Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6715 19. Wahlperiode 21.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6268 – Verhandlungsstand des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mercosur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Mercosur-Verhandlungen (Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens) mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurden 2016 nach einem gescheiterten Versuch im Jahr 2010 wiederaufgenommen. Die EU ist der größte Handelspartner des Mercosur. Die EU-Exporte in die vier Mercosur-Länder beliefen sich 2016 auf 41,5 Mrd. Euro. Die Exporte des Mercosur in die EU beliefen sich 2016 auf 40,6 Mrd. Euro. Mercosur ist ein wichtiger Investor in der EU mit einem Bestand von 115 Mrd. Euro im Jahr 2014 (http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/regions/ mercosur/). Laut der Europäischen Kommission sind etwa 90 Prozent des Abkommens ausverhandelt . Die Angebote der Europäische Kommission und des südamerikanischen Handelsblocks für ein Assoziierungsabkommen liegen aber bislang weit auseinander. Beide Seiten befürworten ein Abkommen, kommen jedoch auf keinen gemeinsamen Nenner. Aus Sicht der EU liegen die Diskrepanzen vor allem im landwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise der Viehzucht (www.euractiv. de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/handelsabkommen-mit-mercosurbruessel -wiegelt-ab/). Noch ist nicht abzusehen, welche Auswirkungen die Wahl des neuen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro auf die Verhandlungen zum Abkommen haben könnte. Präsident Bolsonaros Wirtschaftsberater, Paulo Guedes, will allerdings auf bilaterale Handelsabkommen setzen. Der Berater Präsident Bolsonaros sieht Brasilien durch die verhandelten Rahmenbedingungen des Assoziierungsabkommens zu eingeschränkt (www.wiwo.de/politik/ausland/ rezepte-a-la-trump-wie-bolsonaro-brasiliens-wirtschaft-veraendern-moechte/ 23242898.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6715 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Europäische Union verhandelt mit dem MERCOSUR über ein Assoziierungsabkommen mit Freihandelsteil. Da davon ausgegangen wird, dass sich die Fragen der Kleinen Anfrage auf den Freihandelsteil des Abkommens beziehen, nehmen die Antworten im Folgenden auch auf diesen Bezug, sofern nicht explizit auf das Assoziierungsabkommen als Ganzes oder auf dessen politischen Teil eingegangen wird. 1. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unterbrechung der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur? Sofern die Unterbrechung der Verhandlungen zwischen 2004 und 2010 gemeint ist, so ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl auf inhaltliche Differenzen als auch auf die Interdependenzen mit den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation zurückzuführen. 2. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Verhandlungen wichtiger Bereiche, z. B. Ursprungsregeln und Ursprungsnachweise, geographische Herkunftsangaben und Marktzugang für Agrargüter? 3. In welchen Kapiteln der Verhandlung zu einem EU-Mercosur-Freihandelsabkommen ist nach heutigem Stand Einigkeit erreicht? In welchen Kapiteln liegen die Positionen noch auseinander? Welche Schwerpunkte setzt das Abkommen? 4. Welche Ergebnisse wurden bei den Verhandlungen über das EU-Mercosur- Abkommen erreicht (bitte nach Jahren auflisten)? Die Fragen 2, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Da die Verhandlungen über das EU-MERCOSUR-Abkommen noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung keine Stellung zu konkreten Verhandlungsinhalten nehmen. Die EU-Kommission unterrichtet die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig in verschiedenen Gremien, zum Beispiel in den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses , über den Verlauf und den Stand der Verhandlungen. Zudem veröffentlicht die EU-Kommission im Internet öffentlich zugängliche Berichte über die Verhandlungsrunden und den Stand der Verhandlungen in den einzelnen Verhandlungsbereichen . Darüber hinaus übermittelt die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen konsolidierte Texte, aus denen der Verhandlungsstand in den einzelnen Bereichen hervorgeht. Diese Texte liegen auch dem Bundestag vor. 5. Wie viele Verhandlungsrunden und welcher zeitliche Aufwand sind nach Auffassung der Bundesregierung noch erforderlich bis zur Unterzeichnung des Abkommens? Wann ist mit dem Beginn der Ratifizierungsphase zu rechnen? Da die Verhandlungen der EU mit dem MERCOSUR noch andauern, kann die Bundesregierung keine Aussagen zum voraussichtlichen Abschluss der Verhandlungen , zum Unterzeichnungszeitpunkt bzw. zum Beginn des Ratifizierungsverfahrens treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6715 6. Liegen der Bundesregierung Zahlen über das Gesamtvolumen des Umsatzes europäischer und deutscher Unternehmen in den Mercosur-Staaten vor? Wenn ja, wie fallen diese aus (bitte nach Staaten auflisten)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Umsatzzahlen europäischer und deutscher Unternehmen in den MERCOSUR-Staaten. 7. Für welche Wirtschaftssektoren in Deutschland, der EU und den Mercosur- Staaten sieht die Bundesregierung jeweils die größten Interessen an einer Handelsliberalisierung in diesem Wirtschaftsraum (bitte nach Staaten auflisten )? Die Bundesregierung sieht in einem Abkommen der EU mit dem MERCOSUR – ein Markt mit einer Bevölkerung von mehr als 260 Millionen Menschen – großes Potenzial für alle Sektoren der deutschen Wirtschaft, insb. für die exportorientierte Automobil-, Chemie- und Maschinenbau-Industrie. Bei den Verhandlungen liegt der Fokus der Bundesregierung daher auf dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse, um den Marktzugang und die Nicht-Diskriminierung für Waren, Dienstleistungen und Investitionen zu verbessern sowie den Zugang von Anbietern aus der EU zum öffentlichen Beschaffungswesen insgesamt zu erweitern. Während die EU insbesondere an einer Verbesserung des Marktzugangs für ihre Industriegüter und verarbeitete Agrargüter interessiert ist, liegt ein Großteil der Interessen des MERCOSUR im Zugang zum europäischen Agrarmarkt, z. B. bei Zucker, Fleisch und Ethanol. Zu den detaillierten Interessen der EU-Mitgliedstaaten und des MERCOSUR liegen der Bundesregierung keine verifizierten Informationen vor. 8. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionskapitel erhalten? Wenn ja, wird dieses ähnliche Investorenklagerechte enthalten, wie das CETA-Abkommen mit Kanada? 9. Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung im Abkommen ein Investor- Staat-Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen? Falls ja, wie soll sich dieser Mechanismus konkret ausgestalten, und falls nein, weshalb nicht? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Im EU-MERCOSUR-Abkommen sind kein Investitionsschutz-Kapitel und somit keine Bestimmungen für Investor-Staat-Streitigkeiten vorgesehen. Das Dienstleistungskapitel soll jedoch Bestimmungen über den Marktzugang von Investitionen enthalten. 10. Inwieweit soll sich das neue EU-Assoziierungsabkommen mit Mercosur nach Kenntnis der Bundesregierung in materiell-rechtlicher Hinsicht von dem CETA oder dem EU-Südkorea-Assoziierungsabkommen unterscheiden ? Mit dem MERCOSUR verhandelt die Europäische Kommission ein Assoziierungsabkommen , das einen Freihandelsteil enthält. Bei den Abkommen mit Kanada (CETA) und Südkorea handelt es sich hingegen um Freihandelsabkommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6715 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung, auf die Anerkennung und Verankerung von internationalen Standards und Normen in den Mercosur- Staaten hinzuarbeiten? Wenn ja, welche Schritte werden diesbezüglich geplant? Durch die Arbeit der privat organisierten europäischen wie auch internationalen Normungsorganisationen – letzteren gehören auch die nationalen Normungsorganisationen der MERCOSUR-Staaten als Mitglieder an – wird grundsätzlich auf die nationale Anerkennung und Verankerung von internationalen Normen und Standards im Einklang mit den Forderungen der Welthandelsorganisation hingewirkt . Auch das EU-MERCOSUR-Abkommen sieht hierzu Bestandteile vor. Da die Verhandlungen über das Abkommen noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung allerdings keine konkreteren Aussagen zu den vorgesehenen Maßnahmen treffen. 12. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich die handelsbezogenen Aspekte regeln, oder sind auch einige Kooperationsvorschriften im Abkommen (vor allem in menschenrechtlichen , sozialen bzw. ökologischen Sektoren) vorgesehen? a) Wenn ja, welche genau? b) Wenn nein, wieso nicht? Der politische Teil des Assoziierungsabkommens soll auch Regelungen für den Politischen Dialog und die Kooperation in unterschiedlichen Politikbereichen enthalten. Da die Verhandlungen über das EU-MERCOSUR-Abkommen noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung keine Aussagen zu konkreten Inhalten treffen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Wettbewerb für die europäische und deutsche Landwirtschaft vor dem Hintergrund des geplanten EU-Mercosur- Assoziierungsabkommens? Welche Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft werden im Abkommen enthalten sein? Ein Handelsabkommen, das den Marktzugang liberalisiert, verstärkt zum einen den Wettbewerb durch zusätzliche ausländische Marktteilnehmer und eröffnet zum anderen neue Marktchancen für die heimischen Produzenten; so auch für die europäische und deutsche Landwirtschaft. Der Bundesregierung sind die Sensibilitäten der Verhandlungen im Agrarbereich bekannt, sie werden in den Verhandlungen berücksichtigt. So soll der EU-Marktzugang für Agrarprodukte nicht vollständig liberalisiert werden: Für sensible Agrarprodukte sieht das Abkommen Quoten vor. Durch diese werden sensible Agrarbereiche geschützt, da nur eine limitierte Menge der jeweiligen Produkte zollermäßigt in die EU eingeführt werden kann. Für Mengen, die über die Quote hinausgehen, gilt der Zollsatz gemäß Meistbegünstigungsprinzip (Most-Favoured-Nation – MFN) der Welthandelsorganisation . Dieser in der WTO angewandte Zoll gilt für alle WTO-Mitglieder gleichsam. Ausnahmen bestehen für unilaterale Präferenzen für weniger entwickelte Länder sowie für Handelsabkommen. Der MFN-Zollsatz wird auch heute schon angewandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6715 14. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Bezug auf die Liberalisierung des Automobilsektors? Wie stellt die Bundesregierung mit ihren europäischen Partnern sicher, dass ein Umgang mit Ursprungsregeln, die die Interessen der europäischen Automobilbauer berücksichtigen, sichergestellt wird? Wann sind die Verhandlungen diesbezüglich voraussichtlich abgeschlossen? Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission darin, bei den Verhandlungen der Ursprungsregeln die Interessen und die internationalen Wertschöpfungsketten der europäischen Automobilindustrie mit zu berücksichtigen. Die Verhandlungen über die Liberalisierung des Automobilsektors sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung keine Stellung zu konkreten Verhandlungsinhalten oder dem voraussichtlichen Abschluss der Verhandlungen nehmen. 15. Wie schätzt die Bundesregierung den Zugang der europäischen Unternehmen zum lateinamerikanischen Markt der Textilien, Schuhe und Autoindustrie ein? Wo sind aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten? Lateinamerika ist kein homogener Markt, weswegen die Bundesregierung keine pauschalen Aussagen zum Marktzugang europäischer Unternehmen zu den genannten Sektoren treffen kann. Die EU verfügt über Handelsabkommen mit einigen Ländern Lateinamerikas, wie mit Ecuador, Kolumbien und Peru, mit Chile, mit den zentralamerikanischen Ländern oder auch mit Mexiko, mit unterschiedlichen Marktzugangsverpflichtungen. Andere Länder, wie die MERCOSUR- Staaten, mit denen die EU bisher noch über kein Handelsabkommen verfügt, sind derzeit teilweise noch durch hohe Marktzugangsbarrieren (Zölle und weitere Maßnahmen) geschützt. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen daher grundsätzlich durch den Abbau tarifärer als auch nicht-tarifärer Handelsbarrieren, wie es das EU-MERCOSUR-Abkommen vorsieht. 16. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um die Auseinandersetzungen im Bereich Investitionen, Handel mit Dienstleistungen und geistige Eigentumsrechte zwischen der EU und den Mercosur-Staaten zu beenden? Das EU-MERCOSUR-Abkommen sieht einen Streitbeilegungsmechanismus vor. Es ist vorgesehen, Auseinandersetzungen in den genannten Bereichen diesem Mechanismus zu unterwerfen. 17. Welche Maßnahmen im EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen sind aus Sicht der Bundesregierung geplant, um Zölle, und insbesondere Hochzölle, auch nichttarifäre Handelshemmnisse zu reduzieren? Bei den EU-MERCOSUR-Verhandlungen wird angestrebt, Zölle für einen Großteil der Zolltariflinien abzubauen, zum Teil mit Übergangsfristen. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Maßnahmen zum Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse , z. B. die Anerkennung internationaler Normen und Standards oder die Vereinfachung von Zollverfahren, vereinbart werden. Da die Verhandlungen der EU mit dem MERCOSUR noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung keine näheren Aussagen zu den vorgesehenen Maßnahmen treffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6715 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die innenpolitischen und handelsbezogenen Auseinandersetzungen im Bereich der Zollregulierung und der unterschiedlichen Zollhöhen zwischen den einzelnen Mercosur-Ländern auf die Verhandlungen des Assoziierungsabkommens ? Wenn ja, wie werden diese Hindernisse für europäische Unternehmen beseitigt ? 19. Wie bewertet die Bundesregierung die unvollständige wirtschaftliche Integration des Mercosur-Raums? Wie unterstützt die Bundesregierung und die EU hier das Voranschreiten der Wirtschaftsintegration? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob und inwiefern etwaige MERCOSUR-interne Unstimmigkeiten im Bereich der Zollregulierung die Verhandlungen beeinflussen. Die Bundesregierung befürwortet die wirtschaftliche Integration des MERCOSUR und nimmt zur Kenntnis, dass die vom MERCOSUR angestrebte Zollunion derzeit noch nicht vollständig umgesetzt ist. Daher sieht die Bundesregierung das EU-MERCOSUR- Abkommen als Chance, einen Beitrag zu der wirtschaftlichen Integration des MERCOSUR zu leisten. So ist z. B. ein Ziel des EU-MERCOSUR-Abkommens, für einen Großteil der Zolltariflinien den Zoll abzubauen. Es ist vorgesehen, dass nach den Übergangsfristen für diese Zolltariflinien ein einheitlicher Außenzoll des MERCOSUR von null Prozent gegenüber europäischen Unternehmen gilt. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die existierenden protektionistischen Hürden in den meisten Sektoren sowie die Herausforderungen für deutsche Unternehmen in der hohen Steuerbelastung in Verbindung mit fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen? Welche Maßnahmen wurden von der EU mit den Vertretern der Mercosur- Staaten besprochen, um diese Tendenzen zu beseitigen? Der Zugang zu den Märkten der MERCOSUR-Länder ist durch zahlreiche und umfangreiche tarifäre sowie nicht-tarifäre Handelshemmnisse, nicht nur im steuerlichen Bereich, gekennzeichnet. Diese beschränken den Güter- und Dienstleistungshandel sowie den Zugang europäischer Anbieter zum öffentlichen Beschaffungsmarkt . Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für freien und regelbasierten Handel zum Vorteil aller ein. Die Bundesregierung sieht daher die im EU- MERCOSUR-Abkommen vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Hindernisse als Chance für europäische und deutsche Unternehmen für einen erleichterten Marktzugang. Da die Verhandlungen der EU mit dem MERCOSUR noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung keine Aussagen zu den konkret geplanten Maßnahmen treffen. Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Besteuerung sind nicht Gegenstand der EU-MERCOSUR-Verhandlungen. Sie sind Gegenstand von Doppelbesteuerungsabkommen , deren Abschluss in die alleinige Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten fällt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6715 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Mercosur-Staaten ihre einheimischen Branchen vor dem Hintergrund des EU-Mercosur-Abkommens unterstützen? Wie sieht diese Unterstützung aus, und wie steht es in diesem Zusammenhang um die Förderung der einheimischen kleinen und mittleren Unternehmen ? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen bekannt . 22. Beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung die innenpolitischen und wirtschaftlichen Situationen der Mercosur-Staaten, wie z. B. die Präsidentschaftswahl in Brasilien oder die Wirtschaftskrise in Argentinien, die Verhandlungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mercosur? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Präsidentschaftswahl in Brasilien und die wirtschaftliche Situation in Argentinien derzeit keinen Einfluss auf die EU-MERCOSUR-Verhandlungen. 23. Wie bewertet die Bundesregierung das im Jahr 1991 unterzeichnete interinstitutionelle Kooperationsabkommen zwischen der EU und Mercosur? Welche wirtschaftlichen Ergebnisse – und in welchen Bereichen – wurden durch dieses Abkommen erzielt? Die Bundesregierung bewertet das Interinstitutionelle Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat des MERCOSUR vom Mai 1992 positiv. Sie begrüßt derartige Abkommen, die die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg stärken. Über konkrete wirtschaftliche Ergebnisse liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die EU-Mercosur-Freihandelsverhandlungen ? Planen nach Kenntnis der Bundesregierung die Mercosur-Länder den Abschluss eines Handelsabkommens mit Großbritannien? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja welche Auswirkungen der Brexit auf die EU-MERCOSUR-Freihandelsverhandlungen haben wird. Der Bundesregierung liegen ferner keine Kenntnisse über ein geplantes Handelsabkommen zwischen MERCOSUR und dem Vereinigten Königreich vor. 25. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die sich mit den Wachstums- und Beschäftigungseffekten vom EU-Mercosur-Abkommen in Drittländern befassen , und falls ja, zu welchen Ergebnissen kommen sie? Der Bundesregierung sind keine Studien bekannt, die die Wachstums- und Beschäftigungseffekte des EU-MERCOSUR-Abkommens in Drittländern untersuchen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333