Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6863 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5855 – Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Beginn der indischen Reformpolitik und der Öffnung der indischen Wirtschaft im Jahre 1991 hat das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und Indien deutlich zugenommen. So ist Deutschland Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU und sechstwichtigster Handelspartner im weltweiten Vergleich (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/indien-node/-/ 205980#content_1). Das Handelsvolumen zwischen der EU und Indien belief sich 2016 auf rund 77 Mrd. Euro, 2017 auf rund 86 Mrd. Euro. Der Export europäischer Waren nach Indien betrug im Jahr 2017 rund 42 Mrd. Euro. Zu den wichtigsten Bereichen der EU-Exporte nach Indien gehören Maschinenbau (37 Prozent ), Edelsteine und Schmuck (16,8 Prozent) sowie chemische Erzeugnisse (10,4 Prozent). Der gesamte Export der EU umfasst Textilien und Bekleidung (17,8 Prozent), chemische Erzeugnisse (14,1 Prozent) sowie technische Waren (15,2 Prozent) (https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/4010/euindia -relations-fact-sheet_en). Die EU ist der zweitgrößte Investor in Indien: Von April 2000 bis März 2017 beliefen sich die ausländischen Direktinvestitionen auf 70 Mrd. US-Dollar, das entspricht einem Viertel aller Investitionen nach Indien. Die EU ist auch ein wichtiges Ziel für indische Auslandsinvestitionen. Die EU war in den Jahren 2016 und 2017 der drittgrößte Empfänger (3,2 Mrd. US- Dollar) indischer Direktinvestitionen nach Singapur und Mauritius (https:// eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/4010/eu-india-relations-factsheet _en). Seit Juni 2007 verhandeln die EU und Indien über ein umfassendes Freihandelsabkommen , aber seit 2013 liegen die Verhandlungen offiziell „auf Eis“, weil es keine ausreichenden Fortschritte in den Schlüsselfragen im Automobil- und Pharmasektor gab. Mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien ließen sich Zölle und nichttarifäre Barrieren reduzieren. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung könnte Indiens Wirtschaftsleistung mit Abschluss eines Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6863 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Freihandelsabkommens gemessen am Bruttoinlandsprodukt langfristig um 1,3 Prozent jährlich wachsen. Die EU könnte ein jährliches Plus von durchschnittlich 0,14 Prozent erreichen (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/ Publikationen/GrauePublikationen/NW_Europe_and_India.pdf). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die ökonomischen Chancen der europäischen und deutschen Unternehmen auf dem indischen Markt ein? Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Bereiche und Zweige der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Indien hinsichtlich ihres Export- und Importvolumen (bitte auflisten)? Das Potenzial für europäische und deutsche Unternehmen auf dem indischen Markt ist groß. Die EU ist Indiens größter Handelspartner und Deutschland ist der stärkste Handelspartner innerhalb der EU. Der Automobilsektor hat zum Wachstum in Indien in den letzten Jahren erheblich beigetragen und lässt viel Potenzial für die Zukunft erwarten, was positiv für die Autobauer, deren Zuliefererbranchen und den Maschinenbau sein dürfte. Es ist davon auszugehen, dass auch das Bauwesen, die Logistikbranche und der Konsumgütermarkt in den nächsten Jahren weiter wachsen werden, u. a. getrieben vom Bevölkerungswachstum Indiens. 2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland, die nach Indien exportieren (bitte nach Sektoren auflisten)? Wie und in welchem Zeitraum unterstützt die Bundesregierung deutsche kleine und mittelständische Unternehmen in Indien? Gemäß Eurostat gab es in Deutschland im Jahr 2016 insgesamt 12 433 exportierende Unternehmen mit Ausfuhren nach Indien. Der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) lag bei rund 80 Prozent. Zu einer Verteilung auf Sektoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Bundesregierung unterstützt KMU aus Deutschland durchgängig mit dem Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung. So hat allein die Deutsch-Indische -Auslandshandelskammer (AHK) in den letzten 13 Jahren mehr als 200 deutsche Firmengründungen in Indien aktiv unterstützt. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um KMU. Die Unterstützung der AHK Indien erfolgt sowohl bei der Firmengründung bzw. Markteintritt als auch bei späteren strategischen Entscheidungen . Des Weiteren unterstützte die AHK Indien seit 2007 122 Delegationsreisen nach Indien. Deutsche Unternehmen, die an Messen im Ausland teilnehmen , können vom Auslandsbeteiligungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie profitieren. Dieses wird für Indien mit jährlich bis zu 1,5 Mio. Euro unterstützt. Auch im Auslandsmesseprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft befinden sich Messeangebote für Indien , z. B. die Lebensmittelmesse Annapoorna im September 2019 in Mumbai. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6863 3. Wie steht es aus Sicht der Bundesregierung um die Gleichbehandlung deutscher Unternehmen in Indien gegenüber dort ansässigen indischen Unternehmen ? Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber in Indien produzierenden deutschen Unternehmen für die Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein? Deutsche Unternehmen werden entsprechend dem in Indien geltenden Rechtssystem behandelt. Indien hat sich im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) dazu verpflichtet, in- und ausländische Anbieter gleich zu behandeln. Die Rechte von Beschäftigten bei produzierenden deutschen Unternehmen werden entsprechend den nationalen und internationalen Verpflichtungen durch die deutschen Unternehmen beachtet. Ergänzend beachten multinationale Unternehmen die OECD-Leitsätze. 4. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für einen besseren Marktzugang für europäische und deutsche Unternehmen in Indien ein? Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen indischer Fachkräfte auf dem deutschen IT-Arbeitsmarkt ein? Die Bundesregierung setzt sich, wie auch die EU-Kommission, bei politischen Gesprächen für einen regelbasierten Handel und offene Märkte ein. Entsprechend der individuellen Fähigkeiten indischer IT-Fachkräfte werden deren Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt als gut eingeschätzt. 5. Plant die Bundesregierung Projekte für hochqualifizierte indische Fachkräfte im Rahmen eines Freihandelsabkommens, um den deutschen Fachkräftemangel im IT-Bereich zu beseitigen? Falls ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Die Bundesregierung plant nicht, die Projekte für hochqualifizierte indische Fachkräfte im Rahmen des Freihandelsabkommens einzubringen. Das 2007 beschlossene Verhandlungsmandat des Rats der EU für die EU-Kommission legt die Handelsbereiche für ein Freihandelsabkommen fest und umfasst diesen Bereich nicht. 6. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien aus? In welchen Stadien befinden sich die einzelnen bilateralen Verhandlungsprozesse der EU mit Indien zur Gründung von Freihandelszonen? Derzeit ruhen die Verhandlungen für ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Indien. Die EU und die Bundesregierung treten grundsätzlich für ein ambitioniertes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen ein. Die EU-Kommission hat mit der indischen Seite 2017 und 2018 Gespräche über eine mögliche Wiederaufnahme der Verhandlungen geführt. Danach bestätigten beide Seiten, dass die bestehenden Schwierigkeiten wie auch divergierende Standpunkte über das Ambitionsniveau eines Freihandelsabkommens fortbestehen . Insofern besteht kein aktueller Zeitplan für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6863 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wurde nach aktuellen Kenntnissen der Bundesregierung über die Wiederaufnahme von Freihandelsverhandlungen zwischen der EU und Indien bei Treffen von Regierungen der EU und Indiens seit 2017 gesprochen? Wenn ja, welche Ergebnisse gibt es? a) Welche ökonomischen Verhandlungslösungen für die Entwicklung der Beziehungen bzw. der Partnerschaft zwischen der EU und Indien wurden beraten und bestimmt (bitte nach Jahr auflisten)? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Verhandlungen über das Nachhaltigkeitskapitel in einem voraussichtlichen Freihandelsabkommen? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über neue Verhandlungen zwischen der EU und Indien bezüglich des Investitionsschutzabkommens ? Betrachtet die EU nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Indien-Investitionsschutzabkommen analog dem EU-Japan-Investitionsschutzvertrag ? d) In welchen Bereichen besteht nach Ansicht der Bundesregierung auch nach der offiziellen Bekanntgabe der Einigung in den Verhandlungen mit Indien noch Verhandlungsbedarf? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Gremien und Institutionen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten der EU bezüglich eines möglichen Freihandelsabkommen a) in Kontakt mit der Regierung Indiens stehen und b) künftige Verhandlungen über ein Abkommen mit Indien führen? Die Zuständigkeiten für die Beratungen und Verhandlungen eines möglichen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien ergeben sich aus den EU- Verträgen insbesondere aus Artikel 218 AEUV. Danach ist EU-Kommission die Verhandlungsführerin auf Seiten der EU und führt als solche die bilateralen Verhandlungen mit der indischen Regierung. 9. Wie bewertet die Bundesregierung den wirtschaftlichen Protektionismus Indiens durch die Erhöhung von Importzöllen? Was und in welchen Bereichen sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Herausforderungen für europäische und deutsche Unternehmen in Indien? Die Bundesregierung stellt zum Teil zusätzliche Hindernisse auf dem indischen Markt fest und bewertet diese negativ. Besondere Herausforderungen für deutsche Unternehmen auf dem indischen Markt sieht die Bundesregierung etwa in der Gewinnung von Fachkräften und in der Dauer administrativer Prozesse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6863 10. Wurden die protektionistischen Maßnahmen auf indischer Seite bei dem letzten Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Indiens Premierminister Narendra Modi im April 2018 besprochen? Wenn ja, welche Ergebnisse brachte das Treffen diesbezüglich hervor? Wenn nein, warum nicht? a) In welchen Bereichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung protektionistische Tendenzen seitens Indien im Rahmen eines europäisch-indischen Freihandelsabkommens? b) Welche Maßnahmen wurden von der EU mit der Regierung Indiens besprochen , um protektionistische Tendenzen zu beseitigen? Mit Blick auf das von der Bundeskanzlerin im April 2018 mit Premierminister Modi geführte Gespräch wird darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind. Zu den Inhalten dieser Gespräche macht die Bundesregierung daher keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Zu Einzelheiten der Beratungen der EU-Kommission mit ausländischen Regierungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Verhandlungen beinhalten in der Regel vor allem den Waren- und den Dienstleistungsbereich, Regelungen zum Geistigen Eigentum und öffentlichen Ausschreibungen. Die Bundesregierung konstatiert bestehende Schwierigkeiten in den Verhandlungen, insbesondere divergierende Standpunkte über das Ambitionsniveau. Bezüglich indischer Handels- und Investitionshindernisse verweist die Bundesregierung auf den Jahresbericht der EU-Kommission (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/june/tradoc_156978.pdf). 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über europäisch-indische Verhandlungen a) im Bereich des Finanzsektors, der Reglementierung zum Schutz des geistigen Eigentums und der Senkung der Einfuhrzölle auf Kfz sowie b) im Bereich der Landwirtschaft bzw. bezüglich der Senkung der Einfuhrzölle für Milch und Milchprodukte sowie für alkoholische Erzeugnisse aus der EU nach Indien? Die Verhandlungen zu den unter Fragen a und b genannten Bereichen ruhen. 12. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Bezug auf die Liberalisierung des Automobil- und Pharmasektors im Rahmen eines europäisch-indischen Freihandelsabkommens? Welches Verhandlungsergebnis strebt die Bundesregierung im Bereich des Automobil- und Pharmasektors an? Die Bundesregierung tritt ebenso wie die EU-Kommission für ein grundsätzlich in sämtlichen Bereichen ambitioniert ausgestaltetes Freihandelsabkommen mit Indien ein. Da die Verhandlungen derzeit ruhen, kann die Bundesregierung keine belastbare Bewertung einzelner Bereiche abgeben, denn am Ende muss das Gesamtergebnis beurteilt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass z. B. in den Bereichen Pharmazie, Chemie, Automobil, Maschinenbau und Elektronik im gegenseitigen Interesse gute und tragfähige Ergebnisse gefunden werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6863 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Reformen Indiens in den Bereichen Infrastrukturausbau, Bürokratieabbau und Korruptionsbekämpfung vor dem Hintergrund eines möglichen indisch-europäischen Freihandelsabkommens? Die Bundesregierung bewertet die Reformen Indiens positiv. 14. Wie hoch sind aktuell der arithmetische und der am tatsächlichen Handel gewichtete Zolldurchschnitt zwischen der EU und Indien? Liegen der Bundesregierung Zahlen vor? Falls ja, wie fallen diese aus? Nach Zahlen der WTO liegt der einfache durchschnittlich angewandte Zoll für Einfuhren nach Indien bei 13,8 Prozent (Agrar: 32,8 Prozent; Industriegüter: 10,7 Prozent). Der entsprechende handelsgewichtete Zoll liegt bei 7,5 Prozent (Agrar: 34,8 Prozent; Industriegüter: 5,5 Prozent). Hierbei muss erwähnt werden, dass Indien nur ca. 74 Prozent seiner Tariflinien bei der WTO gebunden hat (d. h. Maximalzölle festgelegt). a) In welchen Sektoren bestehen besonders hohe Zölle und/oder Quoten, und über welche Senkungen in welchen Sektoren wird verhandelt? Die aktuell höchsten durchschnittlich angewandten Zölle für die Einfuhr von Waren nach Indien liegen bei Agrar im Bereich Getränke und Tabakwaren (69,5 Prozent ), Kaffee/Tee (56,3 Prozent), Zucker und Süßwaren (35,9 Prozent) sowie bei Industriegütern im Bereich Beförderungsmittel (24,9 Prozent). Für einzelne Waren gibt es Maximalzölle von bis zu 150 Prozent (z. B. einzelne Tariflinien bei Alkohol und Tabak sowie Getreide und Zubereitungen je 150 Prozent, KFZ 125 Prozent, Textilien 109 Prozent). Etwaige Quoten sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Bereich des Zollabbaus generell verfolgt? Die EU strebt ein breit angelegtes Freihandelsabkommen an, das die WTO-rechtlichen Vorgaben erfüllt. Zu diesen zählt die Beseitigung der Zölle für annähernd den gesamten Handel. 15. Welche Wirtschaftssektoren der EU, Deutschlands und Indiens werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ein Freihandelsabkommen profitieren und verlieren? Liegen der Bundesregierung entsprechende Analysen vor? a) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Wachstums - und Beschäftigungseffekte eines möglichen Abkommens in der EU, Deutschland und Indien? Liegen der Bundesregierung entsprechenden Analysen vor? Wenn ja, wie werden die Wachstums- und Beschäftigungseffekte in diesen Analysen eingeschätzt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6863 b) Liegen der Bundesregierung Studien vor, die sich mit den Wachstumsund Beschäftigungseffekten von einem voraussichtlichen Abkommen in Drittländern befassen, und falls ja, welche Studien sind das, und zu welchen Ergebnissen kommen sie? Es liegt in der Natur von Freihandelsabkommen, Marktakteuren – regelgebundene – zusätzliche Optionen für einzelwirtschaftliches Handeln zu eröffnen. Werden diese Optionen ausgeschöpft, führt dies in aller Regel zu gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsgewinnen durch positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte auf breiter Front. In welchem Zeitraum und Umfang und in welchen Wirtschaftsbereichen es dazu kommt, unterliegt der Dynamik von Marktprozessen, die sich definitionsgemäß nicht verlässlich prognostizieren lassen. Schätzungen zu Wachstums- und Beschäftigungs-effekten eines möglichen Freihandelsabkommens mit Indien können dem „Trade Sustainability Impact Assessment (SIA)“ der EU-Kommission entnommen werden (http://ec.europa.eu/trade/policy/policymaking /analysis/policy-evaluation/sustainability-impact-assessments/index_en. htm#study-geo-9). Darüber hinausgehende Analysen liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der gegenseitigen Direktinvestitionen zwischen Indien auf einer Seite und Deutschland sowie der EU auf der anderen Seite durch ein Freihandelsabkommen? Liegen der Bundesregierung entsprechende Analysen vor? Wenn ja, wie werden die Effekte des Abkommens auf ausländische Direktinvestitionen in diesen Analysen eingeschätzt? Bezüglich der gegenseitigen Direktinvestitionen zwischen Indien sowie Deutschland und der EU durch ein zukünftiges Freihandelsabkommen hat die Bundesregierung positive Erwartungen. Weitergehende Analysen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. 17. Plant die Bundesregierung, Indien nachträglich als Signatarstaat des Haager Apostille-Übereinkommens anzuerkennen, den Einspruch zurückzunehmen und somit die Handelsbeziehungen zwischen Indien und Deutschland zu erleichtern ? Falls ja, wann? Falls nicht, aus welchen Gründen? Gegen den Beitritt Indiens zum Haager Apostillenübereinkommen im Jahre 2004 hat Deutschland Einspruch eingelegt; somit gilt dieses Übereinkommen nicht im Verhältnis zwischen beiden Staaten. Den Hintergrund für diesen Einspruch bilden Besorgnisse wegen der Verlässlichkeit des indischen Urkundensystems. Die deutschen Stellen haben aber bei bilateralen Treffen mit der indischen Seite stets die Bereitschaft betont, die Notwendigkeit, diesen Einspruch aufrechtzuerhalten, erneut zu überprüfen. Dies entspricht der üblichen Praxis unter dem Haager Apostillenübereinkommen und hat bereits in anderen Fällen zur Aufhebung deutscher Einsprüche geführt. Im Verhältnis zu Indien führten diese Überprüfungen noch nicht zu einer Aufhebung des Einspruches. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6863 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Plant die Bundesregierung, ein Anerkennungs- und/oder Vollstreckungsabkommen mit Indien abzuschließen und somit auch auf dieser Ebene die geschäftliche Beziehung zu erleichtern und die Vertrauensebenen zwischen den Ländern anzuheben? Falls nicht, worin liegen die Gründe? Deutschland hat keine Kompetenz zum Abschluss eines bilateralen Anerkennungs - und Vollstreckungsabkommens mit Drittstaaten. Vor dem Hintergrund der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 besteht diesbezüglich eine ausschließliche Außenkompetenz der EU (Artikel 3 Absatz 2 Alternative 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Deutschland wirbt für den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen, das auch Anerkennungs- und Vollstreckungsregelungen enthält. Indien ist bislang noch nicht Vertragsstaat dieses Übereinkommens. Im Jahr 2019 will die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein allgemeines Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen fertigstellen, dem dann auch die Europäische Union und Indien beitreten können. 19. Plant die Bundesregierung, den Ausbau der indischen Infrastruktur durch Investitionsprogramme zu unterstützen? Falls ja, welche Projekte sind zukünftig geplant, und falls nein, warum nicht? Weshalb hat die Bundesregierung in der Vergangenheit an solchen Investitionsprogrammen in Indien nicht teilgenommen, obwohl das japanische Vorbild des Delhi Metro Projects im Jahre 1997 sehr erfolgreich war? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit nicht den Ausbau der indischen Infrastruktur durch Investitionsprogramme unterstützt und plant dies auch für die Zukunft nicht, weil dies der einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu Grunde liegenden Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten widerspräche. 20. Welche konkreten Initiativen wurden mit Unterstützung der Bundesregierung durch die Auslandshandelskammer Indien seit 2007 unternommen, um die deutsch-indischen Wirtschaftsbeziehungen voranzutreiben? Wie viel hat die Bundesregierung hierfür investiert, und welchen Anteil am Gesamtvolumen trug sie jeweils (bitte nach Initiative und Jahren aufschlüsseln )? Inwieweit haben kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland davon profitiert? Die AHK Indien hat sowohl durch das Markterschließungsprogramm als auch durch die Exportinitiative Energie Maßnahmen durchführen können. Das 2012 gestartete Markterschließungsprogramm (MEP) unterstützt KMU bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Förderinstrument steht als Programm bundesweit allen Wirtschaftszweigen offen. Teilnehmende Firmen sind zu über 80 Prozent KMU. Die geförderten Projekte, wie Informationsveranstaltungen oder Geschäftsanbahnungsreisen, sind am Bedarf der Wirtschaft ausgerichtet und themenspezifisch aufbereitet (z. B. Feinmechanik, Optik, Bio- und Labortechnik , Schiffbauindustrie, Luft- und Raumfahrt, Schiffbau, maritime Technik oder Eisenbahn, Bahntechnik). Unternehmen erhalten durch die Projekte Marktinformationen aus erster Hand, sie können Märkte sondieren, Auslandskontakte aufbauen und potenzielle Geschäftspartner vor Ort treffen. Auch Leistungsaspekte wie die Erschließung von Beschaffungsmärkten oder die Identifizierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6863 neuer Technologien und Innovationen werden in den Projekten bei Bedarf mit abgedeckt. Seit Beginn des Programms wurden die Veranstaltungen mit einem brutto Auftragswert von 539 991 Euro unterstützt. Die Exportinitiative Energie (Zusammenführung aus den Exportinitiativen erneuerbare Energien und Energieeffizienz) unterstützt KMU, die klimafreundliche Energietechnologien bzw. -dienstleistungen anbieten, seit 2003 bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Eine wichtige Säule der Exportinitiative Energie ist das AHK-Geschäftsreiseprogramm für deutsche Unternehmen, an dem die AHK Indien regelmäßig teilnimmt und die am Profil der deutschen Unternehmen ausgerichtete , gezielte Geschäftsanbahnung mit indischen Geschäftspartnern organisiert . Außerdem nahm die AHK Indien an einem Qualifizierungsprogramm im Bereich Energieeffizienz (EUREM) teil. Das Zuwendungsvolumen für diese Maßnahmen betrug seit 2005 etwa 980 000 Euro. Über 85 Prozent der an der Exportinitiative Energie teilnehmenden Unternehmen sind KMU. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333