Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6967 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6458 – Transformation durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Global Compact for Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der vernetzte Ansatz der Bundesregierung bezieht sich maßgeblich auf die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), welche die „Transformation“ zum Ziel hat (vgl.: www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/ d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 52; www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 40; www.un.org/ga/search/ view_doc.asp?symbol=A/RES/70/1&Lang=E). Die „Transformation“ wird stellenweise auch unter den Begriffen der „großen Transformation“, wie durch den Bundespräsidenten a. D. Horst Köhler, (www.deutschlands-verantwortung.de/ beitraege/die-welt-muss-gemeinsam-die-gro%C3%9Fe-transformation-wagen) oder schlicht des „Wandels“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_ Bericht.pdf, S. 67) geführt. Teil dieser „Transformation“ bzw. dieses „Wandels“ bzw. der Agenda 2030, ist der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (GCM). Zusammen mit dem Weißbuch von 2016, den Leitlinien der Bundesregierung von 2017 und dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung, ebenfalls von 2017, stellen diese Dokumente „den strategischen Rahmen für das politische Engagement der Bundesregierung im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung“ und damit die Grundlage für den sogenannten vernetzten Ansatz dar (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/ d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 144). Maßgeblich für den vernetzten Ansatz der Bundesregierung ist die Agenda 2030: „Die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung stellt den zentralen Referenzrahmen für eine gerechtere, nachhaltigere und damit auch friedlichere Welt dar. Die partnerschaftliche Umsetzung der darin enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) schafft auch die Bedingungen für nachhaltigen Frieden – lokal, national, regional und global“ (www. auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisenverhindern -data.pdf, S. 30). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entsprechend heißt es in der Präambel der Resolution der Vereinten Nationen zur Agenda 2030 unter der Überschrift „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“: „Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensionen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist. Alle Länder und alle Interessenträger werden diesen Plan in kooperativer Partnerschaft umsetzen . Wir sind entschlossen, die Menschheit von der Tyrannei der Armut und der Not zu befreien und unseren Planeten zu heilen und zu schützen. Wir sind entschlossen, die kühnen und transformativen Schritte zu unternehmen, die dringend notwendig sind, um die Welt auf den Pfad der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu bringen. Wir versprechen, auf dieser gemeinsamen Reise, die wir heute antreten, niemanden zurückzulassen“ (www.un.org/Depts/ german/gv-70/band1/ar70001.pdf). Hinsichtlich des GCM heißt es unter dem zehnten Ziel der Agenda 2030 „Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern “, Unterziel 10.7: „Eine geordnete , sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“ (www.un.org/Depts/german/gv-70/ band1/ar70001.pdf, S. 22/38). Damit wird eine Zielvorgabe der „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ (New Yorker Erklärung) eingelöst, die die Grundlage des GCM darstellt und einen expliziten Verweis auf die Agenda 2030 enthält. So heißt es unter Anhang II „Auf dem Weg zu einem globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ der New Yorker Erklärung : „1. Wir werden in diesem Jahr einen Prozess zwischenstaatlicher Verhandlungen aufnehmen, der zur Annahme eines globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration führen wird. 2. Der globale Pakt würde eine Reihe von Grundsätzen, Verpflichtungen und Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration in allen ihren Dimensionen festlegen . Er wäre ein wichtiger Beitrag zum globalen Regelungssystem für die internationale Migration und würde die Koordinierung in diesem Bereich stärken. Er würde einen Rahmen für eine umfassende internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migranten und menschliche Mobilität bieten. Er würde alle Aspekte der internationalen Migration abdecken, einschließlich der humanitären, entwicklungsbezogenen , menschenrechtlichen und anderen Aspekte der Migration . Er wäre von der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung geleitet und würde der im Oktober 2013 angenommenen Erklärung des Dialogs auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung Rechnung tragen“ (www.un.org/depts/german/gv-71/band1/ar71001. pdf, S. 22/25f). Auch der GCM verweist in seiner Präambel entsprechend zurück auf die Agenda 2030: „1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen. 2. Er beruht außerdem auf […] der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung […]“ (www.un.org/depts/german/migration/ A.CONF.231.3.pdf, S. 2/32). Darüber hinaus findet auch eine Erwähnung transformativer Potenziale (der Rücküberweisungen) statt (www.un.org/depts/ german/migration/A.CONF.231.3.pdf, S. 26/32). Der Zusammenhang zwischen der globalen „Transformation“ als Hauptziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, getragen durch die Bundesregierung über die Implementierung der Agenda 2030 in den vernetzten Ansatz und dem GCM als Teil der Agenda 2030, ist damit nach Ansicht der Fragesteller evident. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6967 1. Wie definiert die Bundesregierung die „Transformation“ und den „Wandel“ (bitte begründen)? a) Wie ist das Verhältnis von „Transformation“ und „Wandel“ untereinander , jeweils zur Agenda 2030 sowie jeweils zum GCM (bitte begründen)? b) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen der Agenda 2030 und dem GCM (bitte begründen)? c) Sind „Transformation“, „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung synonym zu verstehen (bitte begründen)? d) Beleuchten „Transformation“, „Wandel“ und Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung dasselbe Phänomen aus unterschiedlichen Perspektiven (bitte begründen)? e) Wie kann dieses Phänomen nach Kenntnis der Bundesregierung beschrieben werden (bitte begründen)? f) Wie operationalisiert die Bundesregierung die „Transformation“ und den „Wandel“ im Sinne einer handlungsleitenden Unterscheidung zwischen Ist- und Sollzustand, auch mit Hinblick auf den GCM (bitte begründen)? g) Welches sind die normativen Grundlagen der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM aus Sicht der Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 1g werden gemeinsam beantwortet. Transformation oder Wandel bedeutet, dass globale Herausforderungen wie Armut , Krieg, Ungleichheit, Flucht und Migration, Klimawandel und der Verlust biologischer Vielfalt grenz- und politikfeldübergreifend und unter Mitwirkung aller gesellschaftlichen Akteure gelöst werden. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung soll einen Beitrag zu dieser Transformation leisten. Ziel ist es, innerhalb einer Generation die extreme Armut zu beenden und das Leben, Arbeiten und Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen gerechter zu gestalten. Hierbei sollen alle drei Dimensionen (sozial, ökonomisch, ökologisch) der Nachhaltigkeit beachtet, aufeinander bezogen reflektiert und integriert gestaltet werden. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sollen den hierfür erforderlichen Wandel vorantreiben. Transformationen sind Prozesse, die alle Dimensionen und Gesichtspunkte des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens umfassen und sie tiefgreifend verändern. Somit stellen auch die Anstrengungen der Weltgemeinschaft zur Umsetzung der Agenda 2030 einen transformativen Prozess dar. Die Agenda 2030 nimmt explizit Bezug auf das Thema Migration (siehe VN Resolution A/RES/70/1 Ziffer 29 sowie Unterziel 10.7). Ihre Steuerung erfordert internationale Zusammenarbeit. Dazu soll der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) den internationalen Rahmen setzen. In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung den GCM als politisches Grundsatzdokument , das dazu dient, diese Zusammenarbeit zu stärken. h) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem vernetzten Ansatz und der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)? Die Förderung des Friedens im Ausland erfordert das Zusammenwirken der Außen -, Sicherheits-, Entwicklungs-, Umwelt und Wirtschaftspolitik. Auch die internationale Kulturzusammenarbeit ist hierbei von großer Bedeutung. Die Bundesregierung bewertet ein solches kohärentes Vorgehen als zentral für die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 SDGs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Inwiefern ist die „Transformation“, der „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung nachhaltig (bitte begründen)? j) Was meint „nachhaltig“ im Kontext der „Transformation“, des „Wandels “, der Agenda 2030 sowie des GCM nach Kenntnis der Bundesregierung ? k) Entsprechen die „Transformation“, der „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung einem holistischen Ansatz (bitte begründen )? Die Fragen 1i bis 1k werden gemeinsam beantwortet. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und des darin enthaltenen Transformationsverständnisses bedeutet die Berücksichtigung aller drei Dimensionen (sozial, ökonomisch, ökologisch) nachhaltiger Entwicklung. Dieser ganzheitliche Ansatz fordert auch ein neues Verständnis von globaler Zusammenarbeit: Zur erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 müssen alle relevanten Akteure, ganz im Sinne des SDG 17 zu Partnerschaften, ihren Beitrag leisten (siehe auch die Antwort zu Frage 12). Dies sind neben Regierungen ebenso Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wissenschaft. Dem GCM liegt die Annahme zugrunde, dass eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1g verwiesen. 2. Welche Rolle spielen „globale Partnerschaften“ und „Reformpartnerschaften “ hinsichtlich der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Um die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, bedarf es neuer, partnerschaftlicher Ansätze in der internationalen Zusammenarbeit (siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 1i bis 1k., ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1) der Kleinen Anfrage der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6342 verwiesen). Die Agenda 2030 legt dabei den Grundstein für eine neue globale Partnerschaft: Sie überwindet das klassische Geber-Nehmer-Denken und nimmt alle Staaten in die Verantwortung für das globale Gemeinwohl. Die Bundesregierung fördert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in langfristig angelegten Partnerschaften zur Erreichung der SDGs. Dies beinhaltet bspw. Kooperationen mit der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, der Wissenschaft, internationalen Organisationen oder multilaterale Ansätze. Der GCM fördert die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration. 3. Ist das Konzept der „menschlichen Sicherheit“ – als Teilbereich des vernetzten Ansatzes – Teil der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 1h wird verwiesen. Umfassende, menschliche Sicherheit schließt neben dem Schutz der eigenen Person vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen auch die Absicherung der Menschen gegen existenzielle Not und Katastrophenrisiken ein. Die Agenda 2030 betont die Bedeutung von menschlicher Sicherheit, Frieden und guter Regierungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6967 führung für nachhaltige Entwicklung. Im Einklang mit der Agenda 2030 liegt dieses Verständnis menschlicher Sicherheit auch dem GCM zugrunde, ohne allerdings einklagbare Rechte zu begründen. 4. In welchen Ressortbereich des vernetzten Ansatzes fällt die „Transformation “, der „Wandel“ und die Agenda 2030 hauptsächlich? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1h sowie 4a verwiesen. a) Welche Ressorts sind von der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 insgesamt betroffen? Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD zur ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung als Maßstab des Regierungshandelns bekannt. Die Umsetzung der Agenda 2030 ist eine politikfeldübergreifende Aufgabe, wie auch in der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) festgehalten. Sie bildet den wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und orientiert sich maßgeblich an deren Zielen: Für jedes SDG formuliert sie politische Prioritäten und Maßnahmen sowie messbare Indikatoren und Ziele. Alle Bundesressorts leisten einen Beitrag zu der Erreichung der SDGs. Die nationale Umsetzung der Agenda 2030 muss sich zudem in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen (Kabinettbeschluss vom 3. Dezember 2014). Für die internationale Umsetzung der Agenda 2030 sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verantwortlich . b) Wie sind die Ressorts im Sinne der Mittelaufwendung bezüglich der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 priorisiert (bitte begründen)? Eine Aufschlüsselung der Mittelaufwendungen der einzelnen Ressorts zum Zwecke der Umsetzung der Agenda 2030 findet nicht statt. Vielmehr versteht die Bundesregierung die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen als einen Maßstab ihres Regierungshandelns. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4a. verwiesen. 5. Welche nationalen Interessen verfolgt die Bundesregierung mit der „Transformation “, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen )? Die Bundesregierung sieht die Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung als Maßstab des Regierungshandelns (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018). Sie dient als Richtschnur deutscher Politik (siehe Antwort zu Frage 4a). Mit der erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 wird dem Gemeinwohlauftrag von Politik entsprochen, dass auch zukünftige Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde und in Deutschland führen können. Der GCM basiert auf internationaler Kooperation und Partnerschaft und soll dadurch zu einer besseren Ordnung und Steuerung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Migration sowie zur Reduzierung irregulärer Migration beitragen. Es liegt im nationalen Interesse, dass internationale Migration auf sichere, geordnete und reguläre Weise erfolgt. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/6343 verwiesen. 6. Wann wird die „Transformation“ und der „Wandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung vollendet sein, und wann sollte sie bzw. er vollendet sein (bitte begründen)? Die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist eine langfristige, generationenübergreifende Aufgabe. Die Ziele der Agenda 2030 inkl. der jeweiligen Unterziele sind wichtige Wegmarken hin zu dieser Transformation und auf das Jahr 2030 ausgerichtet. 7. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finalität der „Transformation “, des „Wandels“ und der Agenda 2030 dar (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. In welchen Sektoren oder Segmenten der Gesellschaft sieht die Bundesregierung jeweils den größten und den geringsten Handlungsbedarf, den größten politischen und ökonomischen Mitteleinsatz sowie den geringsten politischen und ökonomischen Mitteleinsatz zur Erreichung der „Transformation “, des „Wandels“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)? Die Agenda 2030 erkennt an, dass globale Herausforderungen eng miteinander verknüpft sind. Die 17 SDGs sind deshalb integriert und unteilbar, kein Ziel darf zu Lasten eines anderen umgesetzt werden. Eine voneinander abgetrennte Einzelbetrachtung bestimmter Sektoren ist daher aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend. Das seitens der Bundesregierung beauftragte internationale Expertengutachten („Peer Review“) zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie attestiert der Bundesregierung , für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 gut aufgestellt zu sein, identifiziert gleichzeitig in verschiedenen Bereichen jedoch die Notwendigkeit noch größerer Anstrengungen. Die Empfehlungen des Peer Reviews wurden im Rahmen der 18. Jahreskonferenz des RNE am 4. Juni 2018 durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel entgegengenommen. Der Bericht der Peer Group ist abrufbar unter www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/2018/05/2018_ Peer_Review_of_German_Sustainability_Strategy_BITV.pdf. 9. Welchen Zielen der Agenda 2030 entspricht die „Transformation“ bzw. der „Wandel“ (bitte nach übergeordneten „goals“ und untergeordneten „targets“ unterscheiden; bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. a) Lassen sich die einzelnen „goals“ und „targets“ in ein hierarchisches Verhältnis bringen (falls ja, bitte angeben und begründen)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6967 b) Inwiefern entspricht das „goal“ 10, insbesondere das „target“ 10.7, dem GCM (bitte begründen)? Eine solche Entsprechung liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1g und 1h verwiesen. c) Inwiefern sind das „goal“ 10 und das „target“ 10.7 sowie der GCM handlungsleitend für die Agenda 2030, die „Transformation“, den „Wandel“ und den vernetzten Ansatz (bitte begründen)? Auf die Antworten zu Frage 1g und 1h wird verwiesen. d) Inwiefern ist der GCM normativ prägend im Kontext der Agenda 2030, der „Transformation“ und des „Wandels“ (bitte begründen)? Auf die Antworten zu Frage 1g und 1h wird verwiesen. 10. In welchem Modus – von sukzessiven Reformen bis hin zu einer potentiellen Revolution (in zu transformierenden Regionen und gesellschaftlichen Sektoren bzw. Segmenten) – soll diese „Transformation“, dieser „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung in von der Bundesregierung gewünschter Absicht ablaufen, und wie werden diese Transformation “, dieser „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung realiter stattfinden (bitte begründen)? Die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 erfordert ambitionierte Reformen in verschiedenen Politikbereichen. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden , dass durch die Transformation niemand zurückgelassen wird. Die Bundesregierung ist mit ihren Nachhaltigkeitsgremien institutionell gut aufgestellt , um die Agenda 2030 umzusetzen und die Transformation im Sinne der Agenda 2030 zu gestalten. Zentral sind der deutsche Drei-Ebenen-Ansatz zur Umsetzung der Agenda 2030 (in Deutschland, durch deutsche Unterstützung und in internationalen Prozessen) sowie die Einbindung einer Vielzahl von Stakeholdern in die Implementierung der Agenda 2030 (z. B. durch den RNE, weitere Informationen auf der Homepage des Rats). Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Frage 1 sowie 14a und 14b verwiesen. a) Fasst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte Eurorettungspolitik als (finanzielle) Revolution oder Evolution und Transformation ein (bitte begründen)? b) Fasst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte Flüchtlingspolitik als (demografische) Revolution oder Evolution und Transformation ein (bitte begründen)? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Das Verständnis der Bundesregierung von Transformation wird in der Antwort zu Frage 1 erläutert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie stellt sich die Bundesregierung im Kontext der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 und dem GCM ein nachhaltiges Wirtschaftssystem und ein transparentes globales Finanzsystem vor (www.bmz.de/de/ mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 64) (bitte begründen )? a) Wie gedenkt die Bundesregierung, dieses Finanzsystem zu etablieren (bitte begründen)? Die Bundesregierung leistet einen Beitrag zur Stärkung eines transparenten Finanzsystems u. a. über die Umsetzung der Addis Ababa Action Agenda (AAAA). Im Mittelpunkt der AAAA, dem internationalen Referenzrahmen für die Umsetzungsmittel der Agenda 2030, stehen neben Maßnahmen zur Erhöhung der Eigeneinnahmen der Entwicklungsländer und der Förderung privater Investitionen für nachhaltige Entwicklung auch Vereinbarungen zur Gestaltung einer transparenten internationalen Finanzarchitektur. Die Bundesregierung setzt die Vereinbarungen durch verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten um, beispielsweise durch den Einsatz für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer oder den sog. BEPS-Prozess der OECD / G20 für eine nachhaltige, transparente Besteuerung. b) In welchem Zusammenhang mit den weltweiten Migrationsbewegungen steht dies (bitte begründen)? Innovative Finanzierungsinstrumente (wie z. B. Mikrokredite) sind Bausteine eines nachhaltigen Finanzsystems, zu denen sich die Bundesregierung international verpflichtet hat. Diese innovativen Finanzierungsinstrumente können zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen und damit auch zur Minderung der Ursachen irregulärer Migration in den Herkunftsländern beitragen. c) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Volksrepublik China einzubinden (bitte begründen)? Die Volksrepublik China ist als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft an der Umsetzung der Globalen Agenden beteiligt. d) Wie gedenkt die Bundesregierung, das untergeordnete Ziel der Transparenz zu erreichen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen. e) Wie sind nach Meinung der Bundesregierung Rücküberweisungen, welche einen im größer werdenden Abfluss von Geldern hauptsächlich vom globalen Norden in den globalen Süden darstellen, mit einem nachhaltigen Wirtschaftssystem in Einklang zu bringen? Solche Rücküberweisungen können einen wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Heimatländern der Sender darstellen. Es ist Ziel der Bundesregierung , derartige Geldtransfers entwicklungsfördernd in Wert zu setzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6967 12. Welche Rolle spielen bei der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM die Multi-Stakeholder-Partnerschaften bzw. die Multi-Akteurs-Partnerschaften (bitte begründen)? Im Rahmen der Agenda 2030 werden Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP) eine wichtige Rolle als zentrale Umsetzungsmethode zugesprochen. Die Bedeutung von Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP) ist explizit im Sustainable Development Goal (SDG) 17 festgehalten („Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen“). Bei Multi-Akteurs-Partnerschaften arbeiten Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft , Staat und Wissenschaft langfristig und auf Augenhöhe zusammen, um gesellschaftlichen Wandel zu fördern. Dabei werden Kompetenzen, Ressourcen und Erfahrungen der beteiligten Akteure gebündelt und eine institutionalisierte Partnerschaft aufgebaut. Der GCM fördert Multi-Akteurs-Partnerschaften, die Migrantinnen und Migranten, Diaspora, lokale Gemeinwesen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft , Privatsektor, Parlamentsabgeordnete, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen , Medien und andere relevante Interessenträger einbinden . 13. Stellt die Teilhabe von Privatinteressen an der Umsetzung der Agenda 2030, der „Transformation“ und des „Wandels“ sowie dem GCM nach Kenntnis der Bundesregierung ein Haftungsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland dar (bitte begründen)? Die Agenda 2030 baut auf der Notwendigkeit von Partnerschaften auf, um die Sustainable Development Goals zu erreichen. Die Mitwirkung aller relevanten Akteure ist kein zusätzlicher Risikofaktor, sondern Bestandteil und Voraussetzung zur Umsetzung der Agenda 2030. Der GCM fördert Multi-Akteurs-Partnerschaften mit allen relevanten Akteuren im Bereich Migration, einschließlich des Privatsektors. 14. Welche ist die empirische Grundlage für die Aussage, die Umsetzung der Agenda 2030 benötigte „Investitionen in Billionenhöhe“ (www.bmz.de/ de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 60)? Auf die Antwort zu Frage 14c wird verwiesen. a) Wie sollen die untergeordneten Ziele („targets“) innerhalb des jeweils übergeordneten Ziels („goal“) der Agenda 2030 nach Kenntnis und dem Willen der Bundesregierung konkret erreicht werden (bitte begründen)? Die Agenda 2030 beinhaltet mit ihren 17 SDGs ein integriertes Zielsystem. Im Gegensatz zu den MDGs (Millennium Development Goals) ist die Agenda 2030 wesentlich umfassender und deckt Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Zielen besser ab. Der wesentliche Rahmen der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Die verschiedenen Indikatoren und Ziele und der kohärente Ansatz der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zielen darauf ab, dass sowohl die SDGs als auch die Unterziele in Deutschland erreicht werden. Durch ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung Partnerländer bei der Umsetzung der Agenda 2030. Die Entwicklungspolitik zielt hierbei auf eine ganzheitliche Umsetzung der Agenda 2030 in den Partnerländern ab, um eine Erreichung aller SDGs zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was macht die Bundesregierung im Einzelnen für die Umsetzung dieser Ziele (bitte sämtliche Programme, Projekte, Initiativen, Politiken etc. sowie einzelne Titel im aktuellen Bundeshaushalt aufführen; bitte begründen )? Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist der wesentliche Rahmen zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie wurde im Jahr 2002 beschlossen und wird seitdem in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Im Jahr 2016 wurde die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umfassend überarbeitet und auf die Umsetzung der Agenda 2030 ausgerichtet. 2018 wurde die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und um weitere Indikatoren ergänzt. Für das Jahr 2020 ist eine umfassende Weiterentwicklung geplant. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie können unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1546450/65089964 ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf? download=1. Das Bundeskanzleramt hat die Federführung für die Gesamtkoordination der Nachhaltigkeitsstrategie. Abstimmungen und Beschlussfassungen zwischen den Ressorts finden neben dem üblichen schriftlichen Verfahren auch im Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung statt. c) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine möglichst genaue Schätzung der Umsetzungskosten – genauer als „Billionen“ (bitte begründen )? Der UNCTAD World Investment Report schätzt den Finanzierungsbedarf an öffentlichen wie privaten Beträgen für die Umsetzung der SDGs auf 5 bis 7 Billionen US-Dollar. Davon fallen 3,3 bis 4,5 Billionen US-Dollar auf Entwicklungsländer . Gemittelt geht man daher von 3,9 Billionen US-Dollar aus. 1,4 Billionen US-Dollar werden bereits jährlich in die SDGs investiert. Daraus resultiert eine jährliche, geschätzte Finanzierungslücke von 2,5 Billionen US-Dollar zur Umsetzung der SDGs in Entwicklungsländern, wobei insbesondere den privaten Investitionen eine bedeutende Rolle zukommt. d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Anteil im Vergleich zu den Kosten insgesamt und im Vergleich zu den zehn größten geschätzten Geldgebern (bitte begründen)? Deutschland ist im Hinblick auf Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance -ODA) in absoluten Zahlen zweitgrößter Geber nach den USA. Die von der OECD geprüften endgültigen Zahlen über die ODA- Leistungen der wichtigsten Geber sind auf der Website des Development Assistance Committee der OECD verfügbar. Eine offizielle Messung aller Leistungen zur Umsetzung der Agenda 2030 unter den Geberländern liegt nicht vor, da diese nicht nur die ODA umfassen (vgl. Frage 14c). 15. Was versteht die Bundesregierung unter menschenunwürdigen Produktionsbedingungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Die Bundesregierung definiert menschenwürdige Arbeit basierend auf dem Ansatz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die sich mit ihren 187 Mitgliedstaaten , darunter auch Deutschland, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einsetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6967 Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich die ILO-Kernarbeitsnormen – gegen Kinderarbeit , gegen Zwangsarbeit und Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, für Gewerkschaftsrechte – als eine wesentliche, aber nicht alleinige Voraussetzung für menschenwürdige Arbeit umzusetzen. Die ILO-Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen der Decent Work Agenda zu folgendem Ziel bekannt: Jede und jeder soll eine Chance auf eine produktive Arbeit zu einem gerechten und fairen Lohn mit angemessenen Erholungszeiten haben. Jeder Mensch soll vor Lebens- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz geschützt sein, zum Beispiel beim Einsatz von Chemikalien oder gesundheitsschädlichen Produktionsverfahren. Ferner soll jeder sicher arbeiten können, dies bedeutet ein Mindestmaß an sozialem Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitsunfällen , bei Arbeitsplatzverlust oder im Alter. Ein ganz wichtiger Bestandteil von menschenwürdiger Arbeit ist die Möglichkeit, seine Meinung zu äußern, sich zu organisieren und Kollektivverhandlungen zu führen. Ein funktionierender sozialer Dialog ist die Grundlage für stabile Arbeitsbeziehungen und eine produktive Entwicklung. 16. Wie gedenkt die Bundesregierung, diese menschenunwürdigen Produktionsbedingungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM aufzuheben (bitte begründen)? Deutschland hat im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft 2015 und der G20-Präsidentschaft 2017 das Thema nachhaltiger globaler Lieferketten in den jeweiligen Gipfelagenden verankert. So haben sich die G7-Staaten 2015 gemeinsam zu stärkerer Unterstützung von Multi-Stakeholder-Initiativen und von Transparenzinitiativen für Konsumentinnen und Konsumenten und Beschafferinnen und Beschaffer bekannt. Die Bundesregierung hat im Dezember 2016 hierzu den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Er ist die wesentliche Grundlage für die Implementierung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland und ein Beitrag, den weltweiten Schutz der Menschenrechte zu stärken und die Globalisierung gerecht zu gestalten. Die Bundesregierung bezieht hierzu auch im Koalitionsvertrag Stellung: „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens . Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ In diesem Zusammenhang wurde ein Ministerschreiben von AA, BMF, BMWi, BMAS und BMZ an alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten versandt (circa 7 000 Unternehmen), das ebenfalls den Bezug zum o. g. Auszug aus dem Koalitionsvertrag enthält. Ein zentrales Element auf diesem Weg ist die Förderung nachhaltiger Liefer- und Wertschöpfungsketten entlang der Kernarbeitsnormen der ILO, welche auch die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Beseitigung der Kinderarbeit umfassen. Mit einem globalen Aktionsplan, der „Allianz 8.7“ greift die ILO die Zielsetzung zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit auf und will das Handeln der einzelnen Akteurinnen und Akteure in einem Multi-Stakeholder-Ansatz bündeln. Gemeinsam sollen innovative Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ansätze entwickelt und erprobt werden, Prioritäten gesetzt sowie die Finanzierung von Projekten vorangetrieben werden. Deutschland hat bei der IV. Weltkonferenz gegen Kinderarbeit (Nov. 2017 in Buenos Aires) seinen Beitritt zu der Allianz 8.7 erklärt. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung ihr langjähriges Engagement zur Abschaffung der Kinderarbeit fort: Richtungsweisend auf internationaler Ebene ist das seit 1992 bestehende Programm der ILO zur Abschaffung von Kinderarbeit (ILO-IPEC). Die Bundesregierung erwartet zudem von deutschen Unternehmen, dass sie bei ihren Auslandsaktivitäten die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen beachten . Die Leitsätze enthalten ein umfassendes Konzept der unternehmerischen Sorgfaltspflicht und des verantwortungsvollen Managements der Lieferkette, unter anderem zum Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie der Umwelt . Das BMZ unterstützt Partnerländer außerdem bei der Einführung von Nachhaltigkeitsstandards (z. B. Bangladesch, Pakistan, Kambodscha und Äthiopien im Bereich Textil), u. a. über Regierungsberatung, Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Förderung von Gewerkschaften und Verbänden . Mit der Förderung von Multi-Akteurs-Partnerschaften wie dem Textilbündnis oder dem Forum Nachhaltiger Kakao setzt sich die Bundesregierung für die Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards entlang ausgewählter Lieferketten ein. Die Bundesregierung unterstützt außerdem die Europäische Kommission in der wertebasierten Handelspolitik der Europäischen Union. Dazu gehört, bei unseren Handelspartnerländern die Wahrung der Menschenrechte, Einhaltung von Umweltstandards und zentraler Arbeitnehmerrechte zu befördern und globale Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten. Deutschland setzt sich auf europäischer Ebene zudem dafür ein, in EU-Investitions- und Handelsabkommen umfassende soziale, menschenrechtliche und ökologische Standards zu vereinbaren und deren Einhaltung zu überprüfen. Daneben unterstützt die Bundesregierung auch die seitens der EU einseitig gewährten Zollvergünstigungen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS), die Entwicklungsländern einen deutlich verbesserten Zugang zum EU-Markt bieten. Prämisse ist auch für diese Präferenzgewährung, dass grundlegende Mindeststandards und Prinzipien im Bereich Menschen- und Arbeitnehmerrechte in den Partnerländern eingehalten werden. 17. Wie verortet die Bundesregierung Rücküberweisungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die (freie) Migration von Personen , beispielsweise von Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland und Europa, dafür notwendig (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6967 b) Erachtet es die Bundesregierung in diesem Sinn als geboten, die inländisch anfallenden Flüchtlingskosten, welche bisher zu maximal 12 Monaten je Flüchtling angerechnet werden können, als Entwicklungsleistung (ODA-Leistungen) vollständig oder zumindest in einem größeren Ausmaß als derzeit, anrechnen zu lassen (bitte begründen)? Die Bundesregierung beachtet die geltenden Regelungen des OECD-Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee; DAC) und meldet dementsprechend die Inlandsflüchtlingskosten an die OECD. c) Gedenkt die Bundesregierung, im Fall der Bejahung obiger Frage innerhalb der OECD die bisherige Frist von 12 Monaten zu erweitern (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 17b wird verwiesen. 18. Wie ordnet die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)? 19. Wie wertet die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das am 19. Dezember 2018 im Bundeskabinett beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt den Koalitionsvertrag von März 2018 um und steht im Einklang mit der Agenda 2030 und dem GCM. 20. Wie ordnet die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- Zentren in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)? 21. Wie wertet die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- Zentren in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Implementierung von AnkER-Einrichtungen steht in keinem Widerspruch mit der Agenda 2030 und dem GCM. Der Globale Pakt bekräftigt als ein Leitprinzip „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c des Globalen Paktes). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5394 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie ordnet die Bundesregierung Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK (Deutsches Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere) in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel “, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)? a) Wie wertet die Bundesregierung Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK, in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Die Bundesregierung sieht Beratungszentren wie das DIMAK als eine Maßnahme , die zur Umsetzung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goal Nr. 10.7) und des GCM beiträgt. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/476 (Antwort zu Frage 4) sowie der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 (Antwort zu Frage 2b) verwiesen. b) An welchen Standorten gibt es Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK, bereits, und an welchen Standorten wird es diese nach Kenntnis der Bundesregierung geben (bitte begründen)? Es gibt im BMZ Programm „Perspektive Heimat“ nunmehr insgesamt 13 Zielländer , in denen Beratungszentren nach den Gegebenheiten vor Ort geplant und eingerichtet wurden oder werden sollen. Gambia und Pakistan sind als Zielländer von „Perspektive Heimat“ neu dazugekommen. Beratungszentren sind in Serbien, Kosovo, Albanien, Senegal, Ghana, Irak (Erbil), Afghanistan, Marokko und Tunesien bereits operativ tätig. Das Zentrum in Nigeria hat kürzlich seine Arbeit aufgenommen. Ergänzend ist geplant, im Jahr 2019 auch in Ägypten, Pakistan und Irak (Bagdad) eine Beratung anzubieten. Die Beratung in Afghanistan (Kabul ) steht bereits seit Mai 2018 in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Verfügung. c) Gibt es weitere Programme bzw. Organisationseinheiten mit einer vergleichbaren Funktion wie DIMAK (bitte nennen und begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Programme bzw. Organisationseinheiten mit einer vergleichbaren Funktion wie das DIMAK. d) Wie hoch sind die Kosten des von der Bundesrepublik Deutschland geförderten Migrationsberatungszentrums DIMAK in Albanien, aufgeschlüsselt je Migrant und Migration (bitte begründen)? Seit Beginn des Programms „Perspektive Heimat“ (2017) wurden für den Betrieb des Beratungszentrums DIMAK in Albanien Mittel in Höhe von insgesamt 870 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im gleichen Zeitraum wurden rund 19 200 Maßnahmen im Bereich Ausbildung/Qualifizierung, Beschäftigung, Existenzgründung , (psycho-)soziale Begleitung durch das DIMAK durchgeführt. Die Kosten pro Person variieren je nach Beratungsumfang und wahrgenommenen Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6967 e) In welche Richtung findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Migration in Migrationsberatungszentren und im sogenannten DIMAK statt – nach Deutschland oder aus Deutschland heraus (bitte mit Zahlen belegen und begründen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/476 wird verwiesen. Das DIMAK hat kein Vermittlungsmandat nach Deutschland, dieses liegt bei der nationalen Arbeitsagentur. f) Findet nach Kenntnis der Bundesregierung über das albanische DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren auch Migration ohne Berührung mit Deutschland statt (bitte begründen)? Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/476 (Antwort zu Frage 4) sowie der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 (Antwort zu Frage 2b) wird verwiesen. g) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis jeweils von DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren, dem sogenannten CIM (Centrum für internationale Migration und Entwicklung) sowie der IOM – Internationale Organisation für Migration – (bitte begründen)? Das CIM (Centrum für internationale Migration und Entwicklung) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vereint entwicklungs- und arbeitsmarktpolitische Expertise. Die GIZ betreibt im Auftrag des BMZ die Zentren für Jobs und Migration wie das DIMAK. Diese informieren – abhängig vom jeweiligen Länderkontext – auch über die Angebote und Leistungen von CIM. Die Aktivitäten des DIMAK und der weiteren Beratungszentren werden mit Aktivitäten der IOM vor Ort abgestimmt. h) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis des CIM und der IOM zu der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. Der IOM kommt gemäß Absatz 45a des GCM die Rolle der Koordinatorin sowie des Sekretariats des VN-Migrationsnetzwerks zu, das die Staaten bei der Implementierung der Ziele des Globalen GCM unterstützen soll. i) Welche Maßnahmen werden und wurden im albanischen DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren durchgeführt, und wie viele Personen wurde insgesamt erreicht (bitte jede Maßnahme pro Person für jedes Migrationsberatungszentrum zuordnen; bitte begründen)? Insgesamt konnten über die Beratungszentren in allen operativen Zielländern von „Perspektive Heimat“ seit Beginn des Programms (2017) rund 60 000 Maßnahmen im Bereich Ausbildung/Qualifizierung, Beschäftigung, Existenzgründung, (psycho-)soziale Begleitung für Menschen in ihren Herkunfts-ländern durchgeführt werden (Stand: 30. November 2018). Diese verteilen sich wie folgt auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einzelnen Beratungszentren der Zielländer von Perspektive Heimat – da einige Zentren deutlich länger als andere operativ sind, unterscheiden sich die Zahlen zum Teil deutlich: ALB: rund 19 200 KOS: rund 20 200 SRB: rund 5 600 MAR: rund 400 TUN: rund 1 700 GHA: rund 6 800 SEN: rund 2 700 NGA: rund 1 400 IRQ: rund 1 500 AFG: rund 500 Darüber hinaus wurden über staatliche Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit weitere rund 129 900 Maßnahmen und über Projekte der Zivilgesellschaft rund 6 700 Maßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden damit über das Programm „Perspektive Heimat“ rund 196 600 Maßnahmen im Bereich Ausbildung/Qualifizierung, Beschäftigung, Existenzgründung, (psycho-)soziale Begleitung für Menschen in ihren Herkunftsländern durchgeführt. Die Kosten pro Person variieren je nach Beratungsumfang und wahrgenommenen Maßnahmen. 23. Welche politische, ökonomische und sonstige Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung vor September 2015 beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken , Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)? 24. Welche politischen, ökonomischen und sonstigen Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung ab September 2015 beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken , Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)? 26. Welche politischen, ökonomischen und sonstigen Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung insgesamt beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken , Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen )? Die Fragen 23, 24 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6967 Die Bundesrepublik Deutschland begreift sich bereits seit Langem als Vorreiterin im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Nachhaltigkeit zieht sich dabei als Grundlinie deutscher Politik durch die gesamte Tätigkeit der Bundesregierung und ist nicht auf einzelne Politiken beschränkt. Bereits 1992 haben sich die Vereinten Nationen zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bekannt. Mit der in Rio de Janeiro verabschiedeten „Agenda 21“ erklärte sich jeder der über 170 Unterzeichnerstaaten bereit, darunter auch Deutschland, das Leitbild national in allen Politikbereichen unter Beteiligung von Gesellschaft und Wirtschaft umzusetzen . 2002 legte die Bundesregierung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ vor. Diese definiert Ziele und politikfeldübergreifende Maßnahmen zur Erreichung der Agenda 21. Bis 2016 wurde die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie in einem vierjährigen Turnus fortgeschrieben. (nähere Informationen zum Fortschreibungsprozess auch unter www.bundesregierung. de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/eine-strategie-begleitet-uns/die-deutschenachhaltigkeitsstrategie und in der Antwort zu Frage 14b. Die Bundesregierung trägt ab 2015 der Agenda 2030, wie schon in Antworten zu den Fragen 5, 9a sowie 14a. und 14b beschrieben, in der 2016 novellierten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung. Die konkreten Maßnahmen sowie deren Erfolgsmessung mittels Indikatoren zur Erreichung einzelner Ziele sind in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgelistet. So werden zu jedem SDG ausgewählte wesentliche Inhalte, politische Prioritäten sowie ausgewählte bestehende und geplante Maßnahmen zur Umsetzung exemplarisch erläutert. Die Bundesregierung verweist zudem auf die bereits erschienenen Ressortberichte (siehe auch Antwort zu Frage 14). Die Universalität der Agenda 2030 bedeutet für die Bundesregierung, dass sie zur Erreichung aller 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung in ihrer Gesamtheit sowohl mit ihrer national ausgerichteten Politik wie auch international angemessene Beiträge leistet. Dies betrifft die Ressorts mit ihrer ganzen Bandbreite jeweiliger konkreter politischer Maßnahmen (u. a. Ressortstrategien, Programme, Projekte, Gesetzgebung, Förderung). Siehe hierzu u. a. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S.53 ff. 25. Besteht zwischen den Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken , Pakten etc. und einzelnen Titeln, die in diesem Zusammenhang beschlossen wurden, welche sich einerseits in den Zeitraum bis September 2015 und andererseits ab September 2015 einordnen lassen, ein qualitativer und oder quantitativer Unterschied (bitte beschreiben und begründen)? Die Agenda 2030 erkennt die universelle Verantwortung aller Staaten zur Erreichung der SDGs unter Berücksichtigung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung an. Sie gilt – anders als zuvor die Millenniumsentwicklungsziele – für Entwicklungsländer und Industriestaaten gleichermaßen. Die Bundesregierung trägt diesem Umstand durch die novellierte Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 Rechnung. Auf die Antworten zu den Fragen 23 ff. sowie 31 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche kulturellen, ökonomischen, sozialen, demografischen, umwelttechnischen Kosten und Gewinne wird jeweils die Bundesrepublik Deutschland, Europa, der globale Norden, der globale Süden und die Welt als Ganzes in qualitativer wie quantitativer Hinsicht im Kontext des „Wandels“, der „Transformation“ und der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung zu tragen haben (bitte den ökonomischen Teil jeweils in staatliche wie private Träger aufschlüsseln; bitte begründen)? Auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1g, 5 und 14a bis 14c wird verwiesen. a) Inwiefern spielt hier das Postulat der Bundesregierung eine Rolle „unser Wachstumsmodell“ grundlegend zu ändern (www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_ Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 55) (bitte begründen)? Die Agenda 2030 verpflichtet alle Staaten, eine Transformation zu einer umweltschonenden und weniger ressourcenintensiven Weltwirtschaft vorzunehmen. Damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden können, müssen ausreichend Arbeitsplätze und menschenwürdige Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Daher engagiert sich Deutschland intensiv für die Förderung von Beschäftigung und für die Einhaltung von Sozialstandards. Wirtschaftliches Wachstum dient der Reduzierung von Armut und muss mit dem Schutz der Umwelt und des Klimas in Einklang gebracht werden. Die Bundesregierung setzt sich daher für nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum ein. b) Betrachtet die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland selbst, im Kontext des „Wandels“, der „Transformation“, der Agenda 2030 sowie im weiteren Sinne des GCM als zu entwickelnden Staat? Die Agenda 2030 ist universell gültig und erkennt die Verantwortung aller Staaten zur Erreichung ihrer Ziele an. In einigen Bereichen, bspw. im Bereich des Klimaschutzes oder des Erhalts der Biodiversität wird auch Deutschland seine Anstrengungen deshalb noch verstärken müssen, um die jeweiligen Ziele und Unterziele der Agenda 2030 zu erreichen. c) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen einer nur teilweise oder überhaupt nicht umgesetzten „Transformation“ und „Wandels “ und Agenda 2030 sowie im weiteren Sinne des GCM für die Bundesrepublik Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und für die Welt als Ganzes? Eine Folgenabschätzung bezüglich der ökologischen Dimension betreffend gibt es beispielsweise im IPCC Sonderbericht zur globalen Erderwärmung mit dem Titel „1,5 °C globale Erwärmung – Der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5°C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel , nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut“ (www.ipcc.ch/sr15/). Die Bundesregierung berücksichtigt diese und ähnliche wissenschaftliche Erkenntnisse in ihrer Politikgestaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6967 d) Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Nachhaltigkeitsziele im Allgemeinen und des Umwelt- und Klimaschutzes und Ressourcenverbrauchs im Besonderen bei der millionenfachen Einwanderung in den globalen Norden, vor allem hinsichtlich des ökologischen Fußabdrucks pro Person im Durchschnitt (bitte aufschlüsseln nach Deutschland, Europa, dem globalen Norden und weltweit; bitte begründen)? Die Bundesregierung teilt die Prämisse der Frage nicht. Der Großteil weltweiter Migrationsbewegungen betrifft nicht den „globalen Norden“. Ungeachtet dessen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den ökologischen Fußabdruck weltweit zu verringern. e) Sieht die Bundesregierung einen grundlegenden Widerspruch zwischen Umweltschutz und Klimaschutz und der globalen Industrialisierung, welche so auch durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Marshallplans mit Afrika getragen wird (www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/ umsetzung_textbeispiele/index.jsp) (bitte begründen)? SDG 8 sieht die Schaffung von “menschenwürdiger Arbeit und Wirtschaftswachstum ” vor. Es handelt sich um ein SDG mit potenziell positiven Synergien für die Erreichung weiterer SDGs. Daher setzt die Bundesregierung auch auf Beschäftigungsförderung, zum Beispiel durch den Marshallplan mit Afrika und die Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost (weitere Informationen unter www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_ nordafrika/sonderinitiative-nordafrika-nahost/index.html). Zugleich ist die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch eine zentrale Herausforderung der Agenda 2030. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Entkopplung in Deutschland gelingt. Gleiches gilt für das entwicklungspolitische Engagement der Bundesregierung. Durch die Entwicklungszusammenarbeit werden zum Beispiel nachhaltige Geschäftsmodelle und die Nutzung regenerativer Energiequellen gefördert. Die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch ist eine zentrale Transformation, die nötig ist, um die Agenda 2030 erfolgreich implementieren zu können. 28. Ist die Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung in irgendeiner Form Teil der „Transformation“, des „Wandels“ und der Agenda 2030 (bitte begründen )? a) Falls ja, in welcher Form bzw. in welchen Formen (bitte begründen)? Akute Auslöser von Flucht sind nationale und internationale bewaffnete Konflikte , Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen. Diesen akuten Auslösern liegen oft strukturelle Ursachen zugrunde wie: Versagen der staatlichen Institutionen, Armut, Ungleichheit, Perspektivlosigkeit oder Folgen des Klimawandels. Diese sind gleichzeitig auch Migrationsursachen. Für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sind mithin vor allem die Ziele im Hinblick auf Armut und Ungleichheit (Ziel 1, Ziel 10), Hunger und Ernährungsunsicherheit (Ziel 2), Frieden und Gerechtigkeit (Ziel 16), Klimawandel und Desertifikation (Ziel 13 und 15), mangelnde Perspektiven (Bildung, Ziel 4 und Beschäftigung, Ziel 8) einschlägig. Globale Entwicklung allgemein ist das Hauptziel der Agenda 2030, die Minderung von Ursachen von Flucht und irregulärer Migration gehen damit einher. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3162 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Kann die derzeit durch die Bundesregierung praktizierte Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung als beispielhaft für die „Transformation“, den „Wandel“ und die Agenda 2030 gelten (bitte begründen)? Die Bundesregierung wendet zur Minderung von Fluchtursachen verschiedene Instrumente an: Dazu zählen Instrumente der Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik . Der vernetzte Ansatz (s. Antwort zu Frage 1h) ist zentral für die Fluchtursachenminderung. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für einen umfassenden europäischen Ansatz ein. Dieser umfasst im Zusammenspiel die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration, die Stabilisierung von Aufnahmeregionen sowie die nachhaltige Rückkehr und Reintegration in Herkunftsländern und legale Migration. Das Engagement der Bundesregierung steht dabei im Einklang mit den Zielsetzungen der Agenda 2030. c) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sekundärmigration (www.welt. de/politik/deutschland/article183874624/Asylzuwanderung-Anhaltendstarke -Sekundaermigration-nach-Deutschland.html) innerhalb Europas ein Indiz für materielle oder sonstige Pull-Faktoren als Migrations-, mithin Fluchtursache (bitte begründen)? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Sekundärmigration in Europa und den Ursachen von Flucht oder Migration. Individuellen Entscheidungen für Sekundärmigration liegen in der Regel komplexe Entscheidungsprozesse zugrunde, die sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzen. d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pull-Faktoren im Vergleich zu Push-Faktoren für die Migration nach Deutschland und Europa, und was bedeutet das für die Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung im Rahmen des BMZ (bitte begründen)? e) Angesichts der Sekundärmigration in Europa und der damit verbundenen Rolle der Pull-Faktoren, ist vor diesem Hintergrund nach Kenntnis der Bundesregierung und mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel “ und die Agenda 2030 ein vergleichsweiser Abbau des deutschen Sozialstaates im Sinne einer europäischen Nivellierung angezeigt oder zumindest wünschenswert (bitte begründen)? f) Was würde dieser vergleichsweise Abbau des deutschen Sozialstaates im Sinne einer europäischen Nivellierung die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung kosten? g) Erwägt die Bundesregierung im Sinne der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung eine Ausweitung der Nivellierung sozialstaatlicher Standards über die Grenzen Europas hinaus (bitte begründen)? Die Fragen 28d bis 28g werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 28c wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6967 h) Sieht die Bundesregierung mit Hinblick auf die anvisierten Ziele Afrika zu entwickeln, insbesondere dort Millionen Arbeitsplätze zu schaffen (www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/inhalt/10_ thesen/index.jsp), ein Erpressungspotential durch Androhung und schließlich Einleitung von Migration nach Europa und vor allem Deutschland, insofern diese Ziele nach afrikanischer Maßgabe nicht erreicht wurden (bitte begründen)? Nein. Die afrikanischen Partnerregierungen haben sich im Rahmen der Afrikanischen Union mit der Agenda 2063 das Ziel gesetzt, ein prosperierendes Afrika zu schaffen, das auf inklusivem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung fußt. Vor diesem Hintergrund liegt die Schaffung von Arbeitsplätzen für die junge Bevölkerung in den afrikanischen Partnerländern in ihrem ureigenen Interesse. Nur so können sie ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen sowie die soziale und gesellschaftliche Stabilität im eigenen Lande sichern. Die Bundesregierung versteht ihr Engagement daher als Unterstützung zur Erreichung dieser von afrikanischer Seite selbst gesteckten Ziele. i) Herrschen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gleiche soziale Standards vor (bitte begründen)? Ja. Die entsprechenden sozial-rechtlichen Regelungen gelten bundesweit einheitlich . j) Sind die Arbeitsplätze die im Rahmen der „cash-for-work“-Initiative geschaffen wurden ohne weitere Zahlung aus Deutschland aufrechtzuerhalten bzw. sind diese in sich selbst beständig, mithin nachhaltig (bitte begründen )? Inwieweit die Jobs, die im Rahmen der Beschäftigungsoffensive Nahost/Cash for Work geschaffen wurden, in Anschlusstätigkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt münden können, ist v. a. von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort abhängig (z. B. von der Erteilung von Arbeitserlaubnissen, Festschreibung von Betätigungsfeldern für syrische Flüchtlinge, Absorptionsfähigkeit des Arbeitsmarktes). Mit einigen Projekten der Beschäftigungsoffensive Nahost wird eine Anschlussbeschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt explizit unterstützt – u. a. durch Matching-Aktivitäten zwischen Teilnehmern der Cash for Work-Programme und potentiellen Arbeitgebern oder durch Förderung selbstständiger Tätigkeiten, Gründung von Start-ups bzw. Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere längerfristige und nachhaltige Wirkungen der Beschäftigungsoffensive Nahost ergeben sich insbesondere durch Maßnahmen der schulischen und beruflichen Ausbildung (u. a. durch die Finanzierung von Lehrergehältern, die die Schulbildung von Flüchtlingskindern ermöglicht) sowie durch die mittels der Cash-for-Work-Maßnahmen erstellte oder in Stand gesetzte Infrastruktur. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) Wie viele Arbeitsplätze müssen nach Kenntnis der Bundesregierung allein in Afrika, unter Berücksichtigung des dortigen Bevölkerungswachstums , unter Berücksichtigung des Megatrends der Digitalisierung und unter Berücksichtigung des anvisierten Zeitpunkts der Erreichung des Ziels durch die Bundesregierung, geschaffen werden, um gemäß einer Angleichung der sozialen Standards und der Schaffung von Lebensperspektiven und im Rahmen der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung, geschaffen werden (bitte begründen)? Nach Schätzungen des IWF (2016) unter Berücksichtigung des geschätzten Bevölkerungswachstums für Afrika und Megatrends wie Digitalisierung und Klimawandel werden in Afrika jährlich 20 Millionen neue Arbeitsplätze benötigt. l) Welches ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis des GCM zur Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung (bitte begründen)? Ein solches Verhältnis liegt nicht vor. Der GCM hat nicht die internationale Zusammenarbeit beim Thema Flucht, sondern beim Thema Migration zum Inhalt. 29. Hätten die entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung in Afrika und dem Nahen Osten Erfolg, würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung – prinzipiell und bis zum Jahr 2030 – in den dann entwickelten Regionen ein Reservoir an Arbeitskräften und eine (Infra-)Struktur etabliert haben, die deutschen Unternehmen die Möglichkeit gäbe, sich dort ein weiteres Betätigungsfeld zu erschließen (bitte begründen)? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in den Kooperationsländern einschließlich der Förderung von Ausbildung und Beschäftigung beizutragen. Grundlage des deutschen Engagements sind die jeweiligen Entwicklungsziele und -strategien des Kooperationslandes . Bereits jetzt bieten sich für deutsche Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten , sich in den afrikanischen Staaten wirtschaftlich zu engagieren, sich neue Märkte und Geschäftsfelder zu erschließen und dabei auch auf die begleitenden Fördermöglichkeiten und -instrumente der Bundesregierung zurückzugreifen. 30. Würde sich dieses Betätigungsfeld im Sinne dieser dann entwickelten Region (en) nach Kenntnis der Bundesregierung eher als Konkurrenz oder als Ergänzung zur deutschen Bevölkerung und zur Bevölkerung in Deutschland, der deutschen Wirtschaft sowie überhaupt als Gefährdung des deutschen Wohlstandes ausgewachsen haben (bitte begründen)? Es wird auch auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern auch Chancen für die deutsche Wirtschaft vergrößert. 31. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede der transformativen Ziele der Agenda 2030 im Vergleich zu den Milleniumszielen ? a) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Milleniumsziele auch transformativ? b) Beruht die „Transformation“ und der „Wandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf Vorläuferprozessen und -konzepten, und können die bzw. einzelne Milleniumsziele in dieser Hinsicht als solche benannt werden (bitte benennen und begründen)? Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/6967 Die Agenda 2030 baut auf den Millenniumsentwicklungszielen (MDGs) auf und greift verbleibende Aufgaben auf. Die Agenda 2030 geht aber weit über die MDGs hinaus. Die MDGs konzentrierten sich hauptsächlich auf die soziale Dimension von Entwicklung. Die Agenda 2030 bringt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – sozial, ökonomisch, ökologisch – als einander bedingend, zusammen . Der integrierte Ansatz der Agenda 2030 betont, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung unteilbar sind und kein Ziel zu Lasten eines anderen umgesetzt werden darf. Ein weiterer wesentlicher Unterschied der Agenda 2030 ist, dass sie sich, anders als die MDGs, an alle Länder gleichermaßen wendet, Entwicklungs-, und Schwellenländer genauso wie Industrieländer. Sie erkennt an, dass jedes Land, auch die Entwicklungs- und Schwellenländer gefordert sind, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die Agenda 2030 richtet sich nicht nur an Regierungen, sondern verfolgt einen Multi-Akteurs-Ansatz. Verschiedene Akteure, wie Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen, die Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger, werden dabei in die Umsetzung der Agenda 2030 eingebunden. Mit dem leave no one behind Umsetzungsprinzip der Agenda 2030 werden außerdem marginalisierte Gruppen und die Ärmsten der Armen in den Mittelpunkt gestellt. Die Agenda 2030 geht auch in der Konkretisierung von Umsetzungsmitteln weit über die MDGs hinaus. Während die MDGs Umsetzungsmittel nur in Ziel 8 „Globale Partnerschaften“ nennen und sich weitestgehend auf öffentliche Entwicklungsmittel (ODA) beziehen, wurden mit der Addis Abeba Aktionsagenda verschiedene Umsetzungsmittel zu einem integralen Bestandteil der Agenda 2030. Die Umsetzungsmittel umfassen beispielsweise die Mobilisierung nationaler und internationaler, auch privater, Finanzierungsmittel, die Förderung eines gerechten Handelssystems und die Unterstützung von Technologietransfer und Kapazitätsentwicklung. Die Agenda 2030 beinhaltet außerdem einen robusten Überprüfungsmechanismus. Es finden regelmäßige, inklusive Reviews auf nationaler, regionaler und globaler Ebene statt. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 26 verwiesen. 32. Welche Bedeutung kommt der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung in geopolitischer und geoökonomischer Perspektive hinsichtlich der aufstrebenden Volksrepublik China und ihren Aktivitäten in Afrika zu (bitte begründen)? Die Volksrepublik China hat zusammen mit Deutschland im Jahr 2016 als eines der ersten Länder beim Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung (HLPF) über die nationale Umsetzung der Agenda 2030 berichtet und kann als Vorreiter bei der Umsetzung der Agenda 2030 bezeichnet werden. Auch international hat sich China im Rahmen der G20 durch den G20 Aktionsplan für die Agenda 2030 sowie den gemeinsam mit Deutschland und Mexiko durchgeführten freiwilligen Lernaustausch zur Agenda 2030 (G20 Voluntary Peer Learning Mechanism for the 2030 Agenda) für die Umsetzung der Agenda 2030 eingesetzt . Weiterhin begrüßt die Bundesregierung das chinesische Engagement in den Fällen , in denen es dazu beiträgt, Finanzierungslücken in der globalen Entwicklungspolitik zu verringern und zu einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika beizutragen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung, im Vergleich zu Deutschland die EU im Kontext der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)? a) Was hat sich in dieser Hinsicht nach Kenntnis der Bundesregierung seit der neuen Globalen Strategie der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik geändert (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/ infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungs politischer_Bericht.pdf, S. 72) (bitte begründen)? Die Globale Strategie definiert Prinzipien, Prioritäten und Instrumente europäischen Außenhandelns. Sie zielt auf einen ganzheitlichen, werteorientierten Ansatz , der alle Dimensionen des Außenhandelns einschließlich Handels-, Klima-, Forschungs- und Entwicklungspolitik umfasst und damit den Rahmen für die zivile Friedensförderung auf europäischer Ebene steckt. Die Strategie nennt Prävention , Sicherheit und Stabilisierung, Konfliktlösung sowie die Förderung einer Friedenswirtschaft als Kernbestandteile eines erfolgreichen Umgangs mit Krisen und Konflikten. Die Globale Strategie bezieht sich ausdrücklich auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als einen wichtigen Bezugsrahmen. Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ihr ein Kernanliegen. Menschliche Sicherheit soll durch einen „integrierten Ansatz“ gefördert werden. Künftig sollen nicht nur sämtliche Instrumente noch besser aufeinander abgestimmt zum Einsatz kommen, sondern das Engagement soll auch in allen Phasen eines Konflikts erfolgen. Darüber hinaus will sich die EU von der lokalen bis hin zur globalen Ebene engagieren und sich an alle Konfliktbeteiligten wenden. b) Angesichts der Binnenmigration bzw. Sekundärmigration von sogenannten Flüchtlingen innerhalb der EU (www.welt.de/politik/deutschland/ article183874624/Asylzuwanderung-Anhaltend-starke-Sekundaermigrationnach -Deutschland.html), würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine sogenannte Transferunion diese Sekundärmigration signifikant unterbinden , und ist dies durch die Bundesregierung gewünscht (bitte begründen)? Es ist nicht klar, was in diesem Zusammenhang unter „Transferunion“ zu verstehen ist. Im Übrigen liegen individuellen Migrationsentscheidungen stets komplexe Entscheidungsprozesse zugrunde. Auf die Antworten zu den Fragen 28c, 28e und 28i wird verwiesen. Die Bezeichnung „sogenannte Flüchtlinge“ weist die Bundesregierung zurück. c) Würde durch eine europäische „Transferunion“ die Sekundärmigration signifikant unterbunden werden, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich eine Transferunion bis über die Grenzen Europas hinaus zu etablieren oder etablieren zu wollen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 33b wird verwiesen. d) Geschieht dies bereits mit den Mitteln der Rücküberweisungen und der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung zumindest teilweise oder gar gezielt (bitte begründen)? Die Bundesregierung hält die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Rücküberweisungen von Privatpersonen in ihre Heimatländer und Finanztransfers staatlicher Stellen, wie sie die Fragestellung impliziert, für sachlich nicht zutreffend . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/6967 e) Welches ist das Verhältnis einer europäischen oder darüber hinausgehenden Transferunion zu der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie den GCM (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 33b wird verwiesen. f) Welche weiteren Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, Sekundärmigration innerhalb Europas zu unterbinden oder einzudämmen (bitte begründen)? Auf die Antworten zu den Fragen 28c, 28e und 28i wird verwiesen. Derzeit wird auf europäischer Ebene eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beraten, die auch dem Ziel dient, Sekundärmigration innerhalb Europas zu unterbinden oder einzudämmen. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2018 verwiesen. g) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die EU mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel“, die Agenda 2030 sowie den GCM eine zu entwickelnde Region (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 27b wird verwiesen. h) Sind Quotenregelungen nach Kenntnis der Bundesregierung ein probates Mittel, um Sekundärmigration innerhalb Europas zu unterbinden (bitte begründen)? i) Würde durch eine europäische Quotenregelung die Sekundärmigration signifikant unterbunden werden, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich, eine Quotenregelung bis über die Grenzen Europas hinaus zu etablieren oder etablieren zu wollen (bitte begründen)? Auf die Antworten zu den Frage 28c, 28e und 28i wird verwiesen. 34. Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen und bis zum Jahr 2030 geschätzten Anteil der von Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland und Europa einwandernden Menschen im Verhältnis zur Bevölkerung in ihren Heimatländern (bitte nach afrikanischem Land und Jahrgang pro Jahr bis inklusive 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)? a) Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt derartige Migrationsbewegungen prognostiziert werden (bitte begründen)? b) Welches sind die Quellen, bzw. wie erhebt die Bundesregierung die potentiellen Migrationszahlen, die in den zentralen Dokumenten des vernetzten Ansatzes genannt werden (bitte begründen)? c) Kann nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt vom Migrationsdruck und dem Bevölkerungswachstum in Afrika auf eine Einwanderung nach Deutschland und Europa in irgendeiner Form geschlossen werden (bitte begründen)? d) Legte man die Empirie seit September 2015 zugrunde, welche Einwanderungszahlen nach Deutschland und Europa ergäben sich dann hinsichtlich obiger Frage, nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 34 bis 34d werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das internationale sowie deutsche und europäische Migrationsgeschehen sowie der Zuzug von Ausländern nach Deutschland unterliegen einer Vielzahl von Einflussfaktoren , deren quantitative Auswirkungen gerade für einen längeren Zeitraum nicht seriös prognostizierbar sind. Die Bundesregierung sieht von derartigen Prognosen daher grundsätzlich ab. 35. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung Migration – beispielsweise von einem afrikanischem und einem nahöstlichen Entwicklungsland nach Deutschland und Europa – entwicklungsfördernd (bitte begründen)? a) Inwiefern ist diese für Entwicklungsländer entwicklungsfördernd (bitte begründen)? Migration kann entwicklungsfördernd wirken, wenn sie sicher, geordnet und regulär (d. h. legal) stattfindet. Durch den Transfer von Wissen und Qualifikationen , Geldtransfers von Migranten in ihre Herkunftsländer und die Mobilisierung von Netzwerken und Kontakten können reguläre Migranten Entwicklungsprozesse in ihren Herkunftsländern vorantreiben. b) Sind Rücküberweisungen in diesem Sinne entwicklungsfördernd (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11e verwiesen. c) Ist diese Migration auch für Deutschland entwicklungsfördernd (bitte begründen )? Gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften kann dabei helfen, den negativen Folgen des demographischen Wandels entgegenzuwirken und einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. d) Welche Auswirkung haben Rücküberweisungen auf die jeweiligen Gastländer wie z. B. Deutschland, aus denen heraus die Rücküberweisungen getätigt werden (bitte begründen)? Eine evidenzbasierte Aussage ist aufgrund mangelnder Datenlage nicht möglich. 36. Welche konkreten Akteure – wie Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen , Wissenschaft, internationale Organisationen, staatliche Akteure und Bürgerinnen und Bürger, die bezüglich der Umsetzung der Agenda 2030 Erwähnung finden (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_ flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 67) – haben sich bereits aktiv an diesem Wandel beteiligt und werden dies nach Kenntnis der Bundesregierung noch tun? a) Gehören Medien bzw. Journalisten zu den Akteuren, die zur Umsetzung der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie des GCM nötig sind (bitte begründen)? b) Welchen Einfluss haben Medien bzw. Journalisten in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf die Umsetzung der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 36a und 36b werden zusammen beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/6967 Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1i bis 1k verwiesen. Eine konkrete Übersicht aller Akteure, die einen Beitrag zu Umsetzung der Agenda 2030 leisten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des inklusiven und auf gemeinsamer Verantwortung basierenden Ansatzes der Agenda 2030 (siehe auch Antwort zu den Fragen 1i bis 1k) stehen alle Staaten und alle Teile der Gesellschaft in der Verantwortung, einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. In diesem Sinne können auch Journalisten friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern und beispielsweise zu der Erreichung von SDG 16 („Unterziel 16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften “) beitragen. c) Welche Instrumente, Hebel, Organisationen, Akteure, Partner, Verträge, Pakte, Vereinbarungen stehen der Bundesregierung für die „Transformation “, den „Wandel“, die Agenda 2030 und des GCM zur Verfügung bzw. teilen das Ziel der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM? Auf die Antwort zu den Fragen 23, 24 und 26 wird verwiesen. Deutschland hat 2016 als eines der ersten Länder beim High-level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) der Vereinten Nationen über die Deutschen Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstattet (siehe hierzu auch www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/HLPF-Bericht_final_DE.pdf) und setzt sich auf internationaler Ebene für die Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2030 ein. Der GCM begrüßt den Beschluss des VN-Generalsekretärs zur Schaffung eines VN-Migrationsnetzwerkes, das die Staaten bei der Umsetzung der Ziele des Paktes unterstützen soll. 37. Kann das Jahr 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Agenda 2030 als Zielzeitpunkt der „Transformation“ und des „Wandels“ betrachtet werden (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 38. Ist das Zusammenfallen des Endes der Milleniums-Entwicklungsziele als Vorläufer der Agenda 2030 bzw. das Anlaufen der Agenda 2030 im September 2015, nach Kenntnis der Bundesregierung, mit der Entscheidung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, ohne Konsultation des Deutschen Bundestages Flüchtlinge aus Ungarn ohne Registrierung und Prüfung des Asylanspruchs nach Deutschland einreisen zu lassen, beabsichtigt gewesen oder steht das Zusammenfallen besagter entwicklungspolitischer Ziele mit besagter Entscheidung der Bundeskanzlerin in einem sonstigen kausalen oder korrelativen Verhältnis (bitte begründen)? Die Bundesregierung weist die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Unterstellungen zurück. Im Übrigen erkennt sie keinerlei Zusammenhang zwischen den in der Fragestellung genannten Punkten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6967 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Angesichts Rückreisepflichtiger, aber nicht -williger in Deutschland, wie wird diese Personengruppe mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel“, die Agenda 2030 sowie den GCM berücksichtig und gehandhabt (bitte begründen)? Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen das Bundesgebiet innerhalb der Ausreisefrist verlassen. Zur Förderung der freiwilligen Ausreise werden im Rahmen der bestehenden Programme Rückkehr- und Reintegrationshilfen auf Antrag gewährt . Die Rückkehr Ausreispflichtiger steht nicht in direktem Bezug mit entwicklungspolitischen Kriterien. Der GCM bekennt sich in seinem Ziel 21 zur Verpflichtung der Staaten, eigene Staatsangehörige rückzuübernehmen sowie zu internationaler Zusammenarbeit, um eine sichere und würdevolle Rückkehr und nachhaltige Reintegration zu ermöglichen. 40. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der „global compact on refugees “ (GCR) im Allgemeinen zu bewerten und einzuordnen (www.unhcr. org/5b3295167) (bitte begründen)? a) Wie ist dieser GCR vor dem Hintergrund seiner Anwendbarkeit und Legitimation in politischer und rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Vergleich zum GCM nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten (bitte begründen)? b) Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennung und Anwendung des GCR durch die Bundesrepublik Deutschland in ökonomischer, kultureller und sozialer Hinsicht auf Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und die Welt insgesamt haben (bitte begründen)? c) Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Nicht-Anerkennung und Nicht-Anwendung des GCR durch die Bundesrepublik Deutschland in ökonomischer, kultureller und sozialer Hinsicht auf Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und die Welt insgesamt haben (bitte begründen)? Die Fragen 40 bis 40c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Bundestagsdrucksache 19/2945, insbesondere auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 13, 25 und 35, sowie auf Informationen unter dem Titel „Der Globale Pakt für Flüchtlinge: Verantwortung tragen, Lasten teilen“ auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www. auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/migration/globaler-fluechtlingspakt/ 2161816) verwiesen. d) Welches ist das Verhältnis des GCR zur „Transformation“, dem „Wandel “, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)? Der Globale Pakt für Flüchtlinge nimmt Bezug auf die Agenda 2030, u. a. in den Paragrafen 9 und 64 (vgl. www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/ 2018/11/GCR_final_GER.pdf). Bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Globalen Pakt für Flüchtlinge und dem GCM wird auf Bundestagsdrucksache 19/2945, insbesondere auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 12, 14 und 35, sowie auf Informationen unter dem Titel „Der Globale Pakt für Flüchtlinge: Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/6967 antwortung tragen, Lasten teilen“ auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/migration/globalerfluechtlingspakt /2161816) verwiesen. 41. Angesichts des Austauschs weißer Professoren und Hochschulmitarbeiter gegen schwarzes Personal an südafrikanischen Universitäten, der als „Transformation “ bezeichnet wird (vgl. Frankfurter Rundschau, 15. November 2018, S. 22), wie ordnet die Bundesregierung diese südafrikanische „Transformation “ mit Hinblick auf den „Wandel“, die Agenda 2030, die diesbezügliche „Transformation“ und den GCM ein (bitte begründen)? a) Wie wertet die Bundesregierung diese südafrikanische „Transformation“ (bitte begründen)? Es sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang keine Fälle bekannt geworden , in denen weiße Stelleninhaber mit dem Ziel der Steigerung des Anteils schwarzafrikanischen akademischen Lehrpersonals entlassen wurden. b) Wird die Bundesregierung auf diese südafrikanische „Transformation“ in irgendeiner Weise reagieren (bitte begründen)? Die Bundesregierung bewertet Maßnahmen positiv, die die Ungerechtigkeiten der Apartheid überwinden und Chancengleichheit befördern. Dazu gehört der kompetenzbasierte sowie diskriminierungsfreie Zugang zu allen Ebenen des Wissenschaftssystems . c) Wenn die Bundesregierung auf diese südafrikanische „Transformation“ in irgendeiner Weise reagieren wird, wie wird diese Reaktion ausfallen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 41b wird verwiesen. d) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeitige Südafrika ein Beispiel für „Transformation“, „Wandel“ und die Agenda 2030 (bitte begründen )? Zur Erreichung der SDGs hat die südafrikanische Regierung eine Entwicklungsstrategie (National Development Plan; NDP) verabschiedet. Die Überwindung von Armut und Ungleichheit bis 2030 ist das Hauptziel des NDPs. Der NDP dient zudem der Umsetzung der Agenda 2063 der Afrikanischen Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333