Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6985 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6530 – Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni dieses Jahres wurde Deutschland von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in den VN-Sicherheitsrat gewählt und erhielt dabei die Stimmen von 184 der 193 Mitgliedstaaten. Damit wird Deutschland ab Januar 2019 für zwei Jahre einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat inne haben und über alle maßgeblichen Themen der internationalen Politik mitentscheiden (www.zeit.de/ politik/ausland/2018-06/vereinte-nationen-un-sicherheitsrat-deutschland-sitzvollversammlung ). Im Zuge der Bewerbung haben die Koalitionsfraktionen als auch die Bundesregierung ihre Ziele und Prioritäten für den VN-Sicherheitsrat dargelegt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beinhaltet einige dieser Ziele und Prioritäten. Neben der strategischen Ausrichtung für freiwillige VN-Beiträge und ihrer Erhöhung haben die Koalitionsfraktionen darin auch beschlossen, dass Deutschland mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen soll. Der Beschluss des Deutschen Bundestages „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhafte friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) umfasst Leitlinien und Ziele Deutschlands für den nichtständigen VN- Sicherheitsratssitz von 2019 bis 2020. Hier werden neben der Konfliktprävention auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, Schutz der Menschenrechte , globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder und bewaffnete Konflikte , Frauen, Frieden und Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Ziele benannt. Des Weiteren hat die Bundesregierung und allen voran der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas seit der Regierungsbildung im März 2018 unermüdlich von der Krise des Multilateralismus und Deutschlands Verantwortung für den Erhalt der multilateralen, liberalen und regelbasierten Weltordnung gesprochen. Wesentlicher Bestandteil dieser Rolle ist die angekündigte „Allianz der Multilateralisten “ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-allianz-multilateralisten/ 2129908). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Vorbereitung auf die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im VN- Sicherheitsrat und insbesondere in Bezug auf den Vorsitz Deutschlands im VN- Sicherheitsrat im April 2019 und voraussichtlich Juni 2020 stellen sich daher mehrere Fragen. 1. Welche Ziele will die Bundesregierung im Zuge des deutschen nichtständigen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 erreichen, und wie priorisiert die Bundesregierung diese Ziele? Die Mitarbeit Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem nach der VN-Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit obliegt, ist ein konkreter Beitrag zur Stärkung der regelbasierten multilateralen Ordnung. Während der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 will die Bundesregierung zur Lösung der Krisen auf seiner Tagesordnung beitragen. Die Bundesregierung strebt an, dass der Sicherheitsrat einen stärkeren Fokus auf Konfliktprävention, nachhaltige Friedenssicherung und Stärkung eines umfassenden Ansatzes für die Lösung und Verhinderung von Konflikten legt. Dazu gehören auch die stärkere Berücksichtigung von Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit, der Schutz von Frauen und die Stärkung ihrer Rolle in Friedensprozessen im Rahmen der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“, die Beachtung der Interdependenz von Menschenrechten und Sicherheit, die Stärkung von Abrüstung und Rüstungskontrolle wie auch Sicherheitsherausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen sowie die Stärkung des humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer und die Wahrung des humanitären Raums. Diese Prioritäten stehen im Einklang mit dem deutschen Engagement in den Vereinten Nationen insgesamt. 2. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ziele, und mit welchen strategischen Partnern können diese Ziele erreicht werden (bitte die Fragen 1 und 2 nicht zusammen beantworten)? Die Bundesregierung betrachtet die in der Antwort zu Frage 1 benannten thematischen Prioritäten als Querschnittsthemen. Sie wird darauf hinwirken, dass der Sicherheitsrat diese Fragen in seinen Beratungen und in den von ihm angenommenen Texten angemessen berücksichtigt („Mainstreaming“). Die Bundesregierung zielt auf eine frühzeitige und vorausschauende Behandlung entstehender Krisen durch den Rat und verstärkt die Allianzenbildung mit Partnern ähnlicher Schwerpunktsetzung. Partner sind neben den anderen Mitgliedern des Sicherheitsrats und unseren EU-Partnern auch regionale Akteure mit Einfluss auf Konfliktverläufe und -lösung. Die Bundesregierung steht in intensiven Konsultationen mit allen Mitgliedern des Sicherheitsrats und wirbt im Rahmen ihrer politischen Arbeit um Unterstützung für ihre prioritären Querschnittsthemen. Dazu nutzt sie unter anderem die entsprechenden Freundesgruppen (etwa ‚Human Rights Caucus‘, ‚Focal Point Network Women, Peace and Security‘ oder die gemeinsam mit Nauru 2018 gegründete Freundesgruppe ‚Klima und Sicherheit‘). Die Bundesregierung setzt gerade zu Themen wie „Klima und Sicherheit“ oder „Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Bemühungen der zu Ende 2018 aus dem Rat ausgeschiedenen EU-Partner Niederlande und Schweden fort und steht daher mit ihnen in besonders engem Austausch. Die Arbeit der Bundesregierung im Sicherheitsrat zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ziele ist eingebettet in ihr vielfältiges Engagement zur nachhaltigen Lösung von Konflikten weltweit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6985 3. Welche Ziele will die Bundesregierung insbesondere im Rahmen des deutschen Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat erreichen, den Deutschland voraussichtlich im April 2019 und im Juni 2020 innehaben wird, und wie priorisiert die Bundesregierung diese Ziele? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ziele werden sowohl im Rahmen der regelmäßigen und anlassbezogenen Befassungen des Rates mit den Krisen auf seiner Tagesordnung verfolgt, als auch in den Monaten, in denen Deutschland den Vorsitz des Sicherheitsrates innehaben wird. So plant die Bundesregierung, im April 2019 unter anderem die Themen „Schutz vor sexueller Gewalt in Konflikten “ als Teil des deutschen Engagements für die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ sowie Stärkung des humanitären Völkerrechts und Wahrung des humanitären Raums zu behandeln. Für den deutschen Vorsitz im Sicherheitsrat im Juni oder Juli 2020 strebt die Bundesregierung an, einen Schwerpunkt auf die Sicherheitsimplikationen des Klimawandels zu legen. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch während des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in die Beratungen zu stärken. 4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Ziele (bitte die Fragen 3 und 4 nicht zusammen beantworten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Welche konkreten Projekte plant die Bundesregierung im Zuge des deutschen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 umzusetzen, und welche Vorbereitungen wurden zur Projektumsetzung bereits getroffen? Die Bundesregierung zieht für die deutsche Mitgliedschaft die Nutzung aller dem Sicherheitsrat zur Verfügung stehenden Handlungsformen in Betracht. Dazu gehören Resolutionen, Vorsitzerklärungen und Presseerklärungen des Sicherheitsrats ebenso wie formelle und informelle Befassungen des Gremiums, daneben auch begleitende Veranstaltungen der Bundesregierung in New York und an anderen Orten. So bereitet die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit der Dominikanischen Republik als Vorsitz des Sicherheitsrats im Januar 2019 eine Sicherheitsratssitzung zum Thema „Umgang mit den Auswirkungen von klimawandelbezogenen Naturkatastrophen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit “ vor. Außerdem plant sie ebenfalls für den Januar 2019 eine Einladung zu einer informellen Sitzung (sogenanntes Arria-Format) zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Als Ausdruck der engen deutsch-französischen Zusammenarbeit ist zudem die gemeinsame Gestaltung der aufeinanderfolgenden französischen und deutschen Vorsitze im März und April 2019 in Planung. Weitere Projekte wird die Bundesregierung entlang der sich kurzfristig entwickelnden Tagesordnung des Sicherheitsrats und den inhaltlichen Schwerpunkten der Bundesregierung und in Abstimmung mit allen relevanten Partnern planen und umsetzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um sich auf den Sitz im VN-Sicherheitsrat vorzubereiten (bitte konkret benennen)? Neben den in der Antwort zu den Fragen 8 bis 10 dargestellten Maßnahmen zum prioritären Einsatz personeller Ressourcen oder deren Verstärkung hat die Bundesregierung intensive weitere vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Dazu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gehörten zahlreiche Haus- und Ressortbesprechungen, Beratungen mit der Zivilgesellschaft , die Einbeziehung der Expertise unter anderem des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) und des VN-politischen Beirats der Bundesregierung sowie Fortbildungen des in der Gestaltung der Sicherheitsratsmitgliedschaft eingesetzten Personals zu den Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Zeit von Oktober bis Dezember 2018, in der die neu gewählten Mitglieder den Beratungen des Sicherheitsrats als Beobachter beiwohnen konnten, für die Finalisierung sicherheitsratsspezifischer Arbeitsabläufe genutzt. Die Bundesregierung hat in dieser Zeit die Konsultationsprozesse zu Fragen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats mit den anderen Mitgliedern des Sicherheitsrats noch einmal intensiviert. 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Absprache mit ihren europäischen Partnern unternommen, um die deutsche Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat vorzubereiten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere zur Koordination und Absprache der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat mit Frankreich und Großbritannien getroffen? Die Bundesregierung hat in Vorbereitung der Mitgliedschaft in einem intensiven Austausch mit den zum 31. Dezember 2018 aus dem Sicherheitsrat ausgeschiedenen EU-Partnern Niederlande und Schweden die Erfahrungsweitergabe auf Arbeits - und politischer Ebene sichergestellt. Mit dem Vereinigten Königreich und Frankreich hat die Bundesregierung in den Monaten seit der Wahl Deutschlands in den Sicherheitsrat mehrfach hochrangig zu VN-Themen konsultiert und direkte Kontakte auf allen relevanten Ebenen vertieft, um diese während der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat zu nutzen. Ebenso steht die Bundesregierung mit den EU-Partnern Belgien und Polen, die 2019 gemeinsam mit Deutschland als gewählte Mitglieder im Sicherheitsrat mitarbeiten werden, sowie mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) in intensivem Austausch. Seit Ende 2018 nimmt Deutschland bereits an den halbjährlichen Treffen der EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat auf Hauptstadtebene teil. 8. Welchen zusätzlichen Personalbedarf veranschlagt die Bundesregierung für den zweijährigen Sitz im VN-Sicherheitsrat für eine optimale Wahrnehmung der Aufgaben und Umsetzung der Strategie (bitte nach Stellenanzahl und Funktionen aufschlüsseln)? 9. Welche Personalerhöhung ist für den zweijährigen Sitz im VN-Sicherheitsrat beim Auswärtigen Amt vorgesehen (bitte nach Stellenanzahl und Funktionen aufschlüsseln)? 10. An welchen Standorten wird zusätzlicher Personalbedarf benötigt (bitte nach Land, Abteilung, Funktion und Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Die Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stellt eine prioritäre Gemeinschaftsaufgabe der Bundesregierung dar, die die Mitwirkung der jeweils fachlich betroffenen Ressorts sowie vieler Arbeitseinheiten in der Zentrale des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen erfordert. Die hierfür benötigten Kapazitäten werden durch Umschichtung und Priorisierung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6985 entsprechenden Aufgaben in den betroffenen Abteilungen und Arbeitseinheiten zur Verfügung gestellt. Außerdem werden zusätzliche Dienstposten im Rahmen verfügbarer Ressourcen zugewiesen. Folgende zusätzliche Dienstposten sind vorrangig zur Erledigung der sich aus der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat ergebenden Verpflichtungen eingerichtet worden : drei Dienstposten für Referentinnen oder Referenten in der Abteilung für Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle des Auswärtigen Amts in Berlin; vier Dienstposten für Referentinnen oder Referenten und drei Dienstposten für Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter an der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York; darunter einer im Militärattaché-Stab und ein Mitarbeiter, der aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat (BMI) versetzt wurde; fünf Dienstposten für lokal Beschäftigte an der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York. Auch bei der Zuweisung eines zusätzlichen Dienstpostens für eine Referentin oder einen Referenten an der Botschaft Addis Abeba als Sitz der Afrikanischen Union steht die Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheitsratsmitgliedschaft im Vordergrund. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Personen waren und sind an der deutschen Vertretung bei den VN in New York beschäftigt, und wie sieht die Planung für die Jahre 2019 und 2020 aus (bitte genaue Angaben zu den Stichtagen 1. Juli 2017, 1. Januar 2018, 1. Juli 2018, 1. Januar 2019, 1. Juli 2019, 1. Januar 2020, 1. Juli 2021 mit Zugehörigkeit zu den jeweiligen Bundesministerien machen)? Stichtag Bedienstete gesamt (alle Laufbahnen) Davon aus folgenden Ministerien (ohne gesonderte Erfassung des AA) 01.07.2017 120 BMF: 2 BMI: 1 BMVg: 3 BMWiEn: 3 BMUB: 1 01.01.2018 110 BMF: 2 BMI: 1 BMVg: 3 BMWiEn: 3 BMUB: 1 01.07.2018 113 BMF: 2 BMI: 1 BMVg: 3 BMWiEn: 3 BMU: 1 01.01.2019 122 BMF: 2 BMI: 2 BMVg: 4 BMWiEn: 3 BMU: 1 Die angegebenen Beschäftigenzahlen geben die zum Stichtag tatsächlich an der Ständigen Vertretung beschäftigten Personen wieder. Es kann etwa im Zuge von Versetzungen und Postenübergaben zu Abweichungen von der Dienstpostenzahl kommen, insbesondere wegen temporärer Überlappungen oder Vakanzen. Die Zahlen zu den in der Zukunft liegenden Stichtagen können noch nicht benannt werden. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 12. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Gleichstellung von Frauen im VN-System zu fördern? Die Gleichstellung der Geschlechter gehört zu den fundamentalen Werten, für die sich Deutschland im VN-System einsetzt. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass der VN-Generalsekretär 2017 einen neuen Vorstoß zur Verbesserung der Chancen von Frauen im VN-System unternommen hat („UN system wide strategy on gender parity“) und es insbesondere im Personalbereich der Vereinten Nationen bereits erste Fortschritte in dieser Richtung gibt. Die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wird eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung während der Mitgliedschaft im VN- Sicherheitsrat sein. Die Bundesregierung wird in den kommenden zwei Jahren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6985 auf die weitere Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat hinarbeiten und sich für ihre Fortentwicklung einsetzen. Die Bundesregierung wird zudem den Ko-Vorsitz der informellen Expertengruppe des Sicherheitsrats zu diesem Thema übernehmen und sich für ein verbessertes „Mainstreaming“ etwa bei Krisenbefassungen und Mandatsverlängerungen einsetzen . Zudem wird die Bundesregierung die Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen sowie an Friedens- und Mediationsprozessen während der Zeit im Sicherheitsrat insbesondere auch bei regionalen und länderspezifischen Befassungen aktiv zur Sprache bringen. Um die Beteiligung von Frauen bei den Beratungen des Sicherheitsrats zu erhöhen, wird die Bundesregierung unter anderem die verstärkte Teilnahme von Berichterstatterinnen aus der Zivilgesellschaft vorantreiben . Im April 2019 wird die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Präsidentschaft des Sicherheitsrats die jährliche offene Sicherheitsrats-Debatte zu sexualisierter Gewalt in Konflikten organisieren. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 13. Wie plant Deutschland konkret, seine freiwilligen VN-Beiträge „strategischer auszurichten und zu erhöhen“, wie im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) aufgeführt, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung derzeit mit ihren Zahlungen ? Die Bundesregierung wird auch weiterhin nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Umfang und die Höhe freiwilliger Leistungen an die Vereinten Nationen, ihre Fonds, Programme und Sonderorganisationen konsequent an den außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Deutschlands ausrichten und sowohl im Rahmen der Projektsteuerung als auch durch die Mitwirkung in entsprechenden Aufsichtsgremien auf Kohärenz von Mitteleinsatz, Ergebnissen sowie Strukturen und Verfahren achten. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen , global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/4763). 14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung derzeit mit ihren Zahlungen, und in welche Richtung sollen sich diese verändern? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Für welche Organisationen der Vereinten Nationen will die Bundesregierung mehr Geld geben, und mit welchen Beiträgen plant die Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020? Die Bundesregierung wird auch in den Jahren 2019 und 2020 Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, insbesondere an die Vereinten Nationen sowie ihre Sonderorganisationen gemäß der jeweils gültigen Beitragsskala zahlen. Diese sieht für Deutschland hinsichtlich der Pflichtbeiträge für den VN-Haushalt für den Zeitraum 2019 bis 2021 einen Beitragssatz in Höhe von 6,09 Prozent vor. Da die Höhe der jeweiligen Haushalte zum Teil noch nicht feststeht und die Beitragsskalen für die Haushalte von Sonderorganisationen im VN-System noch aktualisiert werden, lassen sich die zu leistenden Beträge derzeit noch nicht beziffern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Höhe freiwilliger Leistungen an die Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen hängt insbesondere vom Ergebnis der noch laufenden Bedarfsermittlungen der Vereinten Nationen ab. 16. Wie plant die Bundesregierung die Abstimmung und Koordination mit den europäischen Staaten in Bezug auf Entscheidungen im VN-Sicherheitsrat? Die Bundesregierung beabsichtigt, den deutschen Sitz im Sicherheitsrat europäisch zu gestalten und auf kohärentes Auftreten der EU-Mitglieder im Sicherheitsrat hinzuwirken. Daher stimmt sich die Bundesregierung innerhalb der EU und insbesondere mit den übrigen EU-Mitgliedern im Sicherheitsrat eng ab. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen ist über die regelmäßigen Sitzungen der EU-Mitgliedstaaten in New York (sogenannte ‚Artikel 34‘-Treffen, benannt nach dem entsprechenden Artikel des Vertrags von Lissabon) in die Abstimmung unter allen EU-Mitgliedstaaten zu Themen des Sicherheitsrates eingebunden. Die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen wird regelmäßig die monatlich unter den EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat rotierende Rolle des sogenannten „briefer of the month“ übernehmen, der die gegenwärtig nicht im Sicherheitsrat vertretenen EU-Mitgliedstaaten nach geschlossenen Sitzungen des Sicherheitsrats über den Sitzungsverlauf unterrichtet . Zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat findet ein enger Austausch auf Ebene der Ständigen Vertreter ebenso wie auf Ebene der Politischen Koordinatoren der Ständigen Vertretungen statt, um gemeinsame Haltungen zu Themen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats zu entwickeln wie auch prioritäre Themen in der Arbeit des Sicherheitsrates zu verankern. Mit den EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat besteht auch auf Hauptstadtebene ein kontinuierlicher und intensiver Austausch. Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat wurde in den letzten Monaten intensiviert, unter anderem durch die verstärkte Nutzung des Instruments gemeinsamer Presseerklärungen der EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat. 17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kooperation zwischen VN und Europäischer Union zu fördern, und welche Synergien können aus Sicht der Bundesregierung mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2020 mit der parallelen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 erreicht werden? Die EU arbeitet in allen Arbeitsgebieten der Vereinten Nationen – Entwicklung, Menschenrechte, Frieden und Sicherheit – eng mit den VN zusammen. Im Bereich Frieden und Sicherheit sind Missionen der VN und der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) häufig mit komplementären Aufgaben in denselben Krisengebieten eingesetzt. Auch mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft 2020 strebt die Bundesregierung an, mit der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat einen europäischen Mehrwert zu erzielen. Der Einsatz für eine regelbasierte, multilaterale Ordnung wird zentraler Aspekt sowohl der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat als auch der EU-Ratspräsidentschaft sein. Synergien strebt die Bundesregierung auch bei Schwerpunktthemen der Sicherheitsratsmitgliedschaft an, wie beispielsweise den Auswirkungen des Klimawandels auf Fragen der internationalen Sicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6985 18. Wie plant die Bundesregierung, den von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der „FAZ“ erwähnten (6. Juni 2018) mittelfristigen Vorschlag, die nichtständigen Sitze der EU-Mitglieder im Sicherheitsrat zu europäischen Sitzen zu entwickeln, während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat voranzubringen? Die Bundesregierung wirbt auch gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat für eine einheitliche Stimmabgabe und verstärkte Nutzung des Instruments gemeinsamer Presseerklärungen der EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat , die Ausdruck europäischer Geschlossenheit sind. Daneben strebt die Bundesregierung danach, durch die Weitergabe thematischer Schwerpunkte zwischen den aufeinander folgenden nicht-ständigen Sicherheitsratsmitgliedern aus der EU eine Kontinuität in der Befassung des Sicherheitsrats mit für die EU-Partner besonders relevanten Themen herzustellen. Die inhaltliche und institutionelle Einbindung des EAD trägt ebenfalls zu dieser Kontinuität bei. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Welche Vorsitze von Arbeitsgruppen und Ausschüssen im Rahmen der VN strebt die Bundesregierung konkret an, und warum erachtet sie diese für strategisch wertvoll? Mit welchem konkreten Ziel verfolgt die Bundesregierung diese Vorsitze in Arbeitsgruppen und Ausschüssen? Deutschland hat den Vorsitz der Sanktionsausschüsse zu Nordkorea sowie zu Libyen und gemeinsam mit Peru den Ko-Vorsitz der Informellen Expertengruppe ‚Frauen, Frieden, Sicherheit‘ übernommen. Deutschland strebt zudem die Rolle des informellen Koordinators zwischen dem Sicherheitsrat und der Kommission für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“) an. Die Übernahme dieser Funktionen reflektiert thematische (Menschenrechte, Abrüstung, Konfliktprävention und Stabilisierung) und regionale Schwerpunkte der Bundesregierung. 20. Für welche Länder und mit welcher Begründung strebt die Bundesregierung die Zuständigkeit als „Penholder“ an? Nach derzeitigem Stand übernimmt Deutschland mit Indonesien die (informelle) Ko-Federführung (sogenannte Penholdership) zu Afghanistan (UNAMA), mit Belgien und Kuwait die Federführung zur humanitären Syrien-Resolution und mit dem Vereinigten Königreich die Federführung zu der Friedensmission UNAMID (Darfur). UNAMID befindet sich seit Sommer 2017 in einer Übergangsphase , in der Konfliktprävention und eine Vermeidung eines Rückfalls in einen Konflikt von besonderer Bedeutung sein werden. Ferner wird Deutschland mit dem Vereinigten Königreich die Ko-Federführung zu Libyen/Sanktionen übernehmen. Damit wird auch der Forderung der gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats Rechnung getragen, dass die Vorsitze der Sanktionsausschüsse frühzeitig in Beratungen zu Resolutionen eingebunden werden müssen, die die Grundlage der Arbeit des jeweiligen Sanktionsausschusses bilden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie plant die Bundesregierung, die Krisenprävention in den Vereinten Nationen auszubauen? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und über welchen Weg sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden? Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung von Krisenprävention in den Vereinten Nationen ein. Die Bundesregierung hat von Beginn an die Bemühungen von VN-Generalsekretär António Guterres um eine weitreichende Reform des VN-Systems unterstützt, mit der die VN auf die vielfältigen globalen Herausforderungen besser vorbereitet und das VN-System insgesamt handlungsfähiger gemacht werden sollen. Die Bundesregierung teilt insbesondere das damit verfolgte Anliegen, die VN insgesamt stärker auf Krisenprävention und Aufrechterhaltung des Friedens („Sustaining Peace“) auszurichten. Die Bundesregierung nutzt ferner ihre Mitgliedschaft in thematisch relevanten Freundesgruppen und anderen VN-Gruppierungen zur koordinierten Flankierung von Krisenprävention . Neben einer konzeptionellen Fortentwicklung von Krisenprävention und einer Stärkung der Architektur für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding“) der Vereinten Nationen setzt sich die Bundesregierung maßgeblich für die Stärkung der Instrumente ziviler Krisenprävention ein (etwa Unterstützung des Friedenskonsolidierungsfonds (“Peacebuilding Fund“), Aufbau von Mediationsfähigkeiten, Einsatz von Stabilisierungsfazilitäten, Entsendung des Technischen Hilfswerkes). Die Bundesregierung wird dieses Engagement entsprechend der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ auch während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fortführen. 22. Welche konkreten Schritte unternahm die Bundesregierung im Vorfeld der Sicherheitsrats-Mitgliedschaft, um die zivile Krisenprävention zu stärken und anschließend als Mitglied darauf aufzubauen? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Welche weiteren Sicherheitsrats-Mitglieder sieht die Bundesregierung dabei als unterstützende Kräfte, und kann die Bundesregierung auf bereits bestehende Maßnahmen aufbauen? Wenn ja, auf welche? Die Bundesregierung wird mit allen an einer Stärkung von Krisenprävention interessierten Mitgliedern im Sicherheitsrat zusammenarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 24. Welche Aufgaben in VN-Sicherheitsrat-Einsätzen zur Krisenprävention kann Deutschland derzeit konkret übernehmen? Welche Fähigkeiten fehlen derzeit noch, und bis wann wird ein entsprechender Fähigkeitsaufbau nach derzeitiger Schätzung erfolgt sein? Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Betrachtung von Konflikten ein und sieht Friedensmissionen der Vereinten Nationen als zentrale Instrumente zur Prävention von Krisen und Bewältigung von Konflikten. Die Bundesregierung unterstützt namentlich die „Action 4 Peacekeeping“-Agenda von VN-Generalsekretär António Guterres und den Aufbau von krisenpräventiven Instrumenten (darunter Mediationskapazitäten der VN), trägt finanziell erheblich zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen bei und ist personell mit Soldatinnen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6985 Soldaten, Polizistinnen und Polizisten sowie zivilem Personal in unterschiedlichen Aufgaben an Friedensmissionen beteiligt. Deutschland beteiligt sich derzeit mit Personal der Bundeswehr an fünf VN-Friedensmissionen (MINURSO, MINUSMA, UNAMID, UNIFIL, UNMISS) sowie einer besonderen politischen Mission (UNSMIL), mit Polizeikräften an vier Friedensmissionen (MINUJUSTH, MINUSMA, UNAMID, UNMIK) und einer besonderen politischen Mission (UNSOM). Für die Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben stellt die Bundesregierung die erforderlichen Fähigkeiten bereit. Auf den seit 2015 regelmäßig stattfindenden hochrangigen Peacekeeping-Konferenzen hat Deutschland Fähigkeiten im militärischen, polizeilichen und zivilen Bereich zugesagt. So stellt Deutschland unter anderem Hochwertfähigkeiten für Einsätze bereit und unterstützt Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen, etwa durch mobile Ausbildungsteams zur Vorbereitung von Soldatinnen und Soldaten auf Peacekeeping-Einsätze oder durch konzeptionelle Unterstützung zur Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten. 2017 wurde zudem das Technische Hilfswerk („Standing Engineering Capacity“) zur Unterstützung der VN-Mission in Kolumbien (UNMC) entsandt. 25. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um die Rolle der Frauen im Zuge der Krisenprävention zu stärken? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und auf welchem Wege sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden? Für nachhaltige Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Stabilisierung und Friedensförderung sind die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen sowie die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit unerlässlich. Daher wird die Bundesregierung weiterhin verstärkt die besonderen Belange und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigen und insbesondere ihre gleichberechtigte Teilhabe bei der Prävention von Krisen und Gewalt anstreben, mit dem Ziel, sie zu befähigen, an allen Entscheidungsprozessen gleichberechtigt teilzuhaben und für ihre Belange und Interessen selbst eintreten zu können. Die systematische Einbeziehung einer Geschlechterperspektive bei der Prävention von bewaffneten Konflikten, Krisen und Gewalt ist einer von fünf thematischen Schwerpunkten des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Die Bundesregierung hat sich zur systematischen Einbeziehung der Geschlechterperspektive bei der Krisenprävention die folgenden Ziele gesetzt: Geschlechterspezifische Fragen bei der Analyse sowie Planung und Gestaltung von Projekten zur Krisen- und Gewaltprävention zu berücksichtigen und zivilgesellschaftliche Projekte zu einem umfassenden, geschlechtsspezifischen sowie generationsübergreifenden Friedens-verständnis zu fördern; Projekte und Programme zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in akuten Konflikt- und Fluchtkontexten sowie in Postkonfliktsituationen mit einem besonderen Fokus auf Gestaltungsmöglichkeiten von Frauen und Frauenorganisationen zu fördern; darauf hinzuwirken, dass diskriminierende und gewaltbezogene geschlechtsspezifische Rollenstereotypen, die der Gleichstellung der Geschlechter entgegenstehen , abgebaut werden; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode weltweit für den Schutz des Raums für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, insbesondere auch Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler einzutreten und sich weiter für die Umsetzung des internationalen Regelwerks zu den Menschenrechten von Frauen und Mädchen, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), und für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen. Für eine Auflistung der konkreten Maßnahmen, die sich die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Ziele im Einzelnen vorgenommen hat, wird auf den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2017 bis 2020) verwiesen. 26. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um die Rolle der Zivilgesellschaft im Zuge der Krisenprävention zu stärken? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und auf welchem Wege sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden? Die Zivilgesellschaft spielt für Krisenprävention eine herausgehobene Rolle. Sie ist gerade in fragilen Staaten ein wichtiger Akteur für friedensfördernde Maßnahmen und die Vermeidung von Krisen. Die Bundesregierung plant weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der deutschen und internationalen Zivilgesellschaft. Eine zentrale beratende Funktion hat dabei der Beirat der Bundesregierung für zivile Krisenprävention und Friedensförderung. Das von der Bundesregierung im Rahmen der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern “ initiierte „PeaceLab“ wird weiterhin ein wichtiges Debattenforum mit und innerhalb der Zivilgesellschaft bieten. 27. Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten in VN-Einsätzen plant die Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre? a) Wie und über welchen Zeitraum will die Bundesregierung die Zahl der deutschen Polizisten in Friedenseinsätzen erhöhen? b) Bei welchen Friedenseinsätzen sollten aus Sicht der Bundesregierung die Zahl von deutschen Polizistinnen und Polizisten erhöht werden? Die Fragen 27a und 27b werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die Entsendung von deutschen Polizistinnen und Polizisten in VN-Missionen ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von fragilen Staaten und Krisenregionen und dient damit auch der Bekämpfung von Gefahren, unter anderem in Form von Kriminalität, die sich auf Europa und Deutschland auswirken können. Schwerpunkte der Bundesregierung bei der Entsendung von Polizeikräften zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen sind die Missionen in Afrika, insbesondere in der Sahelzone. Der Einsatz von zivilem und polizeilichem Personal richtet sich dabei nach dem Bedarf der Vereinten Nationen und, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von Polizistinnen und Polizisten, auch nach deren Verfügbarkeit. Die Beteiligung an Friedensmissionen der Vereinten Nationen mit Polizeikräften wird gemeinsam von Bund und Ländern wahrgenommen. Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit (Stand: 16. Dezember 2018) mit 23 Polizistinnen und Polizisten aus Bund und Ländern an fünf Missionen der Vereinten Nationen (MINUJUSTH, MINUSMA, UNAMID, UNMIK, UNSOM) und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/6985 wird Möglichkeiten finden, dieses Engagement auszubauen und die Anzahl der im Ausland eingesetzten Polizistinnen und Polizisten nach Möglichkeit zu erhöhen . Mit dem Aufbau eines Stellenpools mit Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder soll zukünftig dazu beigetragen werden, die Bereitstellung von Personal für internationale Friedensmissionen zu erleichtern. Da Friedenseinsätze häufig in frankophonen Einsatzgebieten stattfinden, in denen deutsche Polizistinnen und Polizisten wegen der Sprachanforderungen unterrepräsentiert sind, wurde in den letzten beiden Jahren das Angebot an Sprachfortbildungen für Französisch in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen, beim Bundessprachenamt und im Einzelfall auch durch individuelle Maßnahmen gefördert und ausgebaut. Darüber hinaus wird durch wieder-kehrende Veranstaltungen zur Würdigung des Auslandseinsatzes (Tag des Peacekeepers, Feierstunde für Rückkehrer aus Auslandsverwendungen ) sowie durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen die Gewinnung von Polizistinnen und Polizisten für Friedenseinsätze fortlaufend gefördert und unterstützt. c) Wann plant die Bundesregierung die Inbetriebnahme des Stellenpools für deutsche Polizistinnen und Polizistin, welche an VN-Friedenseinsätzen teilnehmen sollen? d) Welche konkreten Maßnahmen zur Einrichtung des Stellenpools für deutsche Polizistinnen und Polizisten hat die Bundesregierung bis heute unternommen ? Die Fragen 27c und 27d werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die geplante Einrichtung eines „Stellenpools für Auslandsverwendungen und internationale Polizeimissionen“ ist mit rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen verbunden. Die einzubeziehenden Interessen sind komplex. Neben der Ausgestaltung des bundesinternen Beitrags zum Stellenpool liegen die Herausforderungen besonders in der Einbeziehung der Länder. Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer Herbstsitzung vom 28. bis 30. November 2018 mit dem „Stellenpool für Auslandsverwendungen und internationale Polizeimissionen“ befasst und die Absicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) begrüßt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung einer möglichen Länderbeteiligung und zur Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen eines Stellenpools für Auslandsverwendungen und internationale Polizeimissionen einzurichten . 28. Plant die Bundesregierung darüber hinaus die Erhöhung der Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in VN-Friedenseinsätzen? Wenn ja, um wie viele Soldatinnen und Soldaten? Die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in Friedenseinsätze der Vereinten Nationen ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von fragilen Krisenregionen und zur Konfliktbewältigung. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr, einschließlich der mandatierten Obergrenzen, unterliegen einer kontinuierlichen Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Mögliche Anpassungen der Beteiligungen an VN-Friedensmissionen erfolgen regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse und damit unter Beteiligung des Deutschen Bundestages. Auch weiterhin wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag regelmäßig, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode insbesondere durch die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr (UdP), über den Stand der deutschen Beteiligung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr informieren. 29. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Ziele laut dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“, insbesondere das vorrangige sicherheitspolitische Ziel „das System der VN durchsetzungsfähiger zu machen, die VN weiter zu stärken und zur effizienteren Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu befähigen“ (S. 63), im Rahmen des deutschen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 voranzubringen? Die Bundesregierung hat von Beginn an die Bemühungen des von VN-Generalsekretär António Guterres um eine weitreichende Reform des VN-Systems unterstützt , um dieses für zukünftige globale Herausforderungen vorzubereiten und handlungsfähiger zu machen. Eine stärkere Ausrichtung auf Krisenprävention und Aufrechterhaltung des Friedens liegt diesen Reformbemühungen zugrunde. Teil der umfassenden Reformen sind Anpassungen der Strukturen des VN-Sekretariats im Bereich Frieden und Sicherheit, die ab dem 1. Januar 2019 greifen, sowie der Verwaltung der VN und des VN-Entwicklungssystems. Dies dient auch einer wirkungsvollen Umsetzung der Agenda 2030. Auch an der Debatte um die Reformen im VN-Peacekeeping vor dem Hintergrund einer stark veränderten Rolle von Friedensmissionen in zunehmend komplexen Konflikten beteiligt sich die Bundesregierung und unterstützt die „Action 4 Peacekeeping“-Agenda des VN-Generalsekretärs. Zur Stärkung der VN trägt zudem das gewachsene deutsche Engagement in Friedensmissionen bei, insbesondere durch die Bereitstellung von Hochwertfähigkeiten , die für die Handlungsfähigkeit von VN-Missionen entscheidend sind. Die Bundesregierung unterstützt als viertgrößter Beitragszahler zum Peacekeepingund regulären VN-Haushalt und als einer der größten Geber freiwilliger Beiträge viele Aspekte der Arbeit der VN in erheblichem Umfang. Die Bundesregierung setzt sich dabei namentlich für eine angemessene finanzielle Ausstattung der VN- Friedensmissionen wie auch für weiterhin erforderliche Reformen ein. Die Fähigkeit der Missionen zur Mandatserfüllung und die Sicherheit des Personals stehen dabei im Vordergrund. Die Bundesregierung will durch ihr Handeln im Sicherheitsrat zu dessen Geschlossenheit und damit zur Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen insgesamt beitragen. Die Bundesregierung wird zudem im Sicherheitsrat an der Erarbeitung der Mandate für Friedensmissionen mitwirken und sich dafür einsetzen, dass diese für das eingesetzte Personal umsetzbar sind. Sie wird zugleich darauf hinwirken, dass die in der Antwort zu Frage 1 genannten Querschnittsthemen wie beispielsweise Menschenrechtsschutz oder, wo angezeigt, die Nichtverbreitung von Kleinwaffen in den Mandaten angemessen berücksichtiget werden. 30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vermeidung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch durch VN-Personal und Peacekeeper? Die Bundesregierung unterstützt einen systemweiten Ansatz zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und Missbrauch in der Arbeit von VN-Organisationen sowie im Rahmen von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen. Ihr Ziel ist, deutsche Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten sowie ziviles Personal vor einem Einsatz in einer Friedensmission zum Thema sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung, auch durch „Peacekeeper“ selbst, zu sensibilisieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/6985 In der Bundeswehr wird nicht nur in der einsatzorientierten Ausbildung eine Geschlechterperspektive berücksichtigt, sondern auch in der Regelausbildung und in den Laufbahnlehrgängen an den Schulen und Lehreinrichtungen der Bundeswehr . Im September 2017 hat Deutschland auf internationaler Ebene den von VN-Generalsekretär António Guterres vorgeschlagenen „Voluntary Compact on Preventing and Addressing Sexual Exploitation and Abuse“ unterzeichnet. Zugleich ist die Bundeskanzlerin dem von VN-Generalsekretär einberufenen „Circle of Leadership “ beigetreten. Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Vermeidung und Bekämpfung sexueller Ausbeutung und Missbrauch und Stärkung der Rechenschaftspflicht mit gleichgesinnten Partnern fortführen. Dazu gehört unter anderem , weiterhin im gesamten VN-System die Aktualisierung und Umsetzung der jeweiligen Schutzstandards einzufordern und Prozesse zur Verbesserung des Einstellungs - und Personalmanagements zu unterstützen. Die Bundesregierung begrüßt die in diesem Zusammenhang von zahlreichen internationalen Organisationen im Oktober 2018 abgegebenen Selbstverpflichtungen auf dem „Safeguarding -Gipfel“ in London. 31. Wie viel deutsches ziviles Personal ist 2018 in VN-Friedenseinsätzen tätig? Wie hoch ist der relative Anteil des deutschen zivilen Personals an der gesamten Zahl des zivilen Personals in Friedenseinsätzen 2018? Mit Stand 30. September 2018 waren nach Angaben der Vereinten Nationen 65 Deutsche im zivilen Bereich in Missionen der Vereinten Nationen tätig. Hinzu kommen aktuell sechs deutsche beigeordnete Sachverständige (JPOs) in Missionen der Vereinten Nationen sowie zwei über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze als „Government Provided Personnel“ Sekundierte (bei den Missionen MONUSCO und MINUSMA). Der relative Anteil liegt damit bei ungefähr einem Prozent. Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem ZIF, die Zahl erfolgreicher Bewerbungen Deutscher auf zivile Positionen in VN- Friedensmissionen zu erhöhen. Mit der Reform des ZIF kann es seine Bemühungen zur Rekrutierung und Beratung von Bewerberinnen und Bewerbern für VN- Friedensmissionen verstärken. Aus- und Fortbildungsangebote der VN und des ZIF werden in diesem Zusammenhang verstärkt genutzt werden. 32. Wie viele leitende Positionen in VN-Friedenseinsätzen sind von deutschem Personal besetzt (bitte nach Einsatz und Position auflisten)? Seit dem 16. August 2017 ist Dr. Horst Köhler Persönlicher Gesandter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Westsahara. Auf Ebene der Leiter/ Stellvertreter von Missionen der Vereinten Nationen ist derzeit kein deutsches Personal eingesetzt. 33. Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit der Peacebuilding Commission und dem UNSC (Sicherheitsrat der Vereinten Nationen) auszubauen? Wie stellt sich die Bundesregierung eine bessere Zusammenarbeit konkret vor, und wer, und was soll besser verknüpft werden? Die Bundesregierung wird während der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 darauf hinwirken, die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“) zu Krisenprävention und konkre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten Konfliktkontexten enger mit den Aktivitäten des VN-Sicherheitsrats zu verknüpfen . Dazu wird die Bundesregierung sich für eine Stärkung der Beratungsfunktion der Kommission gegenüber dem Sicherheitsrat einsetzen, insbesondere in Übergangsphasen von Konfliktbewältigung zur Friedenskonsolidierung. Deutschland strebt die Rolle des Koordinators zwischen der Kommission für Friedenskonsolidierung und dem Sicherheitsrat an. 34. Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Reformanstrengungen der Vereinten Nationen, das System der Friedens- und politischen Missionen effektiver zu gestalten? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 35. Inwiefern plant die Bundesregierung, den vernetzten Ansatz (Comprehensive Approach) während des nichtständigen Sitzes im Sicherheitsrat auf internationaler Ebene a) umzusetzen und b) weiterzuentwickeln? Der vernetzte Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel ist ausschlaggebend für ein erfolgreiches Krisenengagement. Der vernetzte Ansatz kann im Sicherheitsrat insbesondere im Rahmen der Mandatierung von Friedensmissionen und von besonderen politischen Missionen zur Anwendung kommen. Hier wird sich die Bundesregierung für eine sinnvolle Verknüpfung ziviler (einschließlich polizeilicher) und, wo erforderlich, militärischer Maßnahmen einsetzen . Im europäischen Rahmen ist der vernetzte Einsatz seit der Globalen Strategie der EU von 2016 eingebettet in den integrierten Ansatz („integrated approach“): Neben der Vernetzung der Instrumente („Multidimensionalität“) erkennt er die Überlappung und Parallelität von Konfliktphasen an (Mehrphasenansatz ), bezieht er die verschiedenen Konfliktebenen in Analyse und Handlungsansätze ein (Mehrebenenansatz: lokal, national, regional, global), bindet er von vornherein alle relevanten bilateralen und multilateralen Akteure ein (multilateraler Ansatz). 36. Wie plant die Bundesregierung, „sich für eine breitere Finanzierungsbasis und eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) in den kommenden zwei Jahren einzusetzen? Die Bundesregierung hat beide Aspekte (breitere Finanzierungsbasis sowie Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe) als Schwerpunkte ihrer weiteren Arbeit identifiziert und wird dies auch in der neuen Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland 2019 bis 2023 ausführen. Die Bundesregierung setzt sich für eine breitere Finanzierungsbasis der humanitären Hilfe sowohl im Hinblick auf nicht-traditionelle staatliche Geber als auch im Hinblick auf nicht-staatliche Geber ein. So baut sie den Dialog mit nicht-traditionellen Gebern aus, um diese stärker an das VN-koordinierte internationale humanitäre System heranzuführen. Im Rahmen dieser Bemühungen haben etwa die Außenminister Deutschlands und Kuwaits vereinbart, gemeinsam eine regionale Geberkonferenz für den VN-Nothilfefonds („Central Emergency Response Fund“/CERF) auf der arabischen Halbinsel durchzuführen. Die Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/6985 fördert zudem ein Projekt des Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen („United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs“/OCHA) mit dem Ziel, philanthropische Geber für die Finanzierung von humanitärer Hilfe im VN-Rahmen zu gewinnen. Zur Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe wird die Bundesregierung ihre Vorreiterrolle bei vorausschauenden Ansätzen der humanitären Hilfe, insbesondere beim sogenannten „Forecast-based-Financing“-Ansatz (FbF), weiter ausbauen. Sie ist aktives Mitglied im Steuerungskomitee von ALNAP („Active Learning Network for Accountability and Performance in Humanitarian Action “), einem 1997 gegründeten Netzwerk zur Stärkung von Qualität in der humanitären Hilfe sowie zum Ausbau der Rechenschaftslegung gegenüber sowohl den Empfängern der humanitärer Hilfe als auch gegenüber den Geldgebern. Die Bundesregierung fördert die „Sphere Association“, die Mindeststandards in der humanitäre Hilfe gesetzt und so in den vergangenen 20 Jahren entscheidend zur Verbesserung der Qualität humanitärer Hilfe beigetragen hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2018 den Vorsitz der bei OCHA angesiedelten Arbeitsgruppe für humanitäre Gemeinschaftsfonds („Pooled Fund Working Group“) übernommen, um die Effizienz humanitärer Hilfe weiter zu verbessern. Ebenfalls zu diesem Zweck ist Deutschland im Beratungsgremium des VN-Nothilfefonds (CERF „Advisory Group“) und in der OCHA „Donor Support Group“/ ODSG, sowie in internationalen Gremien und Formaten zur Stärkung bargeldbasierter humanitärer Hilfsprogramme vertreten. 37. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung, um die Empfehlungen des Spending Review vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich der humanitären Hilfe umzusetzen? a) Welche Pilotländer wurden für die gemeinsame Analyse und abgestimmte Planung ausgewählt? b) Welche Kriterien lagen der Auswahl zugrunde? c) Welche neuen ressortinternen und ressortübergreifenden Abstimmungsformate wurden bisher geschaffen? d) Welche Treffen haben auf welcher Ebene dazu stattgefunden (bitte seit 9. Juli 2018 mit Thema des Treffens auflisten)? e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Umsetzung der Empfehlungen bereits gesammelt? f) Welche Evaluierungsformate sind für die Zukunft geplant? Die Fragen 37 bis 37f werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der „Spending Review“ benennen vier Bereiche für das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): 1) die Entwicklung eines Konzepts für gemeinsame Analyse und abgestimmte Planung für Länder, in denen beide Ressorts tätig sind oder perspektivisch tätig werden, 2) die Vorlage von Berichten des AA für Bereiche wie humanitäre Hilfe und Krisenprävention zur verbesserten Abstimmung der Informationspolitik beider Ressorts gegenüber dem Parlament, 3) die Erarbeitung bzw. Aktualisierung von Förderrichtlinien für die Humanitäre Hilfe (AA) und den Haushaltstitel Krisenbewältigung und Wiederaufbau , Infrastruktur (ESÜH – BMZ) sowie 4) eine feste Verankerung von Evaluierungen in beiden Ressorts im untersuchten Politikfeld. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Umsetzung dieser Aufträge läuft, die Arbeiten sind in den vier Bereichen unterschiedlich weit fortgeschritten. Zur Erstellung des Konzepts für gemeinsame Analyse und abgestimmte Planung sind Irak, Somalia und Nigeria als Pilotländer ausgewählt worden. Die Bundesregierung wird den Haushaltsausschuss zum 31. Mai 2020 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen einschließlich gemeinschaftlicher Evaluierungen gemäß Beschlussfassung des Haushaltsausschusses vom 8./9. November 2018 informieren. Zuletzt berichteten AA und BMZ am 7. November 2018 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit über den Umsetzungsstand. 38. Mit welchen deutschen Beiträgen für die humanitäre Hilfe im VN-Kontext plant die Bundesregierung für 2019 und 2020? Der Einsatz der Mittel aus dem Haushaltstitel „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ (0501 687 32) richtet sich nach den weltweiten humanitären Bedarfen, die maßgeblich in den VN-koordinierten Hilfsplänen dargestellt werden. Die Organisationen der Vereinten Nationen sind zentrale Partner der Bundesregierung bei der Umsetzung humanitärer Hilfe weltweit. Zusätzlich können 2019 aus dem Titel für „Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich“ (0501 687 17) freiwillige nicht-zweckgebundene Beiträge an VN-Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe in Höhe von insgesamt 47 Mio. Euro geleistet werden. 39. Wie plant die Bundesregierung, die eingegangene Selbstverpflichtung vom humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30 Prozent umzusetzen? Die Bundesregierung hat die nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe von rund 147 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2016 auf rund 301 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 erhöht. Das entspricht einer Erhöhung des Anteils der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Mittel an den gesamten Mitteln für humanitäre Hilfe von 11 auf 17 Prozent. Im Haushaltsjahr 2018 hat die Bundesregierung ihre nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für humanitäre Hilfe weiter auf rund 349 Mio. Euro und damit 22,6 Prozent der Gesamtförderung erhöht. Im Haushaltsjahr 2019 beabsichtigt die Bundesregierung, diese kontinuierlichen Steigerungen fortzusetzen. Sie hat sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 dafür eingesetzt, dass im Bundeshaushalt 2019 die nicht zweckgebundenen freiwilligen Kernbeiträge für das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA), für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen („United Nations High Commissioner for Refugees“ UNHCR) und für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästina -Flüchtlinge im Nahen Osten („United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East“ UNRWA) deutlich erhöht werden. Der freiwillige , nicht zweckgebundene Beitrag für OCHA erhöht sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 von 2,5 auf 5 Mio. Euro, der für UNHCR von 12 auf 24 Mio. Euro. Für UNRWA erhöht sich der freiwillige nicht-zweckgebundene Beitrag von 9 auf 18 Mio. Euro. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beiträge für den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF) sowie zu den humanitären Länderfonds („Country-based Pooled Funds“/CBPF) weiter zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/6985 40. Welche spezifischen Organisationen der humanitären Hilfe will die Bundesregierung dabei mit mehr nicht zweckgebundenen Beiträgen ausstatten (bitte die einzelnen Sonderorganisationen der VN und die genaue Höhe der Beiträge auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 41. Wie will die Bundesregierung die Stärkung der Menschenrechte im VN- Kontext vorantreiben? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und über welchen Weg sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden? Schwerpunkte der Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat in den Jahren 2019 und 2020, die zur Stärkung der Menschenrechte beitragen, sind insbesondere die Themen „Frauen, Frieden, Sicherheit“ (VN Sicherheitsrats-Resolution 1325) und „Kinder und bewaffnete Konflikte“. Dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 43 verwiesen. Die Bundesregierung wird sich ferner dafür einsetzen, dass Menschenrechte durchgehend in der Arbeit des Sicherheitsrats berücksichtigt werden, („Mainstreaming“). Zudem beabsichtigt die Bundesregierung, die Plattform des von Deutschland und der Schweiz gemeinsam gegründeten „Human Rights Caucus“ zu nutzen, um die Zusammenarbeit zwischen VN-Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat zu verbessern und die Querverbindungen zwischen den jeweils behandelten Themen noch konsequenter wahr zu nehmen. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung in anderen VN-Gremien wie dem Menschenrechtsrat in Genf, dem Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, im Rahmen der Umsetzung der Agenda 2030, in der VN-Frauenrechtskommission, durch die Unterstützung der menschenrechtlichen Vertragsorgane sowie in weiteren VN-Gremien für den Schutz und die Fortentwicklung der weltweit erreichten Menschenrechtsstandards ein. Die Bundesregierung stimmt sich hierzu jeweils eng mit ihren europäischen Partnern ab. Den Schutz und die Förderung der Wahrung der Menschenrechte und der Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus durch die Projektunterstützung von AA und BMZ. 42. Wie will sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) sowie ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) einsetzen? Die Bundesregierung bekennt sich zur Schutzverantwortung als ganzheitliches Konzept. Dies bedeutet insbesondere, dass Schutzverantwortung nicht auf Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta reduziert werden darf. Die Bundesregierung will vor allem den präventionsbezogenen Aspekt des Konzepts ausbauen und stärken. Sie orientiert ihre Aktivitäten und Maßnahmen hierzu an den Instrumenten der Krisenprävention und an den Prioritäten der deutschen Sicherheitsrats -Mitgliedschaft. Dies geschieht unter Einbindung multilateraler Partner unter anderem auf EU- und VN-Ebene, sowie auf Projektebene in Anbindung an bestehende Instrumente der Krisenprävention, wie Konfliktanalyse und strategische Vorausschau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6985 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Inwieweit plant die Bundesregierung, ihr bisheriges Engagement (Arbeitsgruppenvorsitz während Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012, internationale Konferenzen, Workshops etc.) für das Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ fortzuführen und auszubauen? Als Mitglied des Sicherheitsrats 2019/2020 wird die Bundesregierung an ihr Engagement als Vorsitz der Sicherheitsrats-Arbeitsgruppe zu Kindern und bewaffneten Konflikten („Children and Armed Conflict“/CAAC) in den Jahren 2011 bis 2012 anknüpfen. Sie wird sich erneut als Mitglied der Arbeitsgruppe für die Fortentwicklung der Agenda einsetzen. Dazu sollten Aspekte des Querschnittsthemas Kinder und bewaffnete Konflikte verstärkt bei Länderbehandlungen im Sicherheitsrat integriert; Kinderschutz als ein prioritäres Ziel in Friedensmissionen und Mandatserneuerungen verankert; durch den Einsatz für engere Zusammenarbeit zwischen den relevanten VN- Gremien in Genf und New York die Präventionsfunktion von Menschenrechten zur Verhinderung von bewaffneten Konflikten stärker in den Mittelpunkt gerückt und betroffene Staaten stärker in die Diskussionen im Sicherheitsrat einbezogen werden. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 44. Wie plant die Bundesregierung, die regelbasierte Weltordnung mit der Allianz der Multilateralisten konkret zu bewahren? a) Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Allianz der Multilateralisten für die Einhaltung des internationalen Rechts eintreten? b) Welche Staaten gehören dieser Allianz der Multilateralisten derzeit an, und wer übernimmt welche Aufgaben? c) In welcher Regelmäßigkeit und in welchem Format will die Allianz der Multilateralisten künftig zusammenkommen? d) Auf welcher diplomatischen Ebene ist sich die Allianz der Multilateralisten bisher begegnet? Sind die Treffen bilateral oder multilateral? Die Fragen 44 bis 44d werden zusammengefasst beantwortet: Mit der Idee einer Allianz für den Multilateralismus hat die Bundesregierung einen Anstoß dazu gegeben, gemeinsam mit anderen Partnern die bestehende regelbasierte internationale Ordnung zu verteidigen, wo nötig zu reformieren und wo erforderlich um neue Regeln zu ergänzen. Ziel der Initiative ist es nicht, eine neue Organisation oder eine geschlossene Gruppe mit festen Mitgliedern zu schaffen. Einer Netzwerklogik folgend sollen sich vielmehr besonders engagierte Partner entlang von Themen von regionaler oder globaler Relevanz zusammenschließen , sich untereinander abstimmen und ein gemeinsames Vorgehen verabreden . Die Bundesregierung hat hierzu bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit interessierten Partnern in der EU und darüber hinaus geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/6985 e) Welche konkreten Ziele verfolgt die Allianz der Multilateralisten, insbesondere in den zwei Jahren der Sicherheitsratsmitgliedschaft Deutschlands ? Initiativen im Rahmen der Allianz für den Multilateralismus sollen auch die Arbeit der Bundesregierung als Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen flankieren, dem nach der VN-Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit obliegt. Die aktive Mitarbeit an der Lösung der Krisen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates wird diesen stärken und ist Teil des Einsatzes der Bundesregierung für eine regelbasierte, multilaterale Weltordnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333