Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6791 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6389 – Politisch motivierte Kriminalität-links von Januar bis November 2018 1. Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität des Phänomenbereichs PMK-links hat es nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis November 2018 in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer (bitte eine monatliche Aufschlüsselung vornehmen )? Wie verteilen sich die aufgeführten Fälle nach Gewalttaten und sonstigen Straftaten bezogen auf die Bundesländer? Die jeweiligen Monatszahlen zu Gewalttaten und sonstigen Straftaten der PMK -links-, gegliedert nach Ländern, sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Die jeweiligen aufgeführten vorläufigen Monatsfallzahlen beruhen auf den Angaben , die jeweils bis zum 28. des Folgemonats ermittelt wurden und stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern. Die Monatszahlen für November 2018 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Januar 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 2 10 BE 9 49 BW 0 27 BY 3 29 HB 1 0 HE 0 2 HH 0 0 MV 0 8 NI 1 28 NW 3 10 RP 0 2 SH 0 6 SL 0 0 SN 9 19 ST 4 17 TH 0 2 Summe 32 209 Gesamt 241 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6791 Februar 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 1 11 BE 2 55 BW 0 17 BY 1 18 HB 0 0 HE 2 2 HH 0 0 MV 1 3 NI 5 28 NW 1 12 RP 0 2 SH 0 5 SL 0 1 SN 2 21 ST 1 5 TH 3 17 Summe 19 197 Gesamt 216 März 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 1 12 BE 8 59 BW 1 19 BY 2 58 HB 0 0 HE 1 6 HH 0 11 MV 2 11 NI 4 38 NW 1 12 RP 7 33 SH 0 10 SL 0 1 SN 2 45 ST 1 10 TH 0 17 Summe 30 342 Gesamt 372 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode April 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 1 12 BE 12 49 BW 1 34 BY 1 29 HB 0 5 HE 0 4 HH 0 13 MV 0 19 NI 1 27 NW 1 23 RP 1 15 SH 0 74 SL 0 0 SN 7 19 ST 1 13 TH 0 10 Summe 26 346 Gesamt 372 Mai 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 0 16 BE 9 34 BW 5 25 BY 3 58 HB 0 2 HE 0 2 HH 1 21 MV 1 9 NI 19 54 NW 0 24 RP 0 9 SH 0 16 SL 0 0 SN 12 32 ST 2 15 TH 1 6 Summe 53 323 Gesamt 376 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6791 Juni 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 0 2 BE 6 23 BW 5 14 BY 1 27 HB 1 6 HE 0 2 HH 0 12 MV 1 12 NI 8 30 NW 0 16 RP 0 9 SH 0 10 SL 0 0 SN 8 15 ST 2 14 TH 1 4 Summe 33 196 Gesamt 229 Juli 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 0 7 BE 4 20 BW 5 27 BY 1 28 HB 1 3 HE 0 3 HH 2 16 MV 1 10 NI 2 19 NW 4 19 RP 0 12 SH 0 9 SL 0 2 SN 1 16 ST 1 9 TH 0 12 Summe 22 212 Gesamt 234 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode August 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 2 12 BE 3 17 BW 4 18 BY 0 9 HB 0 0 HE 0 2 HH 0 6 MV 1 13 NI 4 23 NW 0 5 RP 2 3 SH 0 8 SL 0 0 SN 4 40 ST 0 14 TH 0 12 Summe 20 182 Gesamt 202 September 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 4 19 BE 12 32 BW 2 15 BY 0 11 HB 0 0 HE 0 6 HH 1 8 MV 2 13 NI 4 33 NW 17 13 RP 2 15 SH 0 7 SL 0 0 SN 10 28 ST 0 28 TH 0 1 Summe 54 229 Gesamt 283 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6791 Oktober 2018: Bundesland Gewalttaten sonstige Straftaten BB 0 6 BE 16 44 BW 1 20 BY 0 44 HB 1 3 HE 1 23 HH 0 12 MV 1 10 NI 9 28 NW 0 1 RP 0 9 SH 1 4 SL 0 0 SN 3 18 ST 0 17 TH 0 5 Summe 33 244 Gesamt 277 2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 aufgeführten Taten PMK-links nach den Deliktsbereichen Tötungsdelikte, Körperverletzungen , Brandstiftungen und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch , gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr , Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte , Sachbeschädigungen, Nötigung bzw. Bedrohung, Propagandadelikte, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bezogen auf die Bundesländer? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gewalttaten im Phänomenbereich PMK -links- umfassen Im Monat Januar 2018 keine Tötungsdelikte, sieben Körperverletzungen, sieben Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, 13 Landfriedensbrüche, keine Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , einen Raub, keine Erpressungen, vier Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 148 Sachbeschädigungen, eine Nötigung/Bedrohung, vier Propagandadelikte , keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 26 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat Februar 2018 keine Tötungsdelikte, acht Körperverletzungen, drei Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, drei Landfriedensbrüche, zwei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , einen Raub, keine Erpressungen, zwei Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte , 98 Sachbeschädigungen, fünf Nötigungen/Bedrohungen, sieben Propagandadelikte, keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 49 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Monat März 2018 keine Tötungsdelikte, 13 Körperverletzungen, acht Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, keine Landfriedensbrüche, drei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , keine Raubdelikte, keine Erpressungen, sechs Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 223 Sachbeschädigungen, fünf Nötigungen/Bedrohungen , vier Propagandadelikte, keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 37 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat April 2018 keine Tötungsdelikte, vier Körperverletzungen, elf Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, zwei Landfriedensbrüche, sieben Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , keine Raubdelikte, keine Erpressungen, zwei Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 242 Sachbeschädigungen, drei Nötigungen/Bedrohungen, 16 Propagandadelikte, keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 28 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat Mai 2018 keine Tötungsdelikte, 16 Körperverletzungen, elf Brandstiftungen , keine Sprengstoffdelikte, sechs Landfriedensbrüche, zwei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen, einen Raub, keine Erpressungen, 17 Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 184 Sachbeschädigungen, fünf Nötigungen/Bedrohungen, sieben Propagandadelikte , keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 46 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat Juni 2018 keine Tötungsdelikte, 14 Körperverletzungen, elf Brandstiftungen , keine Sprengstoffdelikte, keine Landfriedensbrüche, keine Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , zwei Raubdelikte, eine Erpressung, fünf Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte , 151 Sachbeschädigungen, vier Nötigungen/Bedrohungen, ein Propagandadelikt , ein Verstoß gegen das Waffengesetz und zwölf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat Juli 2018 keine Tötungsdelikte, neun Körperverletzungen, neun Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, keine Landfriedensbrüche, drei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , einen Raub, keine Erpressungen, keine Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 156 Sachbeschädigungen, drei Nötigungen/Bedrohungen, vier Propagandadelikte, keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 14 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat August 2018 keine Tötungsdelikte, zehn Körperverletzungen, vier Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, keine Landfriedensbrüche, drei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , keine Raubdelikte, keine Erpressungen, drei Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 130 Sachbeschädigungen, drei Nötigungen/Bedrohungen, zwei Propagandadelikte, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und sieben Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Monat September 2018 keine Tötungsdelikte, 31 Körperverletzungen, zwei Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, sieben Landfriedensbrüche, 1 Eingriff in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , einen Raub, keine Erpressungen, zwölf Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte , 148 Sachbeschädigungen, vier Nötigungen/Bedrohungen, drei Propagandadelikte, drei Verstöße gegen das Waffengesetz und 32 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6791 Im Monat Oktober 2018 keine Tötungsdelikte, 13 Körperverletzungen, fünf Brandstiftungen, keine Sprengstoffdelikte, fünf Landfriedensbrüche, zwei Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, keine Freiheitsberaubungen , keine Raubdelikte, keine Erpressungen, acht Widerstandsdelikte, keine Sexualdelikte, 162 Sachbeschädigungen, vier Nötigungen/Bedrohungen, sieben Propagandadelikte, keine Verstöße gegen das Waffengesetz und 17 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann aufgrund der Vorläufigkeit der Angaben und der noch nicht ausermittelten Sachverhalte nicht vorgenommen werden. Eine weitere Differenzierung der sonstigen Straftaten nach einzelnen Straftatbeständen wäre im Hinblick auf die Vielzahl der denkbaren Straftatbestände sowie vor dem Hintergrund der Vorläufigkeit der hier dargestellten Zahlen und des Umfangs der infolge von Nachmeldungen ohnehin zu erwartenden Änderungen mit einem unangemessenen Verwaltungsaufwand verbunden. 3. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 aufgeführten Fälle nach den Themenbereichen „Straftaten im Bereich der politischen Konfrontation“, also Straftaten im Zusammenhang mit asyl- bzw. islamkritischen Demonstrationen gegen die Polizei und den politischen Gegner und dem Themenfeld Hasskriminalität, die sich u. a. gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Weltanschauung oder ihres gesellschaftlichen Status richtet (bitte nach Kategorien und bezogen auf die Bundesländer aufschlüsseln)? 4. Wie verteilen sich die in Frage 3 aufgeführten Fälle nach Gewalttaten bezogen auf die Bundesländer? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zur Beantwortung der Frage wurden in der Bundeskriminalamt-Fallzahlendatei LAPOS die einschlägigen Themenfelder „Polizei“ (Innen- und Sicherheitspolitik ), „gegen rechts“ (Konfrontation/Politische Einstellung), „gegen sonstige politische Gegner“ (Konfrontation/Politische Einstellung) und „Gesellschaftlicher Status“ (Hasskriminalität) im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen im Phänomenbereich PMK -links- abgefragt. Eine Begrenzung auf das in der Fragestellung genannte Merkmal „… im Zusammenhang mit asyl- bzw. islamkritischen Demonstrationen ...“ konnte jedoch bei der Recherche in der Fallzahlendatei LAPOS nicht vorgenommen werden. Bezüglich der o. g. einzelnen Themenfelder ergibt sich bei einer Abfrage in der Fallzahlendatei LAPOS mit allen diesen Themenfeldern im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen eine Anzahl von 1 238 Straftaten der PMK -links- für den Zeitraum Januar bis November 2018. Dabei ist es im Rahmen des KPMD- PMK möglich und erwünscht, bei politisch motivierten Straftaten mehrere bzw. alle tangierten Themenfelder zu nennen. Ein Addieren der vier dargestellten Spalten führt daher zu einer höheren Summe von Themenfeld-Nennungen als der tatsächlichen Anzahl von Straftaten. Bezüglich der fehlenden Aufschlüsselung nach Ländern wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tatzeit Januar bis November 2018, PMK -links-, Demonstration Stand 13. Dezember 2018 UT „Polizei“ UT „Gegen rechts“ UT „Gegen sonstige politische Gegner“ UT „Gesellschaftlicher Status“ Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungen 107 99 17 0 Brandstiftungen) 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 Landfriedensbruch 61 23 1 1 Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr 2 6 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Raub 1 6 1 0 Erpressung 0 1 0 0 Widerstandsdelikte 176 47 4 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 347 182 23 1 Sachbeschädigungen 34 70 16 0 Nötigung/Bedrohung 0 40 2 0 Propagandadelikte 0 6 0 0 Störung Totenruhe 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 0 0 0 Verstoß gegen VersG 71 265 62 1 Verstoß gegen WaffG 1 3 0 0 Andere Straftaten 134 127 34 0 Gesamtsumme 587 693 137 2 5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Fälle politisch motivierter Kriminalität-links von August bis November 2018 nach den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Kriterien verletzt bzw. getötet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass – wie bei allen anderen Einzelfragen – auch bei dieser Frage der Zeitraum von Januar bis November gemeint war. Der nachfolgenden Tabelle sind für den Zeitraum Januar bis Oktober (valide Zahlen für den Monat November liegen insoweit noch nicht vor) die jeweiligen aufsummierten Monatszahlen von Verletzten aufgrund von Straftaten der PMK -links- nach Ländern zu entnehmen. Diese können sich aufgrund von Nachmeldung noch erheblich verändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6791 Bundesland Verletzte BB 11 BE 49 BW 24 BY 6 HB 2 HE 5 HH 12 MV 4 NI 17 NW 18 RP 5 SH 3 SL 0 SN 61 ST 7 TH 11 Summe 235 Im Jahr 2018 sind bislang keine Todesopfer durch politisch links motivierte Straftaten gemeldet worden. 6. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Fällen ermittelt, und gegen wie viele davon wurde ein Haftbefehl erlassen (bitte nach Bundesländern, konkretem Tatvorwurf und Geschlecht der Beschuldigten aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang im Jahr 2018 2 610 Tatverdächtige aufgrund von Straftaten der PMK -links- ermittelt. Nach Bundesländern aufgeschlüsselte Angaben können derzeit nur für den Zeitraum Januar bis Oktober 2018 (valide Zahlen für den Monat November liegen insoweit noch nicht vor) angegeben werden. Diese in der nachfolgenden Tabelle zu enthaltenen und beruhen auf aufsummierten Monatszahlen von ermittelten Tatverdächtigen aufgrund von Straftaten der PMK -links- und können sich aufgrund von Nachmeldung noch erheblich verändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6791 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Tatverdächtige männlich weiblich BB 117 77 40 BE 444 325 119 BW 127 97 30 BY 329 260 69 HB 19 14 5 HE 45 28 17 HH 85 69 16 MV 54 49 5 NI 359 245 114 NW 141 108 33 RP 153 104 49 SH 42 32 10 SL 1 1 0 SN 185 158 27 ST 59 54 5 TH 63 57 6 Summe 2.223 1.678 545 Der Bundesregierung sind weder die jeweiligen konkreten Tatvorwürfe bekannt, noch ob in den Fällen ggfs. später Haftbefehle erlassen wurden. 7. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Fallzahlen aus der Fallzahlendatei LAPOS des Bundeskriminalamts für die Monate Januar bis November 2018 bezüglich des Phänomenbereichs PMK-links, und wie viele Gewaltdelikte befanden sich darunter? Im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 5 146 Straftaten der PMK -links-, davon 709 Gewalttaten, verübt. Die Zahlen für den Monat November 2018 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333