Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6971 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6396 – Bundesmonopolverwaltung für Branntwein V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Gesetz zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und weiterer Gesetze vom 10. März 2017 wurde beschlossen, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zum 31. Dezember 2018 aufzulösen. Dies wurde notwendig, nachdem mit Ablauf des 31. Dezember 2017 das Branntweinmonopolgesetz insgesamt außer Kraft getreten ist und damit das Branntweinmonopol vollständig abgeschafft wurde. 1. Wie weit ist der Auflösungsprozess der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein? Wie im Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz vom 10. März 2017 vorgesehen, wurden bis zum 31. Dezember 2018 die noch vorhandenen Auflösungs - und Abwicklungsaufgaben erledigt. 2. Welche Tätigkeiten haben die noch vorhandenen Mitarbeiter im Jahr 2018 erfüllt? Was waren ihre Aufgaben? Die Beschäftigten haben weiterhin die notwendigen fachlichen, haushalterischen, organisatorischen und personellen Aufgaben zur Abwicklung der Behörde im Jahre 2018 wahrgenommen. Insbesondere erfolgten Rückforderungen von überzahltem Branntweinübernahmegeld aus Brennverfahren, die vor dem 1. Januar 2018 zu Unrecht unter Abfindungsvergünstigung durchgeführt worden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6971 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Finanzbuchhaltung hat Lieferantenrechnungen bearbeitet, das Rest-Anlagevermögen verwertet und alle Personenkonten abgerechnet. Aufgaben fielen auch noch hinsichtlich der bereits der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergebenen Betriebe an (Klärung von Vertragsfragen und Auskünfte über die jeweilige Liegenschaft). Im ehemaligen Betrieb in Neu-Isenburg lagerte der größte Teil des umfangreichen Archivs der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) sowie die Altakten der Reichsmonopolverwaltung. Die komplette Auflösung des Archivs in Neu-Isenburg sowie Teilen des in der Hauptverwaltung befindlichen Aktenlagers wurde im Laufe des Jahres 2018 abgeschlossen. 3. Ist es zu Entlassungen von Mitarbeitern gekommen? Wenn ja, von wie vielen? Es wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. 4. Wie viele Mitarbeiter wurden versetzt, und wohin? Seit 2014 wurden 75 Beschäftigte (74 Beschäftigte zur Zollverwaltung und eine Beschäftigte zum Deutschen Wetterdienst) versetzt. 5. Wo werden die verbleibenden Mitarbeiter der Monopolverwaltung zukünftig eingesetzt (bitte nach Behörde und Personenzahl aufschlüsseln)? Von den verbleibenden 31 Beschäftigten der BfB befinden sich fünf Beschäftigte bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und bei drei Beschäftigten ruht das Arbeitsverhältnis, da sie befristete Erwerbsminderungsrenten beziehen. Die verbleibenden 23 noch aktiven Beschäftigten sind am 1. Januar 2019 in die Zollverwaltung versetzt (davon 21 Beschäftigte in die Generalzolldirektion und zwei Beschäftigte zum Hauptzollamt Dresden) werden. 6. Welchen zukünftigen Verwendungszweck plant die Bundesregierung für den Hauptsitz der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein? Die ehemalige Liegenschaft der BfB, Sitz der Hauptverwaltung am Friedrichsring 35 in Offenbach am Main wurde bereits zum 1. Januar 2012 auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen. Die Liegenschaft wird zurzeit und auch zukünftig vollumfänglich und ausschließlich von der Generalzolldirektion mit ihren Direktionen I, II, IV und IX sowie den Hauptzollämtern Darmstadt und Gießen genutzt. 7. Wie lange hat sich die Bundesregierung die Domain bfb-bund.de gesichert? Die Domain „bfb-bund.de“ wurde zum 31. Dezember 2018 gekündigt. 8. Welche Vermögenswerte bestehen noch innerhalb der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein? Aktuell bestehen noch ein Anlagevermögen von rund 8 000 Euro (Restbuchwerte ) und ein Bankguthaben von rund 2 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6971 9. Was passiert mit noch vorhandenen Vermögenswerten? Das Anlagevermögen, in der Hauptsache Büro- und Geschäftsausstattung, wurde zum 1. Januar 2019 an die Generalzolldirektion übertragen. Das Bankguthaben wurde per 27. Dezember 2018 an die Bundeskasse Halle überwiesen und damit dem Bundeshaushalt zugeführt. 10. Wie viel hat den Bund die Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gekostet? Rest und Abwicklungsaufgaben wurden durch die wenigen Beschäftigten der BfB erledigt, die im Jahr 2018 noch nicht an andere Behörden abgeordnet bzw. versetzt , in der Freistellungsphase der Altersteilzeit waren oder Erwerbsminderungsrente bezogen. Soweit durch diese Beschäftigten Restaufgaben erledigt wurden, sind keine zusätzlichen Kosten der Abwicklung angefallen. Ein Teil der Abwicklungsaufgaben (insbesondere Aktenarchivierung) wäre zu einem späteren Zeitpunkt auch bei einem Weiterbetrieb angefallen. Tatsächlich zusätzlich anfallender Abwicklungsaufwand (z. B. Abrechnung der Personenkonten) wurde nicht gesondert erfasst. 11. Welche Auswirkungen hat die Auflösung der Bundesmonopolverwaltung nach Ansicht der Bundesregierung auf die Hege und Pflege von Streuobstwiesen ? Die Bundesregierung verfügt über keine amtliche Statistik zur Entwicklung der Streuobstwiesenflächen in Deutschland in den letzten Jahren bzw. im Jahre 2018, dem ersten Jahr nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333