Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7046 19. Wahlperiode 16.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6605 – Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation Interpol – Multilaterale Struktur und nationale Interessen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation Interpol ist die zentrale Organisation für globale Polizeikooperation mit der wichtigen Aufgabe der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität. Seit dem Beitritt von Kiribati und Vanuatu am 20. November 2018 ist Interpol zudem die, nach der Zahl der Mitgliedstaaten, größte internationale Organisation, noch vor den Vereinten Nationen. Unter den 194 Mitgliedstaaten sind allerdings nicht nur liberale Demokratien mit rechtsstaatlich organisierten Polizeibehörden, sondern auch autoritäre Staaten, die ihren Polizeiapparat zur Verfolgung von politisch Andersdenkenden missbrauchen. Die Kooperation zwischen derart verschiedenen Staaten ist seit der Gründung von Interpol eine ihrer zentralen Herausforderungen . Deshalb ist bereits in Artikel 3 der Interpol-Statuten festgelegt, dass es der Organisation untersagt ist, Aktivitäten mit politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter durchzuführen. Die Interpretation dieses Artikels, insbesondere die Einstufung einer Tat als politisch oder kriminell, unterlag allerdings einem erheblichen Wandel seit der Gründung von Interpol (Barnett, M. & Coleman, L. 2005 Designing Police: Interpol and the Study of Change in International Organizations. In: International Studies Quarterly, 49 No. 4, 593 – 620). Seit Ende September 2018 erhält Interpol verstärkt internationale Aufmerksamkeit , weil der damals amtierende Interpol-Präsident Meng Hongwei in China wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet wurde. Es gab jedoch Presseberichte, wonach die Festnahme Meng Hongweis Teil eines politischen Machtkampfes in China ist, in dessen Zuge auch weitere Vertreter des Polizeiministeriums verhaftet wurden, die als Vertraute des 2015 zu lebenslanger Haft verurteilten Sicherheitschefs Zhou Yongkang gelten, der wiederum ein Kritiker von Staatsund Parteichef Xi Jinping war (dpa vom 8. Oktober 2018). Nachdem Meng Hongwei aus der Haft heraus seinen Rücktritt erklärt hatte, wurde der Vizepräsident Kim Jong-Yang zum Interimspräsidenten ernannt. Bei der Interpol-Generalversammlung vom 18. bis zum 21. November 2018 kam es schließlich zu einer Kampfkandidatur zwischen dem Südkoreaner Kim Jong-Yang und dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode russischen Polizeigeneral Alexander Prokoptschuk, bei der Kim Jong-Yang schließlich am 21. November 2018 gewählt wurde. Im Vorfeld der Wahl gab es erhebliche Proteste gegen Alexander Prokoptschuk, unter anderem weil dieser zuvor für den Missbrauch von Interpol Red Notices für die Verfolgung von politischen Gegnern wie William Browder verantwortlich war (www.bild.de/politik/ ausland/politik-ausland/neuer-interpol-chef-aufstand-im-bundestag-gegen-putinskandidaten -58532706.bild.html). Das Problem des Missbrauchs von Interpol Red Notices ist bereits länger bekannt . Interpol betreibt verschiedene Datenbanken zum weltweiten Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden. Darunter sind auch die sogenannten Red Notices, bei denen es sich um Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung handelt. Diese Red Notices werden leider häufiger auch von autoritären Staaten genutzt, um Oppositionelle unter dem Vorwand von Straftaten im Ausland zu verfolgen. Die Betroffenen können zwar Rechtsmittel gegen eine Auslieferung einlegen, allerdings werden sie dabei häufig nur unter Auflagen freigelassen. Da die Red Notice in jedem Interpol-Mitgliedsland vorliegt und bei Passkontrollen häufig ein Abgleich mit Fahndungsdatenbanken erfolgt, ist die Mobilität von gesuchten Personen stark eingeschränkt. Dies wird nach Ansicht der Fragesteller zur Schikanierung der Betroffenen eingesetzt, auch wenn es letztlich nicht zu einer Auslieferung kommt. So wurde beispielsweise Dolkun Isa, der Präsident des Weltkongresses der Uiguren, bei mehreren Grenzübertritten (z. B. 2005 in der Schweiz, 2009 in Südkorea, 2017 in Italien) wegen einer Red Notice der Volksrepublik China festgenommen. Erst nach 20 Jahren wurde diese Red Notice aus der Interpol- Datenbank entfernt (www.sueddeutsche.de/politik/interpol-eintrag-geloeschtnach -jahren-1.3902746). Große Aufmerksamkeit hatte zudem der Fall des Kölner Schriftsteller Dogan Akhanli, der am 19. August 2017 in Spanien aufgrund einer Red Notice der Türkei vorübergehend festgenommen wurde. Am 20. August wurde Akhanli zwar freigelassen, durfte aber Spanien bis auf weiteres nicht verlassen. Erst am 13. Oktober 2017 teilte das spanische Justizministerium mit, dass die Auslieferung an die Türkei abgelehnt wird. Der Fall Akhanli hat zudem auf eine Schwachstelle bei der Überprüfung von Red Notices aufmerksam gemacht : Die Überprüfung in Deutschland erfolgt im Normalfall nur zur Beantwortung der Frage, ob eine Festnahme in Deutschland erfolgen sollte. Bei negativem Ergebnis wird der Betroffene aber nicht darüber unterrichtet und läuft daher Gefahr, in einem anderen Land verhaftet zu werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13652). Nach Ansicht der Fragesteller fehlen zur angemessenen Überprüfung der Red Notices bei Interpol die erforderlichen Ressourcen. Auch darüber hinaus ist die finanzielle Lage von Interpol seit Langem äußerst angespannt. Der frühere Generalsekretär Ronald K. Noble hatte öffentlich ausgesagt, dass ein Budget von 1 Mrd. Euro nötig wäre. Das Budget liegt allerdings derzeit bei 124,3 Mio. Euro (2017) (vgl. www.interpol.int/News-and-media/News/2008/PR053; www. interpol.int/content/download/37923/480627/version/4/file/Annual%20Report% 202017_EN_15_LR.pdf). Einen erheblichen Teil des Budgets machen freiwillige Zahlungen der Mitgliedstaaten aus, die jedoch meist mit Zweckbindungen versehen sind, welche die Flexibilität bei der Mittelverwendung einschränken. Um Ressourcenlücken zu schließen, hat Interpol zudem mehrere öffentlich-private Partnerschaften abgeschlossen. Dabei geriet Interpol wegen der Annahme von Kooperationsverträgen mit der Privatwirtschaft in die Kritik, insbesondere wegen möglicher Interessenkonflikte. Beispiele sind Verträgen mit der FIFA zur Bekämpfung von Spielmanipulation und Korruption im Sport, mit British American Tobacco zur Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und mehreren Pharmaunternehmen zur Bekämpfung von Medikamentenfälschungen und illegalen Online-Apotheken (Paun, C. 2013 Globalization of Law Enforcement http:// nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46-00103026-15). Seit seinem Amtsantritt 2014 hat der neue Generalsekretär Jürgen Stock den Anteil der privaten Finanzierung allerdings erheblich reduziert, indem er Partnerschaften gekündigt hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7046 oder auslaufen ließ. Er führte zudem eine Ethikkommission und einen Due Diligence Officer ein, um künftige Partnerschaften mit Nichtmitgliedern sorgfältiger zu überprüfen (www.zeit.de/sport/2018-03/interpol-polizei-ermittlungdoping -geldannahme-kritik). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die Festnahme von Meng Hongwei, des zum Zeitpunkt der Festnahme amtierenden Interpol-Präsidenten, in China am 25. September 2018? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 2. Stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Presseberichte, nach denen die Festnahme Meng Hongweis Teil eines politischen Machtkampfes in China ist, in dessen Zuge auch weitere Vertreter des Polizeiministeriums verhaftet wurden, die als Vertraute des 2015 zu lebenslanger Haft verurteilten Sicherheitschefs Zhou Yongkang gelten, der wiederum ein Kritiker von Staats- und Parteichef Xi Jinping war? Das Parteikomitee des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China unter Leitung seines Vorsitzenden, Minister Zhao Kezhi, hat nach der Festnahme in einer öffentlichen Erklärung als Gründe für die Festnahme Meng Hongweis „Bestechlichkeit und weitere Verbrechen“ angeführt. In der Erklärung wird außerdem eine Verbindung zum „giftigen Einfluss Zhou Yongkangs“ hergestellt , der „resolut eliminiert“ werden müsse. Die Bundesregierung verfügt über keine über diese Erklärung und die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse zu dieser Frage. 3. Hat die Bundesregierung gegen die Festnahme von Meng Hongwei protestiert ? a) Wenn ja, wie, wann, und wo? b) Wenn nein, warum nicht? Die deutsche Botschaft Peking hat die Festnahme auf Ebene Gesandter und Leiter der Politischen Abteilung gegenüber dem chinesischen Außenministerium angesprochen und Aufklärung über die Hintergründe verlangt. 4. Hat sich Deutschland in die Meinungsfindung auf internationaler Ebene zur Wahl seines Nachfolgers bei der Generalversammlung von Interpol am 21. November 2018 eingebracht? a) Wenn ja, wie, wann, und wo? b) Wenn nein, warum nicht? Deutschland hat sich im Vorfeld der 87. Interpol-Generalversammlung in Dubai vom 18. bis 21. November 2018, in Telefonschaltkonferenzen und in Gesprächen vor Ort mit anderen Interpol-Mitgliedstaaten in die Meinungsfindung zu den Kandidaturen für das Amt des Interpol-Präsidenten eingebracht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Warum hat die Bundesregierung noch am 20. November 2018 auf Anfragen nach ihrer Position zur Wahl zwischen dem südkoreanischen Kandidaten Kim Jong-Yang und dem russischen Kandidaten Alexander Prokoptschuk eine Antwort mit Hinweis auf die geheime Wahl bei der Interpol-Generalversammlung abgelehnt (vgl. www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/ neuer-interpol-chef-aufstand-im-bundestag-gegen-putins-kandidaten-58532706. bild.html), während sie gleichzeitig seit mehreren Wochen bei vielen Ländern für die Aufnahme des Kosovo bei Interpol geworben hatte, obwohl diese Wahl ebenfalls geheim stattfindet (vgl. www.b92.net/eng/news/ politics.php?yyyy=2018&mm=11&dd=09&nav_id=105490)? Für die Wahl des Präsidenten von Interpol, von Mitgliedern des Exekutivausschusses und des Generalsekretärs ist eine geheime Abstimmung vorgeschrieben (Artikel 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Interpol-Generalversammlung), nicht jedoch für die Abstimmung über einen Antrag auf Mitgliedschaft. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867 verwiesen. 6. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das Problem des Missbrauchs von Interpol Red Notices zu beheben bzw. zu verringern? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/180, zu Frage 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4365 und zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867 wird verwiesen. 7. Wie viele Ersuchen um Red Notices wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 pro Jahr von den Mitgliedstaaten an Interpol geschickt, wie viele davon wurden direkt als unberechtigt zurückgewiesen, und wie viele wurden zunächst positiv beurteilt und von Interpol zirkuliert, aber im Nachhinein dann als unberechtigt erkannt und wieder aus der Interpol-Datenbank entfernt (bitte nach Jahr – mit vorläufigen Zahlen für 2018 – und den drei genannten Kategorien tabellarisch auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 8. Von welchen Mitgliedstaaten werden die Red Notices nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten zurückgewiesen (bitte die Top-10 pro Jahr seit 2013 nach den Kategorien sofortige Zurückweisung und nachträgliche Löschung tabellarisch auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 9. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Interpol mit der Überprüfung der eingehenden Ersuchen um Red Notices beschäftigt (bitte nach Jahr seit 2013 tabellarisch auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7046 10. Wie viele Mitarbeiter sind bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Überprüfung von bereits bestehenden Red Notices beschäftigt, und wie viele Altfälle haben diese abzuarbeiten (bitte nach Jahr seit 2013 tabellarisch auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 1. August 2018 offiziell die Task Force eingerichtet, die eine Prüfung des sogenannten Fahndungsaltbestands sicherstellen soll. Das Interpol-Generalsekretariat (IPSG) rechnet damit, dass in der Task Force beginnend ab Anfang Januar 2019 insgesamt fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4365 verwiesen. 11. Welche Verfahren werden bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung für die Effizienzsteigerung der Überprüfung verwendet? Gibt es beispielsweise eine Risikoklassifizierung der Mitgliedstaaten? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den von Interpol verwendeten Verfahren für die Effizienzsteigerung der Überprüfung vor. 12. Welche Unterstützung (personell, finanziell und anderweitig) bekommt Interpol von Deutschland für die Überprüfung von Red Notices? Deutschland leistet den drittgrößten Beitrag zum Haushalt von Interpol und gehört zu den Mitgliedstaaten, die im größten Umfang kostenfrei Personal zu Interpol entsenden. Diese Unterstützung kommt auch der Überprüfung von Fahndungsersuchen zugute. Derzeit ist ein Beamter des höheren Dienstes (Volljurist) des Bundeskriminalamtes (BKA) in die Notices and Diffusion Task Force (NDTF) zur Überprüfung von Fahndungsersuchen in das Interpol-Generalsekretariat entsandt. Des Weiteren unterstützt das BKA die innerhalb der NDTF eingerichtete Task Force zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen durch die zusätzliche Entsendung einer Beamtin des höheren Dienstes (Volljuristin) seit Januar 2019. Derzeit prüft das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Entsendung von geeignetem Personal, insbesondere aus den Landesjustizverwaltungen , in die Task Force der NDTF. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6867 verwiesen. 13. Wie sieht das Verfahren zur Überprüfung einer Red Notice in Deutschland aus, um zu entscheiden, ob die gesuchte Person festgenommen werden soll oder die Red Notice als unberechtigt erachtet wird? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie oft kam es seit 2013 bei der in Frage 13 genannten Überprüfung zu der Entscheidung, dass eine Red Notice nicht umgesetzt wird (bitte mit den Gesamtzahlen pro Jahr seit 2013 mit vorläufigen Zahlen für 2018 tabellarisch auflisten)? Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistik. Eingehende Ersuchen werden stets auch im Hinblick auf eine möglicherweise vorliegende politische Verfolgung geprüft. Im Falle der Gefahr einer politischen Verfolgung findet eine nationale Fahndung nicht statt. 15. Was folgt daraus, wenn bei der Überprüfung im Inland festgestellt wird, dass eine aus deutscher Sicht unberechtigte Red Notice in der Interpol-Datenbank vorhanden ist, jenseits der Entscheidung, die betreffende Person nicht zu verhaften ? a) Setzt sich Deutschland bei Interpol für die Löschung dieser Red Notice ein? Wenn ja, wie ist das weitere Verfahren, und welche Erfahrungen gibt es bisher hinsichtlich einer erfolgreichen Löschung? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867 wird verwiesen. b) Wird die betroffene Person über das Vorliegen einer unberechtigten Red Notice informiert, damit sie selbst dagegen vorgehen kann? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums wird die betroffene Person informiert , wie ist das weitere Verfahren, und welche Erfahrungen gibt es bisher hinsichtlich einer erfolgreichen Löschung? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 (2. Teil) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13652 wird verwiesen. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Missbrauch weiterer Interpol-Datenbanken (z. B. Yellow Notice, Blue Notice, Green Notice, Orange Notice, Diffusions, Stolen and Lost Travel Documents, Stolen Administrative Documents)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13702 und zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4636 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen über etwaige Missbrauchsfälle in Bezug auf die genannten Fahndungsinstrumente und Datenbanken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7046 17. Welche Maßnahmen verfolgt Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung, um den Missbrauch der in Frage 16 genannten Datenbanken zu vermeiden bzw. zu verringern? Interpol’s Rules on the Processing of Data (RPD) legen für das Interpol-Generalsekretariat und die Nationalen Zentralbüros eine Vielzahl von Pflichten bei der Nutzung der Datenbanken und Fahndungsinstrumente von Interpol fest, um deren Missbrauch auszuschließen. Artikel 5 Absatz 2 der RPD sieht eine Datenverarbeitung nur im Einklang mit den Statuten von Interpol vor, insbesondere dessen Artikel 3, der Interpol Aktivitäten politischer Natur streng verbietet. Die RPD sehen hierfür Prüfpflichten und Vorkehrungen sowohl auf Ebene des Generalsekretariats (z. B. Artikel 10, 74, 77, 121a, 128) als auch der Nationalen Zentralbüros (z. B. Artikel 11, 34) vor. Das IPSG erinnert die Interpol-Mitgliedstaaten fortlaufend an die für die Nutzung der Interpol-Datenbanken bestehenden Verantwortlichkeiten . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/548 und zu Frage 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4365 verwiesen. 18. Welche Unterstützung (personell, finanziell und anderweitig) bekommt Interpol von Deutschland für die in Frage 17 genannten Maßnahmen? Das BKA stimmt sich eng mit dem IPSG und mit anderen Interpol-Mitgliedstaaten zur Einleitung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität der von den Interpol -Mitgliedsländern an die Interpol-Datenbanken übermittelten Erkenntnisse ab. Entsprechende Erörterungen fanden unter anderem im Jahr 2018 im Rahmen von verschiedenen Interpol-Gremiensitzungen (z. B. Interpol European Committee, Europäische Regionalkonferenz) statt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 verwiesen. 19. Welche anderen Maßnahmen (z. B. auf nationaler Ebene) verfolgt die Bundesregierung , um den Missbrauch der in Frage 16 genannten Datenbanken zu vermeiden bzw. zu verringern? Vor einer etwaigen Einleitung von strafprozessualen (exekutiven) Maßnahmen gegenüber einem Betroffenen besteht in Deutschland ein umfangreiches Prüfverfahren , dass die Möglichkeiten und Folgen einer etwaigen missbräuchlichen Nutzung der Datenbanken erheblich einschränkt. Im Einzelnen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 18 verwiesen. 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jetzige Stand des Interpol- Programms „I-Checkit“, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache , dass darüber privatwirtschaftliche Akteure Zugriff auf polizeiliche Daten haben (www.interpol.int/INTERPOL-expertise/I-Checkit)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Programm I-Checkit derzeit ausschließlich durch die Fluggesellschaft AirAsia genutzt. Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren einzelne Pilotverfahren, um die Anwendung in weiteren Wirtschaftssektoren (z. B. Kreuzfahrtunternehmen, Hotelbetriebe und Banken) prüfen zu können. Im Ergebnis wurden bislang noch keine weiteren Verträge mit Unternehmen zur Nutzung von I-Checkit geschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3236 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Mitgliedstaaten und welche Nichtmitglieder (z. B. privatwirtschaftliche Akteure) nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am Programm „I-Checkit“ teil, und welche Einnahmen werden dadurch für Interpol generiert ? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich derzeit 184 Interpol-Mitgliedsländer am I-Checkit Programm. Die Einnahmen durch die Nutzung von I-Checkit beliefen sich im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung auf insgesamt 265 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22. Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Lage von Interpol im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben von Interpol ein? Was für ein Jahresbudget wäre aus Sicht der Bundesregierung für Interpol angemessen? Aus Sicht der Bundesregierung kann Interpol seine Kernaufgaben mit dem hauptsächlich auf den Beiträgen der Interpol-Mitgliedstaaten basierenden regulären Jahresbudget vollständig gewährleisten und dieses erweist sich insoweit als angemessen . Aus Sicht der Bundesregierung ist es Interpol mit dem aktuellen Haushalt jedoch kaum möglich, grundsätzliche Modernisierungen im Hauptquartier in Lyon, Frankreich, zu finanzieren und ohne besondere Unterstützung in spezielle Produkte und Leistungen zu investieren, die über die Kernaufgaben hinausgehen. 23. Wie hat sich das Interpol-Budget und seine Zusammensetzung aus regulären Beiträgen der Mitgliedstaaten, freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten und Zahlungen von Nichtmitgliedern (wie z. B. privatwirtschaftlichen Akteuren oder gemeinnützigen Stiftungen) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt (bitte nach den drei Kategorien der Beiträge und Jahr seit 2013 mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflisten)? Der Bundesregierung liegen entsprechende Daten für Zahlungen der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2017 vor. Die Zahlen für das Jahr 2018 werden erst im Jahr 2019 veröffentlicht. Jahr Reguläre Beiträge Freiwillige Zahlungen der Mitgliedstaaten 2013 51.185.000 Euro 622.000 Euro 2014 51.696.990 Euro 478.000 Euro 2015 52.783.015 Euro 561.000 Euro 2016 52.783.000 Euro 576.000 Euro 2017 54.367.955 Euro 576.000 Euro Weitergehende Informationen zu Beitragszahlungen und finanziellen Zuwendungen auch von Nichtmitgliedern können auf der Website von Interpol unter www. interpol.int/About-INTERPOL/Funding eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7046 24. Von welchen Mitgliedstaaten erhält Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 die größten freiwilligen Beiträge, und mit welchen Zweckbindungen sind diese versehen (bitte die Top Ten pro Jahr seit 2013 mit Summe pro Jahr und Zweckbindungen, mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, aus denen hervor geht, welche Interpol-Mitgliedstaaten seit 2013 die größten freiwilligen Beiträge geleistet haben und mit welchen Zweckbindungen diese jeweils versehen sind. Weitergehende Informationen zu Beitragszahlungen und finanziellen Zuwendungen können auf der Website von Interpol unter https://www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 25. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten, welche normalerweise mit Zweckbindungen versehen sind, hinsichtlich der Unabhängigkeit von Interpol? Interpol besitzt ausführliche Finanzvorschriften und Due-Dilligence-Richtlinien für die Entgegennahme von freiwilligen Zahlungen. Danach sind unter anderem die Herkunft und Zwecke der Zahlungen zu prüfen sowie die Vereinbarkeit des Geldgebers und seiner Aktivitäten mit den Zielen von Interpol. Die Einhaltung der Vorgaben wird in einem Due-Dilligence-Verfahren und durch interne und externe Rechnungsprüfung geprüft. Diese Regelungen und Kontrollmechanismen sichern nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt die Unabhängigkeit von Interpol in Bezug auf freiwillige Zahlungen von Interpol-Mitgliedstaaten. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und Due-Dilligence- Richtlinien können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 26. Von welchen Nichtmitgliedern (wie z. B. privatwirtschaftlichen Akteuren oder gemeinnützigen Stiftungen) erhält Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 die größten Beiträge, und mit welchen Zweckbindungen sind diese versehen (bitte die Top Ten pro Jahr seit 2013 mit Summe pro Jahr und Zweckbindungen, mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflisten )? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, aus denen hervor geht, welche Nichtmitglieder seit 2013 pro Jahr die größten Beiträge geleistet haben und mit welchen Zweckbindungen diese jeweils versehen sind. Weitergehende Informationen zu finanziellen Zuwendungen von Nichtmitgliedern können auf der Website der IKPO-Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 27. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der Zahlungen von Nichtmitgliedern , welche normalerweise mit Zweckbindungen versehen sind, hinsichtlich der Unabhängigkeit von Interpol? Interpol besitzt ausführliche Finanzvorschriften und spezielle und strikte Due- Dilligence-Richtlinien für die Entgegennahme von Zuwendungen von Nichtmitgliedern welche auf Transparenz und den Erhalt der Unabhängigkeit, Neutralität, Integrität und Reputation von Interpol zielen. Die Einhaltung der Vorgaben wird in einem Due-Dilligence-Verfahren und durch interne und externe Rechnungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode prüfung geprüft. Diese Regelungen und Kontrollmechanismen sichern nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt die Unabhängigkeit von Interpol in Bezug auf Spenden von Nichtmitgliedern. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und Due-Dilligence- Richtlinien können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About- INTERPOL/Funding eingesehen werden. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass erhebliche Zahlungen nicht direkt an Interpol fließen, sondern über eine Interpol-Stiftung mit Sitz in Genf geleitet werden (vgl. www.tageblatt.lu/headlines/wer-finanziertinterpol -polizei-organisation-stoesst-auf-kritik-aus-luxemburg/)? a) Welche Auswirkung hat dies auf die Transparenz der Geldflüsse? Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet. Die Interpol Foundation for a Safer World (Stiftung) wurde 2013 eingerichtet und hat das Ziel, Spendenbeiträge und Projektmittel zu akquirieren, um Interpol finanziell zu unterstützen. Die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Interpol- Generalsekretariat (IPSG) und der Stiftung sind in einem Abkommen zur Zusammenarbeit geregelt. In dieser Vereinbarung ist unter anderem festgehalten, dass die Stiftung zu einer sorgfältigen Überprüfung der Spender/Sponsoren verpflichtet ist, um die Reputation, Neutralität und Unabhängigkeit von Interpol bei der Annahme von Geldern zu wahren. Vor der Annahme von Spenden wird das IPSG über die Art der Zuwendung und den Spender informiert und kann die Annahme der geplanten Zuwendung auch verweigern. Die Transparenz der Geldflüsse ist aus Sicht der Bundesregierung durch die jährlichen Veröffentlichungen im Haushaltsbericht von Interpol sowie auch durch die entsprechend damit verknüpften Prüfmechanismen gegeben. Weitergehende Informationen zu den Finanzvorschriften und der Stiftung können auf der Website von Interpol unter www.interpol.int/About-INTERPOL/Funding/ Foundation-for-a-Safer-World und der Webseite der Stiftung unter www.interpol foundation.org/ eingesehen werden. b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahlungen, die über die Interpol-Stiftung an Interpol fließen? c) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Geldgeber der Interpol-Stiftung (bitte die Zahlungen pro Jahr seit 2013 mit vorläufigen Werten für 2018 tabellarisch auflisten)? Die Fragen 28b und 28c werden gemeinsam beantwortet Der Bundesregierung ist eine Zuwendung von 50 Mio. Euro seitens der Vereinigten Arabischen Emirate aus dem Jahr 2016 bekannt, die seitdem verteilt über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Auszahlung kommt. Der überwiegende Teil der jährlichen Zuwendung ist dabei projekt- und damit zweckgebunden. d) Können Zahlungen über die Interpol-Stiftung an Interpol fließen, die als direkte Zahlungen an Interpol gegen die Interpol-Finanzierungsrichtlinien verstoßen würden? Aufgrund der bestehenden strengen Regularien und Prüfmechanismen besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Möglichkeit, dass Zahlungen über die Stiftung an Interpol fließen, die als direkte Zahlungen an Interpol gegen die Interpol-Finanzierungsrichtlinien verstoßen würden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7046 e) Welche Auswirkung hat dies auf die Unabhängigkeit Interpols von seinen Geldgebern? Auch vor dem Hintergrund der in der Antwort zu den Fragen 25, 27 und 28a dargestellten Regularien und Mechanismen sieht die Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Interpol. 29. Welche Maßnahmen hat Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 ergriffen, um den Vorwürfen der Einflussnahme über freiwillige Beiträge von Mitgliedsländern und Spenden aus der Privatwirtschaft zu begegnen ? Seit dem Amtsantritt des Interpol-Generalsekretärs Dr. Jürgen Stock im November 2014 wurden unter anderem Verträge zur Finanzierung von Interpol-Projekten durch Vertreter der Privatwirtschaft aufgehoben bzw. nicht weiter verlängert. Am 12. Juni 2015 teilte das IPSG vor dem Hintergrund von Ermittlungen gegen die FIFA die Aufhebung der bilateralen Vereinbarung mit dieser Organisation bezüglich des Sponsorings von insgesamt 20 Mio. Euro zur Schaffung eines auf 10 Jahre angelegtes „Integrity in Sport“-Programms mit. Im selben Jahr lief auch die Vereinbarung mit der Firma Philip Morris International zur Finanzierung von mehreren Interpol-Projekten mit einer Gesamtsumme von 15 Mio. Euro nach einer Laufzeit von drei Jahren aus und wurde vom IPSG nicht verlängert. Der Anteil finanzieller Zuwendungen aus der Privatwirtschaft konnte seit Amtsantritt von Interpol-Generalsekretär Dr. Jürgen Stock wesentlich reduziert werden und betrug im Jahr 2017 nur noch ca. 1 Prozent. Des Weiteren wurden seit seinem Amtsantritt detaillierte und insbesondere striktere Regularien für die Entgegennahme von Finanzmitteln aus der Privatwirtschaft verabschiedet (Due-Diligence- Guidelines). Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 30. Welche Unterstützung (personell, finanziell und anderweitig) bekommt Interpol von Deutschland für die in Frage 29 genannten Maßnahmen? Die in der Antwort zu Frage 29 genannten Maßnahmen (Reduzierung des Anteils der privaten Zuwendungen; striktere Prüfkriterien) sind abgeschlossen und werden vom IPSG angewandt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 31. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die Interpol- Finanzen, und wie stimmt die Bundesregierung ihre Strategie mit welchen Partnerländern ab? Für die Bundesregierung haben eine nachhaltige Finanzierung durch die Mitgliedstaaten und ein ausgeglichener Haushalt von Interpol eine hohe Priorität. Die Bundesregierung unterstützt diesbezüglich auch die fortlaufende Überprüfung und periodische Anpassung der Skala der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung insbesondere die vom IPSG eingeleiteten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz. Im Rahmen einer Modernisierung der Leistungen und Produkte des IPSG gilt es auch möglicherweise nicht mehr fortzuführende kostenintensive Interpol-Angebote auszumachen. Auch sollte die Stellensituation im IPSG kontinuierlich überprüft werden, um diesbezüglich Einsparmöglichkeiten zu identifizieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7046 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Erörterungen der Strategie in Bezug auf die Interpol-Finanzen mit anderen Interpol-Mitgliedsstaaten z.B. mit Frankreich, Kanada und Großbritannien findet insbesondere in der Beratungsgruppe zu Finanzangelegenheiten (Advisory Group on Financial Matters) statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333