Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7048 19. Wahlperiode 16.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6745 – Rückkehrkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wirbt aktuell mit einer Plakatkampagne auf Deutsch, Russisch, Arabisch, Französisch, Englisch, Farsi und Paschtu dafür, bis zum 31. Dezember 2018 freiwillig auszureisen. Auf den Plakaten wird freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrern in Aussicht gestellt , dass zusätzlich zur regulären Rückkehrförderung für volle zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden, sofern sie ihre Rückkehr bis zum 31. Dezember 2018 anmelden. Das Programm, das seit dem 15. September 2018 läuft, richtet sich an Menschen aus 45 Herkunftsländern. Die Plakate hängen seit dem 13. November 2018 vor allem in städtischen Gebieten, in einem zweiten Schritt sollen noch Leuchtplakate hinzukommen. Die Kosten der Werbeaktion liegen bei einer halben Million Euro (www.morgenpost.de/politik/article215825467/ Ministerium-fordert-Rueckkehr-von-Fluechtlingen-auf-Plakaten.html). Die Werbeaktion hat breite Kritik hervorgerufen (www.jetzt.de/politik/deine zukunftohnehorst-petition-gegen-plakatkampagne-des-bmi). Viele empfinden die Plakate als rassistisch und ausgrenzend, weil sie den Eindruck erweckten, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland nicht erwünscht seien und pauschal zur Ausreise aufgefordert werden sollten. Ein Beitrag des „Berliner Rundfunks“ zitiert eine Passantin mit den Worten: „Ich finde das widerlich, fast wie ein Gewinnspiel . Geh’ mal wieder nach Hause, kriegst noch 1 000 Euro Weihnachtsgeld drauf und dann auf Wiedersehen“ (www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/berlinbrandenburg -kampagne-plakate-returning-from-germany-bundesinnenministeriumgefluechtete .html). Bernd Mesovic von Pro Asyl hält die Kampagne ebenfalls für „geschmacklos“. Das Angebot wirke wie ein Schlussverkauf. Eine solche „Schnäppchenphilosophie“ sei aber in keiner Weise angebracht, wenn es um das Schicksal von Menschen gehe (www.bento.de/politik/ausreise-im-winterschluss verkauf-innenministerium-wirbt-mit-fragwuerdiger-aktion-um-gefluechtetea -ed6d9459-b749-461f-b3ab-d854d4872c36). Hinzu kommt, dass die Auskunft auf den Plakaten, wonach für zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden, nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen falsch oder doch zumindest grob irreführend ist. Laut dem Onlineinformationsportal des Bundes zu freiwilliger Rückkehr können im Rahmen der Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen Einzelpersonen bis zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1 000 Euro und Familien bis zu 3 000 Euro erhalten – in Form von Sachleistungen . Die Unterstützung, mit der die Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten oder die Grundausstattung für Küche oder Bad bezuschusst werden sollen, kann aufgesplittet über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt werden. Bedingung ist eine „Verzichtserklärung“, „in der Sie auf Ihren Schutzstatus, einer Fortsetzung des Asylverfahrens sowie auf weitere Rechtsmittel verzichten“, heißt es auf der Informationsseite des Bundes im Internet (www.returningfromgermany. de/de/programmes/starthilfe-plus). Angesprochen werden auch Geflüchtete mit sehr oder vergleichsweise hohen Anerkennungschancen, etwa aus Syrien, Eritrea , Afghanistan und dem Irak. Sollten sich Rückkehrer am Ende doch entscheiden , wieder nach Deutschland zurückzugehen, müssen sie alle erhaltenen Unterstützungsgelder vollständig zurückzahlen. Die „taz“ bezeichnet die Reintegrationsunterstützung vor diesem Hintergrund als „ziemlich mieses Angebot“ (www.taz.de/!5551018/). Rückkehrförderung ist an sich nichts Neues: Seit den 1990er Jahren werden freiwillige Ausreisen durch die Bund-Länder-Programme REAG und GARP finanziell gefördert. Diese Programme richten sich in erster Linie an Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die demnach ausreisepflichtig sind. Flüchtlingsverbände kritisieren die Rede von der „freiwilligen Rückkehr“ seit Langem als zynisch, da bei Personen, denen eine Abschiebung droht, von Freiwilligkeit keine Rede sein könne (www.frsh.de/fileadmin/ schlepper/schl_31/s31_37-39.pdf). Am 1. Februar 2017 wurde zusätzlich das Programm „Starthilfe Plus“ ins Leben gerufen. Laut Aussage des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière sollte es dazu dienen, die Zahl der freiwilligen Ausreisen signifikant zu erhöhen (www.bmi.bund.de/Shared Docs/pressemitteilungen/DE/2017/01/starthilfe-plus.html). Im Unterschied zu REAG bzw. GARP werden Rückkehrern bei „Starthilfe Plus“ für die Rücknahme des Asylantrags Prämien geboten: Eine höhere finanzielle Förderung erhalten Flüchtlinge, die noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens zurückkehren. Finanziell belohnt wird es auch, wenn Menschen ihren Verzicht auf Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erklären oder wenn sie zurückkehren, obwohl ihnen ein Schutzstatus zuerkannt wurde. Auch das Programm „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gab es schon einmal. Die Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen wurde zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 von rund 1 500 Rückkehrerinnen und Rückkehrern in Anspruch genommen. Die Bundesregierung bewertete dies als „beachtlichen Erfolg“ (Bundestagsdrucksache 19/3151, S. 6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei allen für die Antworten herangezogenen Werten aus 2018 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Abschließende Zahlen liegen der Bundesregierung in der Regel erst im April des Folgejahres vor. 1. Wie viele Personen haben die Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ bislang in Anspruch genommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln, nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und auch angeben, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die einzelnen Personen hatten)? Mit Stand vom 31. Dezember 2018 wurde die Reintegrationsunterstützung im Rahmen der vom 15. September bis 31. Dezember 2018 laufenden Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ für 606 Personen bewilligt. Die Anträge auf Förderung können auf Grund der Feiertage noch bis Mitte Januar 2019 eingereicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7048 werden, so dass sich die Zahlen noch ändern können, obwohl die Aktion innerhalb des Programms „StarthilfePlus“ bereits beendet ist. Die wichtigsten Herkunftsländer der Geförderten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Sep Okt Nov Dez Gesamt Irak - 73 48 58 179 Russische Föderation 8 31 15 31 85 Iran - 21 20 15 56 Armenien - 8 15 22 45 Afghanistan 1 8 9 20 38 Aserbaidschan 3 13 4 7 27 Pakistan - 7 7 10 24 Algerien - 3 13 5 21 Nigeria 4 2 5 9 20 Ukraine - 4 6 9 19 Eine genauere Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus der Antragssteller liegt der Bundesregierung nicht vor. In erster Linie richtet sich die Aktion an Ausreisepflichtige . Die Förderung kann jedoch auch von Personen in Anspruch genommen werden, die sich noch im Asylverfahren befinden und beispielsweise eine geringe Bleibeperspektive haben, sowie von Personen, die trotz Aufenthaltsstatus eigeninitiativ in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. 2. Von wem und in wessen Auftrag wurden die Plakate für die Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ entwickelt, welche Kosten wurden dafür veranschlagt ? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Plakatkampagne zur Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragen lassen. Der Finanzrahmen wurde auf bis zu 580 000 Euro brutto durch das BMI festgesetzt. Für die Umsetzung der Aufträge wurde überwiegend auf bestehende Rahmenvertragspartner des Bundes zurückgegriffen. Die Erstellung der Plakate erfolgte in Abstimmung mit dem BMI. Die beauftragte Agentur hat die Zustimmung zur Nennung ihrer Daten nicht erteilt. Eine Nennung des Namens der Agentur trotz deren ausdrücklicher Ablehnung der Veröffentlichung würde deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzen. Es würde zugleich zu einem Vertrauensbruch zwischen der Bundesregierung und der Agentur führen. Da die Bundesregierung sich das Layout der Druckvorlagen durch deren Genehmigung zu Eigen gemacht hat, sieht sie das Interesse der Fragesteller in Abwägung mit den Geschäftsinteressen der Agentur hinreichend gewahrt, auch wenn in diesem konkreten Fall eine Nennung des Namens unterbleibt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen mit der Konzeption und Umsetzung der Kampagne betraut? Welche Kosten sind mit der Kampagne insgesamt bisher verbunden gewesen (bitte so differenziert wie möglich darlegen)? Es wurde auf bestehende Rahmenvertragspartner des Bundes zurückgegriffen sowie auf die Agentur, die das Kampagnenlogo erstellt hat. Es wurden folgende Leistungen abgerechnet. Dienstleister Erbrachte Leistung Honorar NN Erstellen der Druckvorlagen 3.323,67 € Jost von Brandis / Carat / Posterscope Umsetzung und Durchführung der Kampagne 311.076,26 € Carat Dokumentation / Kontrolle 458,15 € 4. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit dieser Kampagne? Derzeit gibt es in Deutschland über 235 000 ausreisepflichtige Personen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Mit den Plakaten „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ sollte in ganz Deutschland auf die besonderen Möglichkeiten der Rückkehrförderung nach freiwilliger Rückkehr in Form eines Wohnkostenzuschusses im Herkunftsland aufmerksam gemacht werden. Das Anliegen bestand aber auch darin, Ausreisepflichtige grundsätzlich auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hinzuweisen. Die freiwillige Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive ist grundsätzlich die bessere Alternative zu einer staatlichen Rückführung . Deshalb fördern Bund und Länder die freiwillige Rückkehr seit Jahrzehnten . Zudem wurde insbesondere auch das umfassende und mehrsprachige Informationsangebot der Internetseite „www.ReturningfromGermany.de“ beworben. 5. In welchen Städten wurden die Plakate bislang aufgehängt, in welchen Orten ist dies noch geplant (bitte nach Stadtteilen, Straßen und dem Datum der Plakatierung aufschlüsseln)? Nach welchen Kriterien wurden die Städte ausgewählt? Die Plakate hingen ab dem 13. November 2018 (Großflächenplakate und Mega- Light-Select) bzw. 20. November 2018 (City-Light-Poster) etwa sieben bis zehn Tage lang in folgenden Städten aus: GF (Großflächen-plakate) Aachen Augsburg Berlin Bielefeld Bochum Bonn Braunschweig Bremen Chemnitz Cottbus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7048 GF (Großflächen-plakate) Darmstadt Dortmund Dresden Duisburg Düren Düsseldorf Erlangen Essen Esslingen am Neckar Freiburg im Breisgau Fürth Gelsenkirchen Gießen Göttingen Gütersloh Hagen Halle (Saale) Hamburg Hamm Hanau Hannover Heidelberg Heilbronn Herne Ingolstadt Jena Kaiserslautern Karlsruhe Kassel Köln Konstanz Krefeld Leverkusen Lübeck Ludwigsburg Ludwigshafen am Rhein Lünen Magdeburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode GF (Großflächen-plakate) Mainz Mannheim Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr München Münster Neuss Nürnberg Oberhausen Offenbach am Main Paderborn Pforzheim Potsdam Ratingen Regensburg Reutlingen Rostock Schwerin Solingen Stuttgart Trier Tübingen Ulm Villingen-Schwenningen Wiesbaden Witten Wuppertal Zwickau MLS (Mega-Light-Select) Berlin Dortmund Düsseldorf Frankfurt am Main Hamburg Hannover Köln Leipzig München Stuttgart Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7048 CLP (City-Light-Poster) Berlin Bremen Dortmund Düsseldorf Frankfurt am Main Gauting Hamburg Köln Leipzig Mannheim München Nürnberg Potsdam Rostock Die Städte wurden so ausgewählt, dass eine möglichst große Anzahl an Ausreisepflichtigen angesprochen werden konnte. Die Aktion endete zum 31. Dezember 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Plakate entfernt worden sein. Weitere Plakate sind nicht geplant. 6. Hängen die Plakate in größeren Städten, wie etwa Berlin, gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt oder nur in ausgewählten Stadtteilen, und wie wurden die Stadtteile gegebenenfalls ausgewählt? Die Plakate wurden soweit möglich gleichmäßig über die Städte verteilt. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plakatfläche variierte jedoch aufgrund der Vorweihnachtszeit stark. 7. Sind neben Plakaten und Leuchtplakaten andere Medien zur Verbreitung der Kampagne geplant oder bereits in Nutzung? Informationen zur Kampagne standen parallel auf www.Returningfrom Germany.de und www.bamf.de zur Verfügung. Des Weiteren wurde auf Infoblättern des BAMF darauf hingewiesen. Weitere Kanäle zur Bewerbung wurden nicht genutzt. 8. Aus welchen Gründen wurden die Sprachen Russisch, Arabisch, Französisch , Englisch, Farsi und Paschtu für die Kampagne ausgewählt, und inwiefern ist eine Ausweitung der Kampagne auf weitere Sprachen geplant? Die Sprachauswahl orientiert sich an den Sprachen, die in den wichtigsten Herkunftsländern und -regionen von Ausreisepflichtigen verstanden werden. Die Kampagne ist inzwischen beendet, eine Ausweitung auf weitere Sprachen war nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Die Flaggen welcher Länder sind auf den Plakaten abgebildet, und aus welchen Gründen wurden genau diese Länder für die Kampagne ausgewählt? Auf den Plakaten sind die Flaggen der folgenden Staaten zu finden: Afghanistan, Russische Föderation, Irak, Indien, Pakistan, Libanon, Türkei, Nigeria, Armenien , Syrien, Ghana, Algerien, Marokko, Iran, Aserbaidschan, Somalia, Guinea, Gambia, Georgien, Eritrea, China, Ukraine, Bangladesch und Vietnam. Die Auswahl der Flaggen orientierte sich an der Anzahl der in Deutschland ausreisepflichtigen Menschen aus den Herkunftsländern, die im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gefördert werden konnten. 10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach die auf den Plakaten abgedruckte Ankündigung, dass für Rückkehrerinnen und Rückkehrer für volle zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden können, falsch oder doch zumindest grob missverständlich ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Auf den Plakaten wurde mit folgendem Text auf die Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ aufmerksam gemacht: „Jetzt bis zum 31. Dezember 2018 bis zu 12 Monate zusätzlich Kosten für die Wohnung im Herkunftsland sichern“. Die Formulierung „bis zu 12 Monate“ deutet bereits darauf hin, dass die Dauer der Unterstützung vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Dies ist auch im Sinne der Antragssteller, da dadurch größtmögliche Flexibilität besteht, welche Leistungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens gewährt werden können . 11. Was erwidert die Bundesregierung auf die Kritik, die Plakataktion könne so verstanden werden, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland zumindest aus den mit ihren Nationalflaggen angegebenen Staaten grundsätzlich und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nicht erwünscht sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Plakate von vielen als ausgrenzend verstanden werden (https://ze.tt/freiwilligerueckkehr -das-denken-gefluechtete-menschen-ueber-die-neue-plakatkampagnedes -bmi/), zieht sie etwa einen vorzeitigen Abbruch der Werbekampagne in Betracht, oder plant sie eine Richtigstellung? In der öffentlichen Debatte in Deutschland wird mit dem Begriff „freiwillige Rückkehr“ im Bereich der Migrationspolitik stets das Gegenstück zur staatlichen Rückführung ausreisepflichtiger Personen bezeichnet. Eine Richtigstellung ist daher nicht notwendig. Soweit sich Personen wie ausländische Fachkräfte oder deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ebenfalls angesprochen fühlten, war das nicht beabsichtigt. Obwohl sich eine Klärung leicht über den Besuch der beworbenen Seite www.ReturningfromGermany.de hätte herbeiführen lassen, hat das BMI zudem presseöffentlich klargestellt, dass nur Personen ohne Bleibeperspektive Zielgruppe der Aktion waren. Die Plakatkampagne endete planmäßig bereits nach 7 bis 10 Tagen. Sofern Plakate in Einzelfällen auch danach noch zu sehen waren, lag dies daran, dass die Plakatflächen nicht weitervermietet worden waren. Diese wurden jedoch spätestens am 31. Dezember 2018 überklebt. Eine vorzeitige Beendigung ist nicht in Betracht gezogen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7048 12. Wie hoch war die Gesamtfördersumme, die im Winter 2017/2018 im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ als Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen an Rückkehrerinnen und Rückkehrer ausgezahlt wurde? Im Rahmen der ersten Phase von „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ (1. Dezember 2017 bis 28. Februar 2018) haben insgesamt 1 858 förderfähige Personen die Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen beantragt und sind im Rahmen von REAG/GARP bzw. „Starthilfe Plus“ ausgereist. Es wird darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der tatsächlichen Inanspruchnahme und der anfallenden Gesamtkosten keine abschließenden Angaben gemacht werden können. Die Reintegrationsunterstützung „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ konnte im Winter 2017/2018 zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 28. Februar 2018 beantragt werden. Die tatsächliche Ausreise erfolgte jedoch z. T. deutlich später, da die Beschaffung der erforderlichen Dokumente durch die Botschaft in Einzelfällen Wochen oder Monate betragen kann. Der für die individuelle Reintegration zur Verfügung stehende Zeitraum von 12 Monaten beginnt erst am Tag der Ausreise der förderfähigen Person aus Deutschland und ist daher in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen. Die Reintegrationspläne der betreffenden Personen werden aktuell noch in Koordination mit dem zuständigen IOM-Büro (Internationale Organisation für Migration) im Zielland umgesetzt und erst nach dem vollständigen Abschluss der Pläne abgerechnet . 13. Wie viele Einzelpersonen und wie viele Familien nahmen das Angebot im Winter 2017/2018 in Anspruch, und in welche Länder sind sie zurückgekehrt ? Es wurden 833 Anträge für Einzelpersonen und 288 Anträge für Familien (1 025 Personen) bewilligt. Die o. g. förderfähigen Personen sind in folgende Länder (in alphabetischer Reihenfolge) zurückgekehrt: 1. Afghanistan (92) 2. Algerien (71) 3. Armenien (91) 4. Aserbaidschan (164) 5. Ägypten (4) 6. Äthiopien (3) 7. Bangladesch (17) 8. China (24) 9. Elfenbeinküste (2) 10. Gambia (11) 11. Georgien (99) 12. Ghana (7) 13. Guinea (9) 14. Indien (33) 15. Irak (326) 16. Iran (114) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Kenia (4) 18. Libanon (50) 19. Marokko (7) 20. Mongolei (12) 21. Niger (2) 22. Nigeria (36) 23. Pakistan (50) 24. Pal. Autonomiegebiete (13) 25. Russ. Föderation (351) 26. Senegal (2) 27. Sierra Leone (3) 28. Somalia (7) 29. Sri Lanka (3) 30. Sudan (10) 31. Tadschikistan (78) 32. Togo (1) 33. Tunesien (9) 34. Türkei (37) 35. Ukraine (114) 36. Vietnam (2) 14. Wie viele Minderjährige nahmen das Angebot im Winter 2017/2018 in Anspruch ? Minderjährige können die Förderung in der Regel nur im Rahmen einer gemeinsamen Ausreise mit ihren Erziehungsberechtigten erhalten. Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Lediglich bei unbegleiteten Minderjährigen kann eine Förderung für Einzelpersonen gewährt werden. Zwei minderjährige Personen haben gemeinsam eine Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen in Höhe von bis zu 3 000 Euro beantragt und sind in den Libanon zurückgekehrt. 15. Wie viele Personen in welchen Ländern, die die im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gewährte Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Winter 2017/2018 in Anspruch genommen haben, haben diese nicht abgerufen, und welche Gründe liegen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung vor? Von den 1 858 förderfähigen Personen, die in der ersten Phase der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ eine Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen beantragt haben, haben sich ca. 70 Prozent vor Ort mit dem zuständigen IOM- Büro in Verbindung gesetzt und mit der Umsetzung ihrer Reintegrationsmaßnahmen begonnen oder diese bereits abgeschlossen. Die Anzahl der Personen, die sich im jeweiligen Zielland nicht hierzu bei IOM gemeldet haben, sind der unten stehenden Übersicht zu entnehmen (in alphabetischer Reihenfolge): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7048 1. Afghanistan (41) 2. Algerien (62) 3. Armenien (18) 4. Aserbaidschan (60) 5. Ägypten (1) 6. Äthiopien (3) 7. Bangladesch (6) 8. China (15) 9. Elfenbeinküste (2) 10. Gambia (3) 11. Georgien (5) 12. Ghana (3) 13. Guinea (8) 14. Indien (15) 15. Irak (84) 16. Iran (39) 17. Kenia (4) 18. Libanon (10) 19. Marokko (3) 20. Mongolei (1) 21. Nigeria (14) 22. Pakistan (27) 23. Pal. Autonomiegebiete (4) 24. Russ. Föderation (92) 25. Sierra Leone (3) 26. Somalia (6) 27. Sudan (3) 28. Tadschikistan (16) 29. Togo (1) 30. Tunesien (9) 31. Türkei (17) 32. Ukraine (16) Personen, die nach ihrer Rückkehr nicht mit der IOM in Kontakt treten und die beantragte Unterstützung nicht in Anspruch nehmen, können nicht befragt werden , so dass über die Gründe für die Nichtinanspruchnahme keine gesicherte Aussage getroffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele der Personen, die die im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gewährte Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Winter 2017/2018 in Anspruch genommen haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland nach Deutschland zurückgekehrt und mussten die erhaltenen Unterstützungsgelder deshalb zurückzahlen (bitte die zehn wichtigsten Herkunftsländer angeben)? Bis zum 31. Dezember 2018 wurden IOM insgesamt sieben Fälle (13 Personen) gemeldet, die innerhalb eines Jahres nach der Ausreise wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und denen im Rahmen der Ausreise eine Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen bewilligt wurde. Hiervon hatten jedoch nur vier Personen bis zu dem vorgenannten Termin den für die Inanspruchnahme der Reintegrationsunterstützung notwendigen Kontakt mit der IOM-Mission im Zielland aufgenommen. Es handelt sich hierbei um folgende Staatsangehörigkeiten: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Anzahl Fälle Armenien 2 1 Irak 2 2 17. Wie viele Menschen nahmen im bisherigen Jahr 2018 eine Rückkehrförderung nach REAG bzw. GARP in Anspruch (bitte die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)? Bis zum 28. Dezember 2018 wurden 15 975 Anträge auf Förderung mit REAG/ GARP gestellt. Die 15 wichtigsten Herkunftsländer waren dabei Irak, Albanien, Russische Föderation, Mazedonien, Serbien, Georgien, Moldau, Ukraine, Armenien , Aserbaidschan, Iran, Kosovo, Afghanistan, Indien und Pakistan. 18. Wie viele Menschen nahmen im bisherigen Jahr 2018 eine Rückkehrförderung im Rahmen des Programms „Starhilfe Plus“ in Anspruch (bitte die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)? Wie viele von ihnen reisten vor Abschluss ihres Asylverfahrens aus, wie viele von ihnen erklärten ihren Verzicht auf Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF, und wie viele von ihnen waren nach deutschem Recht schutzbedürftig? Bis zum 28. Dezember 2018 wurden 5 115 Anträge auf Förderung mit „Starthilfe Plus“ bewilligt. Die 15 wichtigsten Herkunftsländer waren dabei Irak, Russische Föderation, Iran, Aserbaidschan, Afghanistan, Armenien, Ukraine, Algerien, Georgien , Libanon, Pakistan, Tadschikistan, Serbien, Türkei und Albanien. Dabei wurde in 701 Fällen die Förderung während eines laufenden Asylverfahrens oder vor der Stellung eines Asylantrags bewilligt. In 3 212 Fällen wurde die Förderung nach Erhalt eines ablehnenden Bescheids bewilligt. In diesen Fällen ist die Erklärung des Verzichts auf Rechtsmittel gegen den Bescheid Voraussetzung für die Förderung. In 512 Fällen waren die Antragssteller nach deutschem Recht schutzberechtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7048 19. Wie viele der Berechtigten riefen die im Rahmen von „Starthilfe Plus“ genehmigte Tranche von „Starthilfe Plus“ in welchem Herkunftsland aus welchen Gründen nicht ab? Im Jahr 2017 waren insgesamt 10 000 Personen berechtigt, sechs bis acht Monate nach ihrer freiwilligen Rückkehr im Zielland ihre zweite Rate der finanziellen Unterstützung aus „Starthilfe Plus“ abzuholen. Hiervon machten durchschnittlich 78 Prozent der Rückkehrerinnen und Rückkehrer Gebrauch. Die im Laufe des Jahres 2018 zurückgekehrten Personen haben die sechs bis acht Monats-Frist zum Teil noch nicht erreicht, so dass sie noch nicht zur Abholung der Gelder berechtigt sind und daher gegenwärtig keine abschließende Aussage zum Abruf der „Starthilfe Plus“-Gelder im Jahr 2018 getroffen werden kann. Zur Angabe von potentiellen Gründen für eine Nicht-Abholung der Gelder wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Zielland Anzahl Personen 2017 2. Rate nicht abgeholt Afghanistan 950 448 Ägypten 46 12 Algerien 138 83 Armenien 452 49 Aserbaidschan 469 79 Äthiopien 39 9 Australien* 1 1 Bangladesch 46 18 Benin 9 0 Burkina Faso 5 0 China, Volksrepublik 115 65 Elfenbeinküste 6 2 Gambia 41 12 Georgien 771 78 Ghana 45 13 Guinea, Republik 22 3 Guinea-Bissau 3 2 Indien 228 52 Irak 2265 458 Iran, Islamische Republik 730 212 Kamerun 3 3 Kanada* 9 9 Kasachstan* 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7048 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielland Anzahl Personen 2017 2. Rate nicht abgeholt Kenia 3 1 Kirgisistan 1 1 Kongo, Demokratische Republik 1 1 Libanon 267 61 Mali, Republik 5 2 Marokko 53 15 Mongolei 91 3 Niger 2 1 Nigeria 129 54 Pakistan 316 80 Paläst. Autonomiegebiete 17 0 Russische Föderation 1297 108 Senegal 20 6 Sierra Leone, Republik 6 0 Somalia 22 9 Sri Lanka 14 4 Südafrika* 1 1 Sudan 41 9 Tadschikistan 217 40 Togo 4 2 Tunesien 38 8 Türkei 108 34 Ukraine 917 153 Vereinigte Staaten von Amerika* 8 8 Vietnam 25 3 Weißrussland* 3 3 [* bei den gekennzeichneten Ländern handelt es sich um sogenannte Weiterwanderungsfälle] Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333