Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6968 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6489 – Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die GIZ ist eine gemeinnützige GmbH, die sich im vollständigen Besitz des Bundes befindet. Als alleiniger Gesellschafter hat die Bundesregierung eine erhebliche Mitverantwortung für die Personalpolitik und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Dennoch ist die GIZ seit Jahren wegen ihrer Befristungspraxis in der Kritik. Ein beträchtlicher Teil der Belegschaft ist sachgrundlos oder mit Sachgrund befristet beschäftigt. Angesichts der Personalentwicklungskosten, der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Veränderungen des Befristungsrechts stellt sich die Frage, ob die derzeitige Personalpolitik nachhaltig und zeitgemäß ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragen zur Befristung mit und ohne Sachgrund beziehen sich auf das deutsche Arbeitsrecht und deutsche Arbeitsverträge. Daher werden in der Antwort zu den Fragen 2 bis 20 nur deutsche Arbeitsverträge betrachtet. Die nachgefragten Personaldaten liegen in der GIZ nicht alle zum gleichen Stichtag vor. Wo immer Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2018 vorlagen, wurden diese entsprechend angegeben (Fragen 1, 17). Bei den Frage 2, 4 und 6 handelt es sich um Daten, die quartalsweise erhoben werden und zum 31. Dezember 2018 noch nicht vorlagen. Bei diesen Fragen wurden daher die Zahlen zum Stichtag 30. September angegeben. Die in den Fragen 3, 5 und 11 erfragten Zahlen werden nur einmal im Jahr anlässlich des Jahresabschlusses erhoben. In diesen Fällen konnten die Daten nur bis zum 31. Dezember 2017 angegeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz der GIZ von 2013 bis heute jährlich entwickelt; a) wie hoch sind davon die Personalausgaben, und b) wie haben sich die Personalzahlen im Verhältnis dazu entwickelt? Die Fragen 1, 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Abschließende Zahlen zu Umsatz und Personalaufwand für das Jahr 2018 stehen erst nach erfolgtem Jahresabschluss und erfolgter Jahresabschlussprüfung 2018 zur Verfügung. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Umsatz Euro 1.945.238.689 1.959.324.193 2.066.702.332 2.197.433.633 2.344.647.174 / Personalaufwand Euro 687.863.947 747.307.713 794.998.094 856.984.492 971.693.064 / Personen Anzahl 16.510 16.410 17.319 18.260 19.506 20.726** Personen mit deutschem Arbeitsvertrag * Anzahl 5.266 5.150 5.370 5.655 6.058 6.530** Nationales Personal Anzahl 11.244 11.260 11.949 12.605 13.448 14.196 ** Entwicklung der Personalzahlen im Verhältnis zur Umsatzentwicklung Entwicklung – Veränderungen 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Personen -0,6% 5,5% 5,4% 6,8% 6,3%** Umsatz 0,7% 5,5% 6,3% 6,7% / Verhältnis Entwicklung Personal /Entwicklung Umsatz -0,86 1 0,86 1,02 / * Inlandspersonal, entsandtes Auslandspersonal ** vorläufige Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2018 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten bei der GIZ von 2013 bis heute jährlich absolut und Prozentual entwickelt, die Die großen GIZ-Standorte Berlin, Bonn und Eschborn sind mit den übrigen Inlandsstandorten sowie den Auslandsstandorten aufgrund der unterschiedlichen Fallzahlen nicht vergleichbar. Die übrigen Inlandsstandorte und die Auslandsstandorte werden daher in den Fragen 2a) – 2c) jeweils zusammengefasst dargestellt . Die Zahlen zum 31. Dezember 2018 liegen noch nicht vor. Daher wurden für 2018 die zuletzt verfügbaren Zahlen vom 30. September 2018 (3. Quartalsabschluss ) eingefügt. Für alle anderen Jahre gilt jeweils der Stichtag 31. Dezember. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6968 a) befristet ohne Sachgrund, Aufschlüsselung nach Standorten, absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 Eschborn/Frankfurt 351 301 299 389 474 523 Bonn/Bad Honnef 146 116 175 235 292 358 Berlin 104 89 95 119 140 148 Sonstige Inlandsstandorte 24 19 15 19 23 23 Ausland 564 522 570 631 680 683 Gesamtergebnis 1.189 1.047 1.154 1.393 1.609 1.735 Aufschlüsselung nach Standorten; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 Eschborn/Frankfurt -14,2% -0,7% 30,1% 21,9% 10,3% Bonn/Bad Honnef -20,5% 50,9% 34,3% 24,3% 22,6% Berlin -14,4% 6,7% 25,3% 17,6% 5,7% Sonstige Inlandsstandorte -20,8% -21,1% 26,7% 21,1% 0,0% Ausland -7,4% 9,2% 10,7% 7,8% 0,4% Gesamtergebnis -11,9% 10,2% 20,7% 15,5% 7,8% Aufschlüsselung nach Eingruppierung in Vergütungsbänder; absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 BAND 1 24 19 23 24 18 17 BAND 2 190 172 153 202 231 244 BAND 3 272 240 277 364 413 430 BAND 4 629 554 626 695 783 880 BAND 5 53 43 56 91 148 147 BAND 6 21 19 19 17 15 17 TVöD/kein Band 1 Gesamt 1.189 1.047 1.154 1.393 1.609 1.735 Aufschlüsselung nach Eingruppierung in Vergütungsbänder; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 BAND 1 -20,8% 21,1% 4,3% -25,0% -5,6% BAND 2 -9,5% -11,0% 32,0% 14,4% 5,6% BAND 3 -11,8% 15,4% 31,4% 13,5% 4,1% BAND 4 -11,9% 13,0% 11,0% 12,7% 12,4% BAND 5 -18,9% 30,2% 62,5% 62,6% -0,7% BAND 6 -9,5% 0,0% -10,5% -11,8% 13,3% TVöD/kein Band -100,0% Gesamt -11,9% 10,2% 20,7% 15,5% 7,8% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) befristet mit Sachgrund sowie Aufschlüsselung nach Standorten; absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 Eschborn/Frankfurt 322 293 238 231 228 209 Bonn/Bad Honnef 141 143 179 188 175 206 Berlin 122 107 103 104 101 104 Sonstige Inlandsstandorte 15 13 17 14 13 20 Ausland 908 913 888 789 860 945 Gesamtergebnis 1.508 1.469 1.425 1.326 1.377 1.484 Aufschlüsselung nach Standorten; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 Eschborn/Frankfurt -9,0% -18,8% -2,9% -1,3% -8,3% Bonn/Bad Honnef 1,4% 25,2% 5,0% -6,9% 17,7% Berlin -12,3% -3,7% 1,0% -2,9% 3,0% Sonstige Inlandsstandorte -13,3% 30,8% -17,6% -7,1% 53,8% Ausland 0,6% -2,7% -11,1% 9,0% 9,9% Gesamtergebnis -2,6% -3,0% -6,9% 3,8% 7,8% Aufschlüsselung nach Eingruppierungen in Vergütungsbändern; absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 BAND 1 16 6 6 8 6 6 BAND 2 98 88 72 66 46 29 BAND 3 167 150 131 118 133 160 BAND 4 972 1002 1011 887 854 911 BAND 5 200 175 158 201 290 330 BAND 6 40 39 37 42 45 46 BAND 7 7 5 3 1 3 2 BAND 8 1 TVöD/kein Band 7 4 7 3 Gesamt 1.508 1.469 1.425 1.326 1.377 1.484 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6968 Aufschlüsselung nach Eingruppierungen in Vergütungsbändern; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 BAND 1 -62,5% 0,0% 33,3% -25,0% 0,0% BAND 2 -10,2% -18,2% -8,3% -30,3% -37,0% BAND 3 -10,2% -12,7% -9,9% 12,7% 20,3% BAND 4 3,1% 0,9% -12,3% -3,7% 6,7% BAND 5 -12,5% -9,7% 27,2% 44,3% 13,8% BAND 6 -2,5% -5,1% 13,5% 7,1% 2,2% BAND 7 -28,6% -40,0% -66,7% 200,0% -33,3% BAND 8 -100,0% TVöD/kein Band -42,9% 75,0% -57,1% -100,0% Gesamt -2,6% -3,0% -6,9% 3,8% 7,8% c) unbefristet angestellt sind (bitte nach Standorten, Eingruppierung und „Bändern“ aufschlüsseln)? Aufschlüsselung nach Standorten; absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 Eschborn/Frankfurt 1.145 1.169 1.182 1.223 1.321 1.382 Bonn/Bad Honnef 504 493 569 608 612 629 Berlin 179 210 215 244 278 277 Sonstige Inlandsstandorte 155 119 114 113 96 94 Ausland 586 643 711 748 765 774 Gesamtergebnis 2.569 2.634 2.791 2.936 3.072 3.156 Aufschlüsselung nach Standorten; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 Eschborn/Frankfurt 2,1% 1,1% 3,5% 8,0% 4,6% Bonn/Bad Honnef -2,2% 15,4% 6,9% 0,7% 2,8% Berlin 17,3% 2,4% 13,5% 13,9% -0,4% Sonstige Inlandsstandorte -23,2% -4,2% -0,9% -15,0% -2,1% Ausland 9,7% 10,6% 5,2% 2,3% 1,2% Gesamtergebnis 2,5% 6,0% 5,2% 4,6% 2,7% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufschlüsselung nach Eingruppierungen in Vergütungsbänder; absolute Zahlen 2013 2014 2015 2016 2017 09/2018 BAND 1 42 38 34 36 68 62 BAND 2 499 477 503 514 561 550 BAND 3 47 51 48 50 67 96 BAND 4 769 873 955 997 1049 1058 BAND 5 339 358 424 494 605 655 BAND 6 493 501 499 529 544 559 BAND 7 96 100 104 106 110 111 BAND 8 19 14 13 12 12 13 TVöD/kein Band 265 222 211 198 56 52 Gesamt 2.569 2.634 2.791 2.936 3.072 3.156 Aufschlüsselung nach Eingruppierungen in Vergütungsbänder; Prozentuale Entwicklungen ∆ 2013-2014 ∆ 2014-2015 ∆ 2015-2016 ∆ 2016-2017 ∆ 09/2018 BAND 1 -9,5% -10,5% 5,9% 88,9% -8,8% BAND 2 -4,4% 5,5% 2,2% 9,1% -2,0% BAND 3 8,5% -5,9% 4,2% 34,0% 43,3% BAND 4 13,5% 9,4% 4,4% 5,2% 0,9% BAND 5 5,6% 18,4% 16,5% 22,5% 8,3% BAND 6 1,6% -0,4% 6,0% 2,8% 2,8% BAND 7 4,2% 4,0% 1,9% 3,8% 0,9% BAND 8 -26,3% -7,1% -7,7% 0,0% 8,3% TVöD/kein Band -16,2% -5,0% -6,2% -71,7% -7,1% Gesamt 2,5% 6,0% 5,2% 4,6% 2,7% 3. Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich a) befristet verlängert, b) entfristet oder c) endeten mit Vertragsablauf? Die Fragen 3a, 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Vertragsentwicklung für befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2013 2014 2015 2016 2017 a) Befristete Vertragsverlängerungen 1.039 1.195 914 810 913 b) Entfristungen 184 171 227 222 215 c) Austritte mit Vertragsablauf 361 431 342 289 289 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6968 4. In wie vielen Fällen kommt die Öffnungsklausel in § 14 Absatz 2 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anwendung, bzw. wie viele auf vier Jahre sachgrundlos befristete Arbeitsverträge gibt es bei der GIZ, und welchen Prozentualen Anteil haben diese an der Gesamtbelegschaft? Die Anzahl der ohne Sachgrund befristeten Beschäftigten, bei denen die tarifliche Öffnungsklausel zur Anwendung kommt, beträgt zum 30. September 2018 962. Das entspricht bei 6 375 Beschäftigten mit einem deutschen Arbeitsvertrag einem Anteil von 15,1 Prozent. Zum Stichtag 30. September 2018 sind 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vier Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt. Dies entspricht 0,4 Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl . 5. Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich mit Personen abgeschlossen, die mit einer Unterbrechung von a) weniger als einem Jahr, b) einem bis drei Jahren und c) mehr als drei Jahren bereits zuvor schon einmal bei der GIZ beschäftigt waren? Die Fragen 5a, 5b und 5c werden gemeinsam beantwortet. Für 2018 liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht vor, da die GIZ die dafür notwendigen auswertbaren Vertragsdaten erst Anfang 2019 im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 erhebt. 2013: Dauer der Unterbrechung Anzahl Mitarbeiter weniger als 1 Jahr 127 zwischen 1 und 3 Jahre 48 mehr als 3 Jahre 42 Gesamtergebnis 217 2014: Dauer der Unterbrechung Anzahl Mitarbeiter weniger als 1 Jahr 116 zwischen 1 und 3 Jahre 42 mehr als 3 Jahre 45 Gesamtergebnis 203 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2015: Dauer der Unterbrechung Anzahl Mitarbeiter weniger als 1 Jahr 141 zwischen 1 und 3 Jahre 75 mehr als 3 Jahre 71 Gesamtergebnis 287 2016: Dauer der Unterbrechung Anzahl Mitarbeiter weniger als 1 Jahr 152 zwischen 1 und 3 Jahre 91 mehr als 3 Jahre 48 Gesamtergebnis 291 2017: Dauer der Unterbrechung Anzahl Mitarbeiter weniger als 1 Jahr 155 zwischen 1 und 3 Jahre 84 mehr als 3 Jahre 73 Gesamtergebnis 312 6. Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich a) befristet ohne Sachgrund, b) befristet mit Sachgrund und c) unbefristet mit Personen geschlossen, die zuvor als Leiharbeitskräfte beschäftigt waren? Die Fragen 6a, 6b und 6c werden gemeinsam beantwortet. 2013 2014 2015 2016 2017 2018* befristet ohne Sachgrund 4 2 3 23 24 15 befristet mit Sachgrund 0 0 0 0 0 0 unbefristet 0 0 0 0 0 0 * vorläufige Zahlen zum Stichtag 30. September 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6968 7. Wie begründet die Bundesregierung die Zahl der befristet Beschäftigten im Vergleich mit der Zahl der befristet Beschäftigten in der freien Wirtschaft? Die GIZ ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit Projekte mit einer begrenzten Laufzeit von in der Regel maximal drei Jahren umsetzt. Diese Vorhaben sind angepasst auf die spezifischen Anforderungen im jeweiligen Partnerland und dessen Entwicklungsstand und werden eng mit den Partnerregierungen abgestimmt. Auch hat in den letzten Jahren die Komplexität der Themen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit deutlich zugenommen. Um den dadurch erhöhten fachlichen Anforderungen zu entsprechen, rekrutiert die GIZ gezielt kurzfristig spezialisierte Fachkräfte, die in der Regel zunächst befristete Verträge erhalten. Befristete Arbeitsverträge erlauben es daher der GIZ, flexibel und wirtschaftlich auf Anforderungen ihrer Auftraggeber reagieren zu können. 8. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der Befristungspraxis von der Geschäftsleitung der GIZ evaluiert? Die GIZ befasst sich kontinuierlich mit der strategischen Dimension (z. B. Internationalisierung ) der Personalpolitik. Die Befristungspraxis ist dabei die unternehmerische Entscheidung der Geschäftsleitung der GIZ, die sich an den unternehmerischen Herausforderungen orientiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von der Geschäftsleitung der GIZ in Auftrag gegeben, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese hinsichtlich der Befristungspraxis, auch im Vergleich mit anderen international agierenden Beratungsunternehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keine Gutachten zur Befristungspraxis in Auftrag gegeben. Personalentwicklungskosten 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Personalentwicklungskosten bei der GIZ, und aus welchen Kostenblöcken setzen sie sich zusammen? Die Personalentwicklungskosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Obligatorische Einführungsveranstaltungen mit Standardkursen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese kosten zwischen ca. 1 100 Euro für Inlandsbeschäftigte und 3 200 Euro für Auslandspersonal. Hinzu kommen die ausweisbaren Kosten des formellen Lernens (Kurse, e-Learning , Seminare). Diese belaufen sich für die externen Qualifizierungen bzw. Leistungen der hausinternen Akademie auf durchschnittlich ca. 900 Euro pro Jahr pro Mitarbeitender bzw. Mitarbeitendem mit einem deutschen Arbeitsvertrag. Der zentrale Baustein von Personalentwicklung ist kontextbezogenes Lernen aus Erfahrung (on-the-job) bzw. im miteinander und voneinander Lernen (Mentoring, Austausch, Diskussion etc.). Die Kosten dafür sind nicht separat beziffer- und auswertbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Fluktuation bei der GIZ seit 2013 pro Jahr? Die Fluktuationsquote – berechnet nach der sogenannten BDA-Formel der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Fluktuationsquote in Prozent entspricht den Abgängen, geteilt durch den durchschnittlichen Personalbestand multipliziert mit 100) – betrug nach Jahren: 2013 2014 2015 2016 2017 10,6% 12,0% 12,1% 10,5% 9,2% 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für Neueinstellungen (Rekrutierung, Einarbeitung, Onboardingveranstaltungen , Wissenstransfer und Einarbeitung durch Kolleginnen bzw. Kollegen und Führungskraft)? Der Kostenaufwand einer Rekrutierung oder der Einarbeitung hängt von der Bewerberlage insgesamt und individuell vom Kompetenzprofil, der Berufserfahrung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, den Anforderungen der Funktion sowie den Herausforderungen des Einsatzlandes ab. Die durchschnittlichen Kosten bei Neueinstellungen vom externen Arbeitsmarkt betragen ca. 5 000 Euro pro Stellenbesetzung . Für Onboarding, Einarbeitung und Wissenstransfer wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Welchen Zeitraum kalkuliert die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Neueinstellung ein, bis diese vollständig eingearbeitet ist? Eine kalkulatorische Einarbeitungszeit über alle Funktionen und Einsatzkontexte hinweg ist bei der GIZ nicht vorgesehen. Maßgeblich ist der individuelle Lernbedarf , um eine Funktion je nach beruflicher Vorerfahrung und den individuellen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes professionell auszufüllen. Die standardisierten Einführungsveranstaltungen dauern durchschnittlich je nach Funktionsgruppe zwischen einer und drei Wochen (inkl. Auftrags- und Finanzmanagement ). Daneben erfolgt nach 100 Tagen ein anlassbezogenes Mitarbeitergespräch , in dem die Einarbeitung reflektiert und mögliche Lernfelder besprochen werden. Dies wiederholt sich im jährlichen Mitarbeitergespräch. Die GIZ setzt auf permanentes Lernen und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, insofern kann sich entlang der sich verändernden Anforderungen auf einem Arbeitsplatz auch während der Beschäftigungszeit immer wieder individueller Qualifizierungsbedarf ergeben. 14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für eine Vertragsverlängerung? Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis. Derartige Kosten werden von der GIZ nicht erhoben. 15. Welche Erkenntnisse lassen sich aus Gutachten bezüglich des Wissensverlustes durch die Befristungspraxis der GIZ ableiten, die von der Geschäftsleitung der GIZ in Auftrag gegeben wurden? Seitens der Geschäftsleitung der GIZ wurden keine solchen Gutachten in Auftrag gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6968 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Befristungspraxis der GIZ vor dem Hintergrund der Personalentwicklungskosten? Die Nutzung befristeter Arbeitsverträge trägt auf der Grundlage der aktuellen geltenden Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung dazu bei, dass die GIZ ihre Liefer - und Reaktionsfähigkeit aufrechterhalten kann. Dies erfolgt im Sinne ihrer Auftraggeber und unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit. Eine (Um-) Qualifizierung für professionelle Spezialisierungen ist nur mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich. 17. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ, wenn die Entfristungsquoten für Aufgaben im operativen Bereich um auf folgende Werte angehoben werden würden: a) 20 Prozent b) 30 Prozent c) 50 Prozent? Eine Zielquote für Entfristungen existiert bei der GIZ nicht. Eine starre Quotierung entspräche auch nicht den notwendigen Anforderungen an die Unternehmensführung , um auf kurz-, mittel- und langfristige Bedarfe reagieren zu können. Entsprechend dieser Bedarfe bietet die GIZ ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im operativen Bereich im fünften Vertragsjahr befinden, eine Entfristung an. Die Fragen 17 a bis c werden gemeinsam beantwortet. 2018 lag diese Entfristungsquote bei 48,2 Prozent. Eine Quote von 50 Prozent entspräche der Entfristung weiterer fünf Beschäftigter. Genaue wirtschaftliche Folgen lassen sich nicht beziffern. Sie hängen von unterschiedlichen individuellen Faktoren, wie der konkreten Zuordnung zu einem Vergütungsband , den Kosten für eine eventuelle Umqualifizierung usw. ab. 18. Welche Veränderungen würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ im Falle der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Änderungen der Befristungspraxis ergeben? a) Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverträge, und b) wie viele Arbeitsverträge mit Sachgrund müssten im Falle einer Gesetzesänderung aktuell entfristet werden? Ein Referentenentwurf zur Umsetzung des Vorhabens zum allgemeinen Befristungsrecht aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode liegt noch nicht vor. Eine entsprechende Folgenabschätzung ist erst nach dem Vorliegen eines ersten Gesetzentwurfs möglich. 19. Welche Überlegungen und Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von der Geschäftsleitung mit Blick auf die anstehende Gesetzesänderung in Auftrag gegeben, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese hinsichtlich der Befristungspraxis der GIZ und deren finanziellen Folgen im Vergleich zur aktuellen Situation? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seitens der Geschäftsleitung der GIZ hierzu keine Gutachten in Auftrag gegeben. Stattdessen hat die Geschäftsleitung eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Gesetzgebungsprozess verfolgen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die möglichen personalwirtschaftlichen, operativen und wirtschaftlichen Folgen analysieren wird und Vorschläge für eine Anpassung der eigenen Befristungspraxis erarbeiten soll. 20. Welches Kostenrisiko entstünde nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ durch die Veränderungen im Falle der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Änderungen im Befristungsrecht , und wurden bzw. werden diese Risiken von der GIZ durch Rückstellungen abgesichert? Rückstellungen für diesen Zweck wurden bisher nicht gebildet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Verfahren vor Gericht 21. Wie viele Gerichtsverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bezug auf die GIZ seit 2013 jährlich geführt und in wie vielen Verfahren a) hatten diese Entfristung oder Wiedereinstellung zum Gegenstand, b) wurde zu Gunsten der GIZ, c) zu Gunsten der Beschäftigten oder d) mit einem Vergleich entschieden, und wie hoch waren insgesamt die Zahlungen , auf die sich die Konfliktparteien von 2013 bis heute jährlich geeinigt haben? Die Fragen 21a bis 21d werden gemeinsam beantwortet: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren insgesamt 20 12 25 21 13 23 Davon Entfristungsklagen* 12 5 12 15 3 17 Entfristungsklagen zu Gunsten GIZ entschieden 2 1 2 1 3 4 Entfristungsklagen zu Gunsten Kläger/in entschieden 3 2 0 5 0 0 Vergleich 7 2 10 9 0 6 Davon Kündigungsschutzklagen** 3 2 2 1 4 5 Kündigungsschutzklagen zu Gunsten GIZ entschieden bzw. Klagerücknahme 2 0 1 0 1 1 Kündigungsschutzklagen zu Gunsten Kläger/in entschieden 0 0 0 0 0 0 Vergleich 1 2 1 1 3 3 Sonstige arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren 5 5 11 5 6 1 Zahlungen GIZ in Euro*** 102.200 265.308 269.892 212.668 191.788 168.600 * 7 Entfristungsklagen sind zum Stand 31. Dezember 2018 noch nicht rechtskräftig entschieden. ** 1 Kündigungsschutzklage ist zum Stand 31. Dezember 2018 noch nicht rechtskräftig entschieden. *** Betreffen nur Entfristungs- und Kündigungsschutzklagen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6968 22. Wie viele Gerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Arbeitnehmervertretungen der GIZ von 2013 bis heute jährlich geführt und endeten a) zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen, b) zu Gunsten der Beschäftigten oder c) mit einem Vergleich? Fragen 22a bis 22c werden gemeinsam beantwortet: Die GIZ hat für jeden Betrieb (Berlin, Bonn, Eschborn) einen örtlichen Betriebsrat . Aus diesen setzt sich der sog. Gesamtbetriebsrat für übergeordnete oder mandatierte Belange (§ 50 BetrVG) zusammen. Gerichtsverfahren gegen Arbeitnehmervertretungen der GIZ Jahr Örtliche Betriebsräte Gesamtbetriebsrat 2013 / / 2014 Vier Verfahren, drei endeten durch Erledigungserklärung , eines durch Vergleich / 2015 / Ein Verfahren endete durch Vergleich 2016 Ein Verfahren zugunsten des Betriebsrats / 2017 Ein Verfahren beendet durch Erledigungserklärung / 2018 / / Kontrollen/Bußgelder 23. Wie oft wurde die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2013 bis heute jährlich kontrolliert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die GIZ als Inhaberin einer befristeten Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2016 von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Die Deutsche Rentenversicherung hat innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die GIZ 2015 und 2016 geprüft. Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hat es in dem angefragten Zeitraum nicht gegeben. 24. Wie viele und welche Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 23 genannten Kontrollbehörden von 2013 bis heute jährlich festgestellt, und wie hoch waren die jährlich verhängten Bußgelder? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 keine bußgeldrelevanten Verstöße festgestellt. Es wurde erlaubnisrechtlich beanstandet, dass die Anzahl der zulässigen Verlängerungen von sachgrundlosen Befristungen gemäß § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in drei Fällen überschritten wurde, in vier Fällen arbeitsvertragliche Vereinbarungen über die Art und Höhe der Vergütung in verleihfreien Zeiten fehlten und in bis zu vier geprüften Fällen in Überlassungsverträgen die nach § 12 Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erforderlichen Angaben fehlten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6968 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei den Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2015 und 2016 keine bußgeldrelevanten Verstöße festgestellt. 25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gegen die GIZ von 2013 bis heute jährlich vor Gericht verhängten Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im angefragten Zeitraum keine Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen gegen die GIZ vor Gericht verhängt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333