Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7004 19. Wahlperiode 15.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6742 – Entwicklung der Bundespolizei in der Direktion Pirna V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei klagt unter anderem auch in Mitteldeutschland seit längerem über einen signifikanten Personalmangel. So sprachen die Vertrauensleute der Direktionsgruppe Mitteldeutschland der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei ihrer Tagung am 6. Juli 2018 von dringendem Personalbedarf aufgrund von Überbelastung in allen Bereichen der Bundespolizei, insbesondere „unter dem Aspekt steigender Kriminalität, Einsatzbelastung durch Fußball, dauerhaftem Abordnungsdruck zu Schwerpunktdienststellen und der Migration an der 600 km langen EU- Binnengrenze im Direktionsbereich, der sich zunehmend als Ausweichroute von der österreichisch-bayrischen Grenze etabliert“ (http://dir-mitteldeutschland. gdpbundespolizei.de/2018/08/21/vertrauensleutetagung-mit-abgeordneten-inmitteldeutschland /). Die Bundesregierung plant im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 einen Aufwuchs bei der Bundespolizei von 2 368 Planstellen (vgl. Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 279). Dieser aus Sicht der Fragesteller zu begrüßenden Maßnahme steht jedoch entgegen, dass bereits jetzt zahlreiche Planstellen nicht besetzt sind: So waren zum Stichtag 1. März 2018 insgesamt 2 939 Planstellen , davon allein 2 363 für Polizeivollzugsbeamte, nicht besetzt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Konstantin Kuhle, Bundestagsdrucksache 19/1377, S. 18). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 bereits im Bundeshaushaltsplan ausgebrachten und die für künftige Haushaltsjahre noch vorgesehenen Stellenzuwächse für die Bundespolizei dienen sowohl der Unterlegung von bereits im Vorgriff eingerichteten Dienstposten als auch zur Neueinrichtung von Dienstposten für die zu verstärkenden Aufgabenbereiche der Bundespolizei. Die Bundespolizeidirektion Pirna ist mit allen zugeordneten Dienststellen in die Überlegungen zur Verteilung der Stellenzuwächse einbezogen. Dieser sehr aufwendige und komplexe Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7004 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entsprechend der über mehrere Jahre verteilten Ausbringung der zusätzlichen Planstellen und Stellen im Bundeshaushalt, beginnt der Zulauf der auf der Grundlage der zusätzlichen Planstellen neu ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Frühjahr 2019 und erstreckt sich über mehrere Jahre. In den nächsten Jahren werden daher nach und nach das aktuelle statistische Personal- Fehl ausgeglichen und die strukturelle Verstärkung der Bundespolizei immer deutlicher sichtbar werden. Damit einhergehend wird sich auch die Anzahl der nicht besetzten Planstellen nach und nach verringern, wenn die fertig ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf den Planstellen geführt werden. Da die Anwärterinnen und Anwärter, die den Vorbereitungsdienst absolvieren, nicht auf einer Planstelle zu führen sind, werden die Planstellen für den Zeitraum der Laufbahnausbildung als unbesetzt ausgewiesen. Dabei können Anwärterinnen und Anwärter nicht in Erwartung möglicher Planstellenzuwächse vorzeitig eingestellt werden, sondern erst mit der Ausbringung zusätzlicher Planstellen im Bundeshaushalt liegt die erforderliche Ermächtigung vor, für die Besetzung dieser ausgewiesenen Planstellen Anwärterinnen und Anwärter einzustellen. 1. Wie hat sich im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2018 die Anzahl der Planstellen in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna entwickelt? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 1: Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen werden mit dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte eingerichtet werden. Eine entsprechende Zuweisung der im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen erfolgt hingegen nicht. Für die Beantwortung der Frage werden daher die in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna eingerichteten Dienstposten zugrunde gelegt. Antwort zu Frage 1: Die Anzahl der in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna eingerichteten Dienstposten für Beamtinnen und Beamte nahm im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 1. Oktober 2018 folgende Entwicklung: Stab der Bundespolizeidirektion Pirna: Aufwuchs in Höhe von rund 13 Prozent , Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle: Aufwuchs in Höhe von rund 11 Prozent, Bundespolizeiinspektion Magdeburg: keine Veränderung, Bundespolizeiinspektion Erfurt: Verringerung in Höhe von rund 1 Prozent, Bundespolizeiinspektion Klingenthal: Verringerung in Höhe von rund 6 Prozent , Bundespolizeiinspektion Chemnitz: Verringerung in Höhe von rund 2 Prozent, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel: Verringerung in Höhe von rund 5 Prozent, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7004 Bundespolizeiinspektion Ebersbach: Verringerung in Höhe von rund 4 Prozent , Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf: Verringerung in Höhe von rund 4 Prozent , Bundespolizeiinspektion Dresden: Verringerung in Höhe von rund 3 Prozent, Bundespolizeiinspektion Leipzig: Verringerung in Höhe von rund 1 Prozent, Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Pirna: Aufwuchs in Höhe von weniger als 1 Prozent. 2. Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Fachbereichen aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Anzahl der unbesetzten Dienstposten für Beamtinnen und Beamte in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna ist in nachfolgender Tabelle mit Stand 1. Dezember 2018 dargestellt: Dienststelle Dienstposten Stab der Bundespolizeidirektion Pirna, Leitung einschließlich Stabsstellen 4 Stab der Bundespolizeidirektion Pirna, Stabsbereich 1 21 Stab der Bundespolizeidirektion Pirna, Stabsbereich 2 4 Stab der Bundespolizeidirektion Pirna, Stabsbereich 3 19 Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle 19 Bundespolizeiinspektion Magdeburg 26 Bundespolizeiinspektion Erfurt 25 Bundespolizeiinspektion Klingenthal 45 Bundespolizeiinspektion Chemnitz 17 Bundespolizeiinspektion Berggießhübel 18 Bundespolizeiinspektion Ebersbach 13 Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf 16 Bundespolizeiinspektion Dresden 9 Bundespolizeiinspektion Leipzig 16 Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei-direktion Pirna 10 Insgesamt 310 3. Wie viele Stellen im Bereich der Informationstechnologien (IT) sind in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna derzeit nicht besetzt? Auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit Stand vom 1. Dezember 2018 waren in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna vier zur Wahrnehmung von Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik eingerichtete Dienstposten nicht besetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7004 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2018 aus Altersgründen aus den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna ausgeschieden? Wie viele Beamte sind im gleichen Zeitraum neu eingestellt worden? Wie viele Beamte sind in die entsprechenden Dienststellen versetzt worden? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 1. Oktober 2018 sind 159 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeidirektion Pirna wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Im selben Zeitraum wurden 18 Beamtinnen und Beamte von der Bundespolizeidirektion Pirna eingestellt und 206 Beamtinnen und Beamte wurden in die Bundespolizeidirektion Pirna versetzt. 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte scheiden bis 31. Dezember 2021 aus Altersgründen aus den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna aus? Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die bis 31. Dezember 2021 zu erwartenden Pensionierungen bei der Einstellung von Bundespolizeianwärterinnen und Bundespolizeianwärtern? Mit Stand vom 1. Dezember 2018 werden im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2021 243 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeidirektion Pirna wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Die Einstellungsplanung der Bundespolizei für den Polizeivollzugsdienst berücksichtigt die Ruhestände aufgrund des Erreichens der Altersgrenze der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der Bundespolizei in vollem Umfang. 6. Wie hat sich die Krankheitsquote bei der Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2018 entwickelt? Die Krankenquote in der Bundespolizei hat sich basierend auf der jährlichen Meldung der Bundespolizei zur Krankenstatistik für die unmittelbare Bundesverwaltung im Zeitraum 2015 bis 2017 um 0,75 Prozent verringert. Für das Jahr 2018 liegen noch nicht alle für die Ermittlung der Quote erforderlichen Daten vor. 7. Wie hat sich das Überstundenaufkommen in den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna entwickelt? Im Zeitraum vom 31. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2018 hat sich das Überstundenaufkommen in der Bundespolizeidirektion Pirna um 1 Prozent verringert. 8. Wie viele Bundespolizisten stehen durchschnittlich pro Schicht für den Außeneinsatz zur Verfügung (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)? Die Angaben zur Beantwortung der Frage lassen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingestuft und als gesonderte Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7004 9. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind aufgrund von Auslandseinsätzen derzeit nicht in ihren eigentlichen Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna anwesend? Mit Stichtag 1. Dezember 2018 waren 25 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeidirektion Pirna aufgrund eines Auslandseinsatzes nicht in ihren eigentlichen Dienststellen tätig. 10. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind aufgrund von Abordnungen im Rahmen der EU-Grenzschutzmission FRONTEX derzeit nicht in ihren eigentlichen Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna anwesend ? Mit Stichtag 1. Dezember 2018 waren drei Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeidirektion Pirna aufgrund von Entsendungen zu Operationen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) abwesend. 11. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei waren aufgrund von Abordnungen an die bayrisch-österreichische Grenze seit 1. September 2015 nicht in ihren eigentlichen Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna anwesend? Die Kontingente der Bundespolizeidirektion Pirna für die Abordnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zur Dienstverrichtung an der deutsch-österreichischen Grenze seit 1. September 2015 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt : Zeitraum Anzahl Abordnungen 15. September 2015 bis 14. Dezember 2015 123 14. Dezember 2015 bis 24. April 2016 78 24. April 2016 bis 27. August 2016 84 27. August 2016 bis 31. Mai 2017 83 31. Mai 2017 bis 19. August 2017 80 19. August 2017 bis 5. April 2018 79 5. April 2018 bis 24. September 2018 70 seit 24. September 2018 53 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Verlagerung möglicher Einreisen, bedingt durch eine verstärkte Kontrolle der Grenze zwischen Bayern und Österreich , über deutsche Außengrenzen im Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna ein? Die deutsch-österreichische Grenze ist weiterhin am relevantesten für die illegale Migration nach Deutschland und damit Schwerpunkt der grenzpolizeilichen Maßnahmen . Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der in Österreich zusammenlaufenden Sekundärmigrationsrouten aus Italien und Griechenland. Die Lage an der deutsch-tschechischen Grenze hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7004 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hat sich die Zahl der Menschen, die über die deutschen Außengrenzen im Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna illegal nach Deutschland kamen , seit 1. Januar 2017 entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die Bundespolizeidirektion Pirna verfügt lediglich im Bereich der Flughäfen über Schengen-Außengrenzen im Sinne des Schengener Grenzkodexes. Die Anzahl unerlaubter Einreisen über die Schengen-Außengrenzen im Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna (Flughäfen Dresden, Leipzig/Halle und Erfurt-Weimar) ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. November 2018 aufgeschlüsselt nach Monaten in nachstehender Tabelle dargestellt: Monat Anzahl Januar 2017 3 Februar 2017 0 März 2017 2 April 2017 0 Mai 2017 0 Juni 2017 3 Juli 2017 7 August 2017 2 September 2017 1 Oktober 2017 0 November 2017 1 Dezember 2017 1 Januar 2018 3 Februar 2018 1 März 2018 1 April 2018 1 Mai 2018 0 Juni 2018 2 Juli 2018 5 August 2018 5 September 2018 10 Oktober 2018 4 November 2018 6 14. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei überwachen derzeit die sächsische Grenze nach Polen und Tschechien? Ist eine Erhöhung der Kontrolldichte für die Zukunft geplant? Die Angaben zur Beantwortung der ersten Teilfrage lassen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Deswegen wird die Antwort zur ersten Teilfrage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7004 für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingestuft und als gesonderte Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* Zur zweiten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben ist ebenfalls Gegenstand der Überlegungen zur Verteilung der Stellenzuwächse. 15. Inwieweit werden die Beamtinnen und Beamten dabei von ihren tschechischen und polnischen Kollegen unterstützt? Inwieweit kooperieren insbesondere die deutschen und tschechischen Behörden länderübergreifend zur Bekämpfung illegaler Einreisen? Für eine wirkungsvolle Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität sowie für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität ist die Zusammenarbeit mit den Polizei- und Zollbehörden der Tschechischen Republik und der Republik Polen von Bedeutung. Neben anlassbezogenen Maßnahmen, zum Beispiel in Form von Schwerpunkteinsätzen im grenznahen Bereich, werden mit den polnischen und tschechischen Polizeibehörden mit grenzpolizeilichen Aufgaben in unterschiedlicher Personalstärke und Intensität regelmäßig gemeinsame Streifen in Deutschland und im Nachbarstaat durchgeführt. Beispiele hierfür sind die drei Gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststellen in Ludwigsdorf, Pomellen und Swiecko (Republik Polen) sowie die Gemeinsamen Zentren der Polizeiund Zollzusammenarbeit in Swiecko (Republik Polen) und Petrovice-Schwandorf (Tschechische Republik). Durch die Novellierung derjenigen bilateralen Verträge, welche Regelungen zur Zusammenarbeit unter anderem der Bundespolizei mit den zuständigen polnischen und tschechischen Stellen enthalten, mit der Republik Polen vom 28. April 2015 (in Kraft getreten am 9. Juli 2015) und mit der Tschechischen Republik vom 28. April 2015 (in Kraft getreten am 1. Oktober 2016) wurden die rechtlichen Grundlagen für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden angepasst und damit die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, insbesondere zur Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität, verbessert. Des Weiteren werden in einer gemeinsamen deutsch-tschechischen Arbeitsgruppe die bisherige grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit reflektiert und weitere Möglichkeiten der Intensivierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität regelmäßig sondiert. Darüber hinaus arbeiten in der Arbeitsgruppe Grenze der polnische Grenzschutz und die Bundespolizei eng zusammen. Hierbei wird die konkrete polizeifachliche Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei erörtert. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333