Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7038 19. Wahlperiode 15.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Frithjof Schmidt, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6318 – Umsetzung des politischen Prozesses in Mali und Ausrichtung des deutschen Engagements in der Sahelzone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent und insbesondere in der Sahelzone in den letzten Jahren intensiviert. Armut, fragile Staatlichkeit, Klimakrise, transnationale Kriminalität, Terrorismus und fehlende menschliche Sicherheit zählen zu den größten Herausforderungen für die Staaten der Region und machen eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und entwicklungspolitische Unterstützung unabdingbar. Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) und der europäischen militärischen Ausbildungsmission (EUTM Mali) in Mali im Einsatz. Außerdem beteiligt sich die Bundesregierung an den EU-Polizeimissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger. Gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Union wurde im Juli 2017 zusätzlich die Sahel-Allianz ins Leben gerufen. Im August 2017 folgte die Gründung einer gemeinsamen militärischen Einsatztruppe (Force Conjointe) der G5-Sahel- Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), die eine verbesserte grenzübergreifende Terrorbekämpfung in der Region ermöglichen soll. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben sich zu einer starken Unterstützung dieser Einsatztruppe entschlossen. Die Unterstützung der Friedensbemühungen in Mali durch die internationale Gemeinschaft ist wichtig. Die erhofften raschen Erfolge für die Sicherheit und die Zukunft der Menschen in Mali sind bisher jedoch nicht im gewünschten Maße eingetreten. Die Sicherheitslage bleibt sehr ernst und hat sich in einigen Regionen des Landes sogar verschlechtert. Der malische Friedens- und Versöhnungsprozess verläuft schleppend. Die nachhaltige Stabilisierung Malis und der gesamten Region kann jedoch nur gelingen, wenn politische Prozesse und der wirtschaftliche Wiederaufbau zur Überwindung der Konfliktursachen vorangetrieben werden. Dazu gehört vor allem die Umsetzung aller Elemente des Friedensabkommens von 2015. Mit der politischen und finanziellen Unterstützung der gemeinsamen militärischen Einsatztruppe der G5 sowie der Erweiterung des EUTM-Mali-Mandats um die Ausbildung der G5-Kräfte wird allerdings deutlich, dass die Bundesregierung zunehmend ihren Fokus auf die kurzfristige militärische Ertüchtigung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einheimischer Sicherheitskräfte in der Sahelzone legt. Das grundsätzlich sinnvolle EUTM-Mandat wurde damit um eine aus Sicht der Fragesteller hochproblematische Komponente erweitert. Eine solche Strategie ist äußerst riskant, wenn dafür geeignete politische Rahmenbedingungen fehlen. Mehr Sicherheit in der Region wird es nur mit einem umfassenden Ansatz und einer echten Sicherheitssektorreform geben, zu der auch Justiz, Polizei und Korruptionsbekämpfung gehören. Eine Schwerpunktsetzung auf eine rasche militärische Aufrüstung und eine Migrationsabwehr hat nach Auffassung der Fragesteller negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage und die Entwicklung der Region. Hohe finanzielle Investitionen an den falschen Stellen können korrupte Strukturen weiter verfestigen und unbedachte militärische Unterstützung kann Gewalt und Repression in autoritär geführten Staaten verstärken. Aktuelle Berichte über die Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch Aufklärungs- und Transportkapazitäten der im Rahmen von MINUSMA eingesetzten Bundeswehr (www.welt.de/politik/deutschland/ article181545570/Bundeswehr-in-Mali-Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen- Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html) deuten darauf hin, dass die notwendige strikte Trennung der Einsätze nicht eingehalten wird. Es gibt erhebliche Zweifel, ob eine solche Unterstützung durch das bestehende Mandat des Deutschen Bundestages gedeckt ist. Ohne eine klare Trennung der Einsätze wird darüber hinaus der politische Erfolg der Stabilisierungsmission aufs Spiel gesetzt. Am 26. Juni 2018 veröffentlichte MINUSMA eine Untersuchung zu einem Einsatz der Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (https://minusma.unmissions.org/ la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19- mai-2018). Der MINUSMA-Bericht stellt fest, dass am 19. Mai 2018 zwölf Zivilistinnen und Zivilisten durch Angehörige des malischen G5-Bataillons auf einem Viehmarkt im malischen Boulkessy willkürlich getötet wurden. In einem Bericht des VN-Sicherheitsrates werden zudem Ermittlungen zu 44 Fällen von außergerichtlichen Hinrichtungen durch malische Soldaten angeführt (https:// minusma.unmissions.org/sites/default/files/180606_sg_report_on_mali_english_. pdf). Am 19. Juni 2018 bestätigte der malische Verteidigungsminister Tiena Coulibaly die Existenz eines Massengrabes mit 25 Opfern eines Armeeeinsatzes . Die Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Massakern an Zivilistinnen und Zivilisten müssen sehr ernst genommen werden. Sämtliche Hinweise müssen aufgeklärt und politische Konsequenzen gezogen werden. Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zuschauen, wenn in Mali oder irgendwo anders schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Engagement der Bundesregierung in Mali und im Sahel insgesamt erfolgt im Rahmen eines kohärenten und vernetzten Ansatzes, der auch humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Stabilisierung, Zusammenarbeit im Polizeibereich sowie Kooperation im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik umfasst. Dementsprechend bildet das militärische sicherheitspolitische Engagement der Bundesregierung nur einen Teil der in Mali und im Sahel unterstützten Maßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen dieses kohärenten Ansatzes auch für eine Sicherheitssektorreform ein, die die Bereiche Justiz, Polizei und Korruptionsbekämpfung einschließt. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren nicht nur ihr Engagement im Bereich Sicherheitspolitik erweitert, sondern in Mali und im Sahel auch ihr Engagement in den Bereichen Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit signifikant erhöht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7038 Die Bundesregierung stimmt ihr Engagement regelmäßig und eng mit internationalen und regionalen Partnern ab. Im Bereich der Sicherheitspolitik agiert die Bundesregierung im Verbund mit Partnern, so etwa im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). 1. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das durch Angehörige des malischen G5-Bataillons auf einem Viehmarkt im malischen Boulkessy begangene Massaker an zwölf Zivilistinnen und Zivilisten (https://minusma.unmissions.org/la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAtesur -les-incidents-de-boulkessy-du-19-mai-2018 )? Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich der mutmaßlichen Beteiligung von malischen Sicherheitskräften an der Tötung von Zivilisten in Boulkessy beruhen auf den Ermittlungen von internationalen Partnern. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384 wird verwiesen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Vereinten Nationen zu den Geschehnissen am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der MINUSMA Ermittlungen zu den Geschehnissen am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy, dass die Menschenrechtslage in Mali teilweise verbesserungswürdig ist und begrüßt die diesbezüglichen Schritte der malischen Regierung, die auch die MINUSMA Ermittlung anführt (https://minusma.unmissions.org/la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAtesur -les-incidents-de-boulkessy-du-19-mai-2018). 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem durch malische G5-Käfte verübten schweren Verbrechen? Die Bundesregierung wirkt bei ihrer Unterstützung staatlicher Strukturen und des Sicherheitssektors in Mali auf die Wahrung der Menschenrechte hin. Entsprechende vorbeugende Maßnahmen sind seit Bekanntwerden der Anschuldigungen verstärkt worden, etwa bei der Ausbildung von Soldaten und Führungskräften im Rahmen der EUTM Mali. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat sich zudem für die Einrichtung eines Rahmenwerks zum Schutz der Menschenrechte für die G5-Sahel-Einsatztruppe („Human Rights Compliance Framework“) eingesetzt. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 19/1372 und auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384 verwiesen. a) Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, die Unterstützung oder Ausbildung der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten zu beenden, auszusetzen oder in Zukunft an bestimmte bzw. veränderte Bedingungen zu knüpfen ? Wenn nein, warum nicht? Es gibt derzeit keine Überlegungen der Bundesregierung, die Unterstützung oder Ausbildung der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten zu beenden oder auszusetzen. Das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zur Unterstützung der G5- Sahel-Staaten mit internationalen Partnern und insbesondere im Rahmen der EU Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ist auf eine nachhaltige Stärkung des Bewusstseins für den Respekt von Menschenrechten sowie des Völkerrechts bei den Angehörigen der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten ausgelegt. Diesem Ziel bleibt die Bundesregierung weiterhin verpflichtet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 12 verwiesen . b) Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen am Aufbau bzw. an der Finanzierung der Einsatztruppe beteiligten europäischen Staaten gezogen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 12a und 12b verwiesen. 4. Inwiefern beeinflussen die Erkenntnisse der Vereinten Nationen die weitere Haltung der Bundesregierung gegenüber der militärischen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten und deren weitere politische, militärische und finanzielle Unterstützung? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Waren an der willkürlichen Exekution von zwölf Zivilistinnen und Zivilisten am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy malische Soldaten beteiligt, die einen oder mehrere Ausbildungslehrgänge im Rahmen der Trainingsmission EUTM Mali durchlaufen haben? Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Aufklärung der Geschehnisse von Boulkessy obliegt dem malischen Staat. Die Bundesregierung hat nachdrücklich bei der malischen Regierung darauf hingewirkt, dass diese ihrer Verantwortung gerecht wird. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe haben die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, und der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, in einem gemeinsamen Brief an die malische Regierung vom 25. Juli 2018 auf die Notwendigkeit der umfassenden Aufklärung hingewiesen und die deutsche Unterstützung dabei angeboten. Dies hat Bundesministerin von der Leyen bei ihrem Besuch in Mali im November 2018 dieses Jahres erneut unterstrichen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/3677 verwiesen. 6. Sind der Bundesregierung darüber hinaus Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der malischen oder der Streitkräfte der anderen G5-Sahel- Staaten bekannt, die eine Ausbildung im Rahmen von EUTM Mali erhalten haben? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. In welcher Form hat die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen durch malische Streitkräfte in Gesprächen und Kontakten mit der malischen Regierung thematisiert? Die Bundesregierung steht in engem Dialog mit der malischen Regierung, um die juristische Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch malische Sicherheitskräfte zu unterstützen. Auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7038 im EU-Rahmen erfolgt ein enger Austausch über die Fortschritte und Ergebnisse der malischen Ermittlungsverfahren. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Menschenrechtsverletzungen in Mali in seiner Resolution 2423 (2018) vom 28. Juni 2018 scharf verurteilt und alle Beteiligten zur Wahrung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts aufgefordert. Zudem ist die Unterstützung der malischen Behörden bei der Förderung und der Einhaltung der Menschenrechte gemäß Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2423 (2018) ebenfalls eine der Aufgaben von MINUSMA. Hierzu wird auch auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/3677 verwiesen. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über malische Bemühungen hinsichtlich der Untersuchung und Ahndung von Menschenrechtsverbrechen durch malische Sicherheitskräfte? Wurde der malischen Regierung eine Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten? Die malische Regierung hat in Gesprächen auf Arbeits- und Leitungsebene angezeigt , dass Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden seien. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf malischer Seite seit 2013 Menschenrechtsverbrechen der malischen Armee abschließend untersucht und geahndet wurden? Wenn ja, wie häufig kam es zu welchen straf- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverstöße oder Menschenrechtsverbrechen malischer, burkinischer, nigrischer, tschadischer und mauretanischer Sicherheitskräfte, die im Rahmen der G5 eingesetzt werden? Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden? Bisher liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über Menschenrechtsverstöße oder Menschenrechtsverbrechen burkinischer, malischer, mauretanischer , nigrischer oder tschadischer Sicherheitskräfte, die im Rahmen der G5 eingesetzt werden, vor. Die Bundesregierung befindet sich in einem steten Austausch mit vor Ort agierenden Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema und weist regelmäßig in Gesprächen mit Vertretern der G5-Staaten auf die Bedeutung der Achtung von Menschenrechten hin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Gibt es festgeschriebene Menschenrechtsstandards für die deutsche Beteiligung an der Ausstattung und Finanzierung der Einsatztruppe der G5-Staaten ? Wenn ja, wie sind diese formuliert, wie werden diese überprüft, und gibt es Szenarien, die eine Aussetzung der deutschen Finanzierung bei Nichteinhaltung nach sich ziehen? Zur Ausstattung der Einsatztruppe durch Mittel aus der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Partnernationen. Darin ist festgelegt, dass die überlassenen oder beschafften Gegenstände nur gemäß den einschlägigen Normen des geltenden internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechtsnormen und des Flüchtlingsrechts genutzt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird im Rahmen der Projektumsetzung regelmäßig überprüft. Alle Projekte unterliegen einer fortlaufenden sicherheitspolitischen Einordnung. 10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand des Aufbaus der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten? Die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten hat im Oktober 2017 die vorläufige Einsatzbereitschaft angezeigt und arbeitet seitdem an der Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft. 11. Welche konkreten Aufgaben hat die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel -Staaten? Welche Rolle soll die Truppe nach Ansicht der Bundesregierung im Kontext von regionalen Migrationsbewegungen übernehmen? Mit Einrichtung der gemeinsamen Einsatztruppe wollen die G5-Sahel-Staaten gegen grenzüberschreitende terroristische Netzwerke und organisierte Kriminalität in ihren gemeinsamen Grenzregionen vorgehen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Einsatztruppe auf regionale Migrationsbewegungen Einfluss nimmt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/433 verwiesen. 12. Wie viele malische Soldatinnen und Soldaten wurden seit Beginn von EUTM Mali ausgebildet? Wie viele Soldatinnen und Soldaten der G5-Sahel-Einsatztruppe wurden bisher im Rahmen der EUTM Mali ausgebildet? Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 2013 hat EUTM Mali rund 13 000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Die personelle Einsatzplanung malischer Soldatinnen und Soldaten für die G5-Sahel-Einsatztruppe obliegt den malischen Streitkräften, hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. EUTM Mali hat seit 2016 sechs Lehrgänge für Verbindungsoffiziere und Stabspersonal der G5-Sahel-Staaten bzw. der G5-Sahel-Einsatztruppe durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7038 a) Wie hoch ist der Anteil von Lehrmodulen zu Menschenrechten, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten an den jeweiligen Ausbildungspaketen? Sind diese Inhalte im Rahmen eines jeden Lehrgangs verpflichtend? Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben bisher an Lehrmodulen zu Menschenrechten, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten teilgenommen ? Erfolgt auch zu diesen Themen eine Train-the-Trainer-Ausbildung? In jedem Ausbildungsgang der Mission mit einer Dauer von über einer Woche werden Unterrichtungen in Theorie und Praxis zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards , zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Befolgung der Regeln des humanitären Völkerrechts vorgenommen. Das Spektrum reicht von Modulen mit wenigen Stunden zur Sensibilisierung der Soldaten bis hin zu 25 Stunden Theorie und Praxis für malische Offiziere in Führungsverantwortung. Seit Juni 2018 wurde der Praxisanteil weiter erhöht und zusätzliches militärisches Personal für die Ausbildung qualifiziert. Seit August 2018 werden geschulte militärische Ausbilder, begleitet durch zivile Experten, in allen Ausbildungs- und Beratungsvorhaben der EUTM Mali eingesetzt , um die Inhalte Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte mit erhöhtem Praxisbezug (Beispiele, Rollenspiele etc.) zu vermitteln. Zusätzlich führt die Mission regelmäßig entsprechende Ausbildungen der Ausbilder durch, letztmalig im November 2018. b) Inwiefern gibt es in der Bundesregierung die Überlegung, den Anteil menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Ausbildungsaspekte zu erhöhen? Sind explizit auch die Rechte von Flüchtenden und Migrantinnen und Migranten sowie Frauenrechte fester Lehrbestandteil besagter Module? Die Ausbildungs- und Beratungsleistungen von EUTM Mali werden auf europäischer Ebene konsentiert. Hier ist derzeit in Prüfung, inwiefern der Ausbildungsbereich Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte noch ausgebaut werden kann. Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, diesen Ausbildungsteil möglichst nachhaltig zu verankern. Zur Verstetigung der Rechtsausbildung wurde missionsseitig seit Mai 2018 ein zusätzlicher Dienstposten „Human Rights and Gender Advisor“ (Menschenrechts- und Genderberater) etabliert. c) Wie ist die Auslastung der angebotenen Lehrgänge? Warum mussten wiederholt Lehrgänge abgesagt werden? Es wurden in den Monaten Juli und August 2018 Ausbildungsvorhaben, die bereits zwischen EUTM Mali und den malischen Streitkräften vereinbart waren, auf Wunsch der malischen Seite kurzfristig gestrichen. Der Zeitraum der Ausbildungsvorhaben fiel mit islamischen Feiertagen und den malischen Präsidentschaftswahlen zusammen. Die Lehrgangsausnutzung durch die malischen Streitkräfte hat sich seit August 2018 stetig erhöht (Durchführung von ca. 44 Prozent der geplanten Lehrgänge im August, ca. 67 Prozent im September und Oktober, ca. 78 Prozent im November 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Durch welche Maßnahmen wird im Anschluss an beendete Lehrgänge die Nachhaltigkeit der Ausbildungsbemühungen überprüft und sichergestellt ? Wie viel Prozent der bereits von EUTM ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten haben bisher an den seit 2014 vorgesehenen Wiederholungsausbildungen teilgenommen? Um die Ausbildung kontinuierlich zu verbessern, werden Erfahrungen aus der malischen Operationsführung aufgegriffen und in „lessons learned“ überführt. Es liegen der Bundesregierung keine Zahlen dazu vor, wie viele Soldatinnen und Soldaten seit 2014 an einer Wiederholungsausbildung teilgenommen haben. e) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur Ausbildung und Befähigung der malischen Streitkräfte im Rahmen der EUTM Mali für wirksam? Anhand welcher Indikatoren wird die Wirksamkeit in welchen Abständen gemessen und bewertet? Die Bundesregierung hält die Maßnahmen zur Ausbildung und Befähigung der malischen Streitkräfte im Rahmen der EUTM Mali für wirksam. Auf den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) wird verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1597). f) Hat die Bundesregierung seit dem Beginn der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali die Ausbildung im Rahmen einer internen Evaluation überprüft und Ausbildungsinhalte verändert? Wenn ja, wie wurden Ausbildungsinhalte angepasst? g) Plant die Bundesregierung, analog zur angekündigten Überprüfung des Capacity Buildings im Irak, die Ausbildungsmission EUTM Mali zu evaluieren ? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12f und 12g werden zusammengefasst beantwortet. Wie alle Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) unterliegt die EUTM Mali regelmäßig einer Strategischen Überprüfung. Dabei werden Wirksamkeit, Inhalte sowie Art und Weise der Ausbildungsmaßnahmen überprüft und bei Bedarf im Rahmen der EU-Mandatsverlängerungen angepasst. So hat sich etwa der Schwerpunkt der Ausbildung über den Verlauf der Mission von einer Grundausbildung auf das sogenannte Train-the-Trainer, also Ausbilderausbildung, verlagert. Die letzte Strategische Überprüfung erfolgte im Frühjahr des Jahres 2018 und war Grundlage der EU- Mandatsverlängerung am 14. Mai 2018 (2018/716/GASP). Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag weiterhin regelmäßig und umfassend, zum Beispiel durch die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr (UdP), über den Stand der deutschen Beteiligung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr unterrichten. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 12a bis 12e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7038 13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zwischen den einzelnen G5-Sahel-Staaten hinsichtlich der Aufstellung, Ausrichtung und den Zielen der gemeinsamen Einsatztruppe? Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wechsel an der militärischen Spitze der gemeinsamen Einsatztruppe zum mauretanischen General Hanenaould Sidi und seinem Stellvertreter, General Oumar Bikimo aus dem Tschad aus (vgl. www.rfi.fr/afrique/20180715-general-tchadien-oumarbikimo -numero-2-g5-sahel)? Die G5-Staaten haben sich entschlossen, gemeinsam gegen grenzüberschreitenden Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel in der Sahel-Region vorzugehen. Sie verfolgen damit eine einheitliche Politik im Sicherheitsbereich und beim Aufbau und Auftrag der gemeinsamen Einsatztruppe. Der Wechsel des Kommandeurs war ein routinegemäßer Vorgang. 14. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zu einer verbesserten und transparenten politischen Kontrolle der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten? Die politische Kontrolle über die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten erfolgt derzeit über die jeweiligen nationalen Parlamente. Die Bundesregierung bemüht sich, über ihr Engagement im Bereich der Stabilisierung demokratische Strukturen in diesen Ländern zu stärken und damit zu mehr Transparenz und rechtsstaatlicher Kontrolle über die gemeinsame Einsatztruppe beizutragen. a) Wie ist die Truppe aktuell in die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur der Afrikanischen Union (AU) eingebettet? Die Afrikanische Union (AU) hat im Friedens- und Sicherheitsrat das Einsatzkonzept der G5-Einsatztruppe indossiert und sich regelmäßig mit der Lage im Sahel befasst. b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Einsatztruppe auf den Aufbau der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA)? Die Bundesregierung begrüßt das afrikanische Engagement zu Frieden und Sicherheit und unterstützt daher im Verbund mit ihren Partnern die vom Friedensund Sicherheitsrat der AU indossierte G5-Einsatztruppe. c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe auf die Sicherheitsarchitektur der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS? Durch den Aufbau der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten werden die regionalen Fähigkeiten zur Friedenssicherung gestärkt. Diese ergänzen die bestehende Sicherheitsarchitektur der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS. Die „ECOWAS Standby Force“ besitzt kein Mandat, um im gesamten Sahel-Raum aktiv zu werden, da nur drei der G5-Sahel-Staaten Mitglied der ECOWAS sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. In welche Aufgaben und Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die auf der internationalen Geberkonferenz am 23. Februar 2018 zugesagten über 400 Mio. Euro (https://ec.europa.eu/germany/news/20180223- g5-sahel-geberkonferenz_de) für die G5-Sahel-Einsatztruppe fließen? Die auf der internationalen Geberkonferenz am 23. Februar 2018 zugesagten projektgebundenen Finanzmittel fließen in Ausstattung, Ausbildung und Infrastrukturmaßnahmen . a) Welche Infrastrukturmaßnahmen werden mit den Geldern konkret finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen auflisten)? b) Welche Ausrüstung wird mit den Geldern konkret finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen auflisten)? Die Fragen 15a und 15b werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung gibt keine Auskunft über das finanzielle Engagement von Drittstaaten. c) Worauf konzentriert sich insbesondere der deutsche Beitrag (bitte die konkreten Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)? Der deutsche Beitrag konzentriert sich auf Ausstattung, Mobilität sowie Infrastrukturmaßnahmen in den Ländern Mali, Mauretanien und Niger. 16. Wie gestaltet sich konkret die Zusammenarbeit von MINUSMA und EUTM Mali mit den G5-Sahel-Staaten und der G5-Einsatztruppe? Die Zusammenarbeit beruht auf dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für MINUSMA, Resolution 2423 (2018), die den Generalsekretär um ausreichende Koordinierung, Informationsaustausch und bei Bedarf gegenseitige Unterstützung von MINUSMA mit der G5-Einsatztruppe ersucht. Die Einzelheiten sind in einer technischen Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen, der EU und den G5-Sahel-Staaten vom 23. Februar 2018 geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und der G5-Einsatztruppe kann Nachschubdienste, technische Leistungen und Lufttransport von Verwundeten umfassen. Auf Grundlage des Beschlusses des Europäischen Rates vom 14. Mai 2018 darf EUTM Mali die G5-Einsatztruppe durch Ausbildung und Beratung unterstützen. 17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Mitgliedstaaten der G5 planen, Truppen aus MINUSMA abziehen, um diese im Rahmen der Einsatztruppe einzusetzen (www.csfrs.fr/sites/default/files/ nicolas_desgrais_v2.pdf), und wie bewertet sie diese Entwicklung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Welche konkreten Unterstützungsleistungen wurden durch deutsche MINUSMA-Kräfte für die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten erbracht (bitte nach Art der Unterstützung und Häufigkeit aufschlüsseln)? Es wurden bisher keine Unterstützungsleistungen durch deutsche MINUSMA- Kräfte für die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel erbracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7038 19. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Unterstützung der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten im Rahmen von MINUSMA oder EUTM zu erweitern? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es konkret? Derzeit beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auf eine über die in der Antwort zu Frage 16 genannte Kooperation hinausgehende Erweiterung der Unterstützung der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten im Rahmen von EUTM oder MINUSMA hinzuwirken. 20. Wie arbeiten die Missionen MINUSMA und EUTM Mali mit der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ konkret zusammen? a) Welche Informationen werden seitens MINUSMA und EUTM Mali mit der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ geteilt? b) Welche Informationen erhalten die Missionen MINUSMA und EUTM Mali über die Aktivitäten der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“? Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet. Die Zusammenarbeit mit der französischen Operation Barkhane durch die Mission MINUSMA erfolgt auf Grundlage der Resolution 2423 (2018) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 28. Juni 2018 und des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 26. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098). Sie beinhaltet den Informationsaustausch und die Koordination mit den französischen Sicherheitskräften in Mali sowie die Einsatzunterstützung durch gegebenenfalls temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeiten für französische Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der VN eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen. Eine technische Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und dem Verteidigungsministerium der Republik Frankreich über eine Kooperation mit und eine Unterstützung gegenüber der MINUSMA durch die französischen Streitkräfte im Rahmen der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2100 (2013) vom 15. April 2013 und 2164 (2015) vom 26. März 2015 und deren Folgeresolutionen enthält ebenfalls Ausführungen zum Informationsaustausch zwischen den vorgenannten Parteien. Die Zusammenarbeit von EUTM Mali mit der französischen Operation Barkhane umfasst die Koordination auf Ebene der Kommandeure und auf operativer Ebene zwischen den Verbindungsoffizieren der Mission. Frankreich stellt den Leiter der Verbindungszelle im Hauptquartier der EUTM. Informationen, die ausgetauscht werden, betreffen u.a. deutsche Aktivitäten wie beispielsweise die Unterstützung dezentraler Ausbildungen in Gao oder die Koordination erforderlicher Unterstützungen wie Unterkunft, Verpflegung oder sanitätsdienstliche Versorgung. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung zur Ausbildung von Stabspersonal der G5-Einsatztruppe durch das Personal der EUTM Mali und der französischen Operation Barkhane. Es finden zweimonatliche Koordinationstreffen zwischen dem Missionskommandeur EUTM Mali, dem Stabschef MINUSMA und Vertretern der französischen Operation Barkhane statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti-Terror -Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte sieht die Bundesregierung durch das Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA als gedeckt an, und wo sieht sie die Grenzen bei der Kooperation? Das Mandat des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA vom 26. April 2018 benennt ausdrücklich den Informationsaustausch und die Koordination mit den französischen Sicherheitskräften in Mali sowie die Einsatzunterstützung durch gegebenenfalls temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen. a) Gab es in Mali Fälle, in denen Anfragen von Partnernationen abgelehnt wurden, weil sie über den Rahmen des deutschen MINUSMA-Mandats hinausgegangen wären? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse zu einer Ablehnung einer Anfrage einer Partnernation auf Grund einer Überschreitung des deutschen MINUSMA-Mandats vor. b) Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti- Terror-Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte hat es seit 2013 gegeben (bitte nach Datum und Art der Unterstützung aufschlüsseln )? c) Inwiefern erfolgte eine direkte Unterstützung der französischen Anti-Terror -Operation „Barkhane“ durch einen Einsatz der Aufklärungskapazitäten der Bundeswehr in Mali, z. B. der Aufklärungsdrohne „Heron I“ (www.welt.de/politik/deutschland/article181545570/Bundeswehr-in-Mali- Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen-Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html)? Wie oft wurde die Drohne auf französische Anfrage hin bereitgestellt, und mit welchem Missionsauftrag (bitte einzeln aufführen)? Die Fragen 21b und 21c werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wird auf Bundestagsdrucksache 19/5136 verwiesen. d) Aus welchen Gründen benennt das aktuelle Bundestagsmandat als Auftrag ausdrücklich logistische Unterstützung für die regionale Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten, aber keine logistische Unterstützung der französischen Soldaten der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“? Das aktuelle Mandat des Bundestags vom 26. April 2018 beruht auf der Resolution 2364 des VN-Sicherheitsrates vom 29. Juni 2017, ergänzt durch Resolution 2391 vom 8. Dezember 2017, in der die logistische Unterstützung der regionalen Einsatztruppe der G5 durch MINUSMA ausdrücklich genannt war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7038 e) Auf welcher Grundlage erfolgt eine logistische Unterstützung für die französische Anti-Terror-Operation „Barkhane“, wie z. B. der Transport von französischen Soldatinnen und Soldaten und Material per deutschen Hubschraubern oder Transportflugzeugen? Die logistische Unterstützung für französische Streitkräfte durch die Bundeswehr erfolgt bilateral auf der Grundlage einer deutsch-französischen Vereinbarung vom 12. Dezember 1995. f) Ist nach Ansicht der Bundesregierung die logistische Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch die Bundeswehr, in Form von Hubschrauberflügen zur Unterstützung der französischen Einheiten innerhalb Malis und durch Flüge zum Transport französischer Personen und Materials über die malische Grenze hinweg, vom Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA vom 7. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098) gedeckt, obwohl im Mandatstext die logistische Unterstützung ausdrücklich nur für die Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten aufgeführt wird? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21d und 21e verwiesen. Die Unterstützung durch logistischen Transport von französischem Personal und französischem Material ohne Bezug auf eine konkrete militärische Operation fällt allgemein nicht unter den bewaffneten Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes . g) Wie häufig kam es zum Transport französischer Soldatinnen und Soldaten in Mali durch deutsche MINUSMA-Kräfte, und fanden solche Transporte auch in oder aus Kampfhandlungen von „Barkhane“ statt? Seit April 2016 wurden 83 Mal französisches Material und Truppen transportiert. Es fanden keine Transporte in oder aus Kampfhandlungen von Barkhane statt. Alle Transporte fanden auf Grundlage der deutsch-französischen Vereinbarung vom 12. Dezember 1995 statt. h) Wie definiert die Bundesregierung eine Unterstützung „unterhalb der Einsatzschwelle “, und auf welcher Grundlage erachtet sie einen derartigen Grad der Unterstützung für die Anti-Terror-Operation „Barkhane“ als zulässig im Sinne des MINUSMA-Mandats? Die Formulierung „unterhalb der Einsatzschwelle“ bezeichnet eine Verwendung oder einen Einsatz von Streitkräften, der keiner Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerGE 2 BvE 6/11 vom 23. September 2015) ist eine Zustimmung des Bundestags dann erforderlich, wenn die qualifizierte Erwartung der Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen vorliegt. Dies ist bei den gegenüber Frankreich gewährten logistischen Unterstützungen nicht der Fall. 22. Sieht die Bundesregierung beim derzeitigen MINUSMA-Mandat Anpassungsbedarfe ? Wenn ja, welche (bitte konkret aufführen)? Ob bei einer Verlängerung des aktuellen Bundestagsmandats darüber hinaus Anpassungen erforderlich sein werden, muss auf Grundlage der dann aktuellen Lage in Mali und möglichen Entwicklungen bei MINUSMA zeitnah zur Mandatsbefassung entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche Ertüchtigungsmaßnahmen wurden für die Länder der G5-Sahel bisher durchgeführt bzw. sind aktuell geplant (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der Höhe der Mittel und ggf. der Stückzahlen aufführen)? Für eine Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen nach der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung in den Ländern der G5-Sahel wird auf die Bundestagsdrucksache 19/661 vom 7. Februar 2018 sowie auf die Doppelkopfschreiben der Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes und des Bundeministeriums der Verteidigung , Stephan Steinlein und Markus Grübel, vom 15. September 2015, der Staatssekretäre Dr. Markus Ederer und Dr. Katrin Suder vom 17. Mai 2016 und 20. Februar 2017 sowie der Staatssekretäre Andreas Michaelis und Benedikt Zimmer vom 16. Mai 2018 an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags Dr. Norbert Röttgen sowie den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags Wolfgang Hellmich, verwiesen . Über geplante Maßnahmen für das Jahr 2019 wird der Bundestag auf dem üblichen Wege eines Doppelkopfschreibens an die Vorsitzenden der oben genannten Ausschüsse informiert. 24. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms 2017 bis 2020 für Mali erfolgt bzw. geplant? Gibt es Überlegungen auch andere G5-Sahel-Staaten in dieses Programm einzubeziehen? Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AHP) sind für die Jahre 2017 bis 2020 die Stärkung der Zentrallogistik der malischen Streitkräfte , eine Unterstützung der malischen Streitkräfte im Aufbau einer Pioniereinheit sowie der Bau einer Zentralwerkstatt für die malische Pioniereinheit in der Umsetzung. Eine Einbeziehung weiterer G5-Sahel-Staaten in das AHP wird in Erwägung gezogen. 25. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2013 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte an die G5-Sahel-Staaten erteilt (bitte zusätzlich die Werte angeben, die auf die einzelnen Staaten entfallen), und welche Rüstungsgüter wurden genehmigt (bitte unter Angabe des Werts und der genauen Bezeichnung des Guts aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2018 vor. Ausgewertet wurden Daten bis zum Stichtag 9. Dezember 2018. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7038 und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 9. Dezember 2018 hat die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die G5-Sahel -Staaten mit einem Gesamtwert in Höhe von rund 31,1 Mio. Euro erteilt. Die erbetene Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Güter nach Ausfuhrlistenposition Wert in Euro Burkina Faso A0006 201.850 A0007 1.800 A0008 108 Summe: Burkina Faso 203.758 Mali A0001 337.392 A0003 776.160 A0004 554.730 A0005 3.067.267 A0006 9.518.223 A0007 11.750 A0010 54.254 A0011 667.861 A0013 9.349.795 A0015 32.000 A0021 48.701 Summe: Mali 24.418.133 Mauretanien A0005 96.269 A0006 209.673 A0007 1.800 A0010 89.505 Summe: Mauretanien 397.247 Niger A0004 660.000 A0006 3.822.122 A0007 1.800 Summe: Niger 4.483.922 Tschad A0006 837.320 A0007 1.800 A0011 722.880 A0021 1.250 A0022 1.000 Summe: Tschad 1.564.250 Gesamtergebnis 31.067.310 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7038 26. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische Lage in Mali, vor allem im Norden und an der Grenze zu Burkina Faso? Die Beantwortung der Frage 26 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* a) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Lage für Zivilistinnen und Zivilisten in Mali (bitte nach Regionen aufschlüsseln)? Die sicherheitspolitische Lage für Zivilistinnen und Zivilisten ist insbesondere im Zentrum und Norden des Landes als bedrohlich zu bewerten, da hier durch regelmäßige Anschläge, sowie ethnische Spannungen und die allgemeine Verschlechterung der Sicherheitslage im Zentrum Malis eine Bedrohung auch für Zivilistinnen und Zivilisten besteht. b) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Mali ein (bitte nach Regionen aufschlüsseln)? Einschränkungen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ergeben sich aus der regional unterschiedlichen Gefährdungslage. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Der von den Vereinten Nationen mandatierte Unabhängige Experte berichtete zudem von vermehrten Menschenrechtsverletzungen in der Region Ménaka, unter anderem von Seiten der bewaffneten Gruppen „Azawad Salvation Movement“ (MSA-D) und der Touareg IMGHAD „Self-Defense Group and Allies“ (GATIA). c) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische und menschenrechtliche Lage für Flüchtende und Migrantinnen und Migranten in Mali? Die Bundesregierung bewertet die sicherheitspolitische und menschenrechtliche Lage für Flüchtende und Migrantinnen und Migranten in Mali als instabil. Die Bundesregierung unterstützt daher unter anderen die Regionalinitiative der EU und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in insgesamt 24 Ländern in der Sahel- und Tschadseeregion, in Nordafrika sowie am Horn von Afrika. Maßnahmen in Mali umfassen die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Schutz von Migrantinnen und Migranten, die Reintegration rückkehrender Mi- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode grantinnen und Migranten, eine Verbesserung des Datenmanagements, Kommunikation und Aufklärung zu realen Risiken irregulärer Migration und die Förderung des Verständnisses über Prinzipien der Freizügigkeit und Migration innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS). 27. Wo sieht die Bundesregierung Erfolge bzgl. der Umsetzung einer tiefgreifenden Sicherheitssektorreform in Mali? Wo sieht sie Herausforderungen und Hindernisse in diesem Bereich, und inwiefern versucht die Bundesregierung, in der Kooperation mit der malischen Regierung diese anzugehen? Die Bundesregierung unterstützt in Mali Reformen hin zu mehr demokratischer Kontrolle, Transparenz sowie Achtung und Wahrung von rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien im Sicherheitssektor. So zum Beispiel durch Finanzierung von Trainingskursen für Polizisten, Sicherheitskräfte und Zivilisten aus Mali und anderen westafrikanischen und den G5- Staaten an der „École de Maintien de la Paix“ in Bamako. Lehrgangsteilnehmer werden hier unter anderem für den Einsatz in Friedensmissionen der AU, der Vereinten Nationen und ECOWAS vorbereitet. Kurse vermitteln unter anderem die Themen Schutz von Kindern und Zivilisten, Justiz in Übergangsphasen oder die Ausbildung von Wahlbeobachtern. Zudem trägt die Bundesregierung auch im Rahmen ihres multilateralen Engagements zur Sicherheitssektorreform bei. Die zivile Mission EUCAP Sahel Mali, EUTM Mali sowie MINUSMA unterstützen die malische Regierung hierzu beratend. Ein grundsätzliches Hindernis der Sicherheitssektorreform bleibt die allgemeine Gefährdungslage im Land sowie die nur langsam voranschreitende Umsetzung des Friedensvertrags. 28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ablauf und dem Ausgang der malischen Präsidentschaftswahl im August 2018? Gab es seitdem Gespräche und Verabredungen zum weiteren Verlauf und zu einer Revitalisierung des Friedens- und Versöhnungsprozesseses? Den Verlauf der malischen Präsidentschaftswahlen im Juli und August 2018 bewertet die Bundesregierung insgesamt als Erfolg, da diese großenteils friedlich und ohne ernste Zwischenfälle abgehalten werden konnten. Bei den Präsidentschaftswahlen waren Wahlbeobachtermissionen der EU (mit deutscher Beteiligung ), der Afrikanischen Union (AU) und der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) vertreten. Die Bundesregierung schließt sich dem positiven Fazit der EU-Wahlbeobachtermission über den Verlauf der Wahlen an. In seinen Reden zur Amtseinführung sowie im Kontext der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat der malische Staatspräsident Keita sich ausdrücklich zum Friedensvertrag bekannt, sich für eine zügigere Umsetzung des Friedensvertrags ausgesprochen und Fortschritte angekündigt. Mit dem im Oktober unterzeichneten „Friedenspakt“ haben die Parteien des Friedensvertrags ihr Bekenntnis dazu wiederholt und eine schnellere Umsetzung zugesagt. Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei der Implementierung des Friedensvertrags . Ein hochrangiges Gespräch darüber hat zuletzt zwischen Bundesministerin von der Leyen und dem malischen Premierminister Soumeylou Boubèye Maiga im November 2018 stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7038 29. Wie bewertet die Bundesregierung den Implementierungsprozess des Friedensvertrags von 2015, und wo sieht die Bundesregierung die größten Hindernisse in der Umsetzung? Die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier verläuft wegen der Vielzahl eingebundener Akteure und ihrer jeweiligen Interessen schleppend. Zu Beginn der zweiten Amtszeit von Staatspräsident Keita zeichnet sich allerdings durch die Festlegung von Verantwortlichen im Kabinett und durch thematische Priorisierung eine neue Dynamik ab. Im November 2018 erfolgten Auftaktschritte im DDR-Prozess (Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration) sowie die Ankündigung einer umfassenden Reformagenda (unter anderem Dezentralisierung, Verfassungsreform) der malischen Regierung durch Premierminister Maiga. 30. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die nächsten zu erreichenden Meilensteine im Friedens- und Versöhnungsprozess? Die erfolgreiche Umsetzung der für das erste Halbjahr 2019 geplanten Parlamentswahlen wird ein wichtiger Meilenstein im Friedens- und Versöhnungsprozess . Die Gebietsreform (Grenzziehung der Kreise, Gemeinden, und Regionen, sogenannte „découpage“) wird von der malischen Regierung als Voraussetzung für die Parlamentswahlen angesehen und würde einen Fortschritt bei der Dezentralisierung bedeuten. Außerdem beobachtet die Bundesregierung die weiteren Schritte im Prozess zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration bewaffneter Gruppen (DDR), der im November 2018 angelaufen ist. Die als nächstes zu erreichenden Meilensteine im Friedens- und Versöhnungsprozess beinhalten zudem die Reform des Sicherheitssektors, insbesondere durch die Einführung eines effizienten Personalmanagementsystems, und die Reform der Verfassung. 31. Auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung die malische Regierung in die Pflicht nehmen, um Fortschritte im Friedens- und Versöhnungsprozess zu erreichen? Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei der Umsetzung des Friedensprozesses von Algier aus dem Jahr 2015. Aus Sicht der Bundesregierung liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei den malischen Vertragsparteien des Friedensvertrags von 2015. Auf dieser Grundlage führt die Bundesregierung Gespräche mit der malischen Seite. 32. Welche konkreten Erwartungen hinsichtlich des internationalen Engagements in Mali, des Friedens- und des Versöhnungsprozesses hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen bei ihrem letzten Besuch in Mali im Gespräch mit dem malischen Ministerpräsidenten Soumeylou Boubèye Maiga formuliert und eingefordert (vgl.: www.spiegel.de/politik/ ausland/bundeswehr-mission-in-mali-die-menschen-zu-hause-wollen-erfolgesehen -a-1238112.html)? Bei ihrem jüngsten Besuch in Mali hat Bundesministerin von der Leyen im Gespräch mit dem malischen Premierminister Maiga die Erwartung herausgestellt, dass Mali in den Bereichen der Sicherheitssektorreform, des Friedensprozesses und der Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer des Nordens (DDR-Prozesse) zeitnah deutliche Fortschritte erzielen müsse. Zudem sprach die Verteidigungsministerin nachdrücklich die Frage von Menschenrechtsverletzungen durch malische Streitkräfte an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der malischen Regierung mit den für den Friedens- und Versöhnungsprozess relevanten Akteuren (bitte aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbeziehung und Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in den Prozess ? Die Sitzungen des Komitees zur Umsetzung des Friedensvertrages (CSA, „Comité de Suivi de l’Accord“) unter Leitung von Algerien und MINUSMA mit den Vertragsunterzeichnern sowie Vertretern der internationalen Gemeinschaft hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes pausiert und tagt seit September 2018 wieder monatlich. Der verantwortliche Minister für Soziale Kohäsion, Frieden und Nationale Versöhnung , Lassine Bouaré, hat zusätzliche Koordinierungsrunden mit den Vertragsparteien zwischen den CSA-Sitzungen eingeführt. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt zu intensiverem und regelmäßigerem Austausch ebenso wie die Ansätze zur Stärkung der interministeriellen Koordination durch den Versöhnungsminister . Premierminister Maiga bemüht sich zudem um einen Austausch mit der Zivilgesellschaft angesichts der anstehenden Umsetzungsschritte, so fanden etwa ebenfalls im November 2018 Regionalkonferenzen zum weiteren Vorgehen bei der Dezentralisierung (sogenannte découpage) statt. Die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure ist Voraussetzung für die Umsetzung des Friedensprozesses in Mali. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft (etwa durch das Projekt zur Unterstützung des Stabilisierungs - und Friedensprozesses in Mali „Appui à la Stabilisation et à la Paix au Mali“/PASP, s. Antwort zu Frage 38) und stärkt so den malischen Staat und zivilgesellschaftliche Akteure gleichermaßen. Seit 2013 fördert die Bundesregierung zudem die Versöhnungsarbeit in Mali durch Friedensdialoge und die Gründung einer Wahrheitskommission. 34. Welche der Forderungen von 40 Repräsentantinnen und Repräsentanten aus der Zivilgesellschaft, der Regierung und bewaffneten Gruppen, die im Rahmen des von UN Women und MINUSMA organisierten Treffens Mitte September formuliert wurden (https://reliefweb.int/report/mali/malian-womencall -urgent-action-sustain-peace-and-ensure-women-s-participation), teilt die Bundesregierung? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderungen politisch zu unterstützen ? Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, verstärkt mit Vertreterinnen und Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft in Mali zu kooperieren ? Die Bundesregierung befürwortet die stärkere Einbeziehung von Frauen und der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Friedensprozesses sowie die angemessene Repräsentation von Frauen in staatlichen Einrichtungen auf allen Ebenen. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der 40 Repräsentantinnen, zu diesem Zweck Gespräche mit den Unterzeichnern des Friedensvertrages zu führen, eine Gender-Strategie auszuarbeiten und eine unabhängige Kommission einzurichten , um die Umsetzung zu begleiten. Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Rechte von Frauen in Konfliktregionen, einschließlich in Mali, ein und ist bereit, Forderungen mit diesem Ziel politisch zu unterstützen. Die Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7038 desregierung arbeitet in Mali bereits eng mit Vertretern der Zivilgesellschaft, einschließlich lokaler Nichtregierungsorganisationen, zusammen und ist offen dafür, dieses Engagement zielgerichtet auszubauen. 35. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit für politische Gespräche mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden? a) Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der malischen Regierung ein, solche Gespräche aufzunehmen? b) Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage gegenüber der malischen Regierung? Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeit für politische Gespräche mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden Malis als unwahrscheinlich, da kein Interesse seitens dieser Gruppierungen, mit dem malischen Staat verhandeln zu wollen, erkennbar ist. Die Bundesregierung schätzt die Bereitschaft der malischen Regierung solche Gespräche aufzunehmen als gering ein, da viele der dschihadistischen Gruppierungen die Existenz des malischen Staats in Frage stellen. Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die friedliche Beilegung von Konflikten durch Verhandlungen und Mediation und vertritt diese Position auch gegenüber der malischen Regierung. 36. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft Frankreichs ein, mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden politische Gespräche aufzunehmen ? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits erfolgte Gespräche ? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse von solchen Gesprächen oder Gesprächsabsichten der französischen Regierung vor. 37. Hält die Bundesregierung an der Einteilung bewaffneter Akteure in Compliant Armed Group und Terrorist Armed Group fest, an die sich Deutschland und Frankreich zu Beginn des Friedensprozess gehalten haben? Nach welchen Kriterien wurde diese Einteilung vorgenommen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern diese Einteilung negative Konsequenzen hat, vor allem für die Gruppierungen, die aus dieser Kategorisierung herausfallen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Tabuisierung des Dialogs mit Dschihadisten sowohl von der malischen Regierung als auch der malischen Zivilgesellschaft als von außen aufoktroyiert empfunden wurde? Die Bundesregierung unterscheidet zwischen bewaffneten Gruppierungen, die den Friedensvertrag von Algier unterzeichnet haben und denjenigen, die nicht Teil des Friedensabkommens sind. Bei den Gruppierungen, die nicht Teil des Friedensvertrags sind, wird unterschieden zwischen ideologisch-motivierten Gruppierungen, die den malischen Staat und den Friedensvertrag grundsätzlich ablehnen, und denjenigen, die zwar den Friedensvertrag aus unterschiedlichen Gründen nicht unterzeichnet haben, sich ihm aber dennoch verpflichtet fühlen und den malischen Staat in seinen Grundzügen nicht ablehnen (auch bekannt als „non-signatory compliant armed groups“). Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach diese Einteilung negative Konsequenzen für einzelne Gruppierungen hätte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7038 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Inwieweit schätzt die Bundesregierung den Erfolg des von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützten „Stabilisation and Peace Process“ ein, der dieses Jahr auslaufen soll? Plant die Bundesregierung, das Projekt zu verlängern? Das Projekt zur Unterstützung des Stabilisierungs- und Friedensprozesses in Mali („Appui à la Stabilisation et à la Paix au Mali“/PASP), durchgeführt von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), trägt seit 2016 zur Umsetzung des Friedensvertrages bei. PASP arbeitet eng mit der malischen Regierung zusammen und unterstützt die eigenverantwortlichen Bemühungen der Regierung Malis zu Versöhnung und Mediation. Die Förderung von PASP durch die Bundesregierung wird bis in das Jahr 2021 fortgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333