Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. Dezember 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6864 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6533 – Gesunde Ernährung in Kitas und Schulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Übergewicht und krankhafte Fettleibigkeit treten bei Kindern und Jugendlichen auf einem konstant hohen Niveau auf. Mehr als 15 Prozent der Drei- bis 17- Jährigen in Deutschland sind davon betroffen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/ 98444/Kinderaerzte-wollen-nationalen-Aktionsplan-gegen-Fettleibigkeit). Mit ein Grund für eine immer wiederkehrende gesellschaftliche Debatte um das Thema gesunde Ernährung – besonders in Kitas und Schulen. Auch die die Bundesregierung tragenden Fraktionen von CDU, CSU und SPD greifen das Thema im Koalitionsvertrag auf (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/ 847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertragdata .pdf?download=1). Weil die gesundheitlichen Risiken wie Übergewicht, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen, sollen „ernährungsmitbedingte Krankheiten“ (S. 89) bekämpft werden. So sollen bundesweit flächendeckend Mindeststandards für die Ernährung in Kitas und Schulen eingeführt werden (S. 90). In den Augen der Fragesteller ist es eminent wichtig, frühzeitig ein Bewusstsein für gesunde Ernährung zu schaffen. 1. Wie bewertet die Bundesregierung das Thema „Übergewicht und krankhafte Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen“? Übergewicht und Adipositas stellen ein erhebliches Risiko für die meisten nichtübertragbaren Krankheiten dar und haben damit vielfältige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen, das Gesundheitswesen und die gesamte Gesellschaft. Deshalb ist die Senkung der Prävalenz von Übergewicht ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel, insbesondere im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Es sollte so früh wie möglich im Lebensverlauf angesetzt werden. Da die Entstehung von Übergewicht multikausal ist, sollten in der Prävention die relevanten Faktoren, insbesondere Ernährung und Bewegung, in den Blick genommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6864 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Bewertung von Übergewicht und krankhafter Fettleibigkeit (Adipositas) nutzt die Bundesregierung die Daten der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Erhebung). Die Häufigkeit von Übergewicht (einschließlich Adipositas) beträgt bei Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 17 Jahren 15,4 Prozent, die Adipositasprävalenz liegt bei 5,9 Prozent. Im Vergleich zur KiGGS-Basiserhebung (2003 – 2006) ist bei der KiGGS Welle 2 (2014 – 2017) kein weiterer Anstieg der Übergewichts- und Adipositasprävalenz zu beobachten. Somit ist die Bundesregierung auf einem guten Weg, die Ziele des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ sowie das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2016, den Anteil an Jugendlichen mit Adipositas in Deutschland bis zum Jahr 2030 nicht weiter ansteigen zu lassen, zu erreichen . Nichtsdestotrotz befinden sich die Prävalenzen nach wie vor auf einem hohen Niveau und das Thema „Übergewicht und krankhafte Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ wird weiterhin adressiert. 2. Wie bewertet die Bundesregierung a) die Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen in diesem Kontext und b) die Bedeutung gesunder Verpflegung in Kitas und Schulen in diesem Kontext? Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Prävalenzen von Übergewicht und Adipositas dürfen Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, die zur Reduktion der Übergewichts- und Adipositasprävalenzen in der Bevölkerung beitragen , nicht nachlassen. Bei Übergewicht und Adipositas handelt es sich um ein komplexes und multikausales Problem. Zur Adressierung des Problems sind gebündelte verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen notwendig, wobei die Aufklärungsarbeit sowie eine ausgewogene Verpflegung in Kitas und Schulen wesentliche Bausteine darstellen. Im Ernährungsbereich waren Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Kita- und Schulverpflegung sowie zur Stärkung der Ernährungskompetenzen in allen Altersgruppen – vor allem aber bei Kindern und Jugendlichen – von Beginn an ein Schwerpunkt. Neben Ernährungsbildung setzt sich die Bundesregierung daher auch für eine Verbesserung der Verpflegung in Kitas und Schulen ein und setzt somit auf die Kombination von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen. 3. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für die Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen jährlich seit 2014 bis 2018 (bisher), und aus welchen Haushaltstiteln wurden die einzelnen Maßnahmen finanziert (bitte Titel mit entsprechender Finanzierungshöhe angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat im Rahmen von IN FORM die Etablierung von Vernetzungsstellen in den Bundesländern gefördert, die sich für eine Verbesserung der Schulverpflegung (und zum Teil auch Kitaverpflegung) einsetzen. Von 2008 bis 2016 wurden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung (und z. T. auch Kitaverpflegung ) im Sinne einer Anschubfinanzierung in Kooperation mit den Ländern institutionell gefördert. Seit 2017 werden die Vernetzungsstellen im Wege der Förderung von Projekten vom Bund unterstützt. Darüber hinaus wurden im Rah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6864 men von IN FORM bundesweit Projekte zur Ernährungsbildung und zur Verbesserung der Schul- und Kitaverpflegung gefördert. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Bundesländern ist dabei nicht möglich. Förderungen zum Thema Ernährung in Kita und Schule aus dem Kapitel 1002 Titel 684 04 Förderung im Jahr 2014 Förderung im Jahr 2015 Förderung im Jahr 2016 Förderung im Jahr 2017 Förderung im Jahr 2018 Vernetzungsstelle Baden-Württemberg 53.000 34.000 11.000 69.000 78.000 Vernetzungsstelle Bayern 59.000 40.000 16.000 46.000 77.000 Vernetzungsstelle Berlin 46.000 33.000 15.000 32.000 84.000 Vernetzungsstelle Brandenburg 53.000 42.000 29.000 65.000 70.000 Vernetzungsstelle Bremen 46.000 39.000 27.000 63.000 74.000 Vernetzungsstelle Hamburg 49.000 40.000 28.000 59.000 61.000 Vernetzungsstelle Hessen 24.000 14.000 7.000 Vernetzungsstelle Mecklenburg-Vorpommern 46.000 34.000 19.000 3.000 Vernetzungsstellen Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig -Holstein * 124.000 230.000 Vernetzungsstelle Niedersachsen 55.000 41.000 21.000 Vernetzungsstelle Nordrhein-Westfalen 70.000 51.000 24.000 92.000 109.000 Vernetzungsstelle Rheinland-Pfalz 20.000 38.000 15.000 46.000 61.000 Vernetzungsstelle Saarland 45.000 34.000 20.000 17.000 48.000 Vernetzungsstelle Sachsen 43.000 29.000 11.000 55.000 68.000 Vernetzungsstelle Sachsen-Anhalt 51.000 38.000 24.000 69.000 62.000 Vernetzungsstelle Schleswig-Holstein 45.000 34.000 17.000 Vernetzungsstelle Thüringen 40.000 26.000 10.000 49.000 72.000 Gesamtausgaben für bundesweite Projekte zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen (inkl. Verbesserung der Verpflegung) ohne Vernetzungsstellen 1.823.000 1.611.000 3.245.000 1.275.000 608.000 * In den Jahren 2017 und 2018 führen die genannten Vernetzungsstellen ein gemeinsames Projekt durch. Die Ausgaben, die dabei jeweils in den einzelnen Bundesländern anfallen, können nicht beziffert werden. Sämtliche Vorhaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden dabei aus dem Kapitel 1002, Titel 684 04 gefördert. Darüber hinaus setzt sich das seit dem Jahr 2017 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelte Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) sowie das dort als eigenständiges Referat agierende Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule für die Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen (NQZ) ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6864 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Prävention von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurden seit 2015 aus Kapitel 1504 Titel 686 04 auch Vorhaben gefördert, die Aufklärungsmaterialien entwickelten, die der Multifaktorialität der Prävention von Übergewicht gerecht werden. Ernährung stellt hierbei einen Bereich unter mehreren Aspekten dar. Beispiele hierfür sind die Vorhaben: „Mehr bewegen und mehr trinken von Kindheit an: neue Wege vom evaluierten Projekt zu den Zielgruppen in Kita und Grundschule“ (Laufzeit: 1. November 2016 bis 31. Dezember 2017; Fördersumme: 52 270 Euro) Nachdruck der Broschüre „Gesunde Kita für Alle“ (Laufzeit: 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015; Fördersumme: 13 770 Euro) Erstellung eines Films zur Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils bei Kindern und Jugendlichen zur Prävention von Adipositas (Laufzeit: 15. August 2015 bis 28. Februar 2017, Fördersumme: 60 000 Euro) Adressatengerechte und interaktive Informationsplattform zum Modellvorhaben „Gesundheitsuntersuchung in Grundschulen“ – GrundGesund – Web@GG (Laufzeit: 1. November 2017 bis 30. November 2018; Fördersumme: 149 115 Euro) Durchführung eines Ideenwettbewerbs „Verhältnisprävention im Rahmen des Förderschwerpunkts Prävention von Kinderübergewicht des BMG“ (Laufzeit: 1. Dezember 2016 bis 31. Oktober 2017; Fördersumme: 79 300 Euro) Erstellung, Präsentation und Versand des Booklets zum durchgeführten Projekt „Ideenwettbewerb Verhältnisprävention“ (Laufzeit: 1. Dezember 2017 bis 31. März 2018; Fördersumme: 30 000 Euro) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhält im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung im Bundeshaushalt einen Mittelansatz für den Bereich „Ernährung, Bewegung und Stressregulation“. Nachfolgend sind die verausgabten Mittel dargestellt. Eine Darstellung nur für den Bereich der Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen ist nicht möglich, da die Maßnahmen immer mehrere der Risikofaktoren in den Blick nehmen. Jahr „Ernährung, Bewegung, Stressregulation“ Kapitel 1513 Titel 53101 2014 1.260.000 € 2015 472.000 € 2016 754.000 € 2017 637.000 € Eine Darstellung der Ausgaben nach Bundesländern ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6864 4. Angesichts der am 26. September 2018 mit Vertretern der Lebensmittelindustrie geschlossenen Grundsatzvereinbarung zur „Reduktions- und Innovationsstrategie Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ (www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/GrundsatzvereinbarungReduktion.pdf?__ blob=publicationFile) und der darin festgehaltenen Erwägung, dass „Kinder und Jugendliche zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen gehören “ (S. 2), fragen die Fragesteller die Bundesregierung, ob und inwieweit das Fokusziel 1 (Reduktion Energiezufuhr durch Senkung Zucker- bzw. Fettgehalt und Portionsgrößen) und das Fokusziel 2 (Reduktion Salz und nichtruminante trans-Fettsäuren) durch Gehaltsvorgaben für Essen an Kitas und Schulen erreicht werden soll? Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung die Gehaltsvorgaben verabschieden ? Werden die Gehaltsvorgaben verbindlich gelten? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gehaltsvorgaben, ob verbindlich oder unverbindlich, eingehalten werden? Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten verfolgt die übergeordneten Ziele, eine gesunde Lebensweise zu fördern, den Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu senken und die Häufigkeit von Krankheiten zu verringern, die durch Ernährung mitbedingt werden – wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2. Das Konzept der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie wurde vom Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 verabschiedet. Aber auch, wenn der Fokus der Strategie derzeit auf Fertigprodukten liegt, soll von Beginn an deutlich gemacht werden, dass es auch bei der Außer-Haus-Verpflegung Ansatzpunkte für Verbesserungen gibt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird deshalb die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas überarbeiten und dabei die Ziele der Strategie berücksichtigen. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 4174 ff)? a) Bis wann soll die Umsetzung des vorgenannten Ziels erfolgen? b) Wie wird die Einhaltung des Ziels überprüft? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unterstützt der Bund die Länder, damit die Standards der DGE als Mindeststandards flächendeckend in Schulen und Kitas eingeführt werden, über die stärkere Unterstützung der Vernetzungsstellen und den Ausbau des NQZ. Für die Umsetzung des Ziels kann die Bundesregierung keinen Zeitpunkt festlegen , da die tatsächliche Einführung der Qualitätsstandards vor Ort in den Einrichtungen von den Trägern entschieden wird. Das BMEL wird wie bereits in der Vergangenheit auch weiterhin regelmäßig überprüfen lassen, inwieweit die Standards flächendeckend umgesetzt werden. Zuletzt wurde dies 2015 durch die Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg im Auftrag des BMEL untersucht (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6864 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwieweit nutzt die Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für bundesweit gleiche Standards a) hinsichtlich der Ernährung in Kitas, b) hinsichtlich der Aufklärungsarbeit zu diesem Thema und c) hinsichtlich der Ausbildung der Fachkräfte zu diesem Thema? Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sieht keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Jedes Land hat bei der Qualität in der Kindertagesbetreuung unterschiedliche Stärken und unterschiedliche Entwicklungsbedarfe. Dieser Heterogenität wird mit einem Instrumentenkasten Rechnung getragen, aus dem die Länder Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe entsprechend ihrer Entwicklungsbedarfe auswählen können. Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist es, wissenschaftlich begründbaren Qualitätszielen zu entsprechen und sich diesen in allen Ländern anzunähern. Gemäß § 1 Absatz 3 KiQuTG werden daher durch die Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder langfristig bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Im Rahmen eines mehrjährigen Qualitätsentwicklungsprozesses haben sich Bund und Länder auf konkrete Handlungsfelder geeinigt, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ergriffen werden sollen. Diese finden sich in dem Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus dem Jahr 2016. In ihm haben sich Bund und Länder erstmalig auf gemeinsame Qualitätsziele verständigt. Dazu gehört auch das Ziel, eine qualitativ hochwertige, gesunde und ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Diese Qualitätsziele finden sich jetzt in den zehn Handlungsfeldern des Gute-Kita-Gesetzes wieder (§ 2 Satz 1 KiQuTG). Das Ziel einer qualitativ hochwertigen, gesunden und ausgewogenen Ernährung ist in § 2 Satz 1 Nummer 6 KiQuTG verankert, wozu auch Aufklärungsarbeit und die Ausbildung von Fachkräften zu diesem Thema gehören können. Bei der Umsetzung dieses Aufgabenfeldes wird das NQZ die Länder unterstützen . 7. Wie ist vor dem Hintergrund der Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Haltung der Bundesregierung zur Forderung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte nach einem nationalen Aktionsplan gegen Fettleibigkeit (www.aerzteblatt.de/nachrichten/98444/ Kinderaerzte-wollen-nationalen-Aktionsplan-gegen-Fettleibigkeit)? Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Nationale Strategie zur Reduzierung von Übergewicht, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wird derzeit ein Konzept entwickelt. Die Einbeziehung von relevanten Akteuren aus der Wissenschaft , den Krankenkassen, den Fachgesellschaften, den Lebenswelten usw. ist vorgesehen. Dabei werden auch die Forderungen des Berufsverbands der Kinderund Jugendärzte diskutiert. Darüber hinaus wird – wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart – der Nationale Aktionsplan IN FORM weiterentwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6864 8. Welche Bundesprogramme zum Thema Ernährung gibt es für Kitas und Schulen in Deutschland (bitte mit jeweils der Bewertung nach dem gemessenen Erfolg des Programms auflisten)? a) Wie erfolgreich war die Kampagne „Macht Dampf – Für gutes Essen in Kita und Schule“ vor dem Hintergrund, dass um eine Eigeninitiative der Eltern geworben wurde? b) Ist der Erfolg des Programms „IN FORM“ von langfristiger Dauer oder mehr ein Strohfeuereffekt? c) Lassen sich bereits erste Ergebnisse hinsichtlich der jüngst gestarteten „Tage der Schulverpflegung“ festhalten, und falls ja, welche Erfolge konnten bereits erzielt werden? Die Bundesprogramme zum Thema Ernährung sind zusammengefasst im Nationalen Aktionsplan IN FORM, der das Ziel verfolgt, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland dauerhaft zu verbessern und damit zusammenhängenden Lebensstilbedingten Krankheiten vorzubeugen. Ernährung und Bewegung werden als Einheit, als gleichwertige und entscheidende Bausteine eines gesunden Lebens angesehen. Die Aktivitäten von IN FORM zielen in ihrer Gesamtheit sowohl auf die Veränderung von Rahmenbedingungen (Verhältnisprävention ) als auch auf Veränderung des individuellen Verhaltens (Verhaltensprävention ) ab. Bislang wurden dazu über 200 Projekte in allen Lebenswelten initiiert. Ziel von „Macht Dampf!“ war es, Eltern zu sensibilisieren, zu informieren und zu aktivieren, sich für eine bessere Qualität der Verpflegung ihrer Kinder in Kitas und Schulen einzusetzen. Die Ergebnisse der Evaluation von „Macht Dampf!“ zeigen, dass 95 Prozent der Befragten (zu über 80 Prozent Erzieher/innen und Lehrer/innen) es begrüßten, dass sich das BMEL mit der Kampagne „Macht Dampf“ direkt an Eltern gewendet hat. Seit dem Start der Kampagne „Macht Dampf!“ im Januar 2016 bis zur Evaluation im Herbst 2016 hatten 25 Prozent der Befragten an ihrer Einrichtung ein verstärktes Interesse der Eltern am Thema Kita- und Schulverpflegung wahrgenommen. Die Ergebnisse der externen Evaluation des Nationalen Aktionsplans IN FORM werden Anfang des Jahres 2019 vorliegen. Vorläufige Auswertungen weisen darauf hin, dass ein Beitrag zur Erreichung aller im Nationalen Aktionsplan IN FORM formulierten Ziele geleistet wurde. In die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans IN FORM werden die Empfehlungen der Evaluation einbezogen. Die Tage der Schulverpflegung fanden 2018 zum achten Mal statt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Aktionen ggf. mit Schulen liegt in der Hand der Länder bzw. der Vernetzungsstellen der Länder. Eine Auflistung der bereits durchgeführten bzw. laufenden Aktionen findet sich unter https://nqz.de/schule/tage-der-schulverpflegung/. Rückmeldungen aus den Ländern finden sich unter https://nqz.de/service/aktuelles/ rueckblick-tage-der-schul-verpflegung-2018/. Der angestrebte Erfolg der öffentlichkeitswirksamen Platzierung des Themas Schulverpflegung wurde damit erreicht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6864 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung diese finanziell (bitte einzeln auflisten)? In Bezug auf die Förderung bundesweiter Angebote zur Ernährung in Kitas und Schulen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das BMEL unterstützt die Vernetzungsstellen in den Ländern bei der Durchführung der Tage der Schulverpflegung mit Materialien im Wert von ca. 30 000 Euro. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Poster, Postkarten oder Kochutensilien (z. B. Schürzen) zur Durchführung der jeweiligen Länderaktivitäten . Alle Materialien sind dem Aktionslogo der bundesweiten Tage der Schulverpflegung versehen. 10. Wie viele Schulen und entsprechend wie viele Kinder werden im Schuljahr 2018/2019 an den in Frage 8 genannten Programmen teilnehmen (bitte für die einzelnen Bundesländer, in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM durchgeführten Aktivitäten richten sich vor allem an Multiplikatoren, das heißt Schulleiter/innen, Lehrkräfte , Erzieher/innen, kommunale Akteure. Eine Angabe der erreichten Schülerinnen und Schüler ist nicht möglich. 11. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der Evaluierung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms sowie des EU-Schulmilchprogramms im Mai 2017? a) Welche Anpassungen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse in den entsprechenden Programmen vorgenommen? b) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, weshalb sich Hamburg als einziges Bundesland nicht an den o. g. Programmen beteiligt? Im Schuljahr 2017/2018 wurden das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm und das EU-Schulmilchprogramm zum EU-Schulprogramm zusammengeführt. In den Schuljahren 2011/2012 bis 2015/2016 haben 9 Bundesländer am EU- Schulobst- und -gemüseprogramm teilgenommen und eine Evaluation des Programms durchgeführt. Von allen Beteiligten in den Bundesländern wurde das EU- Schulobst- und -gemüseprogramm insgesamt positiv bis sehr positiv bewertet. In nahezu allen Ländern konnte – einhergehend mit einem stetigen Zuwachs an Unionsbeihilfen – eine Erhöhung des Verzehrs von Obst und Gemüse und ein gesteigertes Wissen der Kinder festgestellt werden. Darüber hinaus nahm die Begeisterung der Kinder für Obst und Gemüse zu. Neben der Veränderung des Wissens und der Häufigkeit des Verzehrs zeigt das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm auch erfreuliche Wirkung in anderen Bereichen, die ebenfalls für Ernährung und Wissen in Bezug auf Nahrungsmittel relevant sind. Hierzu zählen beispielsweise positive Erfahrungen des gemeinsamen Essens und ein verändertes Gesundheitsbewusstsein . Zudem hat das Programm auch bei den Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen eine insgesamt positive Resonanz. Der Evaluationsbericht der Bundesrepublik Deutschland ist auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht. Die Zusammenführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem EU- Schulmilchprogramm zum EU-Schulprogramm birgt viele Synergieeffekte und bereitet eine gute Möglichkeit für eine EU-weite Informationskampagne mit dem Ziel, den Bekanntheitsgrad des Schulprogramms zu erhöhen. So konnte die Anzahl der bisher an der Schulobst- und Gemüsekomponente des EU-Schulprogramms teilnehmenden Bundesländer von 9 auf 12 Bundesländer erhöht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6864 Die überarbeitete Schulmilchkomponente bietet nun die Möglichkeit, die reine Trinkmilch auch vollständig kostenfrei an die Begünstigten abzugeben. Über die konkrete Ausgestaltung des EU-Schulprogramms entscheiden die Länder jedoch eigenverantwortlich, die Bundesregierung hat hier eine koordinierende Funktion. Hamburg hat sich aus administrativen und Effizienzgründen entschieden, nicht am durch EU-Mittel geförderten EU-Schulprogramm teilzunehmen. In Hamburg existiert ein aus Landesmitteln finanziertes Schulmilchprogramm. Für eine Erweiterung auf Obst und Gemüse wird nach Abstimmung zwischen den beteiligten Landesbehörden und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Hamburg derzeit kein Bedarf gesehen. 12. Gibt es bundesweite Mindeststandards für „Ernährungsbildung“ in den Lehrplänen der Bundesländer? a) Wenn ja, welche, und wie wurden diese festgelegt? b) Wenn nein, wann, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese zu definieren ? Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen verwiesen. Fragen der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung, darunter Bildungsstandards , regelt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder. In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen von (2012) definiert die KMK auch Ernährungs - und Verbraucherbildung einschließlich Schulverpflegung als Handlungsfeld der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss der KMK zur Verbraucherbildung an Schulen (2013) auch Ernährung und Gesundheit als Bereich der Verbraucherbildung an Schulen mit den Handlungsfeldern: Gesunde Lebensführung, Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualitäten von Lebensmitteln und ihre Kennzeichnung sowie Wertschätzung von Lebensmitteln/Vermeidung von Lebensmittelverschwendung definiert. Die Umsetzung dieser KMK Empfehlungen und die konkrete Ausgestaltung von Rahmenlehrplänen liegt bei den Bundesländern. 13. Wie geht die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Evaluation des Medienpakets „Extra Portion Wissen“ um, in dem 20 Prozent der Befragten die Note 1, 64 Prozent die Note 2 und 13 Prozent die Note 3 geben? a) Liegen der Bundesregierung Gründe für diese Bewertung vor? b) Wenn ja, welche, und wie wurden sie für die Weiterentwicklung des Medienpakets verwendet? c) Wenn nein, warum erfolgte keine detailliertere Bewertung, und soll diese nachgeholt werden? d) Wie oft wurde das Medienpaket „Extraportion Wissen“ seit dessen Aufsetzung bestellt? e) Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für das Medienpaket? f) Wer konnte an der Evaluation des Medienpaketes „Extra Portion Wissen“ teilnehmen? Die Fragen 13 bis 13f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6864 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kampagne „Macht Dampf“ wurde bei Erziehern/innen und Lehrerkräften aus Kitas und Schulen teilevaluiert. Seitens des BMEL wurde im Februar 2016 im Rahmen der Kampagne „Macht Dampf“ die Bundesinitiative „Extraportion Wissen “ gestartet. Hier wurden der so genannte „Ernährungsführerschein“, das Unterrichtsmodul für weiterführende Schulen („SchmExperten“) und die Ideenbox für Kitas („Krümel und Klecksi“) in Kitas und Schulen zeitlich begrenzt (von Februar 2016 bis Mai 2016) als praktische Unterstützung beim Thema Ernährungsbildung kostenlos angeboten. Insgesamt wurden 5 854 Exemplare abgerufen (Kita-Ideenbox: 3 859; Ernährungsführerschein: 1 026; SchmExperten: 696). Dafür fielen Kosten von 131 000 Euro plus Versandkosten an. Von insgesamt 4 852 Bestellern/innen haben rund drei Viertel ihr Einverständnis gegeben, an einer Evaluation durch die Rahmenvertragsagentur des BMEL teilzunehmen . Diese wurden im Herbst 2016 mit einer Rücklaufquote von rund 17 Prozent onlinebasiert befragt. Somit bestand für alle Besteller/innen des Medienpaktes „Extraportion Wissen“ die Möglichkeit, an der Evaluation teilzunehmen . Dem Medienpaket geben 20 Prozent der Befragten die Note 1,64 Prozent die Note 2 und 13 Prozent die Note 3. Die Bewertung zeigt, dass 84 Prozent der Befragten das Medienpaket als gut bis sehr gut bewerten. Weitere Details zur Bewertung des Medienpaketes liegen der Bundesregierung nicht vor. Die genannten Ernährungsbildungsmaterialien haben sich bewährt und sind fester Bestandteil von Ernährungsbildungsmaßnahmen. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt. 14. Sind bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für die Studien- und Ausbildungsinhalte bei Biologie- oder Sportlehrern und Erziehern hinsichtlich des Themenkomplexes Ernährung vorhanden? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht? Die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten sowie die Ausbildung zum Erzieher /zur Erzieherin ist durch Landesrecht geregelt. Die Zuständigkeit für die Lehrkräfteausbildung liegt bei den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder. Diese regeln die Ausbildung durch Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. entsprechende rechtliche Vorgaben. Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren keine bundeseinheitlichen Vorgaben für die Studien- und Ausbildungsinhalte bei Biologie- oder Sportlehrern und Erziehern hinsichtlich des Themenkomplexes Ernährung. 15. Welche bundesweiten Fortbildungsangebote gibt es aktuell für Lehrende und Erziehende an Schulen und Kitas zum Themenkomplex Ernährung? Wie ist die Nachfrage diesbezüglich? Ähnlich wie die Ausbildung der Lehrkräfte ist auch die Fortbildung der Lehrkräfte und Erziehenden in den Ländern geregelt und findet zumeist an landeseigenen Fortbildungsinstituten statt. Das Bundeszentrum für Ernährung steht bundesweit als Anbieter materialbezogener Lehrkräftefortbildungen zur Verfügung. In den Fortbildungen werden die Materialien vorgestellt und der flexible Einsatz im Unterricht wird erläutert. Seit 2008 wurden rund 15 000 Lehrkräfte zu den Ernährungsbildungsmaterialen „Ernährungsführerschein “, „SchmExperten“ und „SchmExperten in der Lernküche“ geschult. Eine Evaluation der Fortbildungsangebote zeigt, dass 98 Prozent der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6864 Teilnehmenden aus den Jahren 2016 bis 2018 die Fortbildung weiterempfehlen würden; sie bewerten sie durchschnittlich mit der Schulnote 1,7. Die angebotenen Fortbildungen werden stark nachgefragt. So fanden 2018 beispielsweise 48 Veranstaltungen zu den „SchmExperten“ und „SchmExperten in der Lernküche“ statt. 16. Liefert die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie zur „Qualität der Schulverpflegung“ Anhaltspunkte über den Zusammenhang zwischen Schulart und Preis der Mahlzeiten (bitte Antworten separat für Ganztagsschulen und andere Schulen nennen)? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Studie „Qualität der Schulverpflegung“ die unter diesem Titel veröffentlichte bundesweite Erhebung von 2015 der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg gemeint ist. Hier wurden sowohl Schulträger als auch Schulleitungen nach dem Preis pro Mittagsmahlzeit gefragt, allerdings wurde nur zwischen Grundschule und weiterführender Schule differenziert. Ganztagsschulen und andere Schulen wurden nicht getrennt voneinander betrachtet. Laut Angaben der Schulträger schwankten die durchschnittlichen Preise zwischen 1,50 Euro und 3,27 Euro (teilweise inklusive und teilweise exklusive kommunaler Zuschüsse) für die Grundschulen und 1,50 Euro und 3,68 Euro für die weiterführenden Schulen. Der bundesweite, durchschnittliche Verkaufspreis lag in Grundschulen bei 2,83 Euro und in weiterführenden Schulen bei 3,05 Euro. In der aktuellen Studie der DGE zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung (KuPS) wird der Zusammenhang zwischen Altersgruppe und Preis näher betrachtet. So entstehen aufgrund des höheren Nährstoffbedarfs der Kinder und Jugendlichen in der Sekundarstufe und entsprechend größeren Portionen höhere Wareneinstandskosten. Dies wird im Rahmen der Preiskalkulation berücksichtigt und so kommt es zu höheren Preisen in den weiterführenden Schulen. In dieser Studie wird ebenfalls nicht zwischen den Schularten oder Ganztagsschulen und anderen Schulen differenziert. Als weitere Anhaltspunkte zum Zusammenhang zwischen Schulart und Preis sind neben der Portionsgröße auch die durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) je Schulart (z. B. Schuljahr 2016/17: Gymnasien: im Schnitt 720 SuS, Realschulen 410 SuS, Grundschulen 180 SuS) und damit die potentiellen Teilnehmer /-innen zu berücksichtigen. Ebenso sollte bedacht werden, dass in weiterführenden Schulen die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung, bzw. die Akzeptanz der Schulverpflegung geringer ist und daher die Fixkosten für die Schulverpflegung auf eine geringere Anzahl an Essenteilnehmern umgelegt werden müssen. Damit werden einzelne Portionen entsprechend teurer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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