Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7021 19. Wahlperiode 15.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Franziska Gminder, Verena Hartmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6725 – Personalentwicklung im Staatswald V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel (z. B. Waldumbau durch Einbringung von trockenheitsresistenteren Mischbaumarten) sowie die angestrebte weitere Mobilisierung von Holzreserven erfordern nach Auffassung der Fragesteller zukünftig eher mehr als weniger qualifizierte Fachkräfte (sowohl Forstwirte bzw. Waldarbeiter als auch Forst-Ingenieure bzw. Revierförster). Im Rahmen der Digitalisierung bestehen dabei besonders anspruchsvolle Aufgaben bei der Entwicklung von innovativen Forst-Holz-Logistikketten sowie bei der Entwicklung von abgestimmten forstlichen Informationssystemen für Forstinventur und Forstplanung. Darüber hinaus ist der Kleinprivatwald bei der angestrebten Mobilisierung von Holzreserven nach Auffassung der Fragesteller nach wie vor auf professionelle Beratung und Betreuung angewiesen. Trotz dieser immensen zukünftigen Aufgaben und Potenziale sehen sich die staatlichen Forstverwaltungen bzw. Forstbetriebe mit einer zunehmenden Überalterung der Personalstruktur konfrontiert. So betrug beispielsweise im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) im Jahr 2017 der Altersdurchschnitt über alle Beschäftigtengruppen 54 Jahre (Geschäftsbericht des LFB 2017). Der Prozess des Personalabbaus in Verbindung mit der Nichtbesetzung freier und freiwerdender Stellen stellt laut LFB ein betriebliches Risiko dar. Angesichts dieser Problematik ist es nach Ansicht der Fragesteller unklar, wie die Waldstrategie 2020 der Bundesregierung in den nächsten Jahrzehnten umgesetzt werden soll. Die Effizienz der staatlichen Forstverwaltungen und Forstbetriebe muss jedoch durch ausreichendes und gut ausgebildetes Personal auf allen Ebenen nicht nur gehalten, sondern aufgrund der herausragenden Bedeutung der Zentralressource Wald möglichst noch verbessert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7021 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage bezieht sich im Wesentlichen auf den Personalbestand sowie die Personalentwicklung im Staatswald. Dieser, sowie die zugehörigen Forstverwaltungen und Forstbetriebe, liegen mit Ausnahme des Bundesforstes in der Zuständigkeit der Länder. Bezüglich der Länder liegen der Bundesregierung daher keine Angaben vor. 1. Welche Zahlen zur Personalstruktur (Lehrlinge, mittlerer Dienst bzw. Büropersonal , gehobener Dienst bzw. Revierleiter, höherer Dienst) der staatlichen Forstverwaltungen bzw. Forstbetriebe in Deutschland liegen der Bundesregierung vor (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern sowie Bundesforst beantworten)? Wie viele Anwärter für den gehobenen Dienst wurden seit 1996 je Bundesland ausgebildet? Hinsichtlich des Bundesforsts ist die aktuelle Personalbesetzung in der Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Personalstruktur Bundesforst zum Stichtag 17. Dezember 2018 Höherer Dienst 111 Beschäftigte Gehobener Dienst 435 Beschäftigte Mittlerer Dienst/Büropersonal/Forstwirte 643 Beschäftigte Gesamt 1189 Beschäftigte Anwärter für den gehobenen Dienst werden beim Bundesforst seit dem Jahr 1996 nicht mehr ausgebildet. Die BImA kann auch keine neuen Anwärterinnen und Anwärter einstellen, da sie gemäß § 11 BImAG keine neuen Beamtenverhältnisse begründen darf. Allerdings bietet der Bundesforst seit dem Jahr 2017 ein Traineeprogramm für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen an, die mit dem gehobenen und höheren Dienst vergleichbar sind. Dieses ist analog der jeweiligen Laufbahnausbildung (Laufzeit 24 Monate) organisiert, jedoch ohne Laufbahnprüfung. Hier wurden im Jahr 2017 neun Beschäftigte vergleichbar mit dem gehobenen und vier Beschäftigte vergleichbar mit dem höheren Dienst eingestellt. Im Jahr 2018 waren es acht Beschäftigte im „gehobenen“ und zwei im „höheren“ Dienst. Der zukünftige Bedarf liegt aufgrund der Altersstruktur im Durchschnitt etwas über diesen Zahlen (ca. 10 bis 15 im gehobenen Dienst, 2 bis 5 im höheren Dienst). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele der ausgebildeten Forstwirte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren als Angestellte übernommen (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern sowie Bundesforst beantworten)? Hinsichtlich des Bundesforsts ist die Entwicklung der Anzahl der Auszubildenden sowie die nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommenen Auszubildenden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7021 Jahr Anzahl der Auszubildenden (1.-3. Lehrjahr) Anzahl der Auszubildenden, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben Anzahl der übernommenen Auszubildenden 2016 53 18 13 2017 51 21 12 2018 51 18 11 In den Jahren 2016 bis 2018 haben insgesamt 57 Beschäftigte ihre Ausbildung zum Forstwirt erfolgreich abgeschlossen. Davon wurden 36 Beschäftigte in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Die übrigen Absolventen sind zu anderen Arbeitgebern gewechselt oder haben sich für die Aufnahme eines Studiums entschieden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Entwicklung der Altersstruktur seit 1995 (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern sowie Bundesforst beantworten)? Hinsichtlich des Bundesforsts ist die Entwicklung der Altersstruktur seit dem Jahr 2013 in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr Altersdurchschnitt der Beschäftigten 2013 48,24 2014 48,41 2015 48,48 2016 48,50 2017 48,17 2018 47,73 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie haben sich die geleisteten Überstunden und die Krankheitstage nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern sowie Bundesforst beantworten)? Hinsichtlich der Beschäftigten beim Bundesforst ist die Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Erkrankungsdauer seit dem Jahr 2013 in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7021 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Abwesenheitstage Insgesamt (Forstbedienstete (g.FD/h.FD) und Büropersonal) Tarifbeschäftigte der Waldarbeit 2013 21,03 33,18 2014 19,43 31,43 2015 19,54 30,44 2016 19,62 30,25 2017 21,32 35,22 Zudem wurden im Jahr 2017 in der Sparte Bundesforst der BImA 275 und für das Jahr 2018 353 Überstunden angeordnet. Daten für die Jahre vor 2017 sind nicht mehr gespeichert und daher nicht lieferbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Gibt es eine Prognose der zukünftigen Personalstruktur? Wenn ja, wie wird die voraussichtliche Situation im Jahr 2030 aussehen (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern sowie Bundesforst beantworten )? Für die Aufgaben, die nach dem Koalitionsvertrag von der Sparte Bundesforst zusätzlich übernommen werden (z. B. Blaues Band, Nationale Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Insektenschutzstrategie, Waldstrategie 2020), erhält die BImA weitere Stellen im Stellenplan 2019. Daher ist von einem Personalzuwachs , insbesondere im Bereich des gehobenen Forstdienstes, auszugehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das notwendige Personal zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben zur Verfügung zu stellen? Hinsichtlich des Bundesforsts sind eine erfolgreiche Einführung und Implementierung des Traineeprogramms seit dem Jahr 2017 sowie die Einführung eines dualen Studiengangs „Forstwirtschaft (und Ökosystemmanagement)“ in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Erfurt und der HAWK Göttingen ab dem Wintersemester 2019/2020 erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Lässt sich der prognostizierte personelle Engpass nach Kenntnis der Bundesregierung durch weitere Mechanisierung in der Holzernte ausgleichen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über prognostizierte personelle Engpässe vor. Die Organisation der Wahrnehmung der Aufgaben liegt in der Zuständigkeit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7021 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltungen (z. B. bei der Betreuung des Privatwaldes) zukünftig von privaten Dienstleistern im Rahmen einer freien Beförsterung bewältigt werden können? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die derzeitig vorhandene Personaldecke bzw. die Zahl der zur Verfügung stehenden Forstdienstleister für die Bereiche Holzernte bzw. Rückung sowie Pflanzung bzw. Pflege? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass private Dienstleister grundsätzlich nicht mit hoheitlichen Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung beliehen werden sollten. Es liegt im Ermessen der Länder, die für die Bewirtschaftung des Staatswaldes zuständig sind, inwieweit sie bei der Eigenbewirtschaftung private Dienstleister einsetzen. Private und kommunale Waldbesitzer haben die Möglichkeit, sich bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder durch fachkundiges Personal der staatlichen Forstverwaltungen betreuen zu lassen oder dafür private fachkundige Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Die Anzahl der privaten Dienstleister sowie deren personelle Ausstattung richten sich an dem Marktgleichgewicht von Angebot und Nachfrage aus. 9. Sieht die Bundesregierung angesichts der Problematik der zunehmenden Überalterung eine Lösung durch die Privatisierung von Staatswaldflächen? Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Überalterung und Privatisierung von Staatswaldflächen wird nicht gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333