Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6904 19. Wahlperiode 03.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6595 – Terrorismusverfahren der Generalbundesanwaltschaft im Jahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten prognostiziert der Generalbundesanwalt bis Ende des Jahres 2018 zwischen 1 300 und 1 400 neue Ermittlungsverfahren wegen Terrorismusverdachts (vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/terror-und-extremismus -mehr-faelle-fuer-generalbundesanwalt-100.html). Im Jahr 2017 waren es laut Angaben der Bundesregierung noch 1 119 (Stand 24. November 2017). Davon hatten 234 Verfahren einen Bezug zum sogenannten Islamischen Staat, 151 zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus und sechs zu Rechtsterrorismus in Deutschland. 433 dieser Ermittlungen wurden wegen minderer Bedeutung an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/184). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf Grundlage der beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten. Die Erhebung der Zahlen erfolgte für seit dem 1. Januar 2018 bis zum 10. Dezember 2018 eingeleitete Ermittlungsverfahren. 1. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 leitete der GBA 305 Ermittlungsverfahren ein, die einen Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus aufwiesen. Alle Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfes nach §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) eingeleitet. Davon wurden ein Verfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfes gemäß § 212 StGB, zwei Verfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfes nach § 306a Absatz 2 StGB und ein Verfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfes nach § 239a StGB eingeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6904 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? 3. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum islamistischen Terrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus betreffen ganz überwiegend den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB); dies betrifft etwa den sogenannten „Islamischen Staat – IS“ oder zahlreiche andere im außereuropäischen Ausland agierende islamistische Vereinigungen . Die Einleitung eines derartigen Ermittlungsverfahrens setzt immer einen konkreten Deutschlandbezug im Sinne von § 129b Absatz 1 Satz 2 StGB voraus. Hierzu muss entweder die Tathandlung in Deutschland begangen werden, der Täter oder das Opfer Deutscher sein oder sich im Inland befinden. Eine Differenzierung der genannten Fallgruppen des Deutschlandbezugs lässt sich nicht immer trennscharf durchführen. So werden etwa Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige geführt, denen nur Tathandlungen im außereuropäischen Ausland zur Last gelegt werden. In anderen Fällen erstreckt sich der Tatvorwurf auf verschiedene Tathandlungen, die teilweise im Ausland, teilweise auch in Deutschland begangen wurden. Ferner sind zahlreiche Beschuldigte ausländische Staatsangehörige, bei denen der Deutschlandbezug aufgrund ihres Inlandsaufenthalts besteht. Nach dieser Maßgabe leitete der GBA im Jahr 2018 insgesamt 855 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ein. Davon wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB eingeleitet . Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs gemäß § 20 des Vereinsgesetzes (VereinsG) eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen des Tatvorwurfs nach § 8 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) eingeleitet. Zwei Ermittlungsverfahren wurden wegen Tatvorwürfen nach §§ 6, 7 und 8 VStGB eingeleitet. Drei Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs nach § 9 VStGB eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Tatvorwürfen nach §§ 7 und 8 VStGB eingeleitet. 844 Ermittlungsverfahren wurden wegen des Tatvorwurfs gemäß §§ 129a, 129b StGB eingeleitet, davon zwei Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 89a StGB, vier Ermittlungsverfahren wegen der zusätzlichen Tatvorwurfs gemäß § 211 StGB, drei Ermittlungsverfahren wegen der zusätzlichen Tatvorwürfe gemäß § 211 StGB und § 22a des Kriegswaffenkontrollgesetzes, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 211 und 308 StGB, vier Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 8 VStGB, zwei Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 9 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des zusätzlichen Tatvorwurfs nach § 11 VStGB, zwei Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 6, 7 und 8 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8 und 11 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 8 und 9 VStGB, ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach §§ 7, 9 und 11 VStGB und ein Ermittlungsverfahren wegen zusätzlicher Tatvorwürfe nach § 89a StGB und § 9 VStGB. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6904 4. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zum sogenannten Islamischen Staat eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 leitete der GBA 132 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat“ ein. Davon wurden 114 Verfahren wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB, ein Verfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 20 VereinsG, ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und § 89a StGB, ein Verfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 11 VStGB, zwei Verfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 8 VStGB, zwei Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und § 8 VStGB, zwei Verfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 9 VStGB, zwei Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und § 9 VStGB, ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 6, 7, 8 VStGB, drei Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und §§ 6, 7, 8 VStGB, ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 7, 9, 11 VStGB, ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und §§ 6 bis 12 VStGB und ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 129a, 129b StGB und §§ 8, 9 VStGB eingeleitet. 5. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Der GBA leitete im Jahr 2018 sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland ein. Davon wurden ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 89a StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 129 StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen der Tatvorwürfe nach §§ 125, 129a StGB und drei Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs nach § 129a StGB eingeleitet. 6. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Der GBA leitete im Jahr 2018 kein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus ein. 7. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Der GBA leitete im Jahr 2018 ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland wegen des Tatvorwurfs nach § 88 StGB ein. 8. Wie viele Verfahren wurden 2018 bei der Generalbundesanwaltschaft mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)? Der GBA leitete im Jahr 2018 ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6904 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele der in den Fragen 1 bis 8 genannten Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben? Von den in den Fragen 1 bis 8 genannten Ermittlungsverfahren gab der GBA Ermittlungsverfahren , wie nachfolgend aufgeführt, wegen minderer Bedeutung (§ 142a Absatz 2 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes) an Staatsanwaltschaften der Länder ab. Diese Abgaben betrafen im Einzelnen: 29 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus (vgl. Antwort zu Frage 1); 233 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3); von diesen betrafen 62 Ermittlungsverfahren die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (vgl. Antwort zu Frage 4); ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland (vgl. Antwort zu Frage 5); Von den eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragen 7 und 8 wurde keines abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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