Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6709 19. Wahlperiode 21.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5699 – Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die digitale Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger vor der Auswertung durch große Konzerne und undurchsichtige Werbefirmen geschützt werden. Während die Datenschutz- Grundverordnung Grundprinzipien für den Schutz der Privatsphäre festschreibt, soll die ePrivacy-Verordnung mit strengeren Vorgaben speziell die digitale Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern schützen. Die im Jahr 2002 verabschiedete ePrivacy-Richtlinie sorgt dafür, dass Mobilfunk- und Internetanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach analysieren und verkaufen dürfen. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Skype oder Gmail sind davon aber bislang ausgenommen, was durch die geplante Neuregelung geändert werden soll. Außerdem soll die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird: Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Online-Tracking könnten sie dann durch einfache Einstellungen im Browser signalisieren, an die sich die Daten sammelnden Unternehmen halten müssten. Außerdem gibt es Planungen von Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats, durch die ePrivacy-VO den Telekommunikationsunternehmen zur „Netzwerksicherheit “, „Fehlererkennung“ oder „Betrugserkennung“ eine vorsorgliche freiwillige Vorratsdatenspeicherung zu erlauben, auf die auch der Staat Zugriff nehmen kann. Dadurch besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass die laufende ePrivacy-Reform als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung genutzt werden könnte. Seit mehr als zwei Jahren diskutieren die EU-Institutionen mittlerweile das Vorhaben und fast ebenso lang tobt in den EU-Gremien eine Lobbyschlacht um das Reformvorhaben. Insbesondere Axel Springer und andere Verlage fürchten Hürden für ihre werbefinanzierten Angebote im Netz und laufen offenbar erfolgreich gegen entsprechende Entwürfe Sturm. Denn Österreich, welches aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, legte am 10. Juli 2018 einen „Kompromissvorschlag “ zur ePrivacy-VO vor, der das Gesetz in Kernpunkten aushöhlt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und dem Drängen der Verlage nachgibt. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung beim Thema wenig engagiert sei und stillschweigend ein mögliches Scheitern der Reform in Kauf nehme. 1. Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO die Ansicht, dass die Grundprinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ aufgenommen werden sollten, um die Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten ? Der Entwurf der E-Privacy-Verordnung enthält hinsichtlich der Kommunikationssoftware einen Ansatz in Richtung „privacy by design“. Danach soll die Kommunikationssoftware sicherstellen, dass Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre vorhanden sind, der Endnutzer darüber informiert wird und zur Fortsetzung der Installation vom Endnutzer die Einwilligung zu einer Einstellung verlangt wird. Die Bundesregierung hat sich im Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezember 2018 dafür ausgesprochen, dass über diese Regelung weiter diskutiert wird. Sie hat dazu auf ihren Vorschlag für einen Artikel 10 im Ministerrat am 8. Juni 2018 verwiesen. 2. Wird die Bundesregierung jeden Vorschlag ablehnen, der den Buchstaben und den Geist der Urteile des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht respektiert ? Die Bundesregierung respektiert und achtet, wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch, die Urteile des EuGH. Die Verhandlung und Verabschiedung neuer Verordnungen und Richtlinien erfolgt stets im Lichte des europäischen Rechts wie auch der Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH. 3. Welche Vorschläge lagen hierzu bislang vor, insbesondere hinsichtlich Artikel 11 des Verordnungsvorschlags, und wie hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Ratsarbeitsgremien dazu verhalten? Im Rahmen des Beratungsprozesses gab es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen , ob das Thema Vorratsdatenspeicherung explizit in die Verordnung aufgenommen werden sollte. Hierbei wurden vor dem Hintergrund der nach der Rechtsprechung des EuGH verbleibenden Möglichkeiten unterschiedliche Ansätze diskutiert. Letztlich wurde davon jedoch Abstand genommen und es wurde auf eine ausdrückliche Regelung in der Verordnung bewusst verzichtet. Artikel 11 des Verordnungsentwurfs gestattet jedoch nationale Regelungen einer Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher nicht Gegenstand der Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung, sondern neben dem nationalen Thema zunächst Diskussionspunkt in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX-FoP on data retention geworden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6709 4. Unterstützt die Bundesregierung Einschränkungen des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe b der geplanten Verordnung, damit die Befugnis zur Kommunikationsdatenspeicherung für Sicherheitszwecke nicht zu einer anlasslosen, jeden Bürger permanent treffenden „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ auf unbestimmte Zeit und ohne Zweckbindung ermächtigt? Die Bundesregierung teilt die Bedenken hinsichtlich der gegenwärtigen Fassung der Ratspräsidentschaft nicht. Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der geplanten Verordnung in der derzeit im Rat vorliegenden Fassung dürfen Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste oder zur Erkennung von technischen Defekten und Fehlern, von Sicherheitsrisiken oder Angriffen bei der Übermittlung der elektronischen Kommunikation nötig ist, und zwar für die dazu erforderliche Dauer. 5. Unterstützt die Bundesregierung die rasche Positionierung, Fertigstellung und Umsetzung der geplanten ePrivacy-VO, und wann rechnet sie damit? Die Bundesregierung befürwortet, dass die geltende E-Privacy-Richtlinie durch die Verordnung ersetzt wird. Sie setzt sich für einen zeitnahen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ein. Sie hat sich im Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezember 2018 allerdings dafür ausgesprochen, dass bestimmte Anliegen zunächst weiter beraten werden sollen, bevor über Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament entschieden wird. Im Falle einer Verabschiedung der Verordnung ist derzeit eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, die die Bundesregierung auch gefordert hat. a) Welche Schritte haben die vorangegangene und die aktuelle Ratspräsidentschaft unternommen, um die Beratungen im Rat und mit dem Europäischen Parlament („Trilog“) voranzutreiben? Die Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2018 (Bulgarien) hat einen Fortschrittsbericht vorgelegt und auf dem Ministerrat (Telekommunikation) am 8. Juni 2018 eine Aussprache der Mitgliedstaaten durchgeführt, ob und unter welchen Voraussetzungen insbesondere bei den Artikeln 6, 8 und 10 weiter vorangeschritten werden kann. Für den Ministerrat (Telekommunikation) am 4. Dezember 2018 hat die derzeitige Ratspräsidentschaft (Österreich) ebenfalls einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Darüber hat eine Aussprache im Ministerrat stattgefunden , in der sich die Mitgliedstaaten zu den wesentlichen Fragen äußern sollten, die vor einer Entscheidung über Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament weiter diskutiert werden sollen. b) Was plant hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung die Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2019? Rumänien hat für seine Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2019 angekündigt, dass es vor allem die noch offenen Vorhaben der digitalen Binnenmarktstrategie, zu denen auch die E-Privacy-Verordnung gehört, so weit wie möglich voranbringen und nach Möglichkeit auch zum Abschluss bringen will. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung wesentliche Konfliktpunkte , die eine Einigung bislang verhindert haben? Nach dem Stand der Ratsverhandlungen stellen unter anderem die Frage der zulässigen Verarbeitung von Metadaten ohne Einwilligung des betroffenen Endnutzers zu wirtschaftlichen Zwecken des Anbieters sowie die Regelungen zum Schutz der Endgeräte wesentliche Konfliktpunkte dar. Andere wesentliche Konfliktpunkte betreffen unter anderem den Anwendungsbereich der Verordnung und das Verhältnis der E-Privacy-Verordnung als Spezialgesetzgebung zur Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO). Deutschland hat im Ministerrat (Telekommunikation ) am 4. Dezember 2018 insbesondere deutlich gemacht, dass es die Vorschläge der derzeitigen Ratspräsidentschaft zur erlaubten Verarbeitung von Kommunikationsdaten (Artikel 6) nicht mittragen kann. Darüber hinaus sieht Deutschland weiteren Diskussionsbedarf im Hinblick auf die Bekämpfung der Kinderpornografie und des Missbrauchs von Kindern in den Netzen, bei den Bestimmungen zum Schutz der Endeinrichtungen, den Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre in Browsersoftware und bei der Aufsicht. d) Ab wann könnten Trilog-Verhandlungen nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments im Mai und der Neuwahl der EU-Kommission wieder aufgenommen werden? Für den Fall, dass die E-Privacy-Verordnung nicht in der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zum Abschluss gebracht werden kann, entscheiden über das weitere Verfahren die dafür zuständigen Organe der EU. Die Bundesregierung kann dazu keine Aussage treffen. e) Zu welchen Artikeln des VO-Vorschlags hat die Bundesregierung in diesem Jahr eigene Formulierungsvorschläge eingebracht, und mit welchem Tenor? Die Bundesregierung hat im laufenden Jahr im Rahmen von Stellungnahmen zu den dann jeweils aktuellen Präsidentschaftstexten zu einer Reihe von Artikeln Vorschläge eingebracht: Am 8. März 2018 wurden Formulierungsvorschläge zu folgenden Artikeln vorgelegt: Artikel 5 (redaktionelle Überarbeitung sowie Ergänzungsvorschlag mit dem Ziel, die Anwendung des Grundsatzes der Vertraulichkeit der Kommunikation und des Schutzes der Kommunikationsdaten sicherzustellen, insbesondere über den reinen Übertragungsvorgang hinaus; Klarstellung zur Rechtsstellung von Erben verstorbener Endnutzer), Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe f (neu) (Schaffung einer Erlaubnis zur Verarbeitung von Kommunikationsmetadaten, um die allgemeine Verfügbarkeit von Kommunikationsnetzen und -diensten zu gewährleisten und Kohärenz mit der DSGVO herzustellen), Artikel 15 (Vorschlag für eine Formulierung des Artikels nach dem Vorbild der derzeit in § 104 des deutschen Telekommunikationsgesetzes zu Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Regelung) und Artikel 16 (Ziel, den Schutz vor unerwünschter Kommunikation so zu erhalten, wie er in der derzeit geltenden Regelung des Artikels 13 der Richtlinie 2002/58/EG enthalten ist). Zugleich hat sich die Bundesregierung für ein unionsweites Opt-in-Modell für Werbeanrufe ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Vorschläge unterbreitet (u. a. ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6709 pflichtende Anzeige der verwendeten Rufnummer; Möglichkeit der Mitgliedstaaten für verpflichtendes Werbeprefix bei Werbeanrufen an Endnutzer in diesem Mitgliedstaat). Am 30. April 2018 hat die Bundesregierung einen Formulierungsvorschlag für einen Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d gemacht (in Anlehnung an Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO), der die Verarbeitung von Kommunikationsmetadaten im Notfall zum Schutz von lebenswichtigen Interessen einer Person erlauben soll. Darüber hinaus wurde in der Stellungnahme ein Vorschlag zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c weiter aufrechterhalten . Der Vorschlag sieht eine Bereichsausnahme für besondere elektronische Kommunikationsdienste (Verwaltung und Rechtspflege, z. B. elektronisches Anwaltspostfach) sowie für nicht öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste (z. B. BOS Digitalfunk) vor. Diese Dienste unterliegen bereits sehr spezifischen gesetzlichen Regelungen. Am 13. Juni 2018 und unter Bezugnahme auf die deutsche Positionierung in der Aussprache auf dem Ministerrat (Telekommunikation) am 8. Juni 2018 hat die Bundesregierung Vorschläge zu Artikel 5 (Erweiterung des Anwendungsbereichs; gegen Beschränkung des Anwendungsbereichs nur bis zum Erhalt einer Nachricht), Artikel 8 (Ermöglichung, dass werbefinanzierte Onlinedienste die Bereitstellung ihrer Dienste von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig machen dürfen), Artikel 4a (Nachweis der Einwilligung nach Artikel 8 über ein technisches Protokoll) und Artikel 10 (Vornahme von Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre bei Installation oder erstmaliger Nutzung von Browsersoftware; Möglichkeit der Diensteanbieter, Endnutzer um die Änderung der Einstellung zu bitten; technisches Whitelisting; Festlegung von Standards) vorgelegt. Am 4. Dezember 2018 hat sich die Bundesregierung im Ministerrat (Telekommunikation ) gegen weitergehende Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft zur Verarbeitung von Kommunikationsmetadaten , insbesondere gegen Artikel 6 Absatz 2a (Verarbeitung für einen anderen Zweck), und für die Beibehaltung der Vorschläge der bulgarischen Ratspräsidentschaft vom 4. Mai 2018 zu Artikel 6 (z. B. Erlaubnis der Verarbeitung von pseudonymen Standortdaten zum Zweck der statistischen Zählung unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen) ausgesprochen . Im Rahmen der abgegebenen Stellungnahmen hat die Bundesregierung ihre bisherigen Vorschläge jeweils ausdrücklich aufrechterhalten. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach der Preis für die Verzögerung bei der ePrivacy-VO der fehlende Schutz der Nutzerinnen und Nutzer ist, während vor allem große Plattformen wie Google und Facebook, deren Marktdominanz auf dem Datensammeln beruht, Profiteure dieses Versäumnisses sind? Die E-Privacy-Richtlinie und ergänzend die DSGVO enthalten Regelungen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und nehmen auch die großen Plattformen in die Pflicht. Die Dauer der Beratungen für eine E-Privacy-Verordnung ist dem Ziel geschuldet, ein zukunftsfähiges und ausgewogenes Regelwerk zu schaffen, dass die Privatsphäre wirksam schützt und zugleich den Spielraum für innovative Entwicklungen in der digitalen Welt erhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hält die Bundesregierung an ihrer Position fest, wonach Diensteanbieter weiter Tracking Walls einsetzen dürfen sollen, mit denen sie den Zugang zu ihren Inhalten im Netz davon abhängig machen, ob Nutzer der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen, obwohl der EU-Datenschutzbeauftragte und auch das EU-Parlament feststellten, dass personenbezogene Daten nicht als Geld-Äquivalent zur Zahlung genutzt werden dürfen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass werbefinanzierte Onlinedienste die Möglichkeit haben sollten, die Nutzung solcher Dienste von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen, und hat dazu einen Vorschlag gemacht (vgl. Antwort zu Frage 5e). 8. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen , Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern haben ggf. im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt und die Verhandlungen über die Richtlinie stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)? Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertretern bzw. Vertreterinnen der Bundesregierung mit Dritten, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Thema E-Privacy Gegenstand war. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel , auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Und auch für die Leitungsebene kann eine lückenlose Auflistung der geführten Gespräche nicht gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig . Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Teilweise ist im Rahmen solcher Kontakte auch über die E-Privacy-Verordnung gesprochen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6709 worden. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die Gespräche (Termine, bei denen zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Thema E-Privacy Gegenstand war): Gespräche, Treffen, Beratungen etc. Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der Unternehmen und Verbände Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Staatssekretär Klaus Vitt 13. Februar 2017 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von Facebook Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer 29. Mai 2018 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von BVDW und Deutsche Telekom Parlamentarischer Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings 7. Juni 2018 Berlin Amazon-Deutschlandchef Ralf Kleber u. a. Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann 21. August 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. Parlamentarischer Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings 20. November 2018 Berlin Vertreterinnen bzw. Vertreter von IBM Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesminister Peter Altmaier 30. November 2018 Berlin Mitgliederversammlung Bundesverband der Photo-Großlaboratorien, Rede und Fragerunde u. a. zu E-Privacy Bundesminister Peter Altmaier 27.November 2018 Berlin Partnerverbände der Mittelstandsallianz des BVMW (Mario Ohoven, Präsident ) Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 2. Oktober 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. Bundesminister Peter Altmaier 25. September 2018 Berlin Rede auf dem Zeitungskongreß, u. a. zu E-Privacy Bundesminister Peter Altmaier 14. September 2018 Berlin Amazon-Deutschlandchef Ralf Kleber u. a. Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte 4. Juni 2018 Berlin BITKOM-Präsident Achim Berg Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Bareiß 22. Mai 2018 Berlin VZBV-Vorstand Klaus Müller u. a. Bundesministerin Brigitte Zypries 31. Januar 2018 Berlin Amazon-Senior-Vice-President Jay Carney u. a. Bundesministerin Brigitte Zypries 22. Januar 2018 Berlin Gespräch mit BVDW Thomas Duhr (Vizepräsident), Stefan Noller (Vizepräsident ), und weiteren Vertreter Staatssekretär Matthias Machnig 17. Januar 2017 Berlin Stroer-Vorstand Udo Müller u. a. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gespräche, Treffen, Beratungen etc. Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der Unternehmen und Verbände Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerin Dr. Katarina Barley, Staatssekretär Gerd Billen 17. April 2018 Berlin VZBV Staatssekretär Gerd Billen 11. Januar 2017 Berlin Landesbeauftragte für Datenschutz der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen , Verbraucherzentralen für Bayern , Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Sachsen, VZBV, BfDI Staatssekretär Gerd Billen 7. April 2017 Berlin VDZ Staatssekretär Gerd Billen 8. Mai 2017 Berlin EAID, Digitale Gesellschaft e. V., Digitalcourage e. V., Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. Staatssekretär Gerd Billen 25. September 2017 Berlin Zeit-Verlag Staatssekretär Gerd Billen 4. Dezember 2017 Berlin Deutsche Telekom Staatssekretär Gerd Billen 14. Februar 2018 Berlin BITKOM Staatssekretär Gerd Billen 15. Februar 2018 Berlin Markenverband und ZAW Staatssekretär Gerd Billen 28. Februar 2018 Berlin BVDW Staatssekretär Gerd Billen 8. März 2018 Berlin VZBV Staatssekretär Gerd Billen 8. Mai 2018 Berlin VZBV; Verbraucherzentralen Sachsen , NRW, Rheinland-Pfalz; BfDI; Landesdatenschutzbehörden Schleswig-Holstein, Berlin Staatssekretär Gerd Billen 28. Juni 2018 Berlin Wirtschaftskoalition Datenschutz (u. a. Vertreter von 1&1, Allianz, Commerzbank, Deutsche Post, Metro, Microsoft, OttoGroup, RTL, Xing, Zalando) Staatssekretär Gerd Billen 16. Oktober 2018 Berlin Otto Group Staatssekretär Gerd Billen 29. Oktober 2018 Berlin Zalando Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6709 Gespräche, Treffen, Beratungen etc. Datum Ort Vertreter bzw. Vertreterinnen der Unternehmen und Verbände Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun, Staatsministerin Dorothee Bär 4. Juni 2018 Berlin Gespräch mit Joe Kaeser, Vorsitzender des Vorstands Siemens AG; Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt; Achim Berg, Präsident Bitkom e. V.; Florian Nöll, Vorsitzender der Geschäftsführung Bundesverband Deutsche Startups; Renata Jungo Brüngger, Mitglied des Vorstands Daimler AG; Prof. Dr. Sabina Jeschke, Vorstand Digitalisierung & Technik Deutsche Bahn AG; Dr. Henrich Blase, Geschäftsführer CHECK24 Vergleichsportal GmbH; James Kugler, Chief Digital Officer Merck KGaA; Daniel Ek, Chief Executive Officer, Spotify AB, Bundesminister Peter Altmaier; Stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun 26. April 2018 Berlin Andrus Ansip, Vizepräsident der EU- Kommission Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun 24. August 2018 Berlin Achim Berg, Präsident BITKOM Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun 19. September 2018 Berlin Dr. Mathias Döpfner, VV Axel Springer SE und Präsident des BDZV Staatsministerin Dorothee Bär 18. April 2018 Berlin Anne Marie Virolainen, Finnische Ministerin für Außenhandel und Entwicklung Staatsministerin Dorothee Bär 26. September 2018 Berlin Philipp Justus, Vice President Central Europe, Google Germany GmbH Staatsministerin Dorothee Bär 6. November 2018 Berlin Takeshi Yagi, Japanischer Botschafter Eine exakte Zuordnung der jeweiligen Gesprächsinhalte zu einzelnen Regelungen des E-Privacy-Verordnungs-Entwurfs ist generell nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Stellungnahmen, Positionspapiere etc. von Seiten der unterschiedlichen Interessengruppen im Themenfeld der ePrivacy-VO hat die Bundesregierung wann erhalten? Nach einer Sichtung des vorliegenden Materials sind die folgenden offiziellen Stellungnahmen von Verbänden und weiteren Interessengruppen eingegangen (Stand 14. Dezember 2018): VDZ/BDZV Gemeinsame Kurzstellungnahme vom 14. März 2017 VZBV Stellungnahme vom 15. März 2017; Schreiben vom 29. November 2018 mit Blick auf den Ministerrat am 4. Dezember 2018; Schreiben vom 5. September 2018 mit Blick auf Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft VDAV Stellungnahme vom März 2017 BITKOM Stellungnahme vom 27. April 2017 BVDW Stellungnahme vom 3. März 2017 DAV Stellungnahme vom März 2017 DDV Stellungnahme vom 16. März 2017 HDE Stellungnahme vom 26. April 2017 IVW Stellungnahme vom 7. März 2017 Digitale Gesellschaft Stellungnahme vom 21. März 2017 EAID Stellungnahme – undatiert ZAW Stellungnahme vom 9. März 2017 ADM/VDMI Stellungnahme vom 20. Juni 2017 GDV Stellungnahmen vom 21. März und 30. April 2017 ADM Stellungnahme vom 31. August 2017, Mittelstandsverbund-ZDV Stellungnahme vom September 2017 DDV Stellungnahme vom 27. September 2017 VATM Stellungnahme vom 12. Oktober 2017 AGOF Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 VDAV Stellungnahme vom 4. August 2017 BVDW Stellungnahme vom 12. Januar 2018 vbw-Die bayerische Wirtschaft Stellungnahme vom 7. Mai 2018 EMMA – ENPA Stellungnahme vom 25. Mai 2018 Cable Europe, ETNO, GSMA Call on Ministers on the ePrivacy Regulation vom 30. Mai 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6709 ACEA , Acsel – Le Hub de la transformation digitale acsel.asso.fr Adigital – Asociación Española de la Economía Digital adigital.org AER – Association of European Radios aereurope.org, AFNUM – Alliance Française des Industries du Numérique afnum.fr, AGORIA agoria.be, ANISP – Asociatia Nationala a Providerilor de Internet din Romania anisp.ro, APDSI – Associação para a Promoção e Desenvolvimento da Sociedade da Informação apdsi.pt, APPLiA – Home Appliance Europe applia-europe.eu, ASIC – Association des Services Internet Communautaires lasic.fr, BusinessEurope businesseurope.eu, BSA | The Software Alliance bsa.org, BVDW – Bundesverband Digitale Wirtschaft bvdw.org, CCIA – Computer and Communications Industry Association ccianet.org, CLEPA – European Association of Automotive Suppliers clepa.eu, COCIR – European Coordination Committee of the Radiological, Electromedical and Healthcare IT Industry cocir.org, Confederation of Industry of the Czech Republic spcr.cz, Dansk Erhverv – Danish Chamber of Commerce danskerhverv.dk, Dansk Industri – Confederation of Danish Industry di.dk, Developers Alliance developersalliance .org, DIGITALEUROPE digitaleurope.org, DINL – Stichting Digitale Infrastructuur Nederland dinl.nl, EACB – European Association of Co-operative Banks eacb.coop, EBF – European Banking Federation ebf.eu, eco – Association of the Internet Industry eco.de, Ecommerce Europe ecommerce-europe.eu, ECTA – European Competitive Telecommunications Association ectaportal .com, EDiMA edima-eu.org, EGBA – European Gaming and Betting Association egba.eu, EMMA – European Magazine Media Association magazinemedia.eu, EMOTA – European eCommerce and Omni-Channel Trade Association emota.eu, ENPA – European Newspaper Publishers’ Association enpa.eu, EPC – European Publishers Council epceurope.eu, EuroCommerce eurocommerce.eu, EuroISPA euroispa.org, European Tech Alliance eutechalliance.eu, FEDMA – Federation of European Direct and Interactive Marketing fedma.org, GESTE – Les éditeurs de contenus et services en ligne geste.fr, IAB Europe iabeurope.eu, INFOBALT infobalt.lt, ISFE – Interactive Software Federation of Europe isfe.eu, ISPA – Internet Service Providers Austria ispa.at, ITI – Information Technology Industry Council itic.org, IT&Telekomföretagen – Swedish IT and Telecom Industries itot.se, JBCE – Japan Business Council in Europe jbce.org, Latvijas Interneta Asociācija lia.lv, Nederland ICT nederlandict .nl, News Media Europe newsmediaeurope.eu, SAPIE – Slovak Alliance for Innovation Economy sapie.sk, SEPE – Federation of Hellenic Information Technology & Communications Enterprises sepe.gr, Syntec Numérique syntec-numerique .fr, TECH IN France techinfrance.fr, Technology Industries of Finland teknologiateollisuus.fi, Technology Ireland technology -ireland.ie, techUK techuk.org, ZIPSEE – Digital Poland zipsee.pl, ZPP – Polish Union of Entrepreneurs and Employers zpp.net.pl Joint Industry letter vom 31. Mai 2018 ADM und Unternehmen Stellungnahme vom 31. Januar 2018 ADM/VDMI Stellungahme vom 9. Februar 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6709 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ADM und Unternehmen Stellungnahme vom 3. April 2018 ADM Stellungnahmen vom 27. April, 11. Mai und 4. Juni 2018 BITKOM Stellungnahme vom 7. März 2018 Allied for startups Schreiben vom 31. Mai 2018 DVD Stellungnahme vom 31. Mai 2018, VDA Stellungnahme vom Mai 2018 ZAW Stellungnahme vom 25. Mai 2018 Vaunet Schreiben vom 24. Mai 2018 BDI Stellungnahme vom 30. Mai 2018, ZAW, AGOF, BDZV, BVDW DDV, HDE, IVW, Markenverband OWM, VAUNET, VDZ, Bundesverband Deutsche Start-ups: Stellungnahme vom 16. Juli 2018 BNE, BEE, BVES BWP Stellungnahme vom 18. September 2018 GDV Positionspapier vom 23. Juli 2018 IVW, ZAW Positionspapier vom Januar 2018 VZBV Schreiben vom 2. August 2017 und Schreiben vom 6. August 2018, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Aktion Freiheit statt Angs e. V., Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e. V., Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V., DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG, Die Datenschützer Rhein Main, Digitalcourage e. V., Digitale Gesellschaft e. V., Fitug e. V., Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., Internet Society, German Chapter e. V. (ISOC.DE e. V.), Komitee für Grundrechte und Demokratie Netzwerk Datenschutzexpertise, VZBV, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. Positionspapier vom 27. Oktober 2018 ZAW, AGOF, BDZV, BVDW, DDV, HDE, IVW, Markenverband OWM, VAUNET, VDZ Gemeinsame Stellungnahme vom 27. November 2018 European Magazine Media Association, European Newspaper Publishers’ Association, European Publishers Council, News Media Europe Positionspapier vom 3. Dezember 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6709 Access Now, ApTI - Association for Technology and Internet, BEUC - The European Consumer Organisation, Brave, Kantara, Lavabit, Piwik PRO, ProtonMail3, Bits of Freedom, CILD - Coalizione Italiana Libertà e Diritti Civili, Chaos Computer Club, D3 - Defesa dos Direitos Digitais, Dataskydd.net, Digitalcourage , Electronic Frontier Norway, Electronic Frontier Finland , Epicenter.works, European Digital Rights, Fitug Frënn vun der Ënn, Homo Digitalis, Hermes Center, Initiative für Netzfreiheit, IT-Pol - IT-Political Association of Denmark, IuRe, Open Rights Group, Panoptykon Foundation, Privacy International Vrijschrift, Xnet, Qwant, Startpage, Startmail, TeamDrive, Tresorit, Tutanota, ValidSoft, WeTransfer Positionspapier vom 3. Dezember 2018 European association of television and radio sales houses Positionspapier vom 20. November 2018 Association of commercial television in Europe Positionspapier vom 8. November 2018 DIHK Positionspapier vom 6. Dezember 2018 Afma. AGOF, BDZV, BVDW, DDV, gwa, HDE, ivw, Markenverband , OMG, OWM, vdav, VDZ, Verband privater Rundfunk und Telemedien e. V., ZAW Gemeinsames Schreiben vom 8. August 2017 IVW Stellungnahme vom 10. März 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333