Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6826 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6238 – Einschätzung und Vorgehen der Bundesregierung bezüglich sozialpolitischer Aspekte im Vorschlag für einen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 – 2027 und zum EU-Vorschlag, einen ESF+ zu bilden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den nächsten Monaten werden bedeutende Schritte für die Zukunft der Europäischen Union gemacht. Nicht nur stehen die Wahlen des Europäischen Parlaments im Mai 2019 an, auch die langfristigen politischen Schwerpunkte der EU werden aktuell neu aufeinander abgestimmt. Entscheidend hierfür sind zweifellos die Verhandlungen über die mittelfristige Haushaltsplanung der EU. Über diesen sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wird für die darauf folgenden sieben Jahre festgelegt, wie viel Geld EU-weit für bestimmte politische Schwerpunkte und Programme ausgegeben werden soll. Die Vorzeichen sind hierbei alles andere als einfach: Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches werden in Zukunft etwa 12 Mrd. Euro im EU-Haushalt fehlen. Zugleich soll die EU zusätzliche Aufgaben, bspw. im Bereich der gemeinsamen Verteidigung , übernehmen. Seit Mai 2018 liegen nun die Vorschläge der Europäischen Kommission für den nächsten MFR vor. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Bereitschaft der Bundesregierung, höhere Beiträge für den EU-Haushalt zu leisten und sich auch für ein sozialeres Europa einzusetzen, müssen sich nun in der Realität beweisen. In den aktuellen Vorschlägen zeigt sich schon jetzt in den traditionell wichtigen und finanzstarken Politikbereichen der gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik eine Kürzungsabsicht. Strukturförderung wirkt gezielt in allen Regionen und macht Europa für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfahrbar, stärkt den Zusammenhalt in der EU und vor Ort. Kohäsionspolitik ist damit ein wichtiges Instrument gegen die vielerorts steigende Europaskepsis von Bürgerinnen und Bürgern. Dennoch will die Kommission die ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investitionsfonds) in der nächsten Haushaltsperiode um durchschnittlich 10 Prozent kürzen (siehe Bericht aus Brüssel 10/2018). Der Europäische Sozialfonds soll um 7 Prozent gekürzt werden (siehe Bericht aus Brüssel, 09/2018), der Kohäsionsfonds gar um 45 Prozent und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes um 25 Prozent. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission erhält Deutschland rd. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15,7 Mrd. Euro an Strukturmitteln für den neuen Förderzeitraum. Dies ist ein Rückgang von 20,7 Prozent (siehe Bundestagsdrucksache 19/3337 und Bericht aus Brüssel 10/2018). Gerade in der Kohäsionspolitik stecken aber die Programme, die direkt in die Menschen investieren. Der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) soll das künftige Hauptinstrument der EU zur Stärkung der sozialen Dimension Europas sein und im MFR mit 101,2 Mrd. Euro ausgestattet werden (siehe Pressemitteilung EU-Kommission vom 30. Mai 2018, https://ec.europa.eu/germany/news/20180 530-eu-haushalt-sozialfonds_de). Wieviel aus diesem gestalteten ESF+, der parallel verhandelt wird, für Deutschland zugeteilt werden soll, ist noch nicht abzusehen . Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum MFR und dazugehöriger Verordnungsvorschläge speziell für die Punkte mit sozialpolitischer Relevanz erfragen. 1. Kann die geplante Kohäsions- und Strukturpolitik nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts steigender Herausforderungen einerseits und der geplanten Kürzungen andererseits auch künftig in bewährter Weise ihre Aufgaben erfüllen? Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Vorschlag für einen Mehrjährigen Finanzrahmen und den Legislativvorschlägen zur Kohäsionspolitik einen Vorschlag für die Verteilung der Mittel vorgelegt, der sich unter anderem auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bezieht. Danach soll Deutschland für die Förderperiode 2021 bis 2027 17,7 Mrd. Euro in laufenden Preisen beziehungsweise 15,7 Mrd. Euro in konstanten Preisen (2018) erhalten. Dies entspricht einem Mittelrückgang von etwa 7,8 Prozent in laufenden beziehungsweise 20,7 Prozent in konstanten Preisen (2018). Die Bundesregierung setzt sich für eine starke EU-Kohäsionspolitik ein, die auch künftig alle Regionen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten durch eine Weiterentwicklung der Verzahnung von länderspezifischen Empfehlungen (LSE) mit den EU-Strukturfonds besser unterstützt. Die Kohäsionspolitik soll weiterhin für die Unterstützung gerade der wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten und Regionen sorgen. Genauso soll sie in Zukunft auch alle diejenigen Regionen unterstützen, die in besonderer Weise von neuen strukturpolitischen Herausforderungen (beispielsweise der Integration von Flüchtlingen und der Bewältigung des demographischen Wandels) betroffen sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kohäsions - und Strukturpolitik auch in Zukunft ihre Aufgaben in bewährter Weise erfüllen kann. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen weiterhin alle Regionen durch die EU-Strukturfonds gefördert und die LSE noch stärker bei der Ausrichtung der Förderung durch die Strukturfonds berücksichtigt werden. Die Mittel sollen sich stärker als bisher auf zentrale Politikziele wie den innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Klima- und Umweltschutz und beschäftigungspolitische und armutsreduzierende Ziele konzentrieren. Zudem soll die Eigenverantwortung in den Mitgliedstaaten und Regionen gestärkt werden. Die aus dem EFRE in den wirtschaftlich stärkeren Mitgliedstaaten wie Deutschland eingesetzten Mittel sollen zu 85 Prozent für die zentralen Politikziele ausgegeben werden. Mindestens 25 Prozent der ESF-Mittel sollen für soziale Inklusionsmaßnahmen eingesetzt und ein angemessener Anteil für die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen bereitgestellt werden. Der Rechtsrahmen wurde deutlich vereinfacht und enthält neue positive Ansätze für Flexibilisierung , Differenzierung und Bürokratieabbau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6826 2. Ist die Förderung der stärker entwickelten Regionen aus Sicht der Bundesregierung in jedem Fall gesichert, auch wenn sich der Rat auf einen EU-Haushaltsbeitrag von unter 1,1 Prozent des jeweiligen Bruttonationaleinkommens einigt? Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den MFR 2021 bis 2027 sieht, wie von der Bundesregierung gefordert, die Förderung aller Regionen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds + vor. Die genaue Höhe der Förderung für die einzelnen Regionen wird dabei von der Finanzausstattung dieser beiden Fonds und den Allokationskriterien abhängen. Von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Allokationskriterien sind unter anderem das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, die Arbeitslosenquote insgesamt und die Jugendarbeitslosenquote, die Schulabbrecherquote, CO2-Emissionen und die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. 3. Bei welcher Haushaltsbeitragsquote wäre aus Sicht der Bundesregierung die Förderung der stärker entwickelten Regionen nicht mehr gewährleistet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung bisher über die Verteilung der Mittel zwischen dem Bund und den Ländern, und an welcher Stelle müsste dann bei einer gesunkenen Förderung das Vorgehen angepasst werden? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorschlag eine Mittelzuteilung pro Mitgliedstaat vorgelegt. Die Mittelverteilung auf nationaler Ebene wird nach Abschluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen auf EU-Ebene in einem politischen Prozess zwischen den zuständigen Ressorts der Bundesregierung und den zuständigen Gremien der Bundesländer entschieden werden. Wichtige Aspekte aus Sicht der Bundesregierung sind die künftige Höhe der Mittelausstattung auf Bundes- und regionaler Ebene, die Höhe der EU-Kofinanzierung sowie migrationsbedingte Kosten und der demographische Faktor der Überalterung der Erwerbsbevölkerung. 5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Thema EU-Eigenmittel, um der Europäischen Union für ihren Haushalt breitere Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen und damit die Finanzierung der Strukturfonds perspektivisch auf sicherere Füße zu stellen und auf diese Weise die Haushalte der Mitgliedstaaten zu entlasten? Mit der Einführung neuer Eigenmittel, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, werden nicht zusätzliche Finanzmittel für den EU-Haushalt zur Verfügung gestellt. Es ändert sich lediglich die Finanzierungsstruktur der Einnahmenseite . Die Höhe des von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden Ausgabenrahmens wird durch das Volumen des Mehrjährigen Finanzrahmens und den jährlichen EU-Haushalt bestimmt. Mit dem MFR werden die zur Verfügung stehenden Budgetmittel für die Laufzeit des Finanzrahmens festgelegt und es wird bestimmt, für welche politischen Schwerpunkte und Programme diese ausgegeben werden sollen. Angesichts der großen Herausforderungen für die Zukunft Europas wird Deutschland auch weiterhin einen angemessenen Beitrag zum EU-Haushalt leisten , damit die EU ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, dass die Verabschiedung des MFR noch so rechtzeitig erfolgt, dass eine lückenlose Kontinuität der Strukturfonds in bewährter Weise gewährleistet ist? 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen zur Abfederung einer möglichen Förderlücke, falls die Verabschiedung des MFR und entsprechender dazugehöriger Verordnungen nicht rechtzeitig genug erfolgt ? 10. Welche rechtlichen Probleme stellen sich aus Sicht der Bundesregierung, wenn es doch zu einer Förderlücke durch eine verzögerte Verabschiedung des MFR kommen sollte? Die Fragen 6, 8 und 10 werden zusammen beantwortet. Die abschließende Entscheidung zur Höhe der Mittel für die EU-Kohäsionspolitik und zur Aufteilung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten wird im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 zunächst von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einstimmig getroffen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Verhandlungen bis Herbst 2019 abzuschließen . Dieses Ziel hat am 14. Dezember 2018 auch der Europäische Rat vereinbart und in seinen Schlussfolgerungen festgehalten. 7. Für wann genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit welche Beschlüsse geplant, bzw. wann müssten welche Beschlüsse fallen, damit die Lückenlosigkeit garantiert ist? Die Bundesregierung setzt sich für einen Abschluss der MFR-Verhandlungen im Europäischen Rat bis Ende 2019 ein. Nach der Einigung im Europäischen Rat muss das Europäische Parlament zustimmen. Anschließend können die MFR- Verordnung, eine Inter-Institutionelle Vereinbarung und der Eigenmittel-Beschluss verabschiedet werden. Die Verabschiedung der mit dem MFR zusammenhängenden Sektor-Verordnungen für einzelne Politikbereiche erfolgt danach. Zu den Sektor-Verordnungen gehören auch fünf Entwürfe für den Bereich der Strukturfonds , nämlich zur Dachverordnung der EU-Strukturfonds, zur Verordnung zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds, zur Verordnung zum Europäischen Sozialfonds Plus, zur Verordnung zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sowie zur Verordnung zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext . 9. Mit welcher finanziellen Herausforderung rechnet die Bundesregierung, sollte der Zeitplan für die Verabschiedung des MFR nicht eingehalten werden , und wie plant sie, diesen zu überbrücken? Sollte bis zum 31. Dezember 2020 keine Einigung auf den MFR 2021 bis 2027 gelingen, könnten ab 2021 im EU-Haushalt lediglich noch Restzahlungen für bestehende Verbindlichkeiten aus der Förderperiode 2014 bis 2020 abgewickelt werden. Die EU könnte ohne eventuelle und kurzfristig zu vereinbarende Übergangs - bzw. Verlängerungsregelungen insbesondere für mehrjährige Programme keine neuen Projekte oder politischen Initiativen finanzieren. Lediglich Direktzahlungen und einige Marktmaßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, sowie die Verwaltungsausgaben der EU-Organe würden auf der Basis des geltenden Rechts fortgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6826 Das jährliche Volumen des EU-Haushalts läge in den Jahren 2021 und folgende aufgrund des genannten Sachverhalts voraussichtlich deutlich unter der MFR- Obergrenze für das Jahr 2020, die im Fall einer Nicht-Einigung fortgeschrieben würde. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, einen ESF+ zu bilden, indem der Europäische Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und das EU-Gesundheitsprogramm verschmolzen werden, und wo sieht sie konkrete Synergieeffekte oder andere Vorteile, und wo werden Nachteile befürchtet? Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen ESF+ zu bilden, in dem wesentliche EU-Instrumente zur Investition in Menschen zusammengefasst werden. Hierdurch können Synergien gestärkt und Überschneidungen zwischen Förderinstrumenten vermieden werden. Im Hinblick auf die Synergieeffekte bedeutet dies insbesondere eine bessere Verzahnung und Abstimmung der Förderinhalte komplementärer Instrumente wie zum Beispiel dem ESF inklusive der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und dem Europäischen Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen (EHAP). Zukünftig können die bisherigen Förderstränge zum ESF einschließlich YEI und zum EHAP in einem Planungsdokument zusammengefasst und gemeinsam programmiert und aufeinander abgestimmt werden. Hierdurch kann zum Beispiel die Verbindung von Förderungen zur sozialen Inklusion von am stärksten benachteiligten Personen mit weiterführenden aktiven Maßnahmen für den gleichen Personenkreis zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Arbeitsmarktintegration vereinfacht und verbessert werden. Zudem kann durch den ESF+ die soziale Dimension der EU-Instrumente zur Investition in Menschen gestärkt werden. Der gesamte Interventionsbereich des ESF+ soll auf die Europäische Säule sozialer Rechte ausgerichtet werden. Durch die Zusammenführung der bisher separaten Förderstränge im ESF+ kann eine Bündelung der bereitgestellten Mittel ermöglicht werden, so dass die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte wirkungsvoller erreicht werden könnten. Nachteile bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere bezüglich einer fehlenden klaren Zuordnung der aus den Grundprinzipien der Europäischen Säule für soziale Rechte abgeleiteten spezifischen Ziele beziehungsweise Förderziele zu den verschiedenen Fördersträngen (ESF, YEI, EHAP, EaSI, EU-Gesundheitsprogramm ). 12. Erkennt die Bundesregierung im Vorschlag für den ESF+ eine faktische allgemeine Kürzung von europäischen Ausgaben für die bisherigen Fonds, Programme und Ziele? Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen die EU-Mittel für den ESF+ in laufenden Preisen um 7 Prozent gegenüber dem aktuellen MFR erhöht werden, was in Preisen 2018 einer Kürzung um 7 Prozent entspricht. a) Wenn ja, in welchem Maße (bitte als Tabelle mit Gegenüberstellung der Ausgaben vom aktuellen MFR und dem neuen Vorschlag darstellen)? Für die Aufteilung der Mittel aus dem ESF+ in geteilter Mittelverwaltung auf die Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission die Übersicht in Anlage 1 veröffentlicht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Aufteilung der Strukturmittel auf den ESF+ und den EFRE basiert auf der Aufteilung zwischen den Fonds im aktuellen MFR (2014 bis 2020), angepasst um die zwei Indikatoren Jugendarbeitslosigkeit und soziale Inklusion. Der Vorschlag der Europäischen Kommission orientiert sich dabei an der bestehenden nationalen ESF-/EFRE-Mittelaufteilung, ergänzt um die Herausforderungen der Mitgliedstaaten in diesen beiden Indikatoren, die aus der Europäischen Säule sozialer Rechte stammen und Fokusbereiche für den ESF+ sein sollen. Demnach erhalten in laufenden Preisen 17 Mitgliedsstaaten mehr ESF-Mittel als in der laufenden Periode, in konstanten Preisen 2018 gerechnet hingegen nur acht Mitgliedstaaten. b) Wenn nein, wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu eventuellen Kürzungsforderungen in diesem Bereich positionieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur thematischen Konzentration der ESF+-Mittel in mindestens 25 Prozent für soziale Inklusion, 10 Prozent für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit , 2 Prozent gegen materielle Deprivation und einen Betrag für die Umsetzung der länder-spezifischen Empfehlungen (vgl. KOM(2018)382 endg., https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-382-F1- DE-MAIN-PART-1.PDF), und wo würde die Bundesregierung in den Verhandlungen für mehr oder für weniger plädieren? Die Bundesregierung befürwortet ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission zur thematischen Konzentration. Die Bundesregierung wird sich daher in den Verhandlungen nicht aktiv für eine Veränderung der vorgesehenen Mindestquoten einsetzen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, laut Beschluss des Europäischen Parlamentes (P8_TA-PROV(2018)0226) die Mittel für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu verdoppeln? Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den MFR 2021 bis 2027 sieht Mittel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Programmen, darunter im ESF+ und im Programm Erasmus+ vor. Die Finanzausstattung der einzelnen Programme wird im Gesamtkontext der Verhandlungen zu beurteilen sein. 15. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Kürzung der Kohäsionsmittel für Deutschland im arbeits- und sozialpolitischen Feld ein? Die Europäische Kommission legte im Oktober 2018 ihren Vorschlag vor, nach dem Deutschland zukünftig rund 6,2 Mrd. Euro in laufenden Preisen beziehungsweise rund 5,5 Mrd. Euro in konstanten Preisen (2018) an ESF+-Mitteln im Bereich der geteilten Mittelverwaltung zur Verfügung stehen sollen. Dies entspricht einem Rückgang der ESF+ Mittel für Deutschland gegenüber der laufenden Förderperiode um 18 Prozent in laufenden Preisen beziehungsweise 29 Prozent in konstanten Preisen (2018). Eine Reduzierung der Mittel für Deutschland im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen in dieser Größenordnung wäre deutlich spürbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6826 16. Wie wird sich die Bundesregierung für eine Stabilisierung der bisherigen ESF- und EHAP-Programme und Projekte in Deutschland einsetzen, sollte es tatsächlich zur Kürzung der Zahlungen an Deutschland kommen? Die voraussichtliche Reduzierung der deutschen Strukturfondsmittel (so auch ESF-Mittel) ist vor allem der im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland in den vergangenen Jahren geschuldet . Gleichwohl ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass auch in Zukunft der ESF (mit EHAP) in Deutschland inhaltlich und finanziell angemessen ausgestattet ist. Die Finanzausstattung von ESF und EHAP wird im Gesamtkontext der Verhandlungen zu beurteilen sein. 17. Welche Ko-Finanzierungssätze hält die Bundesregierung für die nächste Förderperiode für sinnvoll, in Anbetracht dessen, dass es für die Projektträger attraktiv genug bleiben muss, Projekte anzubieten? Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld des Vorschlags zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2017 zur Stärkung der nationalen Eigenverantwortung und im Sinne eines zielgerichteten, effizienten Mitteleinsatzes für eine Reduzierung der EU-Kofinanzierungssätze eingesetzt. Diesem Anliegen ist die Europäische Kommission nachgekommen und hat geringere EU-Kofinanzierungssätze als in der laufenden Finanzperiode vorgeschlagen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Kofinanzierungssätze sind Gegenstand weiterer Diskussionen . Eine erhöhte nationale Kofinanzierung muss aus nationalen Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. Eine Erhöhung der vom Projektträger einzubringenden Eigenmittel ist auf Ebene des Bundes nicht geplant. Zur Höhe der Kofinanzierung bei den ehemaligen EHAP Projekten wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 18. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ko-Finanzierung für EHAP-Projekte weiterhin bei 85 Prozent liegen soll? Die Bundesregierung setzt sich für eine höhere Kofinanzierungsrate für EHAP- Projekte ein und hat die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die sogenannte Verhandlungsbox, die die Einigung im Europäischen Rat vorstrukturieren soll, gefordert. 19. An welchen Stellen plant die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum MFR und zum ESF+ für bürokratische Erleichterungen und Reduzierung von bürokratischen Hürden für Projektträger der verschiedenen zukünftigen ESF+-Programme zu sorgen, und wo liegen ihre Schwerpunkte? Insgesamt enthalten die Verordnungsvorschläge viele positive Ansätze, um den rechtlichen Rahmen für die Programmumsetzung zu vereinfachen. Die Bundesregierung hat weitergehende Vereinfachungsvorschläge in die Verhandlungen auf EU-Ebene eingebracht. Neben Anpassungen in der Umsetzung des ex-EHAP umfasst dies vor allem den Bereich der verpflichtenden Datenerfassung bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die vereinfachten Förderbedingungen für EHAP-Projekte erhalten bleiben? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass für EHAP-Projekte in der Förderperiode 2021 bis 2027 weiterhin vereinfachte Förderbedingungen gelten. 21. Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen dafür ein, den ESF+ von Artikel 15 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (= Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung) auszunehmen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? 22. Welche Position hat die Bundesregierung zum Vorschlag in der Allgemeinen Strukturfondsverordnung, dass eine Aussetzung von Zahlungen von Strukturfondsmitteln veranlasst werden kann, wenn ein Mitgliedstaat Empfehlungen des Europäischen Semesters nicht erfüllt, obwohl die davon betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten auf die nationale wirtschaftspolitische Ausrichtung keinen Einfluss haben? 23. Welche anderen Konzepte sind der Bundesregierung bekannt, die auf wirtschafts - und sozialpolitisch sinnvolle Weise Mitgliedstaaten bei der wirtschaftspolitischen Steuerung helfen, ohne dass es auch noch zur Streichung der wichtigen Programme für Qualifizierung von Beschäftigten oder soziale Inklusion kommt und somit nicht dem Ziel der Kohäsionspolitik – der Angleichung der Wirtschaftskraft – entgegenstehen? 24. Wird die Bundesregierung entsprechende Konzepte in die Verhandlungen zur Allgemeinen Strukturfondsverordnung einbringen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Bereits heute sieht die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der EU-Strukturfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung vor (sogenannte Makroökonomische Konditionalitäten). Diese Maßnahmen gelten für alle EU-Struktur- und Investitionsfonds , das heißt auch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum neuen Legislativpaket zur Kohäsionspolitik hält in Artikel 15 des Entwurfs der Dachverordnung grundsätzlich an den genannten Maßnahmen fest. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission und spricht sich für eine Weiterentwicklung der Makroökonomischen Konditionalitäten aus. Der relevante Artikel 15 der Dachverordnung war bislang noch nicht Gegenstand der Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe für EU-Strukturförderung. Eine abschließende Positionierung zu den einzelnen Vorschriften ist insofern noch nicht erfolgt. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung dauern dazu noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6826 25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Reformhilfeprogramm (vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms KOM(2018) 391 endg., file:///T:/Download/3_ DE_ACT_part1_v2.pdf)? 27. Wie schätzt die Bundesregierung das erklärte Ziel des Verordnungsvorschlages zur Schaffung eines Reformhilfeprogramms ein, indem finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, um die Umsetzung von Strukturreformen zu fördern und die „Widerstandsfähigkeit“ der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu stärken? Die Fragen 25 und 27 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung teilt das Ziel des Vorschlags der Europäischen Kommission , über ein Reformhilfeprogramm die Umsetzung von Strukturreformen zur Steigerung der Konvergenz und Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten und damit der EU als Ganzes zu stärken. Es ist jedoch nicht abschließend geklärt, ob der Vorschlag geeignet ist, diese Ziele nachhaltig zu erreichen. Der Vorschlag enthält zahlreiche offene Fragen, die es im Kontext noch ausstehender Beratungen auf EU-Ebene zu klären gilt. Ausstehend hierzu ist ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates, das rechtliche Aspekte des Vorschlags beurteilen soll. Erforderlich sind eine multilaterale Überwachung und eine Einbindung in die etablierten Strukturen des Europäischen Semesters, um ein faires und transparentes Verfahren zu garantieren sowie komplexe Parallelstrukturen und erhöhte Bürokratiekosten zu vermeiden. Zudem ist sicherzustellen, dass Fehlanreize und Mitnahmeeffekte begrenzt und die Umsetzung von Reformen nachhaltig gestärkt werden. Die im Vorschlag enthaltene Konvergenzfazilität sollte zudem nicht die Logik umkehren, dass ein Eurobeitritt für die Mitgliedstaaten grundsätzlich eine Verpflichtung und in ihrem eigenen Interesse ist. Die ebenso enthaltene technische Unterstützung, die bereits im Rahmen bestehender Instrumente gegeben wird und fortgeführt werden soll, wird grundsätzlich befürwortet. Diese sollte sich jedoch auf Bereiche konzentrieren, für die die Europäische Kommission einen echten Mehrwert liefern kann (zum Beispiel technische Unterstützung beim Aufbau von Verwaltungsstrukturen zur Teilnahme an EU-Programmen). Die Bundesregierung setzt sich für eine engere Verknüpfung des EU-Haushalts mit investiven beziehungsweise projektorientieren Reformen ein. Dies sollte vor allem im Rahmen der EU- Strukturfonds erfolgen. 26. Welche Reformen könnten nach Meinung der Bundesregierung durch das Reformumsetzungsinstrument in Deutschland gefördert werden? Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass nur solche Reformen gefördert werden, die zur Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen beitragen. Darunter können sowohl angebotsseitig als auch nachfrageseitig wirkende Reformen fallen. Dieses ist abhängig von der zugrundeliegenden Herausforderung, die adressiert werden soll. Die Förderperiode des Reformhilfeprogramms ist für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 vorgesehen. Da nicht vorherzusehen ist, welche Herausforderung für Deutschland in diesem Zeitraum im Europäischen Semester identifiziert werden, kann keine Aussage über förderungsfähige Reformen zur Bewältigung dieser Herausforderung getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtungen ein, dass dadurch, dass die förderfähigen Strukturreformen im Verordnungsvorschlag nicht definiert werden, mit diesem Instrument (insbesondere mit dem Reformumsetzungsinstrument , der wichtigsten Säule des Reformhilfeprogramms) Strukturreformen gefördert werden, die sich auf Liberalisierung, Deregulierung und angebotsseitige Wirtschaftspolitiken konzentrieren sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Fördermittel aus Erasmus+ sozial gestaffelt auszuzahlen, wie es in einigen EU-Mitgliedsländern gehandhabt wird, und befürwortet die Bundesregierung, dass eine solche soziale Staffelung von Erasmus+ für alle Mitgliedsländer gelten sollte? Die Bundesregierung begrüßt Artikel 18 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags für das neue Erasmus+ Programm (2021 bis 2027). Dieser sieht vor, dass die Europäische Kommission die Nationalen Agenturen ermächtigen kann, die Finanzhilfen zur Förderung von Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Programms auf der Grundlage objektiver Kriterien anzupassen. Damit sollen ein besserer Zugang zum Programm sowie dessen reibungslose Durchführung gewährleistet werden. 30. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Geld aus den Agrarfördermitteln zu nutzen, um die Einkommensungleichheit zwischen den in der Landwirtschaft Beschäftigten und anderen vergleichbaren Berufsgruppen zu verbessern und die soziale Integration und Teilhabe von Wanderarbeitskräften und Erntehelferinnen und Erntehelfern zu fördern? Die Gewährleistung angemessener Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Personen, insbesondere durch die Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens, ist eines der Ziele, die der EU-Vertrag für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) festlegt. Agrarfördermittel, die im Rahmen der GAP gewährt werden, tragen wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland bei und sind essentieller Bestandteil landwirtschaftlicher Einkommen . Sie leisten dadurch für die in der Landwirtschaft Beschäftigten einen Beitrag , im Vergleich zu anderen Sektoren bestehende Einkommensdisparitäten zu verringern und wettbewerbsfähige Einkommen zu ermöglichen. Im Übrigen hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auch in der Landwirtschaft zu einer Verbesserung der Einkommenssituation, insbesondere bei Saisonarbeitskräften , geführt. 31. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auch in der neuen Förderperiode den Europäischen Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) zugeordnet wird und somit in den Anwendungsbereich der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds fallen wird und dadurch die Einbindung der Sozialpartner bei der Verwaltung der Fonds-Mittel, wie sie in Artikel 6 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds geregelt ist, gewährleistet wird? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) nicht in den Anwendungsbereich der künftigen Dachverordnung für die Europäischen Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) aufzunehmen. Der ELER wird gemäß des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Erstellung von Strategieplänen für die Gemeinsame Agrarpolitik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6826 (GAP-Strategieplan-Verordnung) künftig mit den Direktzahlungen und den sektorspezifischen Maßnahmen der ersten Säule der GAP in einem gemeinsamen strategischen Rahmen gefasst werden. Dieser Verordnungsvorschlag sieht eine angemessene Beteiligung auch von Wirtschafts- und Sozialpartnern bei der Vorbereitung und Durchführung des GAP-Strategieplans vor. 32. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der vorgeschlagenen , neuen Prioritätensetzung politische Maßnahmen aus den Bereichen Sicherheit , Rüstung, Verteidigung gestärkt werden, aber gerade die Ausgabenposten , die einen Umverteilungseffekt haben, zukünftig mit weniger Finanzmitteln auskommen müssen? Die EU sieht sich aktuell einer Vielzahl wachsender interner und externer Herausforderungen gegenüber. Dazu gehören insbesondere die in der Erklärung von Rom am 25. März 2017 genannten Bereiche, wie regionale Konflikte, Terrorismus , wachsender Migrationsdruck, aber ausdrücklich auch Digitalisierung, Innovation , Bildung, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass Ausgabenstruktur und Mittelverteilung konsequent auf aktuelle Prioritäten, Herausforderungen , Zukunftsthemen und einen europäischen Mehrwert fokussiert werden . Neue Aufgaben erfordern neue Schwerpunkte. Die Verlässlichkeit bewährter EU-Politiken wird dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Fragen der Mittelausstattung und Gewichtung der im Einzelnen vorgeschlagenen Ausgabenbereiche werden dabei durch den Europäischen Rat erst zum Ende der Verhandlungen im Gesamtkontext entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6826 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 European Social Fund Plus shared management strand – national allocations Allocation member State, Millions EUR Millions EUR 2021-2027 ESF+ 2014-2020 ESF+YEI+FEAD Current 2018 prices ESF+ in % of ESF+ and ERDF Current 2018 prices ESF+ in % of ESF+ and ERDF BE 1.177 1.044 50,4% 1.173 1.197 55,2% BG 2.588 2.292 31,4% 1.682 1.715 32,0% CZ 2.737 2.428 20,6% 3.467 3.524 22,5% DK 181 161 46,0% 217 220 51,2% DE 6.205 5.505 37,5% 7.575 7.720 41,3% EE 492 437 23,0% 589 600 24,1% IE 579 514 56,3% 636 651 60,7% EL 5.900 5.232 33,9% 4.683 4.775 32,5% ES 12.084 10.722 32,3% 10.376 10.583 33,5% FR 7.194 6.383 42,7% 6.999 7.148 45,4% HR 2.145 1.902 27,1% 1.654 1.685 27,7% IT 15.011 13.319 35,4% 12.687 12.941 36,9% CY 207 184 32,3% 155 161 34,0% LV 736 652 22,2% 709 727 22,8% LT 1.029 913 24,8% 1.237 1.260 26,1% LU 21 19 50,0% 24 24 55,2% HU 4.806 4.257 29,3% 4.856 4.948 31,1% MT 91 81 20,8% 110 112 22,2% NL 552 489 45,0% 514 524 50,2% AT 510 453 42,3% 460 469 46,2% PL 14.297 12.659 24,0% 13.936 14.189 25,7% PT 7.579 6.725 39,6% 7.944 8.104 42,4% RO 8.385 7.414 32,6% 5.368 5.463 33,4% SI 793 704 32,2% 758 772 34,8% SK 2.481 2.196 22,9% 2.307 2.351 24,0% FI 725 643 43,4% 541 551 40,6% SE 946 839 45,8% 816 835 46,6% Technical assistance 349 305 Transnational cooperation 200 175 TOTAL 100.000 88.646 91.472 93.250 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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