Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 2. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6873 19. Wahlperiode 07.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta, Jimmy Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6463 – Unterstützung des „Contract for the Web“ durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, hat zusammen mit der World Wide Web Foundation die Initiative #ForTheWeb ins Leben gerufen und am 5. November 2018 auf dem Web Summit in Lissabon vorgestellt. Laut eigener Darstellung auf der Website der Initiative (https://fortheweb. webfoundation.org/) und der Vorstellung der Initiative auf dem Web Summit geht es in einem ersten Schritt darum, möglichst viele Unterstützer für die Initiative zu gewinnen. In einem zweiten Schritt soll zusammen mit allen Unterstützern ein „Contract for the Web“ ausgearbeitet werden. Die Initiative setzt sich anhand von neun Prinzipien (den sogenannten Principles ) für ein weltweit freies und offenes Internet ein (https://fortheweb. webfoundation.org/principles-1). Jeweils drei Prinzipien beziehen sich auf die unterschiedlichen, durch das Internet betroffenen Akteure: Regierungen (goverments ), Unternehmen (companies) und Bürger (citizens). Nach den Principles sollen Regierungen sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit einer Verbindung zum Internet hat, dass eine Verbindung zum gesamten Internet jederzeit möglich ist und die Privatsphäre der Bürger respektieren. Frankreich gehört bereits zu den Unterstützern der Initiative (z. B. www. sueddeutsche.de/digital/internet-berners-lee-solid-fortheweb-1.4198913). Laut der Antworten der Bundesregierung auf einige Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung (u. a. durch die Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Frank Sitta der Fraktion der FDP) wird die Bundesregierung der Initiative ebenfalls beitreten. Die Unterzeichnung der Prinzipien des ,,Contract for the Web“ soll am 28. November im Anschluss an die Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt stattfinden. Laut einer „Reuters“-Agenturmeldung vom 13. November 2018 und darauf aufbauenden Medienberichten (z. B. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesregierungplant -offenbar-beitritt-zum-digitalen-gesellschaftsvertrag-a-1238192.html) hat das Bundeskanzleramt vor der förmlichen Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Beitritts zu der Initiative die Bundesministerien um ihre Zustimmung gebeten. In denselben Medienberichten wird die Initiative als eine Art „digitale[r] Gesellschaftsvertrag“ bezeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6873 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann wurde der Beitritt zur #ForTheWeb-Initiative von der Bundesregierung beschlossen? Der Beschluss zur Unterzeichnung der Prinzipien wurde am 15. November 2018 im Rahmen der Kabinettklausur Digitalisierung getroffen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley und die Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär wurden gebeten, die Prinzipien zu zeichnen. 2. Wurde die Bundesregierung von einem der von ihr eingesetzten Beratergremien im Bereich der Digitalisierung bei der Entscheidung über den Beitritt zur Initiative beraten? Wenn ja, von welchem? Nein. 3. Welche Ressorts wurden vor der Entscheidung über den Beitritt vom Bundeskanzleramt um ihre Zustimmung gebeten? Haben sich Ressorts enthalten oder gegen eine Unterstützung der Initiative gestimmt? Wenn ja, welche? Der Beitritt wird von der gesamten Bundesregierung getragen. 4. Welches Ressort wird in der Bundesregierung die (weitere) Unterstützung der #ForTheWeb-Initiative federführend betreuen? 5. Inwiefern und in welcher Form wird die Bundesregierung an der Ausarbeitung des „Contract for the Web“ mitwirken? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundeskanzleramt wird den Prozess koordinieren und vertritt die Bundesregierung in der sogenannten Kerngruppe der Initiative. Gemeinsam und in enger Abstimmung untereinander wird sich die Bundesregierung in Arbeitsgruppen engagieren , deren Aufgabe es ist, auf Basis der unterzeichneten Prinzipien Textentwürfe für den „Contract for the Web“ zu entwerfen. Die genaue Zusammensetzung der Arbeitsgruppen steht noch nicht fest. 6. Sieht die Bundesregierung die in den „Principles“ zugrunde gelegten Verpflichtungen für Regierungen durch Deutschland bereits als gewährleistet an? a) Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip, sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit einer Verbindung zum Internet hat, in Deutschland als gewährleistet an? b) Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip, sicherzustellen, dass eine Verbindung zum gesamten Internet jederzeit möglich ist, in Deutschland als gewährleistet an? c) Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip des Respekts der Privatsphäre der Bürger in Deutschland als gewährleistet an? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6873 d) Falls nein, bei welchen der Prinzipien bedarf es aus Sicht der Bundesregierung weiterer Anstrengungen? Wie sollen diese nach Ansicht der Bundesregierung aussehen? Die Bundesregierung sieht sich bereits auf gutem Wege der Gewährleistung der Ziele hinter den Prinzipien der Initiative, etwa mit dem Vorhaben, einen Rechtsanspruch auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet für jedermann zu schaffen, der Garantie eines hohen Datenschutzniveaus und höchster Anforderungen an die Datensicherheit. Die Garantie eines hohen Datenschutzniveaus wird mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen Datenschutzvorschriften bereits ausgefüllt. Es ist die Aufgabe von Politik und Gesellschaft, den rechtlichen Rahmen zu definieren und über ethische Fragen zu diskutieren. Dafür hat die Bundesregierung u. a. eine Datenethikkommission eingesetzt , die bis zum Herbst 2019 Vorschläge vorlegen wird. Grundsätzlich kann erst der weitere Verlauf des Prozesses der Erarbeitung des „Contract for the Web“ genauere Hinweise darauf geben, wie die Unterzeichner gemeinsam diese Prinzipien konkretisieren und entsprechend deren Gewährleistung verstanden wird. 7. Betrachtet die Bundesregierung die #ForTheWeb-Initiative und den daraus resultierenden „Contract for the Web“ ebenfalls als eine Art digitalen Gesellschaftsvertrag ? a) Falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung, die Bevölkerung in die Ausarbeitung des konkreten Vertrags mit einzubeziehen? b) Falls nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Aushandlungsprozesses zwischen Staat und Bürgern, der eine Art digitalen Gesellschaftsvertrag hervorbringt? Die Bundesregierung betrachtet das Ergebnis des Prozesses als ein Dokument in der Form einer Charta bzw. einer politischen Absichtserklärung. Über die finale Beschaffenheit des Textes an sich gibt es innerhalb der Unterzeichnergruppe jedoch noch laufenden Abstimmungsbedarf. Es ist von den Initiatoren der Initiative beabsichtigt, unter Berücksichtigung eines engen Zeitplans eine größtmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Die Mechanismen dafür sind derzeit noch nicht festgelegt. Grundsätzlich steht es Unterzeichnern und Partnern der Initiative frei, mit Veranstaltungen und Kampagnen für Aufmerksamkeit zu werben und Ideen aus verschiedenen Sektoren und Debatten in die Überlegungen der Arbeitsgruppen einfließen zu lassen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einige der derzeit größten Internetkonzerne (z. B. Google und Facebook) der #ForTheWeb- Initiative ebenfalls beigetreten sind? Die Initiative ist intersektoral, und deren Prinzipien können daher von Regierungen , Nichtregierungsorganisationen und Firmen gleichermaßen unterzeichnet und unterstützt werden. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Multi-Stakeholder Prozess. Die Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6873 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der #ForTheWeb-Initiative zu anderen Bestrebungen einzelner staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure , die ebenfalls zu einem Erhalt der Freiheit im Internet aufrufen (beispielsweise der auf dem Internet Governance Forum 2018 in Paris durch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron vorgestellte sogenannte Paris Call)? Die Bundesregierung ist bemüht, Brücken zwischen den diversen themenverwandten Initiativen und Prozessen zu bauen, und hat dieses Anliegen innerhalb der Kerngruppe des „Contract for the Web“ thematisiert. Wie sich der Prozess dieser Initiative im Detail zu themenverwandten Bestrebungen verhält, ist Gegenstand anhaltender Diskussionen innerhalb der Gruppe der Unterzeichner. 10. Wird die Bundesregierung neben der #ForTheWeb-Initiative auch den Paris Call oder andere Initiativen zum Erhalt eines freien und offenen Internets unterzeichnen und unterstützen? Wenn ja, welche weiteren, und wie soll die Unterstützung jeweils konkret aussehen? Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für den Erhalt eines freien und offenen Internet ein und wird eine Unterstützung weiterer Initiativen auf Einzelfallbasis prüfen. Die Bundesregierung ist ein früher Unterstützer des „Paris Call“, wie am 9. November 2018 auch von der Regierung Frankreichs verkündet wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333