, eins gemäß § 154f StPO und 49 gemäß § 170 Absatz 2 StPO. Von den im Jahr 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen, wurden bislang (Stand: 10. Dezember 2018) 501 eingestellt, davon 485 gemäß § 153c StPO, eins gemäß § 154 Absatz 1 StPO, eins gemäß § 154b StPO und 14 gemäß § 170 Absatz 2 StPO. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6684 5. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, hat der GBA Anklage erhoben (bitte nach Jahren, für die Anklage zuständiges Gericht, Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten, Staatsangehörigkeit(en) der Beschuldigten aufschlüsseln)? Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 10. Dezember 2018 hat der GBA in folgenden Fällen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, Anklage erhoben: Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) Tatvorwurf Gericht 2015 1 1 deutsch/türkisch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG München 2 6 einer dt./tunesisch fünf deutsch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Frankfurt/Main 3 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 4 1 deutsch/ marokkanisch §§ 129a, 129b StGB OLG Frankfurt/Main 5 2 beide dt./tunesisch §§ 129a, 129b StGB OLG Celle 6 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB §§ 211, 22, 23 StGB OLG Düsseldorf 7 4 einer deutsch einer dt./libanesisch zwei libanesisch §§ 129a, 129b StGB OLG Stuttgart 8 2 beide deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 9 4 zwei deutsch einer russisch einer tunesisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 10 7 fünf deutsch einer dt./tunesisch einer pakistanisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 11 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 12 1 deutsch/tunesisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 13 2 beide türkisch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB KG Berlin 2016 1 3 einer deutsch einer deutsch/ marokkanisch einer deutsch/ afghanisch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Düsseldorf 2 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Hamburg 3 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Düsseldorf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) Tatvorwurf Gericht 4 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 5 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG München 6 2 beide deutsch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Frankfurt/Main 7 2 einer deutsch einer deutsch/ marokkanisch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB §§ 211, 22, 23 StGB OLG Celle 8 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Düsseldorf 9 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Frankfurt/Main 10 1 syrisch §§ 129a, 129b StGB § 211, 22, 23 StGB KG Berlin 11 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 12 2 beide syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG München 13 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB, § 8 VStGB, § 22a KrWaffKontrG OLG Frankfurt/Main 14 1 deutsch § 8 VStGB OLG Frankfurt/Main 15 1 syrisch §§ 129a, 129b, 239, 239a, 253, 255 StGB, § 10 VStGB OLG Stuttgart 2017 1 1 afghanisch §§ 129a, 129b StGB §§ 212, 22, 23 StGB KG Berlin 2 3 alle syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 3 3 alle syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG Hamburg 4 4 alle syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG Stuttgart 5 1 tadschikisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 6 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 7 1 afghanisch §§ 129a, 129b StGB §§ 211, 22, 23 StGB OLG Koblenz 8 1 afghanisch §§ 129a, 129b StGB OLG München 9 1 afghanisch §§ 129a, 129b StGB OLG Koblenz 10 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB § 211 StGB § 8 VStGB OLG Hamburg 11 1 pakistanisch §§ 129a, 129b StGB §§ 211, 22, 23 StGB OLG München Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6684 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) Tatvorwurf Gericht 12 5 einer türkisch einer deutsch/serbisch einer deutsch/libanesisch einer irakisch einer kamerunisch §§ 129a, 129b StGB OLG Celle 13 1 afghanisch §§ 129a, 129b StGB OLG München 14 2 beide syrisch §§ 129a, 129b StGB § 211 StGB § 8 VStGB KG Berlin 15 1 staatenlos §§ 211, 223, 224 StGB OLG Hamburg 16 1 afghanisch §§ 129a, 129b, 211 StGB, § 8 VStGB, § 22a KrWaffKontrG OLG München 17 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB, § 8 VStGB OLG München 2018 1 2 beide syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG Celle 2 1 pakistanisch §§ 129a, 129b StGB OLG Düsseldorf 3 1 syrisch § 89a StGB OLG Hamburg 4 1 syrisch §§ 129a, 129b StGB OLG Hamburg 5 1 somalisch §§ 129a, 129 StGB §§ 211, 22, 23 StGB OLG Frankfurt/Main 6 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB § 211 StGB § 8 VStGB OLG Düsseldorf 7 1 deutsch/polnisch §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB OLG Düsseldorf 8 1 deutsch §§ 129a, 129b StGB §§ 89a, 89c StGB OLG Stuttgart 9 1 deutsch/algerisch §§ 129a, 129b StGB OLG Stuttgart 10 2 beide irakisch §§ 129a, 129b StGB § 211 StGB § 8 VStGB KG Berlin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, hat der GBA beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl erwirkt (bitte nach Jahren, Tatvorwurf, Geschlecht des Beschuldigten, Staatsangehörigkeit des Beschuldigten aufschlüsseln)? In den im Jahr 2015 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen 38 Beschuldigte, davon 37 Männer und eine Frau, ein Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt. 37 Haftbefehle waren auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt, bei fünf Beschuldigten zusätzlich auf den Tatvorwurf nach § 8 VStGB. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 8 VStGB gestützt. 15 Beschuldigte waren deutsche Staatsangehörige, zwei Beschuldigte waren deutsche und syrische Staatsangehörige, ein Beschuldigter war deutscher und afghanischer Staatsangehöriger , drei Beschuldigte waren deutscher und marokkanischer Staatsangehöriger , ein Beschuldigter war deutscher und polnischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war deutscher und kasachischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war deutscher und libanesischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war deutscher und serbischer Staatsangehöriger. Jeweils ein Beschuldigter war irakischer , österreichischer, kamerunischer, syrischer und tadschikischer Staatsangehöriger . Vier Beschuldigte waren türkische Staatsangehörige. Bei vier Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronisch geführten Registern nicht erfasst. In den im Jahr 2016 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen 38 Beschuldigte, davon 36 Männer und zwei Frauen, ein Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt. Bei 31 Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Bei zwei Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB sowie § 211 StGB und § 22a KrWaffKontrG gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB sowie § 89a StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 211 StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 8 VStGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 10 VStGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 6, 7 und 8 VStGB gestützt. Sechs Beschuldigte waren deutsche Staatsangehörige, ein Beschuldigter war deutscher und britischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war deutscher und marokkanischer Staatsangehöriger. Acht Beschuldigte waren afghanische Staatsangehörige. Ein Beschuldigter war algerischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war irakischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war jordanischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war türkischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war marokkanischer Staatsangehöriger. Zwölf Beschuldigte waren syrische Staatsangehörige . Zwei Beschuldigte waren tunesische Staatsangehörige. Bei drei Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronisch geführten Registern nicht erfasst. In den im Jahr 2017 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen 42 Beschuldigte, davon 40 Männer und zwei Frauen, ein Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt. Bei 33 Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB sowie § 211 StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6684 auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB sowie §§ 89a und 89c StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 89a StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 211 StGB gestützt. Bei drei Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB sowie § 8 VStGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB, § 224 StGB und § 8 VStGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB und § 22a KrWaffKontrG gestützt. Vier Beschuldigte waren deutsche Staatsangehörige. Ein Beschuldigter war deutscher und algerischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war deutscher und libanesischer Staatsangehöriger. Ein Beschuldigter war deutscher und tunesischer Staatsangehöriger. Zwölf Beschuldigte waren syrische Staatsangehörige . Sechs Beschuldigte waren irakische Staatsangehörige. Zwei Beschuldigte waren türkische Staatsangehörige. Zwei Beschuldigte waren russische Staatsangehörige . Jeweils ein Beschuldigter war afghanischer, libanesischer und tunesischer Staatsangehöriger. Bei zehn Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronisch geführten Registern nicht erfasst. In den im Jahr 2018 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen 23 Beschuldigte, davon 14 Männer und neun Frauen, ein Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt. Bei elf Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Bei drei Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b und 89a StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 89a StGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 6, 7 und 8 VStGB gestützt. Bei fünf Beschuldigten war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 9 VStGB gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§129a, 129b, 89a StGB sowie § 9 VStGB und § 22a KrWaffKontrG gestützt. Bei einem Beschuldigten war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§129a, 129b StGB sowie § 9 VStGB gestützt. Neun Beschuldigte waren deutsche Staatsangehörige. Ein Beschuldigter war deutscher und polnischer Staatsangehöriger. Vier Beschuldigte waren syrische Staatsangehörige. Zwei Beschuldigte waren irakische Staatsangehörige. Ein Beschuldigter war tunesischer Staatsangehöriger. Jeweils ein Beschuldigter war afghanischer , bosnisch-herzegowinischer, nigerianischer, russischer und türkischer Staatsangehöriger. Bei einem Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder ist in den elektronisch geführten Registern nicht erfasst. 7. Wie viele der in Frage 6 genannten Personen befinden sich aktuell in Untersuchungshaft ? Von den in der Antwort zu Frage 6 genannten Personen befinden sich derzeit (Stand: 10. Dezember 2018) noch 34 in Untersuchungshaft. 8. Wie viele der in Frage 6 genannten Personen sind flüchtig oder halten sich verborgen? Die Angabe, ob eine Person flüchtig ist oder sich verborgen hält, wird in den beim GBA elektronisch geführten Verfahrensregistern nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015 im Zuständigkeitsbereich des GBA, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung der bzw. des Beschuldigten (bitte nach Jahr, Straftat, Art der Sanktion – Freiheitsstrafe , Ersatzfreiheitsstrafe, Maßregel zur Besserung und Sicherung –, Dauer der Sanktion, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 10. Dezember 2018 kam es auf Anklage des GBA in folgenden Fällen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, zu rechtskräftigen Verurteilungen, wobei auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils abgestellt wurde: Lfd. Nr. Straftat(en) Sanktion Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe Jahre/Monate Geschlecht Verurteilte(r) Alter Verurteilte(r) bei Rechtskraft des Urteils Staatsangehörigkeit Verurteilte(r) 2015 1 §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe m 21 deutsch/türkisch 2 §§ 129a, 129b StGB § 263 StGB 3 Jahre 6 Monate m 28 türkisch 3 §§ 129a, 129b StGB § 211 StGB § 89a StGB 11 Jahre m 27 deutsch/afghanisch 4 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre m 26 deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 9 Monate w 26 deutsch/polnisch 6 §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB 2 Jahre 6 Monate m 22 deutsch 2016 1 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 9 Monate mit Bewährung m 23 deutsch 2 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 3 Monate m 27 deutsch/tunesisch 3 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre m 26 deutsch/tunesisch 4 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 6 Monate m 25 deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre 6 Monate m 24 deutsch/iranisch 6 §§ 129a, 129b StGB 7 Jahre m 36 deutsch/marokkanisch 7 §§ 129a, 129b StGB § 22a KrWaffKontrG 3 Jahre m 27 deutsch 8 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre 3 Monate m 28 deutsch 9 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 10 Monate mit Bewährung m 25 deutsch 10 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre m 29 deutsch/marokkanisch 11 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 9 Monate m 28 deutsch 12 §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB 9 Jahre m 35 marokkanisch 13 §§ 129a, 129b StGB §§ 263, 263a, 267 StGB 4 Jahre 6 Monate m 32 deutsch 14 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 9 Monate m 32 deutsch/tunesisch 15 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre m 30 deutsch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6684 Lfd. Nr. Straftat(en) Sanktion Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe Jahre/Monate Geschlecht Verurteilte(r) Alter Verurteilte(r) bei Rechtskraft des Urteils Staatsangehörigkeit Verurteilte(r) 16 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 9 Monate m 25 deutsch 17 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 6 Monate mit Bewährung w 24 deutsch 18 §§ 129a, 129b StGB § 30 Absatz 2 StGB 3 Jahre m 30 deutsch/tunesisch 19 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 6 Monate m 29 deutsch 20 §§ 129a, 129b StGB, § 8 VStGB, § 22a KrWaffKontrG 8 Jahre 6 Monate m 30 deutsch 21 § 8 VStGB 2 Jahre m 21 deutsch 2017 1 §§ 129a, 129b StGB, § 89a StGB, § 241 StGB, § 22a KrWaffKontrG 5 Jahre Jugendstrafe m 23 deutsch 2 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre mit Bewährung m 30 deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 6 Monate mit Bewährung m 30 russisch 4 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 6 Monate mit Bewährung m 42 deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre 6 Monate m 41 tunesisch 6 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre mit Bewährung m 23 deutsch/türkisch 7 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre Jugendstrafe m 19 deutsch 8 §§ 129a, 129b StGB 4 Jahre 6 Monate m 34 deutsch 9 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre mit Bewährung m 33 deutsch 10 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 6 Monate m 25 deutsch 11 §§ 129a, 129b StGB, § 89a StGB 2 Jahre 9 Monate m 25 deutsch/marokkanisch 12 §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB 2 Jahre 9 Monate m 27 deutsch/afghanisch 13 §§ 129a, 129b StGB § 89a StGB 4 Jahre 6 Monate m 27 deutsch 14 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre 9 Monate m 24 deutsch 15 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre mit Bewährung m 51 deutsch 16 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 6 Monate m 34 libanesisch 17 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre mit Bewährung m 33 deutsch/libane-sisch 18 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 9 Monate m 31 libanesisch 19 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre 10 Monate m 29 deutsch 20 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre m 33 deutsch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lfd. Nr. Straftat(en) Sanktion Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe Jahre/Monate Geschlecht Verurteilte(r) Alter Verurteilte(r) bei Rechtskraft des Urteils Staatsangehörigkeit Verurteilte(r) § 89a StGB 21 §§ 129a, 129b StGB § 22a KrWaffKontrG 5 Jahre m 31 tadschikisch 2018 1 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre Jugendstrafe m 21 syrisch 2 §§ 129a, 129b StGB 5 Jahre 6 Monate m 37 deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 3 Monate m 33 deutsch 4 §§ 129a, 129b StGB §§ 211, 22, 23 StGB, §§ 223, 224 StGB 6 Jahre Jugendstrafe w 17 deutsch/marokkanisch 5 § 138 StGB 2 Jahre 6 Monate Jugendstrafe m 21 deutsch 6 §§ 129a, 129b StGB, §§ 211, 22, 23 StGB 4 Jahre 10 Monate Jugendstrafe m 21 afghanisch 7 §§ 129a, 129b StGB 7 Jahre m 30 syrisch 8 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre 6 Monate m 27 syrisch 9 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe m 20 syrisch 10 §§ 129a, 129b StGB 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe m 19 syrisch 11 §§ 129a, 129b StGB 8 Monate mit Bewährung m 38 deutsch 12 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 2 Monate mit Bewährung m 35 pakistanisch 13 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 4 Monate mit Bewährung w 30 deutsch/tunesisch 14 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre 3 Monate m 62 deutsch 15 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre m 44 türkisch 16 §§ 129a, 129b StGB 6 Jahre m 46 türkisch 17 §§ 211, 223, 224 StGB Lebenslang m 27 staatenlos 18 §§ 129a, 129b StGB 2 Jahre 9 Monate Jugendstrafe m 24 syrisch 19 §§ 129a, 129b StGB 1 Jahr 6 Monate Jugendstrafe mit Bewährung m 24 pakistanisch Geldstrafen wurden in keinem Fall verhängt. Maßregeln der Besserung oder Sicherung wurden in keinem Fall angeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6684 10. In wie vielen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des GBA, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen , wurde seit dem 1. Januar 2015 ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben (sog. Internationaler Haftbefehl, Interpol-Haftbefehl bzw. Red Notice) (bitte nach Jahr, ersuchender Staat, in Rede stehende Straftat, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der bzw. des Beschuldigten aufschlüsseln )? In den im Jahr 2015 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen 15 Beschuldigte ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben , wobei ersuchender Staat jeweils die Bundesrepublik Deutschland war. Alle Beschuldigten waren Männer. Die Haftbefehle waren in allen Fällen auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt, bei zwei Beschuldigten zusätzlich auf den Tatvorwurf nach § 8 VStGB. Sechs Beschuldigte waren deutsche Staatsangehörige , ein Beschuldigter war deutscher und afghanischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war deutscher und marokkanischer Staatsangehöriger. Drei Beschuldigte waren türkische Staatsangehörige, ein Beschuldigter war österreichischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war tadschikischer Staatsangehöriger und bei zwei Beschuldigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt. In den im Jahr 2016 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen vier Beschuldigte ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben , wobei ersuchender Staat jeweils die Bundesrepublik Deutschland war. Gegen einen männlichen Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Gegen eine weibliche Beschuldigte mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl ebenfalls auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt . Gegen einen männlichen Beschuldigten irakischer Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 6, 7 und 8 VStGB gestützt. Gegen einen männlichen Beschuldigten türkischer Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach § 8 VStGB gestützt. In den im Jahr 2017 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen drei Beschuldigte ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben , wobei ersuchender Staat jeweils die Bundesrepublik Deutschland war. Alle Beschuldigten waren Männer. Die Haftbefehle waren in allen Fällen auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Ein Beschuldigter war deutscher und tunesischer Staatsangehöriger, ein Beschuldigter war tunesischer Staatsangehöriger und ein Beschuldigter war türkischer Staatsangehöriger. In den im Jahr 2018 durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufwiesen , wurde gegen drei Beschuldigte ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben , wobei ersuchender Staat jeweils die Bundesrepublik Deutschland war. Gegen einen männlichen Beschuldigten mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b und 89a StGB gestützt. Gegen eine weibliche Beschuldigte deutscher Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 129a, 129b StGB gestützt. Gegen einen männlichen Beschuldigten irakischer Staatsangehörigkeit war der Haftbefehl auf den Tatvorwurf nach §§ 6, 7 und 8 VStGB gestützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Person auf deutschem Hoheitsgebiet aufgrund eines international ausgeschriebenen Haftbefehls festgenommen (bitte nach Jahr, ersuchender Staat, in Rede stehende Straftat, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der bzw. des Beschuldigten aufschlüsseln)? 12. Wie viele Personen, die aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Deutschland festgenommen wurden, befinden sich aktuell in Haft? 13. Wie viele Personen, die aufgrund eines internationalen Haftbefehls gesucht werden, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und sind flüchtig oder halten sich verborgen? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erhebung der ersuchten Fahndungszahlen wird nicht vorgenommen. 14. In wie vielen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des GBA, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen , wurde seit dem 1. Januar 2015 ein nationaler Haftbefehl europaweit ausgeschrieben (sog. Europäischer Haftbefehl) (bitte nach Jahr, ersuchender Staat, in Rede stehende Straftat, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der bzw. des Beschuldigten aufschlüsseln)? Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 10. Dezember 2018 wurde in den vom GBA geführten Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, in folgenden Fällen ein nationaler Haftbefehl europaweit ausgeschrieben (sog. Europäischer Haftbefehl), wobei ersuchender Staat jeweils Deutschland war: Lfd. Nr. Straftat Geschlecht (m/w) Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) 2015 1 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 2 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 4 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB, § 89a StGB m deutsch 6 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 7 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 8 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 9 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 10 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 11 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 12 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 13 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 14 §§ 129a, 129b StGB, § 8 VStGB m deutsch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6684 Lfd. Nr. Straftat Geschlecht (m/w) Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) 15 §§ 129a, 129b StGB, § 89a StGB m deutsch 16 § 8 VStGB m österreichisch 17 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 18 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 19 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 20 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 21 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/türkisch 22 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/türkisch 23 §§ 129a, 129b StGB w deutsch/algerisch 24 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 25 §§ 129a, 129b StGB w deutsch/kasachisch 26 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB m deutsch 27 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 28 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 29 §§ 129a, 129b StGB m türkisch 30 §§ 129a, 129b StGB m staatenlos 31 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 32 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 33 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 34 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 35 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 36 §§ 129a, 129b StGB m deutsch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lfd. Nr. Straftat Geschlecht (m/w) Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) 2016 1 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/tunesisch 2 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB w deutsch 4 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/britisch 6 §§ 211, 223, 224 StGB m tunesisch 7 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 8 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 9 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 8 VStGB m syrisch 10 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 11 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 2017 1 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 89a StGB, § 8 VStGB m deutsch 2 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/libanesisch 4 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/tunesisch 5 §§ 129a, 129b StGB m türkisch 6 §§ 129a, 129b StGB; § 211 StGB, § 8 VStGB m deutsch 7 §§ 129a, 129b StGB m schweizerisch 8 §§ 129a, 129b StGB m spanisch 9 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB, § 308 StGB m deutsch/polnisch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6684 Lfd. Nr. Straftat Geschlecht (m/w) Beschuldigte(r) Staatsangehörigkeit Beschuldigte(r) 2018 1 §§ 129a, 129b StGB m deutsch/syrisch 2 §§ 129a, 129b StGB, § 22a KrWaffKontrG, § 9 VStGB m deutsch 3 §§ 129a, 129b StGB, § 89a StGB m deutsch 4 §§ 129a, 129b StGB w deutsch 5 §§ 129a, 129b StGB, § 211 StGB m syrisch 6 §§ 129a, 129b StGB, §§ 211, 223, 224 StGB m tunesisch 7 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 8 §§ 129a, 129b StGB m tunesisch 9 §§ 129a, 129b StGB m libysch 10 §§ 129a, 129b StGB m libysch 11 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 12 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 13 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 14 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 15 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 16 §§ 239a, 249, 255 StGB m algerisch 17 §§ 239a, 249, 255 StGB m unbekannt 18 §§ 239a, 249, 255 StGB m unbekannt 19 §§ 239a, 249, 255 StGB m unbekannt 20 §§ 129a, 129b StGB m deutsch 21 §§ 129a, 129b, 89a StGB, § 9 VStGB, § 22a KrWaffKontrG m deutsch 22 § 9 VStGB m türkisch 23 § 9 VStGB w bosnisch-herzegowinisch 24 § 9 VStGB w deutsch 25 § 9 VStGB w deutsch 26 § 9 VStGB m afghanisch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6684 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2015, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Person auf deutschem Hoheitsgebiet aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen (bitte nach Jahr, ersuchender Staat, in Rede stehende Straftat, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der bzw. des Beschuldigten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erhebung der ersuchten Fahndungszahlen wird nicht vorgenommen. 16. Wie viele Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in Deutschland festgenommen wurden, befinden sich aktuell in Haft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erhebung der ersuchten Fahndungszahlen wird nicht vorgenommen. 17. Wie viele Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht werden, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und sind flüchtig oder halten sich verborgen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erhebung der ersuchten Fahndungszahlen wird nicht vorgenommen. 18. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die Deutschland verlassen haben, um sich dem IS oder anderen Organisationen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, anzuschließen, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Ausland in Haft (bitte nach Länder – in denen sie inhaftiert sind –, angeschlossener Organisation , Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit(en) aufschlüsseln? Das Auswärtige Amt betreut aktuell zwölf deutsche Staatsangehörige (fünf Männer und sieben Frauen) konsularisch, die wegen Straftaten mit Bezug zum islamistischen Terrorismus im Ausland inhaftiert sind, neun im Irak und drei in der Türkei. Die Inhaftierten sind zwischen 18 und 51 Jahren alt. Die Bundesregierung wird nicht in allen Haftfällen, in denen die konsularische Betreuung übernommen wird, über die konkreten strafrechtlichen Vorwürfe informiert. Die weitere Beantwortung der Frage 18 kann nicht offen erfolgen. Sie beruht auf Informationen, die zum Teil mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft.* * Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6684 19. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass deutsche Staatsangehörige , die Deutschland verlassen haben, um sich dem IS oder anderen Organisationen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, anzuschließen, während ihrer Inhaftierung im Ausland verstorben sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. In wie vielen Fällen ist das BKA im Auftrag des GBA zu den in Frage 18 genannten Personen gereist, um sie zu vernehmen (bitte nach Monat, Ort, Anzahl der mitreisenden BKA-Beamten, Kosten des Einsatzes aufschlüsseln)? Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) reisten zweimal im Auftrag des GBA zu den von den in der Antwort zu Frage 18 betroffenen Personen. Im August 2017 führten vier Beamte des BKA eine Dienstreise nach Bagdad/Irak durch. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von 24 687,30 Euro. Im Juli 2018 reisten drei Beamte des BKA nach Bagdad/Irak. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von 21 559,59 Euro. 21. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese Einsätze des BKA? Die in der Antwort zu Frage 20 dargestellten Vernehmungen erfolgten im Rahmen von genehmigten Rechtshilfeersuchen. 22. In wie vielen der in Frage 20 genannten Fälle konnte eine Vernehmung tatsächlich durchgeführt werden? Sofern eine Vernehmung nicht stattfinden konnte, worauf ist dies zurückzuführen ? In beiden genannten Fällen konnten Vernehmungen durchgeführt werden. Im August 2017 wurden insgesamt vier Personen durch Beamte des BKA vernommen. Im Juli 2018 wurde eine Person durch Beamte des BKA vernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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