Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6785 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6461 – Zeitplan für Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut eines Berichts des „SPIEGEL“ vom 16. November 2018 soll sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem internen Arbeitspapier der Steuerabteilung im Wesentlichen den Vorschlägen von Hessen und Schleswig-Holstein für die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen angeschlossen haben. Danach sollen die steuerberatenden Berufe künftig binnen 30 Tagen Steuergestaltungen anzeigen, wenn diese zur Verringerung oder Erstattung von Einkommen-, Grunderwerb-, Gewerbe-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen würden; soll die Anzeige gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen . Die sog. DAC-6-Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wurde am 5. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen) und trat am 25. Juni 2018 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, sie bis spätestens 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5238 zum „Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen “ (BMF-Arbeitsentwurf) viele gestellte Fragen unter Verweis auf den noch nicht vorliegenden Referentenentwurf nicht beantwortet. Der Arbeitsentwurf liegt den Fragestellern vor. Der „SPIEGEL“ berichtet, der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz wolle „nun“ die Anzeigepflicht einführen. Der Bundesminister wird wie folgt zitiert: „Je schneller wir solche Modelle erkennen , desto rascher lassen sie sich gesetzlich unterbinden“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6785 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. DAC-6-Richtlinie vorzulegen, um allen Beteiligten eine ausreichende Implementierungszeit einzuräumen? 2. Sind der Bundesregierung neben den im Bericht des „SPIEGEL“ vom 16. November 2018 erwähnten Erwartungen einer Kanzlei, aufgrund der zu erwartenden Vorschriften sei mit der Anzeige von rund 1 200 Fällen zu rechnen , weitere Angaben aus anderen beratenden Kanzleien, Gesellschaften usw. bekannt? 3. Und wenn ja, in welchem Umfang wurden formell und/oder informell gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Fallzahlen gemeldet? 4. Welche Gremien haben sich seit Versendung des BMF-Arbeitsentwurfs mit der Thematik der Einführung einer Anzeigepflicht für (grenzüberschreitende und nationale) Steuergestaltungen befasst? 5. Welche Verbände, Interessenvertretungen usw. haben zum BMF-Arbeitsentwurf gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen, und wenn ja, mit welcher Grundaussage? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 24 auf Bundestagsdrucksache 19/5238 wird verwiesen. 6. Gibt es nunmehr auf Basis des internen Arbeitspapiers Berechnungen bzw. erste Schätzungen, welcher Personalaufwuchs für das BZSt mit Übernahme dieser neuen Aufgaben zu erwarten wären (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5238)? Gibt es auf Arbeitsebene hierzu seitens des BZSt Meldungen an das Bundesministerium der Finanzen (E-Mailverkehr, Zulieferung von Zahlen für Sitzungen o. Ä.)? Belastbare Schätzungen zu den personellen Auswirkungen, die sich aus der Umsetzung der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (sog. DAC-6-Richtlinie) ergeben, sind erst nach der Finalisierung der entsprechenden Regelungen möglich. Aussagen hierzu werden in dem noch zu erstellenden Referentenentwurf aufgenommen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich insgesamt um einen laufenden Vorgang handelt, bezüglich dessen derzeit die Willensbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. 7. Wird die grundsätzlich jährlich aktualisierte IT-Planungsliste der Bundesfinanzverwaltung im Hinblick auf die nationale Umsetzung der DAC-6-Richtlinie angepasst (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 19/5238, Antwort zu Frage 26)? Oder lässt sich diese Umsetzung nach Ansicht der Bundesregierung unter eine der bestehenden 24 IT-Aktivitäten subsumieren? In der Aktualisierung der IT-Planungsliste werden die sich aus der Umsetzung der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (sog. DAC-6-Richtlinie) ergebenden IT- Maßnahmen berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333