Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6870 19. Wahlperiode 04.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6393 – Grundlage der Aufforderung zur Flottenerneuerung durch Neuerwerb durch das Kraftfahrt-Bundesamt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Kraftfahrt-Bundesamt versendete Schreiben an Besitzerinnen und Besitzer von Dieselfahrzeugen, die nicht der neuesten Abgasnorm entsprechen. Diese Schreiben fordern die Besitzerinnen und Besitzer zur Wahrnehmung von „Umtauschprämien , Leasingangeboten oder Rabattaktionen der Fahrzeughersteller“ (vierter Absatz) auf. Bei einigen Verbrauchern stößt die direkte Aufforderung zur Investition in ein Fahrzeug auf Unmut. Oben genannte Aktionen sollen durch Preisanreize zum Neuerwerb eines Fahrzeugs motivieren. Inwiefern dieser Kostenvorteil für den Verbraucher sichergestellt werden soll, bleibt unklar. Es besteht die Gefahr, dass Hersteller innerhalb eines Verhandlungsspielraums den Preis erhöhen und der Kostenvorteil für den Verbraucher geringer als die ausgegebene Prämie ist. Eine umfangreiche Aufklärung des Verbrauchers, der bei den „Flottenerneuerungen einen wirksamen und maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung der Fahrzeug -emissionen […] leiste[t].“ (vierter Absatz), wäre wünschenswert. 1. Wo und wann wurde die Versendung des Schreibens beschlossen? 2. Wurde die Versendung durch die Bundesregierung veranlasst? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Schreiben versandt? Wenn nein, wer veranlasste die Versendung des Schreibens? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 131 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6870 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wurden die Angebote der Hersteller vor Versenden des Schreibens zum Neuerwerb auf Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz geprüft? 6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über konkrete Angebote für Besitzerinnen und Besitzer eines nicht der neuesten Abgasnorm entsprechenden Dieselfahrzeugs? 7. Wo und wann wurden die konkreten Angebote verhandelt? Wer war an der Verhandlung beteiligt? 9. Was wurde von der Bundesregierung mit den Herstellern zu dem Sachverhalt des Wechsels von einem Hersteller bzw. einer Marke zu einer anderen bei Inanspruchnahme der Umtauschprämie verhandelt? 13. Verfügt die Bundesregierung über Mechanismen, die Angebote in Hinblick auf Preisbildung, Verrechnung der Umtauschprämien durch die Hersteller sowie die Anrechnung zum Kostenvorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher kontrollieren können? Die Fragen 3, 6, 7, 9 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung und Durchführung der Tauschaktionen obliegt den Herstellern. 4. Wohin wurde das oben genannte Schreiben versendet, und nach welchen Kriterien wurden die Empfängerinnen und Empfänger ausgewählt? Das Schreiben wurde auf der Basis des Konzepts der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten erstellt und an Fahrzeughalter in besonders belasteten Städten gesendet. 5. Wurde bei der Auswahl der Empfängerinnen und Empfänger der Wohnort oder der Ort der Zulassung berücksichtigt? Die Auswahl erfolgte anhand des Orts der Zulassung. 8. Wurden die Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Absprache mit den Herstellern erstellt? Nein. 10. Beteiligt sich der Bund oder andere staatlichen Behörden bzw. Organe an den bei Prämien, Rabatten oder Werbemaßnahmen aufkommenden Kosten (wenn ja, bitte nach Höhe der Kosten, Fahrzeugklasse, Abgasnorm, Art der Prämie und Hersteller auflisten)? Nein. 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige im Zusammenhang mit Angeboten der Fahrzeughersteller getätigte Zahlungen der Bundesregierung zu einem Kostenvorteil für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher führen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6870 12. Auf welche rechtliche Grundlage können sich betroffene Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der Inanspruchnahme der Angebote berufen? Bei den Tauschaktionen der Hersteller handelt es sich um freiwillige Angebote. 14. Wenn nein, wie ist aus der Sicht der Bundesregierung die Bewerbung der nicht in Hinblick auf Verbraucherfreundlichkeit zu kontrollierenden Angebote der Fahrzeughersteller in Form der Versendung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Schreibens durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu bewerten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache19/6272 verwiesen. 15. Wie ist der Stand der Zulassung von Hardwarenachrüstungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt? Wann sind diese verfügbar? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Genehmigungen für die Hardwarenachrüstung von Bussen erteilt. Diese sind verfügbar. 16. Gibt es eine konkrete Zeitplanung bis zur Zulassung von Hardwarenachrüstungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt? Wenn ja, wie ist diese gestaltet? Bei Vorliegen genehmigungsfähiger Anträge werden diese durch das KBA schnellstmöglich bearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333