Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6990 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6390 – Migranten im Grenzgebiet Bosnien und Herzegowina V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß Presseberichten versuchen Migranten, im Grenzgebiet von Bosnien und Herzegowina bei Malievac und Bihac über die Grenze nach Kroatien zu gelangen (www.ard-wien.de/2018/11/05/migranten-im-bosnisch-kroatischen-grenz-gebietmesser -und-kreditkarte/; www.n-tv.de/politik/Bosnische-Polizei-geht-gegen- Fluechtlinge-vor-article20684798.html/; https://welt-express.info/durchbruchnach -deutschland-massen-von-maennern-und-muselma-nen-wollen-weiter-undnicht -in-bosnien-bleiben-migranten-fordern-wie-altpar-teien-offene-grenzen/). 1. Was berichten die Verbindungsbeamten der Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Balkan-Region zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Problematik? 2. Was berichten die Verbindungsbeamten der Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung aus Griechenland zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Problematik? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Verbindungsbeamten der Bundespolizei an den Botschaften Sarajewo und Zagreb verfolgen aufmerksam die grenzpolizeiliche Lage im Grenzgebiet zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien und berichten zeitnah über wichtige Lageveränderungen. Die Verbindungsbeamten der Bundespolizei an der Botschaft Athen berichten hierüber wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit nicht. Im Übrigen wird hinsichtlich der Situation im Grenzgebiet auf die Antwort der Bunderegierung vom 13. November 2018 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lars Herrmann auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen. Aktuell werden aus Bihać circa 2 000 und aus dem Raum Velika Kladuša (Grenzübergang Malijevac) circa 650 Flüchtlinge und Migranten gemeldet, die sich dort aufhalten. Insgesamt halten sich im Bereich des Una-Sana-Kantons circa 3 000 Flüchtlinge und Migranten auf, in ganz Bosnien und Herzegowina circa 4 500 (Schätzung des bosnischen Sicherheitsministeriums) bis 6 000 Flüchtlinge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6990 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Migranten (Schätzung des UNHCR). Die Quellen sprechen explizit von „Flüchtlingen und Migranten“ ohne eine zahlenmäßige Differenzierung zwischen diesen beiden rechtlich zu trennenden Gruppen vorzunehmen. 3. Welche Lageeinschätzung haben die Residenten des Bundesnachrichtendienstes aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Griechenland zur Lage und zur Wanderungsbewegung abgegeben? 4. Wie bewertet der verantwortliche Auswerter beim Bundesnachrichtendienst in Berlin die Gesamtlage? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der in Bosnien und Herzegowina ankommenden Flüchtlinge und Migranten belief sich im gesamten Jahr 2018 auf ca. 23 000. Derzeit halten sich zwischen 4 500 und 6 000 Flüchtlinge und Migranten im Land auf. Regionaler Fokus ist der Una-Sana-Kanton im Nordwesten Bosniens und Herzegowinas. Die Weiterentwicklung der Gesamtlage ist von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Intensität des Winters und der rechtzeitigen Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten , abhängig. Der Bundesnachrichtendienst ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass Teile der Antwort auf die Fragen 3 und 4 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen kann. Vielmehr ist in diesem konkreten Fall die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher wird ein Teil der Antwort zu den Fragen 3 und 4 gesondert übermittelt.* 5. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen vor, wie viele der in Bosnien und Herzegowina sich aufhaltenden Flüchtlinge aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Gruppe zuvor sich haben bereits als Flüchtlinge in Griechenland registrieren lassen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. 6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich Kroatien und Slowenien auf diese Situation in ihrem jeweiligen Grenzgebebiet vorbereiten? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Kroatien seine Grenzüberwachungsmaßnahmen intensiviert. Unter anderem aus Mitteln der Europäischen Union wurden Fahrzeuge und Überwachungstechnik im Rahmen der Ausstattungshilfe für die kroatische Grenzpolizei beschafft. Die slowenische Schengen-Außengrenze zu * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6990 Kroatien wird stärker überwacht, stellenweise wurde ein Zaun errichtet. Beide Länder messen der grenzüberschreitenden grenzpolizeilichen Zusammenarbeit besondere Bedeutung zu. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aktiv, um auf die in Bosnien und Herzegowina aufhältigen Ausländer aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Gruppe einzuwirken, um sie zur Heimkehr in ihre Heimatländer zu bewegen? Die Bundesregierung ergreift in Bosnien und Herzegowina keine spezifischen bilateralen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Bosnien und Herzegowina aufhalten, werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) betreut und beraten, deren Tätigkeit auch aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird. Die bosnischen Behörden wirken hieran ebenfalls mit. Die Bundesregierung setzt ihre Auslandskommunikation ein, um Flüchtlinge und Migranten mit Fakten über die Gefahren der irregulären Migration und die Rechtslage in Deutschland zu informieren und so Falschinformationen und Gerüchten entgegenzutreten. Daneben informiert die Bundesregierung über Möglichkeiten der legalen Migration sowie über die Themen freiwillige Rückkehr und Rückführung. Als zentrale Plattform dient hierfür die Webseite „Rumours about Germany“. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um aktiv auf die in Griechenland registrierten Flüchtlinge einzuwirken, um sie von einer Weiterreise in Richtung Westen abzuhalten? Es wird auf die Ausführungen zur Auslandskommunikation der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 7 verwiesen. Mit konkretem Bezug zu in Griechenland aufhältigen Flüchtlingen und Migranten wird auf der Webseite „Rumours about Germany“ unter anderem klargestellt, wozu ein griechischer Flüchtlingspass berechtigt . Falschinformationen bezüglich des Zugangs zum deutschen Gesundheitssystem und zum deutschen Arbeitsmarkt wird entgegengetreten (https:// rumoursaboutgermany.info/rumours/greek-refugee-passport-full-healthcare-ingermany /). 9. Werden Bundesmittel in Bosnien und Herzegowina ausgegeben, um die Situation der Menschen aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Gruppe zu verbessern? Falls ja, warum? Deutschland hat sich im Rahmen der Europäischen Union an der Finanzierung von Programmen beteiligt die Bosnien und Herzegowina bei der Bewältigung der Migrationssituation unterstützten. Der überwiegende Teil der Gelder floss in die Bereitstellung von Unterkünften und Grundversorgung sowie Bildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6990 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf, die zuvor als Flüchtlinge bereits in Griechenland registriert worden sind? Eine belastbare Angabe lässt sich statistisch nicht zuverlässig ermitteln. Insbesondere geben die in Griechenland generierten Eurodac-Treffer keine Auskunft über die Anzahl der derzeit in Deutschland aufhältigen Flüchtlinge und Migranten. Zwar wird bei der erkennungsdienstlichen Behandlung durch Eurodac -Treffer festgestellt, ob die Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben oder dort als irregulär Einreisende registriert wurden, jedoch sind Mehrfacherfassungen in einem Mitgliedstaat möglich . Außerdem geben die Eurodac-Treffer auf deutsche Abfragen der letzten Jahre keine Auskunft zum derzeitigen Aufenthalt in Deutschland, da eine mögliche Wiederausreise nicht festgehalten wird. 11. Bei wie vielen dieser Flüchtlinge ist die Frist zur Rückübernahme bereits abgelaufen? Eine zuverlässige Angabe im Sinne der Fragestellung lässt sich statistisch nicht ermitteln. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen abgeschobenen Personen die Durchschnittsaufenthaltskosten pro Kopf im Monat einschließlich aller Nebenkosten? Die Bundesregierung erhebt keine Statistiken zu bereits abgeschobenen Personen . 13. Wie viele Flüchtlinge aus dieser Gruppe haben eine Genehmigung zum Nachzug ihrer Familien erhalten? Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung wird nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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