Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6940 19. Wahlperiode 10.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6497 – Kosten und Nutzen des Baukindergeldes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das KfW-Programm 424 „Baukindergeld“ gestellt werden. Im Bundeshaushalt 2018 sind für diese Ausgabe 262 Mio. Euro vorgesehen. Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Laut dem Merkblatt der KfW (www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rder programme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_ Baukindergeld.pdf) wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung ausschließlich in Deutschland gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6940 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Anträge wurden seit dem Start des Baukindergeldes gestellt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)? Anzahl Anträge Zuschuss Baukindergeld – Bundesländerverteilung (Stand: 30. November 2018) Bundesland September Oktober November Gesamt Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schleswig-Holstein 693 623 554 1.870 Hamburg 133 154 118 405 Niedersachsen 1.862 1.780 1.533 5.175 Bremen 119 124 121 364 Nordrhein-Westfalen 3.532 3.161 2.522 9.215 Hessen 1.081 1.023 868 2.972 Rheinland-Pfalz 866 826 718 2.410 Baden-Württemberg 1.901 1.996 1.567 5.464 Bayern 1.900 1.775 1.387 5.062 Saarland 220 220 182 622 Berlin 213 224 182 619 Brandenburg 579 521 435 1.535 Mecklenburg-Vorpommern 340 356 309 1.005 Sachsen 691 566 498 1.755 Sachsen-Anhalt 457 373 356 1.186 Thüringen 416 389 302 1.107 Gesamt 15.003 14.111 11.652 40.766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6940 2. Wie viele Anträge wurden für den Erwerb, und wie viele für den Neubau von Wohneigentum gestellt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln )? Anzahl Anträge Zuschuss Baukindergeld – Erwerb von Wohneigentum (Stand: 30. November 2018) Bundesländer Erwerb September Oktober November Anzahl Anzahl Anzahl Schleswig-Holstein 613 553 481 Hamburg 117 139 102 Niedersachsen 1.653 1.588 1.321 Bremen 106 118 112 Nordrhein-Westfalen 3.223 2.910 2.275 Hessen 960 885 736 Rheinland-Pfalz 790 760 641 Baden-Württemberg 1.689 1.734 1.370 Bayern 1.588 1.498 1.146 Saarland 201 204 170 Berlin 188 195 150 Brandenburg 462 399 319 Mecklenburg-Vorpommern 292 296 258 Sachsen 620 488 415 Sachsen-Anhalt 403 329 306 Thüringen 359 337 265 Gesamt 13.264 12.433 10.067 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6940 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Anträge Zuschuss Baukindergeld – Neubau von Wohneigentum (Stand: 30. November 2018) Bundesländer Neubau September Oktober November Anzahl Anzahl Anzahl Schleswig-Holstein 80 70 73 Hamburg 16 15 16 Niedersachsen 209 192 212 Bremen 13 6 9 Nordrhein-Westfalen 309 251 247 Hessen 121 138 132 Rheinland-Pfalz 76 66 77 Baden-Württemberg 212 262 197 Bayern 312 277 241 Saarland 19 16 12 Berlin 25 29 32 Brandenburg 117 122 116 Mecklenburg-Vorpommern 48 60 51 Sachsen 71 78 83 Sachsen-Anhalt 54 44 50 Thüringen 57 52 37 Gesamt 1.739 1.678 1.585 Erläuterung: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden. Daher wird im kommenden Jahr mit einem Anstieg der Anträge für den Neubau von Wohneigentum gerechnet. Dann werden diejenigen Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, die z. B. eine Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018 erhalten haben. 3. Wie viele Anträge wurden von Familien mit einem Kind gestellt, wie viele mit zwei, wie viele mit drei, wie viele mit vier, wie viele mit fünf, wie viele mit sechs oder mehr Kindern? Anzahl Anträge Zuschuss Baukindergeld – Kinder (Stand: 30. November 2018) Kinder Anzahl Anträge 1 17.727 2 17.425 3 4.472 4 867 5 197 6 oder mehr Kinder 78 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6940 4. Welche Fördersumme würden die bisher gestellten Anträge entsprechen, wenn alle positiv beschieden würden a) im Jahr 2018 bzw. b) für die gesamte Förderperiode? In 2018 erfolgen keine Auszahlungen, da die Nachweisdokumente durch die Antragsteller erst im März 2019 im KfW-Zuschussportal hochgeladen und anschließend durch die KfW geprüft werden. Sofern alle Anträge, die per 30. November 2018 bei der KfW eingegangen sind, zugesagt würden und sich über die gesamte Förderperiode kein Wegfall der Fördervoraussetzungen (Eigentum und Selbstnutzung) bei den Antragstellern ergibt, entspräche dies einer maximalen Fördersumme in Höhe von 851 364 000 Euro. 5. Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung im Jahr 2018 für das Baukindergeld? Im Jahr 2018 fallen nur die Verwaltungsaufwendungen für die KfW Bankengruppe an. 6. Mit welchen Ausgaben für die Verwaltungsaufwendungen für das Baukindergeld rechnet die Bundesregierung im Jahr 2018? Für 2018 fallen ausgabewirksame Verwaltungsaufwendungen für die KfW von voraussichtlich 11 Mio. Euro an. 7. Mit welchen Ausgaben für Verwaltungsaufwendungen für das Baukindergeld rechnet die Bundesregierung bis zum Ende des Baukindergelds im Jahr 2030? Der genaue Verwaltungsaufwand kann zurzeit noch nicht prognostiziert werden, da die tatsächliche Höhe der Zusagen für den Antragszeitraum noch nicht feststeht . 8. Werden Förderbeträge für Anträge, die 2018 gestellt aber erst 2019 beschieden werden, aus den Mitteln des Bundeshaushalts für 2018 oder für 2019 bestritten? Im Jahr 2018 werden keine Förderbeträge verausgabt. Für Anträge, die in 2018 gestellt werden, erfolgen die Auszahlungen aus den 2019 veranschlagten Ausgabemitteln . Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Baukindergeld insbesondere Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung ermöglicht? Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Es ist dabei so ausgestaltet, dass mögliche Mitnahmeeffekte limitiert werden: Die Einkommensgrenze sowie der Ausschluss von Voreigentum an Wohnimmobilien begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6940 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Baukindergeld insbesondere Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung besser ermöglicht als die Eigenheimzulage, und falls ja, warum? Im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage ist das Baukindergeld zielgerichteter , da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden, die Wohneigentum erwerben und aufgrund ihres Einkommens eine Förderung benötigen. Das Ziel, Familien den Schritt ins Wohneigentum zu ermöglichen, wird dadurch effizienter erreicht. 11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Empfehlungen von Verbraucherorganisationen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche das Baukindergeld Verbrauchern nur dann empfehlen, wenn die Finanzierung des Wohneigentums auch ohne Baukindergeld gesichert ist (Stiftung Warentest – Finanztest, Ausgabe November 2018, S. 63, www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/)? 12. Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Stiftung Warentest – Finanztest und der Kreditanstalt für Wiederaufbau? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Da das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt wird, liegt bei Abschluss der Finanzierung im Regelfall noch keine verbindliche Baukindergeld-Zusage vor. Das Baukindergeld kann damit wie andere in der Zukunft liegenden, nicht garantierten Einkommen als Finanzierungsbaustein berücksichtigt werden. Die klare Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen minimiert etwaige Risiken. 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofs, der in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 6. Juni 2018 (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/ entwicklung-einzelplaene/2018/langfassungen/2018-bericht-informationueber -die-entwicklung-des-einzelplans-60-allgemeine-finanzverwaltungfuer -die-haushaltsberatungen-2018-zweiter-regierungsentwurf) „bedenkenswerte inhaltliche Aspekte“ (S. 6) am Baukindergeld identifiziert und vor Mitnahmeeffekten und Immobilienpreissteigerungen warnt, und falls nein, weshalb nicht? Durch die zielgerichtete Ausgestaltung des Baukindergelds werden Mitnahmeeffekte limitiert. Dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das Baukindergeld ist zudem nur ein Teil der auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam vereinbarten Wohnraumoffensive . Komplementäre Maßnahmen, wie beispielswiese zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, zur Baulandmobilisierung, zur Baukostensenkung oder zum Kapazitätsaufbau im Baugewerbe, haben das Ziel, das Wohnungsangebot zu erhöhen und wirken Preissteigerungen entgegen. 14. Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher positiv beschieden? Die Prüfung der Dokumente zu den vorliegenden Anträgen auf Baukindergeld erfolgt ab März 2019. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6940 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge zum Baukindergeld aus dem EU-Ausland eingegangen, und falls ja, wie viele, und aus welchen Ländern ? Nein. 16. Können nach Auffassung der Bundesregierung auch EU-Bürger Anspruch auf Baukindergeld haben, wenn sie den Großteil ihrer Steuern in Deutschland zahlen, die neu erworbene oder gebaute Immobilie sich allerdings nicht in Deutschland befindet? Das Baukindergeld ist nach den Programmbestimmungen auf Deutschland begrenzt . 17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-152/05 vom 17. Januar 2008, wonach EU-Bürger mit einer Immobilie im EU-Ausland Anspruch auf die bis 2006 existierende Eigenheimzulage hatten, insofern sie den Großteil ihrer Steuern in Deutschland zahlten, auf das Baukindergeld zu übertragen ist, und falls nein, wieso nicht? Nein. Ziel des Baukindergeldes ist vor allem die Schaffung von mehr Wohnraum und die Erhöhung der Wohneigentumsquote von Familien mit Kindern in Deutschland. 18. Wie viele Bürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des Urteils C-152/05 des Europäischen Gerichtshofs einen Anspruch auf die europäische Eigenheimzulage geltend gemacht, und in welcher Höhe wurden in der Folge des Urteils Fördermittel ausbezahlt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Plant die Bundesregierung eine Evaluation des Baukindergeldes a) vor Ablauf des Antragszeitraumes bzw. b) am Ende des Antragszeitraumes? Eine Evaluation des Baukindergeldes ist, wie bei allen KfW-Programmen, vorgesehen . Dies wird vor Ablauf des Antragszeitraums durchgeführt. 20. Wie stark wird es nach Auffassung der Bundesregierung zu Vorzieheffekten kommen, um noch innerhalb des Förderzeitraumes zu liegen? 21. Wie sehr werden nach Auffassung der Bundesregierung diese Vorzieheffekte preissteigernd auf Gestehungskosten und Kaufpreise wirken? Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ein Ziel des Baukindergelds ist es, jungen Familien den Schritt ins Wohneigentum zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Der zeitnahe Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum kann dazu beitragen, die angespannten Wohnungsmärkte rasch zu entlasten. Zur Wirkung auf die Preise wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6940 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Erhält jeder Antragsteller einen abschließenden Förderbescheid? Die KfW erlässt keine förmlichen Bescheide. Die Bereitstellung des Baukindergeldes erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Fördernehmer und der KfW. 23. Ist es möglich, gegen den abschließenden Förderbescheid Rechtsmittel einzulegen ? Ein formalisiertes Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen. Antragsteller und Fördernehmer können bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen. 24. Ist es möglich, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, obwohl die zu fördernde Immobilie nicht die erste Wohnimmobilie des Antragstellers ist, und falls nein, weshalb nicht? Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) über Wohneigentum in Deutschland verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder das gemäß Bauanzeige frühestmögliche Datum des Baubeginns für die neu erworbene bzw. geschaffene Wohnimmobilie. Für die Förderung mit Baukindergeld ist es förderunschädlich, wenn der Haushalt in der Vergangenheit schon einmal Wohneigentum besessen hat. Es gilt die oben genannte Stichtagsregelung. 25. Aus welchem Grund ist das KfW-Zuschussportal zum Baukindergeld so gestaltet , dass ein Antrag beim falschen Auswählen bestimmter Fördervoraussetzungspunkte gar nicht erst gestellt werden kann? Im KfW-Zuschussportal ist eine Antragstellung nur für förderfähige Vorhaben möglich. Die Fördervoraussetzungen werden im Antragsprozess des KfW-Zuschussportals abgefragt. 26. Sieht die Bundesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Antragsstellung gewährleistet, wenn ein potentieller Förderantragssteller gar keinen Antrag stellen kann und somit auch keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen kann? Antragsteller haben zunächst die Möglichkeit, sich über die Gründe der fehlenden Förderfähigkeit bei der KfW zu informieren. Zur Gestaltung des Zuschussportals und zu Rechtsmitteln wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 25 verwiesen. 27. Wann werden die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht? Die Ausführungsbestimmungen stehen in Form eines mit allen beteiligten Bundesressorts abgestimmten Merkblatts bereits seit dem 18. September 2018 zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6940 28. Wie viele Anträge werden nach Auffassung der Bundesregierung bis zur erstmaligen Bearbeitung im März 2019 aufgelaufen sein? Per 30. November 2018 sind 40 766 Anträge bei der KfW eingegangen. Erwartungsgemäß gab es mit Produktstart eine „Bugwelle“ an Anträgen all jener Antragssteller, die noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 die Förderung in Anspruch genommen haben. Die Antragszahlen haben sich zwischenzeitlich konstant bei rund 2 700 Anträgen pro Woche eingependelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333