Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6717 19. Wahlperiode 20.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6269 – Sachstand der Verhandlungen zu Europäischen Hochschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat erklärt, bis zum Jahr 2024 rund 20 Europäische Hochschulen einrichten zu wollen (siehe dazu: http://europa.eu/rapid/ press-release_IP-18-6170_de.htm). Damit folgt sie einer Initiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der in seiner Rede am 26. September 2017 an der Pariser Sorbonne die Gründung europäischer Hochschulnetzwerke anregte (siehe dazu: https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/macron_sorbonne_europe_ integral.pdf). Nach lange anhaltender Zurückhaltung der Bundesregierung auf den Vorstoß des französischen Präsidenten signalisierte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek nun Unterstützung (Siehe dazu: www.jmwiarda. de/2018/10/25/wir-müssen-überschaubare-verbünde-schaffen/). Dabei bleibt zum aktuellen Zeitpunkt offen, welche Merkmale Europäische Hochschulen kennzeichnen sollen und welche Ziele sich die Europäische Kommission und die Bundesregierung im Zuge dessen setzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6717 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Merkmale kennzeichnen nach Auffassung der Bundesregierung die vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geplanten Europäischen Hochschulen? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung? 2. Welche Merkmale kennzeichnen nach Auffassung der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission geplanten Europäischen Hochschulen? Teilt die Bundesregierung diese Position? Wenn nein, welche Merkmale sollten nach Auffassung der Bundesregierung Europäische Hochschulen kennzeichnen (bitte begründen)? 3. Schließt die Bundesregierung die Neugründung mindestens einer Hochschule unter der Trägerschaft der Europäischen Union aus? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Welche Merkmale sollten eine solche neugegründete Hochschule kennzeichnen (bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat die Initiative des französischen Staatspräsidenten Macron und der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2017, Europäische Hochschulnetzwerke aufzubauen, von Beginn an begrüßt . Europäische Hochschulnetzwerke können einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Hochschul- und Forschungsraums, der europäischen Identität und der Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Eine vernetzte Hochschullandschaft in Europa ist Ausdruck gelebter Freizügigkeit und Basis des Austausches sowie gegenseitigen Lernens und Verstehens. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Kriterien bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission zur Schaffung der Europäischen Hochschulen möglichst offen gehalten werden, so dass den Hochschulen in Europa möglichst viel Spielraum für unterschiedlichste Kooperationsformen gegeben wird. Ziel aller künftigen Europäischen Hochschulnetze wird es sein, die teilweise bereits bestehenden oder auch noch nicht existierenden Kooperationen zwischen europäischen Hochschulen auf ein höheres Niveau zu heben, sowohl in der Lehre, in der Forschung, in der Innovation als auch beim Transfer. Neugründungen sind nicht vorgesehen. Maßnahmen können dabei u. a. gemeinsame Studienprogramme , gemeinsame Forschungsprogramme, Förderung der Mehrsprachigkeit, Mobilitätsförderung von Studierenden, akademischen Personals und Forschenden , gemeinsame Studienabschlüsse, vereinfachte Anerkennungsmechanismen, digitale Lehr- und Lernangebote, gemeinsame Transferinitiativen etc. sein. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission, die am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde, trägt diesem „bottom-up“-Ansatz Rechnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6717 4. Welche Ziele verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einrichtung und der Weiterentwicklung eines europäischen Bildungs- und Hochschulraums bis 2025 (siehe dazu: http://ec.europa. eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_en)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Ziele? Welche davon abweichenden Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des europäischen Bildungs- und Hochschulraums (bitte begründen)? Der Europäische Bildungsraum ist die Vision eines Gebiets, in dem nationale Grenzen insbesondere für die Mobilität und die Anerkennung von Abschlüssen nicht mehr von Bedeutung sind. Der Bildungsministerrat hat am 22. Mai 2018 Schlussfolgerungen zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (ST 8701 2018 INIT) einstimmig verabschiedet, die sich mit diesem Ziel und weiteren Schritten auseinandersetzen. Die Bundesregierung verfolgt keine davon abweichenden Ziele. 5. Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel der Europäischen Kommission, bis 2024 „etwa 20 Europäische Hochschulen“ (siehe dazu: http://europa. eu/rapid/press-release_IP-18-6170_de.htm) aufzubauen (bitte begründen)? 6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungsstand zwischen der EU-Kommission, dem Europäischem Parlament und den EU- Mitgliedstaaten zur Einrichtung Europäischer Hochschulen? Wie sieht der weitere Zeitplan aus? 7. Welche qualitativen und quantitativen Ziele setzt sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einrichtung Europäischer Hochschulen? Welche Rolle spielen dabei insbesondere die europaweite Verteilung der Standorte, die fachliche Diversität und Exzellenz der beteiligten Hochschulen ? Wie bewertet die Bundesregierung die Ziele der Europäischen Kommission? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2018 die Ausschreibung eines Piloten zu den Europäischen Hochschulen veröffentlicht. Vorgesehen sind insgesamt 30 Mio. Euro für eine dreijährige Förderung von insgesamt bis zu sechs Netzwerken, bestehend aus mindestens drei Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten und zusätzlichen Partnerhochschulen aus den Erasmus+-Programmstaaten. Für Netzwerke, die ihre Tätigkeit zwischen dem 1. September und dem 1. Dezember 2019 aufnehmen, müssen die entsprechenden Förderanträge bis zum 28. Februar 2019 bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) gestellt werden. 2020 soll eine weitere Pilotausschreibung in etwas höherem Umfang erfolgen. In der neuen Programmgeneration ab 2021 sollen nach Planung der Europäischen Kommission rund 1,3 Mrd. Euro in einer eigenen Programmsäule im Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ zur Verfügung gestellt werden. Dies und damit auch die letztendliche Zahl der geförderten Hochschulnetzwerke wird jedoch abhängig vom tatsächlich ausgehandelten Budget sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6717 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele grenzüberschreitenden europäischen Hochschulnetzwerke bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell? Wie viele deutsche Hochschulen sind an solchen Hochschulnetzwerken beteiligt (bitte jeweils nach Hochschultyp – Universität, Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, Kunsthochschule, Musikhochschule, Duale Hochschule , sonstige – und Hochschulträgerschaft – öffentlich, privat, kirchlich, sonstige – aufteilen)? Welchem Anteil an allen deutschen Hochschulen entspricht das? Deutsche Hochschulen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über insgesamt rd. 33 000 Kooperationen weltweit, darunter zahlreiche partnerschaftliche Kontakte zu anderen europäischen Hochschulen. Es gibt keine Definition, ab wann diese Kooperationen ein Hochschulnetzwerk darstellen. Im Rahmen der Ausschreibung der Europäischen Kommission können sich nunmehr Hochschulen bewerben, die bisher lose zusammengearbeitet haben, genauso wie Hochschulen, die bereits erkennbare strategische Partnerschaften eingegangen sind. 9. Wie viele Studierende nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jährlich an grenzüberschreitenden europäischen Bildungsprogrammen teil? Wie viele deutsche Studierende nahmen im letzten Studienjahr an solchen Bildungsprogrammen teil (bitte jeweils nach Fächergruppen aufteilen)? Welchem Anteil an allen an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden entspricht das? Mit Mitteln von Erasmus+ sind jährlich etwa 315 000 Studierende aus Europa mobil. Aus Deutschland erhalten über 40 000 Studierende pro Jahr ein Erasmus- Stipendium. Hinzu kommt die Mobilität von Lehrenden und nicht-wissenschaftlichem Personal der Hochschulen (vgl. https://eu.daad.de/die-nationale-agentur/ 30-jahre-erasmus/zahlen-und-fakten-zu-erasmus/de/). 10. Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung bezüglich der Beteiligung deutscher Hochschulen an den europäischen Hochschulnetzwerken? Welche Ziele setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bei der Beteiligung an europäischen Hochschulnetzwerken? a) Wie viele deutsche Hochschulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung an den Europäischen Hochschulen beteiligt sein (bitte nach Hochschultyp – Universität, Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, Kunsthochschule , Musikhochschule, Duale Hochschule, sonstige – und Hochschulträgerschaft – öffentlich, privat, kirchlich, sonstige – aufteilen)? Welchem Anteil an allen deutschen Hochschulen entspricht das? b) Wie viele Studierende deutscher Hochschulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung bis 2024 jährlich an Europäischen Hochschulen studieren (bitte nach Fächergruppen aufteilen)? Welchem Anteil an allen an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden entspricht das? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) haben am 18. Oktober 2018 gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Informationsveranstaltung zu den Europäischen Hochschulnetzen organisiert. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6717 rd. 80 deutsche Hochschulen daran beteiligt haben und viele davon dem Vernehmen nach planen, sich an der Ausschreibung der Europäischen Kommission zu den Europäischen Hochschulnetzen zu beteiligen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 11. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Hochschulen unabhängig von ihrem Typ (Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Musikhochschule, Duale Hochschule etc.) und ihrer Trägerschaft (öffentlich, kirchlich, privat) Teil einer Europäischen Hochschule werden können? 12. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Studierende alle Fächergruppen gleichermaßen von europäischen Hochschulnetzwerken profitieren ? Welche besonderen Probleme sieht die Bundesregierung für Studierende in zulassungsbeschränkten Studiengängen, und wie sollen diese gelöst werden (bitte begründen)? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erfolgte Ausschreibung der Europäischen Kommission steht Hochschulen unabhängig von ihrem Typ und ihrer Trägerschaft offen. Sie sieht keine Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Fächergruppen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Die Auswahl erfolgt zentral in Verantwortung der Europäischen Kommission durch ein unabhängiges Expertengremium für alle europäischen Antragsteller. Eine direkte Einflussnahme durch die Bundesregierung auf die Auswahl von zu fördernden deutschen Hochschulen ist weder gewünscht noch möglich. 13. Welche Institution soll nach Kenntnis der Bundesregierung den Absolventinnen und Absolventen Europäischer Hochschulen Abschlussgrade verleihen ? Soll dies über eine europäische Rechtspersönlichkeit oder über die am Hochschulnetzwerk beteiligten Hochschulen nach nationalem Recht erfolgen? Welche Lösung sieht die Europäische Kommission vor, und welche Lösung favorisiert die Bundesregierung (bitte begründen)? Die Verleihung von Abschlüssen richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der beteiligten Mitgliedstaaten. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission enthält hierfür keine Vorgaben. 14. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Hochschulnetzwerke Professuren und weiteres akademisches oder nichtakademisches Personal nach europäischem Recht ausschreiben können, oder wird dies weiterhin nach nationalem Recht erfolgen? Welche Chancen und Hürden sieht die Bundesregierung diesbezüglich (bitte begründen)? Die Modalitäten der Personalgewinnung richten sich nach dem Sitzland der Hochschulen, was europaweite Ausschreibungen nicht ausschließt. In der EU herrscht Freizügigkeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6717 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Plant die Bundesregierung weitere rechtliche Anpassungen oder Maßnahmen , um praktische Hürden eines grenzüberschreitenden Studiums zu senken ? Wenn ja, welche? Setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die Ermöglichung grenzüberschreitender Semestertickets ein (bitte erläutern und begründen)? Die Modalitäten der Kooperation deutscher Hochschulen mit ausländischen Partnereinrichtungen sind bereits in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen geregelt . Zudem herrscht innerhalb der EU Freizügigkeit. Auch Mobilitätshindernisse im weiteren Sinn hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit ausgeräumt . Neben den Programmen des DAAD und der EU ist insbesondere auf das Auslands-BAföG hinzuweisen. Auch das Projekt der European Student Card wird von der Bundesregierung begrüßt. Die Bundesregierung sieht über die Europäischen Hochschulnetzwerke hinaus die Verbesserung des grenzüberschreitenden Studiums als kontinuierliche Aufgabe an. 16. Wie, von wem und nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl über die Hochschulen erfolgen, die Teil der Europäischen Universitäten werden? Es wird auf die Ausschreibung der Europäischen Kommission verwiesen, die am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde und detaillierte Angaben zu Auswahlverfahren und -kriterien enthält. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 17. In welcher Höhe wird die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel für die Einrichtung Europäischer Hochschulen zur Verfügung stellen? In welcher Höhe will sich die Bundesregierung an den Kosten für die Einrichtung Europäischer Hochschulen beteiligen? Stehen diese Mittel auch weiteren mitgliedsländerübergreifenden Hochschulnetzwerken zur Verfügung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 und 24 sowie die am 24. Oktober 2018 veröffentlichte Ausschreibung der Europäischen Kommission verwiesen . 18. Wie viele und welche der Bundesregierung sowie den Institutionen der Europäischen Kommission nachgelagerten Gremien beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einrichtung der Europäischen Hochschulen ? Wer ist Teil dieser Gremien? Welche Aufgaben, Befugnisse und Zeitpläne haben diese Gremien jeweils? Zur Erarbeitung der Förderkriterien der Ausschreibung der Europäischen Kommission konsultierte diese in verschiedenen ad-hoc Expertengruppen unterschiedliche Akteure des Hochschulbereichs, u. a. auch Bund und Länder. Zudem ist es Aufgabe der Nationalen Agenturen des Erasmus+-Programms in allen Programmländern , über die Förderlinie zu informieren und zu beraten. Die Europäische Kommission plant auch in Zukunft, die Expertise der Mitgliedstaaten und der europäischen Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Initiative einzubeziehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6717 19. Plant die Bundesregierung über die Pläne der Europäischen Kommission hinaus bilaterale Abkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Förderung europäischer Hochschulnetzwerke (bitte erläutern und begründen)? Die Bundesregierung ist in engem Austausch mit allen Programmländern des Erasmus+- Programms und des Europäischen Hochschulraums zu Fragen der Europäischen Hochschulnetze. 20. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einrichtung einer digitalen Europäischen Hochschule ein, um allen Europäern einen Zugang zur besten Lehre zu ermöglichen? Wenn ja, welche Merkmale sollen eine solche digitale Europäische Hochschule kennzeichnen, bis wann soll diese eingerichtet werden, und in welcher Höhe, und über welchen Zeitraum sollen dafür Mittel eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? 21. Wie wird die Bundesregierung darüber hinaus den Auf- und Ausbau digitaler europäischer Lehr- und Lernplattformen oder anderer digitaler Studienangebote fördern? In welcher Höhe und über welchen Zeitraum will die Bundesregierung dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Die am 24. Oktober 2018 veröffentlichte Ausschreibung der Europäischen Kommission unterstützt die europäischen Hochschulen dabei, über bestehende Modelle der Hochschulzusammenarbeit hinauszugehen, ausdrücklich auch hinsichtlich digital gestützter Kooperationen. Darüber hinaus können auch im Rahmen anderer Erasmus+-Förderlinien, besonders durch die Strategischen Partnerschaften, digitale Lehr- und Lernplattformen auf- und ausgebaut werden. Das vom BMBF im Jahr 2016 etablierte Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung “ innerhalb des Förderschwerpunkts „Wissenschafts- und Hochschulforschung “ widmet sich innovativen digitalen Lehr-Lern-Formaten sowie deren strukturellen Gestaltungs- und Gelingensbedingungen auf unterschiedlichen Hochschulebenen. Die Bundesregierung plant über die Gesamtlaufzeit bis zum Jahr 2023 hierfür mehr als 75 Mio. Euro bereitzustellen. 22. Wie, von wem und nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl über die geförderten Hochschulnetzwerke erfolgen, die in der Pilotphase eine Förderung der Europäischen Kommission erhalten ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 sowie 16 verwiesen. 23. Wofür sollen die durch die Europäische Kommission im Rahmen der Pilotphase zur Verfügung gestellten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung an den Europäischen Hochschulen eingesetzt werden? Es wird auf die am 24. Oktober 2018 veröffentlichte Ausschreibung der Europäischen Kommission verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6717 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Plant die Bundesregierung, neben den durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellten Mittel während der Pilotphase oder zu späteren Projektphasen weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Förderung deutscher Hochschulen für die Teilnahme an Europäischen Hochschulen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen daraus finanziert werden, aus welchem Haushaltstitel, über welchen Zeitraum, und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung stellt ab 2019 bis 2021 jährlich bis zu 7 Mio. Euro für ein nationales flankierendes Programm bereit. Ziel des nationalen Begleitprogramms ist es, die europäische Dimension deutscher Hochschulen in multilateralen europäischen Netzwerken zu stärken. Es sind drei Programmlinien vorgesehen, um die deutschen Hochschulen bei ihrem Einstieg in diesen dynamischen Prozess zu unterstützen bzw. für nachfolgende EU-Ausschreibungen vorzubereiten: Programmlinie 1 sieht die Unterstützung deutscher Hochschulen in EU-geförderten Konsortien vor („Topping up“), Programmlinie 2 sieht die Förderung sehr guter Anträge deutscher Hochschulen vor, die in der Pilotausschreibung der EU aufgrund der Auswahlsituation nicht zum Zuge kamen („Approved but not funded“). Diese sollen auf eine mögliche Antragstellung in den Folgeausschreibungen 2019 und 2020 im Rahmen von Erasmus+ und im EU-Hauptprogramm ab 2021 vorbereitet werden. Über Programmlinie 3 werden die deutschen Hochschulen auf ihrem Weg zu institutionalisierten internationalen Kooperationen begleitet. Hier sind flankierende Maßnahmen zur Information, Beratung und Vernetzung der deutschen Hochschulen in den europäischen Hochschulnetzwerken geplant. 25. Welche Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Interesse an einer Förderung als Europäische Hochschule gezeigt (bitte nach Hochschulnetzwerken in Planung, in Gründung und existierenden Netzwerken aufteilen)? Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen dieser Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke bezüglich einer Förderung als Europäische Hochschule ? Die Bundesregierung geht von einem hohen Interesse der deutschen Hochschulen und ihrer Kooperationspartner an den geplanten Ausschreibungen der Europäischen Kommission aus. Ebenfalls geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Hochschulen die gleiche Chance haben, die Kriterien zu erfüllen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 26. Wie wird die Bundesregierung deutsche Hochschulen dabei unterstützen, europäische Hochschulnetzwerke zu gründen oder Teil bestehender Hochschulnetzwerke europäischer Hochschulen zu werden? 27. Wie wird die Bundesregierung bestehende Hochschulnetzwerke mit deutscher Beteiligung unterstützen, eine Förderung als Europäische Hochschule zu erhalten? Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zudem ist es Aufgabe der Nationalen Agentur im DAAD, deutsche Hochschulen über die Details zu informieren und zu beraten. Dazu bietet die Nationale Agentur regelmäßige Informationsveranstaltungen an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6717 28. Wie sind deutsche Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke mit deutscher Beteiligung in den weiteren Beratungsprozess zur Einrichtung Europäischer Hochschulen eingebunden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18 sowie 26 und 27 verwiesen. 29. Wie werden die Bundesregierung und die Europäische Kommission die Einrichtung Europäischer Hochschulen und insbesondere die Beteiligung deutscher Hochschulen daran evaluieren? Wann und auf Basis welcher Kriterien soll diese Evaluation erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Im Übrigen werden alle Erasmus +-Förderlinien evaluiert. 30. Bei welchen Entscheidungen im Zuge der Einrichtung und Förderung europäischer Hochschulnetzwerke wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag einbeziehen? Welche Berichte und Entscheidungsvorlagen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, und wie ist der Zeitplan dafür? Die Bundesregierung unterrichtet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in dem durch das parlamentarische Frage- und Informationsrecht gegebenen Rahmen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333