Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6701 19. Wahlperiode 20.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6193 – Funktionsweise des Entwicklungsinvestitionsfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der deutschen G20-Präsidentschaft im Jahr 2017 wurde die Investitionsinitiative „Compact with Africa“ (CwA) gegründet. Die Initiative soll Privatinvestitionen und Infrastrukturentwicklung befördern und nachhaltiges Wachstum in Afrika schaffen. Um dem CwA Auftrieb zu verleihen veranstaltete die Bundesregierung am 30. Oktober 2018 eine Konferenz in Berlin, auf der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Entwicklungsinvestitionsfonds ankündigte , der mit bis zu 1. Mrd. Euro aufgefüllt werden soll. Details zur Funktionsweise des Fonds sind trotz ausführlicher Anfrage (vgl. Kleine Anfragen 19/5352 und 19/5353, sowie Mündliche Fragen 36 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber und 37 und 38 der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Plenarprotokoll 19/60) bislang nicht bekannt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die G20 Compact with Africa (CwA)-Initiative soll Privatinvestitionen einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur fördern und so zu nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen in reformorientierten afrikanischen Ländern beitragen . Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel kündigte am 30. Oktober 2018 bei der Konferenz mit den Staatspräsidenten und Regierungschefs der CwA-Länder die Einrichtung eines Entwicklungsinvestitionsfonds an. Dessen unterschiedliche Elemente sollen die von Investoren wahrgenommenen Risiken in Afrika insbesondere in den teilnehmenden CwA-Ländern verringern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6701 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann soll der Entwicklungsinvestitionsfonds nach Planung der Bundesregierung einsatzfähig sein, bzw. in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung eine Operationalisierung des Fonds? Unter Entwicklungsinvestitionsfonds werden die beiden Fonds AfricaConnect und AfricaGrow sowie das Wirtschaftsnetzwerk Afrika verstanden. Africa- Connect soll die Finanzierung von Investitionen deutscher und europäischer Unternehmen in Afrika, vorrangig in CwA-Ländern, fördern. AfricaGrow soll afrikanischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Afrika, ebenfalls vorrangig in CwA-Ländern, Risikokapital zur Verfügung stellen. Beide Initiativen sollen bis Mitte 2019 operationalisiert werden. Mit dem Wirtschaftsnetzwerk wird die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in ausgewählte afrikanische Wachstumsmärkte beraten und begleiten. Es soll im Laufe des Jahres 2019 schrittweise operationalisiert werden . 2. Aus welchen öffentlichen Mitteln soll der Fonds gespeist werden? a) Welche Ressorts sind an der Auffüllung des Fonds beteiligt? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind an der Auffüllung des Fonds beteiligt. b) Handelt es sich um zusätzliche oder umgewidmete Mittel (bitte nach Finanzvolumen , Zeitraum und Haushaltstitel auflisten)? Es handelt sich sowohl um zusätzliche Mittel als auch um Anrechnungen aus den bestehenden Haushaltsansätzen. Die Aufteilung nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren befindet sich derzeit noch in der Planung. Der Deutsche Bundestag hat im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2019 mit einem Aufwuchs des Titels 2301 896 01 „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ im Einzelplan 23 um 100 Millionen Euro die Voraussetzung für den Start von AfricaConnect und AfricaGrow geschaffen. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. c) Welches Ressort ist federführend für den Fonds zuständig? Der Entwicklungsinvestitionsfonds ist eine Initiative der Bundesregierung. Das BMZ ist für die Umsetzung von AfricaConnect und AfricaGrow federführend. Das BMWi ist für die Umsetzung des Wirtschaftsnetzwerks Afrika verantwortlich . Bei den strategischen Fragen sowie bei der Länderauswahl fließt die Bewertung des Auswärtigen Amtes (AA) der außenpolitischen Lage und der bilateralen Beziehungen zu dem jeweiligen Land mit ein. 3. Welche weiteren Akteure (privat oder staatlich) sollen in den Entwicklungsinvestitionsfonds einzahlen (bitte nach Akteuren, Finanzvolumen und Zeitraum auflisten)? Bei Finanzierungen über den Fonds AfricaConnect sollen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Finanzierungssumme durch die investierenden Unternehmen eingebracht und so zusätzlich private Mittel vor allem für Investitionen in CwA- Ländern gehoben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6701 KfW und DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH) sprechen in der Strukturierungsphase des Fonds AfricaGrow weitere mögliche Investoren an, zunächst aus dem Segment der Entwicklungsbanken und -finanzierer. Mit der International Finance Corporation (IFC) finden schon konkrete Vorgespräche statt. Zum Wirtschaftsnetzwerk Afrika siehe auch Antwort zu Frage 9. 4. Welche Fondsstruktur strebt die Bundesregierung an? Wie sollen mögliche Aufsichtsgremien besetzt werden? In Hinblick auf den Fonds AfricaConnect befinden sich derzeit noch verschiedene Strukturen in der ergebnisoffenen Prüfung. Der Fonds AfricaGrow wird ein auf afrikanische KMU und Start-ups ausgerichteter strukturierter Fonds. Die KfW Entwicklungsbank soll dabei aus Haushaltsmitteln eine als erstrangig haftende Eigenkapitaltranche einbringen. Weitere Einzelheiten werden gegenwärtig geprüft . Über die Besetzung möglicher Aufsichtsgremien wird zu entscheiden sein, sobald die genauen Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen erarbeitet worden sind. 5. Inwieweit sind die Gelder des Fonds ODA-anrechenbar (ODA = Official Development Assistance)? Die im Rahmen von AfricaConnect und AfricaGrow durch das BMZ getätigten Finanzierungen werden ODA-anrechenbar sein. Maßnahmen zum Wirtschaftsnetzwerk Afrika werden im Sinne der langfristigen Entwicklungsziele, der CwA- Initiative der Bundesregierung und der sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Partnerländer ausgestaltet. Geeignete Maßnahmen werden der OECD gemeldet, die über die Anrechnung entscheidet. 6. Wer kann Mittel aus dem Fonds beantragen (bitte genaue Kriterien wie Unternehmensgröße , Standortvoraussetzung und Eigenbeteiligung angeben)? AfricaConnect wird grundsätzlich deutschen und europäischen Unternehmen offenstehen , die Investitionen in Afrika, vor allem in den CwA-Ländern, tätigen möchten. Der Höchstbetrag pro Förderung führt zu einer faktischen Betonung kleiner und mittlerer Unternehmen. Im Übrigen wird auf die Antworten auf Fragen 1, 3 und 14 verwiesen. Diese Strukturen haben sich sehr bewährt und ermöglichen eine gute entwicklungspolitische Wirkung sowie einen effizienten Mitteleinsatz . Auf die Mittel von AfricaGrow werden sich private Fonds bewerben können , die ihrerseits Eigenkapital in afrikanische KMU und Start-ups verschiedener Sektoren und Entwicklungsstadien investieren (sogenannter „Fund of funds“). Die genaue Ausgestaltung des Wirtschaftsnetzwerks Afrika wird in Kürze festgelegt . a) Inwiefern ist die Vergabe der Mittel an die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards und die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) geknüpft? Die Einhaltung international hoher ökologischer und sozialer Standards ist eine Voraussetzung für die Vergabe von Mitteln. Dabei soll eine Orientierung an den Standards erfolgen, die auch bei den Projekten der KfW bzw. DEG einzuhalten sind. Die Vergabe der Mittel soll darauf ausgerichtet sein, zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Agenda 2030 beizutragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6701 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern ist die Vergabe der Mittel an Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen und wirtschaftliche und politische Gleichstellung geknüpft ? Eine angemessene Orientierung auf Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen sowie wirtschaftliche und politische Gleichstellung wird eine wichtige Rolle für die Umsetzung des Fonds spielen. Das gilt bei AfricaConnect für die jeweiligen unternehmerischen Investitionen und bei AfricaGrow für die Beurteilung des jeweiligen Portfolio-Unternehmens. c) Inwiefern ist die Konfliktneutralität der Antragsteller ein Kriterium für die Vergabe der Mittel? Die Ausschlussliste der DEG kommt zur Anwendung. Sie ist zusammen mit den Standards in den Fragen 6a und 6c erläutert unter www.deginvest.de/ Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9Cber-uns/Verantwortung/Unsere- Standards/. 7. Wer soll über die Vergabe der Mittel entscheiden? Für den Fonds werden derzeit im Rahmen der Konzepterstellung geeignete Investitionskriterien entlang der erwarteten entwicklungspolitischen Wirkungen festgelegt. Es werden derzeit noch verschiedene Umsetzungsstrukturen ergebnisoffen geprüft. Die Mittelvergabe wird bei AfricaConnect durch die DEG umgesetzt , siehe auch Antwort zu Frage 4. Hinsichtlich AfricaGrow werden die Gremien des Fonds nach unseren Vorgaben entscheiden. Die genaue Ausgestaltung des Wirtschaftsnetzwerks Afrika wird in Kürze festgelegt. 8. Wie sollen sich die Mittel auf die drei Komponenten des Entwicklungsfonds, die Darlehens- und Beteiligungsfinanzierung für deutsche Unternehmen, Beteiligungsfinanzierung für afrikanischen KMU (kleine und mittlere Unternehmen ) und der Aufbau eines Wirtschaftsnetzwerks Afrika, aufteilen? Für AfricaConnect sollen bis zu 400 Mio. Euro, für AfricaGrow bis zu 400 Mio. Euro und für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika bis zu 200 Mio. Euro im Zeitraum von der Ankündigung am 30. Oktober 2018 bis Ende 2021 bereitgestellt werden. 9. Aus welchen Gründen baut die Bundesregierung diese Strukturen auf, obwohl die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) im Bereich der KMU- Förderung seit Jahren aktiv ist, über das Netzwerk der Außenhandelskammern bereits Kooperationsstrukturen bestehen und die Agentur für Wirtschaft ebenso wie die EZ-Scouts und die CIM-Fachkräfte (ExperTS) bereits für eine Beratung für die Privatwirtschaft zur Verfügung stehen sollten (CIM = Centrum für internationale Migration)? Inwieweit stellen die neuen Strukturen eine notwendige Ergänzung zu den aufgezählten Instrumenten dar, und worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert? Die Initiativen ergänzen die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten der DEG und auch der KfW Entwicklungsbank insbesondere im Segment für kleinere Finanzierungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6701 Durch Darlehen für Engagements in Ländern, die üblicherweise hohen Risikoaufschlägen unterliegen, bietet AfricaConnect deutschen und europäischen Unternehmen ein attraktives Finanzierungsangebot und schafft so zusätzliche Anreize für Investitionen in Afrika, vor allem in den CwA-Ländern. AfricaGrow bietet die Möglichkeit, den risikobehafteten und kleinteiligeren afrikanischen Unternehmenssektor mit Wachstumskapital zu erreichen. Die in den Fonds über die KfW Entwicklungsbank einzubringenden Haushaltsmittel sollen genutzt werden, um über Entwicklungsfinanzierer wie die DEG oder ggf. auch kommerzielle Investoren Marktmittel für afrikanische KMU und Start-ups zu mobilisieren . Davon können vor allem CwA-Länder profitieren. Das BMWi baut ein Wirtschaftsnetzwerk Afrika auf, das das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmensengagement in Afrika bedarfsgerecht stärkt. Vorbereitet werden gezielte Ansprache von insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen und gebündelte Beratung bei einer zentralen Anlaufstelle in Deutschland. Den Unternehmen wird damit der Schritt in afrikanische Wachstumsmärkte durch Herstellung lokaler Kontakte und das Auffinden von Partnerunternehmen erleichtert und sie werden verstärkt bei Investitionen in afrikanischen Märkten unterstützt. Die enge Zusammenarbeit dieses Netzwerks mit den Netzwerken der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bietet einen neuen Mehrwert . 10. Welche Rolle spielt die DEG beim Aufbau und bei der Verwaltung des Fonds? Hinsichtlich AfricaConnect wird die DEG federführend in der Umsetzung sein. Zurzeit prüft sie verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der rahmengebenden Strukturen und Jurisdiktionen. Die Federführung bei der Strukturierung und dem Aufsetzen des AfricaGrow- Fonds übernimmt die KfW Entwicklungsbank. Die DEG wird mit Marktmitteln investieren und die operative Umsetzung mit ihren spezifischen Marktkenntnissen und Netzwerken unterstützen. a) Welche Art Fonds soll eingerichtet werden? AfricaConnect: Ergebnisoffene Prüfung läuft, auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen. AfricaGrow: Es soll ein strukturierter, das heißt mit Haushaltsmitteln als Eigenkapital - bzw. First Loss Tranche ausgestatteter „Fund of Funds“ eingerichtet werden . b) Falls es ein Investmentfonds ist, in welcher Jurisdiktion wird er angesiedelt ? Die Jurisdiktion von AfricaGrow wird derzeit noch ergebnisoffen geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6701 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie unterscheiden sich die Kriterien für deutsche KMU, die eine Förderung durch den Fonds in Anspruch nehmen wollen, konkret von denen für afrikanische Unternehmen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Plenarprotokoll 19/60)? Sowohl für AfricaGrow als auch für AfricaConnect gilt, dass betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit, Entwicklungswirksamkeit und Nachhaltigkeit der finanzierten Unternehmungen wichtige Finanzierungskriterien darstellen. Hinsichtlich AfricaConnect beabsichtigt die Bundesregierung ein attraktives Finanzierungsangebot insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. AfricaGrow wird sich auf afrikanische KMU und Start-ups, vorrangig in CwA- Ländern fokussieren. Besondere Beachtung finden Sektoren, von denen nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungswirkungen zu erwarten sind. 12. Für welche Länder ist die Förderung aus dem Entwicklungsinvestitionsfonds möglich? Gilt die Förderung für alle afrikanischen Staaten? Ist eine Inanspruchnahme nur in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit möglich? Profitieren ausschließlich Compact-Länder? Oder profitieren nur diejenigen Länder, die eine Compact-Partnerschaft mit Deutschland eingegangen sind? Hauptsächlicher Fokus von AfricaConnect sollen CwA-Länder sein. Investitionen in weitere afrikanische Länder werden zusätzlich möglich sein. Durch AfricaGrow sollen KMU und Start-ups in allen afrikanischen Ländern gefördert werden. CwA-Länder sollen zum vorrangigen Länderkreis gehören. Die Auswahl der Länder wird auch von der Auswahl der Fonds abhängen, die ihrerseits in KMU und Start-ups investieren. Die Rahmenbedingungen in den Compact-Ländern verbessern sich, und die Bundesregierung rechnet damit, dass sich mittelfristig ein Investitionsschwerpunkt in diesen Staaten herausbildet. Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika soll zunächst in Bezug auf ausgewählte Wachstumsmärkte aufgebaut werden; das schließt CwA-Länder mit ein. Die Einzelheiten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens festgelegt. 13. Welche konkreten Entwicklungserfolge erwartet die Bundesregierung von der Einrichtung des Entwicklungsinvestitionsfonds? a) Wie werden diese Entwicklungseffekte ex ante kalkuliert? b) Welche Evaluierung der Entwicklungseffekte ist ex post vorgesehen? c) Auf Grundlage welcher Indikatoren sollen die Entwicklungserfolge gemessen werden? Die Fragen 13a bis 13c werden gemeinsam beantwortet. Prognosen der zu erwartenden Anzahl der geförderten Unternehmen sind insbesondere anfänglich schwierig. AfricaGrow wie AfricaConnect werden ambitioniert bankfähige und bisher nicht bankfähige Unternehmen fördern. Die DEG misst die Entwicklungseffekte der von ihr geplanten Engagements mittels des Development Effectiveness Rating (DERa); vor Beginn des Engagements werden eine Baseline und eine Vorausschau (Forecast; fünf Jahre nach Investition) erstellt und im Rahmen der jährlichen Portfolioreviews die Ist-Werte jedes Engagements erfasst. Zusätzlich gibt es Fallstudien und thematische Evaluierungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6701 Die Wirkungsindikatoren des DERa, ihre Ausrichtung an den SDGs und alle verbundenen Informationen finden sich auf der Webseite der DEG: www.deginvest. de/Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9Cber-uns/Was-wir-bewirken/Wirmessen -Wirksamkeit/. Konkrete Wirkungsindikatoren werden mit DEG und KfW im Verlauf der weiteren Ausgestaltung von AfricaGrow und AfricaConnect festgelegt. 14. Welche numerische Größe hält die Bundesregierung für eine „nennenswerte Eigenbeteiligung“, um Mitnahmeeffekte durch Unternehmen zu verhindern (Antwort auf die Mündliche Frage 38 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Plenarprotokoll 19/60)? Sind außer einer „nennenswerten Eigenbeteiligung“ weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten durch Unternehmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, aus welchem Grund hält die Bundesregierung eine „nennenswerte Eigenbeteiligung“ für ausreichend? Bei AfricaConnect: werden die Finanzierungen zweck-/investitionsgebunden vergeben und durch ein entsprechendes internes und externes Monitoring eng begleitet . Die investierenden Unternehmen sollen mindestens 50 Prozent der Finanzierungssumme selbst einbringen. AfricaGrow stellt als „Fund of Funds“ in Afrika tätigen Fonds Kapital zur Verfügung. Diese wiederum beteiligen sich am Eigenkapital afrikanischer Unternehmen. Damit verbleiben dort auch unternehmerische Risiken. 15. Inwiefern besteht Haftungspflicht bei unternehmerischem Fehlverhalten, das zu Zahlungsausfall führt? Zu unterscheiden ist zwischen unternehmerischen Risiken, die der Bund mit den vorgesehenen Finanzierungsinstrumenten teilweise absichert, und bewusstem bzw. fahrlässigem Fehlverhalten von finanzierten Unternehmen. Für Letzteres übernimmt der Bund keine Haftungsrisiken. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Sollte sich später ein Fehlverhalten von an AfricaGrow beteiligten Fonds oder von Unternehmen herausstellen, die durch AfricaConnect gefördert wurden, wird der Bund ggf. mit Regressansprüchen reagieren. AfricaGrow beteiligt sich als strukturierter Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit an PE/VC Fonds. Haftungsrisiken für den Bund bestehen nicht. 16. Aus welchen Gründen entschied sich die Bundesregierung dafür, das vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigte Entwicklungsinvestitionsgesetz, bei dem eine breite Beteiligung des Deutschen Bundestages zugesichert wurde, durch den Entwicklungsinvestitionsfonds zu ersetzen? Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebene Prüfung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes hat ergeben, dass Exporte nach und Investitionen in Afrika bei zielgerichteter Unterstützung von Unternehmen gesteigert werden können. Die angesprochenen Unternehmen und Verbände haben dabei signalisiert, dass sie in erster Linie an besseren Finanzierungsmöglichkeiten und einer Unterstützung vor Ort durch die Bundesregierung interessiert sind. Darauf geht der Entwicklungsinvestitionsfonds ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6701 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Sieht die Bundesregierung ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament erfüllt, wenn sie drei Tage vor dem Gipfel am 30. Oktober 2018, auf dem sie die Gründung des Entwicklungsinvestitionsfonds verkündete, die Initiative trotz expliziter Nachfrage im Rahmen der Kleinen Anfrage auf Bundestagsrucksache 19/5353 (Frage 4c), welche konkreten Ergebnisse auf dem Gipfel erzielt werden sollen, nicht erwähnte? In der Antwort auf die genannte Frage nannte die Bundesregierung die Vorstellung afrikapolitischer Maßnahmen der Bundesregierung als ein Ziel der Konferenz . Angesichts der Teilnahme von elf afrikanischen Regierungschefs an der G20-Afrika-Investorenkonferenz und an der Konferenz der Bundeskanzlerin erschien der Konferenztag 30. Oktober 2018 als geeigneter Zeitpunkt für die öffentliche Ankündigung des Entwicklungsinvestitionsfonds. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333