Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7017 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6660 – Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik der Union Myanmar V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nahm die Bundesrepublik Deutschland die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik der Union Myanmar im Jahr 2012 wieder auf und fördert das Land „im Rahmen thematischer und regionaler Programme “. Das deutsche Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit solle hierbei „den Reformkurs der Regierung unterstützen und zur Stabilisierung des Landes beitragen“. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen laut BMZ „die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten “. Der Fokus liege dabei „auf den ländlichen, von ethnischen Minderheiten bewohnten Regionen (insbesondere Shan-Staat)“. Arbeitsschwerpunkte seien die „berufliche Bildung sowie die Förderung des Bankensektors und der Privatwirtschaft, insbesondere die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen“ (www.bmz.de/de/laender_regionen/asien/myanmar/ index.html). Gleichzeitig ist Myanmar eine Unruhe- und Krisenregion. Laut den landesspezifischen Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (AA) gibt es in Teilen des Kachin-Staates bzw. Shan-Staates „weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär“. Viele Menschen seien laut Auswärtigem Amt auf der Flucht; Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen. Zudem komme es im Rakhaing-Staat „immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/ laender/myanmar-node/myanmarsicherheit/212100#content_0). Vor allem über den bewaffneten Konflikt zwischen den staatlichen Sicherheitskräften und bewaffneten Kämpfern der sogenannten Rohingya-Volksgruppe wird auch in europäischen Medien immer wieder berichtet. In der Vergangenheit haben sich immer wieder europäische Regierungen und die Vereinten Nationen für die Rohingya-Volksgruppe eingesetzt. Auch die Bundesregierung hat im EU-Rahmen Sanktionen gegen Myanmar aufgrund des Konflikts zugestimmt . Dabei geht es um eine Ausweitung des Waffenembargos und Auflistung von Militärs, denen eine Beteiligung an Verbrechen vorgeworfen wird (www. spiegel.de/politik/ausland/myanmar-experten-bericht-zu-verbrechen-anrohingya -vorwurf-voelkermord-a-1225171.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7017 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar? Seit der Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Jahr 2012 ist Deutschland ein Partner Myanmars auf seinem schwierigen Weg zu Frieden, Demokratie und nachhaltiger Entwicklung. Dieses Verhältnis wird durch die Rohingya-Flüchtlingskrise schwer belastet. Die Bundesregierung hat von Beginn an gegenüber der myanmarischen Regierung eingefordert , dass eine sichere Rückkehr der Rohingya gewährleistet werden muss. Sie bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission zu Rakhine. Im Einklang mit der Europäischen Union (EU), der internationalen Gebergemeinschaft und den Empfehlungen der Fact-Finding-Mission (FFM) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN), verfolgt Deutschland die Linie, die Bevölkerung und die Zivilregierung Myanmars zu unterstützen sowie gleichzeitig den Forderungen nach einer Lösung der Rohingya-Krise, aber auch der Konflikte in den anderen Landesteilen Nachdruck zu verleihen. In den Bereichen, in denen die deutsche EZ mit der myanmarischen Regierung kooperiert, zeigt diese eine deutliche Entwicklungsorientierung. Ein wichtiger Beleg hierfür ist vor allem die Verabschiedung des Myanmar Sustainable Development Plan sowie eine Reihe von Gesetzen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes fördern sollen. Seit Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen EZ mit Myanmar, konnten in den geförderten EZ-Programmen gute Ergebnisse erzielt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2, 10 und 32 sowie auf die Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 19/5997 verwiesen. 2. Welche Projekte speziell im Bereich des Minderheitenschutzes unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Welche Projekte beziehen sich auf die Rohingya-Volksgruppe? Die Bundesregierung fördert verschiedene Vorhaben, die nachhaltig und strukturbildend der Bekämpfung von Fluchtursachen, der Reintegration von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sowie der Schaffung von Lebensperspektiven für benachteiligte Gruppen dienen. Dabei werden entwicklungspolitische Maßnahmen immer unter Einbeziehung verschiedener Bevölkerungsgruppen, d. h. inklusiv, durchgeführt. Einige Vorhaben richten sich an die Rohingya-Flüchtlinge und die aufnehmenden Gemeinden sowohl in Bangladesch als auch in Myanmar, hier vor allem in den Bereichen Ernährungssicherung, Bildung und Verbesserung von Existenzgrundlagen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14, 15 17 und 19 auf Bundestagsdrucksache 19/5997 verwiesen. 3. Welche Auswirkungen haben die bewaffneten Konflikte in Myanmar auf die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit? Die Planung und Durchführung von entwicklungspolitischen Maßnahmen erfolgt grundsätzlich unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsaspekte vor Ort, so dass sie von bewaffneten Konflikten nicht unmittelbar betroffen sind. Im Kontext der Rohingya-Krise musste ein Vorhaben des Malteser Hilfsdienstes in Nordrakhine unterbrochen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7017 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Sichtweise der Regierung von Myanmar , die im Zusammenhang mit den Rohingya von einem bewaffneten Konflikt mit Terroristen spricht? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Myanmar neben der Mehrheitsethnie der Bamar 134 anerkannte ethnische Minderheiten. Die Rohingya werden nicht als ethnische Minderheit anerkannt. Eine Einordnung der Rohingya als Terroristen durch die myanmarische Regierung ist der Bundesregierung nicht bekannt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von Rohingya-Aktivisten nach staatlicher Autonomie bzw. Eigenständigkeit? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Rohingya-Aktivisten sich vereinzelt für eine Autonomie der Rohingya einsetzen. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Fragen wie das Recht auf Rückkehr, der Erwerb der nationalen Staatsangehörigkeit sowie die Anerkennung als Volksgruppe derzeit vordringlich. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der sogenannten Arakan Rohingya Salvation Army? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der „Arakan Rohingya Salvation Army“ um eine bewaffnete Gruppierung, die – wie viele andere bewaffnete Gruppierungen in Myanmar – immer wieder in gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem myanmarischen Militär und anderen myanmarischen Sicherheitskräften verwickelt ist. 7. Zieht die Bundesregierung in Betracht, in Zukunft Angehörige der Rohingya -Volksgruppe als Flüchtlinge im Rahmen eines „Resettlement“ in Deutschland aufzunehmen? Wenn ja, wie viele? Aufnahmen der Rohingya-Volksgruppe in Deutschland im Rahmen des EU-Resettlement -Programms sind zum derzeitigen Stand nicht vorgesehen. Die Festlegung der Länder, aus denen besonders schutzbedürftige Personen aufgenommen werden, erfolgt stets nach Konsultation des UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge – United Nations High Commissioner for Refugees ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333