Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 1. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/683 19. Wahlperiode 08.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/412 – Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie – Entwicklung betrieblicher Teilzeitausbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele junge Mütter und Väter, beziehungsweise Menschen mit starker Familienverantwortung , können keine Berufsausbildung absolvieren, die es ihnen ermöglicht , den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie auskömmlich zu bestreiten . Im Jahr 2014 waren beispielsweise 50,3 Prozent aller jungen Mütter und 37,6 Prozent aller jungen Väter im Alter von 16 bis 25 Jahren ohne Berufsabschluss (vgl. www.jobstarter.de/ausbildung-in-teilzeit). Aber auch jenseits dieser Alterskohorte sind große Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familienarbeit bekannt. Unabhängig vom Alter sind vor allem (weibliche) Alleinerziehende häufig ohne Berufsausbildung. 54,7 Prozent aller erwerbslosen Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch) waren im Jahr 2015 ohne Berufsabschluss (vgl. www.arbeitnehmerkammer.de). Einschlägige Studien belegen, dass Menschen ohne eine vollwertige Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig nur Jobs im Niedriglohnbereich finden, die nicht existenzsichernd sind. Gleichzeitig ist die Anzahl unbesetzter Lehrstellen auf dem Ausbildungsmarkt hoch. Allein im Jahr 2016 blieben 43 500 Ausbildungsplätze unbesetzt, während über 20 000 Personen erfolglos nach einem Ausbildungsplatz suchten (vgl. Berufsbildungsbericht_2017.pdf). Um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu erleichtern, ist es seit 2005 gesetzlich möglich, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit zu verkürzen und eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren (vgl. § 8 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG). Von der Möglichkeit einer Teilzeitausbildung sollen vor allem Menschen profitieren , denen es aufgrund eigener Kinder, zu pflegender Angehöriger, einer Behinderung oder anderer schwerwiegender Gründe nicht möglich ist, eine Ausbildung innerhalb der gängigen Arbeits- und Ausbildungszeiten zu bestreiten . Auch für viele in Deutschland lebende Geflüchtete böte eine Teilzeitausbildung die Gelegenheit, sich neben dem Erwerb der Sprache eine berufliche Existenz aufzubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Um eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, müssen finanzielle Fragen geklärt sein. So ist es nach erfolgreicher Teilzeitausbildung zwar möglich, einen Berufsabschluss zu erlangen und dadurch das Fundament für ein existenzsicherndes Einkommen zu legen. Jedoch stellt sich für viele Teilzeitauszubildende während der Ausbildung die Frage der Existenzsicherung. Obwohl eine Ausbildung in Teilzeit für viele Menschen die beste Chance ist, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen, bleibt der Anteil von Ausbildungsverträgen in Teilzeit gering. Er lag im Jahr 2014 bundesweit bei unter 1 Prozent. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang zudem der bemerkenswert hohe Frauenanteil unter den Teilzeitauszubildenden in Höhe von 82 Prozent (vgl. www.jobstarter.de). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 wurde die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG kann sich seitdem ein gemeinsamer Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden auf Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (Teilzeitberufsausbildung). Das gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche „berechtigte Interesse“ an einer Teilzeitausbildung bzw. die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung sind im BBiG nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung und der Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (HA BIBB) vom 27. Juni 2008 ist ein berechtigtes Interesse zum Beispiel dann gegeben, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben oder vergleichbare Gründe vorliegen. Die zuständigen Stellen haben hier einen Ermessensspielraum. Im Einzelfall kann eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit auch mit einer Verlängerung der kalendarischen Ausbildungsdauer verbunden werden (§ 8 Absatz 2 BBiG, siehe Empfehlung Nr. 129 des HA BIBB unter E.), wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Neben der Gruppe leistungsstarker Auszubildender kann die Teilzeitberufsausbildung mit einer solchen Kombination auch Personengruppen helfen, denen keine ausreichend sichere Prognose bei einer verkürzten Ausbildungszeit für das Bestehen der Abschlussprüfung gestellt werden kann. Die Teilzeitausbildung ist somit eine Option für Auszubildende, die insbesondere aus familiären Gründen über ein begrenztes wöchentliches Zeitbudget verfügt und in diesem Rahmen (ggf. in Verbindung mit einer Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer ) einen Ausbildungserfolg erwarten lässt. 1. Wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 ausgeschrieben (bitte nach Bundesländern und Berufsgruppen auflisten)? a) Wie viele blieben unbesetzt (bitte nach Berufsgruppen auflisten)? b) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in Teilzeit (auf welcher Grundlage wird diese gesellschaftliche Nachfrage bemessen bzw. evaluiert)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/683 2. Wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit wurden seit dem Jahr 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Jahr, Bundesländern, Berufsgruppen, schulischer und dualer Ausbildung, Geschlecht , Alter und in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil auflisten)? Die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik) erhebt seit dem Berichtsjahr 2007 das Merkmal der Berufsausbildung in Teilzeit. Vollständige Angaben für die Neuabschlüsse in Teilzeit liegen ab dem Berichtsjahr 2008 vor. Zur Beantwortung wird auf die Tabellen 1 bis 8 verwiesen: Tabelle 1 weist die so genannten Neuabschlüsse in Voll- und Teilzeit der Berichtsjahre 2008 bis 2016 nach Ländern und Geschlecht auf Grundlage der Berufsbildungsstatistik aus. Die Berufsbildungsstatistik erfasst dabei Daten zu den dualen Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO). Nicht enthalten sind vollzeitschulische Berufsausbildungen sowie sonstige Berufsausbildungen, die außerhalb des BBiG geregelt sind. Neuabschlüsse sind in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG oder HwO eingetragene Berufsausbildungsverträge, bei denen der Ausbildungsvertrag im Erfassungszeitraum begonnen hat und bis zum 31. Dezember nicht gelöst wurde. In Tabelle 2 folgt eine Auswertung nach Zuständigkeitsbereichen (Berufsgruppierung der dualen Berufe nach dem Zuständigkeitsbereich) für das Berichtsjahr 2016 nach Ländern. Zum Durchschnittsalter der Auszubildenden wird auf die Tabellen 3 und 4 verwiesen . a) Wie viele Auszubildende begründeten ihren Wunsch nach einer Ausbildung in Teilzeit mit der Notwendigkeit, minderjährige Kinder zu versorgen ? b) Wie viele der Auszubildenden in Teilzeit waren alleinerziehend? c) Wie viele Auszubildende wählten eine Ausbildung in Teilzeit aufgrund der Notwendigkeit, Angehörige zu pflegen? d) Wie viele Auszubildende wählten die Ausbildung in Teilzeit aufgrund einer Behinderung oder anderer schwerwiegender Gründe? Die Fragen 2a bis 2d werden im Zusammenhang beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. e) Wie viele der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Teilzeit seit 2005 konnten innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit absolviert werden? g) Wie viele der seit 2005 begonnenen betrieblichen Teilzeitausbildungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden? Die Fragen 2e und 2g werden im Zusammenhang beantwortet. Die Berufsbildungsstatistik ist eine vertragsbezogene Einzeldatenerhebung und liefert keine Individualdaten bzw. keine personenbezogenen Verlaufsdaten. Daher lassen sich die Fragen lediglich mit Einschränkungen beantworten. Tabelle 5 enthält Angaben zur Zahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sowie Zahlen zum Prüfungserfolg nach Geschlecht der Auszubildenden . Zur Zahl der dualen Ausbildungsverträge, die seit 2005 jährlich in Teilzeit neu abgeschlossen wurden, wird auf die Tabelle 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ausbildungsdauer lässt sich lediglich für diejenigen Auszubildenden errechnen , die zuvor noch keinen dualen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatten. Deshalb können auf Basis der Berufsbildungsstatistik nur für diejenigen Absolventinnen und Absolventen Ausbildungsdauern ermittelt werden, die „ohne vorherige duale Berufsausbildung“ gemeldet wurden. Zur Berechnung der durchschnittlichen Ausbildungsdauer wurde in Tabelle 6 exemplarisch für das Berichtsjahr 2016 die Dauer der Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsvertrag bis zum Bestehen der Abschlussprüfung herangezogen. f) Bei wie vielen wurde die Ausbildungszeit verlängert? Für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge wird das Merkmal Verlängerung (bei Vertragsabschluss) nicht erhoben. Im Rahmen der Prüfungszulassung zur Erstprüfung wird erhoben, ob die Zulassung fristgemäß, vorzeitig oder nach Verlängerung erfolgte. Hierzu wird auf die Tabelle 7 verwiesen. h) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Teilzeitausbildung, und gibt es einen Zusammenhang zwischen Ausbildungszeit und Abschlussprüfungsergebnis? Angaben zum Abschlussprüfungsergebnis liegen der Bundesregierung nicht vor. i) Wie viele Auszubildende brachen seit 2005 eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ab? Zur Zahl der zwischen 2010 und 2016 vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge dualer Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit wird auf die Tabelle 8 verwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht zwingend einem Abbruch der Berufsausbildung gleichzusetzen ist; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems können mit Vertragslösungen einhergehen. Ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Für Prüfungen und Vertragslösungen liegen vollständige Angaben erst ab dem Berichtsjahr 2010 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/683 3. Wurden die elf Modellprojekte in den Jahren 2006 bis 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Ausbildung in Teilzeit auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? a) Haben sich daraus zahlenmäßige und qualitative Fortschritte bei der Ausbildung in Teilzeit ergeben? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 3a werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Gesamtevaluation des Programms JOBSTARTER (Zeitraum 2006 bis 2011, eingesetzte Instrumente u. a. standardisierte Projektleiterbefragungen , Befragungen bei Unternehmen und Jugendlichen, Expertenworkshops) wurde festgestellt, dass innovative Umsetzungskonzepte im Bereich Teilzeitausbildung entwickelt wurden und dass mit ihnen „teilweise auch nachhaltige Veränderungen in den regionalen Ausbildungsstrukturen“ erreicht werden konnten. Die Projekte haben die bei der Realisierung von Teilzeitausbildung komplexen Herausforderungen, beispielsweise bei der Flexibilisierung von Berufsschulzeiten , aufgezeigt und sowohl individuelle Lösungsansätze entwickelt als auch strukturelle Änderungen angeregt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die Teilzeitberufsausbildung bei der Konzeption neuer Förderrunden im Programm JOBSTARTER plus als Querschnittsthema integriert. b) Teilt die Bundesregierung in Bezug auf die kurze Laufzeit der elf Modellprojekte die Befürchtung des BMBF, dass aufgrund des Modellcharakters der Projekte die Gefahr besteht, „dass diese zum Provisorium abgestempelt werden, auf die kein Verlass ist und für deren Implementierung daher keine besonderen Anstrengungen unternommen werden“ (www.bmbf.de/ pub/Berufsbildungsforschung_Band_13.pdf, „Teilzeitberufsausbildung: Inanspruchnahme, Potenziale, Strukturen“ Band 13 der Reihe Berufsbildungsforschung , S. 38)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 2010 hat das BMBF eine Studie beauftragt, in der zur Teilzeitausbildung vorliegende Studien sowie Ergebnisse bisheriger Modellprojekte ausgewertet werden sollten. Bei der zitierten Passage handelt es sich weder um eine Befürchtung noch um eine Aussage des BMBF. Die Autoren der Studie weisen in den Empfehlungen abstrakt auf Fragestellungen hin, die die Wissenschaft mit dem Modellcharakter von Projekten verbunden sieht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. c) Inwiefern haben die Empfehlungen dieser Evaluation Eingang in die Förderpraxis der Bundesregierung gefunden? Die in den Projekten benannten gesellschafts- und bildungspolitischen Forderungen wurden aufgegriffen und sind in Empfehlungen bzw. in Leitfäden, die in der Arbeitsagenturverwaltung eingesetzt werden, eingeflossen. Teilzeitausbildung wird in der laufenden Projektförderung und bei der Konzeption von neuen Förderrichtlinien als Querschnittsthema integriert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit 2005 von der Bundesregierung umgesetzt und finanziert, um die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit für alleinerziehende Eltern zu fördern (welche Mittel aus welchen Ministerien standen hierfür jeweils in welchen Jahren zur Verfügung)? 5. Welche vergleichbaren spezifischen Förderinstrumente der Bundesregierung gibt es aktuell, die an die Zielsetzung der in den Fragen 3 und 4 genannten Projekte anknüpfen und die seitdem implementiert worden sind (welche Mittel aus welchen Ministerien stehen hierfür jeweils zur Verfügung)? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen von JOBSTARTER wurden elf Projekte von 2006 bis 2012 mit einem Mittelvolumen von rd. 3,46 Mio. Euro gefördert. Zudem wurden über das BMBF zwei weitere Modellprojekte („Betriebliche Erst- Ausbildung in Teilzeit (TV BEAT) – Transferphase“, Laufzeit: 1. September 2006 bis 31. August 2007, Finanzvolumen: rd. 113 000 Euro und „Qualifizierungsprojekt zur Entwicklung regionaler Akquisestrategien für spezielle Ausbildungsplatzbedürfnisse am Beispiel der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“; Laufzeit: 1. März 2011 bis 28. Februar 2014, Finanzvolumen: rd. 165 000 Euro) gefördert. Mit der Förderung des letztgenannten Projektes konnte die Etablierung des Netzwerkes Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg erreicht werden. Das Projekt bzw. das mit dem Projekt gegründete Netzwerk wurde vom Land Baden-Württemberg mit zusätzlicher Landesfinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nach Auslaufen der Bundesförderung übernommen und befindet sich zur Zeit in der ESF-Förderphase bis 2020. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Projektförderung des BMBF wurde auf Öffentlichkeits - und Netzwerkarbeit für die Teilzeitberufsausbildung gelegt, um das Thema im Sinne einer Mainstreaming-Strategie in die Berufsbildungspraxis zu tragen und es in den Regelinstitutionen wie den Kammern, Arbeitsagenturen und Jobcentern zu verankern. Im Zuge dieser Öffentlichkeits- und Netzwerkstrategie wurde die Broschüre „Ausbildung in Teilzeit. Möglichkeiten zur Finanzierung des Lebensunterhalts“ aktualisiert, diese wird in hoher Zahl abgerufen. Sofern die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, unterstützen Arbeitsagentur und Jobcenter Auszubildende in oder im Vorfeld einer Teilzeitausbildung im Rahmen der Regelinstrumente. Die Finanzierung erfolgt jeweils aus den Eingliederungstiteln der beiden Rechtskreise. Der Mitteleinsatz wird für die genannte Zielgruppe nicht gesondert ausgewiesen. Durch die Neuregelung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 1. August 2016 („Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“) wird es ermöglicht, während einer Ausbildung ergänzend Arbeitslosengeld II zu beziehen, wenn die Ausbildungsvergütung ggf. zuzüglich der Berufsausbildungsbeihilfe nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Diese ermöglicht insbesondere auch der Zielgruppe für Teilzeitberufsausbildung die Aufnahme einer Ausbildung unter Sicherung des Lebensunterhaltes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/683 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten? Nach den Erfahrungen der Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagenturen und der Jobcenter kann für ein Unternehmen das Image eines familienfreundlichen Arbeitgebers ein Gewinn bei der Fachkräftesicherung sein. Oft bieten Arbeitgeber eine Teilzeitausbildung als Alternative an, wenn keine Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen. Sind einem Unternehmen die Bewerberinnen oder Bewerber bereits persönlich bekannt, steigt die Bereitschaft, eine Teilzeitausbildung anzubieten. 7. In welchen Branchen und Berufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Ausbildungsplätze in Teilzeit angeboten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 8. Wie viele Ausbildungsstellen in Teilzeit wurden im öffentlichen Dienst des Bundes seit 2005 ausgeschrieben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor, da die Ausbildungsstellen in der Regel nicht als Teilzeitausbildungsstellen ausgeschrieben werden. Ausbildungen in Teilzeit sind grundsätzlich für alle Ausbildungsberufe möglich. a) Wie viele Auszubildende absolvieren derzeit eine Ausbildung in Teilzeit im öffentlichen Dienst des Bundes? Bei den Behörden und Einrichtungen des Bundes, für die das Bundesverwaltungsamt , das Bundesversicherungsamt, das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur , das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder die Zentrale der Agentur für Arbeit die Aufgaben der zuständigen Stelle nach § 73 Absatz 1 BBiG wahrnehmen, absolvieren derzeit insgesamt 145 Auszubildende eine Ausbildung in Teilzeit. Nicht berücksichtigt sind Auszubildende des Bundes, die in sog. Kammerberufen eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren und deren Ausbildungsverträge bei den jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern eingetragen sind. b) Wie ist das Verhältnis angebotener Teilzeitausbildungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst und der Wirtschaft? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wie viele erwerbslose Alleinerziehende im SGB-II-Bezug haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte nach Bundesländern und Geschlecht auflisten)? Im Jahresdurchschnitt 2017 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) deutschlandweit rund 115 000 Alleinerziehende, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten, als arbeitslos im Rechtskreis SGB II aus. Darunter waren rund 107 000 Frauen und rund 8 000 Männer. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insgesamt Männer Frauen Deutschland 115.226 8.052 107.174 Schleswig-Holstein 4.323 319 4.005 Hamburg 3.596 242 3.354 Niedersachsen 11.553 800 10.753 Bremen 2.315 146 2.169 Nordrhein-Westfalen 38.789 2.656 36.133 Hessen 7.713 514 7.200 Rheinland-Pfalz 4.910 327 4.582 Baden-Württemberg 8.679 520 8.160 Bayern 7.617 404 7.213 Saarland 1.714 130 1.583 Berlin 8.330 629 7.701 Brandenburg 3.191 271 2.920 Mecklenburg-Vorpommern 2.335 200 2.135 Sachsen 4.334 397 3.936 Sachsen-Anhalt 3.847 329 3.518 Thüringen 1.979 167 1.812 Quelle: BA 10. Wie viele Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung stellten seit 2005 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II und SGB III (bitte um Auflistung einzelner Leistungen, Berufsgruppen und Geschlecht)? a) Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller befanden sich in einer Teilzeitausbildung (bitte nach einzelnen Berufsgruppen und Geschlecht auflisten)? b) Wie viele der Anträge wurden bewilligt (bitte nach einzelnen Leistungen, Berufsgruppen sowie Geschlecht auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II und SGB III stellt grundsätzlich nicht auf das Tatbestandsmerkmal Auszubildende/Ausbildender in einer betrieblichen Ausbildung ab. 11. Wie viele Auszubildende stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 während der Ausbildung einen Antrag auf Wechsel von Voll- zu Teilzeit (bitte nach Bundesländern, Berufsgruppen und Geschlecht auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Berufsbildungsstatistik hierzu keine Daten liefert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/683 12. Wurde das Modell Ausbildung in Teilzeit seit 2005 in ein Arbeitsmarktprogramm im Rahmen der Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt aufgenommen ? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags (insbesondere nach §§ 29, 33 und 35 SGB III) informiert die BA über die Möglichkeit von Teilzeitausbildung und unterstützt junge Menschen bei der Realisierung im Rahmen der Ausbildungsvermittlung und durch geeignete Fördermaßnahmen. Der Leitfaden U25/Berufsberatung der BA enthält explizite Hinweise für die Berufsberaterinnen und Berufsberater zur Unterstützung der Ausbildung in Teilzeit. Unter dem Motto „Ausbildung klarmachen!“ wirbt die BA im Rahmen der „Woche der Ausbildung“ unter Beteiligung der Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezielt um eine stärkere Nutzung der Teilzeitausbildung. Die Förderung der Teilzeitausbildung wird von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA aktiv begleitet. Die Ende Oktober 2013 gestartete Marketingkampagne „Das bringt mich weiter“ hat die Fachkräftesicherung als übergeordnetes Thema im Fokus. In diesem Rahmen wird die Teilzeitausbildung sowohl im Arbeitgeberkontext als auch für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger kommuniziert . 13. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit von Teilzeitausbildungen spezifischer Bestandteil der Beratungspraxis in den Jugendberufsagenturen, an denen die Bundesagentur für Arbeit beteiligt ist? Jugendberufsagenturen sind Kooperationsformen, in denen Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe ihr differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot verlässlich koordinieren. Jeder Partner einer Jugendberufsagentur bleibt für seine gesetzlich geregelten Aufgaben verantwortlich. Durch die Kooperation der Träger ergeben sich Synergieeffekte für die jungen Menschen. Sie können beim Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung, Begleitung und Vermittlung wie „aus einer Hand“ erhalten. Abhängig von der individuellen Fallgestaltung kann das Angebot von Teilzeitausbildungen Bestandteil der Beratungspraxis sein. 14. Wie viele Angebote von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Teilzeit liegen den Jobcentern und Agenturen für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Statistik der BA über gemeldete Berufsausbildungsstellen nicht nach der Arbeitszeit differenziert . 15. Welche von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien zum Modell der Teilzeitausbildung gibt es, welche sind geplant? 2011 wurde die Studie „Teilzeitberufsausbildung: Inanspruchnahme, Potenziale, Strukturen. Berufsbildungsforschung Band 13“ im Rahmen der Berufsbildungsforschungsinitiative des BMBF erstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In einem BIBB-Entwicklungsprojekt wurde 2016 Bilanz gezogen zu zehn Jahren Teilzeitausbildung: Puhlmann, Angelika u. a.: Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie – 10 Jahre Teilzeitausbildung im BBiG (§ 8). Abschlussbericht zum Entwicklungsprojekt 3.4.303 (2015 bis 2016) 2015 wurde eine Expertise zur Ausweitung der Teilzeitausbildung auf bislang nicht im Fokus stehende Zielgruppen erstellt. 16. Welche regionalen Unterschiede lassen sich in Bezug auf die Ausbildung in Teilzeit feststellen, und welche Gründe sind der Bundesregierung hierfür bekannt ? Regionale Unterschiede lassen sich aus Tabelle 1 und Tabelle 2 ablesen. Die Zahl der Neuabschlüsse in Teilzeit an allen Neuabschlüssen schwankt im Berichtsjahr 2016 zwischen 0,1 Prozent (Sachsen, Sachsen-Anhalt) und 0,9 Prozent (Berlin, Saarland). 17. Welche Hinderungsgründe für mögliche Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung in Teilzeit definiert die Bundesregierung bzw. sind ihr bekannt , und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung darauf reagieren ? Im Rahmen der Evaluation des BBiG wurde auch der § 8 BBiG und das Instrument der Teilzeitberufsausbildung bewertet. Dabei wurden auch Herausforderungen benannt und eine Bewertung vorgenommen. In der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde vereinbart, darauf hinzuwirken, „dass in der Praxis deutlich mehr Ausbildungen in Teilzeit ermöglicht werden. Die Wirtschaft und die für die Berufsschulen zuständigen Länder sind sich darin einig, dass die Rahmenbedingungen der Ausbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange familienfreundlicher ausgestaltet werden.“ 18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergütung für eine Teilzeitausbildung geregelt, und wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung in der Teilzeitausbildung? Zur Ausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildung besteht keine spezifische Regelung im BBiG. Als Umkehrschluss aus § 17 Absatz 3 BBiG für eine ergänzende Vergütung bei Tätigkeit über die übliche Ausbildungszeit hinaus kann die Möglichkeit einer abgesenkten Vergütung in Betracht kommen, soweit sie noch als angemessene Vergütung zu betrachten ist. Mit der geltenden Rechtslage ist ebenso eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbar, etwa bei einem leistungsfähigen Ausbildungsbetrieb, der auf besonders qualifizierte Auszubildende zugreifen will, oder als Mittel der Nachwuchsrekrutierung. Auszubildende in Teilzeit im öffentlichen Dienst des Bundes erhalten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen das volle Ausbildungsentgelt. Auf die Kürzung gemäß Teilzeitquote wird übertariflich verzichtet. Zu anderen Ausbildungsbereichen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/683 19. Mit welchen weiteren Maßnahmen versucht die Bundesregierung aktuell, das Modell der betrieblichen Ausbildung in Teilzeit und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie insbesondere für Alleinerziehende zu fördern? Welche Mittel aus welchen Ministerien stehen hierfür jeweils zur Verfügung ? Agenturen für Arbeit und Jobcenter beteiligen sich an Arbeitgeber-Messen und Sonderaktionen wie die jährliche „Woche der Ausbildung“. Das Thema war im Ausbilderkongress 2017 vertreten und ist Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Jobcenter und Bestandteil des Geschäftsplans/Aktivitätenplans der Agenturen für Arbeit. Die BA unterstützt und begleitet das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Programm zielt darauf ab, den Erwerbseinstieg für Mütter mit Migrationsgeschichte zu erleichtern und den Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Der Anteil von Alleinerziehenden an dem Programm liegt aktuell bei 52 Prozent. Mit dem breit angelegten Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ unterstützt das BMFSFJ seit März 2008 gemeinsam mit der BA Frauen und Männer, die familienbedingt mehrere Jahre aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben. Im Rahmen des Programms wird auch über Teilzeitausbildung informiert. Auch wiedereinsteigende Alleinerziehende können an diesem ESF-Modellprojekt teilnehmen. Der Arbeitgeber-Service der BA informiert und berät gezielt im Rahmen der Ausbildungsstellenakquise und -vermittlung sowie Arbeitsmarktberatung zum Thema „Betriebliche Ausbildung in Teilzeit“. Im Kontext Teilzeitausbildung informiert der Arbeitgeber-Service die Arbeitgeber zudem über entsprechende Netzwerke und stellt bei Bedarf Kontakt zu Kooperationspartnern her. Darüber hinaus werden interessierten Arbeitgebern Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die BA kooperiert seit 2012 mit der Deutschen Telekom AG im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Teilzeitausbildung/-studium für junge Alleinerziehende im SGB II“. Hinsichtlich der Frage der Mittelbereitstellung beteiligt sich die BA im Rahmen ihrer Dienstleistungen und Medien an den o. g. Maßnahmen. Darüber hinaus werden im ESF-Bundesprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ in sechs Ländern von 2015 bis 2020 modellhaft erwachsenengerechte Ausbildungen von Quereinsteigern zu Staatlich geprüften Erziehern parallel zu einer Anstellung in einer Kita geschaffen, erprobt oder optimiert. Mittels einer Männerquote soll das gleichstellungspolitische Ziel erreicht werden, den Männeranteil in diesem frauendominierten Beruf zu erhöhen. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Für das Programm werden 17,5 Mio. Euro ESF-Mittel verausgabt. Von den Teilnehmenden haben bislang 48 Prozent mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind im Haushalt. 24 Prozent von ihnen sind alleinerziehend, was in etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Kooperationen zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie Kammern und Innungen gibt es aktuell, in denen das Modell der Teilzeitausbildung im Mittelpunkt steht? Regionale Bündnisse informieren, werben und sensibilisieren durch Vertreterinnen und Vertreter von Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern, Kommunen sowie Weiterbildungsträgern für das Thema der Teilzeitausbildung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die geringe Zahl an Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit (auf Seiten der Ausbildungsplatzsuchenden , Unternehmen und Berufsschulen)? 22. Wie bewertet die Bundesregierung die weiterhin geringe Inanspruchnahme von Ausbildungen nach § 8 Absatz 1 BBiG? Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Prioritär ist aus Sicht der Bundesregierung das Ziel, den entsprechenden Zielgruppen mit einer Ausbildung eine Qualifizierungsmöglichkeit zu eröffnen. Das Instrument der Teilzeitberufsausbildung stellt hierzu eine Möglichkeit dar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um § 8 BBiG in einen vollwertigen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung umzuwandeln? Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen des BBiG für die Teilzeitausbildung sieht die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG setzt einen einvernehmlichen gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden voraus. Die Inanspruchnahme einer Teilzeitausbildung muss auch mit den betrieblichen Gegebenheiten kompatibel sein. Ein – vom Ausbildenden unabhängiger – Rechtsanspruch der Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung würde diese Erfordernisse ignorieren und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen insgesamt – besonders bei kleinen Betrieben – gefährden. Beide, der Auszubildende und der Betrieb/der Ausbildende müssen für eine Teilzeitausbildung geeignet sein. Dies wird derzeit durch den gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb sowie die Prüfung durch die zuständige Stelle gesichert. Ein einseitiger Anspruch würde dieser Konstellation nicht gerecht. 24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Akzeptanz der betrieblichen Teilzeitausbildung zukünftig zu fördern? Unterstützungsmaßnahmen zum Thema Teilzeitausbildung werden in die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen von Kammerorganisationen, Arbeitsagenturen und Jobcentern eingebunden beispielsweise durch Aufnahme in das Aufgabenspektrum der Berufseinstiegsbegleitung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/683 Anlage Anlagen zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte u. a. und der Fraktion DIE LINKE „Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie – Entwicklung betrieblicher Teilzeit-Ausbildung“ (Bundestagsdrucksache 19/00412) Tabelle 1: Duale Berufsausbildung in Voll- und Teilzeit, Neuabschlüsse nach Geschlecht der Auszubildenden und Bundesland, Berichtsjahre 2008 bis 2016 Berichtsjahr Neuabschlüsse Voll- und Teilzeit, absolut Neuabschlüsse Vollzeit, absolut Neuabschlüsse Teilzeit, absolut Neuabschlüsse Teilzeit, in % aller Neuabschlüsse Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Bundesgebiet insgesamt 2008 607.566 353.103 254.463 606.792 353.064 253.728 774 39 735 0,1 0,01 0,29 2009 561.171 322.236 238.935 560.373 322.185 238.191 795 51 744 0,1 0,02 0,31 2010 559.032 325.482 233.550 557.976 325.401 232.575 1.056 81 975 0,2 0,02 0,42 2011 565.824 336.333 229.488 564.651 336.243 228.408 1.173 93 1.080 0,2 0,03 0,47 2012 549.003 326.253 222.753 547.659 326.160 221.499 1.344 90 1.254 0,2 0,03 0,56 2013 525.897 313.803 212.094 524.259 313.698 210.561 1.638 102 1.533 0,3 0,03 0,72 2014 518.394 310.434 207.960 516.135 310.032 206.103 2.259 402 1.857 0,4 0,13 0,89 2015 516.639 311.457 205.182 514.596 311.274 203.322 2.043 183 1.860 0,4 0,06 0,91 2016 509.997 309.966 200.031 507.912 309.777 198.135 2.085 189 1.896 0,4 0,06 0,95 Baden-Württemberg 2008 81.810 47.214 34.596 81.645 47.205 34.440 162 9 156 0,2 0,02 0,45 2009 76.248 43.599 32.652 76.179 43.593 32.586 69 6 63 0,1 0,01 0,19 2010 75.489 43.656 31.836 75.375 43.650 31.725 114 3 111 0,2 0,01 0,35 2011 78.945 46.371 32.577 78.849 46.368 32.481 99 3 96 0,1 0,01 0,29 2012 77.466 45.447 32.022 77.325 45.441 31.884 141 6 135 0,2 0,01 0,42 2013 74.475 44.061 30.411 74.241 44.058 30.183 231 3 228 0,3 0,01 0,75 2014 74.037 43.722 30.315 73.740 43.713 30.030 297 12 285 0,4 0,03 0,94 2015 73.968 44.103 29.865 73.629 44.091 29.538 339 12 327 0,5 0,03 1,09 2016 73.698 44.355 29.343 73.377 44.343 29.034 321 15 306 0,4 0,03 1,04 Bayern 2008 103.653 59.217 44.436 103.617 59.217 44.400 36 0 36 0,0 0,00 0,08 2009 93.486 52.719 40.767 93.426 52.707 40.719 60 12 48 0,1 0,02 0,12 2010 95.319 54.882 40.437 95.223 54.861 40.362 96 21 75 0,1 0,04 0,19 2011 98.370 57.375 40.995 98.262 57.363 40.899 108 12 96 0,1 0,02 0,23 2012 95.715 55.887 39.828 95.571 55.869 39.702 144 18 129 0,2 0,03 0,32 2013 92.826 54.474 38.352 92.598 54.456 38.142 228 21 207 0,2 0,04 0,54 2014 91.977 54.189 37.788 91.698 54.126 37.575 276 63 213 0,3 0,12 0,56 2015 92.481 54.816 37.668 92.244 54.780 37.461 240 33 204 0,3 0,06 0,54 2016 90.690 54.225 36.468 90.420 54.198 36.222 270 24 246 0,3 0,04 0,67 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Berlin 2008 20.697 10.983 9.714 20.685 10.983 9.702 12 0 12 0,1 0,00 0,12 2009 19.467 10.203 9.264 19.431 10.203 9.228 36 0 33 0,2 0,00 0,36 2010 18.993 10.245 8.751 18.921 10.227 8.694 72 18 57 0,4 0,18 0,65 2011 17.922 9.852 8.070 17.823 9.822 8.001 99 30 72 0,6 0,30 0,89 2012 17.853 9.882 7.971 17.739 9.849 7.890 114 30 81 0,6 0,30 1,02 2013 16.173 8.856 7.317 16.089 8.832 7.257 84 24 60 0,5 0,27 0,82 2014 15.918 8.796 7.122 15.816 8.763 7.053 105 33 69 0,7 0,38 0,97 2015 15.855 8.832 7.023 15.738 8.799 6.942 117 33 84 0,7 0,37 1,20 2016 15.729 8.886 6.840 15.585 8.853 6.735 141 36 108 0,9 0,41 1,58 Brandenburg 2008 17.337 10.635 6.702 17.334 10.635 6.699 3 0 3 0,0 0,00 0,04 2009 15.075 9.003 6.072 15.057 9.000 6.054 18 0 18 0,1 0,00 0,30 2010 13.587 8.124 5.460 13.581 8.124 5.457 6 0 6 0,0 0,00 0,11 2011 12.123 7.560 4.566 12.114 7.557 4.557 9 3 6 0,1 0,04 0,13 2012 11.340 7.209 4.131 11.331 7.209 4.125 9 0 6 0,1 0,00 0,15 2013 10.278 6.501 3.777 10.272 6.501 3.771 9 0 6 0,1 0,00 0,16 2014 10.077 6.387 3.690 10.059 6.387 3.675 18 0 15 0,2 0,00 0,41 2015 10.221 6.627 3.594 10.200 6.624 3.576 21 3 18 0,2 0,05 0,50 2016 10.026 6.519 3.504 9.993 6.510 3.483 30 9 21 0,3 0,14 0,60 Bremen1 2008 6.306 3.555 2.751 6.282 3.555 2.727 24 0 24 0,4 0,00 0,87 2009 5.862 3.258 2.604 5.832 3.255 2.577 30 0 27 0,5 0,00 1,04 2010 5.865 3.165 2.700 5.835 3.165 2.670 27 0 27 0,5 0,00 1,00 2011 6.072 3.390 2.682 6.036 3.390 2.646 36 0 36 0,6 0,00 1,34 2012 5.967 3.339 2.631 5.925 3.339 2.589 42 0 42 0,7 0,00 1,60 2013 5.724 3.201 2.526 5.676 3.198 2.478 51 3 48 0,9 0,09 1,90 2014 5.544 3.132 2.409 5.499 3.132 2.367 45 0 45 0,8 0,00 1,87 20151 2016 5.544 3.174 2.370 5.505 3.171 2.334 39 3 36 0,7 0,09 1,52 Hamburg 2008 14.487 7.821 6.666 14.454 7.821 6.633 33 0 33 0,2 0,00 0,50 2009 13.206 7.038 6.168 13.170 7.035 6.135 36 0 36 0,3 0,00 0,58 2010 13.881 7.563 6.318 13.824 7.563 6.261 57 0 54 0,4 0,00 0,85 2011 13.713 7.701 6.012 13.668 7.701 5.967 45 0 45 0,3 0,00 0,75 2012 13.425 7.449 5.976 13.356 7.449 5.910 69 0 69 0,5 0,00 1,15 2013 12.855 7.122 5.733 12.786 7.122 5.664 69 0 69 0,5 0,00 1,20 2014 12.780 7.215 5.565 12.720 7.215 5.508 60 0 60 0,5 0,00 1,08 2015 12.900 7.272 5.628 12.837 7.269 5.568 63 3 60 0,5 0,04 1,07 2016 12.732 7.317 5.415 12.657 7.308 5.349 75 9 66 0,6 0,12 1,22 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/683 Hessen 2008 41.763 24.000 17.763 41.634 23.994 17.637 129 6 123 0,3 0,03 0,69 2009 39.243 22.374 16.872 39.138 22.371 16.767 105 3 102 0,3 0,01 0,60 2010 39.633 23.010 16.626 39.486 23.004 16.482 147 6 144 0,4 0,03 0,87 2011 40.611 24.267 16.344 40.464 24.264 16.203 147 3 141 0,4 0,01 0,86 2012 39.726 23.763 15.963 39.552 23.757 15.795 174 6 168 0,4 0,03 1,05 2013 37.737 22.581 15.156 37.599 22.575 15.024 135 6 132 0,4 0,03 0,87 2014 37.041 22.419 14.622 36.753 22.308 14.445 288 111 177 0,8 0,50 1,21 2015 36.750 22.311 14.439 36.594 22.299 14.295 156 12 147 0,4 0,05 1,02 2016 36.015 21.912 14.103 35.856 21.903 13.953 159 9 150 0,4 0,04 1,06 Mecklenburg-Vorpommern 2008 13.947 8.031 5.916 13.908 8.028 5.883 36 3 33 0,3 0,04 0,56 2009 11.151 6.411 4.740 11.106 6.408 4.701 45 3 42 0,4 0,05 0,89 2010 9.957 5.898 4.056 9.915 5.898 4.014 42 0 42 0,4 0,00 1,04 2011 8.886 5.376 3.510 8.880 5.376 3.507 6 3 3 0,1 0,06 0,09 2012 8.289 4.971 3.318 8.256 4.971 3.285 33 0 33 0,4 0,00 0,99 2013 8.016 4.881 3.135 7.980 4.881 3.099 36 0 36 0,4 0,00 1,15 2014 7.851 4.851 3.000 7.809 4.848 2.961 42 3 39 0,5 0,06 1,30 2015 7.767 4.815 2.952 7.734 4.812 2.922 33 3 33 0,4 0,06 1,12 2016 7.692 4.797 2.895 7.668 4.797 2.871 24 0 24 0,3 0,00 0,83 Niedersachsen 2008 59.790 34.917 24.870 59.730 34.917 24.813 60 0 60 0,1 0,00 0,24 2009 57.135 32.979 24.156 57.033 32.976 24.057 102 6 99 0,2 0,02 0,41 2010 58.155 33.753 24.402 58.056 33.747 24.312 96 6 90 0,2 0,02 0,37 2011 61.176 36.396 24.780 61.065 36.393 24.675 111 3 108 0,2 0,01 0,44 2012 58.365 34.890 23.475 58.236 34.884 23.352 129 6 123 0,2 0,02 0,52 2013 56.166 33.741 22.425 55.974 33.729 22.245 192 12 180 0,3 0,04 0,80 2014 55.896 33.588 22.308 55.674 33.576 22.095 222 9 213 0,4 0,03 0,95 2015 54.714 33.312 21.402 54.486 33.303 21.183 228 12 216 0,4 0,04 1,01 2016 54.201 33.006 21.195 53.937 32.994 20.943 264 9 252 0,5 0,03 1,19 Nordrhein-Westfalen 2008 127.446 75.222 52.224 127.356 75.216 52.140 87 6 84 0,1 0,01 0,16 2009 120.669 70.338 50.331 120.525 70.332 50.193 141 6 138 0,1 0,01 0,27 2010 124.224 73.584 50.640 124.008 73.575 50.433 216 9 207 0,2 0,01 0,41 2011 126.501 76.590 49.911 126.237 76.575 49.662 264 15 249 0,2 0,02 0,50 2012 124.008 74.781 49.227 123.774 74.772 49.002 234 9 225 0,2 0,01 0,46 2013 120.144 72.420 47.724 119.841 72.396 47.445 303 24 279 0,3 0,03 0,58 2014 115.419 69.804 45.615 114.918 69.729 45.189 504 75 429 0,4 0,11 0,94 2015 115.956 70.275 45.681 115.518 70.251 45.264 441 24 417 0,4 0,03 0,91 2016 113.973 69.543 44.430 113.511 69.495 44.016 462 51 414 0,4 0,07 0,93 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rheinland-Pfalz 2008 29.859 17.430 12.429 29.847 17.430 12.414 12 0 12 0,0 0,00 0,10 2009 28.572 16.665 11.907 28.557 16.665 11.892 15 0 15 0,1 0,00 0,13 2010 28.683 16.932 11.751 28.662 16.929 11.730 21 0 21 0,1 0,00 0,18 2011 28.827 17.430 11.397 28.800 17.427 11.370 30 3 27 0,1 0,02 0,24 2012 28.008 16.854 11.157 27.984 16.851 11.133 27 3 24 0,1 0,02 0,22 2013 26.514 16.107 10.407 26.481 16.104 10.377 36 3 33 0,1 0,02 0,32 2014 26.394 16.017 10.377 26.304 15.996 10.308 90 21 69 0,3 0,13 0,66 2015 25.716 15.753 9.960 25.644 15.747 9.897 69 6 63 0,3 0,04 0,63 2016 25.248 15.684 9.564 25.194 15.678 9.516 54 6 48 0,2 0,04 0,50 Saarland 2008 8.346 4.875 3.471 8.319 4.872 3.447 27 3 24 0,3 0,06 0,69 2009 8.151 4.659 3.492 8.130 4.659 3.471 21 0 21 0,3 0,00 0,60 2010 7.776 4.536 3.237 7.728 4.530 3.198 48 6 42 0,6 0,13 1,30 2011 7.692 4.518 3.174 7.650 4.515 3.138 39 3 36 0,5 0,07 1,13 2012 7.575 4.506 3.069 7.521 4.500 3.021 54 3 51 0,7 0,07 1,66 2013 6.993 4.131 2.862 6.939 4.131 2.808 54 0 51 0,8 0,00 1,78 2014 6.924 4.170 2.754 6.873 4.167 2.706 51 0 48 0,7 0,00 1,74 2015 6.699 4.041 2.658 6.645 4.038 2.607 54 3 51 0,8 0,07 1,92 2016 6.534 3.978 2.556 6.477 3.975 2.502 57 3 54 0,9 0,08 2,11 Sachsen 2008 27.267 16.452 10.815 27.264 16.452 10.812 3 0 3 0,0 0,00 0,03 2009 23.781 13.839 9.942 23.778 13.836 9.939 6 3 3 0,0 0,02 0,03 2010 21.246 12.612 8.637 21.243 12.609 8.634 3 0 3 0,0 0,00 0,03 2011 20.115 12.129 7.986 20.103 12.126 7.977 15 3 12 0,1 0,02 0,15 2012 18.516 11.304 7.212 18.504 11.301 7.203 12 0 12 0,1 0,00 0,17 2013 17.847 11.031 6.816 17.835 11.031 6.807 9 0 9 0,1 0,00 0,13 2014 18.228 11.352 6.876 18.198 11.337 6.861 30 15 15 0,2 0,13 0,22 2015 18.321 11.406 6.915 18.300 11.403 6.897 21 3 18 0,1 0,03 0,26 2016 18.204 11.490 6.714 18.177 11.484 6.693 24 6 21 0,1 0,05 0,31 Sachsen-Anhalt 2008 17.016 10.347 6.669 16.992 10.341 6.651 24 6 18 0,1 0,06 0,27 2009 14.673 8.928 5.742 14.667 8.925 5.742 6 3 3 0,0 0,03 0,05 2010 13.071 7.869 5.199 13.065 7.869 5.199 3 3 3 0,0 0,04 0,06 2011 12.411 7.791 4.620 12.405 7.788 4.614 9 3 6 0,1 0,04 0,13 2012 11.535 7.149 4.386 11.532 7.149 4.383 3 0 3 0,0 0,00 0,07 2013 10.695 6.696 3.999 10.683 6.693 3.990 12 0 9 0,1 0,00 0,23 2014 10.695 6.747 3.948 10.635 6.696 3.936 60 48 12 0,6 0,71 0,30 2015 10.368 6.615 3.753 10.353 6.612 3.738 18 3 15 0,2 0,05 0,40 2016 10.401 6.762 3.639 10.392 6.759 3.633 9 3 6 0,1 0,04 0,16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/683 Schleswig-Holstein 2008 21.603 12.414 9.189 21.486 12.408 9.078 114 3 111 0,5 0,02 1,21 2009 20.748 11.901 8.847 20.640 11.892 8.748 108 9 99 0,5 0,08 1,12 2010 20.844 12.114 8.733 20.742 12.108 8.634 105 6 99 0,5 0,05 1,13 2011 20.880 12.333 8.547 20.721 12.324 8.397 159 9 150 0,8 0,07 1,76 2012 20.280 11.925 8.355 20.133 11.919 8.214 147 6 141 0,7 0,05 1,69 2013 19.299 11.481 7.818 19.119 11.475 7.644 180 6 177 0,9 0,05 2,26 2014 19.431 11.544 7.887 19.269 11.538 7.728 162 6 156 0,8 0,05 1,98 2015 19.344 11.640 7.704 19.161 11.607 7.554 183 33 150 0,9 0,28 1,95 2016 19.491 11.856 7.635 19.362 11.853 7.509 129 3 126 0,7 0,03 1,65 Thüringen 2008 16.242 9.990 6.255 16.236 9.984 6.252 6 3 3 0,0 0,03 0,05 2009 13.704 8.325 5.379 13.704 8.325 5.379 0 0 0 0,0 0,00 0,00 2010 12.309 7.542 4.767 12.309 7.542 4.767 0 0 0 0,0 0,00 0,00 2011 11.577 7.257 4.320 11.574 7.257 4.317 3 0 3 0,0 0,00 0,07 2012 10.932 6.903 4.029 10.920 6.903 4.017 12 0 12 0,1 0,00 0,30 2013 10.152 6.519 3.633 10.146 6.519 3.627 9 0 6 0,1 0,00 0,17 2014 10.185 6.504 3.681 10.173 6.501 3.669 12 0 12 0,1 0,00 0,33 2015 10.032 6.507 3.525 10.017 6.507 3.510 15 3 15 0,1 0,05 0,43 2016 9.816 6.456 3.360 9.792 6.453 3.339 24 3 21 0,2 0,05 0,63 1 Für Bremen erfolgte 2015 keine Datenlieferung. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2008 bis 2016 (zur Ermittlung der bundesweiten Daten mussten für Bremen für 2015 Vorjahreswerte verwendet werden, da keine Datenlieferung erfolgte). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2: Neuabschlüsse in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit, in % der Neuabschlüsse insgesamt bzw. der Neuabschlüsse des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches1, Berichtsjahr 2016 Land duale Berufsausbildung insgesamt Industrie und Handel Handwerk Öffentlicher Dienst Landwirtschaft Freie Berufe Hauswirtschaft 2 absolut in % in % der Neuabschlüsse des Zuständigkeitsbereichs Baden- Württemberg 321 0,4 0,3 0,4 1,3 0,2 1,3 2,3 Bayern 270 0,3 0,2 0,2 0,5 0,1 1,1 3,2 Berlin 141 0,9 0,5 0,5 2,7 20,9 0,5 6,7 Brandenburg 30 0,3 0,5 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Bremen 39 0,7 0,6 0,5 5,7 0,0 0,7 0,0 Hamburg2 75 0,6 0,5 0,8 0,0 2,3 0,7 Hessen 159 0,4 0,4 0,3 0,3 0,4 1,0 - Mecklenburg- Vorpommern 24 0,3 0,4 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Niedersachsen 264 0,5 0,4 0,4 1,0 0,1 0,7 4,2 Nordrhein- Westfalen 462 0,4 0,4 0,3 1,6 0,1 0,6 3,4 Rheinland-Pfalz 54 0,2 0,1 0,3 0,0 0,0 0,3 0,0 Saarland 57 0,9 0,4 0,6 3,0 0,0 5,8 0,0 Sachsen 24 0,1 0,1 0,1 0,4 0,4 0,0 0,0 Sachsen-Anhalt 9 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Schleswig-Holstein 129 0,7 0,7 0,6 1,7 0,4 0,7 - Thüringen 24 0,2 0,1 0,2 2,0 0,0 0,7 0,0 Bundesgebiet insgesamt 2.085 0,4 0,3 0,3 1,1 0,5 0,9 2,3 1 Maßgeblich für die Zuordnung der Auszubildenden zu den Zuständigkeitsbereichen ist i. d. R. nicht der Ausbildungsbetrieb, sondern die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf. Auszubildende, die z. B. in Betrieben des öffentlichen Dienstes oder der freien Berufe für Berufe der gewerblichen Wirtschaft ausgebildet werden, sind den Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel oder Handwerk zugeordnet . Für die Länder Hessen und Schleswig-Holstein meldet der Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel die Hauswirtschaftsberufe. 2 Für das Berichtsjahr 2016 fehlen die Meldungen zur Hauswirtschaft in Hamburg. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahr 2016. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/683 Tabelle 3: Duale Berufsausbildung in Voll- und Teilzeit, Neuabschlüsse nach Alter1 der Auszubildenden, Bundesgebiet insgesamt, Berichtsjahr 2016 Alter (Berichtsjahr – Geburtsjahr) Neuabschlüsse Insgesamt Vollzeit Teilzeit 14 9 9 0 15 6.198 6.195 3 16 50.886 50.877 9 17 79.674 79.650 21 18 80.646 80.577 69 19 81.027 80.922 105 20 61.677 61.554 123 21 40.263 40.107 156 22 28.173 28.026 147 23 20.871 20.670 198 24 15.813 15.609 207 25 11.538 11.367 171 26 8.520 8.394 123 27 5.925 5.808 117 28 4.314 4.221 93 29 3.171 3.087 81 30 2.313 2.250 63 31 1.674 1.638 36 32 1.326 1.281 45 33 1.164 1.110 54 34 936 900 36 35 780 738 42 36 615 582 33 37 468 441 24 38 387 363 24 39 285 273 12 40 und älter 1.347 1.266 81 Insgesamt 509.997 507.912 2.085 1 Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik wird das Geburtsjahr erhoben, das Alter wird hier als Differenz aus Berichtsjahr und Geburtsjahr berechnet. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2016. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 4: Duale Berufsausbildung in Voll- und Teilzeit, Durchschnittsalter1 Auszubildende mit Neuabschluss der Auszubildenden, Bundesgebiet insgesamt, Berichtsjahre 2008 – 2016 Berichtsjahr Durchschnittsalter1 Insgesamt Vollzeit Teilzeit 2008 19,2 19,1 23,3 2009 19,3 19,3 23,6 2010 19,5 19,5 24,0 2011 19,5 19,5 24,2 2012 19,5 19,5 24,3 2013 19,6 19,6 24,8 2014 19,7 19,7 24,6 2015 19,7 19,7 25,2 2016 19,7 19,7 25,2 1 Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik wird das Geburtsjahr erhoben, das Alter wird hier als Differenz aus Berichtsjahr und Geburtsjahr berechnet. Das Durchschnittsalter wird als arithmetisches Mittel berechnet. Da bei sehr hohen Altersjahrgängen die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Erfassung des Geburtsjahres größer ist, wurden alle Neuabschlüsse der Auszubildenden mit einem berechneten Alter von 40 und älter nicht in die Berechnung des Durchschnittsalters einbezogen. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2008 bis 2016 (zur Ermittlung der bundesweiten Daten mussten für Bremen für 2015 Vorjahreswerte verwendet werden, da keine Datenlieferung erfolgte). Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Tabelle 5: Duale Berufsausbildung in Teilzeit, Prüfungsteilnehmer/-innen und Prüfungserfolg nach Geschlecht der Auszubildenden, Berichtsjahre 2010 bis 2016 Berichtsjahr Prüfungsteilnehmer Teilzeit bestandene Abschlussprüfungen (Absolventen) Teilzeit nicht bestandene Abschlussprüfungen Teilzeit endgültig nicht bestandene Abschlussprüfungen Teilzeit Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2010 717 57 660 657 54 600 60 3 57 0 0 0 2011 945 54 891 858 45 813 84 9 75 3 0 3 2012 1.104 72 1.032 1.002 66 936 96 6 90 6 0 6 2013 1.377 108 1.269 1.239 96 1.143 129 9 120 9 3 6 2014 1.863 252 1.611 1.635 198 1.437 216 51 162 12 3 9 2015 1.833 123 1.710 1.656 102 1.554 171 24 147 6 0 6 2016 2.127 183 1.944 1.953 162 1.791 168 24 147 6 0 6 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2010 bis 2016 (für Bremen mussten für 2015 Vorjahreswerte verwendet werden, da keine Datenlieferung erfolgte). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet ; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Teilzeitausbildung und gibt es einen Zusammenhang zwischen Ausbildungszeit und Abschlussprüfungszeugnis? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/683 Tabelle 6: Durchschnittliche Dauer bis zum Bestehen der Abschlussprüfung, Absolventen einer dualen Teilzeitberufsausbildung (ohne vorherige duale Berufsausbildung) nach Dauer des Ausbildungsberufs 20161 Dauer des Ausbildungsberufs2 Mittelwert Absolventenzahl Standardabweichung 24 24,7 237 9,0 36 34,4 1.299 9,9 42 39,5 18 8,0 Insgesamt 33,0 1.554 10,3 1 Die Ausbildungsdauer bis zur bestandenen Abschlussprüfung kann ausschließlich für die Absolventen ohne vorherige duale Berufsausbildung ermittelt werden. 2 Nach Ausbildungsordnung vorgesehene Ausbildungsdauer im Beruf. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahr 2016. Absolventenzahl aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Tabelle 7: Duale Berufsausbildung in Teilzeit, Prüfungsteilnehmer/-innen Erstprüfungen nach Art der Zulassung und nach Geschlecht der Auszubildenden, Berichtsjahre 2010 bis 2016 Berichts - jahr Erstprüfungen Teilzeit (Teilnehmer/-innen) die Erstprüfung war fristgemäß (Regelfall) die Erstprüfung war eine vorzeitige Prüfungszulassung die Erstprüfung erfolgte nach verlängerter Ausbildung Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2010 702 57 645 504 30 474 171 27 144 27 0 27 2011 912 51 861 744 36 708 129 15 114 39 3 39 2012 1.056 69 987 909 57 852 117 9 108 33 3 30 2013 1.323 102 1.221 1.077 78 999 147 18 132 96 6 90 2014 1.761 234 1.524 1.467 207 1.260 159 21 138 132 6 126 2015 1.746 114 1.629 1.446 96 1.350 150 15 138 147 3 144 2016 2.040 177 1.866 1.740 141 1.596 168 30 141 132 6 129 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2010 bis 2016 (für Bremen mussten für 2015 Vorjahreswerte verwendet werden, da keine Datenlieferung erfolgte). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet ; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/683 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 8: Vorzeitige Vertragslösungen dualer Berufsausbildungsverhältnisse in Teilzeit, Bundesgebiet insgesamt 2010 – 2016 Berichtsjahr Begonnene Ausbildungsverträge vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2010 1.161 87 1.074 324 27 297 2011 1.287 99 1.188 405 24 381 2012 1.485 99 1.383 510 42 471 2013 1.806 114 1.695 603 36 564 2014 2.511 426 2.085 957 141 816 2015 2.283 201 2.082 870 66 804 2016 2.322 210 2.112 912 78 834 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2007 bis 2016 (für Bremen mussten für 2015 Vorjahreswerte verwendet werden, da keine Datenlieferung erfolgte). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet ; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333