Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6938 19. Wahlperiode 09.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5694 – Programm „Beschäftigungsoffensive Nahost: Cash for Work“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet die „Beschäftigungsoffensive Nahost: Cash for Work“ syrischen Flüchtlingen und auch Einheimischen in Jordanien, im Libanon, im Nord-Irak und der Türkei die Möglichkeit, durch direkt entlohnte Arbeit Einkommen zu erzielen. So werde die finanzielle Notlage der betroffenen Familien gemindert, die soziale Anerkennung der Flüchtlinge im Gastland wachse und der gesellschaftliche Zusammenhalt werde gestärkt, so das BMZ. Auch für Binnenflüchtlinge in Syrien würden nach Darstellung des BMZ Einkommensmöglichkeiten durch das „Cash for Work“-Programm geschaffen (www.bmz.de/de/ service/sonderseiten/cash_for_work/01_hintergrund/index.html). Das BMZ hat für die Beschäftigungsoffensive Nahost 2017 insgesamt 426 Mio. Euro zugesagt – 231 Mio. Euro für 2017 und 195 Mio. Euro für die Folgejahre. Bis Ende 2017 seien nach Auskunft des BMZ etwa 85 000 Jobs geschaffen worden. Mehr als 8 750 Menschen hätten eine berufliche Aus- oder Weiterbildung und damit mittelfristig eine berufliche Perspektive erhalten (www.bmz.de/de/service/sonderseiten/cash_for_work/01_hintergrund/index. html). 1. Wie evaluiert die Bundesregierung die Wirkung des „Cash for Work“-Programms ? Die „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ wird derzeit durch das unabhängige Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6938 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie genau gelangt die Bundesregierung auf die Zahl von 85 000 Arbeitsplätzen , die im Rahmen des „Cash for Work“-Programms geschaffen worden seien? Durch die im Jahr 2016 von der Bundesregierung geschaffene „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ haben 2016 über 60 000, 2017 über 85 000 und 2018 bislang mehr als 68 800 (Stand Ende Oktober 2018) Flüchtlinge bzw. Binnenvertriebene sowie Bewohner und Bewohnerinnen aufnehmender Gemeinden eine Beschäftigung erhalten. Die Zahlen beruhen auf monatlichen Meldungen der Beschäftigungszahlen durch die staatlichen deutschen Durchführungsorganisationen GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). 3. Wie erfolgt die Auszahlung der Gehälter im Rahmen des „Cash for Work“- Programms an dessen Teilnehmer bzw. Beschäftigte? Erfolgt diese direkt oder indirekt über kooperierende Organisationen? Die Auszahlung der Gehälter im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/ Cash-for-Work“ erfolgt über die staatlichen deutschen Durchführungsorganisationen GIZ und KfW bzw. deren lokale Partner sowie in Jordanien und im Libanon darüber hinaus über deutsche und internationale Nichtregierungsorganisationen (Save the Children, Kindernothilfe, CARE, Caritas) bzw. deren lokale Partner. 4. Welche Kontrollinstitutionen beaufsichtigen die ordnungsgemäße Arbeitsweise des „Cash for Work“-Programms? Die Umsetzung der Projekte der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for- Work“ wird von den jeweiligen durchführenden Organisationen begleitet (vgl. Antwort zu Frage 3). Sie sind für das Monitoring und die Evaluierung von einzelnen Vorhaben sowie die Einhaltung von Compliance-Regelungen verantwortlich und gegenüber dem BMZ berichtspflichtig. 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Berechnung des Arbeitslohns für die syrischen Teilnehmer des Programms „Cash for Work“? Die Entlohnung in den Maßnahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cashfor -Work“ soll nicht zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Teilnehmer und Teilnehmerinnen von „Cash-for-Work“-Maßnahmen erhalten einen am landesspezifischen Mindestlohn orientierten Lohn. Für einzelne spezifischere und längerfristige Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten, die eine höhere Qualifikation erfordern , orientiert sich die Entlohnung an marktüblichen Konditionen in den jeweiligen Ländern. 6. Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer des „Cash for Work“-Programms ausgewählt? Bei der Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Maßnahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ werden Kriterien angelegt, die insbesondere die Bedürftigkeit (Vulnerabilität) berücksichtigen. Dabei wird auf eine ausgewogene Teilnahme syrischer Flüchtlinge, Binnenvertriebener sowie Bewohner und Bewohnerinnen aufnehmender Gemeinden geachtet. Im Falle von Tätigkeiten, die eine spezifische bzw. höhere Qualifikation erfordern, werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach Eignung ausgewählt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6938 7. Können Angehörige oder Sympathisanten der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte in Syrien ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen? 8. Können Angehörige oder Sympathisanten von Milizen und Vereinigungen, die von der EU, den USA und/oder der Bundesregierung als „Terrororganisationen “ gelistet sind, ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen ? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ finanziert in den von der Opposition kontrollierten Teilen der Provinzen Idlib, Hama und Aleppo Gehälter des Gesundheitspersonals, medizinische Weiterbildung und psycho-soziale Unterstützung . Vorhaben der Beschäftigungsoffensive Nahost beachten die bestehenden restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Gelistete Personen können nicht an den Maßnahmen teilnehmen. 9. Können Angehörige oder Sympathisanten der syrischen Regierungsinstitutionen in Damaskus unter Präsident Baschar al-Assad ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen? Angehörige der syrischen Regierungsinstitutionen in Damaskus können nicht an Vorhaben der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ teilnehmen. 10. Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in Syrien? Die Bundesregierung kooperiert in Syrien im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ über ihre Durchführungsorganisationen GIZ und KfW mit lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich und mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP). 11. In welchen Regionen Syriens ist die Bundesregierung mit dem „Cash for Work“-Programm tätig? Das über die GIZ in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen umgesetzte Vorhaben im Gesundheitsbereich ist in den von der Opposition kontrollierten Teilen der Provinzen Idlib, Hama und Aleppo tätig. Das über die KfW in Kooperation mit UNDP umgesetzte Vorhaben folgt dem „Whole of Syria“-Ansatz der VN und wird in den Provinzen Damaskus (Stadt und ländliches Damaskus), Homs, Aleppo, Hama, Al-Hasakeh und Dar’a umgesetzt. 12. Wie erfolgen der Transport (soweit erforderlich) sowie die Auszahlung der finanziellen Mittel des „Cash for Work“-Programms in die syrischen Regionen ? Die Auszahlung finanzieller Mittel in den syrischen Regionen erfolgt über die Partnerorganisationen. Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich in bar ausschließlich persönlich an die begünstigte Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6938 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Ist das „Cash for Work“-Programm mit der syrischen Regierung unter Präsident Baschar al-Assad abgestimmt, bzw. erfolgt es mit Genehmigung der syrischen Regierung unter Präsident Baschar al-Assad? Wenn ja, welche Institution hat dem Programm zugestimmt? Wenn nein, warum nicht? Das Programm ist nicht mit der syrischen Regierung abgestimmt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien ist ausgesetzt. 14. Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in der Türkei? Die Bundesregierung kooperiert in der Türkei über ihre Durchführungsorganisationen GIZ und KfW im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for- Work“ insbesondere mit dem türkischen Ministerium für nationale Bildung, der türkischen Arbeitsagentur, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), internationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen (z. B. CARE, Internationaler Bund) sowie mit flüchtlingsaufnehmenden Kommunen, Handelskammern und Unternehmen. 15. Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in Jordanien? Die Bundesregierung kooperiert in Jordanien über ihre Durchführungsorganisationen GIZ und KfW im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for- Work“ insbesondere mit dem „United Nations Office for Project Services“ (UNOPS), der ILO, internationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen (z. B. Oxfam, Norwegian Refugee Council (NRC), Danish Refugee Council (DRC), Aktion gegen den Hunger, Agence d'Aide à la coopération technique et au développement (ACTED)), den jordanischen Ministerien für Arbeit, Umwelt, Landwirtschaft und Industrie und weiteren Behörden, mit einer Vielzahl von flüchtlingsaufnehmenden Kommunen sowie Handelskammern, Berufsbildungsinstitutionen und Unternehmen. 16. Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms im Irak? Die Bundesregierung kooperiert im Irak über ihre Durchführungsorganisationen GIZ und KfW im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for-Work“ insbesondere mit UNDP, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), internationalen und deutschen Nichtregierungsorganisationen (z. B. DRC, Deutsche Welthungerhilfe), nationalen, regionalen und lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen sowie flüchtlingsaufnehmenden Kommunen. 17. Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms im Libanon? Die Bundesregierung kooperiert im Libanon über ihre Durchführungsorganisationen GIZ und KfW im Rahmen der „Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash-for- Work" insbesondere mit UNDP, der ILO, dem libanesischen Sozialministerium, internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen (z. B. International Rescue Committee (IRC)) sowie zuständigen Behörden und flüchtlingsaufnehmenden Kommunen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333