Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7016 19. Wahlperiode 15.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6651 – Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der jüngste Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) belegt erneut, dass es jetzt dringender denn je tiefgreifender Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf, um die zurzeit angesteuerte globale Erderhitzung von weit über drei Grad noch zu begegnen, Jedes Zehntel Grad zählt, um die drohenden irreversiblen Dominoeffekte (Kipppunkte) einzudämmen, welche zu einer unkontrollierbaren und selbstverstärkenden Erderhitzung führen . Als G20-Mitglied und Exportweltmeister steht Deutschland in der Verantwortung , die angekündigte Anstrengung der internationalen Dekarbonisierung nun auch mit wirkmächtigen Instrumenten auszugestalten. Auch nach der Festlegung der vierten Handelsphase (2021 bis 2030) des Europäischen Emissionshandels (Emission Trading System, ETS) – als das zentrale Lenkungsinstrument für die Emissionsreduktion im Stromsektor und dadurch auch für Emissionen in der Industrie – sind noch immer viele überschüssige, zu günstige CO2-Zertifikate auf dem Markt. Zugleich werden knapp 60 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland gar nicht im Emissionshandel erfasst. Das betrifft vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr, deren Emissionen im Jahr 2017 stagnierten oder sogar wieder anstiegen gegenüber dem Referenzjahr 1990. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze verkündete in ihrer „Humboldt-Rede“ (am 7. November 2018), dass sie gemeinsam mit ihrem Kabinettskollegen aus dem Bundesministerium der Finanzen – Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz – ein Konzept für die CO2- Bepreisung im Bereich Wärme und Verkehr erarbeite (www.bmu.de/rede/ rede-von-svenja-schulze-zur-umweltpolitik-der-bundesregierung-in-der-19- wahlperiode/). Das Bundesfinanzministerium dementierte öffentlich die gemeinsamen Pläne zur Erarbeitung einer Klimaschutzabgabe (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-keine-neue-co2-abgabeolaf -scholz-lehnt-forderung-ab/23602080.html). Die die Bundesregierung fragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart , den Emissionshandel als Leitinstrument der Klimapolitik weiter zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7016 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stärken; zudem will die Bundesregierung auf ein CO2-Bepreisungssystem setzen , das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. 1. Wie haben sich bisher die Treibhausgasemissionen im Jahr 2018 in Deutschland gegenüber dem Referenzjahr 1990 entwickelt (bitte nach den einzelnen Sektoren Industrie, Stromerzeugung, Wärme, Landwirtschaft und Verkehr aufschlüsseln)? Die Zeitnahschätzung des Umweltbundesamtes für Treibhausgasemissionen im Jahr 2018 wird voraussichtlich im März 2019 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Schätzung, die aufgrund noch fehlender Daten mit Unsicherheiten behaftet sein wird. Die endgültigen Emissionsdaten für das Jahr 2018 werden erst im ersten Quartal des Jahres 2020 veröffentlicht. Die Treibhausgasemissionen für das Jahr 2017 werden im ersten Quartal 2019 veröffentlicht werden. Eine umfassende Darstellung der Emissionstrends bis zum Jahr 2016 findet sich im Klimaschutzbericht 2017 unter www.bmu.de/publikation/ klimaschutzbericht-2017/. 2. Welche CO2-Bepreisungsmodelle für die Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS) sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)? a) Was sind jeweils die Vor- und Nachteile aus Sicht der Bundesregierung? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzbarkeit in Deutschland im Hinblick auf die bestehenden juristischen und politischen Rahmenbedingungen ? Es gibt in anderen europäischen Ländern bereits einige CO2-Bepreisungsmodelle zusätzlich zum EU-ETS, außerdem stehen Ideen, Überlegungen und Modelle verschiedener Akteure in Deutschland in der Diskussion. Je nach Ausgestaltung variiert ihre Umsetzbarkeit. Im Rahmen der im Klimaschutzplan 2050 beschlossenen Überprüfung der Anreiz- und Lenkungswirkung der hoheitlichen Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie wird die Bundesregierung in Frage kommende Regelungsvorschläge einbeziehen. In der Bundesregierung bestehen derzeit keine konkreten Beschlüsse zu weiteren preissteuernden Maßnahmen, dementsprechend gibt es noch keine Beurteilung zu Ideen und Vorschlägen Dritter hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeit in Deutschland. 3. Plant die Bundesregierung ein gemeinsames Konzept zur CO2-Bepreisung vorzulegen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung das Konzept zur CO2-Bepreisung erarbeiten? c) Wenn ja, wofür würde die Bundesregierung Mehreinnahmen aus einer CO2-Bepreisung verwenden? 4. Welches CO2-Bepreisungsmodell favorisiert die Bundesregierung, und warum ? 7. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein in Bezug auf den Vorschlag der Bundesumweltministerin Svenja Schulze vom 7. November 2018, die während ihrer „Humboldt-Rede“ einen CO2-Preis für den Verkehrs- und Wärmebereich forderte? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7016 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der Bundesumweltministerin, wonach es neben dem ETS auch einen CO2-Preis im Non-ETS bedarf, um durch einen Preisanreiz eine ökologische Lenkungswirkung hin zu effizienten Technologien zu erwirken (bitte begründen)? 9. Anhand von welchem Maßnahmenprogramm plant die Bundesregierung das System einer CO2-Bepreisung so zu gestalten, dass keine Netto-Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen und untere Einkommensgruppen sogar entlastet werden sollen, wie es die Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorsieht? 10. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Sektoren Gewerbe, Handel und Dienstleistung im Rahmen einer CO2-Bepreisung an anderer Stelle zu entlasten, beispielsweise durch eine gleichzeitige Senkung der Steuern und Umlagen auf Strom, und stellt die Bundesregierung hierzu eigene Überlegungen und Berechnungen an, bzw. hat sie hierzu bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, wie die Vergabe von Studien etc.? 11. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen im Rahmen einer verstärkten CO2-Bepreisung zu erhalten, und stellt die Bundesregierung hierzu eigene Überlegungen und Berechnungen an, bzw. hat sie hierzu bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, wie die Vergabe von Studien etc.? 12. Vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der offensichtlichen Verfehlung der Klimaschutzziele 2020 (Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990), die Auffassung, dass die Klimaschutzziele 2030 und 2050 auch ohne die Einführung einer CO2-Bepreisung erreicht werden können? Wenn ja, warum war es nicht möglich, die Klimaschutzziele 2020 einzuhalten ? Die Fragen 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen. Die Bundesregierung wird hierfür die Anreiz- und die Lenkungswirkung derzeit bestehender , hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben , Umlagen und Steuern überprüfen. Zu einzelnen Maßnahmen existieren in der Bundesregierung jedoch derzeit keine konkreten Pläne, auch keine Beschlüsse zu steuerlichen Maßnahmen, Abgaben oder Umlagen. Die Bundesregierung wird zudem im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf beschließen, der die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hat noch nicht begonnen. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage mit der Arbeitsnummer 12/354 vom 20. Dezember 2018 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7016 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Liegen der Bundesregierung schon Auswertungen eigener in Auftrag gegebener Studien vor, und zieht sie diese für die Erarbeitung eines eigenen CO2- Bepreisungskonzeptes heran? 6. Wenn nein, plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden öffentlichen Debatte eigene Studien hinsichtlich einer CO2-Bepreisung (Ausgestaltungsoptionen, Implementierung und ökologische, ökonomische und soziale Wirkungsweise) in Auftrag zu geben (wenn nein, bitte begründen , und wenn ja, bitte unter Angaben von Auftragsempfängerinnen und Auftragsempfänger und des Auftragszeitraums beantworten)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen der Klimapolitik werden seitens der Bundesregierung regelmäßig Studien ausgewertet und beauftragt, die u. a. auch die klimapolitische Ausgestaltung der Finanzierung der Energieversorgung durch Erneuerbare Energien oder die Auswirkungen einer CO2-Bepreisung auf den Energieverbrauch untersuchen. Im Rahmen einiger laufender Vorhaben zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele für das Jahr 2030 werden Teilaspekte mit Bezug zu CO2-Bepreisung analysiert. Hinsichtlich der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms für den Klimaschutzplan 2050 sowie der Prüfung derzeit bestehender hoheitlich veranlasster Energiepreisbestandteile nimmt die Bundesregierung ebenfalls die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zur Kenntnis. Veröffentlichte Auswertungen liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. 13. Anhand von welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster Energiesteuerbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern zu überprüfen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 161 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/5282)? 14. Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine Angleichung der bisher unterschiedlichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro Tonne ein erster Schritt zur Orientierung der Energiebesteuerung von Heizstoffen an den Treibhausgasemissionen wäre? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann will sie diese Anpassung vornehmen? 15. Welche Höhe müsste eine CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr nach Ansicht der Bundesregierung haben, um Wirkung zu entfalten im Sinne einer Treibhausgasreduktion? 16. Welchen Preis müsste CO2 nach Ansicht der Bundesregierung haben, um die externen Kosten der Klimakrise vollständig zu internalisieren? Die Fragen 13 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Klimawirkung einzelner Instrumente ist abhängig von zahlreichen Variablen. Dazu gehören neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Ausgestaltung der Technologie-Förderung auch sektorspezifische Besonderheiten, wie die Verfügbarkeit von Erneuerbaren-Energien- bzw. Energieeffizienz-Technologien oder die Klimarelevanz, Verfügbarkeit und Kosten vorhandener Alternativen . Nicht zuletzt ist auch das weitere regulatorische Umfeld relevant. Weitere Aspekte (nicht abschließend) sind die Handlungsbereitschaft und Anpassungsmöglichkeit der jeweiligen Akteure. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7016 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 17. Welchen anteiligen Heizstoffverbrauch in Deutschland haben die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)? Der Heizstoffverbrauch für die Sektoren der privaten Haushalte, Gewerbe/ Handel/Dienstleistungen (GHD) und der Industrie sowie deren prozentualer Anteil am gesamten Endenergieverbrauch haben sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt. Die Angaben für das Jahr 2017 haben noch vorläufigen Charakter. 18. Welchen Beitrag leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie anteilig zum Energiesteueraufkommens auf Heizstoffe (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)? Der Bundesregierung liegen zur Verteilung des Energiesteueraufkommens auf die genannten Sektoren keine Daten vor. 19. Welchen anteiligen Stromverbrauch in Deutschland haben die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)? Der Stromverbrauch der privaten Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung (GHD) und der Industrie sowie deren prozentualer Anteil am gesamten Stromverbrauch haben sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt. Die Angaben für das Jahr 2017 haben noch vorläufigen Charakter. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Industrie 1.888,4       1.712,2       1.934,5       1.957,9       1.909,1       1.859,8       1.842,1       1.861,4       1.911,7       1.984,0       GHD 908,1          798,1          898,9          779,5          764,3          881,9          789,4          838,3          800,3          862,2          private Haushalte 2.313,1       2.237,2       2.439,4       2.082,6       2.175,4       2.304,7       1.943,5       2.054,7       2.134,9       2.186,5       Industrie 20,6             19,8             20,8             22,0             21,4             20,3             21,2             20,9             21,1             21,3             GHD 9,9               9,2               9,7               8,8               8,6               9,6               9,1               9,4               8,8               9,2               private Haushalte 25,3             25,8             26,2             23,4             24,4             25,1             22,3             23,1             23,5             23,4             *) inklusive Verkehrsbereich Quelle: AG Energiebilanzen in Petajoule (PJ) Anteil am gesamten Endenergieverbrauch* 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Industrie 837,4          719,4          798,8          817,6          814,4          807,4          823,6          809,6          815,7          836,2          GHD 488,4          504,9          529,5          507,2          532,7          543,5          514,0          539,6          543,7          528,6          private Haushalte 502,2          501,1          510,1          491,8          493,2          489,6          466,9          463,3          461,5          463,7          Industrie 44,4             40,4             42,1             43,6             43,2             42,9             44,6             43,7             43,8             44,7             GHD 25,9             28,3             27,9             27,0             28,3             28,9             27,8             29,1             29,2             28,3             private Haushalte 26,6             28,1             26,9             26,2             26,2             26,0             25,3             25,0             24,8             24,8             *) inklusive Verkehrsbereich Quelle: AG Energiebilanzen in Petajoule (PJ) Anteil am gesamten Stromverbrauch * Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7016 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welchen Beitrag leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie anteilig zum Stromsteueraufkommen (bitte absolut und in Prozent für die vergangenen zehn Jahre einzeln angeben)? Der Bundesregierung liegen zur Verteilung des Stromsteueraufkommens auf die genannten Sektoren keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333