Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6973 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6707 – Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Angaben des Auswärtigen Amts (AA) kooperiert Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 1992 mit der Republik Moldau. Insgesamt habe „Deutschland in dieser Zeit über 143,1 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau bereitgestellt“. Die letzten Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusammenarbeit hätten im April 2017 stattgefunden, dabei habe „die Bundesregierung der moldauischen Regierung zusätzliche 14 Mio. Euro für bilaterale Entwicklungsmaßnahmen“ zugesagt. Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit seien laut AA „Demokratie, Zivilgesellschaft , öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung“ sowie die Förderung einer „Nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung“ (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/moldau-node/-/201938). Die Republik Moldau gehört nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach wie vor zu den ärmsten Ländern Europas. Etwa 3,5 Millionen Menschen leben nach GIZ-Angaben in dem südosteuropäischen Binnenstaat, mehr als die Hälfte davon in ländlichen Regionen (www.giz.de/de/weltweit/293.html) Indessen erhob der Präsident der Republik Moldau, Igor Dodon, bereits im vergangenen Jahr schwere Vorwürfe gegen Beamte und hochrangige Politiker seines Landes. Diese hätten, so Igor Dodon gegenüber verschiedenen Medien, „hunderte Millionen“ von europäischen Fördermitteln „gestohlen“. Gegenüber „WELT.de“ äußerte Igor Dodon unter anderem: „Wie sollen Bürger in Deutschland , die in einfachen Wohnungen leben, verstehen, dass ihre Steuergelder in die Republik Moldau geflossen sind, wo korrupte Politiker das Geld dazu verwendet haben, sich Schlösser in Deutschland zu kaufen?“ (www.welt.de/print/ die_welt/politik/article163419430/Die-EU-hat-Korruption-bei-uns-geduldet.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6973 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Erfolge in der deutsch-moldawischen Entwicklungszusammenarbeit? Die Bundesregierung beurteilt die Bilanz der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau insgesamt positiv. 2. Welche drei Projekte aus dem Bereich der deutsch-moldawischen Entwicklungszusammenarbeit beurteilt die Bundesregierung als besonders erfolgreich und beispielhaft? Exemplarisch für die insgesamt erfolgreiche Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau können zwei Vorhaben zur Unterstützung kleinerer Kommunen – Dörfer und Kleinstädte – im Bereich der Sozialinfrastruktur für Kinder, Jugendliche und Senioren, sowie bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung genannt werden. Die Kommunen reichen hierzu qualifizierte Projektvorschläge ein und leisten einen Eigenbeitrag. Ein weiteres Beispiel findet sich in der dualen Berufsausbildung: Ein Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit kooperiert mit zwölf Wirtschaftsverbänden aus unterschiedlichen Sektoren, deren Mitglieder entweder bereits dual ausbilden oder das Angebot einer dualen Ausbildung vorbereiten. Hier wird unter anderem die Akkreditierung der Bildungsträger, Qualitätssicherung und Zertifizierung unterstützt. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass seit 2017 knapp 900 Ausbildungsplätze in dualen Ausbildungsgängen eingerichtet werden konnten. Hervorzuheben ist dabei auch der hohe Frauenanteil von über 40 Prozent . 3. Welche Projekte aus dem Bereich der deutsch-moldawischen Entwicklungszusammenarbeit beziehen sich speziell auf die Korruptionsbekämpfung? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wirkungsgrad der Projekte aus dem Bereich der deutsch-moldawischen Entwicklungszusammenarbeit, die sich speziell auf die Korruptionsbekämpfung beziehen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Korruption ist ein Risiko, das bei der Durchführung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt berücksichtigt wird. Bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sorgen die damit beauftragten Durchführungsorganisationen durch enge Begleitung, laufende Projektprüfungen, Evaluierungen und Revisionen dafür, die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, auch durch eigene Compliance-Abteilungen. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatz durch Auszahlung nach Projektfortschritt, sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft. In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Moldau gibt es derzeit keine Projekte, die sich ausschließlich auf Korruptionsbekämpfung beziehen. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Korruption in der Republik Moldau? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/3301 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6973 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschlagung deutscher Fördermittel durch hohe Beamte und hochrangige Politiker in der Republik Moldau? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Unterschlagung deutscher Fördermittel durch hohe Beamte und hochrangige Politiker in der Republik Moldau vor. Bei bilateralen deutschen Fördermitteln handelt es sich vorrangig um Projektmittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen der Korruptionsprävention wird dabei stets auf eine ordnungsgemäße Mittelverwaltung geachtet (vgl. Antwort zu den Fragen 3 und 4). Im Zuge der Mittelverwaltung erhalten moldauische Beamte oder Politiker keinen Zugriff auf diese Gelder. Diese fließen ausschließlich in konkrete Projekte in Gemeinden, so dass die Menschen unmittelbar profitieren. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des moldawischen Präsidenten , Igor Dodon, dass „korrupte Politiker das Geld dazu verwendet haben, sich Schlösser in Deutschland zu kaufen“? 8. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die schwerwiegenden Anschuldigungen des moldawischen Präsidenten zu untersuchen, und mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Aussagen des Staatspräsidenten der Republik Moldau, Igor Dodon betreffen insbesondere die Gewährung von allgemeinen Budgethilfen durch die EU. Zu deren Verwendung hat der Europäische Rechnungshof am 1. September 2016 einen Bericht vorgelegt, nach dem die EU-Hilfen nur teilweise zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung beigetragen haben. Danach ließen sich einige der beobachteten Mängel durch externe Faktoren erklären, andere seien auf Schwächen bei der Konzeption und Umsetzung der geprüften Programme und Projekte zurückzuführen . Auch vor dem Hintergrund dieses Berichts (abrufbar unter www.eca. europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_13/SR_MOLDOVA_EN.pdf) hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass Budgethilfe künftig nicht mehr gewährt und finanzielle Unterstützung, z. B. die makrofinanzielle Hilfe, mit strengeren Bedingungen, auch im Bereich der Korruptionsbekämpfung , verknüpft wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333