Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7007 19. Wahlperiode 15.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6433 – Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Aber die wichtige Ressource Wasser gerät immer stärker unter Druck. Die Gewässer in Deutschland sind wachsenden Belastungen ausgesetzt – etwa durch Nitrat und Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Der Indikatorenbericht 2016 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, dass die Bundesregierung beim Gewässerschutz ihren eigenen Zielsetzungen hinterherhinkt . Beispielsweise erreichen nur 35 Prozent der Messstellen den gewässertypischen Orientierungswert für Phosphor, in den letzten Jahren gab es hier keine Verbesserung. Zudem warnen inzwischen erste Wasserversorger vor möglichen Belastungen von Trinkwasser mit Mikroplastik. Das alles stellt die Wasserversorger und Betreiber von Kläranlagen vor neue Herausforderungen, denn die Reinigung von Abwasser und die Trinkwasseraufbereitung werden aufwändiger und teurer. Die EU-Kommission hat – auch in Reaktion auf die erfolgreiche europäische Bürgerinitiative (EBI) Right2Water – einen Entwurf für die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie vorgelegt, der den Zugang zu sauberem Trinkwasser und vorsorgenden Gesundheitsschutz sicherstellen soll. Dazu hat die EU-Kommission einen Refit-Prozess für die Wasserrahmenrichtlinie gestartet, deren Umsetzung in Deutschland nur schleppend voran geht. Der Zustand der Gewässer in Europa – und auch in Deutschland – ist aus Sicht der Fragesteller alarmierend (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 8. März 2018, Bundestagsdrucksache 19/1415). Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne. Angesichts der vielfältigen und teils gravierenden Gewässerverunreinigungen und Schadstoffeinträge erscheint aus Sicht der Fragesteller eine deutlich bessere Verzahnung des Gesundheits- und Umweltschutzes mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig. In der Trinkwasserrichtlinie fehlt bislang allerdings ein klares Bekenntnis zum Vorsorge- und Verursacherprinzip. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7007 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die EU-Kommission verweist zwar in der Novelle zur Trinkwasser-Richtlinie auf die EBI Right2Water. Doch weder das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen wird in der Richtlinie garantiert, noch wird eine Wasserversorgung in öffentlicher Hand sichergestellt. Bisher hat sich die Kommission auch nicht geäußert, welche Haltung sie für die in Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23) für den 18. April 2019 vorgesehenen Überprüfung der Ausnahme für das Wasser von Dienstleistungskonzessionen einnimmt. Sollte die Kommission sich für den Wegfall der Ausnahme für das Wasser in der Konzessionsrichtlinie aussprechen, droht nach Auffassung der Fragesteller eine erneute Liberalisierung in der Wasserversorgung . 1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser in Deutschland sowie „Kleingewässern“, die keinem Gewässerkörper zugeordnet sind, mit Pestiziden, Medikamentenrückständen , multiresistenten Keimen, Nitrat, Sulfat, Mikroplastik und weiteren nicht regulierten Stoffen? a) Wenn ja, welche Messergebnisse liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Art der Belastung und Gewässer aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 1b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat Kenntnis von den folgenden Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes : www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtliniedeutschlands -gewaesser, www.umweltbundesamt.de/publikationen/gewaesser-indeutschland ,www.umweltbundesamt.de/publikationen/wasserwirtschaft-indeutschland -grundlagen. Daten zum Auftreten von organischen Mikroverunreinigungen (z. B. Medikamentenrückstände und Pestizide) finden sich beispielsweise unter folgender Adresse: www.lawa.de/documents/Uml24-2016_20160126_LAWA_Bericht_ Mikroschadstoffe_in_Gewaessern_final_207.pdf. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Umweltbundesamt folgende Informationen zum Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen in der Umwelt veröffentlicht : www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/ 181012_uba_hg_antibiotika_bf.pdf. 2. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Gefahren ergeben sich durch diese Gewässerbelastungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland? Nach derzeitigem Erkenntnisstand bestehen jetzt und absehbar keine flächendeckenden Gefährdungen. Zu den Kosten für die Trinkwassergewinnung durch Nitratbelastungen im Grundwasser hat das Umweltbundesamt die Veröffentlichung „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ (2017)“ veröffentlicht. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7007 3. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die langanhaltende Trockenheit in diesem Jahr in Deutschland regional Engpässe bei der Trinkwasserversorgung entstanden? Wenn ja, in welchen Regionen und über welche Zeiträume kam es zu Versorgungsengpässen ? Es liegen keine Daten vor, die auf regionale Engpässe bei der Trinkwasserversorgung in Deutschland im Jahr 2018 hindeuten. 4. Wie bewertet die Bundesregierung mittel- bis langfristig die Gefahr von Engpässen in der Trinkwasserversorgung in Deutschland aufgrund von Trockenheit und Hitze in Folge der Klimakrise? Entsprechend dem Bericht der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), einsehbar unter www.laenderfinanzierungsprogramm.de/static/LFP/Dateien/ LAWA/Sonstige/K-1-17_Abschlussbericht.pdf, wird in Deutschland bis zum Jahr 2050 ein Trend zu Abnahme der Grundwasserneubildung erwartet. Es existiert jedoch eine hohe regionale Variabilität der Grundwasserneubildungsraten, so dass sich lokal keine detaillierten Vorhersagen ableiten lassen. Laut dem Climate Service Center Germany (GERICS Bericht 29, „Der Einfluss des Klimawandels auf die terrestrischen Wassersysteme in Deutschland“, Seite 45 unter www.climate-service-center.de/imperia/md/content/csc/report29.pdf) weisen lokale Regionen im ländlichen Raum, in Mittelgebirgsregionen sowie Regionen mit dezentralen Wasserversorgungsstrukturen die größte Vulnerabilität gegenüber länger andauernden Trockenperioden auf, da dort der Trinkwasserversorgung im Regelfall nur eine Art der Wasserressource zur Verfügung steht. Regionale Engpässe sind damit unter ungünstigen Randbedingungen nicht auszuschließen, können aber durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden. 5. Welche weiteren potentiellen Gefahren für die Trinkwasserversorgung in Deutschland sieht die Bundesregierung? Neben den in Frage 1 genannten Stoffen mit schädigender Wirkung und klimatischen Veränderungen sind derzeit keine relevanten potentiellen Gefahren für die Trinkwasserversorgung zu erkennen. 6. Mit welcher Kostenwirkung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist bei der Trinkwasseraufbereitung aufgrund von Gewässerbelastungen mit Mikroschadstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen? Viele Anlagen der Wasserversorger verfügen bereits über Verfahrensstufen, die Mikroschadstoffe zurückhalten. Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen hängen von den Konzentrationen der Ziel- und Nebenstoffe ab und können nicht verallgemeinert angegeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7007 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung im Falle von Kostensteigerungen, wie sie das Umweltbundesamt infolge von Gewässerverunreinigung für die Verbraucherinnen und Verbraucher berechnet hat (vgl. www.umweltbundesamt. de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-05-24_texte-43-2017_ kosten-trinkwasserversorgung.pdf), das Vorsorge- und Verursacherprinzip umgesetzt? Die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ (2017) hat gezielt mögliche Folgekosten durch hohe Nitratbelastungen untersucht . Die dort durchgeführten Kostenberechnungen für vorsorgende und reaktive Maßnahmen zeigen, dass vorsorgende Maßnahmen in der Landwirtschaft in der Regel kosteneffizienter sind als eine aufwendige Aufbereitung von nitratbelastetem Wasser. Aus diesem Grund wird präventiven Maßnahmen ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Auf kommunaler Ebene reicht die Durchführung ausschließlich präventiver Maßnahmen im Regelfall aus. Damit die Nitrateinträge in Grund- und Oberflächengewässer reduziert werden, wurde das Düngerecht im Jahr 2017 umfassend novelliert, auch um die für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwässer vor einer möglichen Nitratbelastung durch eine Verminderung von Nährstoffverlusten besser zu schützen. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 7 für die laufenden Verhandlungen zur EU-Trinkwasserrichtlinie , und inwieweit wird der Richtlinienvorschlag den in diesen Antworten genannten Trinkwassergefährdungen nach Ansicht der Bundesregierung gerecht? Ziel der EU-Trinkwasserrichtlinie ist eine Regelung der guten Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser). Sie ist keine allgemeine Richtlinie für die Trinkwasserversorgung insgesamt und damit nicht für beispielsweise Fragen der Versorgungsmenge sowie des Zugangs zu Trinkwasser. Der Neuentwurf der Trinkwasserrichtlinie soll die Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität durch die verbindliche Aufnahme eines risikobewertungsbasierten Ansatzes erleichtern, d. h. unter anderem die Einbeziehung auch derjenigen Parameter , die nicht in der Trinkwasserrichtlinie explizit geregelt sind und die in individuellen Versorgungsgebieten relevant sein können (z. B. fluorierte Substanzen). Durch den Risikobewertungsbasierten Ansatz ist nun erstmals die Verknüpfung der beiden Regelungsbereiche der Wasserrahmenrichtlinie und der Trinkwasserrichtlinie vorgesehen. 9. An welchen Messstellen an für die Trinkwassergewinnung genutzten Gewässerkörpern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erhöhte Werte für Pestizide oder deren Abbauprodukte über den zulässigen Grenzwerten gemessen, und wie haben sich diese Messwerte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Messstelle, Wirkstoff und gemessenem Wert aufschlüsseln )? Wie im Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser – Pflanzenschutzmittel – Berichtszeitraum 2009 – 2012, www. umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2015_20.pdf von den Ländern dargestellt wird, überschritten zwischen den Jahren 2009 und 2012 4,6 Prozent der 13 400 untersuchten Messstellen im oberflächennahen Grundwasser den Grenzwert von 0,1 µg/l. Gegenüber den Betrachtungszeiträumen ab dem Jahr 1990 zeigt sich eine deutliche Verringerung der Grenzwertüberschrei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7007 tungen für Pflanzenschutzmittel, welche auf abnehmende Fundzahlen von Atrazin , Desethylatrazin und einige andere nicht mehr zugelassene Wirkstoffe und Metaboliten zurückzuführen ist. Für andere Wirkstoffe ist die Fundhäufigkeit in den letzten zwei Untersuchungsperioden nahezu unverändert. 10. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über kurzzeitige Spitzenbelastungen in Pestizidausbringungsphasen in quellnahen Bächen in intensiv genutzten Agrarregionen? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Erkenntnisse zu kurzzeitigen Spitzenbelastungen vor. 11. Welche Pestizid- und Biozidwirkstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch Umweltnormen bzw. Belastungsgrenzwerte für die Konzentration in Oberflächengewässern und Grundwasser über Regelungen in der Oberflächengewässerverordnung bzw. Wasserrahmenrichtlinie und UQN- Richtlinie erfasst, und wie hoch ist der Anteil dieser Substanzen an der Gesamtzahl der in der EU zugelassenen Wirkstoffe? Eine Regelung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozid-Wirkstoffe erfolgt in der Oberflächengewässerverordnung, in welcher aktuell 61 Wirkstoffe geregelt sind. Für den Schutz des Grundwassers ist entsprechend der EU-Grundwasserrichtlinie ein Schwellenwert von jeweils 0,1 µg/l und insgesamt 0,5 µg/l für „Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln einschließlich der relevanten Metaboliten , Biozidwirkstoffe einschließlich relevanter Stoffwechsel- oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukte sowie bedenkliche Stoffe in Biozidprodukten“ in der Grundwasserverordnung (GrwV) festgelegt. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit waren im Jahr 2012 261 Wirkstoffe zugelassen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten Metaboliten (Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen) an den Messstellen für Oberflächen- und Grundwasser? Angaben zu Funden von pflanzenschutzrechtlich nicht-relevanten Metaboliten aus den Ländern sind im Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit der Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft Wasser – Pflanzenschutzmittel – Berichtszeitraum 2009 – 2012 (www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2015_20. pdf) einsehbar. 13. Von wie vielen umweltrelevanten Arzneimittelwirkstoffen geht die Bundesregierung aus, und wie viele Tonnen wurden davon seit 2005 in Deutschland pro Jahr ausgegeben (bitte nach Human- und Tierarzneimitteln aufschlüsseln , soweit möglich Antibiotika separat aufschlüsseln)? Tierarzneimittel: Pharmaindustrie und Großhändler sind basierend auf dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der DIMDI-Arzneimittelverordnung – DIMDI-AMV – seit dem Jahr 2011 verpflichtet, die Antibiotikaabgabemengen an Tierärzte an die staatliche DIMDI- Datenbank zu melden. Die jährliche Auswertung dieser Antibiotikaabgabemengen durch das BVL zeigt, dass sich in Deutschland die an Tierärzte abgegebene Menge an Antibiotika zwischen den Jahren 2011 und 2017 von 1 706 auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7007 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 733 Tonnen mehr als halbiert (minus 57 Prozent) hat (siehe auch www.bvl.bund. de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten_Presse/01_Pressemitteilungen/ 05_Tierarzneimittel/2018/2018_07_23_pi_Antibiotikaabgabemenge2017.html). Humanarzneimittel: Die umweltrelevanten Auswirkungen von Humanarzneimitteln können unterschiedlich ausgeprägt sein. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (siehe auch www.umweltbundesamt.de/publikationen/arzneimittel-in-der-umwelt-vermeidenreduzieren ) sind rund 1 200 Humanarzneimittelwirkstoffe mit möglicher Umweltrelevanz in Deutschland zugelassen. Nach Auswertung des Umweltbundesamtes sind circa 110 antibiotische Wirkstoffe in Deutschland im Verkehr (Stand 2016). Zur humanmedizinischen Verwendung wurden im Jahr 2016 in Deutschland 666 t Antibiotika durch Krankenhäuser , Ärzte und Apotheker abgegeben (siehe auch www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/479/publikationen/181012_uba_hg_antibiotika_bf.pdf). Die Bundesregierung verfügt über keine weiteren darüber hinausgehenden Informationen zu den seit dem Jahr 2005 abgegebenen Human- und Tierarzneimitteln in Deutschland. 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zur Summenwirkung von wasserbelastenden Stoffen vor (Cocktail-Effekte)? Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Summenwirkung wasserbelastender Stoffe kann je nach chemischer Zusammenwirkung von sehr unterschiedlicher Natur und Relevanz sein, so dass hierzu keine übergreifenden Aussagen getroffen werden können. 15. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich von Stoffen , die wasserrechtlich nicht reglementiert sind, und hält es die Bundesregierung für erforderlich, nicht regulierte Stoffe in ihrer Spurenstoffstrategie zu behandeln (bitte begründen)? In dem Spurenstoffdialog werden gezielt auch bisher nicht geregelte Stoffe adressiert . Im Sinne des Vorsorgegrundsatzes ist es notwendig, systematisch Stoffe mit nachteiligen Wirkungen zu erfassen und zu bewerten. Die Spurenstoffstrategie ist jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht worden, so dass derzeit noch keine Aussage zum daraus resultierenden Handlungsbedarf möglich ist. 16. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Problemen mit der Trinkwassergewinnung , nachdem Unternehmen nicht regulierte Stoffe in Flüsse eingeleitet hatten? a) Wenn ja, wo, und wann? b) Was waren die Konsequenzen für die Trinkwassergewinnung, u. a. wie viele Menschen waren betroffen? Welche Kosten fielen und fallen an? Die Fragen 16 und 16b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es besteht keine gesetzliche Grundlage zur Meldung derartiger Fälle, so dass keine belastbaren Angaben gemacht werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7007 17. Inwieweit sieht die Bundesregierung den Besorgnis- und Vorsorgegrundsatz in Bezug auf Wasser gewahrt, wenn nicht regulierte Stoffe ohne Grenzwerte in Flüsse eingeleitet werden dürfen? Gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine Einleitung auch von nicht regulierten Stoffen in die Gewässer nur erlaubt, wenn Menge und Schädlichkeit durch die Anwendung des Standes der Technik so gering wie möglich gehalten werden. 18. Wurde in den letzten fünf Jahren der gesundheitliche Orientierungswert, Maßnahmenwert oder Leitwert für Trifluoracetat im Trinkwasser nach Kenntnis der Bundesregierung angepasst? Wenn ja, wann, und auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die Anpassung vorgenommen? Aufgrund der toxikologischen Datenlage gibt es für Trifluoressigsäure keinen Leitwert, sondern nur einen Gesundheitlichen Orientierungswert (GOW). Dieser wurde im Jahr 2016 von 1,0 auf 3,0 µg/l auf der Grundlage einer 90-Tage-Studie an Ratten (gemäß OECD Richtlinie 408 sowie US EPA OPPTS 870 3100) erhöht. 19. Teilt die Bundesregierung die Forderungen der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative Right2Water, das Recht auf Wasser und auf sanitäre Grundversorgung gesetzlich zu verankern sowie eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Forderungen der europäischen Bürgerinitiative durch den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie umgesetzt (bitte begründen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 20. Wird sich die Bundesregierung in den laufenden EU-Verhandlungen für verbindliche Maßnahmen für einen allgemeinen Zugang zu sauberem Trinkwasser einsetzen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Vorschläge zur Verbesserung des Wasserzugangs an öffentlichen Orten sowie zur Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser in Restaurants, insbesondere für Menschen ohne Obdach? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Haltung der EU-Kommission anlässlich der bis zum 18. April 2019 vorgesehenen Überprüfung der Ausnahme für das Wasser von Dienstleistungskonzessionen (Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23))? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 22. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in den Überprüfungsprozess der EU-Kommission gemäß Artikel 53 der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (2014/23) eingebracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7007 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausnahme des Wassers aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie? Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht derzeit kein Anlass dafür, die Ausnahme für Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung, als eines der wichtigen Ergebnisse der Verhandlungen zur EU-Konzessionsrichtlinie, in Frage zu stellen. 24. Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um einen erneuten Vorstoß der EU-Kommission, die Wasserversorgung unter Konzessionsvergaberecht zu stellen, zu verhindern? Die Fragen 21, 22 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Artikel 53 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/23/EU (Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen) prüft die Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausschlüsse nach Artikel 12 der Richtlinie (insbes. Ausnahme für Trinkwasserkonzessionen) auf den Binnenmarkt unter Berücksichtigung der besonderen Strukturen in der Wasserwirtschaft und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 18. April 2019 darüber Bericht. Die Bundesregierung begleitet diesen Evaluationsprozess durch regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Dienststellen der EU-Kommission. Nach aktuellem Kenntnisstand befindet sich der Prozess noch in der Anfangsphase. Die Kommission ist im Rahmen der geforderten Berichterstattung nicht verpflichtet, sich zu der Ausnahme zu positionieren. Es ist daher offen, ob sie dies tun wird. Die Bunderegierung wird dazu weiter in Kontakt und im Gespräch mit der Kommission bleiben. Die Bundesregierung setzt sich in diesen Gesprächen für den Erhalt der Ausnahme für Trinkwasserkonzessionen ein. 25. Wie viel Wasser wird nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland in Einwegflaschen verkauft, und in welchem Umfang kann der Vorschlag der EU-Kommission zur kostenlosen Bereitstellung von Leitungswasser an öffentlichen Orten oder in Restaurants nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegplastikflaschen in Deutschland zu senken? Nach Erkenntnissen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, die jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes die Daten über die Anteile der in Einweg - und Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränke erhebt, wurden in Deutschland im Jahr 2016 rund 8,02 Mrd. Liter Wasser in Einwegkunststoffflaschen in Verkehr gebracht. Eine Abschätzung der quantitativen Auswirkungen einer Umsetzung des in der Frage genannten Vorschlags der europäischen Kommission ist nicht möglich. Mit Blick auf die Auswirkungen auf den Verbrauch von Einwegflaschen ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Deutschland Wasser in Restaurants überwiegend in Mehrwegflaschen angeboten wird. 26. Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, im Rahmen der Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie die Klagemöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen auf Regelungen und Entscheidungen im Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuweiten? Die Trinkwasserrichtlinie beruht insbesondere auf der Grundlage des Artikel 192 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Auf dieser umweltpolitischen Kompetenzgrundlage verfolgt die Richtlinie das Ziel, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7007 menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Ungeachtet der inhaltlichen Bewertung der Vorschläge sind über diese Zielsetzung hinausgehende Regelungen in der Trinkwasserrichtlinie systemfremd. Hinzu kommt, dass diese Regelungsvorschläge ausreichend auf Ebene der Mitgliedstaaten , in Deutschland auch durch die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände, verwirklicht werden können. Ob und inwieweit die Initiative auf freien Zugang zu Trinkwasser im Rahmen der Trinkwasserrichtlinie zu regeln ist wird im Rat und Parlament zu klären sein. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die im Entwurf zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagene Ausweitung des risikobasierten Ansatzes zur Überwachung von Gewässern im Hinblick auf die Umsetzung in Deutschland? 28. Inwieweit wird sich die Bundesregierung in der EU für eine Stärkung des Vorsorge- und Verursacherprinzips in der Trinkwasserrichtlinie einsetzen, und welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung für eine bessere Verzahnung von Trinkwasserrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie? Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Revisionsentwurf der Trinkwasserrichtlinie berücksichtigt erstmalig auch den Schutz der Ressourcen für die Trinkwassergewinnung und führt damit eine enge Verzahnung zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie ein. Dies betrifft u. a. die Nutzung bereits im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie erhobener Daten für die Bewertung von Risiken im Einzugsgebiet und stärkt damit die Zusammenarbeit zwischen den für Wasserwirtschaft und den für Gesundheitsschutz zuständigen Behörden. Der aktuell diskutierte Vorschlag bezieht den Ressourcenschutz und damit das Vorsorge- und Verursacherprinzip stärker mit ein, was die Bundesregierung als erheblichen Fortschritt ansieht. Im Detail gibt es jedoch noch Abstimmungsbedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333