Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6789 19. Wahlperiode 02.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6366 – Aktuelle Migrationszahlen und illegaler Aufenthalt in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Tagesschau“ berichtete am 28. Juni 2018, dass Deutschland nach Schätzung des UNHCR rund 1,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber (1 399 669) aufgenommen hat (www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un- 105.html). Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3629 hielten sich zum Stichtag des 30. Juni 2018 insgesamt 689 970 Personen in Deutschland auf, deren Asylantrag rechtsoder bestandskräftig abgelehnt worden war, ohne dass dies direkte Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsstatus zulässt. „WELT.de“ berichtete am 20. Oktober 2018 unter der Schlagzeile „Illegale Migration nach Deutschland wird offenbar unterschätzt“ über einen aktuellen internen Bericht der EU-Kommission, in dem es heißt, Deutschland nehme an, dass die tatsächlichen Zahlen zur irregulären Migration höher seien als jene, die durch die vorliegenden Daten dargestellt würden. Dem Bericht zufolge bleibt das Ausmaß der Wanderungen innerhalb der Europäischen Union hoch: Bei Abfragen stellten die Behörden der EU-Kommission Mitte September 2018 innerhalb nur einer Woche 8 343 Eurodac-Treffer für Personen fest, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat registriert worden waren. „Vor allem bei Asylsuchenden in Frankreich (1 522 Fälle) und in Deutschland (1 098 Fälle) ergab der Datenabgleich, dass Migranten davor in einem anderen Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt hatten. Im Hinblick auf diese Länder wurden auch die meisten Asylbewerber identifiziert, die in der Vergangenheit zwar beim Passieren der EU-Außengrenze festgestellt wurden, sich anschließend aber weiter in die Zielländer durchschlugen, ohne einen Asylantrag zu stellen “ (www.welt.de/politik/ausland/article182395050/Asylbewerber-Illegale- Migration-nach-Deutschland-wird-offenbar-unterschaetzt.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6789 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereits im Jahr 2016 kam man zur Vermutung, dass zwischen 180 000 und einer halben Million Menschen in Deutschland ohne Papiere, quasi im Versteck lebten und diese Zahlen noch weiter zunehmen würden. Man stellte sich in diesem Kontext die Frage, wie die Gesellschaft damit umzugehen hätte (www.tagesspiegel. de/politik/fluechtlinge-und-illegalitaet-zahl-der-migranten-ohne-papiere-duerfteweiter -steigen/13048502.html). Vor diesem Hintergrund fragen sich die Fragesteller, ob nicht genauere Anhaltspunkte zur Feststellung einer etwaigen Dunkelziffer feststellbar sind und welche aktiven Maßnahmen die Bundesregierung zur Lösung dieser Problematik ergreift . 1. Wie viele registrierte Schutzsuchende befinden sich seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2018 (Stichtag: 30. November) in Deutschland a) zur Durchführung eines Asylverfahrens (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus), Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 30. November 2018 insgesamt 332 112 Personen in Deutschland auf, die nach dem 31. Dezember 2014 in Deutschland eingereist sind und sich in einem noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren befanden. b) mit befristetem oder unbefristetem Schutzstatus (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus) bzw. Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. November 2018 insgesamt 658 020 Personen in Deutschland auf, die nach dem 31. Dezember 2014 in Deutschland eingereist sind, in der Folge einen Asylantrag stellten und die zwischenzeitlich als Asylberechtigter nach Artikel 16a Grundgesetz (GG) bzw. Flüchtling gemäß § 3 des Asylgesetzes (AsylG) anerkannt oder denen nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt wurde. c) nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus)? Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. November 2018 insgesamt 78 073 Personen in Deutschland auf, die nach dem 31. Dezember 2014 in Deutschland eingereist sind, in der Folge einen Asylantrag stellten, der zwischenzeitlich ablehnend entschieden wurde und zum genannten Stichtag ausreisepflichtig waren. In der Zahl sind auch Schutzsuchende mit abgelehntem subsidiären Schutzstatus enthalten. 2. Wie lautet der genaue Inhalt der Stellungnahme der Bundesregierung zur illegalen Migration gegenüber der EU-Kommission (s. o. WELT.de vom 20. Oktober 2018), und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welcher Bericht der EU-Kommission gemeint sein könnte. 3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele abgelehnte Schutzsuchende seit 2015 untergetaucht sind? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6789 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 zur verlässlichen Erfassung der Zahl sich illegal in Deutschland aufhaltender Ausländer, insbesondere zur Aufklärung des Dunkelfelds ergriffen? Illegal in Deutschland aufhältige Ausländer sind solche, die sich ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne Kenntnis der Behörden im Bundesgebiet aufhalten . Sie sind den Behörden also nicht bekannt und können daher auch nicht verlässlich erfasst werden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergreifen die Bundespolizei, die Polizeibehörden der Länder sowie der Zoll zahlreiche Maßnahmen, um illegal in Deutschland aufhältige Ausländer zu erfassen. 5. Plant die Bundesregierung einen aktuellen schriftlichen Bericht unter dem Titel „Illegal aufhältige Migranten in Deutschland – Datenlage, Rechtslage und Handlungsoptionen“ wie vom Bundesministerium des Innern 2007 ausgegeben ? Nein. 6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Personen sich illegal in den einzelnen Kommunen aufhalten? Wenn ja, wie verteilen sich diese Personen auf die Kommunen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wurden sich in Deutschland illegal aufhaltende Ausländer im Rahmen einer Kontrolle des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im obigen Zeitraum erfasst und in welchem Gewerbe wurden diese angetroffen (bitte nach Gewerbeart, Anzahl, Staatsangehörigkeit oder vermuteter Staatsangehörigkeit der illegal beschäftigten Personen und deren Anzahl aufschlüsseln)? Die Behörden der Zollverwaltung prüfen nach § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter anderem auch, ob bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen. Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) erfasst nicht die Anzahl der Personen, die bei einer Prüfung angetroffen werden und sich illegal in Deutschland aufhalten, sondern die Ermittlungsverfahren gegen illegal aufhältige bzw. beschäftigte Ausländer in Deutschland. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht eine standardisierte Auswertung nach Gewerbearten sowie eine Auswertung nach Staatsangehörigkeiten nicht vor. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6789 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eingeleitete Ermittlungsverfahren 2015 2016 2017 2018 (bis 30.11.) Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz 114 79 135 173 illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz 1.557 1.907 2.325 3.385 illegale Einreise § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz 54 37 70 79 Ausüben einer Beschäftigung ohne Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis § 404 Abs. 2 Nr. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch 1.995 2.253 3.147 3.551 8. Bestehen Erkenntnisse über die Art der Lohnzahlungen an die in Frage 7 illegal beschäftigen Personen und über den jeweils bezahlten Stundenlohn? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In der Arbeitsstatistik der FKS erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung über die Art der Lohnzahlungen und über den jeweils bezahlten Stundenlohn in Verbindung mit aufenthaltsrechtlichen Kriterien. 9. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Stellen gemäß § 87 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ihrer Übermittlungspflicht in den Jahren 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November) nachgekommen (bitte nach Art der öffentlichen Einrichtung und der Anzahl der gemeldeten Fälle aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Durchführung des § 87 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes liegt in der Zuständigkeit der Länder. 10. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum Privatpersonen oder privatrechtlich organisierte Institutionen ohne eine solche Übermittlungspflicht einen illegalen Aufenthalt gemeldet? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Wie viele sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer Personen- oder Ausreisekontrolle im Jahr 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November) erfasst? 12. Wie viele Straftaten welcher Art haben Ausländer mit illegalem Aufenthalt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 begangen (bitte nach Jahr und Straftat aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet . Die Darstellung der Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit unerlaubtem Aufenthalt sowie der Art der angezeigten Straftaten kann der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2013 bis 2017 entnommen werden. Diese sind auf den Seiten des Bundeskriminalamts öffentlich unter folgendem Link verfügbar: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/ PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html. Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor, da es sich bei der PKS um eine Jahresstatistik handelt. In den entsprechenden Tabellen (siehe unter Standardtabellen : „Übersicht Tatverdächtige“, hier: Tabelle Nr. 61, Spalte 7 – nichtdeutsche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6789 Tatverdächtige Aufenthalt unerlaubt) sind sämtliche Straftaten und Straftatengruppen dargestellt, einschließlich der in Frage 11 erfragten Sachverhalte des illegalen Aufenthalts (Straftatenschlüssel 725700). 13. Welche Organisationen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung einen illegalen Aufenthalt von Ausländern seit 2015 unterstützt oder bieten in solchen Fällen Beratungen an? 14. Erhalten diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche Förderungen (wenn ja, bitte die Organisation und die Höhe der Zuwendungen benennen)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Organisationen bekannt. 15. Wie oft wurde gegen solche Organisationen, beziehungsweise deren Organe oder Mitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Straftatbestände der § 95 AufenthG in Form der Beihilfe (§ 27 des Strafgesetzbuchs – StGB) oder § 96 AufenthG seit 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November ) ermittelt, und wie wurden diese Verfahren abgeschlossen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333