Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6771 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6317 – Registrierung von Flüchtlingen durch mobile Registrierteams V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einem Bericht auf „Merkur.de“ der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (www.merkur.de/bayern/mobile-teams-helfen-fluechtlinge-schnellerzu -registrieren-5924618.html) waren Mitte Oktober 2015 insgesamt 130 sogenannte Mobile Registrierteams deutschlandweit im Einsatz. Ihr Auftrag: „Auf Zuruf dort hinfahren, wo viele unregistrierte Flüchtlinge sind, und deren Daten erfassen. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass sich keine Kriminellen unter den Neuankömmlingen befinden, denn die Daten werden mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Außerdem wird geprüft, ob die Asylbewerber nach dem Dublin-System eventuell in das EU-Land zurückgeschickt werden müssen, in dem sie zuerst ankamen […] sie legen für das BAMF eine sogenannte Vor-Akte an – sie ist für den späteren Asylantrag nötig. Bisher geschah dies bei der Antragstellung in einer der Außenstellen des Bundesamtes […].“ 1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wann den Einsatz von mobilen Registrierteams angeordnet? Der Einsatz von mobilen Teams wurde im Herbst 2015 zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart. 2. Wem oblag nach Kenntnis der Bundesregierung die Fachaufsicht über die eingesetzten Registrierteams? Die Fachaufsicht über das BAMF in Asylsachen obliegt und oblag dem BMI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6771 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Registrierteams wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt eingesetzt, und wie viele Personen umfassten die mobilen Registrierteams jeweils? Die Zahl der Registrierteams war variabel. Eingesetzt waren grundsätzlich 100 Teams mit Personal der Zollverwaltung, das zum BAMF abgeordnet wurde. Diese wurden je nach der Zahl der Anforderungen der Teams seitens der Bundesländer durch Bundeswehrteams ergänzt, die ebenfalls zum BAMF abkommandiert wurden. Auf diese Weise kamen bis zu 190 Teams zustande. Die Teamstärke betrug grundsätzlich 2 Personen, die mobilen Teams wurden je nach örtlicher Bedarfslage im Einzelfall aufgestockt. 4. Wie lange bzw. in welchem Zeitraum waren die Registrierteams jeweils eingesetzt (bitte den Zeitraum für jedes Registrierteam einzeln ausweisen)? Zur Einsatzdauer einzelner Registrierteams sind keine Aussagen möglich. Von der Zollverwaltung wurden von September 2015 bis Januar 2017 Mitarbeiter/innen an das BAMF abgeordnet. Die Zeiträume der Abordnungen beliefen sich jeweils zwischen 1 und 13 Monaten. Die Kommandierungen von der Bundeswehr fanden von September 2015 bis Juni 2016 statt. 5. Wie viele sogenannter Vorakten haben die Registrierteams in diesem Zeitraum angelegt? Eine valide Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung nicht möglich, da die Vorakten bei der zentralen Erfassung nicht danach unterschieden wurden, durch welche Stelle die Registrierung vorgenommen wurde. Dies vorangestellt schätzt die Bundesregierung, dass ca. 250 000 Vorakten durch die mobilen Teams angelegt wurden. 6. Wurde im Rahmen der Registrierung durch die mobilen Registrierteams ein Eurodac-„1“-Treffer für Deutschland erzeugt, und wenn ja, in wie vielen Fällen ? Die EURODAC-Verordnung unterscheidet bei der Speicherung der Fingerabdruckdaten verschiedene Kategorien: Personen, die bei Grenzübertritt internationalen Schutz beantragen, werden in der Kategorie 1 gespeichert. Personen, die – aus einem Drittstaat kommend – beim illegalen Überschreiten der Grenze eines Mitgliedstaats auf dem Land-, See- oder Luftweg von den zuständigen Kontrollbehörden aufgegriffen und nicht zurückgewiesen werden, werden in der Kategorie 2 gespeichert. Personen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats aufhalten, werden in der Kategorie 3 gespeichert. Der Bundesregierung ist die Beantwortung der Frage nicht möglich. Grund dafür ist, dass Vorakten ständig angelegt und sodann in Asylverfahrensakten umgewandelt wurden und in den Asylverfahrensakten nicht erfasst wird, ob die Registrierung durch ein mobiles Team im Sinne der Fragestellung vorgenommen wurde. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6771 7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass viele der durch die mobilen Registrierteams registrierten Personen keinen Asylantrag in Deutschland stellen wollten, weil sie eigentlich nur auf der Durchreise in ein anderes Land waren, um dort einen Asylantrag zu stellen? Wenn ja, wie viele Fälle bzw. Personen waren davon betroffen? Zu der jeweiligen Motivation der registrierten Asylsuchenden können mangels Datenbasis keine Aussagen getroffen werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Wie viele der von den mobilen Registrierteams registrierten Personen hatten einen Eurodac-Treffer („1“ oder „2“) eines anderen Landes, und für wie viele dieser Personen konnte fristgemäß (entsprechend Artikel 21 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013) ein Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch durch Deutschland gestellt werden? Durch wen wurden diese gegebenenfalls gestellt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. Ist es zutreffend, dass mit der Überprüfung der registrierten Personen im Dublin-System, sofern die Personen einen Eurodac-Eintrag eines anderen Landes besaßen, die Frist von zwei Monaten zur Stellung eines Aufnahmebzw . Wiederaufnahmegesuchs nach den Artikel 21 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Gang gesetzt wurde? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Grundsätzlich gilt: Wird bei der erkennungsdienstlichen Behandlung ein sog. EURODAC-Treffer erzielt, stellt das BAMF ein Übernahmeersuchen (Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch) innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt der EURODAC-Treffermeldung. 10. Für wie viele Personen, dies sich eigentlich auf der Durchreise zur Asylantragstellung in ein anderes Land befanden, wurde Deutschland durch den mit der Registrierung durch ein mobiles Registrierteam erstellten Eurodac-„1“- Treffer für das Asylverfahren zuständig? Wie viele dieser Personen wurden in diesem Zusammenhang von anderen Ländern an Deutschland zurücküberstellt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333