Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6965 19. Wahlperiode 10.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6273 – Ausstehende Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Usbekistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einem halben Jahr Planungs- und Bauzeit entstand 2009 das „International Forums Palace Uzbekistan“ in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Das Gebäude umfasst eine Nutzfläche von knapp 40 000 Quadratmetern und ist angelegt als Repräsentationsgebäude für offizielle Staatsakte, Kongresse, Konferenzen und kulturelle Veranstaltungen. Mit dem Bau und der Ausstattung des luxuriösen Gebäudes beauftragte nach Medienberichten die damals in der Schweiz ansässige Firma Zeromax auch deutsche mittelständische Unternehmen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftskriminalitaet-spur-nachtaschkent -1.4154236). Die ursprünglich in den USA gegründete Firma Zeromax wird als größtes privates Unternehmen der Republik Usbekistan bezeichnet. Es besteht der Verdacht , dass die Tochter des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Usbekistan , Islam Karimow, die eigentliche Eigentümerin der Zeromax ist (www. theguardian.com/world/2010/dec/12/wikileaks-us-conflict-over-uzbekistan). Die Geschäftsbeziehungen zwischen den beauftragten deutschen Unternehmen und der Firma Zeromax brachen im Jahr 2010, bedingt durch die plötzliche Insolvenz der Firma Zeromax, ab. Seither existieren nach Medienberichten aus dem Bau des „International Forums Palace Uzbekistan“ offene Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Höhe von 60 Mio. Euro. Aus einem weiteren Bauprojekt, dem Sportpark Taschkent mit einem Fußballstadion und einer Schwimmhalle, bestehen ebenfalls zusätzliche Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Millionenhöhe. Die Zahlungsansprüche belaufen sich mittlerweile , unter Berücksichtigung von Zinsen und laufenden Kosten, insgesamt auf mehr als 130 Mio. Euro (https://eurasianet.org/uzbekistan-owes-germany- 130m-eu-after-zeromax-building-spree). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6965 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zur Frage 4 der Kleinen Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der Veranstaltungen und Gespräche etc., die bisher stattgefunden haben, nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Aufzeichnungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehen grundsätzlich mit allen Vertreterinnen und Vertretern im wirtschaftspolitischen Bereich in ständigem Austausch. Darunter fallen Gespräche sowie Telefonate mit Vertreterinnen und Vertretern u. a. von Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Beispielsweise nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Rahmen des wissenschaftlichen Austausches an Konferenzen, Workshops, Seminaren etc. teil, bei denen teilweise auch verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verbänden als Referentinnen bzw. Referenten und/oder Zuhörerinnen bzw. Zuhörer anwesend waren. Mit diesen findet oftmals ein Gedankenaustausch während oder am Rande solcher Veranstaltungen statt. Eine Aufstellung kann hierzu nicht geliefert werden, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden. Auch begründet sich die Teilnahme an Veranstaltungen etc. teilweise aus der Tätigkeit z. B. als Staatssekretärin bzw. Staatssekretär sowie als Aufsichtsratsmitglied in unterschiedlichen Bundesunternehmen. Die Angaben zu den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung, kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer der aktuellen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen, u. a. zu den betroffenen Unternehmen im Fall Zeromax. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden . Eine Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen , dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Unternehmen z. B. auch als Gast oder Beauftragte bzw. Beauftragter eines Dritten an einer Gremiensitzung oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen haben können und bei dieser Gelegenheit mit Mitgliedern der Bundesregierung in Kontakt getreten sein können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6965 Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament darüber hinaus verfassungsrechtlich verpflichtet, die Grundrechte der von diesen Fragen betroffenen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften zu wahren. Dies sind vor allem die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes, im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Als Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfGE 115, 205 [230] zum Schutz aus Artikel 12 des Grundgesetzes). 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ausstehende Zahlungsforderungen der an den Bauprojekten „International Forums Palace Uzbekistan“ und Sportpark Taschkent beteiligten deutschen Unternehmen? Falls ja, seit wann weiß die Bundesregierung davon? Der Bundesregierung sind die ausstehenden Zahlungsforderungen der an den Bauprojekten „International Forums Palace Uzbekistan“ und Sportpark Taschkent beteiligten deutschen Unternehmen bekannt. Die Bundesregierung wurde im Juli 2010 erstmals über die ausstehenden Zahlungsforderungen informiert. 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen der Firma Zeromax und G. K., Tochter des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimow, vor? Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse, die über die in öffentlich verfügbaren Medienberichten zu dieser Frage enthaltenen Informationen hinausgehen. 3. Liegen der Bundesrepublik Deutschland Kenntnisse über den Verbleib des ehemaligen Geschäftsführers der Zeromax, M. D., vor? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse über den Verbleib des ehemaligen Geschäftsführers der Firma Zeromax vor. 4. Welche unterstützenden Maßnahmen hat die Bundesregierung seither ergriffen , um die ausstehenden Zahlungsansprüche der betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber der Republik Usbekistan geltend zu machen? Gab es in der Vergangenheit Gespräche auf Bundesminister- oder Staatssekretärsebene mit Vertretern der betroffenen deutschen Unternehmen, mit Vertretern der usbekischen Regierung oder mit Vertretern der Firma Zeromax? Welche Themen wurden dabei besprochen (bitte nach Bundesministerien, Gesprächspartnern und Jahr aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat die betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber der Regierung Usbekistans seit 2010 umfassend unterstützt. Die ausstehenden Zahlungsansprüche wurden in mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der usbekischen Regierung auf Minister- und Staatssekretärsebene thematisiert . Darüber hinaus waren die ausstehenden Zahlungsansprüche Gegenstand Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6965 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zahlreicher Gespräche sowie von zahlreichem Schriftverkehr von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der usbekischen Regierung. Eine Übersicht über Gespräche auf Minister- und Staatssekretärsebene mit Vertreterinnen und Vertretern der usbekischen Regierung oder usbekischen politischen Vertreterinnen und Vertretern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gespräche auf Minister- oder Staatssekretärsebene mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Zeromax oder den betroffenen deutschen Unternehmen haben nicht stattgefunden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen , dass Gespräche mit Amtsträgerinnen und Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind. Zu den Inhalten dieser Gespräche macht die Bundesregierung daher keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Datum Ministerium Gesprächspartner 15.07.2010 Auswärtiges Amt Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle mit dem Ersten Stellvertretenden Premierminister und Finanzminister der Republik Usbekistan Rustam Azimov 02.09.2010 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gespräch des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Bernd Pfaffenbach mit dem Botschafter der Republik Usbekistan in der Bundesrepublik Deutschland 24.05.2011 Auswärtiges Amt Politische Konsultationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan unter der Leitung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper und des Ersten Stellvertretenden Außenministers der Republik Usbekistan Dr. Wladimir Norov 17.01.2013 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gespräch der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Anne Ruth Herkes mit dem Außenwirtschaftsminister der Republik Usbekistan Elyor Ganijev 17.01.2014 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Stefan Kapferer mit dem Außenwirtschaftsminister der Republik Usbekistan Elyor Ganijev 15.01.2015 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig mit dem Außenwirtschaftsminister der Republik Usbekistan Elyor Ganijev 25.02.2015 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel mit dem Ersten Stellvertretenden Premierminister und Finanzminister der Republik Usbekistan Rustam Azimov 14.11.2018 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Claudia Dörr-Voß mit dem Stellvertretenden Premierminister der Republik Usbekistan Sukhrob Kholmuradov 11.12.2018 Auswärtiges Amt Gespräch des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen mit dem Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan Sodek Safoyev Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6965 5. Welche unterstützenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen , um die ausstehenden Zahlungsansprüche der betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber der Republik Usbekistan geltend zu machen? Die Bundesregierung wird das Thema weiterhin im Rahmen von Gesprächen oder bilateralen Arbeitsgruppen (z. B. Deutsch-Usbekische Regierungsarbeitsgruppe Handel und Investitionen) gegenüber der usbekischen Regierung ansprechen und auf die ausstehenden Forderungen aufmerksam machen mit dem Ziel, den Fall zu einem positiven Ausgang zu führen. 6. Sind der Bundesregierung die Konvertierungsschwierigkeiten in Usbekistan bekannt, die deutsche Unternehmen akut daran hindern, ihre Umsätze in lokaler Währung direkt in US-Dollar oder Euro wechseln zu können (vgl. www. dw.com/de/usbekistan-verschreckt-deutsche-unternehmen/a-16635374)? Falls ja, wie werden diese Hindernisse auf diplomatischer Ebene angesprochen , und welche Absprachen gibt es dazu? Der Bundesregierung sind frühere Probleme hinsichtlich der Konvertierung von Zahlungen sowie Probleme einzelner deutscher Unternehmen, die in Usbekistan investieren, aufgrund von Währungsverlusten im Zusammenhang mit Anpassungen des Wechselkurses der usbekischen Währung bekannt. Diese bestanden vor der Freigabe des Wechselkurses in 2017 und wurden auf diplomatischer Ebene wiederholt angesprochen. Aus dieser Zeit bestehen noch Nachwirkungen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Usbekistan unmittelbar nach dem Regierungswechsel Ende 2016 mit der Einleitung umfassender Reformen im Wirtschaftsbereich begonnen hat. Eine der ersten Entscheidungen im September 2017 war die Aufhebung von erheblichen Einschränkungen für die Devisenkonvertierung und die Öffnung des bis dahin versperrten Zugangs zu Devisen. Seit Freigabe des Wechselkurses ist die usbekische Landeswährung frei konvertierbar. Seitdem sind der Bundesregierung keine Überfälligkeiten nicht-konvertierbarer Beträge in Landeswährung bei deutschen Unternehmen mehr bekannt. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das in der Schweiz beschlagnahmte Vermögen der Familie des ehemaligen Staatspräsidenten Islam Karimow nun dem usbekischen Staat zugeführt wird, mit der Folge, dass die Konkursmasse der Zeromax möglicherweise nicht mehr zur Befriedung der deutschen Gläubiger zur Verfügung stünde? Die Bundesregierung hat Presseveröffentlichungen in der Schweiz und in Deutschland entnehmen können, dass die Generalbundesanwaltschaft in der Schweiz ihre Ermittlungen gegen die Familie des ehemaligen usbekischen Staatspräsidenten Islam Karimow wegen Geldwäsche einzustellen und die beschlagnahmten Vermögenswerte nach Usbekistan zu transferieren beabsichtigt. Allerdings betreffen diese Überlegungen nach Kenntnis der Bundesregierung nur die beschlagnahmten Vermögenswerte der Familie des ehemaligen usbekischen Staatspräsidenten, nicht die Konkursmasse der Zeromax im eigentlichen Sinne. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6965 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Zahlungsforderungen im Rahmen des Besuches des Staatspräsidenten der Republik Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, zu Beginn des Jahres 2019 in Deutschland zu thematisieren und auf eine Auszahlung der deutschen Gläubiger hinzuwirken? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat die bestehenden Zahlungsforderungen in den letzten Monaten wiederholt gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der usbekischen Regierung angesprochen. Daraufhin hat die Botschaft der Republik Usbekistan in der Bundesrepublik Deutschland Gespräche mit der Gläubigergemeinschaft der betroffenen deutschen Unternehmen aufgenommen, die zurzeit noch andauern. 9. Welche wirtschafts- und außenhandelspolitischen Entwicklungen sind mit dem Amtsantritt des Staatspräsidenten Shavkat Mirziyoyev in der Republik Usbekistan für die Bundesregierung erkennbar? Wie können wirtschaftliche Reformen Usbekistans nach Einschätzung der Bundesregierung die Entwicklung der deutsch-usbekischen Beziehung beeinflussen ? Die usbekische Regierung verfolgt seit dem Amtsantritt des Staatspräsidenten Shavkat Mirziyoyev einen wirtschaftspolitischen Reformkurs, der auf eine Liberalisierung der usbekischen Wirtschaft und die verstärkte Integration der usbekischen Volkswirtschaft in internationale Wertschöpfungsketten zielt. Wesentliche Handelshemmnisse und Hindernisse für ausländische Investitionen in Usbekistan sind seitdem abgebaut worden. So wurde unter anderem das usbekische System der Devisenbewirtschaftung im Herbst 2017 gelockert und die freie Konvertierbarkeit der usbekischen Währung eingeführt. Bürokratische Hindernisse für inwie ausländische Firmen wurden spürbar reduziert (u. a. Vereinfachungen im Zollverfahren, Reduzierung der Frequenz von Steuerprüfungen, Vereinfachungen bei der Registrierung von Vertretungsbüros in Usbekistan). Die wirtschaftspolitischen Reformen Usbekistans beeinflussen die Entwicklung der deutsch-usbekischen Wirtschaftsbeziehungen nach Einschätzung der Bundesregierung bereits positiv: Das deutsch-usbekische Handelsvolumen wuchs 2017 um rund 32 Prozent auf rund 607 Mio. Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2018 erneut um rund 16 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode. Das Interesse deutscher Unternehmen an Usbekistan hat nach Einschätzung der Bundesregierung seit Amtsantritt des Staatspräsidenten Shavkat Mirziyoyev zugenommen. Die Bundesregierung schließt sich außerdem in ihrer Bewertung der wirtschaftspolitischen Entwicklung in Usbekistan den öffentlich zugänglichen Einschätzungen von Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds an. Die klar erkennbare entschiedene Reformorientierung der usbekischen Regierung ermöglicht es der Bundesregierung, eine Intensivierung der deutsch-usbekischen Beziehungen anzustreben. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Republik Usbekistan als Wirtschaftsund Investitionsstandort für deutsche Unternehmen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 9 verwiesen. Im „Doing Business“-Ranking der Weltbank hat sich Usbekistan zwischenzeitlich auf Rang 76 verbessert. In 2017 hat sich der Handel zwischen Deutschland und Usbekistan bereits spürbar intensiviert. Deutschland belegte 2017 als Lieferland den sechsten Platz der Außenhandelspartner Usbekistans (hinter China, der Russischen Föderation, Kasachstan, der Republik Korea und der Türkei). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6965 Die Bundesregierung begrüßt die aktuelle Reformagenda Usbekistans und die damit einhergehenden Potenziale für den Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen . 11. In welchen Bereichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung protektionistische Tendenzen seitens Usbekistan gegenüber deutschen Unternehmen? Welche Maßnahmen gibt es und werden angestrebt, um diese zu beseitigen? In Usbekistan gibt es eine Reihe hundertprozentig staatlicher nationaler Holdinggesellschaften , die häufig eine Monopolstellung innehaben. Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Reformen hat die usbekische Regierung 2018 jedoch erste Maßnahmen zur Privatisierung der Gesellschaften ergriffen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. Welche bürokratischen Hindernisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen in Usbekistan? Welche Maßnahmen gibt es und werden angestrebt, um diese zu beseitigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Im Zuge der wirtschaftspolitischen Reformen der usbekischen Regierung wurden die bürokratischen Hindernisse auch für ausländische Unternehmen bereits spürbar reduziert. Zu nennen sind insbesondere deutliche Vereinfachungen bei der Registrierung von Vertretungsbüros, die Reduzierung der Frequenz von Steuerprüfungen , Vereinfachungen im Zollverfahren und die Abschaffung von diskriminierenden Privilegien für einzelne Firmen bei Im- und Exporten. Die usbekische Regierung hat angekündigt, ihre Reformpolitik mit dem Ziel der Abschaffung bürokratischer Hindernisse für in- und ausländische Unternehmen fortsetzen zu wollen. 13. Bestehen Hermesbürgschaften oder andere außenhandelspolitische Absicherungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Usbekistan ? Lagen Hermesbürgschaften oder andere außenhandelspolitische Absicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Fall der Beauftragung deutscher Unternehmen durch Zeromax vor? Das Entschädigungsrisiko des Bundes für Usbekistan aus sämtlichen in den Vorjahren übernommenen Exportkreditgarantien an private und öffentliche Besteller belief sich per 1. Oktober 2018 auf 277,9 Mio. Euro. Das Entschädigungsrisiko der Investitionsgarantien belief sich per 1. Oktober 2018 auf 63,6 Mio. Euro. Aus dem Entschädigungsrisiko lässt sich keine Aussage über die tatsächlich zu erwartende Inanspruchnahme des Bundes ableiten. Der Bund hat keine Exportkreditoder Investitionsgarantien für Zeromax übernommen. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Usbekistan zu intensivieren? Falls ja, mit welchem Ziel, in welchem Zeitraum und in welchen Wirtschaftsbereichen ? Die Bundesregierung plant, die bestehenden Projekte und Austauschformate fortzuführen (u. a. Deutsch-Usbekische Regierungsarbeitsgruppe Handel und Investitionen , Managerfortbildungsprogramm). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6965 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Außerdem ist eine Regierungsberatung zur Unterstützung des wirtschaftspolitischen Reformprozesses und der nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Usbekistan geplant. Darüber hinaus würde die Bundesregierung eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit Usbekistan begrüßen. Die weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen hängt jedoch in erster Linie von den Entscheidungen deutscher und usbekischer Unternehmen ab. Konkrete Zeiträume und Wirtschaftsbereiche können daher von der Bundesregierung nicht genannt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333