Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7094 19. Wahlperiode 17.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6765 – Mehrsprachige Schilder auf Autobahnen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat sich mit dem europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dazu verpflichtet, Minderheitensprachen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und deren Erhalt zu fördern. Doch die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 sehen die Möglichkeit einer mehrsprachigen Beschilderung an Bundesautobahnen bisher nur in Ausnahmefällen vor. In Grenzregionen ist bei sprachlicher Abweichung von Zielangaben eine zweisprachige Beschilderung der im Ausland befindlichen Ziele (z. B. Lüttich/Liège oder Breslau/Wroclaw) möglich . Aus Sicht der Bundesregierung besteht bisher – insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit – keine Notwendigkeit, über diese Regelungen hinaus zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen vorzusehen. Auf Ebene der Länder existieren jedoch landesrechtliche Vorschriften, die von den Richtlinien abweichen und für bestimmte in Deutschland anerkannte Minderheiten eine mehrsprachige Beschilderung vorsehen. So sieht der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur zweisprachig deutsch-niedersorbischen Beschriftung von Verkehrszeichen vom 25. Juni 2014 auch eine wegweisende zweisprachige Beschilderung auf Autobahnen vor. Außerdem werden in Brandenburg und in Sachsen schon seit vielen Jahren touristische Hinweisschilder im sorbischen Siedlungsgebiet auf den Autobahnen bereits zweisprachig gestaltet. In mehreren europäischen Ländern (z. B. Finnland, Österreich, Slowenien) sind mehrsprachige Wegweiser auf Autobahnen zulässig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7094 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 zu überarbeiten ? Die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 werden zurzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiterentwickelt . In diesen Prozess ist auch der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs -Ordnung/-Ordnungswidrigkeiten einbezogen. 2. Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass zweisprachige Autobahnschilder in deutscher und zum Beispiel sorbischer Sprache die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs negativ beeinflussen ? Maßgebend für die Anordnung von Beschilderung an den Bundesautobahnen sind die RWBA 2000. Danach ist für die Schreibweise der innerdeutschen Ziele die amtliche Bezeichnung zu verwenden. Amtliche Verkehrszeichen sollen so gestaltet werden, dass die Kraftfahrer die Information mit einem Blick aufnehmen und ihre Fahrweise bzw. Fahrtentscheidung danach ausrichten können. Eine zweisprachige Ausschilderung der Zielangaben auf Autobahnen würde zu einer Verdoppelung der auf den Wegweisern bereits vorhandenen Informationen führen. Insbesondere bei zügiger Fahrt auf Bundesfernstraßen kann jedoch nur eine sehr begrenzte Zahl von Informationen aufgenommen und in Fahrtentscheidungen umgesetzt werden. Jede zusätzliche Information, auch eine fremdsprachige, stellt eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die somit zu einer Verringerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen würde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 18/13467 verwiesen . 3. Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Autobahnschilder auf der Autobahn 4 mit der Aufschrift „Bautzen/Budyšin“ anders als die vorhandene Beschilderung mit der Aufschrift „Breslau/Wroclaw“ negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 18/13467 verwiesen. 4. Welche wissenschaftlichen Belege kann die Bundesregierung anführen, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit durch zweisprachige Autobahnschilder belegen? 5. Hat nach Ansicht der Bundesregierung die zweisprachige Gestaltung bereits vorhandener touristischer Hinweisschilder im sorbischen Siedlungsgebiet auf den Autobahnen in Brandenburg und Sachsen zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit geführt? Falls ja, welche empirischen Belege kann die Bundesregierung hierfür anführen ? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7094 Im Rahmen des Forschungsprojekts „Aufnahme von Wegweisungsinformationen im Straßenverkehr – AWewiS“ der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde u. a. in einem Feldversuch mittels Analyse des Blickverhaltens die Zeitdauer ermittelt, die zur Erfassung der Inhalte wegweisender Beschilderung seitens eines Fahrzeugführers maximal aufgewendet werden kann, ohne die Wahrnehmung der Fahraufgabe zu vernachlässigen („Nettolesezeit“). Diese betrug in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit und der Art der Schilderaufstellung vier bis fünf Sekunden. Darauf aufbauend wurde in umfangreichen Laborexperimenten untersucht, welcher Umfang an Informationen der wegweisenden Beschilderung innerhalb der ermittelten Nettolesezeit verarbeitet werden kann. Die Ergebnisse bestätigen die Vorgaben der RWBA 2000, dass die Anzahl der aufzunehmenden Ziele auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die erforderliche Lesezeit in einem für die sichere Wahrnehmung der Fahraufgabe vertretbaren Rahmen zu halten. Der Schlussbericht des Forschungsprojekts wurde in der Schriftenreihe „Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik“ im Jahr 2007 veröffentlicht. 6. Aus welchen Gründen sollen nach Ansicht der Bundesregierung zweisprachige Autobahnschilder zum Beispiel in deutscher und sorbischer Sprache negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, wenn die Beschilderung von Warntafeln auf Autobahnen vor Baustellen und Unfallschwerpunkten bereits mehrsprachig erfolgt, ohne dass hierbei Risiken für die Verkehrssicherheit gesehen werden? Der Bundesregierung sind keine mehrsprachigen Warntafeln auf Autobahnen vor Baustellen und Unfallschwerpunkten bekannt. Sie sind nicht vom Regelungsbereich der Straßenverkehrsordnung umfasst. 7. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung weitere Gründe neben der Verkehrssicherheit , die gegen zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen mit Sprachen anerkannter Minderheiten sprechen? Mit Aufnahme jeder zusätzlichen Information in die Beschriftung der Wegweisung vergrößert sich die benötigte Größe der Schildfläche. Zugleich vergrößert sich die zu berücksichtigende Windlast mit entsprechenden Auswirkungen auf die Statik der Aufstellvorrichtung und deren Kosten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333