Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7043 19. Wahlperiode 16.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6528 – Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2018 kündigte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, für 2019 die Einführung eines Siegels für faire Kleidung an (www.fr.de/wirtschaft/textilwirtschaft-die-globalisierunggerecht -gestalten-a-1492783,2). Der sogenannte Grüne Knopf soll als staatliches Siegel Käufern von Textilprodukten, die mit diesem Siegel zertifiziert wurden , die Sicherheit geben, dass das jeweilige Produkt „zu 100 Prozent […] fair und nachhaltig produziert wurde.“ Dabei soll mittelfristig über die komplette Produktionskette von Textilien die Einhaltung ökologischer und sozialer Mindeststandards garantiert werden. Nach Medienberichten über ein Konzeptpapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll der „Grüne Knopf“ als produktbezogenes Metasiegel für Produkte vergeben werden. Damit wird die Vergabe des „Grünen Knopfs“ daran geknüpft, dass die entsprechenden Hersteller bzw. ihre Produkte bereits mit privaten Siegeln zertifiziert wurden, die von der vom BMZ getragenen Initiative „Siegelklarheit.de“ als gut oder sehr gut eingestuft wurden. Außerdem sollen Produkte von Unternehmen, die dem vom BMZ ins Leben gerufenen „Bündnis für nachhaltige Textilien“ angehören, schneller und unkomplizierter ein solches Siegel erhalten (www.nrz.de/politik/gruener-knopf-soll-nachhaltige-kleidung-kennzeichnen-id 215616953.html). In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e. V., der Handelsverband Deutschland e. V. und der Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. diverse offene Fragen zur Umsetzung und Tauglichkeit des von Bundesminister Dr. Gerd Müller initiierten Metasiegels formuliert (www.ave-international.de/fileadmin/ user_upload/6_Downloads/Positionspapiere/2018-05-18_Stellungnahme_ Verbaende_HDE_textil_mode_AVE__2_.pdf). Diese betreffen insbesondere die Nachprüfbarkeit der tatsächlichen Nachhaltigkeit, also der Einhaltung bisher nicht definierter sozialer und ökologischer Standards entlang der vollständigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7043 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Produktionskette, den ausschließlichen Bezug auf bereits bestehende Siegel sowie den fehlenden Einbezug internationaler Unternehmen aus dem Textilbereich . Damit steht in Frage, welchen tatsächlichen Mehrwert der „Grüne Knopf“ für die Verbraucher bedeuten soll, wenn dieser auf bereits bestehende Siegel zurückgreift . Insbesondere aufgrund des Einbezugs ökologischer Standards drohen hier Doppelungen mit dem bereits seit 1978 vom Bundesministerium für Umwelt vergebenen „Blauen Engel“. Darüber hinaus scheint die Frage, wer die Einhaltung der bisher noch nicht definierten Kriterien für die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang von Produktionsketten überprüft und überwacht, die mitunter über 100 unterschiedliche Stationen umfassen, bisher ungeklärt zu sein. 1. Zu welchem konkreten Zieldatum soll der „Grüne Knopf“ eingeführt werden ? Die Einführung soll im Jahr 2019 erfolgen. 2. Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits einen konkreten Projektentwurf zur Umsetzung des „Grünen Knopfs“ erarbeitet? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, wieso nicht, und wann soll dieser erstellt sein? Das BMZ hat am 13.September 2018 im Rahmen eines Runden Tisches einen Entwurf für ein Umsetzungskonzept mit interessierten Vertreterinnen und Vertretern aus der Textilwirtschaft, Zivilgesellschaft, Standardorganisationen und Verbraucherorganisationen diskutiert. Aktuell wird das Konzept unter Einbeziehung der oben genannten Akteursgruppen weiter ausgearbeitet. 3. Wann und in welchem Rahmen wurde das „Bündnis für nachhaltige Textilien “ in die Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ einbezogen? a) Wie haben sich die in diesem Bündnis vertretenen Unternehmen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ positioniert? b) Wie haben sich die in diesem Bündnis vertretenen NGOs zur Einführung des „Grünen Knopfs“ jeweils im Einzelnen positioniert? Die Fragen 3 und 3b werden gemeinsam beantwortet. Auf der 19. Sitzung des Steuerungskreises des Textilbündnisses am 6. Juni 2018 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Akteursgruppen, darunter auch die der Textilwirtschaft und der Zivilgesellschaft, über den aktuellen Stand der Planungen informiert. Alle Mitglieder des Steuerungskreises wurden zudem am 13. September 2018 vom BMZ zu einem Runden Tisch eingeladen, um den ersten Entwurf eines Umsetzungskonzepts für den „Grünen Knopf“ zu besprechen. Zahlreiche Akteure begrüßten das grundsätzliche Anliegen nach einer verbesserten Verbraucherkommunikation und der Förderung nachhaltigen Konsums. Zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter begrüßten zudem die vorgesehene Kombination von unternehmens- und produktbezogenen Kriterien bei der Vergabe des Grünen Knopfes. Des Weiteren betonten zahlreiche Akteure ihre Bereitschaft, an der Weiterentwicklung des Konzepts aktiv mitzuwirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7043 4. Wie viele und welche Unternehmen haben bisher Interesse an einer Zertifizierung ihrer Produkte mit dem „Grünen Knopf“ bekundet? Das BMZ ist mit Textil-Unternehmen zum „Grünen Kopf“ im Austausch. Verschiedene Unternehmen interessieren sich hierfür. Interessensbekundungen seitens der Unternehmen werden nach Fertigstellung des Umsetzungskonzeptes erfolgen . 5. Welche konkreten sozialen und ökologischen Mindeststandards sollen bei der Herstellung von Textilprodukten nach bisherigem Planungsstand des BMZ erfüllt werden, damit Unternehmen Produkte mit dem „Grünen Knopf“ zertifizieren lassen können? In der Einführungsphase des „Grünen Knopfes“ muss ein Nachweis erbracht werden , dass anspruchsvolle soziale und ökologische Mindestkriterien, wie sie durch das Portal der Bundesregierung siegelklarheit.de definiert werden, bei der Konfektionierung und der Nassproduktion Beachtung fanden. Details hierzu sind unter : www.siegelklarheit.de/assets/pdfs/mindestanforderungen.pdf aufgeführt. Gültige Nachweise können bestehende Siegel sein, die auf dem Vergleichsportal siegelklarheit.de mindestens mit „gute Wahl“ bewertet wurden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. 6. Anhand welcher konkreten Kriterien sollen nach bisherigem Planungsstand des BMZ die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards garantiert werden? Der „Grüne Knopf“ basiert auf den Überprüfungsmechanismen der zugrunde liegenden Siegel. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche konkreten, bereits bestehenden und von „Siegelklarheit.de“ als gut oder sehr gut eingestuften Siegel sollen als Voraussetzung für die Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ dienen? Für eine Vergabe des „Grünen Knopfes“ können Siegel anerkannt werden, welche die Mindestanforderungen im Bereich Glaubwürdigkeit sowie Sozialverträglichkeit oder Umweltfreundlichkeit für den Sektor „Textilherstellung“ erfüllen. Nach aktuellem Stand trifft dies für die folgenden Siegel zu: „Blauer Engel Textilien“ (DE-UZ 154), „bluesign ® product“, „EU Ecolabel“ für Textilien (2014/350/EU), „Fair Wear Foundation“, „Fairtrade Textile Production “, „Global Organic Textile Standard (GOTS)“, „Naturtextil IVN zertifiziert BEST“, „Naturland“, „OEKO-TEX Made in Green“, „SA8000“, „Cradle-to- Cradle Textilien“, „Fair Labour Association“, „World Fair Trade Organisation“. Einige der Siegel decken nur Teile der erforderlichen Kriterien für den „Grünen Knopf“ ab. Daher ist gegebenenfalls eine Kombination von verschiedenen Siegeln erforderlich. Eine für den Start des „Grünen Knopfes“ gültige Liste von anerkannten Siegeln wird gemeinsam mit der Vergabegrundlage veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7043 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie soll die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte sichergestellt werden? a) Wie und durch wen soll dies konkret für die im ersten Schritt der Einführung geplante Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards bei der Endproduktion sichergestellt werden? b) Wie und durch wen soll dies konkret für die mittelfristig geplante Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien entlang der vollständigen Produktionskette sichergestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Derzeit wird erarbeitet, wie die unternehmensbezogenen Kriterien (unternehmerische Sorgfaltspflicht) entlang der Produktionskette überprüft werden. 9. Welchen zusätzlichen Personalbedarf erwartet das BMZ für die Überprüfung der Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte a) innerhalb des BMZ selbst und/oder Keinen. b) bei nachgeordneten Behörden bzw. beauftragten Durchführungsorganisationen ? Für die Überprüfung der Anträge von Textilunternehmen auf Vergabe des „Grünen Knopfes“ wird eine noch zu beauftragende Vergabestelle zuständig sein. Da die Ausschreibung für die Einrichtung einer Vergabestelle zurzeit läuft, steht der durch die Bieter zu veranschlagende Personalbedarf noch nicht fest. 10. Wie soll nach bisherigem Planungsstand der Prozess der Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ konkret ausgestaltet werden? Die noch zu beauftragende Vergabestelle wird nach erfolgreicher Prüfung die Nutzungslizenzen für das Siegel „Grüner Knopf“ im Auftrag des Zeichenhalters (BMZ) vergeben. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 b verwiesen. 11. Welche Nachweise über die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Herstellung der entsprechenden Textilprodukte sollen nach bisherigem Planungsstand des BMZ für die erstmalige Beantragung von den Unternehmen, die eine entsprechende Produktzertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ vornehmen lassen möchten, erbracht werden? Für die produktbezogenen Kriterien wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Außerdem muss das beantragende Unternehmen nachweisen, dass es seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachkommt. Die Erarbeitung dieser Kriterien und die Nachweisprüfung sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7043 12. Wie lange soll das gesamte Zertifizierungsverfahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch ein Unternehmen für die Zertifizierung eines Produktes mit dem „Grünen Knopf“ nach bisherigem Planungsstand des BMZ dauern ? Geplant ist eine zügige Prüfung. Angaben zum konkreten Zeitrahmen sind erst nach Auswahl der Vergabestelle möglich. Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen . 13. Ist nach den bisherigen Planungen des BMZ vorgesehen, dass die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien durch die Hersteller der mit dem „Grünen Knopf“ zertifizierten Produkte regelmäßig nachgewiesen werden muss? Wenn ja, wie, und in welchem Rahmen soll dies geschehen? Ja, die Kriterien sollen überprüft werden. Die Ausarbeitung der diesbezüglichen Details ist noch nicht abgeschlossen. 14. Welche Informationen liegen dem BMZ anhand der bisher angestellten Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ dazu vor, welche Kosten Unternehmen durch die Erbringung von Nachweisen über die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte entstehen werden? Es handelt sich um die Kosten, die dem Unternehmen ohnehin durch die Beantragung der dem „Grünen Knopf“ zugrunde liegenden Siegel entstehen. 15. Inwiefern wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Zeicheninhaber des „Blauen Engels“, dem bundesweit bekanntesten Siegel für Produkte, die hohe Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen, in die Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ einbezogen? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Entwurf des ersten Umsetzungskonzepts kommentiert und wird im Rahmen des Ressortkreises Textil über aktuelle Entwicklungen auch beim „Grünen Knopf“ unterrichtet. 16. Wie viele Personalstellen waren bisher mit der Erarbeitung des Projekts bzw. Konzepts zur Einführung des „Grünen Knopfs“ a) beim BMZ direkt und Im Fachreferat des BMZ sind mehrere Referentinnen und Referenten mit dem Thema Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten/Verbraucherkommunikation betraut , worunter auch die Bearbeitung des Grünen Knopfes fällt. Die Bearbeitung des Grünen Knopfes wurde im Rahmen des bestehenden Personalhaushalts des BMZ umgesetzt. Zusätzliche Personalkosten sind demnach nicht entstanden. Für den Grünen Knopf gliedert sich die Verteilung wie folgt auf: Januar 2017 bis März 2018: Keine gesonderte Personalstelle April bis Mitte Juni 2018: 0,8 Vollzeit-Stelle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7043 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mitte Juni bis Mitte Dezember 2018: 2,8 Vollzeit-Stellen (temporäre Verstärkung zur Erarbeitung des Konzepts mit Einbindung der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Standardorganisationen und Erarbeitung der Kriterien für den Grünen Knopf) Seit Mitte Dezember 2018: 1,8 Vollzeit-Stellen b) bei nachgeordneten Organisationen bzw. den Durchführungsorganisationen befasst (bitte Anzahl der jeweiligen Personalstellen je Organisationseinheit innerhalb des Bundesministeriums, der KfW und der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) aufschlüsseln sowie die entsprechenden Vollzeitäquivalente und angefallenen Personalkosten monatlich ab Januar 2017 angeben)? Das BMZ hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit der Einrichtung eines Sektorvorhabens zur Beratung bei der Umsetzung des „Grünen Knopfes“ beauftragt. Das Vorhaben wird 2019 seine Arbeit aufnehmen und Personal rekrutieren. Zur fachlichen Unterstützung bei der Erarbeitung des BMZ- Konzepts zum Grünen Knopf wurde ab 2018 auf bereits bestehendes Personal der GIZ zurückgegriffen. Auch hierfür sind dem BMZ keine zusätzlichen Personalkosten entstanden. Durchschnittlich waren seitens GIZ seit 1. Januar 2018 etwa 2 Vollzeit-Äquivalente pro Monat an der Erarbeitung beteiligt. 17. Welche weiteren Kosten, beispielsweise für die Projektplanung, Konzeptionierung oder Vermarktung des „Grünen Knopfs“ sind bisher wann angefallen (bitte Summe und Grund des Kostenaufwands angeben sowie, ob diese entsprechend im Bundesministerium, bei der KfW oder der GIZ angefallen sind)? Der GIZ sind folgende Kosten entstanden: Zur Vorbereitung des "Grünen Knopfes “ wurden Mittel für die Einholung von Gutachten in Höhe von 85 000 Euro verausgabt. Zudem fielen Kosten von 4 000 Euro für die Eintragung von Markenschutz und den Kauf von Domains an. Weitere 9 350 Euro wurden zur Vorbereitung eines neuen GIZ-Sektorvorhabens investiert. Für die Kosten des BMZ wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. 18. Welche weiteren Kosten, beispielsweise für die Projektplanung, Konzeptionierung , Vermarktung oder Einführung des „Grünen Knopfs“, erwartet das BMZ weiterhin (bitte Summe und Grund des Kostenaufwands angeben sowie , ob diese entsprechend den Planungen im Bundesministerium, bei der KfW oder der GIZ anfallen werden)? Die GIZ wird mit der Durchführung eines Auftrags zu Nachhaltigem Textilkonsum beauftragt, welches auch Beratungsleistungen zum Grünen Knopf beinhalten soll. Welche Mittel tatsächlich für die Einführung des Grünen Knopfes eingesetzt werden, hängt von der Marktakzeptanz des Siegels ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7043 19. Welchen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden und von „Siegelklarheit. de“ als gut oder sehr gut eingestuften Siegeln bietet der „Grüne Knopf“ nach Ansicht der Bundesregierung a) den Verbrauchern und b) den Herstellern von Textilprodukten? Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist nachhaltige Mode wichtig. Sie wollen wissen, wie ihre Kleidung hergestellt wird. Zwar gibt es bereits Initiativen und Siegel – doch nicht alle haben die gleichen qualitativen Ansprüche. Einige konzentrieren sich auf Umweltstandards, andere auf soziale Arbeitsbedingungen. Der „Grüne Knopf“ stellt als erstes staatliches Siegel speziell für Textilien umfangreiche Umwelt- und Sozialanforderungen sowohl an die Herstellung von Textilien als auch an das grundsätzliche Handeln der Marken- und Handelsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz (unternehmerische Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten). Als staatliches Meta- Siegel trägt er zu mehr Orientierung und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbrauchern bei. 20. Inwiefern soll sich, nach Ansicht der Bundesregierung, die Einführung eines Meta-Siegels dazu eignen, den Verbrauchern tatsächlich Sicherheit über die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Produktion der mit dem „Grünen Knopf“ zertifizierten Produkte zu garantieren? Mit dem „Grünen Knopf“ sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, dass einem Produkt anerkannte und geprüfte Standards zugrunde liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333