Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7009 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6498 – Die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hunderttausende Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in westdeutschen Heimen bzw. zwischen 1949 bis 1990 in DDR-Heimen lebten, wurden dort Opfer grausamer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Manche wurden für Medikamentenversuche missbraucht. Die meisten mussten zudem in Heimen, in der Landwirtschaft und in Firmen unbezahlte Zwangsarbeit leisten. Doch als Bund, Länder und Kirchen 2012 die Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ errichteten, blieb eine Gruppe außen vor: Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Behinderteneinrichtungen oder Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, waren nicht antragsberechtigt. Dabei nennt der vom Deutschen Bundestag im Juli 2011 gefasste Beschluss „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ (Bundestagsdrucksache 17/6143) ausdrücklich auch diese Gruppe und fordert für sie ebenfalls entsprechende Regelungen. Erst 2016, nach langen und schwierigen Verhandlungen, einigten sich Bund, Ländern und Kirchen darauf, auch ein Hilfesystem für die Kinder und Jugendlichen zu errichten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Kinderund Jugendpsychiatrien untergebracht waren: die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, deren Geschäftsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist. Die Stiftung hat im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen und soll folgende Aufgaben erfüllen: öffentliche Anerkennung und wissenschaftliche Aufarbeitung der Leid- und Unrechtserfahrungen sowie die Unterstützung der Betroffenen durch finanzielle Hilfe. Diese finanzielle Unterstützung liegt allerdings im Einzelfall deutlich unter den Zahlungen der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“. So erhalten ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien für die in den Einrichtungen einst geleistete Zwangsarbeit lediglich Rentenersatzleistungen in Höhe von maximal 5 000 Euro (www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/ Wie-unterstuetzt-die-Stiftung/wie-unterstuetzt-die-stiftung.html). Dagegen haben ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für die während ihres Heimaufenthalts geleistete Arbeit Rentenersatzleistungen von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 300 Euro pro Monat erhalten. Im Einzelfall waren das nach Berechnungen der Fragesteller bis zu 25 000 Euro. Diese Ungleichbehandlung diskriminiert die Betroffenen aus Sicht der Fragesteller erneut. Doch die Arbeit und die Leistungen der Stiftung sind bisher offensichtlich kaum bekannt: Bis Ende April 2018 hatten sich nur etwa 6 400 ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien an die Stiftung gewandt und nur gut 2 200 Anträge auf Unterstützungsleistungen wurden bewilligt (siehe Bundestagsdrucksache 19/2766, Antwort der Bundesregierung zu Frage 91 der Abgeordneten Corinna Rüffer). Das sind verschwindend wenige angesichts von schätzungsweise 97 000 Berechtigten, von denen die „Machbarkeitsstudie“ (BMAS-Forschungsbericht 466) ausgeht. Ein Grund dafür könnte nach Auffassung der Fragesteller sein, dass die allermeisten Betroffenen bis heute in Einrichtungen leben und über die üblichen Informationskampagnen (Internet, Presse, Flyer) nicht erreichbar sind. Außerdem ist es für viele Menschen aus dieser Personengruppe ohne umfassende Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld oder von Seiten der Einrichtung nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Auch haben einige Länder die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen nicht wie geplant bis zum 31. März 2017 eingerichtet, sondern erst im Herbst 2017. So wichtig und überfällig es auch war, mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eine Lösung für die Menschen zu finden, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien misshandelt wurden: Viele Betroffene haben den Eindruck , dass die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ intransparent arbeitet und „ins Leere läuft“. Die Träger der Einrichtungen, aber auch wir als Gesellschaft sind allen Opfern der Heimerziehung eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse und eine Anerkennung des erlebten Unrechts schuldig. Deshalb ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion unerlässlich, dass die Stiftung transparent arbeitet und ihre Leistungen und Aufgaben durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bei den Betroffenen bekannter macht. Zudem muss nach Auffassung der Fragesteller die Frist zur Antragstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängert und eine gründliche, umfassende Aufarbeitung vorangetrieben werden . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Viele Kinder und Jugendliche wurden in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in Heimen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen zwangsweise zur Arbeit herangezogen . Der Begriff der „Zwangsarbeit“ in der Vorbemerkung der Fragesteller ist in diesem Zusammenhang aber undifferenziert. Ob Zwangsarbeit im juristischen Sinne nach Artikel 12 des Grundgesetzes vorliegt, kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 102 ff) nur einzelfallbezogen beantwortet werden. Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren “ hat sich ausführlich mit dem Begriff „Zwangsarbeit“ auseinandergesetzt (siehe Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren , S. 29 ff, Punkt 1.2.5.) und an der gesellschaftspolitischen Bewertung festgehalten , dass „die Arbeit in Heimen der 50er und 60er Jahre nicht mit der auf Vernichtung angelegten oder die Vernichtung bewusst in Kauf nehmenden Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime gleichzusetzen ist und dass daher der historisch besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ in diesem Zusammenhang ungeeignet ist.“ Auch bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe wird auf den Begriff der „Zwangsarbeit“ als generalisierender Begriff verzichtet, aber anerkannt, dass Kinder und Jugendliche durch erzwungene Arbeit Leid und Unrecht erfahren haben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7009 Gremien und Arbeitsgrundlagen der Stiftung 1. Wer sind die Vertreter der Betroffenen im überregionalen Fachbeirat der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? 2. Sind alle Betroffenenvertreter selbst anspruchsberechtigt (§ 7 Absatz 1a der Satzung)? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der überregionale Fachbeirat besteht aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Unter den Mitgliedern sind drei Betroffene, die die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung erfüllen. Die Partizipation und Mitwirkung der Betroffenen, ihrer Interessensvertretungen sowie der Sachverständigen an der Umsetzung des Stiftungszwecks ist den Errichtern ein wichtiges Anliegen. Es wurde vereinbart, dass interessierte Betroffene , Betroffenen- und Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie Sachverständige zur Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe öffentlich aufgerufen werden sollten. Am 17. Oktober 2016 wurde der Aufruf im Bundesanzeiger und über den Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de veröffentlicht; ferner erfolgte ein Aufruf an die Bund-Länder-Kirchen-Arbeitsgruppe, interessierte Betroffene und Betroffenenverbände oder Sachverständige zu melden. Aus früheren Anhörungen bekannte Betroffene, Interessenvertretungen und Sachverständige wurden ebenfalls kontaktiert. Zur Gewährleistung eines ausgewogenen Ernennungsverfahrens wurden für die drei Gruppen (Betroffene, Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertreter, Sachverständige) folgende Auswahlkriterien für sachgerecht erachtet: Engagement für das Thema, Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs, besondere Erfahrungen/Kenntnisse im Umgang mit Betroffenen, ausgewogene Berücksichtigung der Bereiche Behindertenhilfe/Psychiatrie und Ost/ West sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der speziellen Thematik. Für die Auswahl der Betroffenen im überregionalen Fachbeirat wurde zusätzlich darauf Wert gelegt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Anerkennungsund Unterstützungsleistung aus der Stiftung erhalten konnte. Bei der Auswahl der Sachverständigen wurde gefordert, dass diese sich bereits wissenschaftlich mit der Thematik auseinandergesetzt hatten. Das Vorschlagsrecht wurde durch die Errichter ausgeübt; die Berufung erfolgte durch die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wer sind die Sachverständigen im überregionalen Fachbeirat, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Bei den drei Sachverständigen handelt es sich um den Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters des Martin-Gropius Krankenhauses Eberswalde, den Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald und ein früheres Vorstandsmitglied der Nieder-Ramstädter Diakonie. Zu den Kriterien wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wer sind die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im überregionalen Fachbeirat, wie wurden sie ausgewählt, und was ist in diesem Zusammenhang unter Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern zu verstehen ? Die drei Interessenvertreterinnen bzw. Interessenvertreter (Vereins- oder Verbandsvertreterinnen und -vertreter), die Mitglieder im überregionalen Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe sind, arbeiten für verschiedene Vereine (Lebenshilfe e. V., Weibernetz e. V., Aktion Psychisch Kranke e. V.). Zu den Auswahlkriterien wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wer vertritt die Errichter der Stiftung im Lenkungsausschuss, und wer ist vom Fachbeirat benannt? Der Lenkungsausschuss der Stiftung Anerkennung und Hilfe besteht aus zwölf Mitgliedern. Er setzt sich aus drei von der Bundesregierung, drei von den Kirchen , drei von den Ländern und drei vom überregionalen Fachbeirat benannten Mitgliedern zusammen. Die Bundesregierung wird durch ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales , ein vom Bundesministerium für Gesundheit und ein vom Bundesministerium der Finanzen entsandtes Mitglied vertreten. Die Kirchen sehen eine alternierende Besetzung vor: Für die Evangelische Kirche nehmen ein Vertreter des Kirchenamts der evangelischen Kirche und Vertreter der evangelischen Fachverbände (Diakonie Deutschland, Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe) teil, für die Katholische Kirche ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und Vertreter von katholischen Fachverbänden (Deutscher Caritasverband, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie). Als Vertretung der Länder ist ein von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, ein von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und ein von der Finanzministerkonferenz der Länder entsandtes Mitglied im Lenkungsausschuss . Der überregionale Fachbeirat wird durch seinen Vorsitzenden, die stellvertretende Vorsitzende sowie ein drittes, vom Fachbeirat bestimmtes Mitglied im Lenkungsausschuss vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7009 6. Warum ist die personelle Besetzung dieser Stiftungsgremien nicht öffentlich zugänglich, insbesondere nicht auf der Stiftungs-Webseite (www.stiftunganerkennung -und-hilfe.de)? Mitglieder des Lenkungsausschusses sind in ihrer Funktion als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Errichter im Lenkungsausschuss; die personelle Besetzung ist nicht festgeschrieben und kann sich von Sitzung zu Sitzung ändern. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses haben sich gegen die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten ausgesprochen. Der überregionale Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat beschlossen , dass der Vorsitzende des Fachbeirats sowie die stellvertretende Vorsitzende den Fachbeirat nach außen vertreten. Sie sind über die Mailadresse der Stiftung erreichbar. 7. In welchen Bundesländern gibt es einen regionalen Fachbeirat, und wie ist dieser jeweils zusammengesetzt (bitte aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Schleswig-Holstein einen regionalen Fachbeirat. Mitglieder sind Betroffenenvertreter, ärztliche Vertreter, Vertreter der Kirchen, Vertreter des Landessozialausschusses, ein Berater für Öffentlichkeitsarbeit , ein Vertreter des Behindertenbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein , eine Vertreterin der Psychiatrie, Mitarbeiter des Sozialministeriums und Mitarbeiterinnen der Anlauf- und Beratungsstellen ohne Stimmrecht. Den Vorsitz hat der Sozialminister inne. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Einrichtung eines regionalen Fachbeirats in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen geplant. 8. Welche Beschlüsse haben der überregionale Fachbeirat und der Lenkungsausschuss der Stiftung bis heute gefasst (bitte nach Gremium getrennt auflisten und Inhalt des jeweiligen Beschlusses zusammenfassen)? Aufgabe des Fachbeirats ist es insbesondere, den Lenkungsausschuss zu Einzelund Grundsatzfragen fachlich zu beraten. Daher stehen Empfehlungen an den Lenkungsausschuss im Vordergrund. Diese erfolgten zum Anwendungsbereich, zur wissenschaftlichen Aufarbeitung, zur öffentlichen Anerkennung und zur Zuordnung einzelner Einrichtungen. In Beschlussform wurden vom überregionalen Fachbeirat zwei Entscheidungen getroffen: Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung um mindestens zwölf Monate, Ersatzberufung für ausscheidendes Mitglied in den Fachbeirat. Die Beschlüsse des Lenkungsausschusses werden im jeweiligen Jahresbericht der Stiftung Anerkennung und Hilfe veröffentlicht. Im Einzelnen hat der Lenkungsausschuss folgende Beschlüsse gefasst: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Formelle Beschlüsse des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe in 2017 Lfd. Nr. Jahr Datum Inhalt 1 2017 25.01.2017 Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses (Stand: 25. Januar 2017); Umgang mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung/Satzung zur Errichtung der Stiftung 2 2017 25.01.2017 Umgang mit dem Antrag des Freistaates Thüringen auf Verschiebung der Jahresrate 2017 3 2017 25.01.2017 Wirtschaftsplan 2017 4 2017 25.01.2017 Umgang mit vorläufigen Arbeitsunterlagen (Entwürfe von Dokumente/Formulare) 5 2017 10.03.2017 Protokoll der 1. Sitzung des Lenkungsausschusses am 25. Januar 2017 6 2017 10.03.2017 Dokumentations- und Erfassungsbogen; Änderung der Bezeichnung der "Vereinbarung" in "Erfassungsbogen" 7 2017 10.03.2017 Reisekostenformular, Checkliste, Formulierungen in Ablehnungsschreiben (jwls. Stand: 10. März 2017) 8 2017 02.06.2017 Verfahrensbeschreibung und Einwilligungserklärungen (Stand: 15. Mai 2017) 9 2017 19.06.2017 Protokoll der 2. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 10. März 2017 10 2017 19.06.2017 Leitlinien für die Anlauf- und Beratungsstellen mit Anlagen (Stand: 19. Juni 2017) 11 2017 19.06.2017 Umgang mit der Veröffentlichung der Namen der Mitglieder des Lenkungsausschusses 12 2017 11.09.2017 Protokoll der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 19. Juni 2017 13 2017 11.09.2017 Rahmen- und Regelwerk der Geschäftsstelle (Stand: 11. September 2017) 14 2017 13.12.2017 Protokoll der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses am 11. September 2017 15 2017 13.12.2017 Wirtschaftsplan 2018 16 2017 13.12.2017 Liquiditätsbedarfseinschätzung 2017 Materielle Beschlüsse des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe in 2017 Lfd. Nr. Jahr Datum Inhalt 1 2017 25.01.2017 Umgang mit dem ausgezahlten Reisekostenvorschuss, wenn sich im Beratungsgespräch herausstellt, dass kein Leid und Unrecht bzw. keine heutige Folgewirkung vorliegt 2 2017 10.03.2017 Umgang mit ausgebliebenen Zahlungen bzw. zu hohen Einzahlungen der Errichter 3 2017 15.03.2017 Präzisierung zu § 10 der Satzung der Stiftung 4 2017 19.06.2017 Fallgruppen zum Ausschluss von Doppelzahlungen (Stand: 19. Juni 2017) 5 2017 11.09.2017 Erläuterungen zu den Fallgruppen zum Ausschluss von Doppelzahlungen (Stand: 11. September 2017) 6 2017 11.09.2017 Auszahlung der Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen im Todesfall; Informationsblatt zur Auszahlung von Stiftungsleistungen im Todesfall (Info-Blatt Nr. 2, Stand: 18. September 2017) 7 2017 13.12.2017 Umgang mit einer Fehlüberweisung der Stiftungsleistungen an eine Dritte wegen Angabe einer falschen Bankverbindung Formelle Beschlüsse des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe in 2018 (Stand: 30. November 2018) Lfd. Nr. Jahr Datum Inhalt 1 2018 07.03.2018 Protokoll der 5. Sitzung des Lenkungsausschusses am 13. Dezember 2017 2 2018 20.06.2018 Protokoll der 6. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 7. März 2018 3 2018 12.09.2018 Protokoll der 7. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 20. Juni 2018 Materielle Beschlüsse und Informationen des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe in 2018 (Stand: 30.11.2018) Lfd. Nr. Jahr Datum Inhalt 1 2018 07.03.2018 Vertraulichkeit der persönlichen Beratungsgespräche mit Betroffenen 2018 07.03.2018 Information der Anlauf- und Beratungsstellen zur Familienpflege/ Anstaltsfamilienpflege und Präzisierung der Arbeitsunterlage "Leitlinien für die Anlauf- und Beratungsstellen" 2 2018 07.03.2018 Anpassung des Verfahrens zu Fallgruppe 3 zum Ausschluss von Doppelzahlungen und Aktualisierung der Arbeitsunterlage "Erläuterungen zum Ausschluss von Doppelzahlungen" 3 2018 20.06.2018 Fortsetzung und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit 4 2018 20.06.2018 Feststellung, Abnahme und Veröffentlichung des Jahresberichts 2017 5 2018 20.06.2018 Zuordnung von Schulen mit angeschlossenem Internatsbetrieb 6 2018 20.06.2018 Datenschutz in den Anlauf- und Beratungsstellen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7009 9. Wie lauten Adresse und Kontaktmöglichkeiten zur Geschäftsstelle der Stiftung , und warum sind diese Angaben nicht auf der Stiftungs-Webseite veröffentlicht ? Die Geschäftsstelle ist über die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennunghilfe .de erreichbar, die auf der Webseite der Stiftung aufgeführt ist. Da die Geschäftsstelle der Stiftung nach der Satzung der Stiftung Anerkennung und Hilfe nicht die Aufgabe einer Anlauf- und Beratungsstelle hat, wurden weitere Adressund Kontaktdaten nicht veröffentlicht. Bei allgemeinen Fragen zur Stiftung können sich Betroffene und Dritte unter der auf der Internetseite veröffentlichten Rufnummer 0800/2212218 kostenfrei an ein Infotelefon wenden, bei dem auch besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfragen entgegennehmen . 10. Hat die Stiftung außer der Satzung weitere Geschäfts- und Arbeitsgrundlagen (z. B. Geschäftsordnung, Verwaltungsvereinbarung, Stiftungsvertrag, Leitlinien etc.)? Wenn ja, welche sind das, wie bzw. wo sind diese zugänglich, und warum sind sie nicht auf der Stiftungs-Webseite veröffentlicht? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung errichtet; sie verfügt über eine Satzung. Für den Lenkungsausschuss und den überregionalen Fachbeirat liegen jeweils Geschäftsordnungen vor. Für die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurden Leitlinien und für die Arbeit in der Geschäftsstelle ein Rahmen- und Regelwerk entwickelt. Die Satzung der Stiftung ist durch Beschluss des Lenkungsausschusses auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht. Die Verwaltungsvereinbarung wird nach Beschluss des Lenkungsausschusses nicht veröffentlicht. Zu allen anderen Geschäfts - und Arbeitsgrundlagen ist bisher kein Beschluss des Lenkungsausschusses zur Veröffentlichung gefasst worden. Anerkennung und Aufarbeitung 11. Welche Maßnahmen und Veranstaltungen wurden bisher bundesweit und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern umgesetzt , und was ist noch konkret geplant, um das Leid und Unrecht zu benennen und öffentlich anzuerkennen? In Hamburg hat es im Jahr 2017 in den Alsterdorfer Anstalten eine Auftaktveranstaltung mit Betroffenen gegeben. Bayern hat am 16. März 2018 unter dem Motto „Es ist Zeit, über das Leid und Unrecht zu reden“ eine Veranstaltung zur öffentlichen Anerkennung durchgeführt . In Brandenburg hat am 12. Juni 2018 ein Kolloquium mit dem Titel „Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der DDR“ stattgefunden. Schleswig-Holstein hat am 28./29. November 2018 ein Symposium mit dem Titel „Die Vergangenheit im Kopf – die Zukunft in der Hand“ durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg -Vorpommern und Nordrhein-Westfalen in Planung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Am 13. Mai 2019 wird eine Veranstaltung des Bundes mit Betroffenen in Berlin stattfinden. Ziel ist es, das von Betroffenen seinerzeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen erlebte Leid und widerfahrene Unrecht öffentlich anzuerkennen und sichtbar zu machen. 12. Welche Forschungsvorhaben bzw. -aufträge wurden bundesweit sowie in den Ländern an wen vergeben, um die Geschehnisse wissenschaftlich aufzuarbeiten und Missstände der Vergangenheit aufzudecken, und umfassen diese die grundsätzliche Aufarbeitung ebenso wie Medikamentenversuche (bitte genaue Auflistung differenziert nach Forschungsauftrag bzw. Fragestellung , Auftragnehmer und -geber sowie Bundesland aufschlüsseln)? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat im Oktober 2017 das Forschungsprojekt „Wissenschaftliche Aufarbeitung des Leids und Unrechts, das Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen erfahren haben“ vergeben. Das Projekt wird von Prof. Dr. Heiner Fangerau, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zusammen mit vier Kooperationspartnern durchgeführt. Neben dem Auftragnehmer sind das Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité Universitätsmedizin Berlin, der Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Ruhr- Universität Bochum, das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH sowie das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Ruprechts-Karl-Universität Heidelberg mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung befasst. Das Forschungsprojekt beinhaltet drei Arbeitspakete: Analyse des derzeitigen Erkenntnisstands , thematische Aufarbeitung und Datenerhebung sowie Öffentlichkeitsarbeit . Soweit es Erkenntnisse zu Arzneimittelstudien in den betreffenden Einrichtungen gibt, sollen diese im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Stiftung Anerkennung und Hilfe als ein Teilaspekt untersucht werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das abschließende Arbeitsergebnis hat bis zum 31. Dezember 2020 vorzuliegen. Soweit von den Ländern Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse vergeben worden sind, erfolgte dies in eigener Zuständigkeit. 13. Welche wissenschaftlichen Veranstaltungen wurden in diesem Zusammenhang bisher bundesweit sowie in den Ländern durchgeführt bzw. sind noch geplant (bitte differenziert nach Titel, Inhalt und Ziel der Veranstaltung, Veranstalter , teilnehmende Referentinnen und Referenten, Bundesland auflisten )? Auf der für den 13. Mai 2019 geplanten Veranstaltung des Bundes zur öffentlichen Anerkennung des seinerzeit von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen ertragenen Leids und erlebten Unrechts werden unter anderem erste Ergebnisse der bundesweiten wissenschaftlichen Aufarbeitung vorgestellt. Nach Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Bundes ist für Anfang 2022 eine weitere Veranstaltung vorgesehen, auf der die Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden. Hinsichtlich der Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung auf Landesebene wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Informationen über Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung in den Ländern vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7009 14. Welche Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie sind in die bundesweite Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung einbezogen, und anhand welcher Kriterien wurden diese ausgewählt? Wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Einrichtungen war die Gewährleistung einer regionalen Streuung sowie einer Verteilung der Trägerschaften, so dass sich eine exemplarische Darstellung der institutionellen Landschaft auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ergibt. Im Laufe der Arbeit ergab sich eine Veränderung des ursprünglich angesetzten Einrichtungssamples, da einige Einrichtungen nicht bereit waren, an der Studie mitzuwirken, andere befürchteten Datenschutzprobleme , wieder andere verfügten nicht über Aktenmaterial. Derzeit sind folgende Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie an der Studie beteiligt (Stand: Dezember 2018): Psychiatrische und Nervenklinik der Charité, Berlin-Ost, Königin-Elisabeth-Hospital/Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie Berlin-Lichtenberg, Berlin-Ost, Landesheilanstalt/Bezirksnervenklinik Uchtspringe, Klinik für Neurologie und Psychiatrie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale), Kinderpsychiatrische Abteilung, Pfälzische Nervenklinik Landeck (Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie), Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie Bonn, Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Johannesstift Ershausen (Träger Caritas), Storkow/Hubertushöhe (Träger Lebenshilfe), Kloster Dobbertin (bis 1990 staatlich, jetzt Diakonie), Dominikus-Ringeisen-Werk, Ursberg, Vorwerke Lübeck, Haus Hall Münster. Das Forschungskonsortium, das die Studie durchführt, ist derzeit mit weiteren Einrichtungen im Gespräch über eine mögliche Beteiligung. 15. Wie ist sichergestellt, dass Menschen, die sich aufgrund von Behinderungen oder auch Traumatisierung nicht so äußern können, dass Außenstehende es verstehen, Berücksichtigung in der Forschungsarbeit finden bzw. in die wissenschaftliche Aufarbeitung eingebunden sind? Die Teilhabe und Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung Betroffener an der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Leid und Unrecht stellt eine der zentralen Säulen des Stiftungsversprechens dar und sollte öffentlich sichtbar und erlebbar sein. Die für das Forschungsprojekt zur Verfügung stehenden Ressourcen erlauben allerdings nur exemplarische Erhebungen. Es wird angestrebt, pro Einrichtung vier örtliche Zeitzeugen einzubeziehen sowie – vermittelt über die Erfahrungen der Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen und mittels eines „Zeitzeugenportals“ – die Stimmen von Menschen zu sammeln, die sich nicht äußern wollen oder können. Ausgearbeitet wurde ein Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugenstimmen, das für die Laufzeit des Projekts auf der Internetseite der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stiftung geschaltet und in den Anlauf- und Beratungsstellen sowie Einrichtungen durch einen Flyer beworben wird. Ein vergleichbares Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugenstimmen wurde in ähnlicher Form mit sehr guten Resultaten bereits in früheren Projekten zur Heimerziehung erprobt. Das Zeitzeugenportal bietet neben den Betroffenen auch Angehörigen, ehemaligem Personal und weiteren Interessierten die Möglichkeit, jenseits des Gesprächs in den Anlauf- und Beratungsstellen auch anonym am Forschungsprozess teilzunehmen und sich einzubringen. Auch können die Einrichtungen, in denen sich viele Betroffene heute aufhalten, das Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugenstimmen als Gesprächsanlass nutzen, um intern eine Aufarbeitung zu beginnen. Die Beantwortung des Fragebogens im Online-Zeitzeugenportal kann und soll auch von Betroffenen gemeinsam mit Betreuerinnen und Betreuern oder Vertrauenspersonen sowie auch handschriftlich in einer ausgedruckten Version ausgefüllt werden. So erhalten auch die Menschen, die sich selbst nicht äußern wollen oder können, zumindest eine vermittelte Stimme, die von Außenstehenden vernommen werden kann. Die erhobenen Zeitzeugenstimmen fließen in die historische Forschung ein. 16. Welche Ergebnisse wurden bisher im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern erzielt – sowohl hinsichtlich einer grundsätzlichen Aufarbeitung als auch spezifisch hinsichtlich der Medikamentenversuche? Wie viele Fälle von Medikamentenversuchen, mit welchen Medikamenten und welchen Folgen wurden bislang in welchen Einrichtungen aufgedeckt (bitte nach Ländern differenziert auflisten)? Das mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung betraute Forschungsteam wird erste Zwischenergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2019 vorlegen und diese am 13. Mai 2019 im Rahmen der Veranstaltung des Bundes zur öffentlichen Anerkennung vorstellen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Projekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung in den Ländern vor. 17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Betroffene in den Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer, im Rahmen der Aufarbeitung (Zeitzeugen- Interviews) oder bei Veranstaltungen von Todesfällen aufgrund von Misshandlungen oder Tötungen in den Einrichtungen berichtet haben? Wenn ja, wie viele und welche Fälle waren das, und wie wurde mit diesen Informationen weiterverfahren? Der Bundesregierung sind aktuell 19 Fälle bekannt. In acht Verdachtsfällen mit Todesfolge haben sich bislang die Hinweise so verdichtet, dass Anzeigen ergangen sind. 18. Inwiefern werden Betroffene, die Anträge an die Stiftung stellen, ihre Leidund Unrechtserfahrungen in den Beratungsstellen berichten und dann damit leben müssen, von der Stiftung auch langfristig bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen Geschichte begleitet und unterstützt? Falls nein, warum nicht? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist als befristetes Hilfesystem mit einer Laufzeit von fünf Jahren, d. h. vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021, errichtet worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7009 Finanzielle Leistungen an die Betroffenen 19. Wie viele Personen haben sich bislang an die Stiftung gewandt, um Leistungen zu beantragen, und wie viele Anträge wurden bisher in welchem Umfang bewilligt (bitte differenziert nach Bundesländern und finanzieller Unterstützungsart – Pauschale sowie Rentenersatzleistung – auflisten)? Bis zum 30. November 2018 haben sich insgesamt 10 276 Betroffene bzw. deren Vertretungen an die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung gewandt (davon 529 Meldungen vor Errichtung der Stiftung). Aus diesen Erstkontakten resultierten bislang 5 445 Beratungsgespräche und 4 582 Anmeldungen. Insgesamt wurden finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen (Geldpauschale und Rentenersatzleistung) in Höhe von rund 45,9 Mio. Euro an rund 4 190 Betroffene ausgezahlt (Stand: 30. November 2018): 20. Welche anderen Forderungen oder Leistungen, die Betroffene geltend gemacht haben bzw. machen können, schließen Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ aus (bitte einzeln auflisten)? Betrifft das ausschließlich Forderungen und Leistungen, die aufgrund der Unterbringung in stationären Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien geltend gemacht wurden bzw. werden können? Betroffene, die bereits eine zu demselben Zweck erbrachte Leistung aufgrund des während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtung erlittenen Leids und Unrechts bekommen oder bekommen haben, erhalten keine oder je nach Fallgestaltung eine geringere Leistung aus der Stiftung. Zu demselben Zweck erbrachte Leistungen aufgrund des während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtung erlittenen Leids und Unrechts sind grundsätzlich Land Geldpauschale Rentenersatzleistung Summe Anzahl Betroffener, an die Leistungen ausgezahlt wurden Baden-Württemberg 1.196.650,00 € 413.000,00 € 1.609.650,00 € 149 Bayern 2.521.000,00 € 516.400,00 € 3.037.400,00 € 289 Berlin 1.530.750,00 € 276.700,00 € 1.807.450,00 € 177 Brandenburg 2.551.500,00 € 531.000,00 € 3.082.500,00 € 306 Bremen 243.000,00 € 300,00 € 243.300,00 € 28 Hamburg 1.170.000,00 € 357.000,00 € 1.527.000,00 € 130 Hessen 4.914.500,00 € 1.455.000,00 € 6.369.500,00 € 549 Mecklenburg-Vorpommern 1.949.000,00 € 102.000,00 € 2.051.000,00 € 231 Niedersachsen 1.386.000,00 € 451.000,00 € 1.837.000,00 € 157 Nordrhein-Westfalen 10.381.000,00 € 4.395.700,00 € 14.776.700,00 € 1274 Rheinland-Pfalz 603.000,00 € 216.000,00 € 819.000,00 € 75 Saarland 81.000,00 € 20.000,00 € 101.000,00 € 10 Sachsen 1.827.000,00 € 363.000,00 € 2.190.000,00 € 203 Sachsen-Anhalt 1.503.000,00 € 171.000,00 € 1.674.000,00 € 167 Schleswig-Holstein 3.330.000,00 € 694.000,00 € 4.024.000,00 € 372 Thüringen 657.250,00 € 93.000,00 € 750.250,00 € 75 Summe Ost 10.018.500,00 € 1.536.700,00 € 11.555.200,00 € 1.159 Summe West 25.826.150,00 € 8.518.400,00 € 34.344.550,00 € 3.033 Summe Ost + West 35.844.650,00 € 10.055.100,00 € 45.899.750,00 € 4.192 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Leistungen, die sich unmittelbar auf denselben Sachverhalt beziehen, aus dem das Leid und Unrecht resultiert, das mit den Stiftungsleistungen anerkannt wird. Dies können sein: Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), sonstige Entschädigungszahlungen (z. B. aus unerlaubter Handlung oder Amtshaftung) einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand, die Kirchen und ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände , deren Mitglieder und Einrichtungen (umfasst ist auch der Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung) und von den Kirchen im Einzelfall an Betroffene zu demselben Zweck erbrachte Leistungen. Haben Betroffene materielle Hilfen aus den Fonds Heimerziehung (Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“) oder dem Ergänzenden Hilfesystem (Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“, Ergänzendes Hilfesystem zu sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich) erhalten, sind diese materiellen Hilfe abschließend. Eine Rentenersatzleistung der Fonds Heimerziehung wird auf die Rentenersatzleistung der Stiftung angerechnet . 21. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Betroffene bei Antragstellung an die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Anträge, die sie bei ergänzenden Hilfesystemen (z. B. den Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“) gestellt haben, zurückziehen mussten, obwohl letztere nicht aufgrund von Missbrauch oder Gewalterfahrung in Einrichtungen gestellt wurden ? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Betroffene bei der Anmeldung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Anträge, die sie bei Ergänzenden Hilfesystemen (z. B. den Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich “) gestellt haben, zurückziehen mussten. 22. Trifft es zu, dass in der ersten Jahreshälfte 2017 bei Antragstellung an die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auch eine Verzichtserklärung unterschrieben werden musste (http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/ 18984-stiftung-anerkennung-und-hilfe-Infos-f%C3%BCr-all-diejenigen- Betroffenen-die-damals-a/?pageNo=3), obwohl es in Artikel 2 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung heißt, dass Auszahlungen grundsätzlich auch möglich sind, wenn ein solcher Verzicht (auf andere Forderungen aufgrund der Heimunterbringung) nicht erfolgt? Falls ja, in welchem Zeitraum wurde das so gehandhabt, und wie genau lautete diese Verzichtserklärung? Ist sie nach wie vor in den Akten der betreffenden Personen enthalten, und welche rechtlichen Konsequenzen hat das für betroffene Personen? Seit Mitte April 2017 hatte eine Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe Betroffenen eine Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorgelegt , die neben Ausführungen zum Datenschutz auch den Hinweis enthielt: „Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung einschließlich der Ansprüche wegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7009 Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen“. Die Einwilligungserklärung enthielt ein Feld für die Unterschrift der Betroffenen bzw. der Vertretung. Hintergrund des dem Lenkungsausschuss seinerzeit nicht bekannten Dokuments war, dass die Anlauf- und Beratungsstelle von den Betroffenen die erforderliche schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einholen wollte und dabei versehentlich in das Formular auch den Hinweis zum Ausschluss von Doppelzahlungen aufgenommen hatte. Nach Kenntniserlangung durch die Geschäftsstelle wurde diese Praxis am 3. Mai 2017 beanstandet und umgehend von der Anlauf- und Beratungsstelle eingestellt. Die Einwilligungserklärungen wurden aus den betroffenen Akten entfernt. Laufzeit der Stiftung 23. Hat der Lenkungsausschuss über eine mögliche Verlängerung der Anmeldefrist zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ über den 31. Dezember 2019 hinaus beraten (siehe Bundestagsdrucksache 19/2766, Antwort zu Frage 92), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 24. Falls sich der Lenkungsausschuss gegen eine entsprechende Verlängerung der Anmeldefrist ausgesprochen hat, woran ist eine solche gescheitert bzw. mit welcher Begründung wurde sie abgelehnt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung? 25. Wird auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember 2018 über eine solche Verlängerung der Anmeldefrist abgestimmt, und ist der Bundesregierung bekannt, ob sich einzelne Bundesländer dagegen aussprechen werden? 26. Sofern sich der Lenkungsausschuss und/oder die ASMK gegen eine Verlängerung der Anmeldefrist ausgesprochen hat, wird sich die Bundesregierung auf anderer Ebene – z. B. Ministerpräsidentenkonferenz – für eine Verlängerung der Anmeldefrist einsetzen? Die Fragen 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Zuständig für die Entscheidung über eine Verlängerung der Anmeldefrist sind die Errichter der Stiftung, Bund, Länder und Kirchen, gemeinsam. Deren Gremien bzw. Vertretungen wurden eingebunden. Der Lenkungsausschuss der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat über die Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 beraten und die Argumente für die Errichter in einem Arbeitspapier zusammengefasst. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich einstimmig für die Verlängerung der Anmeldefrist ausgesprochen. Bund, Länder und Kirchen haben inzwischen der Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr zugestimmt; eine entsprechende Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung der Stiftung wird momentan von allen Errichtern unterzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Öffentlichkeitsarbeit 27. Wieso ist der Jahresbericht 2017 der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auf der Webseite der Caritas zu finden (www.cbp.caritas.de/51370.asp), nicht aber auf der Stiftungs-Webseite (www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de), und ist geplant, diesen und folgende Jahresberichte dort zu veröffentlichen? Falls nein, warum nicht? Der Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 beschlossen, dass die Jahresberichte der Stiftung Anerkennung und Hilfe nach Abnahme durch das Finanzamt öffentlich sind und von Interessierten auf der Webseite www.stiftunganerkennung -hilfe.de eingesehen werden können. Die Abnahme des Jahresberichts 2017 durch das Finanzamt ist noch nicht erfolgt; der Jahresbericht liegt daher erst als Entwurf vor und wurde noch nicht veröffentlicht. 28. Wie erklärt sich die Bundesregierung die bisher „überschaubare“ Anzahl der Antragstellungen, die weit unter der errechneten Anzahl von Betroffenen liegt? Welche Hemmnisse und Schwierigkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung ? 29. Inwieweit könnte die überschaubare Zahl von Anträgen damit zusammenhängen , dass in einigen Bundesländern die Beratungsstellen erst im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet haben? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Nach einer wissenschaftlichen Kurzzeitstudie, die im Vorfeld der Errichtung der Stiftung in Auftrag gegeben wurde, gab es bundesweit geschätzt 97 100 Betroffene . Es wurde angenommen, dass sich von diesen 25 Prozent melden könnten , d. h. ca. 25 000 Betroffene. Diese Schätzung diente als Grundlage für die finanzielle Ausstattung der Stiftung. Die Anzahl der Betroffenen, die sich tatsächlich für Stiftungsleistungen anmelden werden, lässt sich mangels valider Daten nicht ableiten. Bereits bei dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und dem Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“, die sich an Betroffene der Kinder- und Jugendhilfe richteten, hat man die Erfahrung gemacht, dass Betroffene sehr viel Zeit brauchten, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung erlittenen Leids und Unrechts zu überwinden und sich in dem jeweiligen Hilfesystem anzumelden. Auch bei diesen Hilfesystemen waren die Anmeldezahlen zunächst niedrig. Die Betroffenen der Stiftung Anerkennung und Hilfe – insbesondere Betroffene mit psychischen Beeinträchtigungen – sind teilweise schwer erreichbar. Da der Bekanntheitsgrad der Stiftung auch mit der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen vor Ort steigt, ist nicht auszuschließen, dass sich die verzögerte Eröffnung der Anlauf- und Beratungsstellen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR negativ auf die Anzahl der Anmeldungen für Stiftungsleistungen in den ersten Monaten nach Errichtung der Stiftung ausgewirkt hat. Im Zeitverlauf sind die Anmeldezahlen jedoch langsam angestiegen und steigen weiter an. Um allen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, Stiftungsleistungen in Anspruch zu nehmen und Anerkennung für ihr Leid und Unrecht zu erhalten, wird – wie bereits in der Antwort zu den Fragen 23 bis 26 erläutert – neben einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen um ein Jahr verlängert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7009 30. Was muss aus Sicht der Bundesregierung an der Arbeit der Stiftung geändert werden, um mehr Betroffene zu erreichen? 31. Wie ist sichergestellt, dass Betroffene Informationen erhalten (haben), insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Menschen, die zwischen 1949 und 1975 bzw. 1990 in Einrichtungen lebten, keine ausreichende Schulbildung erhalten haben und deshalb nicht lesen und schreiben können? 32. Was wird zusätzlich zur bisherigen Öffentlichkeitsarbeit (wie im Jahresbericht 2017 der Stiftung festgehalten) unternommen, um mögliche Hemmnisse bzw. Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu beseitigen und deutlich mehr Betroffene zu erreichen als bisher? Welche konkreten Vorhaben bzw. Konzepte bzw. Maßnahmen gibt es diesbezüglich ? Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Die Stiftung hat seit ihrem Beginn wegen des schwer erreichbaren Personenkreises gezielt Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Auch das Umfeld der Betroffenen (u. a. Betreuer, Behindertenvertretungen und Verbände, kommunale und kirchliche Einrichtungen, Dritte) wurde vor Ort und überörtlich informiert und gebeten, Informationen über die Stiftung an potentiell Betroffene weiterzugeben und Flyer auszulegen. Am 20. Juni 2018 hat der Lenkungsausschuss der Stiftung beschlossen , die Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen und noch intensiver zu gestalten. Seitdem wurden zusätzliche Anzeigen, unter anderem in der Novemberausgabe der Apotheken Umschau und des Senioren Ratgebers, geschaltet, Artikel in Betreuerund Verbändezeitschriften sowie in einem Ärzteblatt veröffentlicht und der Internetauftritt der Stiftung (www.stiftung-anerkennung-hilfe.de) erweitert. Außerdem wurden fachspezifische Messen und eine Veranstaltung mit Verbänden genutzt , um Multiplikatoren zu erreichen. Die Anlauf- und Beratungsstellen wurden gebeten, ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort zu verstärken. Diese haben u. a. den Kontakt zu Einrichtungen und Multiplikatoren intensiviert, Vorträge über die Leistungen der Stiftung gehalten und regionale Pressemitteilungen initiiert. Für das erste und zweite Quartal 2019 ist ein erneutes umfangreiches Multiplikatoren -Mailing vorgesehen. Außerdem wird am 13. Mai 2019 eine Veranstaltung des Bundes zur öffentlichen Anerkennung in Berlin stattfinden. 33. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob alle Einrichtungen ihre früheren Patientinnen und Patienten und Heimkinder ausführlich über die Leistungen der Stiftung informiert haben (z. B. im Rahmen von Infoveranstaltungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 34. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen im Sinne der aufsuchenden Beratung proaktiv in die Einrichtungen gehen, um mögliche Betroffene zu informieren? Es gibt von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstellen vielfache Anstrengungen, die Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie die dort untergebrachten Personen über die Stiftung zu informieren. Es wurden Informationsmaterialen versandt, Einrichtungsleitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und -bewohner von Einrichtungen z. B. über die Zielgruppen und den Zugang zu den Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe aufgeklärt und um Unterstützung gebeten. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7009 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Anlauf- und Beratungsstellen regelmäßig angeboten, auch persönlich in den Einrichtungen über die Stiftung zu informieren. Derartige Informationsveranstaltungen haben in einer Vielzahl von Einrichtungen stattgefunden. Darüber hinaus wurden auch persönliche Gespräche mit Betroffenen, die im Rahmen der aufsuchenden Beratung innerhalb der Einrichtungen erfolgten, genutzt, um auf die Stiftung aufmerksam zu machen und weitere Betroffene zu erreichen. 35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Einrichtungen solche Infoveranstaltungen mit z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen abgelehnt haben, und welche Einrichtungen das getan haben? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 36. Sind Einrichtungen in besonderem Maße dazu angehalten, ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner über die Arbeit und Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu informieren, sofern bei ihnen Personen lebten, deren Antrag an die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bereits bewilligt wurde? Falls nein, warum nicht? Die Stiftung hat kein Weisungsrecht gegenüber Einrichtungen. Die Einrichtungen werden jedoch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstellen über die Leistungen der Stiftung und das Anmeldeverfahren informiert und gebeten, diese Informationen an etwaige Betroffene weiterzugeben sowie die während des Anmeldeverfahrens erforderliche Unterstützung zu erbringen. 37. Welche konkreten Möglichkeiten einer aufsuchenden Beratung gibt es aus Sicht der Bundesregierung? Welche Überlegungen, Vorschläge, Konzepte gibt es dazu von Seiten der Stiftung? Unter aufsuchender Beratung der Stiftung wird verstanden, dass Betroffene der Stiftung „vor Ort“ – z. B. an ihrem Wohnort oder in einer Einrichtung – mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstellen Gespräche führen können und beraten werden. Erforderlich ist eine aufsuchende Beratung, wenn Betroffene aufgrund psychischer und/oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht oder nur mit ganz erheblichem Aufwand in der Lage sind, die Anreise zu einer Anlauf- und Beratungsstelle zu bewältigen. Bis zum 30. November 2018 haben die Anlauf- und Beratungsstellen 62 Prozent der Beratungsgespräche aufsuchend durchgeführt. Das Angebot der Stiftung zur aufsuchenden Beratung wird daher angenommen; weitere Konzepte sind nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333