Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6719 19. Wahlperiode 27.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6349 – Aktivitäten und Strukturen der „armenischen Mafia“ in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einem Bericht zu der Erkenntnis gekommen sein, dass eine „armenische Mafia“ in Deutschland „tatsächlich existiert“. Sie soll zusammen mit anderen Gruppen aus dem russisch-eurasischen Bereich über „erhebliche finanzielle Ressourcen“ verfügen und „eine Gefährdung für den Rechtsstaat“ darstellen (www.spiegel.de/panorama/justiz/bundeskriminalamtbundesweite -ermittlungen-gegen-armenische-mafia-a-1236455.html). 1. Kann die Bundesregierung die Existenz einer „armenischen Mafia“ bestätigen ? a) Seit wann existieren bereits solche Strukturen organisierter Kriminalität, und wie viele Personen sind dem zuzuordnen? b) In welchen Bundesländern ist die „armenische Mafia“ aktiv? Die Fragen 1a bis 1b werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Begriffsbezeichnung „armenische Mafia“ wird von der Bundesregierung nicht verwendet. Von armenischen Staatsangehörigen dominierte Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) werden als Teil der Russisch Eurasischen OK (REOK) betrachtet. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2017 wurden 29 Verfahren (2016: 35 Verfahren) gegen Gruppierungen geführt, die der REOK zugeordnet werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 Prozent aller OK-Verfahren. Die Anzahl der bundesweiten REOK-Verfahren mit dominierender Staatsangehörigkeit „armenisch“ belief sich in 2017 auf drei (2016: drei Verfahren) und liegt somit an vierter Stelle nach russisch, deutsch und litauisch dominierten OK-Gruppierungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6719 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Soweit festgestellt, sind Aktivitäten der armenisch dominierten OK-Gruppierungen insbesondere im nord- und ostdeutschen Raum zu verzeichnen. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Hinblick auf Verbindungen zwischen der armenischen und italienischen Mafia vor (www. spiegel.de/panorama/justiz/armenische-mafia-in-deutschland-kooperationmit -der-ndrangheta-a-1237251.html)? Der Bundesregierung liegen nur vereinzelte Erkenntnisse zu Verbindungen zwischen der italienischen organisierten Kriminalität und von armenischen Staatsangehörigen dominierten OK-Strukturen vor. 3. Warum wurde das Angebot des armenischen Botschafters, Ashot Smbatyan, die Behörden im Kampf gegen die „armenische Mafia“ zu unterstützen, durch das BKA abgelehnt? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat kein derartiges Angebot abgelehnt. Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Armenien erfolgt im Rahmen der INTERPOL-Zusammenarbeit und wird von deutschen Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf entsprechend genutzt. 4. Welche Verbindungen zwischen der „armenischen Mafia“ in Deutschland und Armenien sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung sind Berichte im Sinne der Fragestellung bekannt. Der Bundesregierung liegen jedoch keine eigenen Informationen zu Verbindungen zwischen in Deutschland agierenden armenischen OK-Gruppierungen und „Armenien“ – im Sinne der staatlichen Institutionen – vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333