Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6775 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6352 – Non-Paper der Österreichischen Ratspräsidentschaft zur europäischen Einlagensicherung für die Sitzung der Eurogruppe+ im erweiterten Format am 5. November 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller haben in zwei Kleinen Anfragen Nachfragen zum Diskussionsstand zur europäischen Einlagensicherung (EDIS), insbesondere zu den Vorschlägen der bulgarischen Ratspräsidentschaft für ein sog. Mandatory Lending Modell (Bundestagsdrucksache 19/4769) sowie zu den Vorschlägen der Österreichischen Ratspräsidentschaft für ein sog. Hybrid-Modell (Bundestagsdrucksache 19/4310) erfragt. Zur zusammenfassenden Darstellung der Vorstellungen der bulgarischen sowie der österreichischen Ratspräsidentschaften vgl. die entsprechenden Bundestagsdrucksachen. Bei den Antworten auf beide Kleinen Anfragen hat sich die Bundesregierung im Wesentlichen und insbesondere bei den strittigen und/oder auswirkungsintensiven Fragen auf folgende, stellvertretend aufgeführte Formulierungen zurückgezogen : „Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. Es werden daher derzeit lediglich technische Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion geführt“ (vgl. Vorbemerkung sowie Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2c und 2d auf Bundestagsdrucksache 19/4662). „Bei den Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion handelt es sich lediglich um technische Diskussionen auf fachlicher Ebene“ (vgl. Vorbemerkung sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/5239). Damit wurde und wird suggeriert, die Beratungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu EDIS sowie zu den verschiedenen Alternativmodellen hätten die Ebene der sog. technischen Beratungen auf der Arbeitsebene nicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6775 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode verlassen. Mit dem nun von der AUT-PRE vorgelegten Non Paper zu EDIS u. a. für die Sitzung der Eurogruppe im erweiterten Format (Eurogruppe+) am 5. November 2018 erreicht die Befassung die politische Ebene. 1. Ist die Vorlage des Non-Papers durch die österreichische Ratspräsidentschaft zu EDIS für die Sitzung der Eurogruppe+ am 5. November 2018 nach Ansicht der Bundesregierung nunmehr als „Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS“ zu werten (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5239)? Die Vorlage des Non-Papers durch die AUT-PRE zu EDIS für die Sitzung der Eurogruppe+ am 5. November 2018 ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht als Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS zu werten. 2. Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Vorlage eines Non-Papers durch die österreichische Ratspräsidentschaft zu EDIS für die Eurogruppe+ für keinen „Einstieg in politische Verhandlungen“? Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Tagesordnungspunkt inklusive des Non-Papers der österreichischen Ratspräsidentschaft wieder abgesetzt wird? Der Tagesordnungspunkt wurde nicht abgesetzt. Die ressortabgestimmte Position der Bundesregierung zu einer gemeinsamen europäischen Einlagenversicherung (EDIS) ist unverändert: Politische Verhandlungen über EDIS können erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen, unter Beibehaltung aller Elemente des Fahrplans des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) in der richtigen Reihenfolge. Es bedarf insbesondere eines noch ambitionierteren Abbaus vorhandener und der Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite, einer Verbesserung der Effizienz von Insolvenzregimen, soweit erforderlich, und des Aufbaus hinreichender Verlustpuffer bei Banken sowie einer angemessenen regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen. In der Eurogruppe+ am 5. November war insbesondere zu einer regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen keine Annäherung der Positionen erkennbar. Die AUT-PRE hat in dem Non-Paper ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Papier eine deskriptive Darstellung der in der Ratsarbeitsgruppe diskutierten Modelle beinhaltet und aufgrund der nicht abgeschlossenen technischen Diskussionen keine Entscheidungsgrundlage sein kann. 3. Wenn ja, hält es die Bundesregierung nunmehr für notwendig bzw. erforderlich , auf die bisher offengelassenen Antworten unter Verweis auf die nur „technischen Beratungen“ zu diesem Dossier substanziell(er) als bisher zu antworten bzw. Position zu beziehen? 4. Wird die Bundesregierung nun die angekündigte „Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten“ eines bzw. aller EDIS-Modelle vornehmen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5239)? 5. Wenn nein, aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung dies nicht vor? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Zur Frage der Ausgestaltung möglicher EDIS-Modelle werden aktuell lediglich technische Diskussionen auf fachlicher Ebene geführt. Die Meinungsbildung ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6775 nicht abgeschlossen. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung . 6. Wenn ja, zu wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine ressortabgestimmte Position mit einer Bewertung aller Ausgestaltungsvarianten vorlegen? 7. Würde die Bundesregierung im Falle einer Verständigung auf ein EDIS-Modell eher ein sog. zentralisiertes Modell (Reinsurance Modell oder Hybrid Modell) bevorzugen? 8. Welche Vorteile hätte ein sog. zentralisiertes Modell aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung? 9. Welche Nachteile hätte ein sog. zentralisiertes Modell aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung? 10. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein nichtzentralisiertes EDIS- Modell (z. B. Mandatory Lending Model) niedrigere Einführungs- und operationale Kosten besäße? 11. Wie beurteilt die Bundesregierung das Mandatory Lending Modell im Hinblick auf eine Verlusttragung? 12. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass alle EDIS-Modelle Sicherheiten gegen einen sog. Moral-Hazard-Effekt beinhalten würden? Welche Modelle bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Moral Hazard als besonders nachteilig und welche als vorteilhaft(er)? Die Fragen 6 bis 12 werden zusammen beantwortet. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. 13. Ist die Bundesregierung der Meinung, das Rückversicherungs- oder das Hybrid -Modell würden ein höheres Fortentwicklungspotential aufweisen? Das Non-Paper der AUT-PRE liegt den Fragestellern vor. Die Bundesregierung hat keine weitergehenden Kenntnisse über Details der Wertung der AUT-PRE. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 14. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der österreichischen Ratspräsidentschaft der unterschiedlichen EDIS-Modelle? Wenn nein, an welchen Stellen bzw. zu welchen Punkten würde die Bundesregierung eine andere Auffassung vertreten bzw. vertritt sie eine abweichende Auffassung? Die im Annex zum Non-Paper der AUT-PRE dargestellte Bewertung der unterschiedlichen EDIS-Modelle fußt auf Parametern, die sich je nach der konkreten Ausgestaltung des EDIS-Designs ändern. Entsprechend wird in dem der Tabelle vorangestellten Disclaimer darauf hingewiesen, dass die Aussagen in der Tabelle sämtlich bloß beispielhaft sind, da Änderungen der Parameter auch zu Änderungen der Bewertung führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6775 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Frage der Ausgestaltung möglicher EDIS-Modelle werden aktuell lediglich technische Diskussionen auf fachlicher Ebene geführt. Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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