Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6770 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6294 – Sachstand zur Einführung und Nutzung des Schützenpanzers Puma sowie Überblick über die Maßnahmen zur Verbesserung seiner Einsatzbereitschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Schützenpanzer Puma wurde etwas mehr als zehn Jahre nach Vertragsabschluss und mit rund fünf Jahren Verspätung am 17. April 2015 der Truppe zur Einführung und Nutzung übergeben. Nach Planung der Bundesregierung sollen zunächst 350 Schützenpanzer beschafft und eingeführt werden. Dazu wurde eine Einführungsorganisation (EFO) Puma aufgestellt, die die Einführung des Schützenpanzers und die Ausbildung der Soldaten an ihm unterstützen sollte. Diese EFO arbeitet seit Jahren eng mit dem Hersteller Projekt System & Management GmbH (PSM) und den übernehmenden Verbänden zusammen, um die technischen Probleme, die seit 2015 immer wieder Schlagzeilen machen (www.autobild.de/artikel/spz-puma-probleme-beim-neuen-schuetzenpanzer35 43820.html), zu lösen und die Ausbildung trotz der zahlreichen Mängel sicherzustellen . Die ausgelieferten neuen Fahrzeuge weisen aber unverändert eine geringe Einsatzbereitschaft auf (www.welt.de/politik/deutschland/article1830299 44/Bundeswehr-der-Krise-Von-71-ausgelieferten-Puma-Panzern-sind-nur-27- einsatzbereit.html). Ein zweites Baulos, das den Bedarf der Verbände vollständig decken soll, ist daher erst nach 2021 geplant (BMVg, Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2018, Staatssekretär Benedikt Zimmer, 3. September 2018). Bis dahin sollen alle 350 Schützenpanzer Puma, die derzeit allesamt noch Vorserienfahrzeuge mit unterschiedlichen Bauständen sind, auf den K-Stand, den vertraglich geschuldeten Stand, gebracht werden. Abgesehen davon war der Presse zu entnehmen, dass die Körpergröße der Schützentruppsoldaten 1,84 m nicht überschreiten darf (www.welt.de/wirtschaft/article180519422/Schuetzenpanzer-Puma-Soldatenduerfen -nicht-groesser-als-1-84-Meter-sein.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6770 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Des Weiteren sind der Stauraum und der Innenraum des Pumas sehr begrenzt. Der Puma soll im Transportflugzeug A-400M transportiert werden können (www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/aktuelles/aus_der_technik/!ut/p/z1/h Y_RC4IwEMb_I28zU3ucSCKhlJbpXmK4YYZtMpb00B_fJPBNuocP7vvufsc BhRqoZFPfMdMryQbbN9S_-TsvTdwSZYl7IYhUxflQZTlGyQYquP4boTZG K0UQlFxAYxnBKiP0oQQKlAunVVKYWY2QprfaaWaUdkalzTAnL61t4vQ cGoTjCAfLKfwhdZVkJ-R5cRoVM_DBJvZedlk7Pw3NnUk-iKNqyc8Yn_sw z7fdF9Ktb5U!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/) und unterscheidet sich daher u. a. von denjenigen Anforderungen, die an andere westliche Schützenpanzer gestellt werden. 1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die fortwährenden technischen Ausfälle beim Schützenpanzer Puma? Die technischen Ausfälle beim Schützenpanzer PUMA sind im Wesentlichen auf eine noch nicht zufriedenstellende Stabilität des Gesamtsystems zurückzuführen, was im Zuge der Einführung von komplexen Systemen nicht unüblich ist. 2. Was unternimmt die Bundesregierung, um die festgestellten Mängel abzustellen , und haben diese Änderungen Einfluss auf den K-Stand? Zur gezielten Schwachstellenanalyse wurde im Jahr 2017 eine sogenannte Nutzungskampagne durchgeführt. Hierbei wurden Maßnahmen zur Abstellung der technischen Mängel identifiziert und umgesetzt. Zur Verifizierung der Maßnahmen wurde im November 2018 eine weitere Nutzungskampagne durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die eingebrachten Änderungen die Systemstabilität wesentlich verbessert haben. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der K-Stand der Fahrzeuge entsprechend angepasst. 3. Welche bauseitigen Anforderungen des Auftraggebers wurden nach Vertragsunterzeichnung im Dezember 2004 in das Pflichtenheft des Schützenpanzers Puma aufgenommen, und warum wurde dabei nicht in ausreichendem Maße die Körpergröße heutiger Soldaten beachtet? Die wesentlichen Anforderungen an den Schützenpanzer PUMA wurden mit dem Beschaffungsvertrag vom Dezember 2004 festgeschrieben (siehe Vorlage „Beschaffung von fünf Vorserienfahrzeugen Schützenpanzer (SPz) PUMA“ des BMF Nummer 153/04 vom 25. November 2004). Hierbei wurde auch die Forderung nach der Körpergröße (75. Perzentil, festgeschrieben in dem Dokument „Abschließende Funktionale Forderung (AF) für das System ‚Schützenpanzer 3‘ vom 27. Juni 2002“) berücksichtigt und forderungsgerecht umgesetzt. Auf die Antwort auf die Frage 4 wird verwiesen. Die im Zuge der Projektierung und Erprobung gewonnenen Erkenntnisse flossen in die bis heute umgesetzten 13 Änderungsverträge zum Beschaffungsvertrag Schützenpanzer PUMA ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6770 4. Ist es zutreffend, dass durch die bauliche Ausführung des hinteren Kampfraums des Schützenpanzers Puma ein Drittel der durchschnittlichen Bewerber und der heutigen Panzergrenadiere aufgrund ihrer Körpergröße nicht in der Panzergrenadiertruppe eingesetzt werden können? Nein, dies ist nicht zutreffend. Die Begrenzung der Körpergröße der Besatzung des Schützenpanzers PUMA hat aktuell folgende Auswirkungen auf die personelle Einsatzbereitschaft: Von den heute in der Bundeswehr dienenden Panzergrenadieren sind − 86 Prozent uneingeschränkt im Schützenpanzer PUMA einsetzbar, − 12 Prozent zwischen 185 cm und 191 cm groß und damit im Schützenpanzer PUMA nur als Kernbesatzung (Kommandant, Richtschütze, Fahrer) einsetzbar , − 2 Prozent sind größer als 191 cm und damit im Schützenpanzer PUMA nicht einsetzbar. Die personelle Einsatzbereitschaft für den Schützenpanzer PUMA ist damit gewährleistet . 5. Von welchem Termin geht die Bundesregierung zurzeit aus, an dem der Hersteller die vereinbarte Menge an Schützenpanzern gemäß dem vertraglich geschuldeten K-Stand liefert, und wann wird den Panzergrenadieren ein zuverlässiger , störungsfreier, robuster und einsatzbereiter Schützenpanzer Puma zur Verfügung stehen? Nach derzeitiger Planung endet die Serienauslieferung der vertraglich vereinbarten 350 Schützenpanzer PUMA im August 2020. Die Fahrzeuge, die bei Auslieferung noch nicht dem vertraglich vereinbarten K-Stand entsprachen, werden im Rahmen der sogenannten Werksinstandsetzung der Instandhaltungsstufe 4 bei den Firmen nachgerüstet. Der Zeitpunkt dieser Instandsetzung hängt u. a. von der Intensität der Nutzung der Fahrzeuge ab, so dass hier kein Termin genannt werden kann. Für internationale Einsätze nutzbare Fahrzeuge sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen, damit der Schützenpanzer PUMA im Rahmen der NATO-Verpflichtung „Very High Readiness Joint Task Force“ (VJTF) im Jahr 2023 eingesetzt werden kann. 6. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Schützenpanzer Puma in einem Airbus A-400M Transportflugzeug im Lufttransport verlastet, und wie viele A-400M werden benötigt, eine Panzergrenadierkompanie unter Einsatzbedingungen per Lufttransport zu verladen? Bislang wurde kein Schützenpanzer PUMA im Transportflugzeug A400M verlastet . Folgerungen und Angaben zum Lufttransport können erst nach Abschluss der Nachweisführung erfolgen. 7. Sind die Panzergrenadiere mit dem Schützenpanzer Puma in der Lage, alle Waffen, Kampfmittel, die gesamte persönliche der Jahreszeit entsprechende Ausrüstung sowie Wasser und Lebensmittel für einen 24-Stunden-Gefechtstag an Bord mitzuführen? Ja. Die Ausrüstung der Panzergrenadiere und die Beladung im Schützenpanzer PUMA erfolgt missionsabhängig, um die vorgesehenen Einsätze erfolgreich durchführen zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6770 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle 350 Fahrzeuge auf dem gleichen technischen Stand sein, und welche Auswirkungen hat das auf die Ausbildung der bis dahin ausgebildeten Besatzungen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. In Abhängigkeit der durchzuführenden Änderungen muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Maßnahme eine Auswirkung auf die Ausbildung der bis dahin ausgebildeten Besatzungen hat und ggf. eine Nachschulung erfordert. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beschaffung des zweiten Bauloses des Schützenpanzers Puma gemäß den vertraglichen Vereinbarungen von 2004 (K-Stand) zu beauftragen, oder ist bereits die Obsoleszenz bei Baugruppen erkennbar, die zu einer erneuten Modifikation der Anforderungen und damit Verlängerung der Beschaffung führen würden? Die Beschaffung eines zweiten Loses von Schützenpanzern PUMA ist derzeit in der Untersuchung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333