Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau uns Heimat vom 20. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6720 19. Wahlperiode 27.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6361 – Straftaten gegen christliche Sakralbauten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem eine Studie des Hilfswerks „Open Doors“ aus dem Jahr 2016 im Zuge der Migrationskrise über 743 Fälle von religiös motivierter Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Asylbewerberunterkünften dokumentiert hatte, ließ der damalige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière ab 2017 „christenfeindliche Straftaten“ erstmals systematisch erfassen (www.opendoors. de/sites/default/files/2016_10_erhebung_Mangelnder_Schutz_religioeser_ Minderheitem_Auflage4_04_2017.pdf; www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/2018/pmk-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ). Nach wie vor nicht systematisch und bundesweit erfasst ist hingegen das mit „christenfeindliche Straftaten“ untrennbar verbundene Phänomen der immer häufigeren Kircheneinbrüche und -schändungen laut der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Röckemann (https://afd-fraktion.nrw/2017/09/14/kirchenschaendungenund -diebstahl-aufklaeren-kircheneigentum-vor-vandalismus-schuetzen/). Auch in der überregionalen Berichterstattung kommt das Thema aus Sicht der Fragesteller praktisch kaum vor, auch die Kirchen halten sich bedeckt – trotz der nach Auffassung der Fragesteller alarmierenden Zahlen: Bundesweit wurden 2014 fast 2 300, im Jahre 2015 sogar 2 600 Diebstähle und Einbrüche in christlichen Kirchen und Kapellen verzeichnet, wie laut der „Thüringer Allgemeinen “ aus Auswertungen der Statistiken der Landeskriminalämter hervorgeht (www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Angst-vor-Diebenund -Vandalen-Kirchen-machen-Pforten-dicht-1609307700). Immer öfter bleiben die Kirchen deutschlandweit aufgrund dieser Entwicklung außerhalb der Gottesdienstzeiten verschlossen; viele Kirchengemeinden sehen sich gezwungen , Überwachungskameras zu installieren oder private Wachdienste zu engagieren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6720 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bundesweiten Zahlen der Diebstähle und Einbrüche in christliche Kirchen, Kapellen und Kirchenschändungen in den Jahren 2016 und 2017? Ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin eine ansteigende Tendenz der Straftaten gegen christliche Sakralbauten zu konstatieren (bitte nach Jahr, Delikten und Ort aufschlüsseln)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) erfolgt keine nach Religionen oder Konfessionen differenzierte Erfassung von Diebstählen und Einbrüchen in christliche Kirchen und Kapellen sowie Kirchenschändungen. Der Bundesregierung liegen somit keine statistischen Daten vor. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung bundesweit künftig eine einheitliche und systematische Erfassung der Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor dem Hintergrund der bereits in der Vergangenheit erfassten „christenfeindliche Straftaten“ und eines aus Sicht der Fragesteller anzunehmenden gesteigerten öffentlichen Interesses an dem Phänomen? Wenn nein, warum nicht? In der PKS wird bisher der Diebstahl von sakralen Gegenständen in einigen Straftatenschlüssen zusammenfassend unter „Diebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen“ erfasst. Eine differenzierte Erfassung nach Art des Objektes oder nach Religion bzw. Konfession erfolgt nicht. Seitens der zuständigen Länder wurde bislang kein Bedarf an der Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten formuliert. Eine einheitliche und systematische Erfassung dieser Fälle in der PKS ist daher nicht beabsichtigt . Sofern der Straftat eine christenfeindliche Motivation zugrunde liegt, erfolgt deren Erfassung - wie bisher - in den Bundesweiten Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität (PMK). 3. In wie vielen der Fälle der Jahre 2016 und 2017 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter bei Straftaten gegen christliche Sakralbauten ermittelt werden (bitte nach Fällen aufschlüsseln)? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der insgesamt jeweils entstandene Schaden der Jahre 2016 und 2017 bei Straftaten gegen christliche Sakralbauten? 5. Sind lokale, regionale oder länderspezifische Schwerpunkte der Fälle zu konstatieren? Variieren die Aufklärungsquoten von Bundesland zu Bundesland? 6. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung konfessionsspezifische Unterschiede in der Quantität bei den erfassten Fällen? 7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffern bezüglich der Einbrüche in christliche Kirchen und Kirchenschändungen in den Jahren 2016 und 2017 ein? Zu den Fragen 3 bis 7 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6720 8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum besseren Schutz christlicher Sakralbauten ergriffen bzw. welche hält sie für sinnvoll? Wäre beispielsweise ein Schutz von Kirchen, zumindest temporär bei einer räumlichen Konzentration von Fällen analog dem polizeilichen Schutz jüdischer Einrichtungen, denkbar? Für den Schutz christlicher Sakralbauten sind die Länder zuständig, ebenso für die Entscheidung über (temporäre) Schutzmaßnahmen analog dem polizeilichen Schutz jüdischer Einrichtungen. 9. Wie erklärt die Bundesregierung die offenkundige Diskrepanz zwischen der im vierstelligen Bereich zu veranschlagenden jährlichen Anzahl von bundesweiten Straftaten gegen christliche Sakralbauten und den in den bundesweiten Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität (PMK) im Jahr 2017 angegebenen bundesweit 25 Fällen von „christenfeindlichen Straftaten“ gegen Kirchen und christliche Symbole? Nach welchen Kriterien beurteilt das Bundeskriminalamt (BKA) Straftaten gegen christliche Sakralbauten als politisch motivierte „christenfeindliche Straftaten“? Welche Bedeutung wird in diesem Zusammenhang Vandalismus beigemessen ? Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden (sog. Politisch motivierte Kriminalität – PMK), werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) durch die Länder an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet und dort in der Fallzahlendatei „Lageauswertung Politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) erfasst . Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten Themenfeldern zugeordnet sowie die ggf. erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem von fünf staatsschutzrelevanten Phänomenbereichen (links, rechts, ausländische Ideologie , religiöse Ideologie, nicht zuzuordnen) abgebildet. Diese Zuordnung erfolgt auch, wenn kein Tatverdächtiger bekannt ist, die Umstände der Tat jedoch eine entsprechende Bewertung zulassen. Eine Straftat gilt im Rahmen des KPMD-PMK als geklärt, wenn mindestens ein Tatverdächtiger bekannt ist. Die von den Fragestellern genannte „Diskrepanz“ ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Diebstähle und Einbrüche in christliche Kirchen und Kapellen sowie Kirchenschändungen dem Bundeskriminalamt nicht als politisch motivierte Delikte gemeldet werden. Die Bewertungshoheit der Frage, ob eine Straftat als politisch motiviert eingestuft wird, liegt bei dem jeweils zuständigen Land. Die diesbezüglichen Regelungen sind in den bundesweit gültigen Unterlagen zum KPMD-PMK niedergelegt. Das Themenfeld „Christenfeindlich“ wird im Rahmen des KPMD-PMK unabhängig von der Deliktsgruppe für Straftaten gewählt, die sich gegen das Christentum bzw. gegen Christen richten und bei denen im Einzelfall eine wie oben beschriebene politische Motivation des Täters vorliegt. Welche Bedeutung Vandalismus in diesem Zusammenhang beigemessen wird, kann seitens der Bundesregierung nicht bewertet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6720 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Nach welchen Kriterien beurteilt das Bundeskriminalamt (BKA) Straftaten gegen jüdische und islamische Sakralbauten als politisch motivierte Straftaten ? Wie in der Antwort zu Frage 9 beschrieben, erfolgt die Einstufung einer Straftat als politisch motivierte Tat anhand der Umstände der Tatbegehung oder der Einstellung des Täters. Entscheidend ist die Tatmotivation bei Begehung der Straftat. Für die Einordnung von Straftaten in die Kategorien „christenfeindlich“, „antisemitisch “ oder „islamfeindlich“ gelten dieselben Kriterien. 11. Existieren nach Ansicht der Bundesregierung Strafbarkeitslücken bezüglich der Angriffe auf christliche Sakralbauten, die geschlossen werden müssten? Aus Sicht der Bundesregierung bestehen keine Strafbarkeitslücken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333