Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7019 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6704 – Ausweitung sogenannter Reformpartnerschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant Bundesminister Dr. Gerd Müller die Ausweitung sogenannter Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Marokko und Senegal. Im Juni 2017 wurden die ersten drei Reformpartnerschaften mit Tunesien, Ghana und der Elfenbeinküste abgeschlossen. Laut BMZ gehe es bei den „Reformpartnerschaften “ bereits um die Umsetzung des „Marshallplans mit Afrika“ und der G20-Initiative „Compact with Africa“. Das BMZ unterstütze hierbei „besonders reformorientierte Staaten dabei, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement zu verbessern, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen“. Ausgewählt würden „Länder, die sich besonders durch gute Regierungsführung, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie die Förderung der Privatwirtschaft auszeichnen“. Beispielhaft hierfür nennt das BMZ die „Reformpartnerschaften“ mit Tunesien und Ghana. Während in Tunesien vor allem der Ausbau und die Reform der Antikorruptionsbehörde sowie die Reform des staatlichen Kreditgarantiefonds genannt wird, soll in Ghana mit Hilfe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Anteil erneuerbarer Energie „von unter einem Prozent auf zehn Prozent“ erhöht werden (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/oktober/181029_ pm_050_Entwicklungsministerium-weitet-Reformpartnerschaften-aus/index.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7019 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Marokkos aus? 2. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Äthiopiens aus? 3. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Senegals aus? Die Fragen 1 bis 3 werden im Kontext der angestrebten Reformpartnerschaften wie folgt gemeinsam beantwortet. Marokko, Äthiopien und Senegal sind der G20-Initiative „Compact with Africa“ beigetreten. Sie haben im Rahmen dieser Initiative ihre geplanten Reformen zur Verbesserung der makroökonomischen, der fiskalischen Rahmenbedingungen und des Investitionsklimas vorgestellt und mit den G20-Staaten sowie den beteiligten multilateralen Institutionen Schritte zu deren Umsetzung erörtert. Dieser Umsetzungsprozess ist angelaufen, wodurch die betreffenden Staaten ihren Reformwillen im Bereich der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere hinsichtlich entwicklungsförderlicher Privatinvestitionen und Handel, unter Beweis stellen. Darüber hinaus bewertet die Bundesregierung das jeweilige Niveau guter Regierungsführung und den Willen zur Verbesserung derselben in den Partnerländern unter anderem anhand international anerkannter Indizes, wie z. B. des Bertelsmann- Transformationsindex (BTI, www.bti-project.org/en/data/rankings/governanceindex /), des Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017) oder des Doing-Business-Index der Weltbank (www.doingbusiness.org/en/rankings). Marokko hat mit der Verfassungsreform von 2011 politische und wirtschaftliche Reformen zur Demokratisierung und Modernisierung des Landes vorgenommen. Seitdem wurden verschiedene Reformprojekte angestoßen, unter anderem in den Bereichen Dezentralisierung, erneuerbare Energien und Ausbildung und Beschäftigung . So konnte sich das Land beispielsweise durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Doing-Business-Index der Weltbank von Rang 114 (von 183) im Jahr 2011 auf Rang 60 (von 190) im Jahr 2019 signifikant verbessern. Äthiopien legt seit Amtsantritt des neuen Premierministers Abiy Ahmed 2018 eine umfassende Reformagenda mit einer extrem hohen Dynamik vor. Zentrale Reformen im Bereich soziale Stabilität, Demokratie und Rechtstaatlichkeit wurden und werden bereits umgesetzt. Dazu gehören unter anderem der Kampf gegen Korruption, Reformen der Justiz und des Sicherheitsapparates, Verbesserung der Menschenrechtssituation und der Geschlechtergerechtigkeit, Legalisierung von vormals illegalen Oppositionsparteien, die Vorbereitung von freien Wahlen sowie die Stärkung der Pressefreiheit. Zudem werden Reformen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums vorbereitet bzw. befinden sich bereits in der Umsetzung, darunter eine Öffnung von Staatsunternehmen und von bisher geschlossenen Wirtschaftsbereichen für ausländische Investoren. Außenpolitisch zeigt sich die Reformbereitschaft durch den begonnenen Friedensprozess mit Eritrea und Somalia. Senegal zeichnet sich in Westafrika durch seine – im regionalen Vergleich – politische Stabilität und sein demokratisches Regierungssystem aus. Die Regierung verfolgt eine reformorientierte Politik der Armutsreduktion unter anderem durch Investitionen in die nationale Infrastruktur und durch Förderung der Privatwirtschaft . Dafür hat die Regierung unter anderem ein umfangreiches Investitions- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7019 und Reformprogramm (sog. Plan Sénégal Emergent) aufgesetzt. Erfolge der Reformen der letzten Jahre zeigen sich z. B. im Aufstieg des Landes im Governance- Index des BTI von Rang 44 (von 127) im Jahr 2010 auf Rang 11 (von 128) im Jahr 2018. 4. Welche Rolle spielt bei Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften die Bereitschaft der Partnerländer, sich bei der Rückführung ihrer Staatsbürger aus Deutschland kooperativ zu zeigen? 5. Welche Rolle spielt bei der Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften die Bereitschaft der Partnerländer, aktiv an der Vermeidung illegaler Migration nach Europa ihrer Staatsbürger bzw. Ausländer, die die Partnerländer als Transitstaaten nutzen, mitzuwirken? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich verlangt die Bundesregierung von allen Herkunftsländern, dass sie ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachkommen. Sie prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber Staaten , die in Fragen der Rückführung schlecht oder nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind. Ziel dabei ist es, im Rahmen des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik – unter Einbeziehung aller Politikbereiche – Anreize für eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen. Die Bundesregierung arbeitet im Dialog mit Herkunftsländern, dazu gehören auch Reformpartnerländer, daran, irreguläre Migration durch geeignete Maßnahmen zu vermindern. Reformpartnerschaften setzen, wie oben geschildert, seitens der jeweiligen Partnerregierung einen ausgeprägten Reformwillen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen voraus. Ziel der Reformpartnerschaften ist es, die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen. So sollen durch ein selbsttragendes und möglichst allen Menschen nutzendes Wirtschaftswachstum Perspektiven vor Ort geschaffen und strukturelle Ursachen irregulärer Migration reduziert werden. 6. Wodurch zeichnet sich nach Ansicht der Bundesregierung der Willen zur „guten Regierungsführung“ in Tunesien – speziell nach dem sogenannten Arabischen Frühling 2011 – aus? Mit Inkrafttreten der Verfassung 2014 sowie der Durchführung freier und fairer Wahlen (zuletzt auf kommunaler Ebene im Mai 2018) hat die Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Tunesien große Fortschritte gemacht. Achtung , Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten sind im regionalen Vergleich sehr gut. Die Regierung ist entwicklungsorientiert und spricht mit den internationalen Partnern über fortbestehende Defizite. Sie hat zentrale Reformerfordernisse definiert, die sich größtenteils in Umsetzung befinden. Dies spiegelt sich beispielsweise auch im Governance-Index des BTI wider, bei dem sich Tunesien von Rang 87 (von 127) 2010 auf Rang 51 (von 128) im Jahr 2018 verbessert hat. Zu den tunesischen Reformvorhaben im Rahmen des Compact with Africa und der Unterstützung der Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 19/5353 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7019 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der „guten Regierungsführung “ in Tunesien die Regierungsbeteiligung der islamistischen Ennahda-Partei? Die Ennahdha-Partei trägt den Kurs der Regierung bei Reformen in den für gute Regierungsführung relevanten Bereichen der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie bei Korruptionsbekämpfung mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333