Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 27. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6823 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6429 – Legal Tech in der Justiz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen weiter voran. Auch der Rechtsbereich ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere Legal Techs werden als Möglichkeit angesehen, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihre Ansprüche schneller durchzusetzen. Auch Anwälte nutzen die Digitalisierung, um ihre Arbeitsabläufe zu automatisieren und Prozesse zu beschleunigen. Darüber hinaus ist fraglich, inwieweit Legal Tech auch in der Justiz angewendet werden könnte, und welcher Nutzen damit erreicht werden kann. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen von Legal Tech für die Justiz in Deutschland? Mit dem Einsatz von Legal Tech in der Justiz befasst sich die auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Herbst 2017 eingerichtete Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5438 verwiesen. 2. Inwiefern wird nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit bereits Legal Tech in der Justiz genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für Legal Tech in der Justiz? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6823 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Fördert die Bundesregierung den Einsatz von Legal Tech in der Justiz in Deutschland? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Welche Erfolge konnten bislang erzielt werden? Eine gezielte Förderung des Einsatzes von Legal Tech in der Justiz findet nicht statt. Jedoch werden bei der Weiterentwicklung justizieller IT-Fachverfahren auch die Möglichkeiten von Legal Tech mit berücksichtigt. Die Bund-Länder- Kommission für Informationstechnik in der Justiz befasst sich in einer Arbeitsgruppe mit dem Potenzial neuer Technologien für die Justiz, dies umfasst auch Legal Tech. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Sieht die Bundesregierung in der Nutzung von Legal Tech Gefahren für die Justiz und den Rechtsstaat? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um diesen Gefahren entgegenzuwirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Sieht die Bundesregierung in der Nutzung von Legal Tech Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um diesen Gefahren entgegenzuwirken? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5438 verwiesen. 7. Plant die Bundesregierung derzeit Maßnahmen, um Legal Tech vermehrt in der Justiz zu nutzen? Wenn ja, in welchen konkreten Anwendungsfeldern? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen, um die Digitalisierung in der Justiz zu fördern? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. November 2018 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP vom 10. Oktober 2018 (Bundestags -Drucksache 19/5438) verwiesen. 9. Plant die Bundesregierung eine Forschungsstelle oder die Förderung von Forschungsprojekten zum Themenfeld der Legal Tech in der Justiz? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6823 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von Algorithmen zur Entscheidungsfindung oder zur Unterstützung von Richtern bei Gerichtsverfahren ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von Algorithmen zur Entscheidungsfindung oder zur Unterstützung von Richtern etwa bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333