Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6825 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5961 – Ukraine-Krise und Gewalt auf dem Maidan im Februar 2014 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern, dem Vorsitzenden der Partei „Udar“ Witalij Klitschko, dem Vorsitzenden der Allukrainischen Vereinigung „Batkiwschtschyna“ Arsenij Jazenjuk und dem Vorsitzenden der Allukrainischen Vereinigung „Swoboda“ Oleg Tjahnybok, vom 21. Februar 2014 unter Vermittlung der Außenminister des sogenannten Weimarer Dreiecks, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Radoslaw Sikorski und Laurent Fabius, sollte die Beilegung der politischen Krise in der Ukraine bewirken (www.spiegel.de/ politik/ausland/einigung-in-kiew-die-friedenserklaerung-im-wortlaut-a-954950. html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat das Nichteinhalten dieser Vereinbarung zur weiteren Entwicklung in der Ukraine maßgeblich beigetragen. Die später als „Revolution der Würde“ bezeichneten Unruhen in Kiew im Februar 2014 haben einen Machtwechsel in der Ukraine herbeigeführt. Der Einsatz von illegalen Waffen auf dem Maidan, Gewaltandrohungen gegenüber den Staatsorganen und Sicherheitskräften und die Täuschung westlicher Diplomaten seitens mancher Oppositionsvertreter wurden durch deutsche Medien thematisiert . „Der Spiegel“ vom 14. Februar 2015 (S. 90, „Der rote Platz“) berichtete: „In der Nacht zum Mittwoch hatten Regierungsgegner mehrere Kasernen im Westen des Landes gestürmt, und der oppositionelle Ex-Innenminister hatte auf dem Maidan verkündet: ,Bald werden wir bekommen, was wir zu unserer Verteidigung brauchen. Wir sind keine Hammel, die sich ohne Waffen niederschießen lassen.ʻ“ Aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1222 ein Zitat: „Nach Kenntnis der Bundesregierung ermitteln die ukrainischen Sicherheitsbehörden in der Angelegenheit . Nach Angaben des Leiters der Miliz der Stadt Lemberg wurden in der genannten Nacht etwa 1 200 Schusswaffen gestohlen. Etwa die Hälfte der Waffen konnte sichergestellt werden bzw. wurde freiwillig zurückgegeben, nach den übrigen wird weiter gesucht. Das ukrainische Innenministerium hat die Frist zur freiwilligen Abgabe der Waffen bis zum 30. April 2014 verlängert.“ Die „International New York Times“ wies sogar auf den Transport der in Lemberg gestohlenen Waffen während der Unruhen nach Kiew hin (siehe „As he lost grip K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6825 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode on Kiev, leader clung to illusions; President’s prospects felbetween signing of deal and cheerleading Games“ in INYT vom 25. Februar 2014). Dem oben erwähnten „Spiegel“-Bericht zufolge hat der sogenannte Kommandant vom Maidan Andrij Parubij versucht, die westlichen Botschafter beim Treffen am 20. Februar 2014 in der deutschen Botschaft in Kiew zu täuschen, um seitens ihrer Regierungen auf den Präsidenten Wiktor Janukowitsch Druck zu erhöhen: „Parubi [sic] sagt den Botschaftern: ,Wenn die Waffen mit dem Auto gebracht werden, können sie gegen 19 Uhr in Kiew sein. Und wenn Ihre Regierungen nicht sofort ernsthaftere Schritte gegen Janukowytsch [sic] unternehmen , kann die Lage krassere Formen annehmen.ʻ Parubi weiß, dass die Waffen in Wirklichkeit in den Arsenalen in der Westukraine geblieben sind. ,Aber ich unternahm keine Anstrengung, die westlichen Diplomaten und das Umfeld von Janukowytsch von ihrer Überzeugung abzubringenʻ, sagt er heute. Er hoffte, die Drohung werde den Druck erhöhen. Tatsächlich hat die Angst vor einer umfassenden Bewaffnung das Janukowytsch-Lager demoralisiert, die Berkut-Einheiten fürchteten um ihr Leben.“ Der andere oppositionelle Politiker Wladimir Parasjuk erklärte am 21. Februar 2014 in der Nacht auf dem Maidan (Der Spiegel, ebenda): „Kein Janukowytsch – kein einziger – wird noch ein ganzes Jahr Präsident der Ukraine sein. Bis morgen soll er verschwinden. Ich sage es im Namen meiner Hundertschaft, zu der auch mein Vater gehört: Wenn ihr bis morgen um zehn Uhr nicht erklärt, dass Janukowytsch zurückgetreten ist, beginnen wir mit unseren Waffen den Sturm. Das schwöre ich euch!“ Die neue ukrainische Regierung versprach, die blutigen Vorfälle auf dem Maidan in Kiew zu untersuchen. Zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan hatte der Europarat das Internationale Beratergremium des Europarats eingesetzt. Am 31. März 2015 präsentierte das Gremium seinen Prüfbericht und stellte darin fest, dass die Untersuchungen zur Gewalt auf dem Maidan europäischen Menschenrechtsstandards nicht entsprechen (siehe https://bit.ly/2rNJpn5). Damit endete auch die Untersuchungstätigkeit des Gremiums bezüglich der Maidan-Unruhen, obwohl die Ermittlungen in der Ukraine bis heute andauern. Für mediales Aufsehen sorgten zuletzt die Aussagen mutmaßlicher georgischer Scharfschützen, sie hätten im Auftrag der damaligen Oppositionsgruppen sowohl auf Polizeikräfte wie auch auf Protestierende geschossen. Am 22. März 2018 beschuldigte die ukrainische Politikerin Nadia Sawtschenko den Rada- Abgeordneten Sergei Paschinski und den Generalstaatsanwalt Juri Luzenko, für die Schüsse verantwortlich zu sein (siehe www.taz.de/!5491925/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Folge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und dem bewaffneten Konflikt in der Ost-Ukraine verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der Ukraine. Die Aufarbeitung der Ereignisse auf dem Maidan Anfang 2014 betrachtet die Bundesregierung primär als eine innerukrainische Aufgabe. Der Überwindung innergesellschaftlicher Konflikte und der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards von OSZE und Europarat misst sie hohe Bedeutung bei. 1. Welche Punkte der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern über die Beilegung der Krise in der Ukraine vom 21. Februar 2014 sieht die Bundesregierung als erfüllt an (bitte die konkreten Punkte der Vereinbarung nennen )? Die in der Frage genannte Vereinbarung wurde durch die darauf folgenden politischen Entwicklungen in der Ukraine im Wesentlichen obsolet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6825 2. Hat die Bundesregierung versucht, die Oppositionsvertreter als Unterzeichner der Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine zur Einhaltung der Vereinbarung aufzufordern? Wenn ja, wann, in welcher Form, und wie war die Reaktion der Oppositionsvertreter darauf? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 sowie in den darauffolgenden Tagen unternommen, um den damaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch bzw. seine Vertreterinnen und Vertreter sowie die damalige Regierung von Serhij Arbusow zu kontaktieren (bitte nach Person, Amt, Funktion, auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis auflisten)? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die damalige ukrainische Regierung von Serhij Arbusow bzw. das Präsidialamt versucht haben, die Bundesregierung, das Bundesaußenministerium, das Bundeskanzleramt und/oder den Bundesaußenminister am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 sowie in den nächsten drei Wochen zu kontaktieren (falls solche Versuche verzeichnet wurden – auch von Geheimdiensten –, bitte die Daten, Uhrzeit, konkrete Personen und Ressorts angeben)? 5. Wann hat der letzte Kontakt zwischen dem ehemaligen ukrainischen Außenminister Leonid Koschara und dem ehemaligen Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier stattgefunden (bitte den Anlass, die Umstände, das genaue Datum und die Uhrzeit nennen)? 6. Wann hat der letzte Kontakt zwischen dem amtierenden Präsidenten Wiktor Janukowitsch und der Bundesregierung stattgefunden (bitte den Anlass, die Umstände, das genaue Datum und die Uhrzeit nennen)? Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit dem Ziel, eine weitere Eskalation der Gewalt in der Ukraine zu stoppen und eine politische Destabilisierung zu vermeiden, haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Gespräche mit verschiedenen Vertretern der damaligen ukrainischen Regierung und Oppositionellen geführt. Eine abschließende Erfassung einzelner Kontakte ist nicht erfolgt und wäre rückwirkend mit vertretbarem Aufwand nicht zu gewährleisten. Kontaktversuche werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) verfügt die Bundesregierung zum Aufenthaltsort von Wiktor Janukowitsch im Zeitraum vom 22. bis 24. Februar 2014? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Punkte aus dem Artikel 111 der Ukrainischen Verfassung, der das Verfahren der Amtsenthebung des Präsidenten regelt, sieht die Bundesregierung bei der Amtsenthebung von Wiktor Janukowitsch als erfüllt an? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6825 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Liegen der Bundesregierung Informationen zur politischen Verfolgung des ehemaligen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und seiner politischen Anhängerinnen und Anhänger nach dem Februar 2014 in der Ukraine vor? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Untersuchungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan? Nach öffentlichen Aussagen des Leiters des für Aufklärung der Straftaten auf dem Maidan zuständigen Sonderermittlers der Generalstaatsanwaltschaft, Serhii Horbatiuk, vom 22. November 2018 konnten die Ermittlungen zu den meisten der 4 700 erfassten Straftaten mittlerweile abgeschlossen werden. 442 Personen wurden formell über die gegen sie vorliegenden Beschuldigungen informiert, gegen 279 Personen wurde Anklage erhoben. 13 Personen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft . 52 Personen wurden verurteilt, davon neun zu Gefängnisstrafen, und neun erstinstanzlich freigesprochen. Weitere Angaben zum derzeitigen Verfahrensstand können der Webseite der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft (http://rrg.gp.gov.ua/) entnommen werden. 11. Inwieweit werden die Ermittlungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan von der Bundesregierung bei den bilateralen deutsch-ukrainischen Regierungstreffen thematisiert, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat sich gegenüber zuständigen ukrainischen Stellen nach dem Stand der Untersuchungen zu den Auseinandersetzungen auf dem Maidan erkundigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Inwiefern verlaufen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ermittlungen ukrainischer Behörden bezüglich der blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan transparent und objektiv? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Sind der Bundesregierung Fälle der Einflussnahme seitens der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft auf die Ermittlungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan bekannt (auch von Geheimdiensten)? Wenn ja, welche? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6825 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit des Internationalen Beratergremiums des Europarats für die Ukraine zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan? 15. Hält die Bundesregierung es für zielführend, die Arbeit des Internationalen Beratergremiums des Europarats für die Ukraine zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan wieder aufzunehmen, angesichts der Tatsache, dass die Untersuchungstätigkeit des Gremiums am 31. März 2015 abgelaufen ist und die Ermittlungen der Gewalt auf dem Maidan in der Ukraine noch andauern ? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des Europarats, zu einer Aufarbeitung der Ereignisse von Anfang 2014 beizutragen. Den in der Frage genannten Bericht hat sie zur Kenntnis genommen. Die Frage nach einer Wiederaufnahme der Ermittlungen stellt sich derzeit nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Welche Folgen für die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern sowie für die weitere Entwicklung der Situation in Kiew hatte die Rede von Wladimir Parasjuk in der Nacht am 21. Februar 2014 auf dem Maidan (siehe Vorbemerkung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17. Betrachtet die Bundesregierung auch diejenigen Aktivitäten der Aufständischen auf dem Maidan und an anderen Orten der Ukraine, die mit Gewalt einschließlich Waffengewalt (Holzstangen, Pflastersteine, Brandsätze, Schusswaffen) gegen Staatsorgane und Sicherheitskräfte vorgingen, als Handlungen, welche die innere und äußere Souveränität und Stabilität der Ukraine beeinträchtigten (siehe „Die Protestmittel der Regierungsgegner“ in Stuttgarter Zeitung vom 25. Januar 2014)? Die Bundesregierung lehnt Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele grundsätzlich ab. 18. Wann und wo wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2014 in Lemberg aus den Gebäuden der Miliz gestohlenen und später sichergestellten Schusswaffen aufgefunden bzw. beschlagnahmt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/1222)? 19. Welche Informationen (auch von Geheimdiensten) zu den übrigen in Lemberg gestohlenen Waffen hat die Bundesregierung? 20. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Lemberg gestohlenen Waffen nach Kiew gebracht bzw. dort eingesetzt? K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6825 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Über welche Informationen zu den aus dem Waffenlager der Polizei in Iwano-Frankiwsk gestohlenen Schusswaffen verfügt die Bundesregierung (siehe „Der Tod ist eine Gabe Gottes“ in Frankfurter Rundschau vom 20. Februar 2014, S.2-3)? 22. Über welche Informationen zu bewaffneten Polizisten aus Lemberg, die sich den Maidan-Aktivisten in Kiew angeschlossen haben, verfügt die Bundesregierung ? Die Fragen 18 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 23. Sieht die Bundesregierung in den Worten von Juri Luzenko am 19. Februar 2014 auf dem Maidan (siehe Vorbemerkung) eine Gewaltandrohung? In der Vorbemerkung der Fragesteller werden weder Aussagen von Juri Luzenko angeführt noch Äußerungen, die am 19. Februar 2014 gefallen sein sollen. Eine Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung daher nicht möglich. 24. Inwiefern trifft es zu, dass die Aussage von Andrij Parubij (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) lediglich eine Täuschung gewesen ist? Falls dies zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung die Täuschung der Diplomaten , unter anderem der Deutschlands? Die Bundesregierung kann den Wahrheitsgehalt dieser laut Presseberichten gemachten Aussagen weder bestätigen noch widerlegen. Ansonsten wird auf die Antwort zu den Fragen 18 bis 22 verwiesen. 25. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu der Gewaltanwendung vonseiten a) der Sicherheitskräfte sowie b) der Aufständischen auf dem Maidan und über die Anzahl der Todesopfer und Verletzten aufseiten c) der Sicherheitskräfte und d) der Aufständischen? Die Fragen 25a bis 25d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine vollständige Bilanz der Gewaltanwendung auf dem Maidan liegt weiterhin nicht vor. Nach Angaben auf der Webseite der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine (http://rrg.gp.gov.ua/) wurden während der gewaltsamen Zusammenstöße im Zeitraum von Januar bis Februar 2014 78 Zivilisten getötet, mehr als 200 Menschen wurden durch Schusswaffen verwundet und etwa 1 000 weitere Personen in verschiedenen Schweregraden verletzt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf den von den Fragestellern zitierten Bericht des Internationalen Beratergremiums des Europarats für die Ukraine zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan (https://bit.ly/2rNJpn5). K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6825 26. Bestand nach Ansicht der Bundesregierung für den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 ebenfalls eine Lebensgefahr vor dem Hintergrund, dass das Präsidialamt in Kiew und die Präsidentenresidenz in Meschigorje durch bewaffnete und gewaltbereite Maidanaktivisten gestürmt wurden? Über den Grad der tatsächlichen Gefährdungslage von Präsident Wiktor Janukowytsch im besagten Zeitraum liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Liegen der Bundesregierung Informationen (auch von Geheimdiensten) darüber vor, welche ausländischen Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker und Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungen , Stiftungen und anderen Einrichtungen (bitte Namen und Funktion angeben) sich während der Aufstandsaktivitäten in der Ukraine und insbesondere auf dem Maidan aufhielten und in Reden, Aufrufen und auf andere Weise Unterstützung und Einfluss auf die Vorgänge auszuüben versuchten oder ausübten? Die Bundesregierung hat Aufenthalte ausländischer Staatsangehöriger beziehungsweise des in der Frage genannten Personenkreises auf dem Maidan nicht erfasst. 28. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich gewaltsames Vorgehen gegen Staats- und Verfassungsorgane und auch die Förderung und Unterstützung oder etwaige Beihilfe zu derartigen Handlungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 29. Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) über die Verantwortlichen für die tödlichen Schüsse auf dem Maidan verfügt die Bundesregierung ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die in der Antwort zu Frage 25 genannten Internetseite veröffentlichten Ermittlungsergebnisse der ukrainischen Staatsanwaltschaft hinausgehen. 30. Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) hinsichtlich der Verbindung der Scharfschützen, die um den 20. Februar 2014 sowohl auf Demonstranten als auch auf Sicherheitskräfte geschossen haben, zu den ukrainischen Politikern Sergei Paschinski, Andrij Parubij, Wladimir Parasjuk und Juri Luzenko verfügt die Bundesregierung? 31. Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) hinsichtlich des aktuellen Aufbewahrungsortes des vom ehemaligen Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier unterzeichneten Originals der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern verfügt die Bundesregierung (bitte den Ort und die Behörde nennen)? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6825 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, sich über die Situation von Nadia Sawtschenko und ihr Verfahren zu informieren sowie die Rechtmäßigkeit der sie betreffenden Anklage einzuschätzen? Steht die deutsche diplomatische Vertretung in der Ukraine in Kontakt mit Nadia Sawtschenko? Die Botschaft Kiew steht im Kontakt mit den Anwälten von Nadia Sawtschenko und beobachtet das Verfahren. 33. Inwieweit wird der Fall und die aktuelle Situation von Nadia Sawtschenko von der Bundesregierung bei den bilateralen deutsch-ukrainischen Regierungstreffen thematisiert, und mit welchem Ergebnis? Der Fall wurde bisher nicht thematisiert. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Verfahrens behält sich die Bundesregierung vor, das Thema mit der ukrainischen Seite aufzunehmen. 34. Welche Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand von Nadia Sawtschenko hat die Bundesregierung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde Nadia Sawtschenko am 27. November 2018 wegen einer Verletzung in einer Privatklinik am Knie operiert und am Tag darauf in die Untersuchungshaft zurückverlegt. Ihr Gesundheitszustand ist nach Auskunft von Verwandten befriedigend. Sie befindet sich seit dem 6. Dezember 2018 im Hungerstreik. K or re kt ur fa hn e A nt w or t a uf K le in e A nf ra ge v om 0 9. 01 .2 01 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333