Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7047 19. Wahlperiode 16.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Judith Skudelny, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6738 – Bauprojekte in der Warteschleife durch Lärmschutzklagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Lärmschutz ist ein elementarer Bestandteil von Bauprojekten. Lärmschutz federt die Belastungen des Einzelnen bei Projekten ab, die am Ende der gesamten Volkswirtschaft und Gesellschaft nutzen. Lärmschutz fördert auch die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten. Ohne Lärmschutz wäre der Bau von vielen notwendigen Projekten gar nicht möglich. Allerdings sind Klagen von Betroffenen für mehr Lärmschutz oder gegen das Projekt in Teilen oder in Gänze aufgrund von Lärmbelastungen immer häufiger Grund für massive Verzögerungen und damit einhergehenden Verteuerungen der Bauprojekte (www.wiwo.de/politik/ deutschland/infrastruktur-der-aufstand-gegen-den-laerm-/8213612-all.html). Dies hat enorme zeitliche und damit einhergehende finanzielle negative Auswirkungen . So verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Bauprojekten und es ergeben sich erhöhte finanzielle Belastungen für den Steuerzahler von teilweise mehreren Millionen Euro (www.morgenpost.de/berlin/article 214766681/Wer-vom-BER-Schallschutz-Urteil-profitiert.html). 1. Wie hoch ist die Anzahl der Infrastrukturprojekte im Bundesverkehrswegeplan , die sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 verzögert haben bzw. verzögern (bitte nach Bundesländern auflisten)? Mit Blick auf die ursprünglichen Realisierungshorizonte der den laufenden bzw. fertiggestellten Vorhaben zugrunde liegenden vergangenen Bundesverkehrswegepläne , erfordern im Bereich Schiene Projekte grundsätzlich ein größeres Zeitbudget. Im Bereich der Bundeswasserstraßen sind Verzögerungen von Bauprojekten des Bundesverkehrswegeplans durch Lärmschutzklagen nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen im Bereich Straße keine statistisch auswertbaren Daten vor. Dies ist auch dadurch bedingt, dass die Länder die Bundesfernstraßen gemäß Artikel 85 und 90 GG in Auftragsverwaltung planen, bauen, erhalten und betreiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7047 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Infrastrukturprojekte davon haben sich aufgrund von Lärmschutzklagen Betroffener verzögert bzw. verzögern sich (bitte nach Bundesländer auflisten)? 3. Um welche Bauprojekte im Bundesverkehrswegeplan handelt es sich dabei konkret? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bereich Schiene: Baden-Württemberg: ABS/NBS Karlsruhe–Basel Bayern: ABS Hanau–Nantenbach ABS München–Geltendorf–Lindau–Grenze D/A ABS München–Mühldorf–Freilassing ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau VDE 8.1 ABS Nürnberg–Ebensfeld Berlin: Knoten Berlin, Südkreuz–Blankenfelde (Dresdner Bahn) Nordrhein-Westfalen ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen ABS Köln–Aachen–Grenze D/B Rhein-Ruhr-Express Sachsen: ABS Knappenrode–Horka–Grenze D/PL Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie lange wurden diese Bauprojekte im Bundesverkehrswegeplan nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Einzelnen verzögert oder werden sich verzögern (bitte nach Projekten auflisten)? Bereich Schiene: ABS/NBS Karlsruhe–Basel, Streckenabschnitt 9.0: 2 Jahre und 9 Monate Knoten Berlin, Südkreuz–Blankenfelde (Dresdner Bahn), PFA 2: 1 Jahr und 7 Monate VDE 8.1 ABS Nürnberg–Ebensfeld, PFA 16: offen Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7047 5. In welcher Form haben sich die Baukosten durch die Lärmschutzklagen jeweils im Einzelnen durch a) Steigerung der Baukosten bzw. b) andere Gründe (bitte Gründe auflisten) erhöht (bitte nach Projekten auflisten )? Hinsichtlich der bei den Projekten aufgetretenen Kostensteigerungen insgesamt wird auf die Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ (Anlage zum Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2019, Bundestagsdrucksache 19/3400) verwiesen . Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen sind Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorzusehen. Sofern aufgrund eines Gerichtsurteils zusätzliche Maßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung vorzusehen sind, ist eine Bezifferung von Kostensteigerungen nicht möglich. 6. Welche anderen wesentlichen Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Verzögerung in den jeweiligen Bauprojekten im Bundesverkehrswegeplan verantwortlich? Die Hauptgründe bei Neu- und Ausbauvorhaben der Schiene sind aufwändige Trassenfindungsverfahren, notwendige Umplanungen infolge von Regelwerksänderungen , zeitliche Verzögerungen in den Planfeststellungsverfahren sowie fehlende haushalterische Voraussetzungen. Zudem können in der Phase der Umsetzung der Planung unvorhergesehene Sachverhalte zu Tage treten, die die Bauzeit verlängern oder zeitaufwändige Änderungen an den rechtsbeständigen Planunterlagen erforderlich machen. Der Planungsaufwand für Verkehrsvorhaben ist abhängig von der Komplexität des materiellen Sachverhalts und der Rechtslage in allen einschlägigen Rechtsbereichen . Diese Komplexität kann das Risiko und die Dauer von Rechtstreitigkeiten erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333