Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 3. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6920 19. Wahlperiode 08.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6693 – Straßenschäden auf Bundesfernstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund betreibt ein Netz von ca. 13 000 Kilometern Bundesautobahnen und knapp 40 000 Kilometern Bundestraßen. Der Betrieb und der Unterhalt dieser Infrastruktur schlägt zwar mit erheblichen Ansätzen im Bundeshaushalt zu Buche , trotzdem kann – nach Ansicht der Fragesteller – jeder Kraftfahrer täglich erleben, dass die Mittel offensichtlich nicht ausreichen – oder aber andere Gründe einer sachgerechten laufenden Unterhaltung der Straßen im Wege stehen : Aufgrund nicht rechtzeitiger Instandhaltungsmaßnahmen musste die zuständige Verkehrsbehörde Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen, die dann mit dem Zusatzschild „Straßenschäden“ versehen sind. Ein weiteres Problem stellen die Brücken dar, und so ist in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten , dass die Benutzbarkeit für schwere Fahrzeuge eingeschränkt werden muss (Auto, Motor und Sport, Heft 19/2018, S. 16 ff.). 1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Geschwindigkeitsbeschränkungen mit der Begründung „Straßenschäden“ angeordnet werden können, und wer ordnet diese an? 2. Wie viele Autobahnkilometer sind aktuell von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von „Straßenschäden“, „fehlenden Fahrbahnmarkierungen“ oder ähnlichen temporären Anlässen betroffen? 3. Seit wann dauern die betreffenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesautobahnen jeweils an (bitte nach Dauer: weniger als drei Monate , drei bis zwölf Monate und mehr als zwölf Monate aufführen)? 4. Welche Geschwindigkeiten gelten in den betroffenen Abschnitten der Bundesautobahnen , und welche Streckenanteile lassen sich diesen jeweils zuordnen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6920 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Brücken sind aktuell für den Schwerverkehr oder ganz gesperrt (bitte die Brücken im Einzelnen benennen und auch angeben, welche Gewichtsklassen davon betroffen sind, für welchen Zeitraum die Einschränkung voraussichtlich jeweils gelten wird und aus welchem Grund die Maßnahmen jeweils notwendig wurden)? 6. Wie viele Kilometer Bundesstraßen sind aktuell von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von „Straßenschäden“, „fehlenden Fahrbahnmarkierungen oder ähnlichen temporären Anlässen betroffen? 7. Seit wann dauern die betreffenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesstraßen jeweils an (bitte nach Dauer: weniger als drei Monate, drei bis zwölf Monate und mehr als zwölf Monate aufführen)? 8. Welche Geschwindigkeiten gelten in den betroffenen Abschnitten der Bundesstraßen , und welche Streckenanteile lassen sich diesen jeweils zuordnen? 9. Nachdem derartige temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden, existieren bei den Fernstraßenverwaltungen bestimmte Vorgaben, innerhalb welcher Zeiträume die Straßenschäden beseitigt sein müssen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Zu von den Ländern aus Verkehrssicherheitsgründen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesfernstraßen oder Lastbeschränkungen/-sperrungen von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen für den Schwerverkehr liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Die behördlichen Anordnungen werden in Bezug auf den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von den Ländern in eigener Zuständigkeit getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333