Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6872 19. Wahlperiode 07.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Ulle Schauws, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6314 – Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem deutschen Wohnungsmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Diskriminierung ist immer noch Teil unseres Alltags. Auch bei der Wohnungssuche werden manche Personengruppen gegenüber anderen bevorzugt oder erleben zum Teil sogar offene Diskriminierung (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/ Expertisen/Expertise_Wohnungsmarkt_20150615.pdf?__blob=publicationFile). Eine dieser Gruppen, die auf dem aktuellen Wohnungsmarkt zunehmend ausgegrenzt werden, sind Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund . Es zeigt sich, dass „vor allem angespannte Wohnungsmärkte […] Diskriminierungen zu fördern (scheinen)“ (vgl. ebd. S. 7). Diese Feststellung stammt aus dem Jahr 2015. In den letzten drei Jahren hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in manchen Regionen massiv verschlechtert. Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrem Konzept zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte Veränderungen nicht, wie etwa bei Familienmodellen. Das jahrzehntelang dominante Familienmodell mit alleinverdienendem Mann und der vor allem für Haushalt und Kindererziehung zuständigen Frau ist heute weitgehend überholt. So hat die Zahl der geschiedenen und alleinerziehenden Frauen in den letzten Jahren zugenommen (www.stern.de/wirtschaft/immobilien/singles-statt-familien--deutschland-wirdzum -single-land-7674306.html). Folglich wird im Laufe der Zeit auch die Zahl der alleinstehenden Frauen über 65 Jahren steigen. Dieser Wandel hin zu vielfältigeren Familienmodellen wirkt sich auch auf die Wohnsituation von Frauen und die damit verbundenen Anforderungen an den Wohnungsmarkt aus. Für alleinstehende Frauen werden kleinere Wohnungen benötigt und Alleinerziehende mit Kindern brauchen eine möglichst preisgünstige Wohnung, die trotzdem den räumlichen Erfordernissen entspricht. Bezahlbarer Wohnraum ist für Frauen auch deshalb besonders wichtig, weil sie im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger verdienen als Männer und dennoch die gleiche Miete bezahlen müssen (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2018- 03/ender-pay-gap-statistisches-bundesamt-geschlechtergerechtigkeit-frauenverdienst ). Außerdem lässt sich laut der Landesstatistik von Nordrhein-Westfalen sowie der geschätzten Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe ein Anstieg von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wohnungslosen Frauen beobachten. Es stellt sich daher die Frage, ob aufgrund der genannten Gründe Frauen nicht stärker von der Situation auf angespannten Wohnungsmärkten betroffen sein könnten als Männer und ihre Bedarfe bei Neubauten dementsprechend besonders berücksichtigt werden sollten. Daher ist das Interesse groß, Frauen bei der Frage nach Diskriminierung am Wohnungsmarkt stärker in den Blick zu nehmen und auch danach zu fragen, welchen Wohnbedarf sie haben. Die oben genannte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 deckt weitere Formen von Diskriminierung am Wohnungsmarkt auf. So kommt sie zu dem Ergebnis, dass vor allem rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit auf dem Wohnungsmarkt stattfinden. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Diskriminierung am Wohnungsmarkt im Allgemeinen entwickelt hat. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt 1. Welche allgemeinen aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt (bitte für die Zeitspanne ab 2015 angeben)? Die Bundesregierung hat zu diesem Thema keine allgemeinen Kenntnisse, die aktueller sind als die erwähnte Expertise. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Austausch mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder (zum Beispiel mit der 2017 geschaffenen Fachstelle „Fair Mieten – fair Wohnen“ in Berlin) ist? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) steht in regelmäßigem fachlichen Kontakt zu den Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer. Sie nimmt z. B. an den jährlichen Treffen dieser Stellen teil und ist auch im Beirat der in Frage 2 erwähnten Fachstelle vertreten. 3. Was unternimmt die Bundesregierung, um sich ein Bild von der Lage zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt beim Abschluss von Mietverträgen zu verschaffen? Die ADS hat 2015 die erwähnte Expertise veröffentlicht, die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt untersucht. Die Ergebnisse der Testing-Studie weisen darauf hin, dass Personen mit einem (zugeschriebenen) Migrationshintergrund und/oder einer sichtbaren jüdischen oder muslimischen Religionszugehörigkeit gegenüber mehrheitsdeutschen bzw. christlichen Testpersonen beim Zugang zu Mietwohnungen in der entscheidenden Phase der „Wohnungszusage“ benachteiligt werden. Auch in einer 2015 im Auftrag der ADS durchgeführten Befragung von Personen mit Diskriminierungserfahrungen wurde in 365 Fällen von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt berichtet. Diskriminierungserfahrungen, die nach Ansicht der Befragten aufgrund der (ethnischen) Herkunft oder aus rassistischen Gründen erfolgten, waren dabei überrepräsentiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6872 4. Inwieweit liegen der Bundesregung Fälle von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt aufgrund von Einkommen vor? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer einer Wohnungssuche in Deutschland (bitte nach Gebieten aufschlüsseln , wo die Mietpreisbremse gilt, und nach Gebieten, wo sie nicht gilt)? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Höhe des Nettoeinkommens von Wohnungssuchenden und der zeitlichen Dauer, bis sie eine Wohnung gefunden haben (bitte nach Gebieten aufschlüsseln, wo die Mietpreisbremse gilt, und nach Gebieten , wo sie nicht gilt)? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unterschiede zwischen privaten Vermietern und Immobiliengesellschaften hinsichtlich der Benachteiligung von Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt ? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? 8. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von Mietverträgen für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich oder für bestimmte Wohnlagen ausschließen? 9. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von (unbefristeten) Mietverträgen mit Migrantinnen und Migranten von einer bestimmten Geltungsdauer des Aufenthaltsdokuments oder Aufenthaltsstatus abhängig machen? Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Informationen. 10. Inwiefern verstieße nach Auffassung der Bundesregierung die in den Fragen 8 und 9 dargestellte Praxis gegen das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) formulierte Diskriminierungsverbot? Nach § 19 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist unter anderem eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von so genannten Massengeschäften unzulässig. Zu den Massengeschäften kann grundsätzlich auch die Vermietung von Wohnraum gerechnet werden. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Massengeschäft , wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet. Soweit Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft in Frage stehen, kommt es nach § 19 Absatz 2 AGG auf das Vorliegen eines Massengeschäfts nicht an; insoweit ist eine Benachteiligung bei der Begründung , Durchführung und Beendigung von Schuldverhältnissen über Wohnraum grundsätzlich unzulässig. Nach § 19 Absatz 3 AGG ist allerdings eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig. Nach § 19 Absatz 5 AGG findet das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot keine Anwendung auf Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bewertung von Praktiken von Wohnungsgenossenschaften ist eine Frage des Einzelfalls und obliegt den zuständigen Gerichten. 11. Sieht die Bundesregierung aktuell eine Benachteiligung von Menschen mit sichtbarer Religionszugehörigkeit auf dem Wohnungsmarkt? Wenn ja, liegen der Bundesregierung oder der Antidiskriminierungsstelle Zahlen zur Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit vor? In den Jahren 2015 bis 2017 wandten sich insgesamt elf Personen an die ADS, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt (z. B. Wohnungskauf oder -miete oder im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses) wegen der Religion zu melden bzw. sich beraten zu lassen (zwei in 2015, fünf in 2016 und vier in 2017). 12. Sieht die Bundesregierung aktuell eine Benachteiligung von Menschen mit nicht Deutsch klingenden Namen auf dem Wohnungsmarkt? Wenn ja, liegen der Bundesregierung oder der Antidiskriminierungsstelle Zahlen zur Diskriminierung aufgrund von nicht Deutsch klingenden Namen vor? Die ADS erfasst Benachteiligungen aufgrund eines nicht Deutsch klingenden Namens nicht gesondert, sondern lediglich innerhalb der Kategorie „Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft/aus rassistischen Gründen“. In den Jahren 2015 bis 2017 wandten sich insgesamt 247 Personen an die ADS, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt (z. B. Wohnungskauf oder -miete oder im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses) wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden bzw. sich beraten zu lassen (53 in 2015, 76 in 2016 und 118 in 2017). 13. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen eine Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund des Geschlechts vorlag (bitte für die Jahre 2015, 2016, und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun? In den Jahren 2015 bis 2017 wandten sich insgesamt 33 Personen an die ADS, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt (z. B. Wohnungskauf oder -miete oder im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses) aufgrund des Geschlechts zu melden bzw. sich beraten zu lassen (sechs in 2015, zwölf in 2016 und 15 in 2017). Die Bundesregierung wird die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unter anderem unter Berücksichtigung von Untersuchungen und den Fallzahlen der ADS eingehend beobachten und dabei auch die Empfehlungen der ADS zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes in diesem Bereich prüfen. Darüber hinaus ist es der Bundesregierung wichtig, auch in der konkreten Förderpraxis Projekte zu unterstützen und bekannt zu machen, die vorurteils - und diskriminierungsfrei agieren und die Menschen partizipativ einbeziehen . Dies gilt etwa für vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen einer Projektförderung unterstützte Mieterbeiräte mit interkulturellem Schwerpunkt in Berlin oder auch für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens, die zugewanderte oder geflüchtete Menschen beteiligen. Beispiele hierfür sind unter anderem die Projekte Pauluscarree in Bielefeld, Spiegelfabrik in Fürth und weitere Fördermaßnahmen des BMFSFJ zum Themenbereich „Zuhause im Alter“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6872 14. Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung aus rassistischen Gründen am Wohnungsmarkt vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 und bezüglich des letzten Teils der Frage auf den letzten Absatz in der Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Wurden von der Bundesregierung Lösungsvorschläge aus der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt . Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen“ vom 18. April 2015 aufgegriffen und umgesetzt? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die genannte Studie der ADS ist von der Bundesregierung geprüft worden. Änderungen des AGG, wie sie von der Studie vorgeschlagen werden, sind derzeit nicht geplant. 16. Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung von Sinti und Roma am Wohnungsmarkt vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 und bezüglich des letzten Teils der Frage auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17. Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund einer Behinderung vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 18. Liegen der Bundesregierung aktuelle Fälle oder Zahlen über Diskriminierung am Wohnungsmarkt aufgrund der sexuellen Identität vor (bitte für 2015, 2016 und 2017 aufschlüsseln), und was gedenkt sie dagegen zu tun? In den Jahren 2015 bis 2017 wandten sich insgesamt 28 Personen an die ADS, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt (z. B. Wohnungskauf oder -miete oder im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses) wegen der sexuellen Identität zu melden bzw. sich beraten zu lassen (acht in 2015, sechs in 2016 und 14 in 2017). Die Bundesregierung unterstützt durch ihre enge Zusammenarbeit mit Ländern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen, die Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern. Im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeit werden einzelne Verbände, unter anderem der Bundesverband Trans*, das Jugendnetzwerk Lambda, der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren , der Dachverband Lesben & Alter, die Deutsche Aidshilfe sowie zahlreiche lokale und überregionale Nichtregierungsorganisationen durch Projektförderungen aus dem Bundeshaushalt in ihrer Arbeit gestärkt. Weiterhin wird auf den letzten Absatz in der Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Eigentumswohnungen (bitte nach Großstädten und ländlichem Raum aufschlüsseln)? Im Jahr 2014 lebten 1,653 Millionen Haushalte mit Migrationshintergrund des Haupteinkommensbeziehers als Eigentümerhaushalte in selbst genutztem Eigentum – Eigentumswohnungen und Eigenheime – (Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus – Zusatzerhebung Wohnen 2014. Bestand und Struktur der Wohneinheiten . Wohnsituation der Haushalte). Entsprechende Angaben zur Anzahl der Personen sowie eine Differenzierung nach Großstädten und ländlichen Räumen liegen in vergleichbarer Form der Bundesregierung nicht vor. 20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Qualität der Wohnung bei Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund hinsichtlich Lage und oder Preis pro Quadratmeter im Vergleich zu Wohnungen, in denen die restliche deutsche Bevölkerung wohnt? Die Bundesregierung hat hierzu keine Informationen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Prozesse der stärkeren Trennung verschiedener Bevölkerungsgruppen nach ihrem Wohnort (residentielle Segregation) in den Großstädten Deutschlands mit mehr als 300 000 Einwohnerinnen und Einwohnern? Die räumlichen Segregationsprozesse in den deutschen Großstädten mit mehr als 300 000 Einwohnerinnen sind differenziert zu beurteilen. Während die ethnische Segregation, d. h. die der Ausländerinnen und Ausländer, seit Jahren leicht abnimmt , steigt die soziale Segregation der Personen mit SGB II-Leistungen stetig an. Gründe hierfür können nach Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadtund Raumforschung sein: 1. die Konzentration von günstigem Wohnraum an bestimmten Standorten in den Städten, 2. eine enge Auslegung der Angemessenheitsregeln bei den Kosten der Unterkunft bzw. 3. die Belegungspolitik durch (große) Wohnungsunternehmen. Besonders stark ausgeprägt ist die soziale Segregation bei Kindern mit SGB II- Leistungen, die sich seit Jahren auf konstant hohem Niveau bewegt. Stadtspezifische Besonderheiten sind zwar zu beobachten, widersprechen aber im Wesentlichen nicht dem allgemeinen Trend. Hinweis: Die Aussagen beruhen auf Auswertungen der Innerstädtischen Raumbeobachtung, einem kommunalstatistischen Gemeinschaftsprojekt mit 56 deutschen Großstädten (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/ StadtentwicklungDeutschland/innerstaedtische-entwicklung/innerstaedtischeentwicklung -node.html); vertiefend Helbig/Jähnen (WZB), Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte?, Mai 2018. Weiterhin sei auf Kapitel IV.4.1 „Soziale Segregation in Nachbarschaften“ des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung verwiesen, in dem unter anderem Ergebnisse für Großstädte ab 100 000 Einwohnern bzw. ab 500 000 Einwohnern dargestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6872 22. Verfolgt und unterstützt die Bundesregierung Projekte, die zu einer Verringerung von Segregation führen? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Um Segregationstendenzen in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, unterstützt der Bund bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Kommunen mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Gefördert werden städtebauliche Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren, die im Zuge sozialräumlicher Polarisierungstendenzen gegenüber anderen Stadtund Ortsteilen benachteiligt sind. Im Jahr 2018 stellte der Bund dafür 190 Mio. Euro bereit. Mit der durch das Kabinett verabschiedeten Ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung die Kommunen zusätzlich, indem gezielt Fördermittel anderer Bundesressorts in Quartieren mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden, um dort die Lebenssituation der Menschen vor Ort weiter zu verbessern. Bis 2020 stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jährlich 10 Mio. Euro für die Erprobung ressortübergreifender Modellprogramme in den Gebieten der Sozialen Stadt zur Verfügung. Folgende Modellprogramme sind bisher gestartet: „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), „Verbraucher stärken im Quartier“ (gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) sowie „utopolis – Soziokultur im Quartier“ (gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien). Auch mit den ESF-Bundesprogrammen „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ sowie „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ fördert die Bundesregierung gezielt Quartiere der Sozialen Stadt oder vergleichbare Gebiete. Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds kommen dort gezielt für Projekte zur Integration in Arbeit, zur Stärkung der lokalen Ökonomie sowie zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben zum Einsatz. Auch die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Themenbereich „Zuhause im Alter“ initiierten Projekte tragen zu einem besseren Miteinander und zu einer Vermeidung von Ausgrenzung bei. Zu nennen ist hierbei etwa das Programm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“, das anhand konkreter Praxisprojekte exemplarisch aufzeigt, wie unterschiedliche Personengruppen von vornherein in Planungsprozesse eingebunden und beteiligt werden können. Dies gilt auch für das ebenfalls geförderte Berliner Musterhaus zum Generationenwohnen „Sredzki 44“, das gemeinschaftlich durch die Bewohnergruppe konzipiert wurde und einen Akzent bei der Vermeidung von Ausgrenzung und Verdrängung setzt. 23. Welcher Medien bedient sich die Bundesregierung, um bundeseigenen Wohnraum zu vergeben (bei Inseraten über das Internet bitte Portale nennen )? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veröffentlicht die Wohnungen – sofern diese der Wohnungsfürsorge unterliegen – zunächst für die Dauer von 28 Tagen auf www.bundesimmobilien.de (im Unterpunkt „Wohnungsfürsorge “) und zwar in einem nur für den berechtigten Personenkreis zugänglichen Bereich. Dies und die Zugangsdaten zum Portal sind den Wohnungsfürsorgestellen bekannt bzw. können über die BImA jederzeit erfragt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sollte nach Ablauf der Frist keine Vermietung der Wohnung im Rahmen der Wohnungsfürsorge erfolgen, werden die Wohnungen auf den Internetportalen Immobilien Scout 24, Immonet und Immowelt veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Vermietungsangebote im freizugänglichen Bereich auf der Homepage der BImA annonciert. In Einzelfällen und bei entsprechendem Bedarf erfolgt darüber hinaus auch ein Inserat in den Zeitungen. Demografische Angaben 24. Wie viele alleinerziehende Frauen mit Kindern, alleinstehende Frauen über 65 Jahren, wohnungslose und obdachlose Frauen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln )? In Deutschland lebten 2017 ca. 2,203 Millionen alleinerziehende Frauen mit Kindern und ca. 4,464 Millionen alleinstehende Frauen ab 65 Jahren. Alleinerziehende Mütter mit Kindern ohne Altersbeschränkung nach Bundesländern und Deutschland insgesamt 2017 Länder Anzahl alleinerziehender Frauen mit Kindern 2017 in 1 000 Baden-Württemberg 271 Bayern 318 Berlin 124 Brandenburg 74 Bremen 20 Hamburg 56 Hessen 164 Mecklenburg-Vorpommern 48 Niedersachsen 203 Nordrhein-Westfalen 469 Rheinland-Pfalz 105 Saarland 29 Sachsen 112 Sachsen-Anhalt 69 Schleswig-Holstein 75 Thüringen 66 Deutschland 2 203 Quelle: Statistisches Bundesamt: Alleinerziehende – Tabellenband zur Pressekonferenz am 2. August 2018 in Berlin – Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Tabelle 4 und 5 Alleinstehende Frauen 65 Jahre und älter in Deutschland 2017 Anzahl alleinstehender Frauen 65 Jahre und älter in 1 000 Deutschland 4 464 Quelle: Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 3.5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6872 Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele Frauen aktuell in der Bundesrepublik wohnungslos sind. Da keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ. Somit sind Mehrfachberücksichtigungen möglich. Zudem kann nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg bzw. andauernd wohnungslos waren oder sind. Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in rund 100 000 Fällen erwachsene Frauen wohnungslos (ohne Geflüchtete). Dies entsprach einem Anteil von 27 Prozent an allen Fällen von Wohnungslosigkeit bei Erwachsenen. Informationen zu obdachlosen Frauen liegen der Bundesregierung nicht vor. 25. Wie viele alleinerziehende Männer mit Kindern, alleinstehende Männer über 65 Jahren, wohnungslose und obdachlose Männer leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln ) In Deutschland lebten 2017 ca. 416 000 alleinerziehende Männer mit Kindern und ca. 1,638 Millionen alleinstehende Männer ab 65 Jahren. Alleinerziehende Väter mit Kindern ohne Altersbeschränkung nach Bundesländern und Deutschland insgesamt 2017 Länder Anzahl alleinerziehender Männer mit Kindern 2017 in 1 000 Baden-Württemberg 54 Bayern 64 Berlin 21 Brandenburg 13 Bremen / Hamburg 8 Hessen 30 Mecklenburg-Vorpommern 9 Niedersachsen 42 Nordrhein-Westfalen 86 Rheinland-Pfalz 23 Saarland 6 Sachsen 18 Sachsen-Anhalt 10 Schleswig-Holstein 14 Thüringen 14 Deutschland 416 Anmerkung: / = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Quelle: Statistisches Bundesamt: Alleinerziehende – Tabellenband zur Pressekonferenz am 2. August 2018 in Berlin – Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Tabelle 4 und 5. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alleinstehende Männer 65 Jahre und älter in Deutschland 2017 Anzahl alleinstehender Männer 65 Jahre und älter in 1 000 Deutschland 1 638 Quelle: Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 3.5 Informationen zu wohnungslosen Männern: Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in rund 290 000 Fällen erwachsene Männer wohnungslos. Dies entsprach einem Anteil von 73 Prozent an allen Fällen von Wohnungslosigkeit bei Erwachsenen. Informationen zu obdachlosen Männern liegen nicht vor. 26. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht, bei alleinerziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Von den Personen in Haushalten alleinerziehender Frauen war im Jahr 2017 ein Anteil von 36,3 Prozent armutsgefährdet. Von den alleinstehenden Frauen über 65 Jahren waren es 29,5 Prozent. Von den 13,1 Millionen armutsgefährdeten Personen leben 10,3 Prozent in Haushalten von alleinerziehenden Frauen und sind 8,5 Prozent alleinstehende Frauen über 65 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Erhebung Leben in Europa (EU- SILC 2017). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für Armutsgefährdungsquoten in Deutschland. Für EU-SILC werden jedes Jahr in Deutschland rund 14 000 Haushalte mit 23 000 Personen ab 16 Jahren auf freiwilliger Basis befragt ). Ergebnisse für diese Untergliederung der Armutsgefährdeten liegen der Bundesregierung auf Bundesländerebene nicht vor. 27. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht, bei alleinerziehenden Männern und alleinstehenden Männern über 65 Jahren (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Von den alleinstehenden Männern über 65 Jahren war im Jahr 2017 ein Anteil von 25,7 Prozent armutsgefährdet. Für die Alleinerziehenden Männer werden hierzu aufgrund der geringen Fallzahl (d. h. der relative Standardfehler beträgt 20 Prozent oder mehr) keine Ergebnisse ermittelt. Von den 13,1 Millionen armutsgefährdeten Personen sind 4,3 Prozent alleinstehende Männer über 65 Jahre. Für die Alleinerziehenden Männer werden hierzu aufgrund der geringen Fallzahl (d. h. der relative Standardfehler beträgt 20 Prozent oder mehr) keine Ergebnisse ermittelt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Erhebung Leben in Europa (EU-SILC 2017)). Ergebnisse für diese Untergliederung der Armutsgefährdeten liegen der Bundesregierung auf Bundesländerebene nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6872 28. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an allen Haushalten , deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung entspricht (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Anteil an allen Personen in privaten Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung betrug, lag 2017 in Deutschland bei 15,8 Prozent. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich folgende Verteilung: Armutsgefährdungsquote 2017 Nach Bundesmedian Nach Landesmedian Baden-Württemberg 12,1 15,5 Bayern 12,1 14,9 Berlin 19,2 17,4 Brandenburg 15,0 13,1 Bremen 23,0 18,2 Hamburg 14,7 18,7 Hessen 15,4 16,9 Mecklenburg-Vorpommern 19,4 13,5 Niedersachsen 16,7 15,8 Nordrhein-Westfalen 18,7 17,2 Rheinland-Pfalz 15,6 16,7 Saarland 16,8 15,7 Sachsen 16,8 12,4 Sachsen-Anhalt 21,0 14,3 Schleswig-Holstein 14,8 15,8 Thüringen 16,3 11,8 Deutschland 15,8 15,8 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2017 29. Wie viel Prozent der allererziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)? Von allen weiblichen Alleinerziehenden im Jahr 2017 waren 1,8 Prozent alleinerziehende Frauen im reinen Wohngeldhaushalt. Von allen weiblichen Alleinstehenden im Alter von 65 Jahren und älter im Jahr 2017 bezogen 3,5 Prozent Wohngeld (das Merkmal „Alter von 65 Jahren und älter“ liegt in der Wohngeldstatistik nicht direkt vor, es wurde alternativ auf das Merkmal „Rentner/Pensionär“ zurückgegriffen). Quelle: Statistisches Bundesamt: Wohngeldstatistik 2017; Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 3.1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum Anteil der Gesamtzahl der Bezieherinnen von Leistungen nach dem SGB II und XII an der Bevölkerungsgruppe liegen in der gewünschten Abgrenzung keine Daten vor. 30. Wie viel Prozent der alleinerziehenden Männer und alleinstehenden Männer über 65 Jahren erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem SGB II und XII? Von allen männlichen Alleinerziehenden im Jahr 2017 waren 0,7 Prozent alleinerziehende Männer im reinen Wohngeldhaushalt. Von allen männlichen Alleinstehenden im Alter von 65 Jahren und älter im Jahr 2017 bezogen 5,6 Prozent Wohngeld (das Merkmal „Alter von 65 Jahren und älter“ liegt in der Wohngeldstatistik nicht direkt vor, es wurde alternativ auf das Merkmal „Rentner/Pensionär“ zurückgegriffen). Quelle: Statistisches Bundesamt: Wohngeldstatistik 2017; Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Haushalte und Familien Ergebnisse des Mikrozensus 2017, Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 3.5.2 und 3.5.3 Zum Anteil der Gesamtzahl der Bezieherinnen der genannten Leistungen nach dem SGB II und XII an der Bevölkerungsgruppe liegen in der gewünschten Abgrenzung keine Daten vor. 31. Wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. Leistungen nach dem SGB II und XII? Im Jahr 2017 erhielten 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung Wohngeld (Quelle: Statistisches Bundesamt: Wohngeldstatistik 2017; Bevölkerung 2017 zensusbasiert ). 9,2 Prozent der Gesamtbevölkerung erhielten soziale Mindestsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz , Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“) Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 408 vom 19. Oktober 2018. Wohnsituation 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wohnsituation in Bezug auf Wohnungsgröße, Mietkosten und räumliche Lage der Wohnungen von alleinerziehenden Frauen mit Kindern, alleinstehenden Frauen über 65 Jahren und Frauen, die wohnungslos sind in Deutschland? Wohnungslose Frauen verfügen per Definition über keinen eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum bzw. über Wohneigentum. Daten zu alleinerziehenden Frauen oder wohnungslosen Frauen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bruttokaltmiete sowie Wohnfläche für die Gruppe der alleinlebenden Frauen über 65 Jahren ist in der nachfolgenden Abbildung angegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6872 Durchschnittliche Bruttokaltmiete, Haushaltseinkommen und Wohnflächen nach Haushaltsgröße 2010 Bruttokaltmiete Haushaltseinkommen Wohnfläche in Quadratmetern in Euro Mehrpersonenhaushalte 536 2 471 81 Alleinlebende insgesamt 384 1 386 57 alleinlebende Männer 374 1 501 55 alleinlebende Frauen 393 1 285 59 bis einschließlich 65 Jahre 395 1 382 57 über 66 Jahre 391 1 183 63 Quelle: Statistisches Bundesamt (2016): Datenreport 2016. S. 269 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Wohnsituation von Frauen, insbesondere von alleinerziehenden Frauen und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren , in Deutschland, und plant sie Maßnahmen, um deren Wohnsituation zu verbessern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die allgemeine Zuständigkeit für das Wohnungswesen ist mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 auf die Länder übertragen worden, denen seither die ausschließliche Gesetzgebungs- sowie die Finanzierungskompetenz obliegen. Der Bund hat daher keine Kompetenz, bestimmten Bevölkerungsgruppen unter sozialen Gesichtspunkten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl wird der Bund zusammen mit den Ländern und Gemeinden für gute Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnraum sorgen. Für eine Wohnraumoffensive mit 1,5 Millionen neuen Wohnungen in Deutschland wurde daher auf dem Wohngipfel vom 21. September 2018 ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart, auf das wir hier verweisen möchten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.pdf;jsessionid=ECC9D6F C8B2D42FA8380541646F97D9E.2_cid287?__blob=publicationFile&v=5). 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wohnsituation von Frauen, die von Gewalt betroffen sind? Von Gewalt betroffene Frauen können grundsätzlich Schutz in Frauenhäusern und Schutzwohnungen finden. Die Bereitstellung und finanzielle Absicherung eines angemessenen Hilfesystems aus Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen fällt in erster Linie in die Verantwortung der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie lange von Gewalt betroffene Frauen in Frauenhäusern im Durchschnitt verweilen (bitte getrennt nach Bundesländern für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Zur Verweildauer finden sich Erkenntnisse in der Frauenhausbewohnerinnenstatistik der Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK). Das ist die einzige bundesweite Statistik, die jährlich Daten über die Frauenhausarbeit und die Frauenhausbewohnerinnen für Praxis, Forschung und Politik zur Verfügung stellt. Die Bewohnerinnenstatistik gibt es seit 1999, seit 2010 als Onlinestatistik (www. frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/fhk-bewohnerinnenstatistik). Sie ist nicht repräsentativ und kostenpflichtig. Die Bewohnerinnenstatistik 2017 steht seit dem 15. Oktober 2018 als Broschüre (56 Seiten) zur Verfügung. Ausgewertet werden Daten von Frauenhäusern, die bei der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., dem Deutschen Caritasverband e. V. und dem Deutschen Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband e. V., dem Paritätischen Gesamtverband e. V. oder in anderer Trägerschaft organisiert sind. Die Anzahl der an der Statistik teilnehmenden Frauenhäuser ist nach Bundesländern aufgeschlüsselt, nicht jedoch die Verweildauer von Frauen in Frauenhäusern nach Bundesländern. Für das Jahr 2017 liegen der Bewohnerinnenstatistik Daten von 7 551 Frauen und 8 141 Kindern zugrunde. Beteiligt haben sich 183 Frauenhäuser. In 2017 blieben 28 Prozent der Bewohnerinnen bis zu einer Woche, 20,5 Prozent bis zu einem Monat, 17,7 Prozent bis zu drei Monaten, 11,1 Prozent bis zu sechs Monaten, 5,9 Prozent bis 12 Monate und 1,7 Prozent mehr als 12 Monate. 36. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer langen Verweildauer von Frauen in Frauenhäusern und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum? a) Wenn ja, plant die Bundesregierung, hier aktiv zu werden? b) Wenn nein, wie begründet sie dies? Die Bewohnerinnenstatistik (siehe Antwort zu Frage 35) weist auf den Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Frauenhausbewohnerinnen hin, im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt eine Wohnung zu finden. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Des Weiteren wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderprogramm auflegen. Mit diesem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen die Erprobung von Konzepten zur Schließung der bekannten Lücken im Hilfesystem unterstützen. Dazu gehören die Verbesserung des Zugangs zum Unterstützungssystem und der Versorgung für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen sowie innovative Praxismodelle der Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit . Der Haushalt für 2019 sieht 6,1 Mio. Euro für das Bundesförderprogramm vor. Ab dem Jahr 2020 sollen mindestens 35 Mio. Euro durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6872 Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In allen Länderprojekten wird der Aspekt „Folgeunterbringung nach dem Frauenhaus“ bei der Umsetzung der Projekte berücksichtigt . In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen. Sozialer Wohnungsbau 37. Wie viel Prozent der alleinerziehenden Frauen mit Kindern und alleinstehenden Frauen über 65 Jahren leben nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Sozialwohnung bzw. haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 38. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau von sogenannten Mikro-Appartements, also Kleinstwohnungen mit höchstens zwei Zimmern (www.stern.de/wirtschaft/immobilien/singles-statt-familien--deutschlandwird -zum-single-land-7674306.html), beim sozialen Wohnungsbau gefördert , bzw. wie groß ist der Anteil von Kleinstwohnungen beim sozialen Wohnungsbau (bitte nach Bundesländern für die Jahre 2010 bis 2017 aufschlüsseln ), und hat die Bundesregierung dazu entsprechende Vorgaben verabschiedet ? 39. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim sozialen Wohnungsbau geschlechtergerechte Baumaßnahmen (z. B. Lösungen zur Vermeidung von Angsträumen, wie zum Beispiel dunkle Hausflure oder Tiefgaragen – vgl. Altenstraßer et al., gender housing, 2007 – oder ausreichend Flächen für Gemeinschaftsanlagen für Fahrräder, Kinderwagen oder Rollatoren ) berücksichtigt, und wurden bereits entsprechende Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau verabschiedet? 40. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei sozial gefördertem Wohnungsbau auf die Flexibilität von Wohnungen und Grundrissen geachtet , bzw. wurden durch die Bundesregierung bereits Vorgaben verabschiedet, dass bei Wohnungen beispielsweise durch flexible Wände Zimmer vergrößert oder verkleinert werden können und so ein flexibler Grundriss entsteht (vgl. Altenstraßer et al., gender housing, 2007, S. 184 f.)? Die Fragen 38 bis 40 werden zusammen beantwortet. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Wohnraumförderung liegt seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 bei den Ländern. Als Ausgleich für den Wegfall früherer Finanzhilfen gewährt der Bund den Ländern bis einschließlich 2019 Kompensationsmittel (2018 und 2019 jeweils rund 1,5 Mrd. Euro). Die Länder berichten über die Verwendung dieser Mittel (siehe Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2017, Bundestagsdrucksache 19/3500), gehen dabei jedoch nicht in Details ihrer Förderprogramme. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit Förderprogramme der Länder zur sozialen Wohnraumförderung Mikroapartments oder geschlechtergerechte Baumaßnahmen fördern oder auf die Flexibilität von Wohnungen und Grundrissen achten. Der Bund kann aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung keine entsprechenden Vorgaben verabschieden. Projekte 41. Werden von der Bundesregierung Programme gefördert, die zur Unterstützung von älteren, alleinstehenden Frauen und alleinerziehenden Frauen mit Kindern bei der Wohnungssuche bzw. Wohnungsvergabe dienen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte , 2009 eröffnete Projekt „Anderswohnen – Alte Menschen, Alleinerziehende und Kinder“ in Nürnberg zeigt bis heute auf, wie auch alleinerziehenden Menschen und ihren Kindern ein Zuhause in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt eröffnet werden kann und wie die verschiedenen Generationen an einem solchen Projekt teilhaben können. Aufbauend auf den Erfahrungen dieses Projekts entstand 2015 das ebenfalls vom BMFSFJ geförderte Projekt „Integratives Generationenwohnen “, das neben alleinerziehenden und älteren Menschen auch die Zielgruppe von Menschen mit Behinderung einbezieht. 42. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über entsprechende Programme der Bundesländer vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat hierzu keine Informationen. 43. Hat die Bundesregierung Forschungsaufträge vergeben, um die Wohnsituation von Frauen – insbesondere von alleinerziehenden Frauen mit Kindern und von alleinstehenden Frauen über 65 Jahren – zu untersuchen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat derzeit keine Forschungsaufträge konkret zur Wohnsituation von Alleinerziehenden vergeben. Um die Lebens- und Wohnsituation älterer alleinstehender Frauen in den Blick zu nehmen und Möglichkeiten der Teilhabe und Mitwirkung aufzuzeigen, steht das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend im Rahmen des Themenfelds „Zuhause im Alter“ in Kontakt etwa mit der Beginenstiftung in Tübingen. Gefördert wurden hier die Entwicklung und Realisierung eines beispielgebenden gemeinschaftlichen Wohnprojekts und einer Anlauf- und Beratungsstelle, die die Bedürfnisse von Frauen in besonderer Weise mit einbeziehen. Zu dem mit Blick auf alleinerziehende Menschen geförderten Modellprojekt „Anderswohnen“ in Nürnberg wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6872 Mehrgenerationenhäuser 44. Wie viele Wohnprojekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus seit 2017 gefördert? Eine Förderung von Wohnprojekten ist in den Förderrichtlinien des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus nicht vorgesehen. Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind Begegnungsorte und Anlaufstellen, in denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Mit niedrigschwelligen Informations-, Beratungs - und Begegnungsangeboten bieten sie Raum für gemeinsame Aktivitäten, fördern das freiwillige Engagement aller Altersgruppen und stärken das nachbarschaftliche Miteinander in der Kommune. In enger Abstimmung mit der Kommune richten die MGH ihre Profile an den mit der jeweiligen demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung des Bundesprogramms sind die MGH für die Kommunen zentrale Akteure bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts. Unter anderem sind viele MGH deshalb auch im Handlungsfeld „Verbesserung /Ergänzung der bestehenden Infrastruktur (Wohnraum, Nahverkehr etc.)“ aktiv. Fast 40 Prozent der MGH kooperieren mit Wohnungsbaugesellschaften und unterstützen Wohnprojekte durch Information und Beratung. 45. Soll nach Planung der Bundesregierung das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus , das bis zum Jahr 2020 laufen soll, danach fortgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowohl die weitere Förderung bereits geförderter Mehrgenerationenhäuser als auch den Ausbau der Zahl der Häuser ab 2021. Obdachlosigkeit 46. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen dabei, obdachlosen Frauen bei der Wohnungssuche zu helfen, und wenn nicht, warum nicht? Für die Unterstützung von Wohnungslosen (sowohl Frauen als auch Männern) bei der Wohnungssuche sind die Länder zuständig. 47. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Prävention von Obdachlosigkeit von Frauen, und falls keine, warum nicht? Dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundsatz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgend, wird Personen gleich welchen Geschlechts geholfen, die – aus welchen Gründen auch immer – in eine Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Wer hilfebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf umfassende Unterstützung . Das bestehende Mindestsicherungssystem mit der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), bietet hilfebedürftigen Menschen Schutz vor den schlimmsten Auswirkungen von Armut. Dazu zählt auch drohende bzw. eintretende Obdachlosigkeit, die durch das Mindestsicherungssystem in zahlreichen Fällen verhindert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6872 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung ist willens, die trotz dieses Sicherungssystems auftretende Wohnungslosigkeit weiter zu bekämpfen und ggf. auch einen stärkeren Fokus auf Frauen zu legen. Die Bundesregierung erhofft sich für die Bewertung der zur Verfügung stehenden Instrumente Anhaltspunkte aus einem Forschungsprojekt der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e. V.), welches vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 unter dem Titel „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung“ gefördert wird. Im Rahmen des Projektes soll untersucht werden, wie verschiedene Kommunen mit (drohender) Wohnungslosigkeit umgehen und im Ergebnis ein Überblick über Struktur, Umfang sowie Strategien und Maßnahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit in Deutschland insgesamt gegeben werden. Anhand der Untersuchungsergebnisse sollen Hypothesen für Gelingensfaktoren für die Prävention und die Überwindung von Wohnungslosigkeit herausgearbeitet werden. Zudem werden Art, Umfang und Wirkung präventiver und kurativer Hilfen für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte auch hinsichtlich organisatorischer Aspekte wie Zuständigkeiten, Kooperationen und Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen (beispielsweise Suchtberatung) analysiert. Die Geschlechterperspektive wird durchgehend mitbetrachtet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Mai 2019 vorgelegt werden und werden anschließend von der Bundesregierung ausgewertet. Es ist davon auszugehen , dass die Zuständigkeitsbereiche der Länder bzw. Kommunen umfassend betroffen sein werden. Notunterkünfte 48. Wie viele Notunterkünfte und Notschlafplätze insgesamt gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Frauen und insbesondere für Frauen mit Kindern in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 49. Wie viele Frauen bzw. Frauen mit Kindern leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in diesen Notunterkünften (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? 50. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Plätze in Notunterkünften für Frauen in Deutschland seit 2010 entwickelt, und wie verlief die Nachfrage nach entsprechenden Plätzen? Die Fragen 48 bis 50 werden zusammen beantwortet. Zur Beantwortung dieser Fragen liegen keine amtlichen Daten vor. Frauen zu Bauherrinnen 51. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Projekt, das insbesondere Frauen oder Gruppen von Frauen dabei unterstützt, Bauherrinnen zu werden? a) Wenn ja, wann, und welche? b) Wenn nein, warum nicht? Zum erweiterten Bewerberkreis des vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend initiierten und geförderten Programms „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ gehört auch das Projekt RUT, bei dem eine Gruppe gleichgeschlechtlich lebender Frauen ein gemeinschaftliches Projekt in Berlin errichten und in das Quartier öffnen will. Der Planungsprozess steht jedoch noch am Anfang, ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333